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DE3888288T2 - Treibladung für flügelstabilisierte Geschossmunition sowie Verfahren zu ihrer Herstellung. - Google Patents

Treibladung für flügelstabilisierte Geschossmunition sowie Verfahren zu ihrer Herstellung.

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DE3888288T2
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DE
Germany
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propellant charge
projectile
casing
front part
powder
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DE3888288T
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Joel Leblond
Raymond Mesnil
Marie-Christine Paris
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Giat Industries SA
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    • F42B5/02Cartridges, i.e. cases with charge and missile
    • F42B5/18Caseless ammunition; Cartridges having combustible cases
    • F42B5/181Caseless ammunition; Cartridges having combustible cases consisting of a combustible casing wall and a metal base; Connectors therefor
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
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Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Treibladung für ein Geschoß mit Leitwerk, sowie deren Herstellungsverfahren.
  • Pfeilgeschosse mit Leitwerk gehören heute zur normalen Munitionsausrüstung von Panzerfahrzeugen, in deren Innern Raumknappheit herrscht. Daher gingen die Bestrebungen dahin, die Abmessungen dieser Geschosse zu reduzieren, ohne deren Leistungen herabzusetzen, d. h. ohne die Pulvermenge der Treibladung zu verringern, was zu einer Einbettung des Geschoßleitwerks in die Treibladung geführt hat. Für diese Einbettung werden zur Zeit im wesentlichen zwei Verfahren eingesetzt:
  • - Beim ersten Verfahren wird die erforderliche Pulvermenge in die Hülle geschüttet, dann wird das Leitwerk des Geschosses in diese Pulvermenge gezwängt, was eventuell durch ein Vibrieren des Leitwerks erleichtert wird. Dieses Verfahren beinhaltet hohe pyrotechnische Risiken, die sich aus den unvermeidlichen, erheblichen Reibungen zwischen Leitwerk und Treibladungspulver ergeben.
  • Außerdem muß dabei unbedingt innerhalb der Geschoßhülle und oberhalb der Treibladung ein Freiraum vorgesehen werden, der größer ist als der vom Leitwerk tatsächlich eingenommene Raum, damit die Treibladung durch das Geschoß fest verkeilt wird.
  • - Beim zweiten Verfahren werden zunächst Geschoß und Hülle miteinander verbunden, dann wird das Pulver durch die für die Zündkapsel bestimmte Öffnung eingefüllt, danach die Zündkapsel in die Treibladung gezwängt, wobei, aufgrund der Reibung zwischen Treibladungspulver und Zündkapsel ebenfalls ein erhebliches Risiko unerwünschter Zündung besteht, da es sich bei beiden um aktive pyrotechnische Elemente handelt. Außerdem können bei diesem Verfahren keine weichen bzw. relativ biegsamen, brennbaren Zündkapseln eingesetzt werden.
  • Durch das Patent US-A-4 619 201 ist ein anderes Ladeverfahren bekannt, bei dem die Treibladung um das Leitwerk herum durch Backen, die auf einer gezackten Matrize entlanggleiten, kompaktiert wird, wobei die Einheit Geschoß/Treibladung anschließend in der Matrize entlanggleitet und so in die Geschoßhülle befördert wird.
  • Das Patent US-A-2 971 426 beschreibt ein Verfahren zur Herstellung einer Treibladung-für ein Pfeilgeschoß. Diese Ladung wird in keinem Stadium des Herstellungsverfahrens in zwei getrennten, voneinander unterscheidbaren Teilen hergestellt.
  • Diese Herstellungsverfahren weisen mehrere Mängel auf:
  • - es kommt zu erheblichen Reibungen des Pulvers auf der Matrize, vor allem auf den Backenkanten, was beim Einfüllen der Treibladung in die Hülle zu erheblichen Entzündungsrisiken führt.
  • - es ist unmöglich, eine Zündkapsel in die so entstandene, kompakte Ladung einzuführen.
  • Das Patent GB-A-2 136 929 beschreibt eine Munition ohne Hülle, deren Ladung aus zwei getrennten, deutlich unterscheidbaren Teilen besteht: ein geschoßseitiges Teil
  • sowie die eigentliche Treibladung, die im Sinne der Präambel der Erfindung allgemein als sauber betrachtet werden. Das Geschoß und die Treibladung werden jedoch zum Zeitpunkt des Abschusses nacheinander in die Kammer einer Waffe eingeschoben.
