DE3924366A1 - Druckknopfverbindung aus einem schliessflaechen aufweisenden druckknopfteil und einem zu dessen anbringung an einem traeger dienenden befestigungsteil - Google Patents
Druckknopfverbindung aus einem schliessflaechen aufweisenden druckknopfteil und einem zu dessen anbringung an einem traeger dienenden befestigungsteilInfo
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Description
Die Erfindung richtet sich auf eine Druckknopfverbindung der im Oberbe
griff des Anspruches 1 angegebenen Art. Bei der bekannten Druckknopfver
bindung sind die Befestigungselemente störend an den Druckknopfteilen
sichtbar und erzeugen nicht in jedem Fall die gewünschte hohe Befesti
gungssicherheit. Diese störenden Einflüsse ergeben sich insbesondere dann,
wenn mit einem gegebenen Befestigungsteil unterschiedlich dicke Träger
verarbeitet werden sollen. Fallen die Befestigungselemente beim gegebenen
Träger zu lang aus, so wird das gute Aussehen der Druckknopfverbindung
beeinträchtigt. Sind dagegen die Befestigungselenente gegenüber der
Trägerdicke zu kurz, so ist die Befestigungssicherheit des Druckknopfteils
gefährdet.
Bei einer Druckknopfverbindung anderer Art (DE-OS 33 36 550) hat man
eine Baueinheit aus becherförmig gestalteten Druckknopfteilen von
einfärbbaren Kunststoff und aus damit durch Umbördeln der Becher-
Seitenwand integrierten Zackenringen benutzt, doch mußte man dazu
Gegenhalteglieder auf der gegenüberliegenden Tragbandseite vorsehen, in
welchen die Zinken des Zackenrings umgebogen und verankert wurden. Bei
einer gegebenen Baueinheit des Druckknopfteils lagen stets Befestigungstei
le mit einer vorgegebenen Zinkenlänge vor, weshalb die Verbindung nur an
Trägern bis zu einer bestimmten Dicke möglich war. Um allen Anwen
dungsfällen gerecht zu werden, mußte eine Palette von Druckknopf-
Baueinheiten mit einer entsprechend unterschiedlichen Zinkenlänge
hergestellt und bereit gehalten werden, was kostenaufwendig und unüber
sichtlich war. Wurde die optimale Träger-Dicke unter- oder überschritten,
so ergaben sich die bereits eingangs erwähnten Verbindungsprobleme. Bei
diesen Baueinheiten war es auch nicht möglich, auf das bewährte Sortiment
von unterschiedlich gestalteten Zierkappen an Befestigungsteilen zurückzu
greifen, weil der Befestigungsteil baueinheitlich mit dem Druckknopfteil
montiert war. Wenn eine variable Zierwirkung dabei gewünscht wurde,
mußte eine dem jeweiligen Gegenhalteglied angepaßte Kappe hergestellt
und mit dem Gegenhalteglied verbunden werden, was zusätzliche Herstel
lungs-, Montage- und Lagerkosten verursachte.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Druckknopfverbindung der
im Oberbegriff des Anspruches 1 genannten Art zu entwickeln, die in
zuverlässiger Weise bei einen Träger beliebiger Dicke unter Verwendung
der verfügbaren Befestigungsteile benutzt werden kann, ohne daß dies das
gute Aussehen oder die Befestigungssicherheit beeinträchtigt. Dies wird
erfindungsgemäß durch die im Kennzeichen des Anspruches 1 angeführten
Maßnahmen erreicht, denen folgende besondere Bedeutung zukommt:
Die Erfindung geht von einer Baueinheit zwischen einen als profiliertes
