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DE4025899A1 - Verfahren und vorrichtung zum bestimmen der gleichmaessigkeit eines pruefgutes aus textilen garnen od. dgl. - Google Patents

Verfahren und vorrichtung zum bestimmen der gleichmaessigkeit eines pruefgutes aus textilen garnen od. dgl.

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DE4025899A1
DE4025899A1 DE4025899A DE4025899A DE4025899A1 DE 4025899 A1 DE4025899 A1 DE 4025899A1 DE 4025899 A DE4025899 A DE 4025899A DE 4025899 A DE4025899 A DE 4025899A DE 4025899 A1 DE4025899 A1 DE 4025899A1
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drying
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air
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Thomas Kuettel
Christoph Kuratle
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Maschinenfabrik Rieter AG
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    • G01NINVESTIGATING OR ANALYSING MATERIALS BY DETERMINING THEIR CHEMICAL OR PHYSICAL PROPERTIES
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    • G01N33/36Textiles
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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Bestimmen der Gleichmäßigkeit eines Prüfgutes aus textilen Garnen, Vorgarnen, Bändern, od. dgl. mittels einer Meßeinrich­ tung, von der Informationen bezüglich Gleichmäßigkeitsparamettern ermittelt werden, bei­ spielsweise mittels eines kapazitiven Meßorganes, welches Masseschwankungen des Prüfgutes in proportionale Signalstromschwankungen umwandelt, sowie eine Vorrichtung hierfür.
Bekannt ist, daß bei der Herstellung von textilen Garnen, Vorgarnen, Bändern, od. dgl. periodisch Fehler auftreten, welche meist beim Herstellen dieser textilen Gespinste von den entsprechenden Spinnvorrichtungen erzeugt werden. Beispielsweise können infolge eines Unrundlaufens eines Streckwerkes bzw. seiner Walzen oder auch infolge unterschiedlicher Abnutzung oder unterschiedlicher Durchmesser der Walzen verdickte oder verdünnte Bereiche an den Gespinsten entstehen, welche unerwünscht sind und zu Ausschuß führen. Aus diesem Grunde werden in der Regel von hergestellten textilen Produkten in Abständen Proben entnommen und auf Fehler untersucht. Die Untersuchungen beziehen sich auf verschiedene Parameter betreffend die Masseschwankung, Haarigkeit, Zugfestigkeit, Feinheit, Drehung usw.. Die Probenentnahme geschieht sowohl anhand ganzer Kopse wie auch Schichten von gewendelten Kardenbändern aus Kannen od. dgl..
Die Untersuchung des entnommenen Prüfgutes geschieht heute beispielsweise durch Messung des Gewichtes im Verhältnis zu einer vorbestimmten Länge oder aber mittels optischer oder elektrischer Meßeinrichtungen. Eine letztgenannte Meßeinrichtung ist beispielsweise aus der CH-PS 6 63 427 und der CH-PS 6 71 105 bekannt. Hierbei handelt es sich um eine Meßeinrichtung, bei der das Garn bzw. Band durch ein kapazitives Meßorgan geführt wird. Hier wird zwischen zwei Leiterplatten ein Stromfluß erzeugt, wobei sich beim Durchführen des Garnes durch den Raum zwischen diesen beiden Leiter­ platten die Spannung und insbesondere die Dielektri­ zitätskonstante ändert. Die durch ein derartiges Meß­ organ angezeigten Meßwerte werden jedoch erheblich verändert, wenn das durchgeführte Prüfgut einen unter­ schiedlichen Wassergehalt aufweist. Dies bedeutet wiederum, daß es beispielsweise bei einem ansteigenden Feuchtigkeitsgehalt des Prüfgutes zu einem Ausschlag der Meßeinrichtung kommt, obwohl keinerlei Masseunter­ schied und damit kein Fehler festzustellen ist. Deshalb wird bei den bekannten Meßeinrichtungen die Anweisung gegeben, daß das Prüfgut vorher klimatisiert wird.
Die Klimatisierung kann dabei mehrere Tage andauern und birgt immer noch die Gefahr in sich, daß erhebliche Feuchtigkeitsunterschiede beispielsweise außen und innen an einem Kops oder im äußeren und inneren Bereich einer Kardenwendel vorhanden sind. Aus diesem Grund bleibt das Prüfverfahren ungenau. Es entstehen immer noch auf den unterschiedlichen Feuchtigkeits­ gehalt zurückzuführende Ausschläge sowohl im Spektro­ gramm als auch bei den Massen- und Längenvariations­ koeffizienten.
