DE4041161C2 - Verbindungsvorrichtung für eine Sprossenkonstruktion und Verfahren zur Herstellung einer Sprossenkonstruktion mit dieser Verbindungsvorrichtung - Google Patents
Verbindungsvorrichtung für eine Sprossenkonstruktion und Verfahren zur Herstellung einer Sprossenkonstruktion mit dieser VerbindungsvorrichtungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Verbindungsvorrichtung für eine Sprossenkreuzkonstruktion
aus Hohlprofilen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs
1 sowie ein Verfahren zur Herstellung einer Sprossenkreuzkonstruktion mit dieser Verbindungsvorrichtung und ein Verfahren zur Herstellung
einer Verbindungsvorrichtung für eine Sprossenkreuzkonstruktion
aus Hohlprofilen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 11.
Seit einiger Zeit werden in zunehmendem Maße Isolierverglasungen
zur Stilerhaltung mit zwischen den Glastafeln angeordneten
Sprossenkonstruktionen ausgerüstet. Hierzu werden Hohlprofile
zumeist aus Aluminiumblech mit entsprechender Lackierung zu
einer Sprossenkonstruktion verbunden. Frühere Lösungen beinhalteten
hierzu, die auf Gehrung geschnittenen Enden von Hohlprofilen
seitlich an als Hauptstrebe dienende Hohlprofile so als
Verstrebung anzufügen, daß das auf Gehrung geschnittene Ende in
eine entsprechende, auf Gehrung geschnittene seitliche Ausnehmung
der Hauptstrebe auf Stoß einsetzbar war. Ein formschlüssig
in die Hohlprofile einpaßbares Verbindungselement aus Kunststoff
oder Stahl diente zur unsichtbaren Verbindung der auf Stoß zusammengefügten
Hohlprofile.
Als Nachteil dieser bekannten Sprossenkonstruktion stellte sich
heraus, daß die erforderlichen Gehrungsschnitte jeweils in beiden
zu verbindenden Profilen aufwendig waren und auch bei exakter
Ausführung häufig eine Stoßkante sichtbar war, die insbesondere
mit der Zeit einen störenden Eindruck vermittelte.
Infolgedessen wurde eine andere Verbindungsart eingeführt, bei
der auf diesen Gehrungsschnitt verzichtet wurde und nur am Ende
der als Querstrebe anzufügenden Hohlprofile beide Seitenkanten
schräg abgeschnitten wurden, so daß ein oberer und unterer Endabschnitt
entstand, mit denen die Seitenkante der Hauptstrebe
überlappend umgriffen werden konnte. Die Kanten der beiden überlappenden
Abschnitte wurden ferner so abgeschrägt und auf eine
seitliche Abschrägung der Hauptstreben angepaßt, daß die Abschnitte
sich ohne Absatz auf die Oberfläche des Hohlprofils
legten, an das sie angefügt waren. Als Verbindungselemente dienten
zwei runde Metallstifte, für die in der Hauptstrebe jeweils
Durchstecköffnungen ausgenommen waren, so daß beidseitig Querstreben
ansetzbar waren. Diese Stifte waren in der anzufügenden
Querstrebe in innenliegenden Rund-Nuten eingepaßt, die in den
beiden Seitenbereichen des flachen Profils durchgängig ausgebildet
waren.
Der Vorteil dieser Lösung bestand darin, daß die überlappenden
Abschnitte der anzusetzenden Querstreben vergleichsweise mit
weitaus geringerer Präzision ausgeführt werden konnten. Ferner
entfiel die bis dahin störende Stoßnaht. Als aufwendig war jedoch
die Ausbildung der Befestigungsnuten im Innern der als
Querstreben dienenden Hohlprofile anzusehen. Darüber hinaus
mußten die Bohrungen zum Durchstecken der runden Metallstifte
sehr exakt, mit genauem Stichmaß eingebracht werden, da die
Passung in den vorgegebenen Rundnuten sonst nicht gegeben war
oder die aufgesteckten Teile sich nur nach den Rundstiften bzw.
Rundnuten ausrichteten und es zu Materialversatz kommen konnte.
