DE4001886A1 - Abschirmdurchlass fuer eine handschuhkastenoeffnung - Google Patents
Abschirmdurchlass fuer eine handschuhkastenoeffnungInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Handschuh- oder Strah
lenschutzkasten, der zur Handhabung einer relativ kleinen
Menge radioaktiven Materials verwendet wird. Insbesondere
bezieht sich die Erfindung auf einen Abschirmdurchlaß oder
eine Kappe für eine Handschuhöffnung, an der die Basis bzw.
das Unterteil eines Handschuhs hermetisch abgeschlossen be
festigt wird.
Ein Handschuhkasten, auch als Glove-Box bezeichnet, wird in
weitem Umfang zur Handhabung einer relativ kleinen Menge
radioaktiven Materials verwendet. Ein derartiger Handschuh
kasten weist eine als Handhabungsloch bezeichnete Öffnung
und einen als Handschuhöffnung bezeichneten hohlen Zylinder
um das Handhabungsloch auf derart, daß die Handschuhöffnung
vom Kasten nach außen vorstehend ist. Wenn radioaktives Ma
terial im Kasten gehandhabt wird, ist das proximale Ende des
aus Gummi hergestellten Handschuhs um den Zylinder herum si
cher befestigt. In vielen Fällen werden dann die fingerför
migen Bereiche bzw. Abschnitte am distalen Ende des Hand
schuhs manuell in den Hauptabschnitt des Handschuhs gedrückt,
und die Hand der Bedienungsperson wird dann in den Handschuh
eingeführt.
Wenn in Atomenergieeinrichtungen wie Kernkraftlaboratorien,
Aufarbeitungsanlagen und anderen Einrichtungen zur Hand
habung von Spaltmaterialien ein Spaltmaterial wie Plutonium
gehandhabt wird, wird der Arbeitsvorgang im Handschuhkasten
durchgeführt und die Bedienungsperson führt den Arbeitsvor
gang durch den am Handschuhkasten befestigten Handschuh aus.
In Fig. 4 ist ein Beispiel eines Handschuhkastens darge
stellt, bei dem eine Vielzahl von transparenten Vorder
fenstern oder -platten, die eine Seitenwand des Kastens bil
den, so ausgebildet sind, daß sie es den Bedienungspersonen
gestatten, den Innenraum des Kastens von außen optisch zu
untersuchen und zu kontrollieren. Zylindrische Handschuhöff
nungen 2 zur Anbringung eines für Arbeitsvorgänge verwende
ten Handschuhs 3 sind hermetisch abgeschlossen an Fenstern
11 angebracht.
Zur Vermeidung einer Bestrahlung (Gammastrahlen), bei Spalt
stoffen wie Plutonium, sind die Vorderfenster 1 des Hand
schuhkastens mit Platten aus bleihaltigem Glas oder Acryl
harz versehen, um die Bedienungsperson wirksam gegen Strah
lung der Spaltstoffe abzuschirmen. Es hat sich jedoch her
ausgestellt, daß die wie oben beschrieben an den Vorderfen
stern angebrachten Platten aus bleihaltigem Glas oder Acryl
harz die folgenden ernstlichen Nachteile aufweisen.
- 1) Es besteht immer noch die Möglichkeit, daß eine Bedie nungsperson Strahlung (Gammastrahlen) ausgesetzt ist, die während der Handhabung bei Gebrauch des Handschuhs aus der Handschuhöffnung herausleckt.
- 2) Um eine Exponierung gegenüber Strahlung soweit wie mög lich zu vermeiden, trägt die Bedienungsperson eine Bleischürze, die indessen schwer ist und deswegen zu einer physikalischen Belastung der Bedienungsperson führt. Des weiteren bedeckt die Bleischürze lediglich die Vorderseite der Bedienungsperson, wobei die Rück seite etc. der Bedienungsperson unbedeckt sind, und die Bedienungsperson ist keinesfalls gegen Strahlung ge schützt, die von anderen Öffnungen her leckt, die sich auf der Rückseite der Bedienungsperson befinden. Aus diesem Grunde besteht die Möglichkeit, daß die Bedie nungsperson der Strahlung ausgesetzt ist, die von den sich auf der Rückseite der Bedienungsperson befind lichen Öffnungen her leckt.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die bei der
herkömmlichen Anordnung auftretenden ernstlichen Probleme zu
überwinden und die aus der Handschuhöffnung des Handschuh
kastens herausleckende Strahlung (Gammastrahlen) abzuschir
men.