Zu erwähnen ist auch, daß das Prüfgut, je nachdem in welchem Bereich der Spinnvorrichtung es sich befindet, von der von der Spinnvorrichtung ausgestrahlten Wärme unterschiedlich und sogar partiell unterschiedlich aus­ getrocknet wird, so daß eine gesicherte Prüfung nicht erfolgen kann.
Die Erfinder haben sich zum Ziel gesetzt, ein Verfahren und eine Vorrichtung der oben genannten Art zu ent­ wickeln, mittels welchen das Prüfverfahren eines Prüf­ gutes aus textilen Gespinsten wesentlich beschleunigt werden kann und die Ergebnisse einen sicheren Anhalts­ punkt für tatsächlich vorhandene Fehler im Prüfgut ergeben.
Zur Lösung dieser Aufgabe führt, daß das Prüfgut vor dem Einführen in die Meßeinrichtung getrocknet wird.
Während nach dem Klimatisieren immer noch etwa 5-10% Feuchtigkeit in dem Prüfgut vorhanden ist, wird beim erfindungsgemäßen Trocknen der Feuchtigkeitsgehalt auf einen möglichst geringen Wert abgesenkt, so daß er keinen Einfluß mehr auf die Signalabgabe eines Meß­ organs der Meßeinrichtung hat.
Der Trockungsvorgang soll so erfolgen, daß auch gleichzeitig eine Vergleichmäßigung der Restfeuchtig­ keit in dem Prüfgut stattfindet.
Bevorzugt erfolgt die Trocknung unter Luftzirkulation in der Trockeneinrichtung. D.h., die mit Feuchtigkeit angereicherte Luft in der Nähe des Prüfgutes wird weggeführt und wieder durch trockenere Luft zur Aufnahme von Feuchtigkeit ersetzt.
Bevorzugt wird die Luftzirkulation sogar so ausge­ staltet, daß trockene Luft in die Trockeneinrichtung eingeführt und die mit Feuchtigkeit angereicherte Luft wieder abgeführt wird. Hierbei kann eine Messung der Differenz der Luftfeuchtigkeit in der trockenen und in der mit Feuchtigkeit angereicherten abgeführten Luft erfolgen, welche als Maß für die Trocknung des Prüf­ gutes dient. Sobald dieses Maß einen bestimmten Grenz­ wert unterschreitet, kann das Prüfgut als genügend getrocknet gelten, so daß es der Meßeinrichtung zuge­ führt werden kann.
Eine andere Möglichkeit besteht darin, daß das Prüfgut während der Trocknung in vorgegebenen Zeitabständen gewogen wird. Unterschreitet die Gewichtsdifferenz zwischen einem stattfindenden Wiegevorgang und dem vorangegangenen Wiegevorgang einen bestimmten Wert, so ist auch dies ein Maß für die genügende Trocknung des Prüfgutes.
In der Praxis hat sich herausgestellt, daß eine Trock­ nung in einem Ofen bei ca. 105°C über 2-4 Stunden als ausreichend gilt. Dies hängt selbstverständlich zum einen davon ab, ob Garne oder Bänder getrocknet werden, zum anderen ist ausschlaggebend, ob das Prüfgut auf Kopsen oder in Kardenwendeln in die Trockeneinrichtung eingebracht wird oder diese Trockeneinrichtung nur als Garn oder Band im Durchlaufverfahren durchläuft. Aller­ dings ist die Zeiteinsparung gegenüber einem Klima­ tisieren deutlich erkennbar.
Gedacht ist auch daran, das Prüfgut insgesamt oder im Durchlaufverfahren unter dem Einfluß einer Mikrowelle zu trocknen. Dies dürfte sich schonender auf das Prüf­ gut auswirken als beispielsweise die Beaufschlagung mit Heißluft.
