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DE3808303A1 - Quaderfoermige flachgiebelpackung und verfahren zu deren herstellung - Google Patents

Quaderfoermige flachgiebelpackung und verfahren zu deren herstellung

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Publication number
DE3808303A1
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
pouring
gable
pack
flat
flat gable
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE3808303A
Other languages
English (en)
Inventor
Juergen Faerber
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
SIG Combibloc GmbH and Co KG
Original Assignee
SIG Combibloc GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by SIG Combibloc GmbH and Co KG filed Critical SIG Combibloc GmbH and Co KG
Priority to DE3808303A priority Critical patent/DE3808303A1/de
Priority to AT89100224T priority patent/ATE83726T1/de
Priority to DE8989100224T priority patent/DE58903065D1/de
Priority to EP89100224A priority patent/EP0332800B1/de
Priority to AU30860/89A priority patent/AU626064B2/en
Priority to US07/317,228 priority patent/US4930683A/en
Priority to CA000593299A priority patent/CA1326652C/en
Priority to HU891194A priority patent/HU208939B/hu
Priority to JP1058062A priority patent/JPH024634A/ja
Publication of DE3808303A1 publication Critical patent/DE3808303A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/42Details of containers or of foldable or erectable container blanks
    • B65D5/72Contents-dispensing means
    • B65D5/74Spouts
    • B65D5/746Spouts formed separately from the container
    • B65D5/747Spouts formed separately from the container with means for piercing or cutting the container wall or a membrane connected to said wall
    • B65D5/749Spouts formed separately from the container with means for piercing or cutting the container wall or a membrane connected to said wall a major part of the container wall or membrane being removed from the container after the opening

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Description

Die Erfindung betrifft eine quaderförmige Flachgiebelpackung, insbe­ sondere Ohrenpackung mit Mittelnaht, mit einer im Packungsgiebel vor­ bereiteten durchstoßbaren oder entlang einer geschlossenen Trennlinie durchtrennbaren Fläche, die nach dem Durchstoßen bzw. Durchtrennen ein Gießloch bildet, mit einem Kunststoffausgußkörper, dessen die Trennli­ nie bzw. das Gießloch umgebender Flansch fest mit der Packungsgiebel­ außenoberfläche verbunden ist und in dessen Gießtülle ein, ggf. im Um­ fang der geschlossenen Trennlinienform, entsprechender Tubus mit einer Vielzahl von dreieckigen Zähnen an der dem Gießloch zugewandten Stirn­ seite axial einführbar ist, und mit einer die Gießtülle wiederholt ver­ schließbaren Verschlußkappe, wobei die Packungsinnenoberfläche mit einem wärmehaftenden Kunststoffilm beschichtet ist. Die Erfindung be­ trifft ferner ein Verfahren zur Herstellung der genannten quaderförmi­ gen Flachgiebelpackung.
Die nach dem Stand der Technik bekannten üblichen quaderförmigen Ver­ packungen, wie z.B. combibloc, Tetra Brik, die vornehmlich auf dem Ge­ biet der Flüssigkeitsverpackung bei normalen Kalt-, Kalt-Steril-, Heiß- und aseptischer Füllung eingesetzt werden, können nach einmaligem Öff­ nen nicht wieder verschlossen werden.
Es ist daher bei Flachgiebelpackungen schon vorgeschlagen worden, im Packungsgiebel ein vorgestanztes Ausgieß- und Lüftungsloch einzubrin­ gen, das beidseitig über Folien dicht verschlossen wird, wobei durch eine besondere Zwischenlage ein Wiederverschluß über eine selbstkle­ bend ausgeführte Aufreißlasche (Pull-Tab) möglich wird (EP 02 14 791).
Dieser Wiederverschluß ist jedoch wegen der auf der Zwischenlage nach dem Ausgießen verbleibenden Füllgutreste weder hygienisch noch dicht und bei höherviskosen Produkten gar nicht gegeben.
