DE4020691A1 - Fluegelstabilisiertes geschoss - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft Munition mit einer Treibladungspulver enthaltenden
Hülse, in die ein flügelstabilisierendes Geschoß, dessen
Geschoßkörper von einem Treibspiegel teilweise oder vollständig
ringförmig umschlossen wird, mit seinem heckseitig angeordneten
Leitwerk hineinragt.
Aus der DE 35 17 125 A1 ist bereits ein unterkalibriges Geschoß
bekannt, das am Heck ein mit Flügeln versehenes Leitwerk aufweist.
Dieses Leitwerk ist nach Fig. 2 der genannten Druckschrift in die
mit Treibladungspulver gefüllte Treibladungshülse eingesetzt. Zum
Zwecke der endballistischen Leistungssteigerung werden solche bekannten
Geschosse häufig aus Wolfram hergestellt und möglichst lang
ausgebildet. Die maximale Länge der unterkalibrigen Geschosse ist
wegen der Patronenlänge der in Dienst gestellten Rohrwaffen begrenzt.
Dies führt dazu, daß das Leitwerk in die Treibladungshülse eingesetzt
werden muß; dadurch kann nur eine verringerte Menge eines
Treibladungspulvers in die Hülse eingebracht werden, so daß eine
solche Munition eine ungenügende Treibladungsenergie aufweist.
Aus der DE 23 23 244 C3 ist ein flügelstabilisiertes Unterkalibergeschoß
bekannt. Dieses bekannte Geschoß besitzt heckseitig ein
Leitwerk, welches in das Innere einer Patronenhülse hineinragt,
die granuliertes Treibladungspulver enthält.
Dabei steht das Leitwerk mit seinem freien Stirnende auf einem Kartuschendeckel
auf, der das granulierte Treibladungspulver von einem
nachgeordneten Röhrenpulver trennt.
Um den Raum um das Leitwerk innenballistisch nutzen zu können, wird
nach dem Stand der Technik ein Treibladungspulver in die Treibladungshülse
gefüllt und daraufhin das Geschoß mit dem Leitwerk behutsam
zwischen das Treibladungspulver gequirlt, bis der oberhalb des Leitwerkes
angeordnete Treibspiegel am Hülsenmund anschließt. Daraufhin
wird die Patrone um 180° über die Querachse gedreht, so daß das
Treibladungspulver in die Hohlräume zwischen die Leitwerksfinnen
fallen und dann der Treibspiegel mit Pfeilheck vorsichtig vollständig
eingepreßt werden kann. Auf diese Weise verbleibt immer ein gewisses,
innenballistisch nicht nutzbares Brennraumvolumen, das durch das
Heck des Pfeilgeschosses ohnehin bereits geringer als bei herkömmlicher
Patronenmunition ist. Die Laborierung ist außerdem technisch
kompliziert, wie die vorgenannte Schilderung zeigt.
Bei der geschilderten Pfeilgeschoß-Munition wirkt sich weiterhin
nachteilig aus, daß beim Abbrand des Treibladungspulvers noch nicht
abgebrannte Treibladungspulverkörner gegen die Finnen des Leitwerks
geschleudert werden und diese mechanisch angreifen, anätzen oder
verbiegen.
Zur Bekämpfung von gepanzerten Zielen, insbesondere auch bei Raketengefechtsköpfen,
wird zunehmend verstärkt patronierte Pfeilgeschoß-
Treibspiegel-Munition eingesetzt.
Bei dieser Munition sind sehr häufig die hohen Mündungsgeschwindigkeitsforderungen
umgekehrt proportional zu dem in der Treibladungshülse
nach dem Einsetzen des Pfeilgeschoßhecks mit Leitwerk noch
verbleibende Brennraum.