Über die Reglereinheit kann im übrigen auch die Steuerung der Trockeneinrichtung und/oder der Meßein­ richtung erfolgen. Auf diese Weise wird verhindert, daß nur teilweise getrocknetes Prüfgut in die Meß­ einrichtung geführt wird. Ermittelt z. B. die Regler­ einheit eine genügende Trocknung, so kann eine Abzugs­ einrichtung an der Meßeinrichtung in Tätigkeit versetzt und das Prüfgut aus der Trockeneinrichtung abgezogen werden. Sollte während des Abziehens die Feuchtigkeitsdifferenz beispielsweise zwischen in die Trockeneinrichtung eintretender und aus der Trocken­ einrichtung austretender Luft ansteigen, so bewirkt die Reglereinheit ein Stoppen der Abzugseinrichtung. Bei der Ausgestaltung dieser Steuerung soll dem erfinde­ rischen Gedanken keine Grenze gesetzt sein.
Ferner kann es sich in einem Fall als ratsam erweisen, das Prüfgut als Kops, Kardenwendel od. dgl. insgesamt in die Trocknungseinrichtung einzugeben. Gedacht ist aber auch daran, von einem außerhalb der Trocken­ einrichtung angeordneten Kops od. dgl. das entsprechende Garn oder Band abzuziehen und beispiels­ weise mehrfach geschlungen durch die Trockeneinrichtung zu ziehen.
Welche Anordnung hier günstiger ist, muß die Praxis zeigen.
Des weiteren wird es sicherlich günstiger sein, wenn Trockeneinrichtung und Meßeinrichtung zu einem Gerät zusammengefaßt werden, da hier dann das Prüfgut keinen Umwelteinflüssen zwischen Trockeneinrichtung und Meß­ einrichtung ausgesetzt wird. Im Rahmen der Erfindung liegt jedoch auch eine Trennung der beiden Vorrichtungsbestandteile, wobei ein kurzfristiges Aus­ setzen des getrockneten Prüfgutes gegenüber der Umwelt keine gravierende Feuchtigkeitsaufnahme mit sich bringen dürfte.
Versuche in der Praxis haben gezeigt, daß durch die erfindungsgemäße Trocknung des textilen Produktes sowohl das Spektrogramm betreffend die Masse wesentlich vergleichmäßigt wird. Jetzt stattfindende Ausschläge deuten nur noch auf wirkliche Fehler hin, so daß wesentlich gezielter eine Beobachtung von Spinn­ maschinen erfolgen kann. Der Variationskoeffizient der Masse sinkt ganz erheblich ab.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Er­ findung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnung; diese zeigt in
Fig. 1 eine schematische Darstellung einer Vor­ richtung zur Durchführung eines erfindungs­ gemäßen Verfahrens zum Bestimmen der Gleich­ mäßigkeit eines Prüfgutes;
Fig. 2 eine schematische Darstellung eines weiteren Ausführungsbeispiels der Vorrichtung nach Fig. 1;
Fig. 3 eine schematische Darstellung eines Teils eines weiteren Ausführungsbeispiels der Vorrichtung nach Fig. 1;
Fig. 4 einen Ausschnitt eines Massespektrogrammes eines klimatisierten textilen Bandes;
Fig. 5 einen Ausschnitt eines Massespektrogrammes eines in einer erfindungsgemäßen Vorrichtung getrockneten textilen Bandes;
Fig. 6 eine diagrammartige Gegenüberstellung von klimatisierten und getrockneten Strecken­ bändern bezüglich der Ungleichmäßigkeit des Massenvariationskoeffizienten;
Fig. 7 eine diagrammartige Gegenüberstellung gemäß Fig. 6 und von anschließend in bestimmten Zeitabständen klimatisierten Streckenbändern;
Fig. 8 eine diagrammartige Gegenüberstellung von klimatisierten und getrockneten Streckenbän­ dern bezüglich der Ungleichmäßigkeit des Längenvariationskoeffizienten.
Eine Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsge­ mäßen Verfahren zum Bestimmen der Gleichmäßigkeit eines Prüfgutes weist gemäß Fig. 1 eine Trocknungs­ einrichtung 1 sowie eine dieser zugeordnete Meßein­ richtung 2 auf. In der Trocknungseinrichtung 1 steht auf einem Träger 3 ein Kops 4, von dem ein Prüfgarn 5 abgezogen wird. Dieses Prüfgarn 5 ist über eine Umlenk­ rolle 6 innerhalb der Trocknungseinrichtung 1 geführt und tritt durch eine Austrittsöffnung 7 aus der Trock­ nungseinrichtung 1 aus.
