DE4038823C2 - Schlupfregelvorrichtung für ein Kraftfahrzeug - Google Patents
Schlupfregelvorrichtung für ein KraftfahrzeugInfo
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- B60—VEHICLES IN GENERAL
- B60T—VEHICLE BRAKE CONTROL SYSTEMS OR PARTS THEREOF; BRAKE CONTROL SYSTEMS OR PARTS THEREOF, IN GENERAL; ARRANGEMENT OF BRAKING ELEMENTS ON VEHICLES IN GENERAL; PORTABLE DEVICES FOR PREVENTING UNWANTED MOVEMENT OF VEHICLES; VEHICLE MODIFICATIONS TO FACILITATE COOLING OF BRAKES
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Description
Die Erfindung betrifft eine Schlupfregelvorrichtung für ein
Kraftfahrzeug gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Es ist vorgeschlagen worden ein Motorfahrzeug mit einem elektro
nischen Griffigkeitsregelsystem auszustatten, das dazu dienen
soll, den Schlupfwert zwischen den motorgetriebenen Rädern des
Fahrzeugs, die im folgenden Antriebsräder genannt werden, und
der Oberfläche, auf welcher die Räder abrollen, zu regeln. Ein
derartiges Griffigkeitsregelsystem kann als Fahrzeugschlupfre
gelsystem bezeichnet werden. Es wurde angenommen, daß das
Schlupfregelsystem die Fahrstabilität und Manövrierbarkeit des
Fahrzeugs während des Startens und des Fahrens sicherstellen
kann. Auch die Fahrzeugbeschleunigung kann durch eine geeignete
Regelung des Schlupfwertes verbessert werden.
Falls das Fahrzeuggaspedal sehr stark niedergedrückt wird,
steigt das Antriebsdrehmoment, welches auf die Antriebsräder
wirkt, übermäßig stark an, so daß der Schlupfwert zwischen den
Rädern und der die Räder tragenden Oberfläche ansteigt, was wie
derum zu einer Verringerung der Stabilität, der Manövrierfähig
keit und der Beschleunigung beim Anfahren des Fahrzeugs führt.
Um den Schlupfwert zu regeln werden unterschiedliche Fahrzeugbe
triebswerte aufgenommen. Derartige Betriebswerte können das Be
schleunigungsverhältnis der Antriebsräder und die Fahrzeugfahrge
schwindigkeit beinhalten. Dabei ist ein elektronischer Regler
vorhanden, der dazu geeignet ist, basierend auf den aufgenomme
nen Fahrzeugbetriebswerten Rechnungen durchzuführen, um den
Schlupfwert der Antriebsräder zu erhalten. Der so errechnete
Schlupfwert wird mit einem Vergleichswert verglichen, um festzu
stellen, ob der aktuelle Schlupfwert annehmbar ist oder nicht.
Für den Fall, daß ein übermäßiger Schlupfwert festgestellt wird,
sind Mittel vorgesehen, die die Antriebskraft, welche auf die
Antriebsräder wirkt, vermindert.
Es sind zwei Arten der Verminderung der Antriebskraft, die auf
die Antriebsräder wirkt, bekannt, während das Gaspedal in der
niedergedrückten Position gehalten wird. Eine besteht darin, die
Antriebskraft der Maschine zu vermindern und die andere besteht
darin, das den Schlupf aufweisende Rad abzubremsen. Eine Schlupf
regelvorrichtung, die den letzteren dieser Wege einschlägt, ist
in der japanischen Offenlegungsschrift Nr. 58-16948 beschrieben.
In dieser Schlupfregelvorrichtung werden die entsprechenden
Schlupfwerte des rechten und des linken Antriebsrads unabhängig
voneinander aufgenommen und die Bremsregelung wird entsprechend
der entsprechenden Schlupfwerte für das rechte und das linke An
triebsrad unabhängig auf das rechte und das linke Antriebsrad
derart angewandt, daß der übermäßige Schlupf geregelt wird. Je
doch beinhaltet die zuvor genannte Schlupfregelvorrichtung das
folgende Problem. Dieses besteht darin, daß die Stabilität des
Fahrzeuges insbesondere während der anfänglichen Beschleunigung
unmittelbar nach dem Anfahren des Fahrzeuges abnehmen kann, wenn
die Bremsregelung unabhängig voneinander auf das rechte und das
linke Antriebsrad entsprechend der jeweiligen Schlupfwerte für
das rechte und das linke Antriebsrad angewandt wird, da ein Un
terschied zwischen den entsprechenden Antriebskräften, welche
auf das rechte und das linke Antriebsrad wirken, besteht.
Eine Vorrichtung nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 ist
aus der DE 38 18 511 A1 bekannt. Dort ist eine Schlupfregelvor
richtung beschrieben, in der die Bremskraft für das linke und
rechte Antriebsrad unabhängig voneinander in jedem Fahrzustand,
also auch während des Anfahrens, geregelt wird.
Aus der DE 38 12 599 A1 ist weiterhin eine Schlupfregeleinrich
tung bekannt, bei der ferner zweite Aufnahmemittel vorgesehen
sind, die auch während des Anfahrvorganges das Erreichen einer
vorher festgelegten Bedingung (Fahrgeschwindigkeit) feststellen,
wobei die Schlupfregelung in Abhängigkeit von der Einhaltung die
ser Bedingung erfolgt.
Es sind ferner Schlupfregelungen bekannt, bei denen als vorher
festgelegte Bedingungen ein Zeitintervall (DE 38 07 758 A1),
eine Schlupfschwelle (DE 35 46 575 A1) bzw. die Anfahrbeschleuni
gung (DE 37 28 572 A1) gewählt sind.
Es stellt sich daher die Aufgabe, eine Schlupfregelvorrichtung
gemäß dem Stand der Technik derart weiterzubilden, daß eine
Bremsregelung zur Regelung des übermäßigen Schlupfes an die Hand
gegeben wird, in welcher die Fahrzeugstabilität während des er
sten Beschleunigungsvorganges unmittelbar nach dem Anfahren des
Fahrzeuges nicht vermindert wird.