Ausgehend von dem vorgeschilderten Stand der Technik ist es
deshalb Aufgabe der Erfindung, eine patronierte Munition mit
flügelstabilisiertem Geschoß der eingangs genannten Art zu
schaffen, bei dem mit einfacher Laborierbarkeit das Brennvolumen
in der Treibladungshülse innenballistisch nahezu
vollständig genutzt und bei deren Abbrand das Leitwerk des
Geschosses geschützt wird.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die kennzeichnenden
Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
Weiterbildungen sowie weitere Merkmale und Vorteile der
Erfindungen ergeben sich aus den weiteren Ansprüchen und, auch
unter Berücksichtigung der Darlegung in der Zusammenfassung,
aus nachstehenden Erläuterungen und der Beschreibung der in
den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiele.
Die Formkörper werden nach der Erfindung in den freien Raum
zwischen den Finnen eingebracht, bevor das Pfeilgeschoß
zusammen mit dem Treibspiegel in die Hülse laboriert wird. Die
Formkörper können dabei, je nach der gewählten Durchführungsart,
entweder aufgesteckt, aufgeschoben, eingeklebt oder
anderwertig am Geschoßheck befestigt sein; dabei können die
Formkörper den freien Raum, der einerseits axial begrenzt wird
durch den Treibspiegel und die Schütt- bzw. Preßpulveroberfläche
und andererseits radial durch den Pfeilgeschoßschaft
und die im Durchmesser des Hülsenmunds gebildete Zylinderform
bzw. dessen Mantelfläche, teilweise oder vollständig ausfüllen,
sowie auch den Raum hinter dem heckseitigen Ende des
Leitwerks, wenn das Treibladungspulver in der Hülse nicht
direkt an das Heckende des Leitwerks angrenzt.
Mit den erfindungsgemäßen Merkmalen werden für ein flügelstabilisiertes
Geschoß energiereiche Formteile zum Ausfüllen
des Raumes zwischen der Treibladungshülsenmundwandung, den
Leitwerkfinnen und dem Leitwerksschaft geschaffen, die die
Laborierbarkeit des Pfeilgeschosses vereinfachen und es ermöglichen,
das Brennraumvolumen in der Treibladungshülse
innenballistisch nahezu vollständig zu nutzen. Die energiereichen
Formteile sind so ausgelegt, daß sie in Verbindung mit
der Hauptreibladung aus einem lose geschützten und/oder verdichteten
Treibladungspulver optimale innenballistische
Leistung erbringen.
Die energiereichen Formteilen bzw. Formkörper gemäß der Erfindung
können sowohl als Einzelsegmente zwischen die Leitwerksfinnen eingeklebt
oder als Gesamtkörper mit einer Bodenplatte in einem Stück
hergestellt und auf das Geschoßheck mit dem Leitwerk aufgesteckt
werden. Die Formkörper sind demzufolge so angeordnet, daß sie einen
mechanischen Schutz des Leitwerks gegen den Körnerdruck der Pulvertreibladung
in der Anzündphase darstellen. Die energiereichen Formkörper
sind weiterhin so ausgelegt, daß sie gegenüber den heißen
Verbrennungsgasen der Haupttreibladung eine schützende Wirkung auf
die Leitwerksflächen des Pfeilgeschosses ausüben, so daß eine Beschädigung
des Leitwerks nicht mehr auftritt.
Die Zusammensetzung der Formkörper ist grundsätzlich so gewählt,
daß sie gleichmäßig abbrennen und dadurch einen positiven Beitrag
zur Innenballistik erbringen.
Hinsichtlich einer möglichen, hier einsatzfähigen Pulvertreibladung
wird auf die Ausführungen in der DE 32 05 152 C2 hingewiesen, die
eine Treibladung für Hülsenmunition beschreiben.
Die Erfindung ist anhand der Zeichnungen beispielhaft dargestellt.
