DE4001564C1 - Pen with vented cap - has vent connected to cap interior through diffusion venting channel which crosses sealing sleeve against inside cap wall - Google Patents
Pen with vented cap - has vent connected to cap interior through diffusion venting channel which crosses sealing sleeve against inside cap wallInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Schreib- oder Zeichengerät gemäß
dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Schreib- oder Zeichengeräte, die einen Vorrat an flüssiger
Tinte oder Tusche enthalten, werden in der Regel mit einer
Kappe luftdicht verschlossen, um ein Austrocknen des
Schreibmittels zu verhindern. Beim Aufsetzen einer völlig
dichten Kappe tritt jedoch je nach Art der Abdichtung ein
mehr oder weniger großer Überdruck in der Kappe auf, der in
das Innere des Gerätes in den Schreibmittelbehälter aus
weicht. Dies hat zur Folge, das sich das Schreibmittel aus
dehnt und in den Schreibmittelbehälter gelangt. Umgekehrt
ergibt sich beim Abziehen der Kappe ein unerwünschter
Unterdruck. Bei mehrmaligem Aufstecken und Abziehen der
Kappe kann es sehr bald zum Auslaufen des Schreibmittels
kommen, da sich der Schreibmittelregler bei gleichen Druck-
bzw. Überdruckverhältnissen nicht mehr entleeren kann. Hinzu
kommen die klimatischen Veränderungen, wie natürliche Tempe
raturdifferenzen, aber auch Druckdifferenzen insbesondere
bei einer Verwendung in Flugzeugen, die vom Schreibmittel
regler aufgefangen werden müssen. Darüber hinaus wirkt sich
auch die durch geringe Temperaturschwankungen bedingte hohe
Dampfsättigung und der gleichfalls entstehende Kondensatnieder
schlag auf den Metallteilen innerhalb des von der Kappe
umschlossenen Raumes (z B. auf der Feder) nachteilig auf das
Verhalten des Schreibmittelreglers aus.
Aus der DE 21 38 694 A1 ist eine Verschlußkappe für Schreib
gerät bekannt, bei der ein beim Aufschieben der Kappe auf
tretender Überdruck dadurch vermieden wird, daß ein ver
schiebbares Verschlußstück erst im letzten Stadium der
Schließbewegung eine Öffnung am Kappenboden verschließt bzw.
diese beim Abziehen der Kappe bereits bei Beginn der Öff
nungsbewegung öffnet. Bei dieser vorbekannten Anordnung wird
die Kompression bzw. Dekompression beim Aufsetzen bzw.
Abziehen der Kappe zwar weitgehend vermieden, jedoch ist die
Kappe relativ kompliziert aufgebaut und führt darüber hinaus
zu einem dichten Verschluß bei aufgesetzter Kappe, so daß
die nachteiligen Folgen der Dampfsättigung innerhalb des von
der Kappe umschlossenen Raumes bei längerer Lagerung bestehen
bleiben.
Ähnliche Kappen sind durch die europäische Offenlegung
schrift EP 02 04 252 A1 und die deutsche Auslegeschrift
DE-AS 12 39 589 bekanntgeworden. Hierbei wird durch eine
spezielle Ausgestaltung der Kappendichtung bzw. durch einen
Verschluß der Kappen-Innenhülse mittels eines Dornes das
Kompressionsvolumen möglichst gering gehalten. Jedoch ist
auch bei diesen Ausführungen eine luftdichte Abdichtung der
Schreibspitze nach außen vorgesehen, so daß die nachteiligen
Folgen der Dampfsättigung des Raumes an der Schreibspitze
gleichfalls nicht vermieden werden.
Durch die DE 38 18 473 A1 ist ein weiteres Schreibgerät
bekannt geworden, bei dem eine durchgehende Öffnung in der
Kappe vorgesehen ist. Allerdings ist diese Ausführung auf
Kugelschreiber beschränkt. Der Grund hierfür liegt darin,
daß die Belüftungsöffnung in der Kappe im wesentlichen dazu
bestimmt ist, ein Ersticken beim Verschlucken der Kappe
durch ein Kind zu verhindern, weshalb die Belüftungsöffnung
in der Kappe einen ziemlich großen Querschnitt aufweist.
Wird jedoch eine Dochtspitze zur Verwendung flüssiger Tinte
vorgesehen, so ist der die Dochtspitze umgebende Raum
zusätzlich durch eine Dichtungskappe mit kleinem Volumen
abgedichtet. Somit ergeben sich auch hierbei die oben
beschriebenen Nachteile.
