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DE3924366A1 - Druckknopfverbindung aus einem schliessflaechen aufweisenden druckknopfteil und einem zu dessen anbringung an einem traeger dienenden befestigungsteil - Google Patents

Druckknopfverbindung aus einem schliessflaechen aufweisenden druckknopfteil und einem zu dessen anbringung an einem traeger dienenden befestigungsteil

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DE3924366A1
DE3924366A1 DE19893924366 DE3924366A DE3924366A1 DE 3924366 A1 DE3924366 A1 DE 3924366A1 DE 19893924366 DE19893924366 DE 19893924366 DE 3924366 A DE3924366 A DE 3924366A DE 3924366 A1 DE3924366 A1 DE 3924366A1
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DE
Germany
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push
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cup
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Withdrawn
Application number
DE19893924366
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English (en)
Inventor
Bernhard Dipl Ing Nysten
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
William Prym GmbH and Co KG
Original Assignee
William Prym Werke GmbH and Co KG
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Publication date
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Publication of DE3924366A1 publication Critical patent/DE3924366A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • A44HABERDASHERY; JEWELLERY
    • A44BBUTTONS, PINS, BUCKLES, SLIDE FASTENERS, OR THE LIKE
    • A44B17/00Press-button or snap fasteners
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    • A44B17/0035Their fastening

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Description

Die Erfindung richtet sich auf eine Druckknopfverbindung der im Oberbe­ griff des Anspruches 1 angegebenen Art. Bei der bekannten Druckknopfver­ bindung sind die Befestigungselemente störend an den Druckknopfteilen sichtbar und erzeugen nicht in jedem Fall die gewünschte hohe Befesti­ gungssicherheit. Diese störenden Einflüsse ergeben sich insbesondere dann, wenn mit einem gegebenen Befestigungsteil unterschiedlich dicke Träger verarbeitet werden sollen. Fallen die Befestigungselemente beim gegebenen Träger zu lang aus, so wird das gute Aussehen der Druckknopfverbindung beeinträchtigt. Sind dagegen die Befestigungselenente gegenüber der Trägerdicke zu kurz, so ist die Befestigungssicherheit des Druckknopfteils gefährdet.
Bei einer Druckknopfverbindung anderer Art (DE-OS 33 36 550) hat man eine Baueinheit aus becherförmig gestalteten Druckknopfteilen von einfärbbaren Kunststoff und aus damit durch Umbördeln der Becher- Seitenwand integrierten Zackenringen benutzt, doch mußte man dazu Gegenhalteglieder auf der gegenüberliegenden Tragbandseite vorsehen, in welchen die Zinken des Zackenrings umgebogen und verankert wurden. Bei einer gegebenen Baueinheit des Druckknopfteils lagen stets Befestigungstei­ le mit einer vorgegebenen Zinkenlänge vor, weshalb die Verbindung nur an Trägern bis zu einer bestimmten Dicke möglich war. Um allen Anwen­ dungsfällen gerecht zu werden, mußte eine Palette von Druckknopf- Baueinheiten mit einer entsprechend unterschiedlichen Zinkenlänge hergestellt und bereit gehalten werden, was kostenaufwendig und unüber­ sichtlich war. Wurde die optimale Träger-Dicke unter- oder überschritten, so ergaben sich die bereits eingangs erwähnten Verbindungsprobleme. Bei diesen Baueinheiten war es auch nicht möglich, auf das bewährte Sortiment von unterschiedlich gestalteten Zierkappen an Befestigungsteilen zurückzu­ greifen, weil der Befestigungsteil baueinheitlich mit dem Druckknopfteil montiert war. Wenn eine variable Zierwirkung dabei gewünscht wurde, mußte eine dem jeweiligen Gegenhalteglied angepaßte Kappe hergestellt und mit dem Gegenhalteglied verbunden werden, was zusätzliche Herstel­ lungs-, Montage- und Lagerkosten verursachte.