Es zeigen
Fig. 1 eine Patrone mit einem flügelstabilisierten Treibspiegelgeschoß
im Längsschnitt,
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht auf das freie Stirnende des
Leitwerks entsprechend dem Schnitt der Linie II-II in
Fig. 1,
Fig. 3 einen vergrößerten Ausschnitt aus dem Treibspiegelgeschoß
entsprechend der Einzelheit III in Fig. 1 mit anders
ausgebildetem Formkörper,
Fig. 4 einen Schritt durch den Formkörper gemäß der Linie IV-IV
in Fig. 3,
Fig. 5 eine Variante zur Fig. 3 und
Fig. 6 einen Querschnitt durch die Formkörper gemäß der Linie
VI-VI in Fig. 5.
Das flügelstabilisierte Treibspiegelgeschoß 13 nach Fig. 1 besteht
im wesentlichen aus dem langgestreckten Geschoßkörper 14 mit dem
am Heck angebrachten Leitwerk 4.
Die Geschoßkörperspitze ist von einer Haube 15 umschlossen, an die
sich im Mittelteil des Geschoßkörpers 14 der Treibspiegel 6 mit
dem eingesetzten Führungsband 16 anschließt. Das Treibspiegelgeschoß
wird durch die Treibladungshülse 1 mit Anzündhütchen 17, die in
einer Ringnut 18 am Außenmantel des Treibspiegels 6 gehalten ist,
zur Patrone vervollständigt.
In der Treibladungshülse 1 befindet sich die Haupttreibladung 2
aus Treibladungspulver. Das Pulver ist entweder lose in die Treibladungshülse
eingeschüttet oder verdichtet, entsprechend der in
DE 32 05 152 C2 beschriebenen Weise. Natürlich ist auch eine Kombination
von lose geschütteten Treibladungspulverkörpern mit verdichteten
Treibladungspulverkörpern möglich. Eine verdichtete Treibladung
kann dabei über das gesamte Volumen gleichmäßig oder graduell
verschieden ausgeführt sein. Diese Haupttreibladung 2 endet in Richtung
auf den Geschoßkörper 14 des Treibspiegelgeschosses 13 am freien
heckseitigen Stirnende 5 des Leitwerks 4.
Der freie Raum zwischen den Leitwerksfinnen 20 ist nach den Ausführungen
der Fig. 1 und 2 mit Formkörpern 7 ausgefüllt, die
als Einzelsegmente 7 ausgebildet sind.
Solche Einzelsegmente 7 als Formkörper mit hoher Energiedichte werden
in separaten Verfahren hergestellt und mit dem Leitwerk beispielsweise
durch Einkleben oder Einstecken oder sonstige Verbindung befestigt.
Die Länge des laborierten Formkörpers 7 reicht vom freien
Stirnende 5 des Leitwerks 4 bis zum Treibspiegelboden 21. Der Außendurchmesser
der laborierten Formkörper 7 ist etwas geringer als
der Innendurchmesser des Treibladungshülsenmundes 24. Aus zeichentechnischen
Gründen ist in Fig. 2 zwischen den Leitwerksfinnen 20
und den jeweils gegenüberliegenden Flächen der Formkörper 7 ein
vergleichsweise großer Spalt aufgezeigt, der z. B. bei einer Klebeverbindung
sich auf die Dicke der Klebschicht vermindert.
Um eine einfache Laborierung unter optimaler Ausnutzung des zur
Verfügung stehenden Brennraumvolumens zu erzielen, wird entsprechend
der vorliegenden Erfindung die Treibladungshülse 1 mit lose geschüttetem
und/oder vorverdichtetem Treibladungspulver soweit gefüllt,
daß das einzubringende Pfeilheck mit Leitwerk 4 gerade noch freigängig
mit seinem Stirnende 5 ist. Danach wird das Pfeilgeschoß 13 mit
Treibspiegel 6 und Leitwerk 4, zwischen dessen Finnen 20 die durch
geeignete Verfahren hergestellten Formkörpern 7 angebracht sind
und den Raum zwischen Treibspiegelboden 21 und dem Leitwerksende
5 nahezu in der Größe des Hülsenmundinnendurchmessers ausfüllen,
in die Treibladungshülse 11 eingepreßt. Durch diese Maßnahme wird
das Brennraumvolumen der Treibladungshülse 1 nahezu vollständig
ausgenutzt und die Laborierung selbst technisch vereinfacht. Die
einzelnen Formkörper 7 sind so auf die Haupttreibladung 2 abgestimmt,
daß sie mit dieser zusammen eine optimale innenballistische Leistung
erbringen.