Kunststoffplättchen ausgebildeten Druckknopfteil und einer damit inte
grierten besonders bonbierten Lochscheibe aus. Die bombierte Lochschei
be erzeugt eine gelochte Kuppel mit umlaufendem Randflansch. Der
Randflansch dient zur lntegration dieser Lochscheibe mit dem Druckknopf
teil. Die Kuppel mit dem Becherboden schließt einen Innenraum ein, in
welchen durch das Loch in der Scheitelwand der Kuppel ein verformbarer
Schaft des Befestigungsteils hineingelangen kann, und wo ausreichend Platz
für dessen deformierbares Schaftende besteht. Gleichgültig, welche
Schaftlänge bei der gegebenen Trägerdicke verbleibt, diese wird im
Kuppelinneren unsichtbar deformiert und kann daher nach außen nicht
stören. Die Scheitelwand der Kuppel läßt auch einen einwandfreien
Hintergriff des deformierten Befestigungsschaftes zu, was sich in einer
stets zuverlässigen Druckknopfverbindung auswirkt. Man kann dabei von
dem verfügbaren Sortiment von Befestigungsteilen mit einer umgfangrei
chen Palette von Zierkappen ausgehen, während für die Druckknopfteile,
unabhängig von der Stärke des jeweiligen Trägers, stets eine einheitliche
Sorte von Patrizen- und Matrizenteilen zur Erstellung der Baueinheit mit
der Lochscheibe verwendet werden kann. Es empfiehlt sich dabei, gemäß
Anspruch 2, eine Becherform für den Druckknopfteil zu verwenden. Der
Becherboden ist dabei Träger der patrizenförmigen bzw. matrizenförmigen
Schließflächen, die zur Bodenaußenseite hin miteinander kupplungsfähig
sind. Die Baueinheit entsteht, indem die Becher-Seitenwand um den
Umfang des Randflansches herumgebördelt wird. Für den Druckknopfteil
dieser Baueinheit sollte man Kunststoff verwenden, der beliebig einfärb
bar ist, während die baueinheitlich damit integrierte Lochscheibe aus
metallischem Blech besteht, das besonders günstige Verbindungseigenschaf
ten mit dem Schaft des Befestigungsteils erzeugt. Wegen der genannten
Umbördelung des Bechers ist die metallische Lochscheibe der Baueinheit
nach Fertigstellung der Druckknopfverbindung durch den Träger abgedeckt
und damit unsichtbar. Das gute Aussehen der Druckknopfverbindung ist
damit in jedem Fall gewährleistet. Die Verbindung zwischen der erfin
dungsgemäßen Baueinheit und dem Befestigungsteil am Träger erfordert
keine besonderen Werkzeuge, vielmehr können dazu die verfügbaren
manuellen oder maschinellen Vorrichtungen verwendet werden. Die
erfindungsgemäße Druckknopfverbindung ist daher bei den Konfektionären
sofort, ohne zusätzliche Maßnahmen, einsetzbar.
Der becherförmige Druckknopfteil kann mit der bombierten Lochscheibe
durch Einsprengen, Anspritzen oder Umformen der Becherwand zur
Baueinheit integriert werden, wie Anspruch 13 vorschlägt. Die Einfärbung
des aus Kunststoff bestehenden Druckknopfteils kann problemlos, gemäß
Anspruch 14, auch nach der Fertigstellung der Baueinheit in üblichen
Farbtrommeln ausgeführt werden, ohne daß Beschädigungen der Schauseiten
der Druckknopfteile zu befürchten sind. Durch ihre Bombierung ist nämlich
die Lochscheibe wie der Kunststoff-Druckknopfteil ein glattflächiges
Gebilde ohne scharfe Kanten, die, vor der Verbindung, an den davon
getrennten Befestigungsteilen vorliegen.