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Druckknopfverbindung der im Oberbegriff des Anspruches 1 genannten Art zu entwickeln, die in zuverlässiger Weise bei einen Träger beliebiger Dicke unter Verwendung der verfügbaren Befestigungsteile benutzt werden kann, ohne daß dies das gute Aussehen oder die Befestigungssicherheit beeinträchtigt. Dies wird erfindungsgemäß durch die im Kennzeichen des Anspruches 1 angeführten Maßnahmen erreicht, denen folgende besondere Bedeutung zukommt:
Die Erfindung geht von einer Baueinheit zwischen einen als profiliertes Kunststoffplättchen ausgebildeten Druckknopfteil und einer damit inte­ grierten besonders bonbierten Lochscheibe aus. Die bombierte Lochschei­ be erzeugt eine gelochte Kuppel mit umlaufendem Randflansch. Der Randflansch dient zur lntegration dieser Lochscheibe mit dem Druckknopf­ teil. Die Kuppel mit dem Becherboden schließt einen Innenraum ein, in welchen durch das Loch in der Scheitelwand der Kuppel ein verformbarer Schaft des Befestigungsteils hineingelangen kann, und wo ausreichend Platz für dessen deformierbares Schaftende besteht. Gleichgültig, welche Schaftlänge bei der gegebenen Trägerdicke verbleibt, diese wird im Kuppelinneren unsichtbar deformiert und kann daher nach außen nicht stören. Die Scheitelwand der Kuppel läßt auch einen einwandfreien Hintergriff des deformierten Befestigungsschaftes zu, was sich in einer stets zuverlässigen Druckknopfverbindung auswirkt. Man kann dabei von dem verfügbaren Sortiment von Befestigungsteilen mit einer umgfangrei­ chen Palette von Zierkappen ausgehen, während für die Druckknopfteile, unabhängig von der Stärke des jeweiligen Trägers, stets eine einheitliche Sorte von Patrizen- und Matrizenteilen zur Erstellung der Baueinheit mit der Lochscheibe verwendet werden kann. Es empfiehlt sich dabei, gemäß Anspruch 2, eine Becherform für den Druckknopfteil zu verwenden. Der Becherboden ist dabei Träger der patrizenförmigen bzw. matrizenförmigen Schließflächen, die zur Bodenaußenseite hin miteinander kupplungsfähig sind. Die Baueinheit entsteht, indem die Becher-Seitenwand um den Umfang des Randflansches herumgebördelt wird. Für den Druckknopfteil dieser Baueinheit sollte man Kunststoff verwenden, der beliebig einfärb­ bar ist, während die baueinheitlich damit integrierte Lochscheibe aus metallischem Blech besteht, das besonders günstige Verbindungseigenschaf­ ten mit dem Schaft des Befestigungsteils erzeugt. Wegen der genannten Umbördelung des Bechers ist die metallische Lochscheibe der Baueinheit nach Fertigstellung der Druckknopfverbindung durch den Träger abgedeckt und damit unsichtbar. Das gute Aussehen der Druckknopfverbindung ist damit in jedem Fall gewährleistet. Die Verbindung zwischen der erfin­ dungsgemäßen Baueinheit und dem Befestigungsteil am Träger erfordert keine besonderen Werkzeuge, vielmehr können dazu die verfügbaren manuellen oder maschinellen Vorrichtungen verwendet werden. Die erfindungsgemäße Druckknopfverbindung ist daher bei den Konfektionären sofort, ohne zusätzliche Maßnahmen, einsetzbar.
Der becherförmige Druckknopfteil kann mit der bombierten Lochscheibe durch Einsprengen, Anspritzen oder Umformen der Becherwand zur Baueinheit integriert werden, wie Anspruch 13 vorschlägt. Die Einfärbung des aus Kunststoff bestehenden Druckknopfteils kann problemlos, gemäß Anspruch 14, auch nach der Fertigstellung der Baueinheit in üblichen Farbtrommeln ausgeführt werden, ohne daß Beschädigungen der Schauseiten der Druckknopfteile zu befürchten sind. Durch ihre Bombierung ist nämlich die Lochscheibe wie der Kunststoff-Druckknopfteil ein glattflächiges Gebilde ohne scharfe Kanten, die, vor der Verbindung, an den davon getrennten Befestigungsteilen vorliegen.