Die vorliegende Erfindung geht von der technischen Problemstellung
aus, daß bei den vorbekannten Schreibgeräten mit
einem luftdichten Verschluß des die Schreibspitze umgebenden
Innenraumes beim Aufsetzen bzw. Abziehen der Kappe eine
Kompression bzw. Dekompression auftritt, daß Druck- und Tempe
raturunterschiede einen nachteiligen Einfluß auf den
Schreibmittelregler ausüben, und daß sich ferner bei längerer
Lagerung eine hohe Dampfsättigung und Kondensatnieder
schläge auf den Metallteilen ergeben. Andererseits führt die
Verwendung einer Entlüftungsöffnung bei herkömmlichen
Schreibgeräten zu einem schnellen Austrocknen des Schreib
mittels.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Schreib-
oder Zeichengerät der im Oberbegriff genannten Art so auszubilden,
daß bei Betätigen der Kappe Kompression und Dekompression der Luft
im Kappeninnenraum weitgehend vermieden und andererseits das Aus
trocknen des Schreibmittels über die notwendige Entlüftungsöffnung in
der Kappe verzögert wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein
Schreib- bzw. Zeichengerät mit den Merkmalen des
Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen und
Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen
gekennzeichnet.
Bei einem erfindungsgemäßen Schreib- oder Zeichengerät
werden die nachteiligen Folgen der Druckunterschiede beim Auf
stecken bzw. Abziehen der Kappe weitgehend vermieden.
Gleichzeitig wird ein Austrocknen der Schreibspitze bzw.
-feder auch bei längerer Lagerung merklich herabgesetzt. Die
Verlustrate des Schreibmittels ist gegenüber einem Schreib-
bzw. Zeichengerät mit einer herkömmlichen Entlüftungsöffnung
auf weniger als die Hälfte reduziert. Die Dampfsättigung
innerhalb des von der Kappe umschlossenen Raumes liegt etwas
höher als bei einem Schreib- oder Zeichengerät mit einer
herkömmlichen Entlüftungsöffnung; sie beträgt etwa 10 bis
25%. Damit ergibt sich ein gutes Anschreibverhalten der
Schreibspitze bzw. -feder. Gleichzeitig wird eine zu hohe
Dampfsättigung und damit eine Auslaufneigung durch den
langen, engen als Diffusionsstrecke wirkenden Entlüftungs
kanal verhindert, wodurch auch die Korrosionsneigung an der
Schreibspitze bzw. -feder vermindert wird.
Der Entlüftungskanal weist einen so
geringen Querschnitt bzw. eine so große Länge auf, daß die
Luftdurchlaßrate bei einer Druckdifferenz von 2000 Pa
höchstens 10 ml/s beträgt.
Dies wird dadurch erreicht, daß der Entlüftungs
kanal einen Querschnitt zwischen 0,04 mm² und 0,2 mm² und
eine Länge von mindestens 15 mm aufweist. Je größer die
Länge des Entlüftungskanals, desto besser ist seine Wirkung
als Diffusionsstrecke, d. h. eine Freisetzung von Schreib
mittel an die Umgebung wird stärker verzögert.
Bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung bei einem
Füllhalter sind Gegenstand der Ansprüche 2 bis 7. Dabei
kann in der Kappe in üblicher Weise an der Kappenwandung
anliegende Dichtungshülse vorgesehen sein. Der bzw.
die langen, engen Entlüftungskanäle können in der Dichtungs
hülse selbst bzw. zwischen der Dichtungshülse und der
Kappenwandung beispielsweise durch Nuten in der Kappenwandung
gebildet sein.
Die Erfindung ist nachstehend anhand bevorzugter Ausfüh
rungsbeispiele, die in den Zeichnungen dargestellt sind,
näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 einen Längsschnitt eines Schreibgerätes in einer
ersten Ausführung,
Fig. 2 eine teilweise geschnittene Seitenansicht eines
Füllhalters mit aufgesetzter Kappe,
Fig. 3 eine Aufsicht des Füllhaltervorderteiles gemäß
Fig. 3 mit um 90° gedrehter Feder und einen
Längsschnitt der Dichtungshülse,
Fig. 4 einen Längsschnitt eines Füllhalters in einer
weiteren Ausführung im Bereich der Feder mit
aufgesetzter Kappe.