Weitere Maßnahmen und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den
Unteransprüchen, der Beschreibung und den Zeichnungen. Die Erfindung
richtet sich dabei auf alle daraus entnehmbaren neuen Merkmale und
Merkmalskombinationen, auch wenn diese nicht ausdrücklich in den
Ansprüchen angeführt sein sollten. ln den Zeichnungen ist die Erfindung in
Vergrößerung in mehreren Ausführungsbeispielen dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 einen Radialschnitt durch einen mit matrizenförmigen Schließflächen
ausgerüsteten Druckknopfteil mit einem dabei ungeschnittenen, aber
in seiner Schaftlänge gekürzt wiedergegebenen Befestigungsteil vor
Fertigstellung der Verbindung an einem Träger,
Fig. 2 den in Fig. 1 gezeigten Druckknopfteil nach seiner Anbringung an
einem Träger mit einem abgewandelten, ebenfalls im Radialschnitt
dargestellten Befestigungsteil,
Fig. 3 in einer der Fig. 1 entsprechenden Darstellung einen mit patrizen
förmigen Schließflächen ausgerüsteten Druckknopfteil mit einem
zugehörigen, ebenfalls im Radialschnitt dargestellten abgewandelten
Befestigungsteil vor Ausführung der Verbindung,
Fig. 4 in gegenüber Fig. 3 verkleinerter Darstellung die Innenansicht auf
den patrizenförmigen Druckknopfteil von Fig. 3 in dessen erster
Fertigungsstufe vor seiner Komplettierung mit einer Lochscheibe zu
der Baueinheit und
Fig. 5 in einer gegenüber Fig. 1 verkleinerten Darstellung, in Blickrichtung
des Pfeiles V, die Draufsicht auf den matrizenförmigen Druckknopf
teil.
Die Druckknopfverbindung umfaßt zwei, schließtechnisch komplementäre,
entweder mit matrizenförmigen Schließflächen 30 gemäß Fig. 1 und 2,
oder mit patrizenförmigen Schließflächen 40, gemäß Fig. 3, ausgerüsteten
Druckknopfteile 10, 10′, die nachfolgend kurz "Matrizenteil 10" einerseits
und "Patrizenteil 10" andererseits bezeichnet werden sollen. Diese
Druckknopfteile 10, 10′ sind baueinheitlich mit einer Lochscheibe 20
besonderer Form vormontiert, und zwar in einer zueinander übereinstim
menden Weise, weshalb es genügt, dies nur im Zusammenhang mit dem
Matrizenteil 10 von Fig. 1 und 2 näher zu beschreiben und lediglich auf
die demgegenüber bestehenden baulichen Unterschiede beim Patrizenteil 10′
von Fig. 3 einzugehen. Insoweit werden daher auch gleiche Bezugszeichen
verwendet.
Der Matrizenteil 10 besteht zunächst aus einem Kunststoffplättchen 11,
das in an sich beliebiger Weise, durch Anspritzen, Ankleben, Einsprengen
oder, wie im vorliegenden Fall, durch Einformen mit der Lochscheibe 20
verbunden ist. Das Kunststoffplättchen 11 besteht aus einfärbbarem
Kunststoff, welches im Ausgangszustand eine neutrale, weiße Farbe
aufweisen kann. Das Kunststoffplättchen 11 erzeugt in allen Ausführungs
beispielen einen Boden 12, auf dessen Außenseite 13 die bereits angespro
chenen matrizenförmigen bzw. patrizenförmigen Schließflächen 30; 40
angeformt sind. An der Bodeninnenseite 14 liegt die besonders bombierte
Lochscheibe 20 an und ist dort mit dem Kunststoffplättchen 11 bleibend
verbunden, so daß die bereits erwähnte besondere Baueinheit 11, 20
entsteht. Die Lochscheibe 20 hat dabei grundsätzlich folgende besondere
Raumform.
Die Lochscheibe 20 besteht aus metallischem Blech und erzeugt eine mit
einem zentralen Loch 22 ausgerüstete Kuppel 21, die mit einem umlaufen
den Randflansch 23 versehen ist. Der Randflansch 23 besitzt zwar eine im
wesentlichen ebene Außenzone 24, geht aber über eine rinnenförmige, das
Blechmaterial versteifende Sicke 25 in die Wölbung der Kuppel 21 über.
Die Kuppel 21 besitzt schließlich, um das Loch 22 herum, eine im
wesentlichen ebene Scheitelwand 26, die im Verbindungsfall, wie aus Fig. 2
ersichtlich, der einen Seite 51 eines Trägers 50 zugekehrt ist.