Weiterhin ist aus "die Molkerei-Zeitung WELT DER MILCH", 40 J., 1986/ 23, Seite 696, eine Flachgiebelpackung bekannt, an deren Giebelober­ seite ein stopfenartiger Verschluß angelenkt ist, dessen Seitenwände nach vorne hin konisch zulaufend ausgebildet sind. Der Stopfen ist in die Ausgußöffnung an der Giebeloberseite der Packung ein- und aus­ schiebbar und besitzt hierzu an der Verschlußoberseite eine Ring-La­ sche.
Allerdings gewährleistet dieser Verschluß keine hinreichende Dichtig­ keit, da der Stopfen in der relativ weichen Verbundfolie am Ausgußloch­ rand nicht sicher geführt zur Anlage kommt. Ferner kann schon eine leichte seitliche Druckaufbringung auf die Ringlasche zu einem unbeab­ sichtigten Öffnen führen. Dazu kommt, daß der Ausgießbereich der Pak­ kung nach einmaligem Öffnen weder hygienisch abgedeckt ist, noch nach Beendigung des Ausgießvorganges ein Rücklauf, zumal von höherviskosen Produkten, gewährleistet ist, so daß sich diese Flüssigkeiten an der Giebeloberfläche absetzen oder unkontrolliert abtropfen.
Dieselben Nachteile besitzt auch das in der US-A-39 24 777 beschriebene Verschlußsystem, das ferner auch keine durchgehende, den Öffnungsbe­ reich abdeckende Innenbeschichtung ermöglicht, wie sie z.B. für die gas- und aromadichten Packungen unbedingt erforderlich ist.
Insbesondere hat man sich bisher damit abgefunden, daß bei Flachgiebel­ packungen ein glucker- und tropfenfreies Ausgießen nicht realisierbar ist.
In der EP 01 67 095 A2 ist für eine Steilgiebelpackung ein integrier­ ter, aus Tülle und Schnappdeckel bestehender Plastikausgießer vorge­ schlagen worden, der in eine Lochstanzung am Steilgiebel von innen eingeführt und unter Gegenhalt von außen innen angesiegelt wird. Aller­ dings ist durch die Gefahr einer Taschenbildung bei nicht vollständi­ ger Versiegelung nur eine mäßige Sterilsicherheit gegeben.
Aus der DE 30 39 299 A1 ist ebenfalls ein Steilgiebelbehälter bekannt, an dessen Giebeloberfläche ein dreiteiliger Ausgußkörper von außen be­ festigt ist. Dieser besteht aus einem auf der Giebeloberfläche aufge­ siegelten Flansch mit einem zylindrischen zum Flansch senkrechten Ab­ schnitt, in dessen Innenwand ein durch eine L-förmige Wand innen unter­ teiltes Gießrohr axial verschiebbar angeordnet ist, und einer auf das obere Ende des senkrechten Abschnittes aufsetzbaren Kappe. Zum Öffnen des Behälters wird nach Entfernung der Kappe das innere Gießrohr so weit nach unten gedrückt, bis dessen stirnseitig angeordneten drei­ eckigen Zähne die Packungsgiebelseite durchstoßen. Diese Durchstoßbe­ wegung wird durch eine an dem Ausgußkörper vorgesehene Sperrkante be­ grenzt. Nachteiligerweise ist diese Ausführungsform jedoch sehr auf­ wendig.
Schon wegen der bei Flachgiebelpackungen geforderten Stapelbarkeit lassen sich jedoch die Lösungen für Steilgiebelverpackungen nicht auf Flachgiebelpackungen übertragen. Weiterhin stehen einer Übertragung dieses Lösungsprinzipes die bei Flachgiebelpackungen unterschiedlichen Erfordernisse im Hinblick auf die gewünschte Strahlführung und -rich­ tung entgegen.
Unbefriedigend ist bei dem Ausgießer nach der EP 01 67 095 A2 auch die relativ kleine Ausgießöffnung, die für höherviskose Flüssigkeiten nicht geeignet ist.