Wenn nicht rechtwinklige Verbindungen gewünscht waren, war ferner
das Einbringen der Rundbohrungen kaum möglich und man hätte
andersartige aufwendige Befestigungsarten (z. B. über Klebverbindungen)
anwenden müssen.
Darüber hinaus ist das Einbringen von Bohrungen bei breiten
Sprossenkonstruktionen sehr aufwendig, da die Bohrer bzw. Fräser
verlaufen und beidseitig separat aufgebohrt werden muß.
Wie auch bei der früheren Verbindungsart war es zudem zur Gewährleistung
einer stabilen, insbesondere gegen Verbiegungen
sicheren Sprossenkonstruktion nötig, dickwandige Profile zu
verwenden, die im Preßverfahren herzustellen waren. Die gesamte
Konstruktion war infolgedessen nicht nur kostenaufwendig, sondern
auch schwer.
Aus dem DE 87 10 362 U1 ist ein Sprossenverbinder bzw. Klemmelement
zum Verbinden von Sprossen aus zusammenstoßenden Hohlprofilen
für Isolierglasscheiben, die eine trapezförmige Anlagerinne
und einen quer dazu verlaufenden Führungskanal aufweisen, bekannt.
Der Führungskanal dient zur Aufnahme einer Schraube, mit
der der Sprossenverbinder im rechten Winkel an eine Schmalseite
eines Hohlprofils angeschraubt werden kann, wobei die trapezförmige
Anlagerinne an der Schmalseite anliegt. Die Schraube wird
in eine kreisrunde Bohrung an der Schmalseite des Hohlprofils
eingeschraubt, so daß auch hier die oben diskutierten Probleme
durch das Einbringen der Bohrung in das Hohlprofil und das einseitige
Anschrauben der Verbinder entstehen. Auf den so seitlich
an das Hohlprofil angeschraubten Verbinder kann dann ein weiteres
Hohlprofil aufgesteckt werden.
In der DE 36 38 355 A1 ist eine ähnliche Vorrichtung zur Verbindung
von Sprossen aus Hohlprofilen beschrieben, bei der auch
ein Verbinder bzw. ein Klemmstück an die Schmalseite eines Hohlprofils
angebracht wird. Das Klemmstück ist derart ausgeformt,
daß es die an der Anlagefläche anliegende Schmalseite des Hohlprofils
mit einer oberen und unteren Nase ein Stück übergreift,
um somit eine Verdrehung des Klemmstücks zu verhindern. Bei
dieser Verbindungsvorrichtung werden zwei an einem Hohlprofil
gegenüberliegend angeordnete Klemmstücke auf einen das Hohlprofil
durchgreifenden im Querschnitt runden Steckbolzen aufgesteckt.
Der Steckbolzen wird in zwei kreisrunden Bohrungen an
den Seitenwandungen des Hohlprofils eingebracht. Beim Bohren der
kreisrunden Bohrungen in die schmalen Seitenwandungen des Hohlprofils
bestehen die gleichen oben diskutierten Probleme. An die
beiden so an das Hohlprofil gefestigten Klemmteile können weitere
Hohlprofile aufgesteckt werden, so daß sich ein rechtwinkliges
Sprossenteil ergibt. Die Ausbildung von Sprossengittern
mit schrägen Winkeln ist bei einem derartigen runden Steckbolzen,
der in formschlüssig umgreifende Bohrungen im Hohlprofil
eingesteckt wird, nur mit überaus großem Aufwand möglich, da
entsprechende paßgenaue Bohrungen an die Schmalseiten des Hohlprofils
eingebracht werden müßten.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine als Stilelement
dienende Sprossenkreuzkonstruktion der letztgenannten Art so
auszubilden, daß bei Gewährleistung ausreichender Stabilität
eine einfach herstellbare und einfach zusammenfügbare Verbindungsvorrichtung
für eine Sprossenkreuzkonstruktion, ein Verfahren
zur Herstellung einer Sprossenkreuzkonstruktion und ein einfaches
Verfahren zur Herstellung einer solchen Verbindungsvorrichtung
für eine Sprossenkreuzkonstruktion geschaffen wird.
Diese Aufgabe wird durch den Gegenstand der Patentansprüche 1,
10 und 11 gelöst.