  • Hier geht es darum, eine Geschoßfamilie gleichen Kalibers zu liefern, deren Gesamtlänge immer der der Treibladung entspricht. Dieses Ziel wird dadurch erreicht, daß ein Teil der Treibladung am Geschoß befestigt wird. Damit wird es möglich, in einer gegebenen Waffe verschiedene Geschoßtypen gleichen Kalibers zu verwenden. Die beiden Munitionsteile bleiben getrennt.
  • Das Patent FR-A-2 229 037 beschreibt eine Pfeilmunition, bei der das Geschoß über ein Verbindungsteil fest mit der Hülle verbunden ist. Der freie Raum zwischen Leitwerk und Hülle ist mit Pulver gefüllt. Dieser Raum wird durch eine Trennwand vom Rest der Hülle isoliert, um jedes Austreten zu verhindern. Der vordere Teil der Treibladung wird von Anfang an in die Hülle integriert.
  • Die vorliegende Erfindung zielt darauf ab, diese Nachteile zu beheben, indem sie eine leicht einsetzbare Treibladung anbietet, die problemlos an unterschiedliche Munitionstypen sowie deren ballistische Forderungen angepaßt werden kann und jede Reibung der Pulverkörner verhindert.
  • Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist also eine Treibladung für eine Munition mit Leitwerk, die aus einem vorderen und einem hinteren Teil besteht, wobei der vordere Teil das Leitwerk des Geschosses umgibt und der hintere Teil eine Zündungsvorrichtung enthält, dadurch gekennzeichnet, daß das in eine Hülle integrierte Vorderteil über ein Verbindungsteil fest mit dem Geschoß verbunden ist, wobei dieses Verbindungsteil aus einer splitterbaren und/oder brennbaren Kapsel besteht, die auf das Geschoß aufgesteckt wird und in eine Aussparung der Hülle paßt.
  • Der vordere Teil besteht aus dem Pulverblock der Treibladung, der durch ein Bindemittel zusammengeballt wird.
  • Der vordere Teil besteht aus gekörntem Treibladungspulver, das durch eine Kapsel mit splitterbarem und/oder brennbarem Deckel festgehalten wird.
  • Der vordere Teil der Treibladung besteht aus Pulverstäbchen.
  • Vorder- und Hinterteil bestehen aus unterschiedlichen Pulverarten.
  • Das Herstellungsverfahren einer erfindungsgemäßen Treibladung ist dadurch gekennzeichnet, daß:
  • - der vordere Teil der Treibladung außerhalb der Hülle mit dem Leitwerk des Geschosses verbunden wird,
  • - der hintere Teil der Treibladung so in die Hülle eingeschoben wird, daß sich zwischen deren höchstem Punkt und dem höchsten Punkt des hinteren Teils eine Aussparung ergibt, die das Aufsetzen und die feste Verbindung des Geschosses, das den vorderen Teil der Treibladung trägt, mit der Hülle ermöglicht,
  • - dann erfolgt das Aufsetzen des Geschosses, wobei die feste Verbindung von Geschoß und Hülle durch Kleben hergestellt wird.
  • Ein Vorteil der vorliegenden Erfindung liegt darin, daß bei der Montage einer Munition, die ein Geschoß mit Leitwerk enthält, jede Reibung von Pulverkörnern vermieden wird.
  • Ein weiterer Vorteil ergibt sich aus der einfachen, kostengünstigen Herstellung der Treibladung.
  • Weitere Vorteile der Erfindung werden durch die nachfolgende Beschreibung der verschiedenen Herstellungsarten verdeutlicht, im Zusammenhang mit den Zeichnungen im Anhang, wobei:
  • Bild 1 den vereinfachten Schnitt einer Munition vor der Verbindung von Geschoß und Hülle darstellt, unter Einsatz einer ersten, erfindungsgemäßen Herstellungsart der Treibladung.
  • Bild 2 zeigt den Schnitt einer Variante.