Nach einem teilweisen Umschlingen einer weiteren Um­ lenkrolle 8 wird das Prüfgarn 5 durch ein Meßorgan 9 gezogen, wozu eine Abzugseinrichtung 10 dient, die im vorliegenden Ausführungsbeispiel aus zwei Walzen 11 und 12 besteht, zwischen denen das Prüfgarn 5 eingeklemmt ist.
In das Innere das Trocknungseinrichtung 1 tritt über einen Zuluftschacht 13 Warmluft ein, wobei der Eintritt durch einen Ventilator 14 mit entsprechenden Schaufeln 15 beschleunigt wird.
Zum Aufheizen der Zuluft ist in dem Zuluftschacht 13 eine nur schematisch angedeutete Heizeinrichtung 16 vorgesehen.
Ferner besitzt die Trocknungseinrichtung 1 eine Luft­ austrittsöffnung 17, aus der mit Feuchtigkeit ange­ reicherte Trocknungsluft wieder aus der Trocknungs­ einrichtung 1 entweichen kann.
Sowohl in der Luftaustrittsöffnung 17 als auch im Zuluftschacht 13 sind Sensoren 18 bzw. 19 zur Ermitt­ lung der Temperatur und des Feuchtigkeitsgehaltes der eintretenden bzw. der austretenden Luft vorgesehen. Diese Sensoren 18 bzw. 19 geben ihre Werte an eine Reglereinheit 20, über die insbesondere die Meßein­ richtung 2 und hier vor allem die Abzugseinrichtung 10 gesteuert wird. Die entsprechende Verbindung ist mit 21 gekennzeichnet. Selbstverständlich ist es auch möglich, über die Reglereinheit 20 die Trocknungseinrichtung 1, d. h. insbesondere die Heizeinrichtung 16, den Ventilator 14 und die Länge der Verweildauer des Prüfgutes in der Trocknungseinrichtung 1 zu bestimmen.
Die Reglereinheit 20 hat ferner die Aufgabe, den Unter­ schied zwischen der Luftfeuchtigkeit im Zuluftschacht 13 und in der Luftaustrittsöffnung 17 zu ermitteln. Hieraus können Rückschlüsse auf den Trocknungsgrad des Garnes 5 gezogen werden.
Eine andere Möglichkeit der Ermittlung des Trocknungs­ grades besteht darin, daß der Kops 4 periodisch der Trocknungseinrichtung 1 entnommen und gewogen wird. Sobald ein bestimmter Grenzwert des Gewichtsunter­ schiedes zwischen einer vorgenommenen und einer voran­ gegangenen Gewichtsermittlung unterschritten wird, kann davon ausgegangen werden, daß das Garn 5 genügend trocken ist. Erfindungsgemäß kann dieser Vorgang auch beim Verbleiben des Kopses 4 in der Trocknungsein­ richtung 1 vollzogen werden, wobei dann dem Träger 3 eine entsprechende Wiegeeinrichtung zugeordnet sein sollte, deren Ergebnis periodisch abgefragt wird.
In dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 2 ist der Kops 4 mit seinem Träger 3 außerhalb einer Trocknungs­ einrichtung 1a angeordnet. Hier wird nur das Garn 5 durch die Trocknungseinrichtung 1a gezogen und durch­ laufend getrocknet. Deshalb ist für die Trocknungs­ einrichtung 1 zusätzlich eine Garneintrittsöffnung 22 vorgesehen. In diesem Ausführungsbeispiel sind zwar noch Ventilatorschaufeln 15 in einem Zuluftschacht 13 angedeutet, weshalb auch eine entsprechende Luft­ austrittsöffnung 17 vorgesehen ist. Allerdings könnte es sich hier auch bei dieser Trocknungseinrichtung 1a um eine solche handeln, welche mit Mikrowelle arbeitet. Eine Trocknung mittels Mikrowelle erfolgt wesentlich schneller, weshalb die gewählte Durchzugstrecke des Garnes 5 durch die Trocknungseinrichtung 1a ausreichen müßte. Ferner besteht hier nicht die Notwendigkeit, das Garn auf einem Kops von außen nach innen zu trocknen, wobei der Trocknungsvorgang der inneren Garn­ wicklungen auf dem Kops 4 wesentlich länger dauert.