Erfindungsgemäß ist es vorgesehen, die Durchstecklöcher durch
die Hauptstrebe nicht zu bohren, sondern Ausnehmungen an den
Schmalseiten der Hohlprofile auszufräsen oder auszusägen, so daß der Stift lediglich in Längsrichtung der Hauptstrebe relativ
spielfrei bzw. formschlüssig, in Querrichtung dagegen mit erheblichem
Spiel geführt ist. Durch die Erfindung wird eine einfache
Montage der Sprossenkreuzkonstruktion gewährleistet, weil für
den Stift relativ große Durchstecklöcher geschaffen sind, deren
Findung sehr einfach ist. Dabei wird mit einfach auszuführenden
Arbeitsvorgängen, nämlich dem Fräsen bzw. dem Sägen, eine genaue
Ausrichtung der Höhe und Lage sowie eine genaue Formgebung der
Durchstecklöcher ermöglicht, so daß Zwänge der Sprossenkreuzkonstruktion
mit Sicherheit ausgeschlossen werden können. Das Fräsen
erfordert auch keine besonderen Maßnahmen für die Halterung
insbesondere bei dünnen Profilen, und gewährleistet die Einhaltung
exakter Höhen- und Breitenabmessungen für die Durchstecklöcher.
Das Spiel für den Stift in Querrichtung garantiert, daß
die Verbindungskräfte zwischen Hauptstrebe und Querstrebe durch
den Stift und in die Querstrebe eingesetzten Klemmstücke ohne
Zwänge aufgenommen werden. Die erwünschte Kreuzgeometrie wird
dabei erfindungsgemäß dadurch gewährleistet, daß der Verbindungsstift
in Längsrichtung der Hauptstrebe spielfrei in den
Hauptstreben-Durchstecklöchern aufgenommen ist.
Ein besonderer Vorteil der erfindungsgemäßen Ausbildung der
Verbindungsvorrichtung für die Sprossenkreuzkonstruktion besteht
darin, daß aufgrund des Spiels in Querrichtung bei der Montage
eine Selbstzentrierung in Querrichtung durch die überlappenden
Abschnitte der Querstreben bewirkt wird. die sich zwanglos an
die Abschrägungen der Breitseitenwandung der Hauptstrebe anlegen
können. Die erwünschte Geometrie in der Ebene der Sprossenkreuzkonstruktion
stellt sich somit von selbst ein, ohne einer geometrischen
Überbestimmung der relativen Lage der einzelnen Streben
zueinander.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung ist, daß sich auf einfache
Weise auch Sprossenkreuzkonstruktionen mit schiefen Kreuzwinkeln
herstellen lassen, da die erfindungsgemäßen Arbeitsvorgänge zum
Einbringen der Durchstecklöcher, nämlich das Fräsen bzw. das
Sägen, problemlos unter schrägen Winkeln ausgeführt werden können.
Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung, insbesondere des
einzigen Verbindungsstiftes, der die Durchstecklöcher durchgreift,
liegt in dessen Ausbildung als Vierkantstift. Hierdurch
wird beim Zusammenstecken der Sprossenkreuzkonstruktion ein
gegenseitiges Verdrehen der Querstreben verhindert, so daß beim
Aufschieben der Querstreben auf die Hauptstrebe, die die Hauptstrebe
überlappenden Abschnitte der Querstreben oder die Lackierung
der Hauptstrebe durch ein schräges Ansetzen der Querstreben
nicht verletzt wird.
Das erfindungsgemäße Verfahren nach Anspruch 11 erlaubt ein
einfaches und schnelles Bearbeiten, wobei das Fräsen und Sägen
einfacher ist als ein Anbohren der Profile auf der hohen Kante.
Es sind keine aufwendigen Spann- und Bohrvorrichtungen zum Einbringen
der Ausnehmungen oder Durchstecköffnungen erforderlich.
Die Verformungskräfte beim Einbringen der Ausnehmung sind gering.
Es liegt im Gegensatz zu Rundbohrungen, bei denen das
Folgemaß einzuhalten ist, keine Abhängigkeit von Folgeabmessungen
vor. Ferner können die Ausnehmungen auch sehr einfach in
nicht rechtwinkliger Anordnung erfolgen. Es sind für Kreuzungspunkt
beliebige Winkel möglich.