Gemäß der Erfindung soll ein in der Handschuhöffnung ange
brachter Abschirmdurchlaß vorgesehen werden, um aus der
Handschuhöffnung herausleckende Strahlung abzuschirmen.
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß bei einem Abschirmdurchlaß
mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Wei
terbildungen des erfindungsgemäßen Abschirmdurchlasses sind
Gegenstand der Unteransprüche.
Ein erfindungsgemäßer Abschirmdurchlaß für eine Handschuh
öffnung eines Handschuhkastens umfaßt einen zylindrischen
Hauptabschnitt, eine Öffnung, die hermetisch verschlossen an
die Handschuhöffnung anpaßbar ist, und eine Deckplatte, die
mit dem zylindrischen Hauptabschnitt integral ausgebildet
ist, um eine schüssel- oder schalenartige Konstruktion zu
bilden, wobei die Deckplatte radiale Kerben oder Einschnitte
aufweist, die sich von einem Mittelpunkt der Deckplatte so
nach außen erstrecken, daß die Deckplatte durch die radialen
Kerben oder Einschnitte aufreißen bzw. bersten kann, wenn
auf die Deckplatte ein geeigneter manueller Druck zusätzlich
aufgebracht wird. Vorzugsweise enthält das Material der Ab
schirmöffnung Blei, um auf diese Weise die Bedienungsperson
im wesentlichen gegen Strahlung aus radioaktiven Substanzen
abzuschirmen. Falls erforderlich, können eine oder mehrere
verlängerte Abschnitte auf der Seite des zylindrischen
Hauptabschnittes ausgebildet sein, um Klemmelemente und
-vorrichtungen aufzunehmen bzw. unterzubringen, die zum
Festklemmen des Handschuhs an der Handschuhkastenöffnung
verwendet werden.
Die Erfindung wird im folgenden weiter anhand der Zeichnung
und eines bevorzugten Ausführungsbeispiels beschrieben. In
der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht eines erfindungsgemäßen Abschirm
durchlasses,
Fig. 2 eine Schnittansicht des Abschirmdurchlasses von
Fig. 1,
Fig. 3 eine Schnittansicht des Abschirmdurchlasses, an dem
ein Handschuh hermetisch verschlossen angebracht
ist, wobei dargestellt ist, daß sich der Handschuh
in einen Handschuhkasten erstreckt, wobei die Hand
A einer Bedienungsperson für Handhabungsvorgänge in
den Handschuh eingefügt ist, und
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht der Vorderseite oder
Fenster des Handschuhkastens.
Im folgenden wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der
Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnung, insbesondere
auf Fig. 1 bis 3, beschrieben.
Ein Abschirmdurchlaß 10 von Schalen- oder Schüsselform be
steht aus Gummi oder Kunstgummi wie Neopren, enthaltend
Hypolon, und dergleichen. Der Abschirmdurchlaß 10 weist
einen zylindrischen Hauptabschnitt 11, eine Deckplatte 14
von leichter konischer Form, wobei der Mittelpunkt der Deck
platte der sich am weitesten erstreckende Spitzenpunkt ist
und die Deckplatte mit dem zylindrischen Hauptabschnitt 11
an einer Seite 1 integral ausgebildet ist, und eine Öffnung
15 am anderen Ende zur Anbringung an einer zylindrischen
Handschuhöffnung 2 auf. Wie in Fig. 3 dargestellt ist, ist
die Handschuhöffnung 2 an einem Handhabungsloch 4 einer
transparenten Platte 1 angebracht, die eine Seitenwand des
Handschuhkastens bildet. Ein Handschuh 3 ist hermetisch ab
geschlossen am proximalen Ende um einen nach außen vorsprin
genden Abschnitt 2 a der Handschuhöffnung 2 sicher ange
bracht, so daß der Handschuh 3 hermetisch abgeschlossen mit
einer Innenseite 2 b und einer Außenseite 2 c des nach außen
vorspringenden Abschnittes 2 a der Handschuhöffnung 2 in Kon
takt steht, wie veranschaulicht ist.