Gegen den aus der DE 30 39 299 A1 bekannten wiederverschließbaren Aus­ gießer spricht, daß er - weil zum Packungsinnenraum hin offen - nur aufwendig und mit großem Risiko zusammen mit der Packung sterilisiert werden kann und auch keine durchgehende, den Gießöffnungsbereich vor Öffnen des Originalverschlusses abdeckende Innenbeschichtung auftrag­ bar ist.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine Flachgiebelpackung mit inte­ griertem Ausgießer derart weiterzubilden, daß die vorgenannten Nachtei­ le vermieden werden. Insbesondere soll die Flachgiebelpackung für ein aseptisches Packungssystem geeignet sein, z.B. bei Packungen mit einem Aluminium-Mehrschichtverbund mit einem die Packungsinnenoberfläche ab­ deckenden Kunststoffilm (Polyethylen-Schicht). Weiterhin soll die Pak­ kung höchsten Sterilitäts- und Hygieneansprüchen ohne Beeinträchtigung der Grunddichtigkeit bei der Vorbereitung des Ausgußloches durch Aus­ stanzen im Verbund genügen. Der wiederverschließbare Ausgießer soll schließlich dicht und fest mit der Packung verbunden sein und ein gluk­ ker- und tropfenfreies Ausgießen gestatten.
Die Aufgabe wird bei der eingangs genannten Flachgiebelpackung dadurch gelöst, daß der fest mit dem Tubus verbundene Verschlußklappendeckel, vorzugsweise mittels eines Verbindungsbandes, an der Lasche des als Gießtülle ausgebildeten Ausgußkörpers angelenkt ist. Im Unterschied zu der aus der DE 30 39 299 A1 bekannten Lösung für einen Behälter, der auch als Flachdachpackung ausführbar ist und der hinsichtlich der Ste­ rilität und Hygieneanforderungen dem Anmeldungsgegenstand noch am näch­ sten kommt, besitzt die erfindungsgemäße Flachgiebelpackung mehrere entscheidende Vorteile:
Zum einen ist die gesamte wiederverschließbare Ausgußapplikation ein­ teilig aufgebaut und kann in flacher Form über eine Verbindung der flanschförmigen Lasche an der Packungsgiebelaußenoberfläche in flacher Bauweise ausgeführt werden, so daß die Stapelbarkeit der Packung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird. Bei mehrlagiger Stapelung von in Schrumpfgebinden oder Trays zusammengefaßten Packungen können die ggf. noch störenden Höhenunterschiede durch Zwischenstege ausgegli­ chen bzw. abgefangen werden.
Weiterhin wird die Innenbeschichtung der Packung nicht durch den Aus­ gießer unterbrochen, vielmehr ist eine innere oder beidseitige Überbe­ schichtung der für die Gießöffnung eingebrachten Ausstanzung, vorzugs­ weise auf dem Extruder, aber auch mit einem der Beschichtung entspre­ chenden Verbund auf einem Foliensiegler, möglich. Alternativ hierzu kann auch eine Anstanzung der Öffnung in den fertigen Verbund von aus­ sen nach innen im sogenannten Halbschnitt erfolgen. Insgesamt bleibt somit die Grunddichtigkeit der Packung, die entscheidend für deren Gas- und Aromadichte ist, unangetastet, da der Ausgießer von außen auf den fertigen Packungsverbund aufgesiegelt bzw. aufgeklebt wird. Insbe­ sondere besteht bei den erfindungsgemäßen Packungen durch die durchge­ hend ausführbare Innenbeschichtung keine Gefahr einer Taschenbildung bei evtl. nicht vollflächig aufeinandergesiegelten Folien, womit eine sichere Sterilisation und Einhaltung der Restmengen der Sterilisations­ mittel bei Einsatz dieser Packungen im Aseptikbereich gewährleistet wird.
Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist der Kragen der Gießtülle mit einem lösbaren Sicherungsring derart verbunden, daß der Sicherungs­ ring die Tubus-Stirnseite mit den dreieckigen Zähnen im Abstand von der Trennlinie des Packungsgiebels hält. Vorzugsweise umfaßt der Siche­ rungsring den Kragen der Gießtülle in vollem Umfang. Beide Maßnahmen gewährleisten eine einwandfreie Hygiene im Öffnungsbereich der unge­ öffneten Packung, da der gesamte Ausgießöffnungsbereich von dem in sich selbst über den Sicherungsring dicht gekapselten Tüllenkörper abgedeckt ist. Der Sicherungsring dient vorteilhafterweise auch gegen ein unbe­ absichtigtes Öffnen der Gießöffnung bei Druckbelastung auf den Klapp­ deckel in Form eines Abstandshalters.
