DE4007358A1 - Golfwagen - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Golfwagen gemäß Ober
begriff Patentanspruch 1.
Golfwägen sind an sich in den verschiedensten Ausführungen
bekannt, wobei unabhängig von der jeweiligen Ausführung der
tragende Wagenrahmen bekannter Golfwägen in der Regel aus
Aluminiumrohr oder Stahlrohr gefertigt ist. Auf diesem
Stahlrohrrahmen ist dann als Verwahrungselement ein aus
flexiblem Kunststoff und/oder Leder und/oder Gewebe oder
einem anderen geeigneten Material hergestellter Golfsack in
geeigneter Weise befestigt, in welchem die Golfschläger, die
Golfbälle usw. untergebracht werden können.
Nachteilig bei dieser bekannten Kombination von Golfwagen und
Golfsack ist u.a., daß sie ein relativ hohes Gewicht aufwei
sen, eine übersichtliche Unterbringung der verschiedenen
Golfschläger usw. in der Regel nicht ermöglichen und auch im
zusammengeklappten Zustand, d.h. im Nichtgebrauchszustand
noch relativ sperrig sind und daher relativ viel Transport
raum in Anspruch nehmen.
Bekannt ist auch eine Ausführung mit klappbaren Verwahrungs
elementen (DE-AS 11 70 293). Diese Ausführung hat jedoch den
Nachteil, daß als tragendes Element bzw. als tragende
Konstruktion ein zusätzliches Fahrgestell erforderlich ist,
an dem die Räder des Golfwagens vorgesehen sind. Dies bedingt
eine relativ aufwendige Konstruktion mit zusätzlichem Gewicht
sowie eine relativ aufwendige Handhabung, letzteres ins
besondere auch verursacht durch die Notwendigkeit des
Auseinander- und Zusammenbaus des Fahrgestells beim Über
führen des Golfwagens aus dem Gebrauchszustand in den
Nichtgebrauchszustand bzw. aus dem Nichtgebrauchszustand in
den Gebrauchszustand.
Aufgabe der Erfindung ist es einen Golfwagen aufzuzeigen,
der die Nachteile bekannter Golfwägen vermeidet und bei ver
einfachter Konstruktion und Handhabung sowie hoher Stabilität
(insbesondere im Gebrauchszustand) preiswert und mit geringem
Gewicht hergestellt werden kann.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist ein Golfwagen entsprechend dem
kennzeichnenden Teil des Patentanspruches 1 ausgebildet.
Bei dem erfindungsgemäßen Golfwagen, der zwei starre, kasten-
oder rahmenartig ausgebildete Verwahrungselemente aufweist,
bilden diese Verwahrungselemente allein den tragenden Teil,
d.h. den Wagenrahmen, so daß die bisher notwendige Kombina
tion Golfwagen - Golfsack, aber auch ein zusätzliche Fahrge
stell nicht mehr erforderlich sind. Hierdurch ergeben sich
nicht nur eine Vereinfachung der Herstellung, sondern auch
eine erhebliche Reduzierung an Gewicht, zumal durch die
relativ großen Abmessungen der den Wagenrahmen bildenden,
selbsttragenden Verwahrungselemente auch bei relativ dünn
wandiger Ausbildung und damit bei relativ geringem Material
verbrauch und geringem Gewicht eine hohe Festigkeit für diese
Verwahrungselemente und damit für den Golfwagen insgesamt
erreichbar ist. Ein ganz wesentliches Merkmal der Erfindung
besteht darin, daß die beiden Verwahrungselemente über eine
einzige Gelenkachse gelenkig miteinander verbunden sind, so
daß sich im Gebrauchszustand, bei dem die Verwahrungselemente
einen sich zur Unterseite des Golfwagens hin öffnenden Winkel
miteinschließen und an der Unterseite des Golfwagens durch
wenigstens ein Verbindungselement miteinander verbunden sind,
durch die Verwahrungselemente ein stabiles tragendes Dreieck
gebildet ist. Hierdurch ist es nicht nur möglich unter
Verzicht auf ein zusätzliches Fahrgestell die Räder an den
Verwahrungselementen vorzusehen, sondern bei dieser Kon
struktion werden die Verwahrungselemente durch das Gewicht
des Golfwagens im Sinne eines Auseinanderklappens um die
einzige Gelenkachse belastet, so daß für das Verbindungs
element in besonders einfacher Weise nur ein auf Zug be
lastbares Element erforderlich ist. Dies trägt ebenfalls
entscheidend zur Vereinfachung der Konstruktion sowie auch
zur Verbesserung der Stabilität des Golfwagens insgesamt bei.