Fig. 1a zeigt ein Schreib- bzw. Zeichengerät in einer
ersten Ausführung. Ein Gehäuse 100a ist gleichzeitig als
Behälter 01 für flüssige Tinte ausgebildet. Jedoch kann
auch der Einbau eines Behälters in ein nicht dargestelltes Gehäuse vorge
sehen sein. Als Tintenregler sind im vorderen, schreib
spitzenseitigen Teil des Behälters 01 nicht kapillare
Aufnahmeräume 11 vorgesehen, die aus einzelnen parallelen
Ringkammern bestehen, zwischen denen die Tinte nicht mit
Kapillarkräften gehalten ist. Die Kammertrennwände selbst
liegen möglichst dicht an der Innenwandung des Behälters 01
an und sind nur durch kapillare Belüftungsöffnungen mitein
ander verbunden. Die schreibspitzenseitige Eintrittsöffnungen
23 dieser Aufnahmeräume sind über einen langen,
engen in Axialrichtung verlaufenden Belüftungskanal 06 mit
einer Belüftungsöffnung 04 am vorderen Ende eines Mundstückes
09 verbunden.
Am vorderen Ende einer Schreibspitze 07 ist eine Schreibkugel
22 vorgesehen, die über einen Tintenleiter 38 aus dem
Behälter 01 mit Tinte versorgt wird. Zur Aufbewahrung ist
die Schreibspitze 07 durch eine auf das Mundstück 09
aufgeschobene Kappe 02 verschlossen. Am stirnseitigen Ende
der Kappe 02 ist eine Entlüftungsöffnung 03 vorgesehen, die
über einen langen, engen, in Axialrichtung verlaufenden
Belüftungskanal 10 mit einnem Querschnitt von etwa 0,15 mm²
und einer Länge von etwa 20 mm mit dem Innenraum der Kappe
02 verbunden ist.
In den Fig. 3 und 3a ist als weiteres Ausführungsbei
spiel der Erfindung ein Füllhalter dargestellt. Das Gehäuse
besteht aus dem vorderen Gehäusegriffstück 316, aus dem eine
Schreibfeder 325 nach vorn hervorsteht, und das über ein
Gewinde 323 mit einem hinteren Gehäuseschaft 314 verbunden
ist. Auf das Gehäusegriffstück 316 ist eine Kappe 302
aufgeschoben, die am Gehäuseschaft 314 unter Bildung einer
ringförmigen Belüftungsöffnung 303 anschlägt. In der Kappe
302 ist eine teilweise an der Kappenwandung anliegende
Dichtungshülse 326 mit hohlzylindrischer Grundform vorgesehen.
Am Übergang des Gehäusegriffstückes 316 zur Schreibfeder 325
ist ein Bund 341 vorgesehen, der federseitig eine kegel
stumpfförmig angeschrägte Dichtfläche 324 aufweist, die bei
aufgeschobener Kappe 302 zwischen zwei Dichtlippen 327 an der
Innenseite der Dichthülse 326 anliegt.
Die Dichtungshülse 326 ist an ihrem geschlossenen Ende auf
einem vom Kappenende vorstehenden Haltezapfen 331 mit einer
Ringwulst 333 gehalten. An die Stirnseite der Dichtungs
hülse 326 ist ein zur Schreibfeder 325 hin vorstehender
Zapfenansatz 329 vorgesehen, der von einer zentralen Öffnung
332 durchsetzt ist. Diese zentrale Öffnung 332 mündet in
einen Querkanal 330, der wiederum in einem Hohlraum 337
zwischen der Dichtungshülse 326 und der Kappenwandung
endet. Im hinteren Teil der Kappe 302, in dem die Dichtungs
hülse 326 direkt an der Kappenwandung anliegt, sind in
der Kappenwandung mehrere Längsnuten 328 vorgesehen, die
den Hohlraum 327 Dichtungshülse 326 und Kappenwandung
mit einem weiteren zwischen Gehäusegriffstück 316 und
Kappenwandung gebildeten Hohlraum verbinden, der am Ende
der Kappe 302 an der ringförmigen Belüftungsöffnung 303 endet.
So wird ein Belüftungskanal 310 gebildet, der den Hohl
raum an der Schreibfeder 325 über die zentrale Öffnung und den
Querkanal 330 in der Dichtungshülse 326, den Hohlraum 337,
die Längsnuten 328 und den Hohlraum zwischen Kappenwandung
und Gehäusegriffstück 316 mit der Belüftungsöffnung 303
verbindet. Dieser Belüftungskanal 310 ermöglicht einen
Druckausgleich beim Aufsetzen bzw. Abziehen der Kappe 302 und
wirkt bei der Lagerung des Füllhalters bei aufgesetzter
Kappe als Diffusionsstrecke, über die eine zu hohe Dampf
sättigung in der Umgebung der Schreibfeder 325 vermieden wird, und
über die gleichzeitig wegen des geringen Querschnittes
keine schnelle Austrocknung des Füllhalters erfolgen kann.
