DE4025899C2 - Verfahren und Vorrichtung zum Bestimmen der Gleichmässigkeit eines Prüfgutes aus textilen Garnen - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum Bestimmen der Gleichmässigkeit eines Prüfgutes aus textilen GarnenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Bestimmen der
Gleichmässigkeit eines Prüfgutes aus textilen Garnen,
Vorgarnen oder Bändern mittels eines kapazitiven
Messorganes, welches Masseschwankungen des Prüfgutes in
proportionale Signalstromschwankungen umwandelt, sowie
eine Vorrichtung hierfür.
Bekannt ist, dass bei der Herstellung von textilen Garnen,
Vorgarnen, Bändern, od. dgl. periodisch Fehler auftreten,
welche meist beim Herstellen dieser textilen Gespinste von
den entsprechenden Spinnvorrichtungen erzeugt werden.
Beispielsweise können infolge eines Unrundlaufens eines
Streckwerkes bzw. seiner Walzen oder auch infolge
unterschiedlicher
Abnutzung oder unterschiedlicher Durchmesser der Walzen
verdickte oder verdünnte Bereiche an den Gespinsten
entstehen, welche unerwünscht sind und zu Ausschuss
führen. Aus diesem Grunde werden in der Regel von
hergestellten textilen Produkten in Abständen Proben
entnommen und auf Fehler untersucht. Die Untersuchungen
beziehen sich auf verschiedene Parameter betreffend die
Masseschwankung, Haarigkeit, Zugfestigkeit, Feinheit,
Drehung usw.. Die Probenentnahme geschieht sowohl
anhand ganzer Kopse wie auch Schichten von gewendelten
Kardenbändern aus Kannen od. dgl.
Die Untersuchung des entnommenen Prüfgutes geschieht
heute beispielsweise durch Messung des Gewichtes im
Verhältnis zu einer vorbestimmten Länge oder aber
mittels optischer oder elektrischer Messeinrichtungen.
Eine letztgenannte Messeinrichtung ist beispielsweise
aus der CH-PS 663 427 und der CH-PS 671 105 bekannt.
Hierbei handelt es sich um eine Messeinrichtung, bei
der das Garn bzw. Band durch ein kapazitives Messorgan
geführt wird. Hier wird zwischen zwei Leiterplatten ein
Stromfluss erzeugt, wobei sich beim Durchführen des
Garnes durch den Raum zwischen diesen beiden Leiter
platten die Spannung und insbesondere die Dielektri
zitätskonstante ändert. Die durch ein derartiges Mess
organ angezeigten Messwerte werden jedoch erheblich
verändert, wenn das durchgeführte Prüfgut einen unter
schiedlichen Wassergehalt aufweist. Dies bedeutet
wiederum, dass es beispielsweise bei einem ansteigenden
Feuchtigkeitsgehalt des Prüfgutes zu einem Ausschlag
der Messeinrichtung kommt, obwohl keinerlei Masseunter
schied und damit kein Fehler festzustellen ist. Deshalb
wird bei den bekannten Messeinrichtungen die Anweisung
gegeben, dass das Prüfgut vorher klimatisiert wird.
Die Klimatisierung kann dabei mehrere Tage andauern und
birgt immer noch die Gefahr in sich, dass erhebliche
Feuchtigkeitsunterschiede beispielsweise aussen und innen
an einem Kops oder im äusseren und inneren Bereich einer
Kardenwendel vorhanden sind. Aus diesem Grund bleibt das
Prüfverfahren ungenau. Es entstehen immer noch auf den
unterschiedlichen Feuchtigkeitsgehalt zurückzuführende
Ausschläge sowohl im Spektrogramm als auch bei den Massen-
und Längenvariationskoeffizienten.
Zu erwähnen ist auch, dass das Prüfgut, je nachdem in
welchem Bereich der Spinnvorrichtung es sich befindet, von
der von der Spinnvorrichtung ausgestrahlten Wärme
unterschiedlich und sogar partiell unterschiedlich
ausgetrocknet wird, so dass eine gesicherte Prüfung nicht
erfolgen kann.
Aus der GB 130 726 ist eine Einrichtung zum Bedampfen bzw.
zum Befeuchten von Garn bzw. Fäden bekannt, wobei das
Textilgut sich in einem Behälter befindet, der in einen
konditionierten Raum eingebracht ist. Zur Überwachung der
Feuchtigkeitsaufnahme durch das Textilgut wird das Gewicht
des Behälters laufend ermittelt bzw. überwacht.