Zur weiteren Vereinfachung der Laborierung ist nach den Fig. 3
und 4 vorgesehen, die Formkörper 7 so auszugestalten, daß die
einzelnen Segmente 22 zusammen mit einer Bodenplatte 8 ein einziges
Formstück bilden, das vom freien Leitwerksende 5 auf das Leitwerk
4 aufgeschoben und befestigt wird.
In diesem Fall werden also die Segmente 22 auf einer Bodenplatte
8 vormontiert oder gemeinsam mit dieser vorgeformt und als Ladungseinheit
über das Leitwerksheck 4 des Geschoßkörpers 14 geschoben.
In einer weiteren Ausbildung der Erfindung können Formkörper 23
mit einem zylindrischen Außenmantel 9 versehen sein, von dem aus
die Segmente 23 radial nach innen auf den Geschußkörper 14 zu gerichtet
sind. Der zylindrische Mantel 9 kann mit den Segmenten
23 einstückig hergestellt sein. Nach der Ausführung in Fig. 5,
linke Hälfte, sind Mantel 9 und Einzelsegmente 23 aus getrennten
Teilen zusammengesetzt. Wie die rechte Hälfte in Fig. 5 zeigt,
könnnen statt der Segmente 23 auch Formkörper als Ringscheiben 10
ausgebildet sein, die vom freien Leitwerksende 5 axial übereinander
auf das Leitwerk 4 geschoben und befestigt werden. Diese Ringscheiben
10 sind entweder einstückig mit Ausnehmungen für Pfeilgeschoß
und Finnen oder aus getrennten Bauteilen hergestellt.
Die Ringscheiben 10 können axial unmittelbar übereinanderliegend
angeordnet sein; dabei ist es möglich, die axialen Abstände mit
Hilfe von einstückig mit den Ringscheiben verbundenen Abstandshaltern,
z. B. Noppen auf den Scheiben, oder getrennt durch zwischenliegende
Abstandshalter auszuführen.
Die Ausführungsform mit einstückigen Ringscheiben ist insbesondere
dann sinnvoll, wenn zwischen dem Leitwerksdurchmesser und dem Treib
ladungshülsenmundinnendurchmesser ausreichend Spiel vorhanden ist.
Grundsätzlich wird mit diesen Bauarten die Herstellung weiter wesentlich
vereinfacht.
Die Formkörper 7, 9, 10, 22, 23 wirken außerdem in vorteilhafter
Weise als Schutz für die Leitwerksfinnen gegen mechanische Beschädigungen
und Verformungen, die nach dem Stand der Technik bei besonders
dünnen Leitwerksfinnen durch den Körnerdruck des Treibladungspulvers
in der Anzündphase auftreten können.
Das Basismaterial für die energiereichen Formkörper kann sehr verschieden
sein. So ist der Einsatz von phlegmatisierten und mit einem
Binder vermischten Sprengstoffen ebenso möglich wie in eine Schaummatrix
eingelagerte oder angelöste oder mit einem Binder benetzte
und verdichtete Treibladungspulverkörper. Ferner sind auch Formteile
aus Nitrocellulosepapier realisierbar.