Diese Aufgabe wird ausgehend von einer Schlupfregelvorrichtung
mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1 durch die
Weiterbildung gemäß der kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1
gelöst.
Dementsprechend wird durch zweite Aufnahmemittel bestimmt, ob
sich das Kraftfahrzeug noch im Anfahrzustand bewegt, oder ob der
stabile Fahrzustand erreicht ist. Im Anfahrzustand wird nun er
findungsgemäß die Schlupfregelung bei beiden Antriebsrädern in
gleicher Weise vorgenommen. Erst nachdem der Anfahrvorgang be
endet ist, was durch die zweiten Aufnahmemittel ermittelt wird,
wirkt die Schlupfregelung unabhängig auf die beiden Antriebsrä
der.
Entsprechend der oben genannten Merkmale wirkt auf jedes An
triebsrad dieselbe Bremskraft bis das Fahrzeug die vorher festge
legte Bedingung erfüllt, so daß die Stabilität des Fahrzeuges
während der ersten Beschleunigung unmittelbar nach dem Anfahren
des Fahrzeugs nicht abnimmt.
Entsprechend einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung wird die Bremskraft, die auf die entsprechenden An
triebsräder einwirkt, wenn die vorbestimmte Bedingung nicht ein
gehalten ist, basierend auf dem größten Schlupfwert der Antriebs
räder bestimmt.
Entsprechend einer anderen bevorzugten Ausführungsform der vor
liegenden Erfindung stellen die zweiten Aufnahmemittel fest, daß
ein vorher festgelegtes Zeitintervall seit dem Anfahren des Fahr
zeuges verstrichen ist.
Entsprechend wieder einer anderen bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ermitteln die zweiten Aufnahmemittel,
daß die Fahrzeugbeschleunigung einen vorher festgelegten Wert
erreicht hat.
Nach einer anderen bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung stellen die zweiten Aufnahmemittel fest, daß die Fahr
zeuggeschwindigkeit einen vorher festgelegten Wert erreicht hat.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der vorliegenden Erfindung wer
den anhand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispie
len näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Gesamtansicht einer Schlupfre
gelvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung;
Fig. 2a bis 2d Schemadarstellungen, die die Wirkungsweise einer
Drosselöffnungsregelvorrichtung zeigen;
Fig. 3 ein Zeitdiagramm, in welchem der Verlauf der
Schlupfregelung dargestellt ist;
Fig. 4 bis 6 Flußdiagramme, in welchen die Schlupfregelung ge
mäß der vorliegenden Erfindung dargestellt sind;
Fig. 7 einen Schaltplan zur Bestimmung der Führungs
größen für den Schlupf;
Fig. 8 ein Diagramm zur Bestimmung der Untergrenze des
Grades der Drosselöffnung bei der Schlupfregelung
und
Fig. 9 ein Standarddiagramm der Drosselöffnung.
In Fig. 1 ist ein Motorfahrzeug A mit einer Schlupfregelvorrich
tung gemäß einer Ausführung der vorliegenden Erfindung darge
stellt. Das Fahrzeug A weist linke und rechte Fronträder 1FL,
1FR als angetriebene Räder und linke und rechte Hinterräder 1RL,
1RR als Antriebsräder auf. Das Antriebsmoment, welches durch ei
nen Motor 2 erzeugt wird, welcher im Frontbereich des Fahrzeugs
A angeordnet ist, wird auf das linke Rückrad 1RL über ein Automa
tikgetriebe 3, eine Gelenkwelle 4, ein Differential 5 und eine
linke Rückachse 6L und zum rechten Rückrad 1RR über ein Automa
tikgetriebe 3, eine Gelenkwelle 4, ein Differential 5 und eine
rechte Rückachse 6R übertragen.
Das Automatikgetriebe 3 beinhaltet einen Drehmomentwandler 11
und ein mehrstufiges Gangschaltungsgetriebe 12. Die Getriebe
steuerung wird durch Veränderung der Kombinationen von Magneti
sierung und Demagnetisierung einer Mehrzahl von Solenoiden 13a
durchgeführt, welche in einen Hydraulikregelkreis des Gangschalt
getriebes 12 einbezogen sind. Der Drehmomentwandler 11 weist ei
ne formschlüssige Kupplung 11A, welche durch Hydraulikdruck akti
vierbar ist, auf. Das Schließen und öffnen der formschlüssigen
Kupplung 11A wird durch Ändern der Betätigung einer Solenoide
13b zwischen Magnetisierung und Demagnetisierung erreicht, wel
che in den Hydraulikregelkreis der formschlüssigen Kupplung 11A
einbezogen ist.
Die Solenoiden 13a und 13b werden durch eine Steuereinheit UAT
des Automatikgetriebes 3 gesteuert. Die Steuereinheit UAT ist,
wie allgemein bekannt, mit Gangschaltfunktionsverläufen und Kupp
lungsfunktionsverläufen versehen, so daß sie die Gangschaltsteue
rung und Kupplungssteuerung basierend auf diesen Funktionsverläu
fen ausführt. Um die Steuerung auszuführen empfängt die Steuer
einheit UAT ein Drosselöffnungssignal und ein Fahrzeuggeschwin
digkeitssignal (gemäß dieser Ausführungsform das Umdrehungssig
nal der Gelenkwelle 4) jeweils von Sensoren 61, 62.
Jedes Rad 1FR bis 1RR ist mit Bremsen 21FR bis 21RR entsprechend
versehen. Jeder Bremssattel (Bremszylinder) 22FR bis 22RR jeder
Bremse 21FR bis 21RR wird mit Hydraulikdruck für die Bremsen ge
speist.
Der Hydraulikdruck wird auf jede Bremse 21FR bis 21RR durch eine
im folgenden näher beschriebene Vorrichtung übertragen. Zunächst
wird der Druck, welcher auf ein Bremspedal 25 ausgeübt wird
durch Verstärkungsmittel oder einen Hydraulikverstärker 26 er
höht und dann an einen Hauptzylinder 27 des Tandemtyps übertra
gen. Der Hydraulikdruck, welcher auf den Hauptzylinder 27 über
tragen wird, wird dann zur Bremse 21FL für das linke Frontrad
über die Leitung 23FL, welche mit einem ersten Auslaß 27a des
Hauptzylinders 27 verbunden ist, und zur Bremse 21FR des rechten
Frontrades durch eine Leitung 23FR, welche mit einem zweiten Aus
laß 27b des Hauptzylinders 27 verbunden ist, übertragen.