Die DE 38 30 223 A1 beansprucht ein Verfahren zum Trocken
wasserfeuchter Textilien. Dabei wird der Trocknungsvorgang
in einer ersten Phase durch eine Mikrowellenbestrahlung
und in einer zweiten Phase durch das Zuführen von Luft
durchgeführt.
Die DE 36 43 637 A1 bezieht sich auf ein Verfahren zur
Ermittlung der Restfeuchte im Trockengut, insbesondere von
textilen Spulen im kapazitiven Hochfrequenztrockenofen.
Dabei wird die sich ändernde Oberflächentemperatur des
Trockengutes als Mittel für die Bestimmung der Restfeuchte
herangezogen.
In der GB-Z.: J. Textile Inst. 48 (1957) 4, S. T 109-127-
K976 wird zum Bestimmen der Gleichmässigkeit eines
Prüfgutes aus textilen Garnen ein geeignetes
Aklimatisationsverfahren in einer Messeinrichtung mit
einem elektrischen Kondensator vorgeschlagen, welches die
Feuchtigkeit des gesamten Prüfgutes auf einen
einheitlichen Wert bringen soll.
Ein Verfahren der eingangs genannten Art ist aus der
CH 314 677 bekannt. Dort werden auch schon die Messfehler
aufgrund von Feuchtigkeitsschwankungen des Prüfgutes
angesprochen.
Die Erfinder haben sich zum Ziel gesetzt, ein Verfahren
und eine Vorrichtung der oben genannten Art zu entwickeln,
mittels welchen das Prüfverfahren eines Prüfgutes aus
textilen Gespinsten wesentlich beschleunigt werden kann
und die Ergebnisse einen sicheren Anhaltspunkt für
tatsächlich vorhandene Fehler im Prüfgut ergeben.
Zur Lösung dieser Aufgabe führt, dass das Prüfgut vor dem
Einführen in die Messeinrichtung getrocknet wird.
Während nach dem Klimatisieren immer noch etwa 5-10%
Feuchtigkeit in dem Prüfgut vorhanden ist, wird beim
erfindungsgemässen Trocknen der Feuchtigkeitsgehalt auf
einen möglichst geringen Wert abgesenkt, so dass er keinen
Einfluss mehr auf die Signalabgabe eines Messorgans der
Messeinrichtung hat.
Der Trocknungsvorgang soll so erfolgen, dass auch
gleichzeitig eine Vergleichmässigung der Restfeuchtig
keit in dem Prüfgut stattfindet.
Bevorzugt erfolgt die Trocknung unter Luftzirkulation
in der Trockeneinrichtung. D. h., die mit Feuchtigkeit
angereicherte Luft in der Nähe des Prüfgutes wird
weggeführt und wieder durch trockenere Luft zur
Aufnahme von Feuchtigkeit ersetzt.
Bevorzugt wird die Luftzirkulation sogar so ausge
staltet, dass trockene Luft in die Trockeneinrichtung
eingeführt und die mit Feuchtigkeit angereicherte Luft
wieder abgeführt wird. Hierbei kann eine Messung der
Differenz der Luftfeuchtigkeit in der trockenen und in
der mit Feuchtigkeit angereicherten abgeführten Luft
erfolgen, welche als Mass für die Trocknung des Prüf
gutes dient. Sobald dieses Mass einen bestimmten Grenz
wert unterschreitet, kann das Prüfgut als genügend
getrocknet gelten, so dass es der Messeinrichtung zuge
führt werden kann.
Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass das Prüfgut
während der Trocknung in vorgegebenen Zeitabständen
gewogen wird. Unterschreitet die Gewichtsdifferenz
zwischen einem stattfindenden Wiegevorgang und dem
vorangegangenen Wiegevorgang einen bestimmten Wert, so
ist auch dies ein Mass für die genügende Trocknung des
Prüfgutes.