Das Öffnen des Originalverschlusses wird durch eine Aufreißlasche erleichtert, die an dem Sicherungsring befestigt ist. Diese Aufreißla­ sche ist vorzugsweise im Verbindungsbereich des Verschlußklappendek­ kels mit dem Verbindungsband angeordnet, wo sich auch eine Sollbruch­ kerbe befindet. Sprengt man diese Sollbruchkerbe und reißt den Siche­ rungsring entlang der Sollbruchlinie ab, kann der Tubus durch äußeren Druck auf die Verschlußklappe in Richtung der vorbereiteten Ringöff­ nung bewegt werden, wobei die gezahnte Stirnseite die überbeschichtete Gießlochöffnung aufschneidet. Durch die Gießtülle ist hierbei eine si­ chere Führung des Tubus bis hin zum Aufschneiden bzw. Ausbringen aller auszuschneidenden Öffnungen gewährleistet.
Nach einer Weiterbildung der Erfindung besitzen die Gießtülle und das Gießloch einen leicht ovalen tropfenförmigen Querschnitt, der sowohl die Belüftung des Packungsinnenraumes als auch die Flüssigkeitsstrahl­ führung, selbst für hochviskose Produkte, gewährleistet.
Die Strahlführung und Strahlrichtung wird fernerhin noch dadurch ver­ bessert, daß die in einer Ecke der Packungsgiebeloberfläche angeordne­ te Gießtülle eine über die Kante der Packungsschmalseite scharfkantig ausgezogene Lippe aufweist, die an ihrem freien Ende als Abreißkante ausgebildet ist. Hierdurch wird ein Nachtropfen bei Beendigung des Ausgießvorganges verhindert, da die noch im Tüllenbereich befindliche Flüssigkeit über die Tüllenschräge in die Packung zurückläuft.
Auch nach dem Wiederverschließen der Packung ist im Bereich der Gieß­ öffnung eine einwandfreie Hygiene dadurch sichergestellt, daß der Ver­ schlußklappendeckel im Schließzustand den Kragen einschließlich der Abreißkante der Ausgießtülle allseitig überragt bzw. vollständig ab­ deckt. Durch diese Abdeckung wird von vornherein eine Verschmutzung der betreffenden Randbereiche wirkungsvoll verhindert.
Vorzugsweise ist das Verbindungsband als dreiteiliges Scharnierband ausgebildet, das eine 180° Schwenkung des Verschlußklappendeckels er­ möglicht.
Um ein Herabfallen des Verschlußklappendeckels in den Gießstrahl zu verhindern, bieten sich nach Weiterbildungen der Erfindung zwei Lö­ sungswege an:
Zum einen kann das Scharnierband kniehebelartig mit zwei Totpunkten in der geschlossenen und in der geöffneten (aufgeklappten) Stellung des Verschlußklappendeckels ausgebildet sein. Zum anderen kann die dem Gießloch abgewandte Oberfläche des Verschlußklappendeckels und die Gie­ belaußenoberfläche, die in vollständig auf- bzw. umgeklappter Stellung des Verschlußklappendeckels zur Anlage kommen, Auflagen besitzen, die als Adhäsionsverschluß dienen.
Die weiterhin vorzugsweise leicht konische Ausformung des Tubus und des Gießkanals der Tülle gewährleisten einen schütteldichten Wiederver­ schluß, da ein Einfallen der Tüllenwände sicher verhindert wird.
Um ein Herabfallen des zur Bildung eines Gießloches ausgestanzten Stückes in den Packungsinnenraum zu verhindern, weist die Verschluß­ klappendeckelinnenseite einen mittig zum Tubus angeordneten Keil oder eine Nadel auf, die die Stirnseite des Tubus mit den dreieckigen Zäh­ nen überragt. Diese Ausführungsform bietet sich insbesondere mit der in Anspruch 22 beschriebenen mittig zum späteren Gießloch vorgesehenen linearen Anstanzung (Halbschnittöffnung) von außen nach innen an.