Der Hydraulikverstärker 26 wird mit Hydraulikdruck über eine Pum
pe 29 durch eine Leitung 28 versorgt und die zurückbleibende Ar
beitsflüssigkeit wird zu einem Reservoir 31 über eine Mehrzahl
von Öffnungen 26a, die in dem Hydraulikverstärker 26 angeordnet
sind, und eine Rückführleitung 30 zurückgeführt. Eine verzweigte
Leitung 28a ist mit der Leitung 28 verbunden und mit einem elek
tromagnetischen Schließventil 32 versehen. Eine Leitung 33 ist
mit dem Hydraulikverstärker 26 verbunden und mit einem elektro
magnetischen Schließventil 34 und einem Kontrollventil 35, wel
ches parallel zu dem Schließventil 34 angeordnet ist, versehen.
Die abgezweigte Leitung 28a und die Leitung 33 sind miteinander
in einem Verbindungspunkt P verbunden und der Verbindungspunkt P
ist wiederum jeweils mit den Leitungen 23RL, 23RR für die linke
und rechte hintere Bremse 21RL, 21RR verbunden. Die Leitungen
23RL, 23RR sind jeweils mit elektromagnetischen Schließventilen
36A, 37A ausgestattet. Die Leitungen 23RL, 23RR sind jeweils mit
Entlastungsleitungen 38L, 38R stromabwärts von den elektromagne
tischen Schließventilen 36A, 37A versehen. Die Entlastungsleitun
gen 38L, 38R sind jeweils mit elektromagnetischen Schließventi
len 36B, 37B versehen, welche als Auslaßventile des Antiblockier
systems (ABS) unter einer Steuereinheit UAB arbeiten.
Die zuvor aufgeführten Ventile 32, 34, 36A, 37A, 36B und 37B wer
den durch die Regeleinheit UTR zur Schlupfregelung geregelt. Das
bedeutet, daß die Ventile 32, 36B, 37B geschlossen und die Venti
le 34, 36A, 37A geöffnet sind, wenn die Schlupfregelung nicht
erfolgt. Falls ein Druck auf das Bremspedal 25 ausgeübt wird,
werden demzufolge die Frontbremsen 21FR, 21FL mit Hydraulikdruck
über den Hauptzylinder 27 versorgt und die Rückbremsen 21RR,
21RL werden mit dem Hydraulikdruck des Arbeitsöls des Hydraulik
verstärkers 26 durch die Leitung 33 versorgt.
Wenn der Schlupf zwischen den Antriebsrädern oder Rückrädern
1RR, 1RL und der Fahrbahnoberfläche groß wird und die Schlupfre
gelung durchgeführt wird, ist, wie später noch beschrieben wer
den wird, das Ventil 34 geschlossen, während das Ventil 32 geöff
net ist. Dann wird das Aufrechterhalten, Steigern und Vermindern
des Hydraulikdruckes für die Bremse durch die Betriebssteuerung
der Ventile 36A, 37A, 36B und 37B durchgeführt. Insbesondere
wird für den Fall, daß das Ventil 32 offen ist, der Hydraulik
druck für die Bremse aufrechterhalten, wenn die Ventile 36A,
37A, 36B und 37B alle geschlossen sind, gesteigert, wenn die Ven
tile 36A, 37A geöffnet und die Ventile 36B und 37B geschlossen
sind, und vermindert, wenn die Ventile 36A, 37A geschlossen und
die Ventile 36B und 37B gleichzeitig geöffnet sind. Der Hydrau
likdruck in der Abzweigleitung 28a wird durch eine Gegenkraft
mittels des Kontrollventils 35 daran gehindert, daß er auf das
Bremspedal 25 wirkt.
Wenn während der Wirkungsweise der vorbeschriebenen Schlupfrege
lung Druck auf das Bremspedal 25 ausgeübt wird, wird Hydraulik
druck des Arbeitsöls des Hydraulikverstärkers 26 entsprechend
dem Druck, welcher auf das Bremspedal 25 ausgeübt wird, auf die
Rückbremsen 21RR, 21RL als Hydraulikdruck für die Bremsen durch
das Kontrollventil 35 ausgeübt.
Die Schlupfregeleinheit UTR vermindert ebenso das Ausgangsdreh
moment des Motors 2 wie es auch die Bremskraft auf die Antriebs
räder 1RL, 1RR ausübt, so daß das auf die Antriebsräder 1RL, 1RR
ausgeübte Drehmoment vermindert wird. Hierfür ist eine Vorrich
tung 44, welche nachfolgend als Drosselöffnungsvorrichtung 44
bezeichnet wird, in einem Verbindungsteil zwischen einem Be
schleunigungselement 43 und einem Drosselventil 42, welches in
einer Ansaugöffnung 41 des Motors 2 angeordnet ist, vorgesehen.
Die Drosselöffnungssteuervorrichtung 44 wird im folgenden unter
Bezugnahme auf die Fig. 2a bis 2d näher beschrieben. Die Tei
le 112, 113 und 114 sind Hebel, welche in den Fig. 2a bis 2d
nach links und nach rechts verschieblich sind. Der Hebel 112 ist
mit dem Beschleunigungselement 43 durch einen Beschleunigungs
drahtzug 112a verbunden. Der Hebel 113 ist nach rechts, das
heißt in Richtung des Schließens des Drosselventils 42, durch
eine Rückstellfeder 121 federnd abgestützt und ist mit dem Dros
selventil 42 durch einen Drosseldrahtzug 112t verbunden.
Der Hebel 114 weist einen Anschlag 114a auf zum Anschlag an der
rechten Seite des Hebels 112 und einen Anschlag 114b zum An
schlag an der rechten Seite des Hebels 113. Angeordnet zwischen
dem Hebel 112 und dem Hebel 114 ist eine Feder 116 zur Beauf
schlagung des Widerlagerteils 114a, um dieses an den Hebel 112
anzudrücken. In gleicher Weise ist eine Feder 122 zwischen dem
Hebel 113 und dem Hebel 114 angeordnet, um das Widerlagerteil
114b an den Hebel 113 anzudrücken. Die Federkraft der Feder 116
ist größer gewählt als die der Feder 122 und der Rückstellfeder
121.