Eine leicht abgewandelte Ausführung des Füllhalters gemäß
den Fig. 3 bzw. 3a ist in Fig. 4 dargestellt. Auch
hierbei ist beim Übergang des Gehäusegriffstückes 416 zur
Schreibfeder 425 ein Bund 441 vorgesehen, der mit einer
kegelstumpfförmig angeschrägten Dichtfläche 424 zwischen
zwei Dichtlippen 427 der Dichtungshülse 426 anliegt. Die
Dichtungshülse 426 entspricht in ihrem Aufbau grundsätzlich
der vorher anhand von Fig. 3 beschriebenen Dichtungshülse
326. Die Dichtungshülse 426 weist einen Haltezapfen 434
auf, der in eine Sacklochbohrung 436 am geschlossenen Ende
der Kappe 402 eingepreßt ist. Dieser Haltezapfen 434 ist in
Richtung zur Schreibfeder 425 durch einen Zapfenansatz 429 verlängert.
Der Zapfenansatz 429 und der Haltezapfen 434 sind von
einer gemeinsamen zentralen Öffnung 432 durchsetzt, die am
Ende der Sacklochbohrung 436 mündet. Dieses Ende der Sack
lochbohrung 436 ist ferner über eine Längsnut 435 an der
Außenseite des Haltezapfens 434 mit einer Quernut 430
verbunden, die in eine zwischen der Dichtungshülse 426 und
der Kappenwandung gebildeten Hohlraum 437 mündet. Dieser
Hohlraum 437 ist in der vorher anhand von Fig. 3 beschrie
benen Weise über Längsnuten 428 in dem Teil der Kappeninnen
wandung, an dem die Dichtungshülse 426 anliegt, und
einen sich daran anschließenden Hohlraum zwischen Gehäuse
griffstück 416 und Kappenwandung mit einer ringförmigen
Belüftungsöffnung am Ende der Kappe 402 verbunden.
Figurenlegende
01 Behälter
02 Kappe
03 Entlüftungsöffnung
04 Belüftungsöffnung
06 Belüftungskanal
07 Schreibspitze
09 Mundstück
10 Entlüftungskanal
11 nicht kapillare Ausgleichsräume
22 Schreibkugel
23 Eintrittsöffnung
38 Tintenleiter
100a Gehäuse
100 Gehäuse
302 Kappe
303 Entlüftungsöffnung
310 Entlüftungskanal
314 Gehäuseschaft
316 Gehäusegriffstück
323 Gewinde
324 Dichtfläche
325 Schreibfeder
326 Dichtungshülse
327 Dichtlippe
328 Längsnut
329 Zapfenansatz
330 Querkanal
331 Haltezapfen
332 zentrale Öffnung
333 Ringwulst
337 Hohlraum
341 Bund
402 Kappe
410 Entlüftungskanal
416 Gehäusegriffstück
424 Dichtfläche
425 Schreibfeder
426 Dichtungshülse
427 Dichtlippe
428 Längsnut
429 Zapfenansatz
430 Quernut
432 zentrale Öffnung
434 Haltezapfen
435 Längsnut
436 Sacklochbohrung
437 Hohlraum
441 Bund
02 Kappe
03 Entlüftungsöffnung
04 Belüftungsöffnung
06 Belüftungskanal
07 Schreibspitze
09 Mundstück
10 Entlüftungskanal
11 nicht kapillare Ausgleichsräume
22 Schreibkugel
23 Eintrittsöffnung
38 Tintenleiter
100a Gehäuse
100 Gehäuse
302 Kappe
303 Entlüftungsöffnung
310 Entlüftungskanal
314 Gehäuseschaft
316 Gehäusegriffstück
323 Gewinde
324 Dichtfläche
325 Schreibfeder
326 Dichtungshülse
327 Dichtlippe
328 Längsnut
329 Zapfenansatz
330 Querkanal
331 Haltezapfen
332 zentrale Öffnung
333 Ringwulst
337 Hohlraum
341 Bund
402 Kappe
410 Entlüftungskanal
416 Gehäusegriffstück
424 Dichtfläche
425 Schreibfeder
426 Dichtungshülse
427 Dichtlippe
428 Längsnut
429 Zapfenansatz
430 Quernut
432 zentrale Öffnung
434 Haltezapfen
435 Längsnut
436 Sacklochbohrung
437 Hohlraum
441 Bund
Claims (7)
1. Schreib- oder Zeichengerät mit einem Behälter zur
Speicherung eines flüssigen Schreibmittels, das einer
Schreibspitze bzw. -feder zugeführt ist, mit einer nach
außen über eine Entlüftungsöffnung entlüfteten Kappe,
welche die Schreibspitze bzw. -feder bei Nichtgebrauch
abdeckt, dadurch gekennzeichnet, daß die Entlüftungs
öffnung (03; 303) mit dem Inneren der Kappe (02; 302;
402) über mindestens einen langen, eine Diffusions
strecke bildenden Entlüftungskanal (10; 310; 410)
verbunden ist, dessen Querschnitt zwischen 0,04 mm² und
0,2 mm² liegt und dessen Länge mindestens 15 mm
beträgt, wobei die Luftdurchlaßrate bei einer Druckdifferenz
von 2000 Pa höchstens 10 ml/s, vorzugsweise
5 ml/s, beträgt.