Ein weiterer großer Vorteil dieser erfindungsgemäß eingesetzten
Formteile ist ihr gegenüber der Haupttreibladung 2 reduzierbarer
Energiegehalt. Durch entsprechende chemische Formulierung kann so
ein gegenüber den heißeren Verbrennungsgasen der Haupttreibladung 2
kühlerer Gasmantel um die empfindlichen Leitwerksfinnen 20 gebildet
werden.
Um diesen Vorteil weiter auszunutzen, ist es außerdem möglich, das
Material dieser Formteile mit erosionsmindernden und/oder mündungsfeuerhemmenden
Substanzen zu durchsetzen. Nach Fig. 4 sind solche
Substanzen als Außenschicht 11 auf ein Formteil 22 aufgetragen worden.
Entsprechend der Darstellung in Fig. 5 können jedoch auch einzelne
Ringscheiben 12 eines Formteils ganz oder teilweise aus derartigen
Substanzen hergestellt sein.
Claims (11)
1. Munition mit einer Treibladungspulver (2) enthaltenden Hülse
(1), in die ein unterkalibriges, flügelstabilisiertes Geschoß
(13) mit seinem heckseitig angeordneten Leitwerk (4) hineinragt,
wobei der Geschoßkörper (14) teilweise oder vollständig von einem
Treibspiegel (6) ringförmig umschlossen ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß der freie Raum zwischen den und angrenzend an die Leitwerksfinnen (20) zumindestens teilweise mit Formkörpern (7) aus exotherm verbrennbarem Material ausgefüllt ist, an die die Treibladung (2) aus lose geschütteten und/oder verdichteten Treibladungspulverkörpern angrenzt.
daß der freie Raum zwischen den und angrenzend an die Leitwerksfinnen (20) zumindestens teilweise mit Formkörpern (7) aus exotherm verbrennbarem Material ausgefüllt ist, an die die Treibladung (2) aus lose geschütteten und/oder verdichteten Treibladungspulverkörpern angrenzt.
2. Munition nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Formkörper (7) Einzelsegmente (22) sind, die mit dem
Leitwerk (4) und/oder dem Geschoßkörper (14) und/oder Treibspiegel
(6) verbunden sind.
3. Munition nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Formkörper (7) aus einzelnen, übereinanderliegenden Scheiben
(10) mit entsprechenden Ausnehmungen für Geschoßkörper (14)
und Finnen (20) aufgebaut sind.
4. Munition nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Scheiben (10) voneinander beabstandet sind.
5. Munition nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Formkörper (22) aus Einzelsegmenten mit gemeinsamer Bodenplatte
(8) einstückig ausgebildet sind.
6. Munition nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die zwischen den Finnen (20) angeordneten Formkörper (23)
eine gemeinsame Mantelfläche (9) aufweisen, dessen Außendurchmesser
maximal dem Innendurchmesser des Hülsenmunds (24) entspricht.
7. Munition nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Formkörper (7, 9, 10, 22, 23) aus der Kombination von
mehreren, in den Ansprüchen 1 bis 6 genannten, einzelnen Ausbildungsarten
ausgebildet sind.
8. Munition nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Formkörper aus Treibladungspulverkörpern aufgebaut sind.
9. Munition nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Formkörper (7, 9, 10, 22, 23) wahlweise aus phlegmatisierten
und mit einem Binder vermischten Sprengstoffen, aus in einer
Schaummatrix eingelagerten Treibladungspulverkörpern, aus angelösten
oder mit einem Binder benetzten und verpreßten Treibladungspulverkörpern
oder aus Nitrocellulose-Papier-Formteilen gebildet
sind.
10. Munition nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Formkörper mit Zusätzen von erosionsmindernden und/oder
mündungsfeuerdämpfenden Substanzen beschichtet und/oder durchsetzt
sind.
11. Munition nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Energiegehalt der Formkörper gleich oder geringer als
der Energiegehalt des in der Treibladungshülse angeordneten
Treibladungspulvers ist.
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| DE (1) | DE4020691A1 (de) |
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