Die einzige Gelenk- bzw. Schwenkachse kann von einem einzigen
Gelenkbolzen oder aber von zwei oder mehreren Gelenkbolzen
gebildet sein, die dann allerdings achsgleich miteinander in
der einzigen Gelenk- und Schwenkachse angeordnet sind.
Die erfindungsgemäße Ausbildung des Golfwagens bietet auch
die Möglichkeit, an jedem Verwahrungselement eine Vielzahl
von voneinander getrennten Aufnahmen vorzusehen, so daß eine
ordentliche und übersichtliche Unterbringung von Golfschlä
gern usw. möglich ist.
Weiterhin kann der erfindungsgemäße Golfwagen insbesondere
auch so ausgestaltet werden, daß er im Nichtgebrauchszustand,
d.h. bei aufeinander geklappten Verwahrungselementen nur ein
geringes Transportvolumen beansprucht und dabei auch sper
rige, wegstehende Elemente vermieden sind.
Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteran
sprüche.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der Figuren an einem
Ausführungsbeispiel näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 in schematischer Darstellung und in Seitenansicht
einen Golfwagen gemäß der Erfindung, bei eingescho
benen bzw. bei in Nichtgebrauchsstellung befindlichen
Rädern;
Fig. 2 den Golfwagen gemäß Fig. 1 in Rückansicht, wobei
eines der Räder in Gebrauchsstellung und eines der
Räder in Nichtgebrauchsstellung gezeigt ist;
Fig. 3 in schematischer Darstellung und in Draufsicht einen
der beiden Gelenkstreben des Golfwagens nach Fig. 1;
Fig. 4 in vergrößerter Detaildarstellung einen Anlenkpunkt
einer Gelenkstrebe des Golfwagens gemäß Fig. 1;
Fig. 5 im Querschnitt ein Profil, vorzugsweise Kunststoff
profil für ein Verwahrungselement bei einer weiteren
Ausführungsform der Erfindung.
Der in den Figuren dargestellte Golfwagen besteht im wesent
lichen aus zwei Rahmenteilen 1 und 2, die die Verwahrungs
elemente bilden und bei der dargestellten Ausführungsform
jeweils aus vier Längen eines U-Profils aus Leichtmetall,
d.h. beispielsweise aus Aluminium, hergestellt sind. Zwei
dieser Längen bilden die Längsseiten 3 und 4 und zwei dieser
Längen die Querseiten 5 und 6 der bei der dargestellten
Ausführungsform rechteckförmigen Rahmenteile 1 und 2.
Die an den Ecken des jeweiligen Rahmenteiles 1 bzw. 2
miteinander verbundenen Längen des U-Profiles sind so
angeordnet, daß die beiden Schenkel 7 und 8 des U-Profiles
jeweils in einer Rahmenebene E 1 bzw. E 2 liegen und der die
Schenkel 7 und 8 miteinander verbindende Jochabschnitt 9 des
U-Profiles die Umfangsfläche der beiden, in ihrer Form und
Größe jeweils identischen Rahmenteile 1 und 2 bilden.
In jedem Rahmenteil 1 bzw. 2, d.h. in dem Bereich zwischen
den beiden Rahmenebenen E 1 und E 2 sind mehrere köcherartige
Aufnahmen 10 vorgesehen, die bei der dargestellten Ausfüh
rungsform jeweils von einer Länge eines Rohrprofils aus
Kunststoff gebildet sind. Die Aufnahmen 10 sind dabei
parallel zueinander sowie parallel zu den beiden Längsseiten
3 und 4 vorgesehen, wobei jede Aufnahme 10 nahezu die gesamte
Tiefe (Abstand der beiden Ebenen E 1 und E 2) des betreffenden
Rahmenteiles 1 bzw. 2 einnimmt. Im Bereich der einen Quer
seite 5 sind die die Aufnahmen 10 bildenden Rohrlängen
verschlossen. Im Bereich der anderen Querseite 6 sind die die
Aufnahmen 10 bildenden Rohrlängen offen und stehen dort etwas
über die Außenfläche des betreffenden Rahmenteiles 1 bzw. 2
bzw. über den dortigen Jochabschnitt 9 vor. Mit entsprechen
den, nicht näher dargestellten Halteelementen sind die
Aufnahmen 10 insbes. auch an ihren beiden Enden an dem
Rahmenteil 1 bzw. 2 gehalten, wobei im Bereich der Querseite
5 der dortige Jochabschnitt 9 des U-Profiles zugleich auch
das dortige Ende der Aufnahmen 10 verschließen kann, während
im Bereich der Querseite 6 die die Aufnahmen 10 bildenden
Rohrstücke durch Öffnungen im Jochabschnitt 9 des U-Profils
hindurchgeführt und in diesen Öffnungen oder im Bereich
dieser Öffnungen in geeigneter Weise befestigt sind.