Im vorliegenden Fall ist das Kunststoffplättchen als Becher mit einem U-
förmigen Ausgangsprofil ausgebildet, dessen Aussehen, teilweise strichpunk
tiert, im linken Bereich von Fig. 1 angedeutet ist. Dieser Becher umfaßt
außer dem bereits erwähnten Becherboden 12 noch eine Becher-Seitenwand
15, die in Ausgangslage, wie aus der Strichelung von Fig. 1 ersichtlich,
koaxial zur strichpunktiert in Fig. 1 angedeuteten Symmetrieachse 16
verläuft. Dieser Ausgangszustand kann, anhand des Patrizenteils 10′, aus
Fig. 4 entnommen werden. Ins Becherinnere 17 wird nun die Lochscheibe
20 mit ihrem Randflansch 23 eingeführt, bis dieser an der bereits oben
erwähnten Bodeninnenseite 14 zur Anlage kommt. Dann wird die Bechersei
tenwand 15 gegen die Druckknopfachse 16 umgelegt in die mit 15′
bezeichnete umbördelte Position, wobei sie den Umfang 27 des Lochschei
ben-Randflansches 23 umgreift. Diese Umbördelung 15′ geschieht durch
Ausübung von Druck und/oder Wärme. jetzt liegt die Baueinheit der beiden
Teile 11, 20 vor. Diese Baueinheit ist bereit, mit einem Befestigungsteil 60
zusammenzuwirken, wovon in Fig. 1 bis 3 verschiedene Ausführungsformen
gezeigt sind, die aber folgenden übereinstimmenden Aufbau aufweisen:
Jeder Befestigungsteil 60 umfaßt zunächst einen am besten aus Fig. 2 und
3 ersichtlichen mehr oder weniger ebenen Teller 61, von welchem ein
Befestigungsschaft 62 abgeht. Wie aus der Bruchlinie in Fig. 1 erkennbar
ist, kann der Befestigungsschaft 62 eine beliebige, der Trägerstärke 62
angepaßte Schaftlänge 59 aufweisen und, im Falle der Fig. 1, als zuge
spitzter Hohlformkörper oder, gemäß Fig. 2 oder Fig. 3, als Hohlniet
gestaltet sein. Der Befestigungsteil 60 kann, gemäß Fig. 1 oder 2, mit
einer Kappe 58 ausgerüstet sein, die als Kalotte den Teller 61 umgreift
oder als vorgefertigter Kunststoff-Formteil am Teller 61 angespritzt oder
nachträglich befestigt werden kann. Es steht bereits im gängigen Stand der
Technik ein umfangreiches Sortiment von Zierkappen 58 verschiedener
Größe, Form, Farbe und Material zur Verfügung, auf die bei der Erfindung
zurückgegriffen werden kann. Im Verbindungsfall gelangt der Befestigungs
teil 60 mit seiner Zierkappe 58 auf die bezüglich des Druckknopfteils 10
bzw. 10′ gegenüberliegenden Trägerseite 54, wie aus Fig. 2 zu entnehmen
ist. Dies geschieht, indem man vertikalen Druck zwischen der Zierkappe
58 des Befestigungsteils 60 einerseits und der Druckknopfbaueinheit 11, 20
ausübt. In der Regel, zumal wenn es sich um ein Hohlniet 62 mit einem
zugeschärften Nietende 57, gemäß Fig. 3, handelt, bahnt sich der Befesti
gungsschaft 62 seinen Weg durch den Träger 50 selbst und tritt auf der
gegenüberliegenden Seite durch das zentrale Loch 22 ins Kuppelinnere 28.
Jetzt ergeben sich Fallunterschiede in Abhängigkeit davon, ob ein Matri
zenteil 10 oder ein Patrizenteil 10′ vorliegt.
Im Falle des Matrizenteils 10 besitzt der Becherboden 12 eine zentrale
Öffnung 31, durch welche im Verbindungsfall ein Nietwerkzeug bis ins
Kuppelinnere 28 gelangt. Dort wird dann das Schaftendstück 56, gemäß
Fig. 2, deformiert und hintergreift dabei die Kuppelwand 26. Es entsteht
ein Zusammenhalt zwischen dem Befestigungs- und Matrizenteil 60, 10.