  • Bei Betrachtung von Bild 1 wird deutlich, daß die Treibladung der Munition aus einem vorderen Teil 1a und einem hinteren Teil 1b besteht. Der Teil 1a besteht aus dem Geschoß mit Leitwerk 5, von dem nur das Leitwerk dargestellt wurde, und dem vorderen Teil 6 der Treibladung. Der Teil 1b besteht aus der mit dem Geschoßboden 3 fest verbundenen Hülle 2. Eine Zündkapsel 4 bekannter Art ist fest mit der Hülle verbunden, z. B. über ein Gewinde. Die Hülle 2 kann brennbar und der Boden aus Metall sein. Diese Hülle nimmt den hinteren Teil 12 der Treibladung auf, entweder in Form von gekörntem Pulver oder von mit Bindemittel getränktem Pulver, das an Ort und Stelle eingegossen wird. Dabei wird die Hülle nicht vollständig mit Treibladungspulver gefüllt, sondern zwischen der Oberfläche 13 des Teils 12 und der Lippe 14 wird ein Raum der Höhe n ausgespart. Im vorliegenden Fall wird eine Aussparung 10a ausschließlich durch die Hüllenwand 2 begrenzt. Der Teil 1a hat die Form einer brennbaren Kapsel 7, die aus demselben Material besteht wie die Hülle und mit dem Geschoß 3 auf der Höhe einer ringförmigen Vertiefung 19 fest verbunden wird. Die Kapsel 7 ist mit einer Pulvermasse gefüllt, die den vorderen Teil 6 der Treibladung bildet und das Leitwerk des Geschosses 5 vollständig umgibt und infolgedessen fest mit letzterem verbunden ist. Die Kapsel 7 wird durch einen Deckel 8 aus dem gleichen Material verschlossen, der auf der Höhe einer Einschnürung 9 des letzteren mit der Kapsel verklebt wird und Luftlöcher 11 aufweist, deren Aufgabe später näher erläutert wird. Die Kapsel 7 und der Deckel 8 bilden damit eine Verbindung zwischen dem vorderen Teil 6 der Treibladung und dem Geschoß 5.
  • Die Kapsel 7 weist auf einer Länge L eine Einschnürung 10b auf; diese Einschnürung ist ziemlich genau dem Innendurchmesser der Hülle 2 angepaßt, damit sie in die Hülle eingeschoben werden kann.
  • Die Werte für L und H werden so gewählt, daß die Verbindung des Geschosses 5, das die Kapsel 7 trägt, mit der Hülle möglich wird, und zwar unter Einhaltung der gewünschten Gesamtlänge der kompletten Munition. Die feste Verbindung wird durch ein bekanntes Mittel hergestellt, z. B. durch Kleben, Einwürgen oder Vernieten. Auf diese Weise kann man das erfindungsgemäße Herstellungsverfahren der Treibladung verdeutlichen; dieses Verfahren umfaßt folgende Etappen:
  • - Außerhalb der Hülle wird das Geschoß 5 fest mit einem ersten Teil der Treibladung verbunden, indem man die Kapsel 7 auf dem Geschoß befestigt, sie mit Treibladungspulver füllt und die Kapsel anschließend mit dem Deckel 8 verschließt.
  • - Die Hülle 1 wird mit Treibladungspulver gefüllt, wobei zwischen dem höchsten Punkt der Hülle und der Treibladung eine Aussparung freibleibt, die so bemessen ist, daß das Geschoß, das die Kapsel trägt, aufgesetzt und fest mit der Hülle verbunden werden kann.
  • So erhält man eine Munition, deren Treibladung aus mindestens zwei Teilen besteht, wobei der vordere Teil 6, der das Leitwerk umgibt (hier vollständig), fest mit dem Geschoß verbunden ist und die feste Verbindung von Kapsel und Deckel gebildet wird.