In der Praxis hat sich herausgestellt, dass eine Trock
nung in einem Ofen bei ca. 105°C über 2-4 Stunden als
ausreichend gilt. Dies hängt selbstverständlich zum
einen davon ab, ob Garne oder Bänder getrocknet werden,
zum anderen ist ausschlaggebend, ob das Prüfgut auf
Kopsen oder in Kardenwendeln in die Trockeneinrichtung
eingebracht wird oder diese Trockeneinrichtung nur als
Garn oder Band im Durchlaufverfahren durchläuft. Aller
dings ist die Zeiteinsparung gegenüber einem Klima
tisieren deutlich erkennbar.
Gedacht ist auch daran, das Prüfgut insgesamt oder im
Durchlaufverfahren unter dem Einfluss einer Mikrowelle
zu trocknen. Dies dürfte sich schonender auf das Prüf
gut auswirken als beispielsweise die Beaufschlagung mit
Heissluft.
Über die Reglereinheit kann im übrigen auch die
Steuerung der Trockeneinrichtung und/oder der Messein
richtung erfolgen. Auf diese Weise wird verhindert,
dass nur teilweise getrocknetes Prüfgut in die Mess
einrichtung geführt wird. Ermittelt z. B. die Regler
einheit eine genügende Trocknung, so kann eine Abzugs
einrichtung an der Messeinrichtung in Tätigkeit
versetzt und das Prüfgut aus der Trockeneinrichtung
abgezogen werden. Sollte während des Abziehens die
Feuchtigkeitsdifferenz beispielsweise zwischen in die
Trockeneinrichtung eintretender und aus der Trocken
einrichtung austretender Luft ansteigen, so bewirkt die
Reglereinheit ein Stoppen der Abzugseinrichtung. Bei
der Ausgestaltung dieser Steuerung soll dem erfinde
rischen Gedanken keine Grenze gesetzt sein.
Ferner kann es sich in einem Fall als ratsam erweisen,
das Prüfgut als Kops, Kardenwendel od. dgl. insgesamt
in die Trocknungseinrichtung einzugeben. Gedacht ist
aber auch daran, von einem ausserhalb der Trocken
einrichtung angeordneten Kops od. dgl. das
entsprechende Garn oder Band abzuziehen und beispiels
weise mehrfach geschlungen durch die Trockeneinrichtung
zu ziehen.
Welche Anordnung hier günstiger ist, muss die Praxis
zeigen.
Des weiteren wird es sicherlich günstiger sein, wenn
Trockeneinrichtung und Messeinrichtung zu einem Gerät
zusammengefasst werden, da hier dann das Prüfgut keinen
Umwelteinflüssen zwischen Trockeneinrichtung und Mess
einrichtung ausgesetzt wird. Im Rahmen der Erfindung
liegt jedoch auch eine Trennung der beiden
Vorrichtungsbestandteile, wobei ein kurzfristiges Aus
setzen des getrockneten Prüfgutes gegenüber der Umwelt
keine gravierende Feuchtigkeitsaufnahme mit sich
bringen dürfte.
Versuche in der Praxis haben gezeigt, dass durch die
erfindungsgemässe Trocknung des textilen Produktes
sowohl das Spektrogramm betreffend die Masse wesentlich
vergleichmässigt wird. Jetzt stattfindende Ausschläge
deuten nur noch auf wirkliche Fehler hin, so dass
wesentlich gezielter eine Beobachtung von Spinn
maschinen erfolgen kann. Der Variationskoeffizient der
Masse sinkt ganz erheblich ab.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Er
findung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung
bevorzugter Ausführungsbeispiele sowie anhand der
Zeichnung; diese zeigt in
Fig. 1 eine schematische Darstellung einer Vor
richtung zur Durchführung eines erfindungs
gemässen Verfahrens zum Bestimmen der Gleich
mässigkeit eines Prüfgutes;
Fig. 2 eine schematische Darstellung eines weiteren
Ausführungsbeispiels der Vorrichtung nach
Fig. 1;
Fig. 3 eine schematische Darstellung eines Teils
eines weiteren Ausführungsbeispiels der
Vorrichtung nach Fig. 1;
Fig. 4 einen Ausschnitt eines Massespektrogrammes
eines klimatisierten textilen Bandes;
Fig. 5 einen Ausschnitt eines Massespektrogrammes
eines in einer erfindungsgemässen Vorrichtung
getrockneten textilen Bandes;
Fig. 6 eine diagrammartige Gegenüberstellung von
klimatisierten und getrockneten Strecken
bändern bezüglich der Ungleichmässigkeit des
Massenvariationskoeffizienten;
Fig. 7 eine diagrammartige Gegenüberstellung gemäss
Fig. 6 und von anschliessend in bestimmten
Zeitabständen klimatisierten Streckenbändern;
Fig. 8 eine diagrammartige Gegenüberstellung von
klimatisierten und getrockneten Streckenbän
dern bezüglich der Ungleichmässigkeit des
Längenvariationskoeffizienten.