Im Falle des Patrizenteils 10′ liegt ein ähnlicher Kunststoffbecher 11 vor,
doch weist dieser einen durchgehenden Boden 12 auf. Die patrizenförmigen
Schließflächen 40 bestehen, in bekannter WWeise, aus einem verbreiterten
Kopf 41 mit einem demgegenüber verengten Hals 42, die passend zu den
noch näher zu beschreibenden matrizenförmigen Schließflächen 30 des
Matrizenteils 10 ausgebildet sind. Aus Gründen der Werkstoffersparnis und
der Elastizität beim Kupplungsvorgang sind die Schließflächen 40, von der
Bodeninnenseite 14 aus, mit einer Höhle 43 versehen, die auch aus Fig. 4
zu erkennen ist. Zwar wird beim Verbindungsvorgang auch dort vertikaler
Druck zwischen der Baueinheit 10′, 20 einerseits und dem Befestigungsteil
60 ausgeübt, doch übernimmt die Deformation des hier tulpenförmig
ausgeweiteten Schaftendstücks 56 eine innere Sternkappe 55, die im
Kuppelinneren 28 der Baueinheit angeordnet ist, und zwar in Ausrichtung
mit dem Kuppelloch 22. Diese Sternkappe 55 ist dabei an der Bodeninnen
seite 14 befestigt, wo besondere Formteile vorgesehen sind, nämlich eine
aus Fig. 4 ersichtliche Aussparung 44, die von einer umlaufenden Ringrippe
45 erzeugt ist. Im Ausgangsfall verläuft diese Ringrippe 45, wie der auch
in Fig. 3 noch unverformte Zustand zeigt, parallel zu der ebenfalls noch
unverformten Becherseitenwand 15, der auch in Fig. 3 gestrichelt angedeu
tet ist. Die Sternkappe 55 umfaßt von einer zentralen Spitze 46 ausgehen
de Schneidkanten 47, die zum Aufschneiden des eindringenden Schaftend
stücks 56 dienen und dieses, in ähnlicher Weise, wie im Falle der Fig. 2,
hinter die Kuppelwand 26 stauchen. Der Kuppelinnenraum 28 ist sowohl
beim Matrizen- wie auch beim Patrizenteil 10, 10′ ausreichend groß
bemessen, um die jeweils anfallende Überschußlänge des Befestigungsschafts
62, die bei der benutzten Trägerstärke 52 sich ergibt, problemlos aufneh
men zu können. Die Befestigung der Sternkappe 55 erfolgt, indem man
entweder ihren Umriß 48 in den Fußbereich der Ringrippe 45 eindringen
läßt, oder indem man den Kopfbereich der Ringrippe 45, wie bei 45′
strichpunktiert in Fig. 3 angedeutet, darüber formt. Dies kann auch nur
abschnittweise in der Ringrippe 45 ausgeführt werden, wie auch die
Ringrippe 45 selbst aus Segmentstücken zusammengesetzt sein kann. Eine
entsprechende Segmentausbildung könnte auch bei der Becherseitenwand 15,
15′ vorliegen.
Beim Matrizenteil 10 bildet die Bodenöffnung 31 einen wichtigen Bestand
teil der matrizenförmigen Schließflächen 30. Der die Bodenöffnung 31
aufweisende Bezirk 32 des Bodens ist gegenüber der angrenzenden Rand
zone 37 in Kupplungsrichtung trichterförmig abgesenkt, was beim Kupp
lungsvorgang die Einführung der patrizenförmigen Schließflächen 40
erleichtert, aber ihre Entkupplung erschwert. Beim Entkuppeln muß sich die
Trichterform 32 nach außen deformieren, bis die Patrizenschließflächen
durch die Öffnung 31 hindurchpassen. Um die Verformbarkeit der matrizen
förmigen Schließflächen 30 zu erhöhen, ist die Bodenöffnung 31 von einer
Ringzone 33 umgrenzt, die von einer Schar von Durchbrüchen 34 umschlos
sen ist. Die Durchbrüche 34 bestehen hier, wie aus der Draufsicht von
Fig. 5 zu erkennen ist, aus Kreissegmenten. Zwischen den Durchbrüchen 34
befinden sich radiale Stege 35, die für einen Zusammenhalt zwischen der
Randzone 33 und der inneren Ringzone 33 des Becherbodens 12 sorgen. Die
Ringzone 33 besitzt ein etwa L-förmig gestaltetes Radialprofil, dessen
einer, etwa horizontal verlaufender L-Schenkel die vorerwähnte Schließöff
nung 31 erzeugt, während der andere, etwa vertikal verlaufende L-Schenkel
ins Kuppelinnere 28 weist und demgegenüber stufenförmig abgesetzt ist.