  • Nachdem das Pulver in die Kapsel geschüttet wurde, wird das Leitwerk nicht in das Pulver hineingezwängt, so daß jedes Risiko einer vorzeitigen Zündung ausgeschlossen ist. Dadurch daß das Pulver in die Hülle 2 mit der Zündkapsel 4 geschüttet wurde, ist es nicht mehr nötig, die Zündkapsel in das Pulver hineinzuzwängen, so daß auch hier jedes Risiko einer vorzeitigen Zündung ausgeschlossen ist. Außerdem ist das Leitwerk des Geschosses von Pulver umgeben, so daß jedes Eindringen des Leitwerks in den zweiten Teil der Treibladung, der nicht fest mit dem Geschoß verbunden ist, und dessen Kontakt mit dem Pulver entfällt; damit wird auch hier beim Aufsetzen und bei der festen Verbindung des Geschosses, das den vorderen Teil der Treibladung enthält, mit der Hülle, die den hinteren Teil der Treibladung enthält, jedes Risiko einer vorzeitigen Zündung vollständig vermieden.
  • Der Einsatz der Erfindung verursacht auch keine Störung im Hinblick auf die Zündung der Treibladung, denn die Kapsel 7 ist brennbar und die Luftlöcher 11 erleichtern die Übertragung der Flamme vom hinteren Teil 12 der Treibladung zum vorderen Teil 6.
  • Es ist möglich, eine Kapsel und/oder einen Deckel zu verwenden, die zwar nicht vollständig brennbar, dafür jedoch splitterbar sind, d. h. die eine gewisse Anzahl Schwachstellen aufweisen (hier nicht dargestellt), die unter Einwirkung des Gasdrucks bei der Verbrennung der Treibladung zur gewünschten Splitterung führen.
  • Bild 2 zeigt eine Munition vor der festen Verbindung von Hülle und Geschoß, wobei der vereinfachte Schnitt zwei Ausführungsvarianten der erfindungsgemäßen Treibladung darstellt. Die Unterschiede im Verhältnis zur Herstellungsart von Bild 1 liegen ausschließlich im Bereich des vorderen Teils 6 der Treibladung, die fest mit dem Geschoß verbunden ist. Der hintere Teil 12 der Treibladung ist identisch mit dem weiter oben beschriebenen. Auf dem linken Halbschnitt wird der vordere Teil 6 der Treibladung von einer mit einem Bindemittel um das Leitwerk herum zusammengeballten Pulvermasse gebildet, die so das Verbindungsmittel zwischen diesem Teil 6 der Treibladung und dem Geschoß 5 bildet. Das Herstellungsverfahren einer solchen Pulvermasse, die Eigenschaften des Bindemittels und seine Formgebung um das Leitwerk herum erfolgen mit der allen Fachleuten bekannten Technik fester Ladungen und werden hier nicht weiter beschrieben.
  • Um die mechanische Festigkeit der Pulvermasse, die den vorderen Teil der Treibladung 6 bildet, gegenüber Beanspruchungen bei Handling und Zusammenbau zu verbessern, ist es möglich, eine Kapsel 7 einzusetzen, die mit ihrer Außenfläche die Pulvermasse ganz oder teilweise abdeckt. Diese Variante ist auf dem rechten Halbschnitt von Bild 2 dargestellt. Die Kapsel wird, wie weiter oben beschrieben, aus brennbarem und/oder splitterbarem Material hergestellt. Die Montage von Geschoß und Hülle erfolgt so wie bereits unter Bild 1 beschrieben. Auch hier ist eine Aussparung 10a in der Hülle 2 vorgesehen, die es ermöglicht, das Geschoß auf die Hülle 2 aufzusetzen und beide fest miteinander zu verbinden. Die Verwendung einer Kapsel 7 erleichtert die feste Verbindung durch Kleben oder Einwürgen der Hülle 2 und des Geschosses 5, wobei die Pulvermasse vor jeder Beanspruchung geschützt wird. Wird keine Kapsel verwendet, so kann diese Pulvermasse durch einen Schutzlack vor Thermoinitiation geschützt werden.
  • Ausgehend von einer gegebenen Munitionsgeometrie ist es möglich, die Gesamtmasse der Treibladung und damit auch die ballistischen Leistungen der Munition zu variieren. Z.B. ist es möglich, den hinteren Teil 12 der Treibladung in der Hülle anzubringen und ihn so zu konzipieren, daß er nach der festen Verbindung des Geschosses 5 und der Hülle keinen Kontakt mit dem vorderen Teil hat. Dazu genügt es, den Wert H größer als L zu wählen.