Im Bereich der Längsseite 3 sind die beiden Rahmenteile 1 und
2 durch wenigstens zwei Scharniere gelenkig miteinander
verbunden, deren Gelenkbolzen 11 mit ihrer Achse parallel zu
den Längsseiten 3 liegen und am Umfang sowie an den einander
zugewendeten Seiten (Rahmenebenen E 2) der beiden Rahmenteile
1 und 2 derart angeordnet sind, daß durch Schwenken um die
Gelenkbolzen 11, d.h. um eine parallel zu den Längsseiten 3
der Rahmenteile 1 und 2 verlaufende Schwenkachse diese
Rahmenteile (für den Nichtgebrauch des Golfwagens) aufeinan
dergeschwenkt werden können, so daß sie mit ihren einander
zugewendeten, von den Schenkeln 8 gebildeten Seiten dicht
aufeinander aufliegen.
Im Gebrauchszustand des Golfwagens sind die beiden Rahmen
teile 1 und 2 entsprechend der Fig. 2 so auseinanderge
schwenkt, daß diese an ihren oberen Längsseiten 3 über die
Gelenkbolzen 11 miteinander verbundenen Rahmenteile einen
Winkel a kleiner als 90° zwischen sich einschließen, der sich
nach unten hin öffnet, d.h. diese Rahmenteile 1 und 2 die
Seiten eines gleichschenkeligen Dreieckes bilden und sym
metrisch zu einer die Gelenkbolzen einschließenden vertikalen
Mittelebene M liegen.
Im Bereich ihrer unteren Längsseiten 4 sind die Rahmenteile 1
und 2 durch zwei Gelenkstreben 12 miteinander verbunden, die
jeweils aus zwei flachen Hebeln 13 und 14 bestehen, von denen
der Hebel 13 an einem Ende an der unteren Längsseite 4 des
Rahmenteiles 1 und der Hebel 14 an einem Ende an der unteren
Längsseite des Rahmenteiles 2 angelenkt ist. Die gelenkige
Verbindung mit der jeweiligen unteren Längsseite 4 ist
dadurch hergestellt, daß in dem betreffenden Ende des Hebels
13 bzw. 14 eine Bohrung 15 vorgesehen ist, mit welcher dieses
Ende mit relativ großem Spiel auf einer an der unteren
Längsseite 4 vorgesehenen Schraube 16 gehalten ist. Auf der
Schraube 16 ist eine Druckfeder 17 vorgesehen, die sich mit
einem Ende gegen den Kopf der Schraube 16 und mit dem anderen
Ende gegen die Unterseite des Hebels 13 bzw. 14 abstützt und
damit diesen Hebel gegen die Unterseite (Jochabschnitt 9) der
unteren Längsseite 4 andrückt. Mit der die Öffnung 15
durchgreifenden Schraube wird in Verbindung mit der Druck
feder 17 in einfacher Weise eine Gelenkverbindung geschaffen,
die beim Überführen des Golfwagens in den Nichtgebrauchszu
stand, d.h. beim Aufeinanderklappen der Rahmenteile 1 und 2
die notwendige Bewegungsfreiheit für die Hebel 13 und 14
schafft, gleichzeitig aber im Gebrauchszustand des Golfwagens
die erforderliche Verbindung zwischen den beiden Rahmenteilen
1 und 2 an ihren unteren Längsseiten 4 sicherstellt. Im
Bereich ihrer anderen Enden, d.h. auch im Bereich der
vertikalen Mittelebene M sind die beiden Hebel 13 und 14
jeder Gelenkstrebe 12 mittels eines Gelenkbolzens 18 um eine
senkrecht zur Achse der Gelenkbolzen 11 verlaufende Achse
gelenkig miteinander verbunden. An den Gelenkbolzen 18 ist
auch eine von einer Länge eines Profiles (vorzugsweise von
einer Länge eines geschlossenen Profiles oder Rohrprofiles)
gebildete Stange 19 gelenkig befestigt, die mit ihrer
Längserstreckung in der Mittelebene M liegt und über die eine
Querseite 6 der Rahmenteile 1 und 2 wegsteht und dort mit
einem entsprechenden Handgriff zum Ziehen des Golfwagens
versehen ist.