Nach einer preiswerten und fertigungstechnisch leicht zu verarbeiten­ den Weiterbildung der Erfindung besteht die gesamte Ausgußapplikation aus Kunststoff, vorzugsweise Spritzguß-Weichplastik. Der so herge­ stellte einteilige Flachausgießer kann werkseitig durch Umlenkung des Scharnierbandes um 180° und Umbördeln um die bzw. Fixieren der Aufreiß­ lasche an der Tülle funktionstüchtig um- und aufgeformt werden. Die Applikation des Flachausgießers auf dem Flachgiebel der Packung er­ folgt entweder im Füller oder auf den den Füllern nachgeschalteten Applikationsmaschinen.
Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen 15 bis 22 be­ schrieben, die insgesamt vorteilhafterweise gewährleisten, daß der üb­ liche Form-, Füll- und Verschließvorgang der Packungen ebensowenig be­ einträchtigt wird, wie die der Packungsinnenseite zugewandte geschlos­ sene Folie.
Zur Herstellung der vorbeschriebenen Flachgiebelpackung wird bei der Zuschnittfertigung eine tropfenförmige Aus- oder Anstanzung im Extru­ der überbeschichtet oder von außen in den beschichteten Verbund mittels einer Stanze ein tropfenförmiger Halbschnitt eingebracht und an der ausgeformten Packung passerhaltig über die Ausstanzung bzw. den Halb­ schnitt die Lasche des Ausgußkörpers aufgeklebt oder aufgesiegelt nach­ dem der Verschlußklappendeckel und der Kragen der Ausgießtülle mit einem zwischengelegten Sicherungsring verschweißt wurden. Damit kann die Packungsfertigung wirtschaftlich und kostengünstig ohne wesentliche Veränderung des bisherigen Herstell- und Füllvorganges durchgeführt werden.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen darge­ stellt, anhand deren die Erfindung im folgenden erläutert wird. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Behälters;
Fig. 2a bis 2d Ausgießapplikationen in verschiedenen Ansichten und Stellungen;
Fig. 3a bis 3d entsprechende Ausgießapplikationen, die zusätzlich einen Keil oder eine Nadel inmitten des Tubus aufweisen;
und Fig. 4a, b bis Fig. 7a, b jeweils Querschnitts- und Draufsicht­ ansichten der vorbereiteten Gießöffnungen.
Die in Fig. 1 dargestellte quaderförmige Flachgiebelpackung ist als Ohrenpackung mit Mittelnaht ausgeführt und gehört insoweit zum Stand der Technik. Erfindungsgemäß besitzt diese Packung an der Packungsgie­ beloberfläche 1 in möglichst eckseitiger Lage eine verschließbare Aus­ gußapplikation 2, die im Detail in den Fig. 2 und 3 näher darge­ stellt ist. Die Ausgußapplikation 2 ist einteilig ausgeführt und be­ steht aus einer Lasche (Flansch) 3, die (bzw. der) auf die Packungs­ giebeloberfläche aufgesiegelt ist. Die im wesentlichen rechteckig aus­ geführte Lasche 3 besitzt eine leicht ovale, tropfenförmige Öffnung 3 a und wird von einer im wesentlichen vertikal herausstehenden Gießtülle 4 begrenzt, die in einem Kragen 4 a endet. Ein als Stopfen dienender Tubus 5, dessen freie Stirnseite dreieckige Zähne 6 aufweist, ist mit einem Verschlußklappendeckel 13 fest verbunden. Der Verschlußklappen­ deckel 13 besitzt eine geringe Höhe, ist ebenflächig ausgeführt und über ein Verbindungsband 12 mit drei Scharnieren 12 a an der Lasche 3 angelenkt. Zwischen dem Kragen 4 a der Tülle 4 und dem Verschlußklap­ pendeckel 13 ist ein Sicherungsring 7 im wesentlichen ringsum umlau­ fend in der Funktion eines Abstandshalters zwischen dem Verschlußklap­ pendeckel und der vorbereiteten Gießöffnung angeordnet. An diesem Si­ cherungsring 7 ist eine Aufreißlasche 8 befestigt, durch deren Betäti­ gung zunächst eine Sollbruchkerbe gesprengt und anschließend der Siche­ rungring 7 entlang einer Sollbruchlinie abgerissen und entfernt werden kann. Die in einer Ecke der Packungsgiebeloberfläche 1 angeordnete Gießtülle 4 ist zur Packungsschmalseite 16 hin über deren Packungskan­ te 10 scharfkantig als Lippe ausgezogen, die an ihrem freien Ende als Abreißkante 11 ausgebildet ist.