Eine Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsge
mässen Verfahren zum Bestimmen der Gleichmässigkeit
eines Prüfgutes weist gemäss Fig. 1 eine Trocknungs
einrichtung 1 sowie eine dieser zugeordnete Messein
richtung 2 auf. In der Trocknungseinrichtung 1 steht
auf einem Träger 3 ein Kops 4, von dem ein Prüfgarn 5
abgezogen wird. Dieses Prüfgarn 5 ist über eine Umlenk
rolle 6 innerhalb der Trocknungseinrichtung 1 geführt
und tritt durch eine Austrittsöffnung 7 aus der Trock
nungseinrichtung 1 aus.
Nach einem teilweisen Umschlingen einer weiteren Um
lenkrolle 8 wird das Prüfgarn 5 durch ein Messorgan 9
gezogen, wozu eine Abzugseinrichtung 10 dient, die im
vorliegenden Ausführungsbeispiel aus zwei Walzen 11 und
12 besteht, zwischen denen das Prüfgarn 5 eingeklemmt
ist.
In das Innere das Trocknungseinrichtung 1 tritt über
einen Zuluftschacht 13 Warmluft ein, wobei der Eintritt
durch einen Ventilator 14 mit entsprechenden Schaufeln
15 beschleunigt wird.
Zum Aufheizen der Zuluft ist in dem Zuluftschacht 13
eine nur schematisch angedeutete Heizeinrichtung 16
vorgesehen.
Ferner besitzt die Trocknungseinrichtung 1 eine Luft
austrittsöffnung 17, aus der mit Feuchtigkeit ange
reicherte Trocknungsluft wieder aus der Trocknungs
einrichtung 1 entweichen kann.
Sowohl in der Luftaustrittsöffnung 17 als auch im
Zuluftschacht 13 sind Sensoren 18 bzw. 19 zur Ermitt
lung der Temperatur und des Feuchtigkeitsgehaltes der
eintretenden bzw. der austretenden Luft vorgesehen.
Diese Sensoren 18 bzw. 19 geben ihre Werte an eine
Reglereinheit 20, über die insbesondere die Messein
richtung 2 und hier vor allem die Abzugseinrichtung 10
gesteuert wird. Die entsprechende Verbindung ist mit 21
gekennzeichnet. Selbstverständlich ist es auch möglich,
über die Reglereinheit 20 die Trocknungseinrichtung 1,
d. h. insbesondere die Heizeinrichtung 16, den
Ventilator 14 und die Länge der Verweildauer des
Prüfgutes in der Trocknungseinrichtung 1 zu bestimmen.
Die Reglereinheit 20 hat ferner die Aufgabe, den Unter
schied zwischen der Luftfeuchtigkeit im Zuluftschacht
13 und in der Luftaustrittsöffnung 17 zu ermitteln.
Hieraus können Rückschlüsse auf den Trocknungsgrad des
Garnes 5 gezogen werden.
Eine andere Möglichkeit der Ermittlung des Trocknungs
grades besteht darin, dass der Kops 4 periodisch der
Trocknungseinrichtung 1 entnommen und gewogen wird.
Sobald ein bestimmter Grenzwert des Gewichtsunter
schiedes zwischen einer vorgenommenen und einer voran
gegangenen Gewichtsermittlung unterschritten wird, kann
davon ausgegangen werden, dass das Garn 5 genügend
trocken ist. Erfindungsgemäss kann dieser Vorgang auch
beim Verbleiben des Kopses 4 in der Trocknungsein
richtung 1 vollzogen werden, wobei dann dem Träger 3
eine entsprechende Wiegeeinrichtung zugeordnet sein
sollte, deren Ergebnis periodisch abgefragt wird.