Der Hebel 112 ist mit einem Widerlagerteil 112b an dessen rech
ten Ende versehen, welches die Bewegung des Hebels 113 nach
rechts bezogen auf den Hebel 112 auf einen vorher bestimmten Be
reich beschränkt.
Ein Hebel 111 ist an der linken Seite des Hebels 114 angeordnet.
Der Hebel 111 ist derart ausgestaltet, daß er mittels eines Mo
tors 106 nach links oder rechts bewegt werden kann, wobei aller
dings die Bewegung des Hebels 111 nach links auf ein bestimmtes
Maß durch einen Anschlag 123 begrenzt ist.
Die Drosselöffnungssteuervorrichtung 44, die wie zuvor beschrie
ben aufgebaut ist, arbeitet wie folgt:
Zunächst gibt es eine Einstellung, in welcher der Hebel 111 an
dem Anschlag 123 anstößt. Bei dieser Einstellung werden die He
bel 112, 113 und 114 zusammen der Federkraft der Federn 116 und
122 ausgesetzt, wie es in den Fig. 2a und 2b gezeigt ist, so
daß der erreichte Öffnungsgrad der Drossel, welcher nachfolgend
als Drosselöffnung bezeichnet wird, proportional zum Grad der
Öffnung des Beschleunigungselements ist, welche nachfolgend als
Beschleunigungselementöffnung bezeichnet wird. Das bedeutet, daß
die Drosselöffnung in einem Bereich von Null bis 100% variiert,
während die Beschleunigungselementsöffnung ebenfalls in einem
Bereich von Null bis 100% variiert. Fig. 2a zeigt eine Einstel
lung, in welcher die Drosselöffnung 0% aufweist, das heißt, daß
die Beschleunigungselementöffnung ebenfalls 0% beträgt, und
Fig. 2b zeigt eine Einstellung, in welcher die Drosselöffnung 75%
beträgt, das entspricht einer Beschleunigungselementsöffnung
von 75%. In der Einstellung gemäß Fig. 2b verbleibt ein Ab
stand zwischen den Hebeln 111 und 114, der notwendig ist, um die
Drosselöffnung von 75% bis 100% zu variieren. Daher stoßen die
Hebel 111 und 114 aneinander, wenn die Drosselöffnung 100% be
trägt, was einer Beschleunigungselementsöffnung von 100% ent
spricht.
Falls der Hebel 111 mittels des Motors 106 in die Einstellung
gemäß Fig. 2b bewegt wird, wird der Hebel 114 gegen die Feder
116 nach rechts bewegt, wie es in Fig. 2c gezeigt ist. Dadurch
verkleinert sich die Drosselöffnung, während die Beschleunigungs
elementöffnung gleich bleibt. In Fig. 2c ist die Drosselöffnung
0%, was bedeutet, daß die Drossel vollständig geschlossen ist,
während die Beschleunigungsöffnung 75% beträgt. In dieser Ein
stellung stößt das Begrenzungsteil 112b des Hebels 112 gegen den
Hebel 113.
Wenn die Beschleunigungselementöffnung in der Einstellung gemäß
Fig. 2c auf 100% gebracht wird, wird der Hebel 112 nach links
bewegt und entsprechend wird der Hebel 113 durch das Begrenzungs
teil 112b ebenfalls nach links bewegt. Dadurch ändert sich die
Drosselöffnung von 0%, wie sie in Fig. 2c dargestellt ist, auf
25%, wie in Fig. 2d gezeigt.
Aus der vorherigen Beschreibung ergibt sich, daß selbst für den
Fall, daß der Hebel 111 in der Einstellung gemäß Fig. 2c
steckenbleibt, das Drosselventil 42 auf einen Öffnungsgrad von 25%
dadurch geöffnet werden kann, daß die Beschleunigungselementöff
nung auf 100% eingestellt wird, so daß das Fahrzeug A in eine
Reparaturwerkstatt gefahren werden kann.
Bei der Schlupfregelung übernimmt die Regeleinheit UTR die Brem
senregelung und Motorregelung durch Steuerung des Motors 106 der
Drosselöffnungssteuervorrichtung 44. Die Regeleinheit UTR erhält
als Signale beispielsweise Rotationsgeschwindigkeitssignale der
Räder von den Sensoren 63 bis 66, die zur Messung der Rotations
geschwindigkeit der Räder dienen, Drosselöffnungssignale vom Sen
sor 61, Fahrzeuggeschwindigkeitssignale vom Sensor 62, Beschleu
nigungselementsöffnungssignale von einem Sensor 67, Drehgeschwin
digkeitssignale des Motors 106 von einem Sensor 68, Lenkwinkel
signale von einem Sensor 69, Betriebsartsignale von einem Hand
schalter 70 und Bremssignale von einem Bremsschalter 71, der ein
geschaltet ist, wenn das Bremspedal 25 heruntergetreten wird.
Die Regeleinheit UTR umfaßt weiterhin ein Eingabeinterface zum
Empfang der Signale von den Sensoren, einen Mikrocomputer mit
CPU, ROM und RAM, ein Ausgabeinterface und Schaltkreise zur Betä
tigung der Ventile 32, 34, 36A, 37A, 36B, 37B und des Motors
106. Steuerprogramme, die zur Schlupfregelung notwendig sind,
und unterschiedliche Arten von Steuerfunktionsverläufen sind im
ROM gespeichert, während unterschiedliche Arten von Speichern,
welche zur Durchführung der Regelung notwendig sind, im RAM ge
speichert sind. Die Regeleinheit UTR weist einen Zeitgeber T
auf.