Beim Wiederverschluß kommt der Verschlußklappendeckel (13) mit dem um­ laufenden Kragen (4 a) zur Anlage.
Hiervon unterscheidet sich die in Fig. 3a bis 3d dargestellte Aus­ führungsform lediglich dadurch, daß inmitten des Tubus ein an dem Ver­ schlußklappendeckel innenseitig befestigter Keil bzw. eine Nadel 19 an­ geordnet ist, welche die dreieckigen Zähne 6 stirnseitig überragt und daß beim Wiederverschluß der am Verschlußklappendeckel (13) verbleiben­ de ringförmige Ansatz (7 a) des Sicherungsrings (7) den umlaufenden Kra­ gen (4 a) umschließt.
Der Verschluß wird folgendermaßen betätigt: Durch Reißen an der Auf­ reißlasche 8 und Sprengen der Sollbruchkerbe 9 a sowie Abtrennen des Sicherungsringes 7 entlang der Sollbruchlinie 9 sowie anschließendes Drücken auf die Oberfläche 17 des Verschlußklappendeckels wird der Verschlußklappendeckel 13 mitsamt des Tubus 5 herabgeführt, wobei die Zähne 6 die vorbereitete Öffnung für das Gießloch 15, ggf. entlang der Trennlinie 14 (Fig. 7) durchstoßen. Die betreffenden Stellungen vor und nach dem Durchstoßen sind in den Fig. 2c und 2d bzw. 3c und 3d dargestellt. Die verschließbare Ausgußapplikation nach Fig. 3a bis 3d mit dem mittig zum Tubus 5 angeordneten Keil 19 läßt sich insbeson­ dere in Verbindung mit der in Fig. 7a und 7b dargestellten Packung verwenden. Neben der Trennlinie 14, die nach Fig. 7a als Halbschnitt­ öffnung 29 von außen nach innen ausgeführt ist, ist noch eine weitere Halbschnittstanzung mittig zu den Längsseiten des durch die Trennlinie 14 geschaffenen Tropfenovals vorgesehen. Drückt man nun den Verschluß­ klappendeckel 13 herab, so kommt zunächst der Keil bzw. die Nadel 19 mit der Halbschnittöffnung 30 in Berührung, durchtrennt die weiteren Schichten bei Fortbewegung und dient schließlich als Widerhaken zum Festhalten der durch die Zähne 6 entlang der Trennlinie 14 ausgestanz­ ten Fläche. Nach dem Herabdrücken liegen die Verschlußklappendeckel entweder wie in (2d) dargestellt auf dem Kragen 4 a des Ausgußkörpers (Tülle 4) auf oder umfassen mit dem ringförmigen Ansatz (7 a) noch zu­ sätzlich den Kragen (4 a) des Ausgußkörpers wie in (3d) dargestellt.
Eine weitere Ausführungsvariante ist noch anhand der Fig. 3b zu er­ kennen. Danach ist auf der Oberfläche 17 des Verschlußklappendeckels 13 eine Auflage 18 aufgetragen, die Teil eines Adhäsionsverschlusses (Klettverschlusses) ist. Das betreffende Pendant befindet sich auf dem Packungsgiebel in der Ecke, in der die Oberfläche 17 bei vollständigem Umklappen des Verschlußklappendeckels 13 zur Anlage kommt.
Aufschluß über den Aufbau der Packungen und die Vorbereitung des Gieß­ loches 15 geben die Fig. 4a, b bis 7a, b. Bis auf die vorbereitete Öffnung besteht die aseptische Packung aus einem Aluminium-Mehrschicht­ verbund mit einem Aufbau, der von innen nach außen folgende Schichten umfaßt: Polyäthylen 21, Karton 22, Polyäthylen 23, Aluminium 24, Haft­ vermittler 25 und Polyäthylen 26 (Kunststoffinnenbeschichtung). Nach Fig. 4a ist im Bereich des späteren Gießloches 15 die Kartonschicht 22 ausgespart und die Verbundschichten sind anschließend "in-line" auf den Extruder aufgebracht worden.