Weitere Maßnahmen und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, der Beschreibung und den Zeichnungen. Die Erfindung richtet sich dabei auf alle daraus entnehmbaren neuen Merkmale und Merkmalskombinationen, auch wenn diese nicht ausdrücklich in den Ansprüchen angeführt sein sollten. ln den Zeichnungen ist die Erfindung in Vergrößerung in mehreren Ausführungsbeispielen dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 einen Radialschnitt durch einen mit matrizenförmigen Schließflächen ausgerüsteten Druckknopfteil mit einem dabei ungeschnittenen, aber in seiner Schaftlänge gekürzt wiedergegebenen Befestigungsteil vor Fertigstellung der Verbindung an einem Träger,
Fig. 2 den in Fig. 1 gezeigten Druckknopfteil nach seiner Anbringung an einem Träger mit einem abgewandelten, ebenfalls im Radialschnitt dargestellten Befestigungsteil,
Fig. 3 in einer der Fig. 1 entsprechenden Darstellung einen mit patrizen­ förmigen Schließflächen ausgerüsteten Druckknopfteil mit einem zugehörigen, ebenfalls im Radialschnitt dargestellten abgewandelten Befestigungsteil vor Ausführung der Verbindung,
Fig. 4 in gegenüber Fig. 3 verkleinerter Darstellung die Innenansicht auf den patrizenförmigen Druckknopfteil von Fig. 3 in dessen erster Fertigungsstufe vor seiner Komplettierung mit einer Lochscheibe zu der Baueinheit und
Fig. 5 in einer gegenüber Fig. 1 verkleinerten Darstellung, in Blickrichtung des Pfeiles V, die Draufsicht auf den matrizenförmigen Druckknopf­ teil.
Die Druckknopfverbindung umfaßt zwei, schließtechnisch komplementäre, entweder mit matrizenförmigen Schließflächen 30 gemäß Fig. 1 und 2, oder mit patrizenförmigen Schließflächen 40, gemäß Fig. 3, ausgerüsteten Druckknopfteile 10, 10′, die nachfolgend kurz "Matrizenteil 10" einerseits und "Patrizenteil 10" andererseits bezeichnet werden sollen. Diese Druckknopfteile 10, 10′ sind baueinheitlich mit einer Lochscheibe 20 besonderer Form vormontiert, und zwar in einer zueinander übereinstim­ menden Weise, weshalb es genügt, dies nur im Zusammenhang mit dem Matrizenteil 10 von Fig. 1 und 2 näher zu beschreiben und lediglich auf die demgegenüber bestehenden baulichen Unterschiede beim Patrizenteil 10′ von Fig. 3 einzugehen. Insoweit werden daher auch gleiche Bezugszeichen verwendet.
Der Matrizenteil 10 besteht zunächst aus einem Kunststoffplättchen 11, das in an sich beliebiger Weise, durch Anspritzen, Ankleben, Einsprengen oder, wie im vorliegenden Fall, durch Einformen mit der Lochscheibe 20 verbunden ist. Das Kunststoffplättchen 11 besteht aus einfärbbarem Kunststoff, welches im Ausgangszustand eine neutrale, weiße Farbe aufweisen kann. Das Kunststoffplättchen 11 erzeugt in allen Ausführungs­ beispielen einen Boden 12, auf dessen Außenseite 13 die bereits angespro­ chenen matrizenförmigen bzw. patrizenförmigen Schließflächen 30; 40 angeformt sind. An der Bodeninnenseite 14 liegt die besonders bombierte Lochscheibe 20 an und ist dort mit dem Kunststoffplättchen 11 bleibend verbunden, so daß die bereits erwähnte besondere Baueinheit 11, 20 entsteht. Die Lochscheibe 20 hat dabei grundsätzlich folgende besondere Raumform.