2. Schreibgerät in Form eines Füllhalters nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß in der Kappe (302; 402)
eine zumindest teilweise an der Kappenwandung anliegende
Dichtungshülse (326; 426) vorgesehen ist, und daß
der bzw. die Entlüftungskanäle (310; 410) durch die
Dichtungshülse (326; 426) verlaufen und sich zwischen
der Dichtungshülse (326; 426) und der Kappenwandung bis
zur Entlüftungsöffnung (303) fortsetzen.
3. Schreibgerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Dichtungshülse (326) an ihrer Stirnseite auf
einem vom Kappenende vorstehenden Haltezapfen (331) mit
einer Ringwulst (333) gehalten ist.
4. Schreibgerät nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekenn
zeichnet, daß ein von der Stirnseite der Dichtungshülse
(326) zu einer Schreibfeder (325) hin vorstehender Zapfenan
satz (329) vorgesehen ist, der von einer zentralen
Öffnung (332) durchsetzt ist, die in einen Querkanal
(330) mündet, und daß der Querkanal (330) in einem zwischen
der Dichtungshülse (326) und der Kappenwandung gebildeten
Hohlraum (337) endet.
5. Schreibgerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß am geschlossenen Ende der Kappe (402) eine zentrale
Sacklochbohrung (436) vorgesehen ist, in der die Dich
tungshülse (426) mit einem in Richtung zum Kappenende
hin vorstehenden Haltezapfen (434) gehalten ist.
6. Schreibgerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß der Haltezapfen (434) durch einen in Richtung zur
Schreibfeder (425) hin vorstehenden Zapfenansatz (429)
verlängert ist, daß Haltezapfen (434) und Zapfenansatz
(429) von einer zentralen Öffnung (432) durchsetzt
sind, die am Ende der Sacklochbohrung (436) mündet, daß
das Ende der Sacklochbohrung (436) über eine Längsnut
(435) an der Außenseite des Haltezapfens (434) mit
einer Quernut (430) verbunden ist, die in einen
zwischen der Dichtungshülse (426) und der Kappenwandung
gebildeten Hohlraum (437) mündet.
7. Schreibgerät nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Innenwandung der Kappe (302;
402) an der Kontaktfläche mit der Dichtungshülse (326;
426) mindestens eine Längsnut (328; 428) aufweist, die
den Hohlraum (337; 437) am Kappenende mit der Entlüftungs
öffnung (303) verbindet.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19904001564 DE4001564C1 (en) | 1990-01-20 | 1990-01-20 | Pen with vented cap - has vent connected to cap interior through diffusion venting channel which crosses sealing sleeve against inside cap wall |
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Publications (1)
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|---|---|
| DE4001564C1 true DE4001564C1 (en) | 1991-08-01 |
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| DE19904001564 Expired - Fee Related DE4001564C1 (en) | 1990-01-20 | 1990-01-20 | Pen with vented cap - has vent connected to cap interior through diffusion venting channel which crosses sealing sleeve against inside cap wall |
Country Status (1)
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|---|---|
| DE (1) | DE4001564C1 (de) |
Citations (7)
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-
1990
- 1990-01-20 DE DE19904001564 patent/DE4001564C1/de not_active Expired - Fee Related
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Legal Events
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|---|---|---|---|
| 8100 | Publication of the examined application without publication of unexamined application | ||
| D1 | Grant (no unexamined application published) patent law 81 | ||
| 8364 | No opposition during term of opposition | ||
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