Dieser vertikale L-Schenkel, der also parallel zur Symmetrieachse 16
verläuft, erzeugt eine größere lichte Öffnungsweite 36 zur Aufnahme des
Patrizenkopfes 41.
Bezugszeichenliste:
10 Druckknopfteil, Matrizenteil
10′ Druckknopfteil, Patrizenteil
11 Kunststoff-Plättchen, Becher
12 Becherboden
13 Bodenaußenseite
14 Bodeninnenseite
15 Becherseitenwand (Ausgangslage)
15′ umbördelte Becherseitenwand
16 Symmetrieachse
17 Becherinneres
20 Lochscheibe
21 Kuppel von 20
22 zentrales Loch
23 Randflansch
24 ebene Außenzone von 23
25 Sicke in 23
26 Scheitelwand von 21
27 Umfang von 23
28 Kuppelinneres
30 matrizenförmige Schließfläche
31 Bodenöffnung, Zentralöffnung
32 zentaler Bezirk von 12, Trichterform
33 Ringzone
34 Durchbruch, Kreissegment
35 radialer Steg
36 Öffnungsweite
37 Randzone von 12
40 patrizenförmige Schließflächen
41 Schließkopf
42 Hals von 40
43 Höhle in 40
44 Aussparung
45 Ringrippe (Ausgangslage)
45′ deformierte Ringrippe
46 Spitze von 55
47 Kante von 55
48 Umriß von 55
50 Träger
51 eine Trägerseite
52 Trägerstärke
53
54 andere Trägerseite
55 Sternkappe
56 Schaftendstück
57 Nietende
58 Zierkappe
59 Schaftlänge
60 Befestigungsteil
61 Teller von 60
62 Befestigungsschaft, Hohlniet
10′ Druckknopfteil, Patrizenteil
11 Kunststoff-Plättchen, Becher
12 Becherboden
13 Bodenaußenseite
14 Bodeninnenseite
15 Becherseitenwand (Ausgangslage)
15′ umbördelte Becherseitenwand
16 Symmetrieachse
17 Becherinneres
20 Lochscheibe
21 Kuppel von 20
22 zentrales Loch
23 Randflansch
24 ebene Außenzone von 23
25 Sicke in 23
26 Scheitelwand von 21
27 Umfang von 23
28 Kuppelinneres
30 matrizenförmige Schließfläche
31 Bodenöffnung, Zentralöffnung
32 zentaler Bezirk von 12, Trichterform
33 Ringzone
34 Durchbruch, Kreissegment
35 radialer Steg
36 Öffnungsweite
37 Randzone von 12
40 patrizenförmige Schließflächen
41 Schließkopf
42 Hals von 40
43 Höhle in 40
44 Aussparung
45 Ringrippe (Ausgangslage)
45′ deformierte Ringrippe
46 Spitze von 55
47 Kante von 55
48 Umriß von 55
50 Träger
51 eine Trägerseite
52 Trägerstärke
53
54 andere Trägerseite
55 Sternkappe
56 Schaftendstück
57 Nietende
58 Zierkappe
59 Schaftlänge
60 Befestigungsteil
61 Teller von 60
62 Befestigungsschaft, Hohlniet
Claims (14)
1. Druckknopfverbindung, bestehend aus einem matrizen- bzw. patrizen
förmige Schließflächen aufweisenden Druckknopfteil (Matrizenteil 10,
Patrizenteil 10′), auf der einen Seite (51) eines Trägers (50)
und aus einem auf der anderen Trägerseite (54) mit ggf. eine Zierkappe (58) aufweisenden Teller (61) angeordneten Befestigungsteil (60), wie einem Hohlniet, mit einem verformbaren Befestigungsschaft (62), der den Träger (50) durchdringt und im gegenüberliegenden Druckknopfteil (10; 10′) verankert ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Druckknopfteil (10) eine vorgefertigte Baueinheit aus zwei Bestandteilen (11, 20) ist, nämlich
einem die matrizenförmigen bzw. patrizenförmigen Schließflächen (30; 40) aufweisenden Kunststoff-Plättchen (11) einerseits und
aus einer bombierten Lochscheibe (20), vorzugsweise aus Metall, andererseits, die eine gegen den Träger (25) weisende gelochte Kuppel (21) mit umlaufendem Randflansch (23) aufweist,
und daß das Kuppelinnere (28) zur Aufnahme des durch das Kuppel loch (22) eintretenden und im Kuppelinneren (28) verformbaren (56) Befestigungsschafts (62) dient.