Die Stifte dienen lediglich zur Verbindung und Arretierung
in Längsrichtung der Hauptstrebe. Die Durchstecköffnungen
bzw. Ausnehmungen werden in der Breite, d. h. zu beiden
Seiten exakt ausgeführt. Die Anforderungen der Präzision
dieser Ausnehmungen in der Tiefe sind relativ gering.
Die Herstellung der Verbindungselemente, die vorzugsweise
aus Kunststoff oder anderen Materialien (z. B. als Spritzgußteil)
gefertigt werden, und ihre Einpassung in die
Hohlprofilenden durch eine Anfertigung nach deren Innenkontur
erfordern ebenfalls keinen hohen technischen Aufwand.
Je nach Innenquerschnitt der Profile wird z. B. eine
Passung über mehrere Paßflächen, gegebenenfalls in
Kombination mit einer Nut verwendet, wobei sich die Außenkontur
des Verbindungselements der Innenkontur des Hohlprofils
anpaßt. Die Ausführung des Verbindungselements oder
Negativteils kann unterschiedlich so erfolgen, daß ein
Reibschluß und eine feste Passung im Hohlprofil erzielt
werden. Der Reibschluß kann durch Reibrippen, Preßsitz usw.
aufgebracht werden. Werden im Rollverfahren beispielsweise
zwei innenliegende seitliche Stabilisierungs-Sicken in den
Profilen ausgebildet, so sind am Verbindungselement beidseitig
entsprechende Nuten zum Aufnehmen der Sicken vorgesehen.
In einer speziellen Weiterbildung kann im stirnseitigen
Bereich zwischen den vorstehenden Endabschnitten
des Verbindungselements angrenzend an die Stiftausnehmung
ein Grat ausgebildet sein, der sich in die durch die Sicke
bedingte Einbuchtung auf der Außenkante der Hauptstrebe
oder des Haupthohlprofils einfügt.
Darüber hinaus sind Reibrippen an allen vier Seiten der Verbindungselemente
von Vorteil, so daß diese formschlüssig
und fest, gegebenenfalls mit Preßsitz in die Hohlprofile
einsetzbar sind.
Für die Vierkant-Preßsitzaufnahme des Vierkantstiftes wird
eine exakte Ausnehmung im Verbindungselement gearbeitet.
Die Durchstecköffnung oder Ausnehmung zur Aufnahme des
Vierkantstiftes im Haupthohlprofil ist in der Breite ebenfalls
relativ exakt. Hierdurch wird die Zentrierung in
Längsrichtung des Haupthohlprofils gewährleistet. Seitlich
hat der Vierkantstift Spiel, wodurch sich das aufgesteckte,
mit der Konterfräsung versehene Hohlprofil exakt auf die
Kontur des Haupthohlprofils auflegen kann. Fertigungs- und
Profilierungstoleranzen können so besser ausgeglichen
werden.
Das erfindungsgemäße Verfahren zum Herstellen von Sprossenkonstruktionen
mit der erfindungsgemäßen Verbindungsvorrichtung
ist einfach durchführbar. Es wird je ein Verbindungselement
in das an ein Haupthohlprofil anzufügende Ende
eines Hohlprofils eingepaßt, wobei vorzugsweise zuvor ein
Verbindungsstift in dieses Verbindungselement eingesetzt
wurde. Anschließend wird der Verbindungsstift durch die
entsprechenden Ausnehmungen des Haupthohlprofils gesteckt,
wobei die Stirnseite und die vorstehenden Endabschnitte
oder Überlappungsabschnitte des Verbindungselements am
offenen Ende des angesetzten Profils das Haupthohlprofil
seitlich flächig umgreifen.