Der Umfang der Schlupfregelung mittels der Regeleinheit UTR wird
im folgenden unter Bezugnahme auf die Fig. 3 erläutert:
Fig. 3 zeigt den Umfang der Schlupfregelung mit einer Motorrege lung und einer Bremsregelung. In Fig. 2 wird die Führungsgröße des Schlupfes, welche bei der Motorregelung herangezogen wird, mit SET bezeichnet und die Führungsgröße für den Schlupf, welche bei der Bremsregelung verwendet wird, wird mit SBT bezeichnet.
Fig. 3 zeigt den Umfang der Schlupfregelung mit einer Motorrege lung und einer Bremsregelung. In Fig. 2 wird die Führungsgröße des Schlupfes, welche bei der Motorregelung herangezogen wird, mit SET bezeichnet und die Führungsgröße für den Schlupf, welche bei der Bremsregelung verwendet wird, wird mit SBT bezeichnet.
SBT ist größer gewählt als SET. In der folgenden Beschreibung
bezeichnet der Ausdruck "Schlupf" den Unterschied zwischen der
Drehzahl der Antriebsräder und derjenigen der angetriebenen Rä
der.
Vor dem Zeitpunkt t₁, ist der Schlupf klein, so daß die Drossel
öffnung Tn entsprechend der Beschleunigungselementsöffnung gere
gelt wird, das heißt, die Drosselöffnung Tn ergibt sich aus TH·B
als Standarddrosselöffnung entsprechend des Standarddrosselöff
nungsdiagramms gemäß Fig. 9.
Zum Zeitpunkt t₁, an welchem der Schlupf die Führungsgröße SET
erreicht, wird die Schlupfregelung mittels Motorregelung gestar
tet. Zunächst wird die Drosselöffnung Tn auf einen Schlag auf
den niedrigeren Grenzwert SM reduziert, dann wird die Drosselöff
nung Tn durch Rückkopplung geregelt, so daß der Schlupfwert bei
SET gehalten wird. Während dieser Regelung ergibt sich die Dros
selöffnung Tn aus TH·M, das heißt die Drosselöffnung Tn ergibt
sich als Wert, welcher durch den Motor 106 geregelt wird. Wie
zuvor beschrieben ist TH·M kleiner als TH·B.
Zu einem Zeitpunkt t₂, an welchem der Schlupf die Führungsgröße
SBT erreicht, wird Hydraulikdruck auf die Bremsen 21RR, 21RL der
entsprechenden Antriebsräder 1RR, 1RL ausgeübt, so daß die dop
pelte Schlupfregelung, nämlich durch Motorregelung und Bremsrege
lung, beginnt. Der Hydraulikdruck, der auf die Bremsen 21RR,
21RL wirkt, wird durch Rückkopplung geregelt, so daß der Schlupf
wert bei dem Wert SBT gehalten wird.
Zum Zeitpunkt t₃, an dem der Schlupf kleiner wird als die Füh
rungsgröße SBT, wird der Hydraulikdruck, welcher auf die Bremsen
21RR, 21RL wirkt, auf Null reduziert und die durch die Bremsrege
lung erfolgende Schlupfregelung wird beendet. Dennoch wird die
Schlupfregelung mittels der Motorregelung so lange fortgesetzt,
bis die Beschleunigungselementöffnung auf Null reduziert ist.
Im folgenden wird die Schlupfregelung durch die Regeleinheit UTR
im einzelnen unter Bezugnahme auf die Flußdiagramme gemäß der
Fig. 4 bis 6 erläutert. Der Referenzbuchstabe P bezeichnet
einen Schritt im Ablauf der Regelung.
Der Umfang der Hauptregelung wird anhand Fig. 4 beschrieben.
Die Schlupfregelung beginnt sobald das Beschleunigungspedal (Gas
pedal) niedergetreten wird.
Zunächst werden die Signale von den Sensoren eingegeben (P1).
Dann wird festgestellt, ob in der Regeleinheit UTR Schwierigkei
ten auftreten oder nicht (P2). Es gibt verschiedene Arten von
Schwierigkeiten, bei welchen Speichermittel, welche in der Re
geleinheit UTR integriert sind, fehlerhaft sind, was beispiels
weise der Fall ist, wenn die Daten nicht aus dem ROM ausgelesen
werden können oder die aus dem ROM ausgelesenen Daten falsch
sind, oder wenn Daten nicht in das RAM geschrieben werden können
oder die Daten, welche aus dem RAM ausgelesen worden sind,
falsch sind, usw.
Wenn Schwierigkeiten in der Regeleinheit UTR auftreten, wird die
Schlupfregelung beendet und es wird ein Fehlersignal ausgegeben
(P10 bis P11). Das bedeutet für den Fall, daß die Schlupfkontrol
le gerade durchgeführt wird, daß der Hydraulikdruck für die
Bremsregelung auf Null reduziert wird und die Drosselöffnung ent
sprechend der Beschleunigungselementöffnung geregelt wird und
daß dann ein Fehlersignal unter Verwendung von Lämpchen, Sum
mern, usw. ausgesandt wird.
Wenn in der Regeleinheit UTR keine Fehler auftreten, wird basie
rend auf den von den Sensoren 63 bis 66 aufgenommenen Signalen
der Rotationsgeschwindigkeit der Räder der Schlupfwert durch Ab
ziehen der Rotationsgeschwindigkeit der angetriebenen Räder VJ
von der Rotationsgeschwindigkeit der Antriebsräder VK errechnet
(P3). Bei dieser Rechnung wird zur Bremsregelung der Schlupfwert
SR für das rechte Antriebsrad durch Abziehen der Rotationsge
schwindigkeit VJ, welche einen Mittelwert der entsprechenden Ge
schwindigkeiten von beiden angetriebenen Rädern darstellt, von
der Rotationsgeschwindigkeit VKR des rechten Antriebsrads errech
net, während der Schlupfwert SL für das linke Antriebsrad errech
net wird durch Abziehen der Rotationsgeschwindigkeit VJ, welche
wiederum den Mittelwert der entsprechenden Geschwindigkeit von
beiden angetriebenen Rädern darstellt, von der Rotationsgeschwin
digkeit VKL des linken Antriebsrads. Für die Motorregelung wird
der größere der beiden Werte SR und SL als Schlupfwert SE für
die Motorregelung herangezogen.