Der Abschirmdurchlaß 10 weist eine Vielzahl von Einschnitten
12 oder Nuten auf, die sich vom Mittelpunkt der Deckplatte
14 radial nach außen erstrecken. Die zwischen den Einschnit
ten 12 angeordneten Bereiche der Deckplatte 14 sind zu der
Zeit nicht voneinander getrennt, wenn der Abschirmdurchlaß
10 hergestellt und an der Handschuhöffnung 2 angebracht
wird, und sie bleiben ungeöffnet, bis die Deckplatte 14
durch die Hand einer Bedienungsperson für die Zwecke von Ar
beitsgängen manuell aufgerissen wird. Somit sind die Ein
schnitte 12 flach ausgeführt, so daß die dazwischen liegen
den Bereiche lediglich getrennt werden, wenn dies erforder
lich wird. Der zylindrische Hauptabschnitt 11 des Abschirm
durchlasses 10 weist einen ausgewählten Innendurchmesser
auf, so daß er in die Handschuhöffnung 2 paßt, wobei sich
der proximale Abschnitt eines Handschuhs dazwischen begrenzt
befindet, um auf diese Weise eine hermetische Abdichtung
liefern.
Beim dargestellten Ausführungsbeispiel der Fig. 1 und 2
weist der Abschirmdurchlaß 10 einen sich nach außen er
streckenden Abschnitt 13 am zylindrischen Hauptabschnitt 11
auf, um beliebige Klemmabschnitte oder -elemente zu verklei
den bzw. zu ummanteln, die allgemein zum Festklemmen des
Handschuhs 3 gegen die Handschuhöffnung 2 verwendet werden.
Zur Verdeutlichung der Erfindung werden im folgenden zwei
Beispiele beschrieben.
Der Abschirmdurchlaß 10 bestand aus Kunstgummi, der 0,6 mm
Blei vom Äquivalentgewicht her enthielt. Der Abschirmdurch
laß 10 war an einer Handschuhöffnung 2 angebracht, wobei die
zwischenliegenden Bereiche längs der auf der konischen Deck
platte 12 ausgebildeten radialen Einschnitte 12 nicht ge
trennt waren. Dann wurde die aus dem Handschuhkasten her
ausleckende Strahlungsdosisrate gemessen. Die Strahlungs
dosis, die vor der Anbringung des Abschirmdurchlasses 10
gemessen wurde, betrug 300 µ/h (d.h. 30 mR/h), und die
nach der Anbringung des Abschirmdurchlasses 10 gemessene
Strahlungsdosis betrug 20 µSv/h (d.h. 2 mR/h). Dies bestä
tigte, daß die Strahlungsdosisrate merklich, d.h. um den
großen Faktor von 15, verringert war.
Der Abschirmdurchlaß 10 bestand aus Kunstharz, das 0,6 mm
Blei, vom Äquivalentgewicht her, enthielt. Sämtliche zwi
schen den radialen Einschnitten 12 in der konischen
Deckplatte 14 angeordneten Bereiche waren getrennt, und dann
wurde der Abschirmdurchlaß an der Handschuhöffnung 2
angebracht. In diesem Zustand wurde die Strahlungsdosisrate
gemessen. Die vor der Anbringung des Abschirmdurchlasses 10
Strahlungsrate betrug 300 µSv/h (d.h. 30 mR/h), und die nach
der Anbringung des Abschirmdurchlasses gemessene Strahlungs
dosis betrug 20 µSv/h (d.h. 2 mR/h). Es wurde somit bestä
tigt, daß die Strahlungsdosisrate merklich, d.h. um den
großen Faktor von 15, verringert wurde.
Der erfindungsgemäße Abschirmdurchlaß hat die folgenden Vor
teile.
- 1) Die Strahlungsdosisrate kann merklich auf ein Fünfzehn tel (1/15) verglichen mit derjenigen bei einer her kömmlichen Konstruktion herabgesetzt werden, bei der für die Handschuhöffnung kein Abschirmdurchlaß oder ähnliche Einrichtungen vorgesehen sind. Somit kann der erfindungsgemäße Abschirmdurchlaß die Bedienungsperson wirksam gegen Strahlung abschirmen.