In vorteilhafter Weiterbildung werden die Verbindungselemente
vor dem Ausfräsen der Konturprofilierung in die Hohlprofile
gesteckt. Hierdurch liegt ein massives Ende des
Hohlprofils vor. Es entsteht praktisch ein fester z. B. aus
zwei Werkstoffen bestehender Werkstoff. Die Vorteile bestehen
darin, daß man die Profile beim Fräsen der Konturprofilierung
besser einspannen kann. Dies ist insbesondere bei
sehr dünnwandigen Profilen, die ohne Verbindungselemente
schwer bearbeitbar sind, von Bedeutung. Es entsteht ferner
ein genauer Paßsitz zur Anbindung an die durchgehende
Hauptsprosse. Bei nicht rechtwinkligem Ansatz kann der
erforderliche Sägeschnitt durch das Hohlprofil mit dem eingesteckten
Verbindungselement erfolgen. In entsprechender
Weise erfolgt in ebenfalls beliebigem Winkel die Konturfräsung.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von Zeichnungen
näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 einen Ausschnitt aus einer Sprossenkonstruktion mit
rechtwinklig und schräg angesetzten Hohlprofilen gemäß
einem Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Verbindungsvorrichtung,
Fig. 2 eine seitliche Ansicht der Sprossenkonstruktion aus
Fig. 1,
Fig. 3 die einzelnen Elemente der Konstruktion aus Fig. 1 vor
deren Verbindung und
Fig. 4 eine Schnittansicht eines Haupthohlprofils mit eingestecktem
Vierkantstift und eines anzusetzenden Hohlprofils
mit Verbindungselement für zwei unterschiedliche Profile.
Die Fig. 1 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer Sprossenkonstruktion
mit den erfindungsgemäßen Merkmalen, die ein als
Hauptstrebe oder -sprosse dienendes Haupthohlprofil 1 aus
Metallblech, zwei senkrecht angesetzte Verstrebungs-Hohlprofile
2 und ein schräg angesetztes Hohlprofil 3 umfaßt.
Aus Fig. 2, die eine Ansicht der Konstruktion von links gesehen
zeigt, ist der Querschnitt des Haupthohlprofils 1 ersichtlich,
der auch dem der angesetzten Profile 2 und 3
entspricht. Dieser Querschnitt entspricht im wesentlichen
dem bisheriger Profile mit einer bis zu zehnfach dickeren
Wandstärke, wobei jedoch infolge des hier möglichen Rollverfahrens
ein abgerundeter Übergang von der flachen Ober-
und Unterseite des Profils zu den seitlichen Bereichen verringerten
Querschnitts vorliegt. Ferner ist an beiden
Seiten eine innenliegende Sicke oder Falte 5 zur Stabilisierung
ausgebildet. Diese Querschnittsform, die einen bei
realen Sprossen vorliegenden optischen Eindruck vermitteln
soll, ist jedoch nicht zwingend. Es sind stattdessen alle
möglichen, im wesentlichen rechtwinkligen Querschnittsformen
denkbar.
Zur durchgehenden Verbindung von einer Strebe zur anderen
dient ein Stift 4, der in Form eines Vierkantstiftes
ausgebildet ist. Obwohl erfindungsgemäß zur Stabilisierung
nicht erforderlich, könnten auch zwei oder mehr Stifte
hierzu vorgesehen sein.
Die angesetzten Querstreben 2, 3 sind an ihren vorderen
Enden seitlich durch Konturfräsung so abgeschnitten, daß
sich ein oberer und unterer Abschnitt 6 bzw. 6′ ergeben, die
das Haupthohlprofil seitlich überlappend umgreifen. Die in
den Fig. 1 und 2 nicht sichtbaren Verbindungselemente 7,
7′ sorgen dafür, daß auf diese Überlappungsabschnitte 6, 6′
aus dünnem Blech keine Verbiegungskräfte wirken.
Wie aus Fig. 3 und 4 ersichtlich ist, sind die Verbindungselemente
so geformt, daß sie sich mit mehreren, insgesamt
vier Paßflächen in das Ende des gerade oder schräg angesetzten
Hohlprofils oben, unten und seitlich einpassen. Die
obere und untere Paßfläche 8 sind durch zwei Nuten unterteilt
und über die an das Hohlprofil 1 anzusetzende
Stirnseite des Verbindungselements 7, 7′ hinweg zu einem
vorstehenden Endabschnitt 9, 9′ verlängert, der wegen der
Unterteilung aus drei Einzelsegmenten besteht, die sich bei
der Verbindung ähnlich wie die Überlappungsabschnitte 6
flächig auf das Hohlprofil 1 legen. Durch die Segmentierung
ist es möglich, auch bei weniger elastischen Kunststoffen
und einer größeren Wandstärke der Segmente deren federnde
Anlage mit Preßsitzwirkung an die seitliche Ober- und
Unterseite der Haupthohlprofile zu erzielen.