Anschließend wird basierend auf dem Beschleunigungselementsöff
nungssignal vom Sensor 67 entschieden, ob die Beschleunigungsele
mentsöffnung Null ist oder nicht (P4). Wenn die Beschleunigungs
elementsöffnung nicht gleich Null ist, dann wird entschieden, ob
die Schlupfregelung mittels der Motorregelung durchgeführt wird
oder nicht (PS). Wenn die Schlupfregelung durch die Motorrege
lung ausgeführt wird, dann geht die Schlupfregelung zur Bremsre
gelung weiter (P8). Wenn die Schlupfregelung durch die Motorrege
lung nicht durchgeführt wird, dann wird entschieden, ob der
Schlupfwert SE der Antriebsräder größer oder gleich dem Wert SET
ist (P6). Wenn der Schlupfwert SE des Antriebsrades größer oder
gleich dem Wert SET ist, wird der untere Grenzwert der Drossel
öffnung SM auf eine Art und Weise eingestellt, wie sie später
beschrieben wird, und es wird abgespeichert, daß die Schlupfrege
lung durch die Motorregelung ausgeführt wird (P7). Dann geht die
Schlupfregelung zur Bremsregelung über, was weiter unten be
schrieben wird (P8).
Nach Durchführung der Bremsregelung wird eine Motorregelung
durchgeführt, wie später beschrieben werden wird (P9).
Wenn die Beschleunigungselementsöffnung Null ist, ist die
Schlupfregelung beendet (P12).
Der Umfang der Bremsregelung wird unter Bezugnahme auf die Fig.
5 beschrieben.
Zunächst wird, wie weiter unten beschrieben, die Führungsgröße
des Schlupfs SBT, welche bei der Bremsregelung verwendet wird,
bestimmt (P21), dann wird entschieden, ob die Fahrzeuggeschwin
digkeit gleich oder größer als ein vorher festgelegter Wert ist
oder nicht (P22). Wenn die Fahrzeuggeschwindigkeit gleich oder
größer als der vorher bestimmte Wert sind, dann wird entschie
den, ob das Fahrzeug eine vorher festgelegte Bedingung erreicht
hat oder nicht (P23). Die im folgenden wiedergegebenen Bedingun
gen sind als Beispiele für die vorher festzulegenden Bedingungen
aufgeführt.
- 1. Ein vorher bestimmtes Zeitintervall ist seit dem Anfah
ren des Fahrzeuges vergangen.
Eine Messung des Zeitintervalls wird durch den Zeitge ber T durchgeführt, welcher in der Zentraleinheit UTR enthalten ist. - 2. Die Beschleunigung des Fahrzeugs hat einen vorher fest
gelegten Wert erreicht.
Die Beschleunigung des Fahrzeugs wird errechnet durch Division der Differenz in der Fahrzeuggeschwindigkeit zwischen derjenigen während der letzten Schlupfregelung und derjenigen bei der jetzigen Schlupfregelung durch die verstrichene Zeit zwischen der letzten Schlupfrege lung und der jetzigen Schlupfregelung. Die Beschleuni gung des Fahrzeugs kann basierend auf Beschleunigungs signalen von Beschleunigungssensoren, die in dem Fahr zeug angeordnet sind, erhalten werden. - 3. Die Geschwindigkeit des Fahrzeugs hat einen vorherbe
stimmten Wert erreicht.
Der vorher festgelegte Wert ist in diesem Fall größer gewählt als bei Schritt P22.
Wenn die Entscheidungen in den Schritten P22, P23 mit JA beant
wortet werden, entscheidet die Regeleinheit UTR, daß das Fahr
zeug jenseits eines Anfangsbeschleunigungszustands unmittelbar
nach Anfahren des Fahrzeugs ist, und entscheidet dann, ob ein
Fahrer eine Beschleunigung des Fahrzeugs wünscht (P24). Diese
Entscheidung wird wie folgt durchgeführt. Die Niederdrückge
schwindigkeit des Beschleunigungspedals wird errechnet durch Tei
lung einer Differenz zwischen den Beträgen des Niederdrückens
des Beschleunigungspedals zwischen demjenigen bei der letzten
Schlupfregelung durch die verstrichene Zeit zwischen der letzten
Schlupfregelung und der jetzigen Schlupfregelung. Wenn die Nie
derdrückgeschwindigkeit des Beschleunigungspedals gleich oder
größer als ein vorbestimmter Wert ist, entscheidet die Regelein
richtung UTR, daß der Fahrer eine Beschleunigung des Fahrzeugs
wünscht und andernfalls entscheidet die Regeleinrichtung UTR,
daß der Fahrer keine Beschleunigung des Fahrzeugs wünscht.
Wenn in Schritt P24 mit JA entschieden wird, wird eine unabhängi
ge Bremsregelung durchgeführt, das heißt, daß die entsprechenden
Bremskräfte des rechten und des linken Antriebsrads unabhängig
voneinander entsprechend der entsprechenden Schlupfwerte des
rechten und des linken Antriebsrades geregelt werden. Das bedeu
tet für den Fall, daß der Schlupfwert SR des rechten Antriebsra
des größer oder gleich im Wert SBT ist (P25), wird die Brems
kraft PnR, welche zur Reduzierung des Schlupfwertes des rechten
Antriebsrades auf den Wert SBT notwendig ist (oder die Öffnung
der Ventile 37A, 38B), bestimmt (P26) und dann werden die Regel
signale für die Ventile entsprechend der bestimmten Bremskraft
PnR abgegeben (P27). Wenn der Schlupfwert SR des Antriebsrades
kleiner ist als der Wert SBT, wird die Bremskraft auf das rechte
Antriebsrad schrittweise vermindert (P28). Gleichzeitig werden
die gleichen Regelschritte wie in den Schritten P25 bis P28 auch
bezüglich des linken Antriebsrades durchgeführt.