und aus einem auf der anderen Trägerseite (54) mit ggf. eine Zierkappe (58) aufweisenden Teller (61) angeordneten Befestigungsteil (60), wie einem Hohlniet, mit einem verformbaren Befestigungsschaft (62), der den Träger (50) durchdringt und im gegenüberliegenden Druckknopfteil (10; 10′) verankert ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Druckknopfteil (10) eine vorgefertigte Baueinheit aus zwei Bestandteilen (11, 20) ist, nämlich
einem die matrizenförmigen bzw. patrizenförmigen Schließflächen (30; 40) aufweisenden Kunststoff-Plättchen (11) einerseits und
aus einer bombierten Lochscheibe (20), vorzugsweise aus Metall, andererseits, die eine gegen den Träger (25) weisende gelochte Kuppel (21) mit umlaufendem Randflansch (23) aufweist,
und daß das Kuppelinnere (28) zur Aufnahme des durch das Kuppel loch (22) eintretenden und im Kuppelinneren (28) verformbaren (56) Befestigungsschafts (62) dient.
2. Druckknopfverbindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Kunststoff-Plättchen aus einem Becher mit einem U-förmigen
Ausgangsprofil besteht,
dessen Becherboden (12) außenseitig (13) matrizenförmige bzw. patrizenförmige Schließflächen (30; 40) trägt und innenseitig (14) zur Anlage des Lochscheiben-Randflansches (23) dient,
während die Becherseitenwand (15) um den Umfang (27) des anliegenden Randflansches (23) herumgebördelt (15′) ist.
dessen Becherboden (12) außenseitig (13) matrizenförmige bzw. patrizenförmige Schließflächen (30; 40) trägt und innenseitig (14) zur Anlage des Lochscheiben-Randflansches (23) dient,
während die Becherseitenwand (15) um den Umfang (27) des anliegenden Randflansches (23) herumgebördelt (15′) ist.
3. Druckknopfverbindung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich
net, daß der Randflansch (23) der Lochscheibe (20) am Übergang zur
Kuppel (21) eine vorzugsweise umlaufende Versteifungs-Sicke (25)
besitzt.
4. Druckknopfverbindung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Kuppel (21) im Umgebungsbe
reich ihres Loches (22) eine im wesentlichen ebene Scheitelwand (26)
besitzt.
5. Druckknopfverbindung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß insbesondere der Becherboden
(12) des Patrizenteils (10′) innenseitig (14) eine mit dem Kuppelloch
(22) ausgerichtete Sternkappe (55) trägt, die als Schnitt- und
Deformationswerkzeug für das Endstück (56) des eintretenden
Befestigungsschafts (62) dient.
6. Druckknopfverbindung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
der Becherboden (12) eine die Sternkappe (55) umgebende innere
Aussparung (44) besitzt.
7. Druckknopfverbindung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
die Aussparung (44) von einer am Becherboden (12) angeformten
Ringrippe (45) erzeugt ist, die im Ausgangsprofil parallel zur
Becher-Seitenwand (15) verläuft und, nach Einlage der Sternkappe
(55) im Ringraum, wenigstens abschnittweise über den Umriß (48)
der Sternkappe (55) greift.