Sollte ein direkter Durchzug des Garnes 5 durch eine entsprechende Trocknungseinrichtung 1a nicht aus­ reichen, so ist nach dem Ausführungsbeispiel einer Trocknungseinrichtung 1b gemäß Fig. 3 vorgesehen, daß das Garn 5 in Schleifen durch die Trocknungs­ einrichtung 1b von einer Garneintrittsöffnung 22 zu einer Garnaustrittsöffnung 7 gezogen wird. Die Schlei­ fenbildung wird mittels entsprechender Umlenkrollen 23 bewirkt. Bezüglich der Garnführung innerhalb der Trock­ nungseinrichtung 1 soll jedoch dem erfinderischen Gedanken keine Grenze gesetzt sein.
In der Praxis dürfte es sich als günstig erweisen, wenn Trocknungseinrichtung 1 und Meßeinrichtung 2 als kompaktes Gerät ausgebildet sind. Es ist jedoch möglich, beide Vorrichtungsteile auch separat voneinander zu betreiben und beispielsweise das getrocknete Garn zwischenzulagern. Allerdings besteht hier die Gefahr, daß es wieder zu einer Feuchtigkeits­ aufnahme kommt, welche zu negativen Ergebnissen bei der Prüfung des Garnes führt.
Gemäß der vorliegenden Erfindung kann in einer be­ schriebenen Vorrichtung nicht nur Garn von einem Kops bzw. Garn auf einem Kops getrocknet werden, sondern es ist auch die Trocknung von beispielsweise aus einer Kanne entnommenem Kardenband möglich. In der Regel werden zur Prüfung aus der Kanne mehrere Schichten von gewendeltem Kardenband entnommen. Diese Schichten können dann in die Trocknungseinrichtung 1 eingebracht oder außerhalb positioniert werden, wobei dann nur das Kardenband durch die Trocknungseinrichtung 1 gezogen wird. Jedoch soll auch darauf nicht die Erfindung beschränkt werden, sondern sich auf die Prüfung aller möglichen textilen Produkte beziehen.
In den Fig. 4 und 5 sind die Massespektrogramme eines Bandes gegenübergestellt, welches zum einen nach bekannten Verfahren nur klimatisiert wurde (Fig. 4), während das Massespektrogramm gemäß Fig. 5 von einem erfindungsgemäß getrockneten Band stammt. Es ist deutlich erkennbar, daß die in Fig. 4 noch vor­ handenen überragenden Ausschläge 24, welche auf einen Fehler im Band hindeuten, in Fig. 5 nicht mehr vor­ handen sind.
Das bedeutet, daß diese Ausschläge 24 auf einen über­ höhten Feuchtigkeitsgehalt an dieser Stelle in dem Band zurückzuführen waren und nicht etwa auf einen Spinn­ fehler.
Aus Fig. 6 ist ferner zu erkennen, daß nur klima­ tisiertes Streckenband (Sk) einen wesentlich höheren Variationskoeffizienten bezüglich der Masse aufweist als erfindungsgemäß getrocknetes Streckenband (St). Damit wird deutlich, daß der Feuchtigkeitsgehalt des Prüfgutes einen erheblichen Einfluß auf die Ungleich­ mäßigkeit hat.
Auch Fig. 7 zeigt, daß die Differenz von klimati­ siertem zu getrocknetem Prüfgut bezüglich des Masse­ variationskoeffizienten sehr groß ist. Ferner wurde hier einmal getrocknetes Streckenband nach dem Trocknen wieder akklimatisiert. Nach einem 24-stündigen Akklima­ tisieren ist eine Steigerung des Variationskoeffizien­ ten zu beobachten, ebenfalls nach einem 95-stündigen Akklimatisieren, allerdings ist dann die Steigerung geringer als beim ersten Schritt.
Auch das Diagramm für den Längenvariationskoeffizien­ ten, d. h. Massenvariationskoeffizienten bei Abschnit­ ten bestimmter Länge, gemäß Fig. 8 ergibt einen guten Aufschluß über die Vorteile des erfindungsgemäßen Verfahrens. Deutlich ist der Unterschied des Variationskoeffizienten zwischen klimatisiertem und getrocknetem Streckenband (Sk bzw. St) sowohl bei 1 m wie auch bei 3 m Abschnitten zu erkennen.