Die Abschnitte 9, 9′ sind etwas kürzer ausgebildet als die
Überlappungsabschnitte 6, 6′ der Querstreben 2 und 3, so
daß sie nach Verbindung der Teile der Verbindungsvorrichtung
nicht sichtbar sind. Die aus Kunststoff, zum Beispiel
im Spritzgießverfahren gefertigten Verbindungselemente 7,
7′ nehmen die Stifte 4 in exakt ausgeführten Vierkantausnehmungen
(Fig. 4) mit Preßsitz auf. Im Haupthohlprofil 1
sind entsprechende Ausnehmungen oder Löcher 11 zum
Durchstecken der Stifte ausgesägt.
Wie insbesondere aus Fig. 4 hervorgeht, haben die Stifte 4
in den Haupthohlprofilen 1, deren Ausnehmungen 11 in der
Breite exakt auf die Stifte angepaßt ausgeführt sind, in
der Tiefe bzw. nach oben und unten ein gewisses Spiel, das
es ermöglicht, daß sich die entsprechend profilierten
Endabschnitte 6 der Hohlprofile 2, ohne daß die Anforderungen
an die Fertigungstoleranzen zu groß wären, auf die
jeweils unterschiedliche Außenkontur der Haupthohlprofile
anlegen können. Aus Fig. 4 geht ferner hervor, wie die Verbindungselemente
7 und deren Abschnitte 9 der jeweiligen
Profilform angepaßt sind.
Um eine noch bessere formschlüssige Anpassung der Verbindungselemente
7, 7′ zu erzielen, sind an deren seitlichen
Kanten 10 Nuten zur Aufnahme der Sicken 5 ausgenommen.
Darüber hinaus kann an der Stirnseite der Verbindungsteile
7, 7′ links und rechts neben der Ausnehmung zur Einpassung
des Stifts 4 parallel zu Ober- und Unterseite der Verbindungselemente
ein Grat ausgebildet sein, der sich in die in
Fig. 2 sichtbare, durch die Sicke 5 gebildete Vertiefung an
der Außenseite des Hohlprofils 1 einfügt.
Vorzugsweise sind ferner zur festeren Einpassung der Verbindungselemente
7, 7′ auf den oberen und unteren Paßflächen
8 und seitlichen Kanten 10 quer zur Längsrichtung der
Verbindungsteile verlaufende Reibrippen ausgebildet. Hierdurch
sind sowohl die Anforderungen an die Präzision für
die Fertigung und Bearbeitung und Hohlprofile sowie auch
der Verbindungselemente verringert.
Die Form der Hohlprofile und die Einpassung der daran angepaßten
Verbindungselemente ist nicht auf die dargestellte
Lösung beschränkt, vielmehr kann ganz in Abhängigkeit vom
jeweiligen Kundenwunsch hiervon auch beträchtlich abgewichen
werden und auch andere Arten der Einpassung gewählt
werden. So ist es prinzipiell möglich, die Form der Verbindungselemente
nur sehr grob der der Hohlprofile anzupassen
und zur festen Einpassung ersterer eine aushärtende Kunststoffmasse
zu verwenden. Das gleiche gilt für den Einsatz
des oder der Stifte in die Verbindungselemente. Zur Formung
der Kunststoff-Verbindungselemente werden vorzugsweise
Form- oder Konturfräser eingesetzt. Dies gilt auch für die
Herstellung der Abschnitte 6, 6′ der Hohlprofile. Die Länge
der Verbindungselemente 7, 7′ richtet sich sowohl nach der
Breite als auch Wandstärke der Profile 1, 2 und 3. Dies
gilt auch für die Länge der Überlappungsabschnitte 9, 9′.