Falls die Fahrzeuggeschwindigkeit nicht den vorher festgelegten
Wert erreicht hat (P22) oder das Fahrzeug nicht die vorher fest
gelegte Fahrbedingung erreicht hat (P23), entscheidet die Regel
einheit UTR, daß das Fahrzeug derzeit noch nicht aus der ersten
Beschleunigungsphase unmittelbar nach dem Anfahren des Fahrzeugs
herausgekommen ist und führt eine gemeinsame Bremsregelung
durch, das bedeutet, daß die Regeleinheit UTR das rechte und das
linke Antriebsrad entsprechend mit demselben Betrag der Brems
kraft beaufschlagt. Selbst wenn die Regeleinheit UTR entschei
det, daß das Fahrzeug aus dem ersten Beschleunigungszustand un
mittelbar nach dem Anfahren des Fahrzeugs heraus ist, beauf
schlagt diese sowohl das rechte wie auch das linke Antriebsrad
jeweils mit derselben Bremskraft, wenn es entscheidet, daß der
Fahrer eine Beschleunigung des Fahrzeuges nicht wünscht. Der
Grund für diese Regelung ergibt sich aus dem folgenden. In der
gemeinsamen Bremsregelung werden sowohl das rechte wie auch das
linke Antriebsrad entsprechend mit einer Bremskraft beauf
schlagt, welche von dem größeren Schlupfwert der beiden Antriebs
räder erhalten wird, so daß verglichen mit der unabhängigen
Bremsregelung eine größere Bremskraft auf die Antriebsräder aus
geübt wird. Dadurch wird die Stabilität des Fahrzeugs verglichen
mit derjenigen einer unabhängigen Bremsregelung vergrößert, wäh
rend die Beschleunigungseigenschaft verglichen mit derjenigen
bei einer unabhängigen Bremsregelung absinkt. Unter Berücksichti
gung der vorherigen Ausführungen bewirkt die Regelvorrichtung
eher eine Stabilisierung des Fahrzeuges als eine Beschleunigung
des Fahrzeuges, selbst wenn sich das Fahrzeug nicht mehr in der
anfänglichen Beschleunigungsphase unmittelbar nach dem Anfahren
des Fahrzeugs befindet, vorausgesetzt, daß der Fahrer eine Be
schleunigung des Fahrzeuges nicht wünscht.
Die gemeinsame Bremsregelung wird wie folgt durchgeführt.
Zunächst wird entschieden, ob der Schlupfwert SE des Antriebsra
des gleich oder größer als SBT ist (P29). Wenn der Schlupfwert
SE des Antriebsrades gleich oder größer als SBT ist, wird die
Bremskraft Pn, welche zur Reduzierung des Schlupfwertes auf den
Wert SBT notwendig ist (oder die Öffnung der Ventile 36A, 36B,
37A, 37B) bestimmt (P30). Dann werden Regelsignale für die Venti
le 36A, 36B, 37A, 37B entsprechend der bestimmten Bremskraft Pn
angelegt (P31). Das bedeutet, daß basierend auf einem Schlupf
wert SE, der größer ist als beide Schlupfwerte SR und SL, wobei
der erstere der Schlupfwert des rechten Antriebsrades und der
letztere der Schlupfwert des linken Antriebsrades ist, die Brems
kraft Pn an das rechte und das linke Antriebsrad angelegt wer
den, welche notwendig ist, um den Schlupfwert SE auf SBT zu sen
ken. Wenn der Schlupfwert SE des Antriebsrades kleiner
als SBT ist, wird die Bremskraft, welche auf das rechte und das
linke Antriebsrad ausgeübt wird, schrittweise reduziert (P32).
Der Umfang der Motorregelung wird unter Bezugnahme auf Fig. 6
beschrieben.
Die Motorregelung wird mittels Unterbrechungen während der Haupt
regelung, die in Fig. 4 dargestellt ist, zu vorher festgelegten
Zeitintervallen durchgeführt. Zunächst wird entschieden, ob der
Zeitpunkt t₁, welcher in Fig. 3 dargestellt ist, erreicht wurde
oder nicht (P41). Wenn der Zeitpunkt t₁ gemäß Fig. 3 erreicht
ist, wird die Drosselöffnung Tn auf den unteren Grenzwert SM ein
gestellt, welcher in der später beschriebenen Art und Weise be
stimmt wird (P42).
Wenn der Zeitpunkt t₁ gemäß Fig. 3 noch nicht erreicht ist,
wird entschieden, ob die Schlupfregelung durchgeführt wird oder
nicht (P43). Wenn die Schlupfregelung durchgeführt wird, wird
die Drosselöffnung Tn auf den Wert TH·M eingestellt (P44). Wenn
die Schlupfregelung nicht ausgeführt wird, wird die Drosselöff
nung Tn auf den Wert TH·B (P45) eingestellt, was bedeutet, daß
die Drosselöffnung TN in Abhängigkeit von der Beschleunigungs
elementsöffnung entsprechend einem Standarddrosselöffnungsfunk
tionsverlauf gemäß Fig. 9 geregelt wird.
Nach den zuvor beschriebenen Regelschritten wird der Motor 106
angetrieben, so daß der gewählte Wert Tn der Drosselöffnung er
halten wird (P46).
Die Bestimmung der Führungsgrößen SET, SBT für die Motorrege
lung, Bremsregelung und der untere Grenzwert SM für die Drossel
öffnung werden im folgenden beschrieben.
Fig. 7 ist ein Blockdiagramm, welches das Verfahren zur Bestim
mung der Führungsgrößen SET, SBT zeigt. Die Führungsgrößen SET,
SBT werden auf der Grundlage von Parametern wie der Fahrzeugge
schwindigkeit, der Beschleunigungselementöffnung, dem Lenkwin
kel, der Stellung des Betriebsartschalters 70 und des maximalen
Fahrbahnreibkoeffizienten µmax bestimmt. Wie in Fig. 7 darge
stellt wird, sind Standardwerte STAO, STBO der Führungsgrößen
SET, SBT mittels eines Funktionsverlaufes 81 als Funktionen des
maximalen Fahrbahnreibungskoeffizienten µmax angegeben. Der
Standardwert STBO ist größer gewählt als der Standardwert STAO.
Die Führungsgrößen SET, SBT werden entsprechend durch Multipli
zierung der Standardwerte STAO, STBO mit der Korrekturverstär
kung KD bestimmt.