Im Gebrauchszustand des Golfwagens liegen die beiden Hebel 13
und 14 jeder Gelenkstrebe 12 im wesentlichen in einer Linie
aneinander anschließend senkrecht zur Mittelebene M und
verbinden dadurch die aufeinandergeklappten Rahmenteile 1 und
2 an ihren unteren Längsseiten. Um zu verhindern, daß beim
Ziehen des Golfwagens an der Stange 19 bzw. an dem dortigen
Handgriff in Richtung des Pfeiles A die Hebel 13 und 14 der
Gelenkstreben 12 aus dieser Gebrauchsstellung in eine
Nichtgebrauchsstellung geschwenkt werden, in der die Hebel 13
und 14 bei aufeinandergeklappten Rahmenteilen 1 und 2 im
Bereich des gemeinsamen Gelenkbolzens 18 einen spitzen Winkel
miteinander einschließen, sind die Hebel 13 und 14 wenigstens
einer Gelenkstrebe 12 mit einem Anschlag und Gegenanschlag
versehen, der beim Ziehen des Golfwagens an der Stange 19 ein
Aufeinanderklappen der Rahmenteile 1 und 2 verhindert. Bei
der dargestellten Ausführungsform ist dies dadurch erreicht,
daß der Hebel 13 im Bereich des Gelenkpunktes 18 eine über
diesen Gelenkpunkt in hinausgehenden Länge 13′ aufweist, die
bei in Gebrauchsstellung befindlichem Golfwagen an ihrer der
Querseite 6 zugewendeten Seite eine von einer Ausnehmung
gebildete Anlagefläche 20 aufweist, die gegen einen von einem
Vorsprung 21 am Hebel 14 gebildeten Gegenanschlag anliegt.
Zum Überführen des Golfwagens aus der Gebrauchsstellung in
die Nichtgebrauchsstellung, d.h. zum Aufeinanderklappen der
Rahmenteile 1 und 2 wird auf die Stange 19 eine Schubkraft
entgegen dem Pfeil A ausgeübt, wodurch die beiden Gelenk
streben 12 aus der Gebrauchsstellung in die Nichtgebrauchs
stellung übergeführt und damit auch die Rahmenteile 1 und 2
aufeinandergeklappt werden.
Jedes Rahmenteil 1 und 2 weist an seiner, dem anderen
Rahmenteil abgewendeten Rahmenfläche (entsprechend der Ebene
E) eine Querstrebe 22 auf, die mit ihrer Längserstreckung
parallel zu den beiden Querseiten 4 und 5 sowie etwa in der
Mitte zwischen diesen beiden Querseiten vorgesehen und
beidendig mit einer Längsseite 3 bzw. 4 verbunden ist. Auf
jeder Querstrebe 22 ist eine Führung vorgesehen, in welcher
ein als Radhalter dienender Arm 23 im Bereich seines einen
Endes verschiebbar geführt ist, und zwar in einer dem
Doppelpfeil B entsprechenden Achsrichtung senkrecht zu den
beiden Längsseiten 3 und 4. An dem anderen Ende jedes Armes
23 ist ein Rad 24 frei drehbar gelagert, und zwar derart, daß
bei in Gebrauchsstellung befindlichem Golfwagen die Drehachse
des jeweiligen Rades 24 im wesentlichen senkrecht zur
Mittelebene M liegt. Bei in Gebrauchsstellung befindlichem
Golfwagen stehen die Arme 23 mit ihren Rädern 24 über die
Unterseite der Längsseiten 4 genügend weit vor, wie dies für
das in der Fig. 2 linke Rad 24 gezeigt ist. Die Arme 23 sind
durch eine Klemmschraube 25 an der Querstrebe 22 bzw. an der
dortigen Führung festgelegt. Nach dem Lösen der Klemmschrau
ben 25 können die beiden Arme 23 so verschoben und (durch
erneutes Festziehen der Klemmschrauben 25) derart festgelegt
werden, daß die Räder 24 (entsprechend dem in der Fig. 2
rechten Rad 24) nicht oder nur noch äußerst geringfügig über
die Rahmenteile 1 und 2 wegstehen, so daß nach dem Aufeinan
derklappen dieser Rahmenteile der Golfwagen im Nichtge
brauchszustand einen sehr kleine und kompakte Form aufweist
und damit leicht auch im Kofferraum eines Personenkraftwagens
verstaut werden kann.