Positionszahlenliste
 1 Trocknungseinrichtung
 2 Meßeinrichtung
 3 Träger
 4 Kops
 5 Prüfgarn
 6 Umlenkrolle
 7 Austrittsöffnung
 8 Umlenkrolle
 9 Meßorgan
10 Abzugseinrichtung
11 Walze
12 Walze
13 Zuluftschacht
14 Ventilator
15 Schaufel
16 Heizeinrichtung
17 Luftaustrittsöffnung
18 Sensor
19 Sensor
20 Reglereinheit
21 Verbindung
22 Garneintrittsöffnung
23 Umlenkrolle
24 Ausschlag
A Amplitude
P Prüfgutabschnitt
Q mittlerer normaler Querschnitt

Claims (16)

1. Verfahren zum Bestimmen der Gleichmäßigkeit eines Prüfgutes aus textilen Garnen, Vorgarnen, Bändern, od. dgl. mittels einer Meßeinrichtung, von der In­ formationen bezüglich Gleichmäßigkeitsparameter ermittel werden, beispielsweise eines kapazitiven Meßorgans, welches Masseschwankungen des Prüfgutes in proportionale Signalstromschwankungen umwandelt, dadurch gekennzeichnet, daß das Prüfgut vor dem Einführen in die Meßein­ richtung getrocknet wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Trocknung unter Luftzirkulation in der Trocknungseinrichtung erfolgt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß bei der Trocknung Luft zu- und abge­ führt und die Luftfeuchtigkeitsdifferenz zwischen der zugeführten und abgeführten Luft als Maß für die Trocknung ermittelt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Prüfgut während der Trocknung in vorgegebenen Zeitabständen gewogen und die Gewichts­ differenz als Maß bzw. Begrenzung für die Trocknung ermittelt wird.
5. Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Trocknung in einem Ofen bei ca. 105°C über 2-4 Stunden durchge­ führt wird.
6. Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Trocknung unter Einfluß einer Mikrowelle erfolgt.
7. Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Trocknung des Prüfgutes im Durchlaufverfahren durch einen Ofen, eine Trockenstrecke od. dgl. erfolgt.
8. Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Prüfgut als Kops, Garnspule, Vorgarnspule oder als aus einer Kanne entnommene gewendelte Bandschicht getrocknet wird.
9. Vorrichtung zum Bestimmen der Gleichmäßigkeit eines Prüfgutes aus textilen Garnen, Vorgarnen, Bändern, od. dgl. mittels einer Meßeinrichtung, von der In­ formationen bezüglich Gleichmäßigkeitsparameter ermittelt werden, beispielsweise mittels eines kapazitiven Meßorgans, welches Masseschwankungen des Prüfgutes in proportionale Signalstrom­ schwankungen umwandelt, dadurch gekennzeichnet, daß der Meßeinrichtung (2) eine Trocknungseinrichtung (1) zum Trocknen des Prüfgutes (5) zugeordnet ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Prüfgut (5) als Kops (4), Kardenbandwendel od. dgl. insgesamt innerhalb der Trocknungsein­ richtung (1) angeordnet ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeich­ net, daß ein Kops (4), Kardenbandwendel od. dgl. außerhalb der Trocknungseinrichtung (1) lagert und das Prüfgut (5) im Durchlaufverfahren durch die Trocknungseinrichtung (1) gezogen wird.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Trocknungs­ einrichtung (1) eine Lufteintritts- und eine Luft­ austrittsöffnung (22, 17) aufweist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeich­ net, daß an die Lufteintrittsöffnung (22) ein Zuluftschacht (13) ggfs. mit Ventilator (14) und Heizeinrichtung (16) anschließt.
14. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß nahe der Lufteintritts- und Luftaustrittsöffnung (22, 17) Sensoren zur Ermitt­ lung der Luftfeuchtigkeit und/oder Temperatur vor­ gesehen und mit einer Reglereinheit (20) verbunden sind.
15. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 9 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß dem Prüfgut (5) eine Wiegeeinrichtung zugeordnet ist.
16. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 9 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Trocknungseinrichtung (1) ein Mikrowellenofen ist.
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