Die Korrekturverstärkung KD wird durch Multiplikiation des Ver
stärkungskoeffizienten VG mit den Verstärkungskoeffizienten
ACPG, STRG, MODEG erhalten. Der Verstärkungskoeffizient VG ist
mittels eines Funktionsverlaufs 82 als eine Funktion der Fahr
zeuggeschwindigkeit angegeben. Der Verstärkungskoeffizient ACPG
ist mittels eines Funktionsverlaufs 83 als eine Funktion der Be
schleunigungselementsöffnung angegeben. Der Verstärkungskoeffi
zient STRG ist mittels eines Funktionsverlaufs 84 als Funktion
des Lenkwinkels angegeben. Der Verstärkungsfaktor MODEG ist mit
tels einer Tabelle 85 angegeben und wird manuell durch den Fah
rer gewählt. Wie in Fig. 7 dargestellt, sind zwei Betriebsarten
in der Tabelle 85 vorgesehen, nämlich eine sportliche Betriebs
art und eine normale Betriebsart.
Wie in Fig. 8 dargestellt, wird die Untergrenze SM der Be
schleunigungselementsöffnung mittels eines Funktionsverlaufs 91
als Funktion der Fahrzeuggeschwindigkeit und des maximalen Fahr
bahnreibkoeffizienten µmax angegeben. In Fig. 8 ist der maxima
le Fahrbahnreibkoeffizient µmax bei 1 am kleinsten und bei 5 am
größten.
Der maximale Fahrbahnreibkoeffizient µmax kann durch den Fahrer
manuell eingestellt werden, kann aber auch wie nachfolgend be
schrieben abgeschätzt werden. Diese Abschätzung besteht darin,
daß der maximale Fahrbahnreibungskoeffizient µmax basierend auf
der Beschleunigung abgeschätzt wird, welche durch Subtraktion
der Geschwindigkeit der angetriebenen Räder zu einem bestimmten
Zeitintervall nach dem Zeitpunkt t₁ von der Drehgeschwindigkeit
der angetriebenen Räder zum Zeitpunkt t₁ bestimmt wird. Alterna
tiv dazu kann der maximale Fahrbahnreibkoeffizient µmax aufgrund
der maximalen Beschleunigung bei der letzten Schlupfregelung ab
geschätzt werden.
Claims (5)
1. Schlupfregelvorrichtung für ein Kraftfahrzeug mit Bremsmit
teln (21RL, 21RR) für jedes Antriebsrad (1RL, 1RR), ersten
Aufnahmemitteln (63, 66) zur Messung des Schlupfes eines
jeden Antriebsrades (1RL, 1RR) und Schlupfregelmitteln (UTR)
zum Betätigen der Bremsmittel (21RL, 21RR), um auf jedes An
triebsrad (1RL, 1RR) eine Bremskraft auszuüben, die auf
Signalen der ersten Aufnahmemittel (63, 66) basiert, um
dadurch einen übermäßigen Schlupf zu eliminieren,
dadurch gekennzeichnet,
daß zweite Aufnahmemittel (62, T) vorgesehen sind, durch die feststellbar ist, ob eine vorher festgelegte Bedingung wäh rend des Anfahrvorgangs erreicht ist,
daß für den Fall, daß die zweiten Aufnahmemittel (62, T) feststellen, daß der Anfahrvorgang des Fahrzeuges noch an dauert, die Schlupfregelmittel (UTR) die Bremsmittel (21RL, 21RR) derart betätigen, daß die gleiche Bremskraft auf die Antriebsräder (1RL, 1RR) ausgeübt wird, und
daß für den Fall, daß die zweiten Aufnahmemittel (62, T) feststellen, daß der Anfahrvorgang des Fahrzeuges beendet wurde, die Schlupfregelmittel (UTR) die Bremsmittel (21RL, 21RR) derart betätigen, daß die Antriebsräder (1RL, 1RR) unabhängig mit einer Bremskraft beaufschlagt werden, die den Signalen von den ersten Aufnahmemitteln (63, 66) ent sprechen.
daß zweite Aufnahmemittel (62, T) vorgesehen sind, durch die feststellbar ist, ob eine vorher festgelegte Bedingung wäh rend des Anfahrvorgangs erreicht ist,
daß für den Fall, daß die zweiten Aufnahmemittel (62, T) feststellen, daß der Anfahrvorgang des Fahrzeuges noch an dauert, die Schlupfregelmittel (UTR) die Bremsmittel (21RL, 21RR) derart betätigen, daß die gleiche Bremskraft auf die Antriebsräder (1RL, 1RR) ausgeübt wird, und
daß für den Fall, daß die zweiten Aufnahmemittel (62, T) feststellen, daß der Anfahrvorgang des Fahrzeuges beendet wurde, die Schlupfregelmittel (UTR) die Bremsmittel (21RL, 21RR) derart betätigen, daß die Antriebsräder (1RL, 1RR) unabhängig mit einer Bremskraft beaufschlagt werden, die den Signalen von den ersten Aufnahmemitteln (63, 66) ent sprechen.
2. Schlupfregelvorrichtung für ein Kraftfahrzeug nach Anspruch
1, dadurch gekennzeichnet, daß die Bremskraft, die auf die
entsprechenden Antriebsräder (1RL, 1RR) während des An
fahrvorganges ausgeübt wird, basierend auf dem größten
Schlupfwert der Antriebsräder (1RL, 1RR) bestimmt wird.
3. Schlupfregelvorrichtung für ein Kraftfahrzeug nach Anspruch
1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die zweiten Aufnahme
mittel (T) feststellen, daß ein vorher festgelegtes Zeitin
tervall seit dem Anfahren des Fahrzeugs verstrichen ist.
4. Schlupfregelvorrichtung für ein Kraftfahrzeug nach Anspruch
1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die zweiten Aufnahme
mittel (62, T) feststellen, daß ein vorher festgelegter Wert
der Fahrzeugbeschleunigung erreicht wurde.
5. Schlupfregelvorrichtung für ein Kraftfahrzeug nach Anspruch
1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die zweiten Aufnahme
mittel (62) feststellen, daß die Fahrzeuggeschwindigkeit
einen vorher festgelegten Wert erreicht hat.
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