  • Es ist auch möglich, den vorderen Teil 6 der Treibladung so zu konzipieren, daß er das Leitwerk nur teilweise umgibt. Dabei bleibt in der Kapsel 7 ein Freiraum und es empfiehlt sich, im Innern der Kapsel einen Keil anzubringen, um die axiale Symmetrie des vorderen Teils der Treibladung zu gewährleisten (was bei Pfeilgeschossen mit Leitwerk unumgänglich ist). Auf jeden Fall sind die in der Präambel beschriebenen Vorteile im Hinblick auf die Sicherheit durch die Tatsache gewährleistet, daß aufgrund der Erfindung kein Eindringen des Leitwerks mit entsprechendem Kontakt in den hinteren Teil der Treibladung erfolgt, der nicht fest mit dem Geschoß verbunden ist. Damit wird jedes Risiko von Reibungseffekten bzw. Erhitzung der Treibladung während des Aufsetzens des Geschosses und seiner Verbindung mit der Hülle ausgeschlossen.
  • Man kann den beiden Teilen der Treibladung verschiedene Formen geben, vor allem ist es möglich, den hinteren Teil so zu konzipieren, daß die Oberseite eine schalenförmige Vertiefung aufweist, in die nach der festen Verbindung des Geschosses 5 mit der Hülle 2 das Leitwerk paßt. In diesem Fall ist kein Erhitzen zu befürchten, denn es besteht kein Kontakt zwischen dem Leitwerk und dem hinteren Teil der Treibladung.
  • Man kann auch eine Treibladung von der in Bild 2 beschriebenen Art herstellen, bei der H etwas kleiner als L ist und der hintere Teil 18 des Leitwerks in die Rückseite 15 der Pulvermasse 6 bündig eingelassen ist.
  • Die Montage des Geschosses und der Hülle erfolgt durch leichtes Zusammendrücken der beiden Treibladungsteile. Auch hier besteht keine Erhitzungsgefahr, denn wenn auch tatsächlich ein Kontakt hergestellt wird, so erfolgt doch kein Eindringen des Leitwerks in den zweiten Teil der Treibladung.

Claims (6)

1. Treibladung für eine Munition mit einem Geschoß, das ein Leitwerk aufweist (5), bestehend aus einem vorderen Teil (6) und einem hinteren Teil (12), wobei der vordere Teil das Leitwerk des Geschosses (5) umgibt und der hintere Teil (12) eine Zündvorrichtung (4) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß der vordere Teil (6), der in eine Hülle (2) integriert wird, über ein Verbindungsteil fest mit dem Geschoß (5) verbunden ist, wobei dieses Verbindungsteil von einer splitterbaren und/oder brennbaren, auf das Geschoß (5) aufgesetzten Kapsel (7) gebildet wird, die in eine Aussparung (10a) der Hülle (2) paßt.
2. Treibladung gemäß Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der vordere Teil (6) aus einem Treibladungspulverblock besteht, der mit einem Bindemittel zusammengeballt wurde.
3. Treibladung gemäß Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der vordere Teil (6) aus gekörntem Treibladungspulver besteht, das durch einen splitterbaren und/oder brennbaren Deckel (8) in der Kapsel festgehalten wird.
4. Treibladung gemäß Patentanspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der vordere Teil (6) der Treibladung aus stabförmigem Treibladungspulver besteht.
5. Treibladung entsprechend einem der Patentansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der vordere und der hintere Teil aus verschiedenen Pulverarten bestehen.
6. Herstellungsverfahren einer Treibladung entsprechend einem der obenstehenden Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß:
- der vordere Teil (6) der Treibladung und das Leitwerk des Geschosses (5) außerhalb der Hülle fest miteinander verbunden werden,
- der hintere Teil (12) der Treibladung in der Hülle angebracht wird, wobei man zwischen deren höchstem Punkt und dem höchsten Punkt des hinteren Teils eine Aussparung (10a) vorsieht, die so bemessen wird, daß das Aufsetzen des Geschosses (5) mit dem vorderen Teil der Treibladung sowie die feste Verbindung des Geschosses mit der Hülle möglich sind,
- man setzt das Geschoß (5) auf die Hülle (2) auf und stellt die feste Verbindung beider Teile durch Kleben her.
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