- 2) Die sich radial nach außen erstreckenden Einschnitte 12 gestatten ein Aufbersten der konischen Deckplatte 14 von Hand, falls dies erforderlich ist, und schützen dann den Arm der Bedienungsperson (A in Fig. 3) mit tels der längs der radialen Einschnitte 12 getrennten Bereiche, wenn die Hand der Bedienungsperson in den Handschuh 3 für Arbeitsabläufe eingesetzt ist. Somit kann jegliche Angst vor der Handschuhöffnung oder jeg lichen anderen Durchgangsbereichen an den Fenstern des Handschuhkastens weggefegt werden.
- 3) Wenn kein Handschuh verwendet wird, oder anders ausge drückt, die Verwendung des Handschuhs beendet ist, wird die Basis oder der proximale Endabschnitt des Handschuhs aus dem Handschuhkasten nach außen gezogen und dann mittels der durch die radialen Einschnitte 12 gebildeten spitzwinkeligen Abschnitte verankert. Dem zufolge wird verhindert, daß der Handschuh bei vorlie gen eines Unterdrucks im Handschuhkasten nach innen gezogen wird. Auf diese Weise sind verschiedene Schwierigkeiten vollständig ausgeschaltet, die auftre ten können, wenn der Handschuh nach innen gezogen wird.
Zusammengefaßt ist somit Gegenstand der Erfindung ein Ab
schirmdurchlaß oder eine Kappe für eine Handschuhöffnung ei
nes Handschuhkastens, der zur Handhabung einer relativ klei
nen Menge radioaktiven Materials verwendet wird. Der Ab
schirmdurchlaß weist einen zylindrischen Hauptabschnitt, auf
einer Seite eine hermetisch verschlossene Öffnung angepaßt
an die Handschuhöffnung und auf der anderen Seite eine Deck
platte mit konischer Form auf. Die Deckplatte weist sich von
ihrem Mittelpunkt her nach außen erstreckende radiale Ein
schnitte auf, so daß die Deckplatte durch die radialen Ein
schnitte nach außen aufreißen kann, wenn auf die Deckplatte
Druck von Hand aufgebracht wird.
Claims (3)
1. Abschirmdurchlaß für eine Handschuhöffnung eines
Handschuhkastens,
gekennzeichnet durch
- - einen zylindrischen Hauptabschnitt (1),
- - eine hermetisch verschlossene Öffnung (15) die in die Handschuhöffnung (2) des Handschuhkastens einpaßbar ist, und
- - eine mit dem zylindrischen Hauptabschnitt (1) integral ausgebildete Deckplatte (14) zur Bildung einer schalen artigen Konstruktion, wobei die Deckplatte sich von einem Mittelpunkt der Deckplatte radial nach außen er streckende radiale Einschnitte (12) aufweist, so daß die Deckplatte durch die radialen Einschnitte aufreißen kann, wenn auf die Deckplatte ein zusätzlicher Druck aufgebracht wird.
2. Abschirmdurchlaß nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß auf der Seite des zylindrischen
Hauptabschnitts (1) ein verlängerter Abschnitt (13) aus
gebildet ist, um zum Festklemmen des Handschuhs (3) an der
Handschuhöffnung (2) verwendete Klemmelemente unterzubrin
gen.
3. Abschirmdurchlaß nach Anspruch 1 oder 2, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Deckplatte (14) konische
Form aufweist, wobei ihr Mittelpunkt der Eckabschnitt mit
der größten Erstreckung ist.
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| JP641489A JPH02187022A (ja) | 1989-01-13 | 1989-01-13 | 半導体装置の製法 |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE4001886A1 true DE4001886A1 (de) | 1990-07-26 |
Family
ID=11637708
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19904001886 Withdrawn DE4001886A1 (de) | 1989-01-13 | 1990-01-23 | Abschirmdurchlass fuer eine handschuhkastenoeffnung |
Country Status (2)
| Country | Link |
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| JP (1) | JPH02187022A (de) |
| DE (1) | DE4001886A1 (de) |
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1989
- 1989-01-13 JP JP641489A patent/JPH02187022A/ja active Pending
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|---|---|
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