Die Lochscheibe 20 besteht aus metallischem Blech und erzeugt eine mit einem zentralen Loch 22 ausgerüstete Kuppel 21, die mit einem umlaufen­ den Randflansch 23 versehen ist. Der Randflansch 23 besitzt zwar eine im wesentlichen ebene Außenzone 24, geht aber über eine rinnenförmige, das Blechmaterial versteifende Sicke 25 in die Wölbung der Kuppel 21 über. Die Kuppel 21 besitzt schließlich, um das Loch 22 herum, eine im wesentlichen ebene Scheitelwand 26, die im Verbindungsfall, wie aus Fig. 2 ersichtlich, der einen Seite 51 eines Trägers 50 zugekehrt ist.
Im vorliegenden Fall ist das Kunststoffplättchen als Becher mit einem U- förmigen Ausgangsprofil ausgebildet, dessen Aussehen, teilweise strichpunk­ tiert, im linken Bereich von Fig. 1 angedeutet ist. Dieser Becher umfaßt außer dem bereits erwähnten Becherboden 12 noch eine Becher-Seitenwand 15, die in Ausgangslage, wie aus der Strichelung von Fig. 1 ersichtlich, koaxial zur strichpunktiert in Fig. 1 angedeuteten Symmetrieachse 16 verläuft. Dieser Ausgangszustand kann, anhand des Patrizenteils 10′, aus Fig. 4 entnommen werden. Ins Becherinnere 17 wird nun die Lochscheibe 20 mit ihrem Randflansch 23 eingeführt, bis dieser an der bereits oben erwähnten Bodeninnenseite 14 zur Anlage kommt. Dann wird die Bechersei­ tenwand 15 gegen die Druckknopfachse 16 umgelegt in die mit 15′ bezeichnete umbördelte Position, wobei sie den Umfang 27 des Lochschei­ ben-Randflansches 23 umgreift. Diese Umbördelung 15′ geschieht durch Ausübung von Druck und/oder Wärme. jetzt liegt die Baueinheit der beiden Teile 11, 20 vor. Diese Baueinheit ist bereit, mit einem Befestigungsteil 60 zusammenzuwirken, wovon in Fig. 1 bis 3 verschiedene Ausführungsformen gezeigt sind, die aber folgenden übereinstimmenden Aufbau aufweisen:
Jeder Befestigungsteil 60 umfaßt zunächst einen am besten aus Fig. 2 und 3 ersichtlichen mehr oder weniger ebenen Teller 61, von welchem ein Befestigungsschaft 62 abgeht. Wie aus der Bruchlinie in Fig. 1 erkennbar ist, kann der Befestigungsschaft 62 eine beliebige, der Trägerstärke 62 angepaßte Schaftlänge 59 aufweisen und, im Falle der Fig. 1, als zuge­ spitzter Hohlformkörper oder, gemäß Fig. 2 oder Fig. 3, als Hohlniet gestaltet sein. Der Befestigungsteil 60 kann, gemäß Fig. 1 oder 2, mit einer Kappe 58 ausgerüstet sein, die als Kalotte den Teller 61 umgreift oder als vorgefertigter Kunststoff-Formteil am Teller 61 angespritzt oder nachträglich befestigt werden kann. Es steht bereits im gängigen Stand der Technik ein umfangreiches Sortiment von Zierkappen 58 verschiedener Größe, Form, Farbe und Material zur Verfügung, auf die bei der Erfindung zurückgegriffen werden kann. Im Verbindungsfall gelangt der Befestigungs­ teil 60 mit seiner Zierkappe 58 auf die bezüglich des Druckknopfteils 10 bzw. 10′ gegenüberliegenden Trägerseite 54, wie aus Fig. 2 zu entnehmen ist. Dies geschieht, indem man vertikalen Druck zwischen der Zierkappe 58 des Befestigungsteils 60 einerseits und der Druckknopfbaueinheit 11, 20 ausübt. In der Regel, zumal wenn es sich um ein Hohlniet 62 mit einem zugeschärften Nietende 57, gemäß Fig. 3, handelt, bahnt sich der Befesti­ gungsschaft 62 seinen Weg durch den Träger 50 selbst und tritt auf der gegenüberliegenden Seite durch das zentrale Loch 22 ins Kuppelinnere 28. Jetzt ergeben sich Fallunterschiede in Abhängigkeit davon, ob ein Matri­ zenteil 10 oder ein Patrizenteil 10′ vorliegt.