Zum leichteren Einführen ist das hintere Ende der Verbindungselemente
7, 7′ an allen vier Seiten entsprechend Fig. 3
konisch zulaufend ausgeführt. Abhängig von der Größe und
Wandstärke der Hohlprofile, der Einpassung und dem Material
der Verbindungselemente sind unterschiedlichste Dimensionierungen
mit der vorteilhaften Wirkung der Kraftübertragung
auf die Verbindungselemente und Festigung des Verbindungsbereichs
möglich.
Claims (12)
1. Verbindungsvorrichtung für eine Sprossenkreuzkonstruktion
mit Hauptstreben (1) und Querstreben (2 oder 3) aus gleichen,
zwei Breitseitenwandungen und zwei Schmalseitenwandungen
aufweisenden flachen Hohlprofilen mit Abschrägungen
in den Breitseitenwandungen zu den Schmalseitenwandungen
hin, wobei
mit einer Hauptstrebe (1) zwei seitlich angesetzte
Querstreben (2 oder 3) verbunden sind, jede Schmalseitenwandung
der Hauptstrebe (1) ein Durchsteckloch
(11) aufweist, die Durchstecklöcher (11) von
einem beidseits aus der Hauptstrebe (1) herausragenden
Stift (4) durchgriffen sind, die Enden des Stifts (4)
jeweils in einem Loch eines Klemmstücks (7, 7′) stecken,
und die Klemmstücke (7, 7′) der Innenkontur der
Querstreben (2 oder 3) angepaßt sind und jeweils mit
Preßsitz im Endbereich einer Querstrebe (2 oder 3)
sitzen,
dadurch gekennzeichnet, daß
- a) an den Stirnkanten der Breitseitenwandungen der Querstreben (2 oder 3) durch Konturfräsung erzeugte, die Abschrägungen der Breitseitenwandungen der Hauptstrebe (1) überlappende Abschnitte (6, 6′) angeordnet sind und
- b) die Durchstecklöcher (11) von senkrecht oder gewinkelt zur Längsrichtung der Hauptstrebe (1) ausgesägten oder ausgefrästen, sich in die Breitseitenwandungen erstreckenden, viereckigen Ausnehmungen (11) gebildet werden, deren Breite in Längsrichtung der Hauptstrebe (1) dem Durchmesser des Stifts (4) angepaßt und deren Breite in Querrichtung der Hauptstrebe (1) mit einem Spiel für den Stift (4) ausgeführt ist, so daß die Überlappungsabschnitte (6, 6′) der Querstreben auf die Außenkontur der Breitseitenwandungen der Hauptstrebe (1) bei der Montage zwanglos anlegbar sind.
2. Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Stift (4) mit einem Preßsitz in einer genau ausgeführten
Sacklochausnehmung in den Klemmstücken (7, 7′)
steckt.
3. Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Stift (4) formschlüssig in einer genau ausgeführten
Sacklochausnehmung in den Klemmstücken (7, 7′) steckt.
4. Verbindungsvorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Stift (4) ein Vierkantstift ist.
5. Verbindungsvorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Klemmstücke (7, 7′) formschlüssig in die Querstreben
(2 oder 3) einpaßbar sind.
6. Verbindungsvorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Klemmstücke (7, 7′) mit Preßsitz in die Querstreben
(2 oder 3) einpaßbar sind.
7. Verbindungsvorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß unter den Abschnitten (6, 6′) der Querstreben (2 oder
3) in stirnseitiger Verlängerung der Klemmstücke (7, 7′) an
diese angeformte, vorstehende, flächig auf der Hauptstrebe
(1) aufliegende, kürzer als die Abschnitte (6, 6′) ausgebildete
Endabschnitte (9, 9′) angeordnet sind.
8. Verbindungsvorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Querstreben (2 oder 3) und die Hauptstrebe (1) an
den Schmalseitenwandungen eine sich in Längsrichtung erstreckende
innenliegende Falte (5) aufweisen, und daß die
Klemmstücke (7, 7′) entsprechende Nuten zur Aufnahme der
Falten (5) an den Kantenflächen (10) haben.
9. Verbindungsvorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß in der an die Hauptstrebe (1) angesetzten Stirnseite
der Klemmstücke (7, 7′) neben der Ausnehmung für den Stift
(4) parallel zu den Flachseiten der Klemmstücke (7, 7′)
verlaufende Grate ausgebildet sind, die sich in seitliche
Vertiefungen an der Schmalseitenwandung der Hauptstrebe (1)
einfügen.
10. Verfahren zur Herstellung einer Sprossenkreuzkonstruktion
mit einer Verbindungsvorrichtung nach einem oder mehreren
der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Klemmstücke (7, 7′) mit oder ohne bereits eingesetztem
Stift (4) in die Enden der Querstreben (2 und 3)
eingepaßt werden, daß der gegebenenfalls noch nicht eingesetzte
Stift (4) in eines der beiden Klemmstücke (7, 7′)
eingesetzt wird, daß die Querstrebe (2 oder 3) mit
darin eingesetztem Klemmstück (7, 7′) mit eingesetztem
Stift (4) an die Hauptstrebe (1) angesetzt und der Stift
(4) durch die Ausnehmungen (11) der Hauptstrebe (1)
hindurchgeführt wird und die Stirnseite und gegebenenfalls
die vorstehenden Endabschnitte (9, 9′) der Klemmstücke (7, 7′)
auf dieser einen Seite in Eingriff mit der Hauptstrebe
(1) gebracht werden, und daß auf der anderen Seite der
Hauptstrebe (1) eine Querstrebe (2 oder 3) mit darin eingepaßtem
Klemmstück (7, 7′) ohne eingesetzten Stift (4) auf
den aus dieser Seite herausragenden Stift (4) aufgesteckt
und in überlappenden Eingriff mit der Hauptstrebe (1) gebracht
wird.
11. Verfahren zur Herstellung einer Verbindungsvorrichtung nach einem
der Ansprüche 1 bis 9 für eine Sprossenkreuzkonstruktion
mit Hauptstreben (1) und Querstreben (2 oder 3) aus gleichen,
zwei Breitseitenwandungen und zwei Schmalseitenwandungen
aufweisenden flachen Hohlprofilen mit Abschrägungen
in den Breitseitenwandungen zu den Schmalseitenwandungen
hin, wobei
mit einer Hauptstrebe (1) zwei seitlich angesetzte Querstreben
(2 oder 3) verbunden werden, in jede Schmalseitenwandung
der Hauptstrebe (1) ein Durchsteckloch (11)
eingebracht wird, die Durchstecklöcher (11) von
einem beidseits aus der Hauptstrebe (1) herausragenden
Stift (4) durchgriffen werden, die Enden des Stifts
(4) jeweils in einem Loch eines Klemmstücks (7, 7′) einsteckbar
sind, und die Klemmstücke (7, 7′) der Innenkontur
der Querstreben (2 oder 3) angepaßt sind und jeweils mit
Preßsitz im Endbereich einer Querstrebe (2 oder 3) sitzen,
dadurch gekennzeichnet, daß
- a) an den Stirnkanten der Breitseitenwandungen der Querstreben (2 oder 3) die Abschrägungen der Breitseitenwandung der Hauptstrebe (1) überlappende Abschnitte (6, 6′) durch Konturfräsung ausgebildet werden und
- b) die Durchstecklöcher (11) als sich in die Breitseitenwandungen erstreckende Ausnehmungen (11, 11′) senkrecht oder gewinkelt zur Längsrichtung der Hauptstrebe (1) ausgesägt oder ausgefräst werden, deren Breite in Längsrichtung der Hauptstrebe (1) dem Durchmesser des Stifts (4) angepaßt und deren Breite in Querrichtung der Hauptstrebe (1) mit einem Spiel für den Stift (4) ausgeführt wird, so daß die Überlappungsabschnitte (6, 6′) der Querstreben auf die Außenkontur der Breitseitenwandungen der Hauptstrebe (1) bei der Montage zwanglos anlegbar sind.
12. Verfahren nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß vor dem Konturfräsen der Querstreben (2 oder 3) das
Klemmstück (7, 7′) am Ende des Hohlprofils der Querstrebe
(2 oder 3) eingebracht wird, und
das Hohlprofil zum Konturfräsen an dem durch das Klemmstück
(7, 7′) verstärkten Ende eingespannt wird.
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