8. Druckknopfverbindung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Becherboden (12) des
Matrizenteils (10) eine als matrizenförmige Schließflächen (30)
fungierende Zentralöffnung (31) besitzt.
9. Druckknopfverbindung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
der die Zentralöffnung (31) aufweisende Bezirk (32) des Becherbodens
(12) gegenüber der Randzone (32) trichterförmig abgesenkt ist.
10. Druckknopfverbindung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeich
net, daß die Zentralöffnung (31) von einer Ringzone (33) im
Becherboden (12) erzeugt ist, die von vorzugsweise kreissegmentför
migen Durchbrüchen (34) eingefaßt und mittels radialer Stege (35)
mit der Randzone (32) des Becherbodens (12) verbunden ist.
11. Druckknopfverbindung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekenn
zeichnet, daß der das Zentralloch (31) umschließende Bezirk (32) ein
ins Kuppelinnere (28) weisendes Radialprofil (33) besitzt.
12. Druckknopfverbindung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß das Radialprofil (33) in sich stufenförmig abgesetzt ist und eine
L-Form aufweist, deren einer L-Schenkel die verengte Schließöffnung
(31) erzeugt und deren anderer L-Schenkel sich ins Kuppelinnere (28)
erstreckt und eine demgegenüber größere Öffnungsweite (36)
aufweist.
13. Druckknopfverbindung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Kunststoffplättchen (11) mit
der metallischen bombierten Lochscheibe (20) durch Umspritzen zu
einer Baueinheit integriert ist.
14. Druckknopfverbindung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Lochscheibe (20) aus einem
einfärbbaren Kunststoff besteht.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19893924366 DE3924366A1 (de) | 1989-07-22 | 1989-07-22 | Druckknopfverbindung aus einem schliessflaechen aufweisenden druckknopfteil und einem zu dessen anbringung an einem traeger dienenden befestigungsteil |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19893924366 DE3924366A1 (de) | 1989-07-22 | 1989-07-22 | Druckknopfverbindung aus einem schliessflaechen aufweisenden druckknopfteil und einem zu dessen anbringung an einem traeger dienenden befestigungsteil |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE3924366A1 true DE3924366A1 (de) | 1991-01-31 |
Family
ID=6385665
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19893924366 Withdrawn DE3924366A1 (de) | 1989-07-22 | 1989-07-22 | Druckknopfverbindung aus einem schliessflaechen aufweisenden druckknopfteil und einem zu dessen anbringung an einem traeger dienenden befestigungsteil |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE3924366A1 (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP0674858A3 (de) * | 1994-04-01 | 1996-06-19 | Stocko Verschlusstechnik Gmbh | Wasserdichte Kappenniete für eine Stabfederöse und Verfahren zu deren Verbindung miteinander. |
| EP1632143A3 (de) * | 2004-09-03 | 2007-01-17 | Ykk Corporation | Befestigung und Knopf |
| JP5615848B2 (ja) * | 2010-01-13 | 2014-10-29 | Ykk株式会社 | ボタン |
Citations (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| US494104A (en) * | 1893-03-21 | Glove-fastening | ||
| DE3336550A1 (de) * | 1983-10-07 | 1985-04-25 | William Prym-Werke Kg, 5190 Stolberg | Druckknopfverbindung an traegerbahnen, insbesondere an kleidungsstuecken |
| DE3624972A1 (de) * | 1985-12-28 | 1987-07-02 | Kane Ind Co Ltd M | Aufnahmeteil fuer einen druckknopf oder haken |
-
1989
- 1989-07-22 DE DE19893924366 patent/DE3924366A1/de not_active Withdrawn
Patent Citations (3)
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| EP0674858A3 (de) * | 1994-04-01 | 1996-06-19 | Stocko Verschlusstechnik Gmbh | Wasserdichte Kappenniete für eine Stabfederöse und Verfahren zu deren Verbindung miteinander. |
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| CN100450390C (zh) * | 2004-09-03 | 2009-01-14 | Ykk株式会社 | 固定件和揿钮 |
| JP5615848B2 (ja) * | 2010-01-13 | 2014-10-29 | Ykk株式会社 | ボタン |
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