In die köcherartigen Aufnahmen 10 werden die Golfschläger 26
mit ihrem Griffende voraus eingeschoben. Durch die Aufnahmen
10 bietet der Golfwagen bei geringem Platzbedarf einen hohen
Grad an Ordnung und Übersichtlichkeit. Ein weiterer wesent
licher Vorteil des Golfwagens besteht darin, daß die beiden
Rahmenteile 1 und 2 nicht nur zur Halterung der Aufnahmen 10
dienen, sondern letztlich auch die Tragkonstruktion des
Golfwagens bilden, die (Tragkonstruktion) wegen der relativ
großen Abmessungen der Rahmenteile 1 und 2 bei geringem
Materialverbrauch und damit bei relativ geringem Gewicht für
diese Rahmenteile eine hohe Festigkeit und Belastbarkeit für
den Golfwagen gewährleistet. Der erfindungsgemäße Golfwagen
zeichnet sich somit besonders in vorteilhafter Weise durch
eine selbsttragende Konstruktion aus, bei der die die
Aufnahmen für die Golfschläger 26 bildenden Rahmenteile 1 und
2 allein die tragenden Elemente des Golfwagens bilden.
Bei in Gebrauchsstellung befindlichem Golfwagen kann der
unter den Gelenkbolzen 11 und zwischen den Rahmenteilen 1 und
2 liegende Raum 27 als zusätzlicher Stauraum bzw. zur Ablage
von Gegenständen genutzt werden. Für diesen Zweck ist ein
Netz 28 vorgesehen, welches an zwei Längsseiten an jeweils
einem Rahmenteil 1 bzw. 2 befestigt ist, und zwar an der
dortigen, dem anderen Rahmenteil zugewandten Seite (Rahmen
ebene E 2). Anstelle des Netzes 28 kann auch eine andere,
beispielsweise von einem Gewebe und einer Folie usw. gebil
dete Auflage vorgesehen sein.
Die Erfindung wurde voranstehend an einem Ausführungsbeispiel
beschrieben. Es versteht sich, daß zahlreiche Änderungen
sowie Abwandlungen möglich sind, ohne daß dadurch der der
Erfindung zugrundeliegende Erfindungsgedanke verlassen wird.
So ist es beispielsweise möglich, an den beiden Rahmenteilen
1 und 2 zusätzlich zu den Querstreben 22 weitere Querstreben
vorzusehen, mit denen die Aufnahmen 10 zusätzlich unterstützt
bzw. an den Rahmenteilen 1 und 2 gehalten sind. Weiterhin ist
es selbstverständlich auch möglich, die Rahmenteile 1 und 2
einstückig mit den Aufnahmen 10 zu fertigen, wobei es in
diesem Fall insbes. auch möglich ist, die Rahmenteile 1 und 2
aus einem stegplattenartigen Profil zu fertigen, wie es im
Querschnitt in der Fig. 5 wiedergegeben ist, welches aus zwei
parallelen Platten 29 und 30 sowie aus mehreren, diese
Platten miteinander verbindenden Querstegen 31 besteht.
Zwischen den Platten 29 und 30 und zwei Stegen 31 ist dann
jeweils eine Öffnung bzw. Aufnahme 32 für wenigstens einen
Golfschläger 26 gebildet. Die Profilplatte gemäß Fig. 5 wird
so verwendet, daß die Stege 31 parallel zu den Längsseiten
des jeweiligen Rahmenteiles 1 bzw. 2 liegen.