In dem Ausführungsbeispiel gemäss Fig. 2 ist der Kops
4 mit seinem Träger 3 ausserhalb einer Trocknungs
einrichtung 1a angeordnet. Hier wird nur das Garn 5
durch die Trocknungseinrichtung 1a gezogen und durch
laufend getrocknet. Deshalb ist für die Trocknungs
einrichtung 1 zusätzlich eine Garneintrittsöffnung 22
vorgesehen. In diesem Ausführungsbeispiel sind zwar
noch Ventilatorschaufeln 15 in einem Zuluftschacht 13
angedeutet, weshalb auch eine entsprechende Luft
austrittsöffnung 17 vorgesehen ist. Allerdings könnte
es sich hier auch bei dieser Trocknungseinrichtung 1a
um eine solche handeln, welche mit Mikrowelle arbeitet.
Eine Trocknung mittels Mikrowelle erfolgt wesentlich
schneller, weshalb die gewählte Durchzugstrecke des
Garnes 5 durch die Trocknungseinrichtung 1a ausreichen
müsste. Ferner besteht hier nicht die Notwendigkeit,
das Garn auf einem Kops von aussen nach innen zu
trocknen, wobei der Trocknungsvorgang der inneren Garn
wicklungen auf dem Kops 4 wesentlich länger dauert.
Sollte ein direkter Durchzug des Garnes 5 durch eine
entsprechende Trocknungseinrichtung 1a nicht aus
reichen, so ist nach dem Ausführungsbeispiel einer
Trocknungseinrichtung 1b gemäss Fig. 3 vorgesehen,
dass das Garn 5 in Schleifen durch die Trocknungs
einrichtung 1b von einer Garneintrittsöffnung 22 zu
einer Garnaustrittsöffnung 7 gezogen wird. Die Schlei
fenbildung wird mittels entsprechender Umlenkrollen 23
bewirkt. Bezüglich der Garnführung innerhalb der Trock
nungseinrichtung 1 soll jedoch dem erfinderischen
Gedanken keine Grenze gesetzt sein.
In der Praxis dürfte es sich als günstig erweisen, wenn
Trocknungseinrichtung 1 und Messeinrichtung 2 als
kompaktes Gerät ausgebildet sind. Es ist jedoch
möglich, beide Vorrichtungsteile auch separat
voneinander zu betreiben und beispielsweise das
getrocknete Garn zwischenzulagern. Allerdings besteht
hier die Gefahr, dass es wieder zu einer Feuchtigkeits
aufnahme kommt, welche zu negativen Ergebnissen bei der
Prüfung des Garnes führt.
Gemäss der vorliegenden Erfindung kann in einer be
schriebenen Vorrichtung nicht nur Garn von einem Kops
bzw. Garn auf einem Kops getrocknet werden, sondern es
ist auch die Trocknung von beispielsweise aus einer
Kanne entnommenem Kardenband möglich. In der Regel
werden zur Prüfung aus der Kanne mehrere Schichten von
gewendeltem Kardenband entnommen. Diese Schichten
können dann in die Trocknungseinrichtung 1 eingebracht
oder ausserhalb positioniert werden, wobei dann nur das
Kardenband durch die Trocknungseinrichtung 1 gezogen
wird. Jedoch soll auch darauf nicht die Erfindung
beschränkt werden, sondern sich auf die Prüfung aller
möglichen textilen Produkts beziehen.
In den Fig. 4 und 5 sind die Massespektrogramme
eines Bandes gegenübergestellt, welches zum einen nach
bekannten Verfahren nur klimatisiert wurde (Fig. 4),
während das Massespektrogramm gemäss Fig. 5 von einem
erfindungsgemäss getrockneten Band stammt. Es ist
deutlich erkennbar, dass die in Fig. 4 noch vor
handenen überragenden Ausschläge 24, welche auf einen
Fehler im Band hindeuten, in Fig. 5 nicht mehr vor
handen sind.
Das bedeutet, dass diese Ausschläge 24 auf einen über
höhten Feuchtigkeitsgehalt an dieser Stelle in dem Band
zurückzuführen waren und nicht etwa auf einen Spinn
fehler.
Aus Fig. 6 ist ferner zu erkennen, dass nur klima
tisiertes Streckenband (Sk) einen wesentlich höheren
Variationskoeffizienten bezüglich der Masse aufweist
als erfindungsgemäss getrocknetes Streckenband (St).
Damit wird deutlich, dass der Feuchtigkeitsgehalt des
Prüfgutes einen erheblichen Einfluss auf die Ungleich
mässigkeit hat.