Im Falle des Matrizenteils 10 besitzt der Becherboden 12 eine zentrale Öffnung 31, durch welche im Verbindungsfall ein Nietwerkzeug bis ins Kuppelinnere 28 gelangt. Dort wird dann das Schaftendstück 56, gemäß Fig. 2, deformiert und hintergreift dabei die Kuppelwand 26. Es entsteht ein Zusammenhalt zwischen dem Befestigungs- und Matrizenteil 60, 10.
Im Falle des Patrizenteils 10′ liegt ein ähnlicher Kunststoffbecher 11 vor, doch weist dieser einen durchgehenden Boden 12 auf. Die patrizenförmigen Schließflächen 40 bestehen, in bekannter WWeise, aus einem verbreiterten Kopf 41 mit einem demgegenüber verengten Hals 42, die passend zu den noch näher zu beschreibenden matrizenförmigen Schließflächen 30 des Matrizenteils 10 ausgebildet sind. Aus Gründen der Werkstoffersparnis und der Elastizität beim Kupplungsvorgang sind die Schließflächen 40, von der Bodeninnenseite 14 aus, mit einer Höhle 43 versehen, die auch aus Fig. 4 zu erkennen ist. Zwar wird beim Verbindungsvorgang auch dort vertikaler Druck zwischen der Baueinheit 10′, 20 einerseits und dem Befestigungsteil 60 ausgeübt, doch übernimmt die Deformation des hier tulpenförmig ausgeweiteten Schaftendstücks 56 eine innere Sternkappe 55, die im Kuppelinneren 28 der Baueinheit angeordnet ist, und zwar in Ausrichtung mit dem Kuppelloch 22. Diese Sternkappe 55 ist dabei an der Bodeninnen­ seite 14 befestigt, wo besondere Formteile vorgesehen sind, nämlich eine aus Fig. 4 ersichtliche Aussparung 44, die von einer umlaufenden Ringrippe 45 erzeugt ist. Im Ausgangsfall verläuft diese Ringrippe 45, wie der auch in Fig. 3 noch unverformte Zustand zeigt, parallel zu der ebenfalls noch unverformten Becherseitenwand 15, der auch in Fig. 3 gestrichelt angedeu­ tet ist. Die Sternkappe 55 umfaßt von einer zentralen Spitze 46 ausgehen­ de Schneidkanten 47, die zum Aufschneiden des eindringenden Schaftend­ stücks 56 dienen und dieses, in ähnlicher Weise, wie im Falle der Fig. 2, hinter die Kuppelwand 26 stauchen. Der Kuppelinnenraum 28 ist sowohl beim Matrizen- wie auch beim Patrizenteil 10, 10′ ausreichend groß bemessen, um die jeweils anfallende Überschußlänge des Befestigungsschafts 62, die bei der benutzten Trägerstärke 52 sich ergibt, problemlos aufneh­ men zu können. Die Befestigung der Sternkappe 55 erfolgt, indem man entweder ihren Umriß 48 in den Fußbereich der Ringrippe 45 eindringen läßt, oder indem man den Kopfbereich der Ringrippe 45, wie bei 45′ strichpunktiert in Fig. 3 angedeutet, darüber formt. Dies kann auch nur abschnittweise in der Ringrippe 45 ausgeführt werden, wie auch die Ringrippe 45 selbst aus Segmentstücken zusammengesetzt sein kann. Eine entsprechende Segmentausbildung könnte auch bei der Becherseitenwand 15, 15′ vorliegen.