Auf den Außenseiten der Verwahrungselemente bzw. Rahmenteile
1 und 2, d.h. an den den beiden Ebenen E 1 entsprechenden
Seiten können auch noch Taschen zur Aufnahme von Golfbällen
usw. vorgesehen sein.
Claims (10)
1. Golfwagen mit einem das tragende Element des Wagens
bildenden und Räder aufweisenden Wagenrahmen sowie mit
wenigstens zwei Verwahrungselementen mit jeweils
wenigstens einer Aufnahme zur Aufnahme von Golfschlägern,
wobei die Verwahrungselemente (1, 2) um eine in Längs
richtung dieser Verwahrungselemente verlaufende Achse aus
einer Nicht-Gebrauchsstellung, in der die Verwahrungs
elemente (1, 2) einander benachbart liegen, in eine
Gebrauchsstellung schwenkbar sind, in der die Ver
wahrungselemente (1, 2) einen sich zur Unterseite des
Golfwagens hin öffnenden Winkel miteinander einschließen,
dadurch gekennzeichnet, daß ausschließlich die starren,
kasten- oder rahmenartigen Verwahrungselemente (1, 2) den
Wagenrahmen bilden und über eine einzige Gelenkachse (11)
gelenkig derart miteinander verbunden sind, daß die
Verwahrungselemente (1, 2) in der Gebrauchsstellung die
Seiten eines Dreiecks bilden, und daß die Räder an
jeweils einem Verwahrungselement (1, 2) vorgesehen sind.
2. Golfwagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Räder verschiebbar und/oder klappbar an dem je
weiligen Verwahrungselement (1, 2) vorgesehen sind.
3. Golfwagen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß jedes Verwahrungselement (1, 2) eine Vielzahl von
Aufnahmen (10, 32) aufweist.
4. Golfwagen nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß jedes Verwahrungselement von einem
Rahmenteil, vorzugsweise von einem quadratischen oder
rechteckförmigen Rahmenteil (1, 2) gebildet ist, und daß
innerhalb des Rahmenteils (1, 2) wenigstens ein Element
(10) befestigt ist, welches zumindest eine Aufnahme
bildet.
5. Golfwagen nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
innerhalb jedes Rahmenteils (1, 2) mehrere, jeweils von
Hohlprofilen oder Rohrstücken gebildete Aufnahme (10)
befestigt sind.
6. Golfwagen nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet,
daß an jedem Rahmenteil (1, 2) die Aufnahmen (10) mit
ihrer Längserstreckung parallel zu wenigstens einer Seite
(3, 4) des Rahmenteils (1, 2) liegen.
7. Golfwagen nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß jedes Verwahrungselement (1, 2) zwei
parallel und im Abstand voneinander angeordnete platten
förmige erste Wandabschnitte (29, 30) aufweist, die durch
mehrere stegartige zweite Wandabschnitte (31) miteinander
verbunden sind, und zwar derart, daß zwischen den beiden
ersten Wandabschnitten (28, 29) und zwei einander
benachbarten zweiten Wandabschnitten (31) jeweils eine
Aufnahme (32) gebildet ist.
8. Golfwagen nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
jedes Verwahrungselement (1, 2) mit den beiden ersten
Wandabschnitten (28, 29) und den zweiten Wandabschnitten
(31) jeweils einstückig hergestellt ist.
9. Golfwagen nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die wenigstens zwei Verwahrungs
elemente (1, 2) an ihrer der Schwenkachse gegenüberlie
genden Seite über wenigstens zwei, von jeweils zwei
Gelenkhebeln (13, 14) gebildeten Gelenkstreben (12)
miteinander verbunden sind, und daß an diesen Gelenk
streben eine zum Ziehen des Golfwagens dienende Stange
(19) befestigt ist.
10. Golfwagen nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die wenigstens zwei Verwahrungs
elemente (1, 2) an ihrer der Schwenkachse gegenüberlie
genden Seite über wenigstens ein auf Zug belastbares
Verbindungselement (12) miteinander verbunden sind.
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| DE4007358A Expired - Fee Related DE4007358C2 (de) | 1989-03-10 | 1990-03-08 | Golfwagen |
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| DE8903688U Expired DE8903688U1 (de) | 1989-03-10 | 1989-03-23 | Golfwagen |
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