Auch Fig. 7 zeigt, dass die Differenz von klimati
siertem zu getrocknetem Prüfgut bezüglich des Masse
variationskoeffizienten sehr gross ist. Ferner wurde
hier einmal getrocknetes Streckenband nach dem Trocknen
wieder akklimatisiert. Nach einem 24-stündigen Akklima
tisieren ist eine Steigerung des Variationskoeffizien
ten zu beobachten, ebenfalls nach einem 95-stündigen
Akklimatisieren, allerdings ist dann die Steigerung
geringer als beim ersten Schritt.
Auch das Diagramm für den Längenvariationskoeffizien
ten, d. h. Massenvariationskoeffizienten bei Abschnit
ten bestimmter Länge, gemäss Fig. 8 ergibt einen guten
Aufschluss über die Vorteile des erfindungsgemässen
Verfahrens. Deutlich ist der Unterschied des
Variationskoeffizienten zwischen klimatisiertem und
getrocknetem Streckenband (Sk bzw. St) sowohl bei 1 m
wie auch bei 3 m Abschnitten zu erkennen.
Claims (16)
1. Verfahren zum Bestimmen der Gleichmässigkeit eines
Prüfgutes aus textilen Garnen, Vorgarnen oder Bändern,
mittels eines kapazitiven Messorgans, welches
Masseschwankungen des Prüfgutes in proportionale
Signalstromschwankungen umwandelt,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Prüfgut vor dem Einführen in die Messeinrichtung
getrocknet wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
die Trocknung unter Luftzirkulation in der
Trocknungseinrichtung erfolgt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, dass bei der Trocknung Luft zu- und
abgeführt und die Luftfeuchtigkeitsdifferenz zwischen der
zugeführten und abgeführten Luft als Mass für die
Trocknung ermittelt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, dass das Prüfgut während der Trocknung in
vorgegebenen Zeitabständen gewogen und die Gewichts
differenz als Mass bzw. Begrenzung für die Trocknung
ermittelt wird.
5. Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, dass die Trocknung in einem Ofen
bei ca. 105°C über 2-4 Stunden durchgeführt wird.
6. Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, dass die Trocknung unter Einfluss
einer Mikrowelle erfolgt.
7. Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, dass die Trocknung des Prüfgutes
im Durchlaufverfahren durch einen Ofen, eine
Trockenstrecke od. dgl. erfolgt.
8. Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, dass das Prüfgut als Kops,
Garnspule, Vorgarnspule oder als aus einer Kanne
entnommene gewendelte Bandschicht getrocknet wird.
9. Vorrichtung zum Bestimmen der Gleichmässigkeit eines
Prüfgutes aus textilen Garnen, Vorgarnen oder Bändern,
mittels eines kapazitiven Messorgans, welches
Masseschwankungen des Prüfgutes in proportionale
Signalstromschwankungen umwandelt, dadurch gekennzeichnet,
dass der Messeinrichtung (2) eine Trocknungseinrichtung
(1) zum Trocknen des Prüfgutes (5) zugeordnet ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
dass das Prüfgut (5) als Kops (4), Kardenbandwendel od.
dgl. insgesamt innerhalb der Trocknungseinrichtung (1)
angeordnet ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeich
net, dass ein Kops (4), Kardenbandwendel od. dgl.
ausserhalb der Trocknungseinrichtung (1) lagert und
das Prüfgut (5) im Durchlaufverfahren durch die
Trocknungseinrichtung (1) gezogen wird.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, dass die Trocknungs
einrichtung (1) eine Lufteintritts- und eine Luft
austrittsöffnung (22, 17) aufweist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeich
net, dass an die Lufteintrittsöffnung (22) ein
Zuluftschacht (13) ggfs. mit Ventilator (14) und
Heizeinrichtung (16) anschliesst.
14. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch
gekennzeichnet, dass nahe der Lufteintritts- und
Luftaustrittsöffnung (22, 17) Sensoren zur Ermitt
lung der Luftfeuchtigkeit und/oder Temperatur vor
gesehen und mit einer Reglereinheit (20) verbunden
sind.
15. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 9
bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass dem Prüfgut
(5) eine Wiegeeinrichtung zugeordnet ist.
16. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 9
bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die
Trocknungseinrichtung (1) ein Mikrowellenofen ist.
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