Beim Matrizenteil 10 bildet die Bodenöffnung 31 einen wichtigen Bestand­ teil der matrizenförmigen Schließflächen 30. Der die Bodenöffnung 31 aufweisende Bezirk 32 des Bodens ist gegenüber der angrenzenden Rand­ zone 37 in Kupplungsrichtung trichterförmig abgesenkt, was beim Kupp­ lungsvorgang die Einführung der patrizenförmigen Schließflächen 40 erleichtert, aber ihre Entkupplung erschwert. Beim Entkuppeln muß sich die Trichterform 32 nach außen deformieren, bis die Patrizenschließflächen durch die Öffnung 31 hindurchpassen. Um die Verformbarkeit der matrizen­ förmigen Schließflächen 30 zu erhöhen, ist die Bodenöffnung 31 von einer Ringzone 33 umgrenzt, die von einer Schar von Durchbrüchen 34 umschlos­ sen ist. Die Durchbrüche 34 bestehen hier, wie aus der Draufsicht von Fig. 5 zu erkennen ist, aus Kreissegmenten. Zwischen den Durchbrüchen 34 befinden sich radiale Stege 35, die für einen Zusammenhalt zwischen der Randzone 33 und der inneren Ringzone 33 des Becherbodens 12 sorgen. Die Ringzone 33 besitzt ein etwa L-förmig gestaltetes Radialprofil, dessen einer, etwa horizontal verlaufender L-Schenkel die vorerwähnte Schließöff­ nung 31 erzeugt, während der andere, etwa vertikal verlaufende L-Schenkel ins Kuppelinnere 28 weist und demgegenüber stufenförmig abgesetzt ist. Dieser vertikale L-Schenkel, der also parallel zur Symmetrieachse 16 verläuft, erzeugt eine größere lichte Öffnungsweite 36 zur Aufnahme des Patrizenkopfes 41.
Bezugszeichenliste:
10 Druckknopfteil, Matrizenteil
10′ Druckknopfteil, Patrizenteil
11 Kunststoff-Plättchen, Becher
12 Becherboden
13 Bodenaußenseite
14 Bodeninnenseite
15 Becherseitenwand (Ausgangslage)
15′ umbördelte Becherseitenwand
16 Symmetrieachse
17 Becherinneres
20 Lochscheibe
21 Kuppel von 20
22 zentrales Loch
23 Randflansch
24 ebene Außenzone von 23
25 Sicke in 23
26 Scheitelwand von 21
27 Umfang von 23
28 Kuppelinneres
30 matrizenförmige Schließfläche
31 Bodenöffnung, Zentralöffnung
32 zentaler Bezirk von 12, Trichterform
33 Ringzone
34 Durchbruch, Kreissegment
35 radialer Steg
36 Öffnungsweite
37 Randzone von 12
40 patrizenförmige Schließflächen
41 Schließkopf
42 Hals von 40
43 Höhle in 40
44 Aussparung
45 Ringrippe (Ausgangslage)
45′ deformierte Ringrippe
46 Spitze von 55
47 Kante von 55
48 Umriß von 55
50 Träger
51 eine Trägerseite
52 Trägerstärke
53
54 andere Trägerseite
55 Sternkappe
56 Schaftendstück
57 Nietende
58 Zierkappe
59 Schaftlänge
60 Befestigungsteil
61 Teller von 60
62 Befestigungsschaft, Hohlniet

Claims (14)

1. Druckknopfverbindung, bestehend aus einem matrizen- bzw. patrizen­ förmige Schließflächen aufweisenden Druckknopfteil (Matrizenteil 10, Patrizenteil 10′), auf der einen Seite (51) eines Trägers (50)
und aus einem auf der anderen Trägerseite (54) mit ggf. eine Zierkappe (58) aufweisenden Teller (61) angeordneten Befestigungsteil (60), wie einem Hohlniet, mit einem verformbaren Befestigungsschaft (62), der den Träger (50) durchdringt und im gegenüberliegenden Druckknopfteil (10; 10′) verankert ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Druckknopfteil (10) eine vorgefertigte Baueinheit aus zwei Bestandteilen (11, 20) ist, nämlich
einem die matrizenförmigen bzw. patrizenförmigen Schließflächen (30; 40) aufweisenden Kunststoff-Plättchen (11) einerseits und
aus einer bombierten Lochscheibe (20), vorzugsweise aus Metall, andererseits, die eine gegen den Träger (25) weisende gelochte Kuppel (21) mit umlaufendem Randflansch (23) aufweist,
und daß das Kuppelinnere (28) zur Aufnahme des durch das Kuppel­ loch (22) eintretenden und im Kuppelinneren (28) verformbaren (56) Befestigungsschafts (62) dient.
2. Druckknopfverbindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Kunststoff-Plättchen aus einem Becher mit einem U-förmigen Ausgangsprofil besteht,
dessen Becherboden (12) außenseitig (13) matrizenförmige bzw. patrizenförmige Schließflächen (30; 40) trägt und innenseitig (14) zur Anlage des Lochscheiben-Randflansches (23) dient,
während die Becherseitenwand (15) um den Umfang (27) des anliegenden Randflansches (23) herumgebördelt (15′) ist.
3. Druckknopfverbindung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich­ net, daß der Randflansch (23) der Lochscheibe (20) am Übergang zur Kuppel (21) eine vorzugsweise umlaufende Versteifungs-Sicke (25) besitzt.
4. Druckknopfverbindung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Kuppel (21) im Umgebungsbe­ reich ihres Loches (22) eine im wesentlichen ebene Scheitelwand (26) besitzt.
5. Druckknopfverbindung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß insbesondere der Becherboden (12) des Patrizenteils (10′) innenseitig (14) eine mit dem Kuppelloch (22) ausgerichtete Sternkappe (55) trägt, die als Schnitt- und Deformationswerkzeug für das Endstück (56) des eintretenden Befestigungsschafts (62) dient.
6. Druckknopfverbindung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Becherboden (12) eine die Sternkappe (55) umgebende innere Aussparung (44) besitzt.
7. Druckknopfverbindung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Aussparung (44) von einer am Becherboden (12) angeformten Ringrippe (45) erzeugt ist, die im Ausgangsprofil parallel zur Becher-Seitenwand (15) verläuft und, nach Einlage der Sternkappe (55) im Ringraum, wenigstens abschnittweise über den Umriß (48) der Sternkappe (55) greift.
8. Druckknopfverbindung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Becherboden (12) des Matrizenteils (10) eine als matrizenförmige Schließflächen (30) fungierende Zentralöffnung (31) besitzt.
9. Druckknopfverbindung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der die Zentralöffnung (31) aufweisende Bezirk (32) des Becherbodens (12) gegenüber der Randzone (32) trichterförmig abgesenkt ist.
10. Druckknopfverbindung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeich­ net, daß die Zentralöffnung (31) von einer Ringzone (33) im Becherboden (12) erzeugt ist, die von vorzugsweise kreissegmentför­ migen Durchbrüchen (34) eingefaßt und mittels radialer Stege (35) mit der Randzone (32) des Becherbodens (12) verbunden ist.
11. Druckknopfverbindung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der das Zentralloch (31) umschließende Bezirk (32) ein ins Kuppelinnere (28) weisendes Radialprofil (33) besitzt.
12. Druckknopfverbindung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Radialprofil (33) in sich stufenförmig abgesetzt ist und eine L-Form aufweist, deren einer L-Schenkel die verengte Schließöffnung (31) erzeugt und deren anderer L-Schenkel sich ins Kuppelinnere (28) erstreckt und eine demgegenüber größere Öffnungsweite (36) aufweist.
13. Druckknopfverbindung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Kunststoffplättchen (11) mit der metallischen bombierten Lochscheibe (20) durch Umspritzen zu einer Baueinheit integriert ist.
14. Druckknopfverbindung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Lochscheibe (20) aus einem einfärbbaren Kunststoff besteht.
DE19893924366 1989-07-22 1989-07-22 Druckknopfverbindung aus einem schliessflaechen aufweisenden druckknopfteil und einem zu dessen anbringung an einem traeger dienenden befestigungsteil Withdrawn DE3924366A1 (de)

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