Nach Fig. 5a ist die in den fertigen Verbund eingebrachte Gießöffnung auf dem Foliensiegler mit einem der Beschichtung der übrigen Packung im wesentlichen entsprechenden Verbund, bestehend aus Folien 31 und 32 wieder abgedeckt.
Fig. 6a stellt eine Abwandlung von Fig. 4a dar, bei der die Karton­ schicht 22 bis auf wenige Brücken 28 ringförmig unterbrochen ist (Fig. 6b).
Nach Fig. 7a bzw. 7b ist durch eine sogenannte Halbschnittöffnung 29, 30 von außen durch Anstanzung des fertig beschichteten Verbundes von außen z.B. in einer Rotastanze eine Lochvorbereitung ausgeführt.
Die erfindungsgemäße Verpackung zeichnet sich insbesondere durch eine große sogenannte Pilfer- und Tamper Proof-Sicherheit aus, ohne daß Ein­ bußen der Grunddichtigkeit sowie der sicheren Wiederverschließbarkeit in Kauf genommen werden müssen.

Claims (24)

1. Quaderförmige Flachgiebelpackung, insbesondere Ohrenpackung mit Mittelnaht, mit einer im Packungsgiebel vorbereiteten durchstoßba­ ren oder entlang einer geschlossenen Trennlinie durchtrennbaren Flä­ che, die nach dem Durchstoßen bzw. Durchtrennen ein Gießloch bildet, mit einem Kunststoff-Ausgußkörper, dessen die Trennlinie bzw. das Gießloch umgebender Flansch fest mit der Packungsgiebelaußenoberfläche verbunden ist und in dessen Gießtülle ein, gegebenenfalls im Umfang der geschlossenen Trennlinienform, entsprechender an der dem Gießloch zu­ gewandten Stirnseite mit Schneiden versehener Tubus axial einführbar ist, und mit einer die Gießtülle wiederholt verschließbaren Verschluß­ kappe, wobei die Packungsinnenoberfläche mit einem wärmehaftenden Kunststoffilm beschichtet ist, dadurch gekennzeichnet, daß der fest mit dem Tubus (5) verbundene Verschlußklappendeckel (13), vorzugsweise mittels eines Verbindungsbandes (12) an der Lasche (3) des als Gieß­ tülle (4) ausgebildeten Ausgußkörpers angelenkt ist.
2. Flachgiebelpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschlußklappendeckel (13) mit einem lösbaren Sicherungsring (7) derart verbunden ist, daß der Sicherungsring (7) die Tubusstirn­ seite mit den dreieckigen Zähnen (6) im Abstand zur Trennlinie (14) bzw. zum Gießloch (15) im Packungsgiebel (1) hält.
3. Flachgiebelpackung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Sicherungsring (7) den Kragen (4 a) der Gießtülle (4) in vollem Umfang umfaßt.
4. Flachgiebelpackung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeich­ net, daß an dem Sicherungsring (7) eine Aufreißlasche (8) befestigt ist, durch deren Abziehen der Sicherungsring (7) entlang einer Soll­ bruchlinie (9) entfernbar ist.
5. Flachgiebelpackung nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufreißlasche (8) im Verbindungsbereich des Verschlußklappendeckels (13) mit dem Verbindungsband (12) am Sicherungs­ ring (7) befestigt und vorzugsweise daneben eine Sollbruchkerbe (9 a) vorgesehen ist.
6. Flachgiebelpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Gießkanal (3 a) in der Gießtülle (4) und das Gießloch (15) einen leicht ovalen tropfenförmigen Querschnitt aufwei­ sen.
7. Flachgiebelpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die in einer Ecke der Packungsgiebeloberfläche (1) angeordnete Gießtülle (4) eine über die Kante (10) der Packungsschmal­ seite (16) hinausragende scharfkantig ausgezogene Lippe aufweist, die an ihrem freien Ende als Abreißkante (11) ausgebildet ist.
8. Flachgiebelpackung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschlußklappendeckel (13) im Schließzustand den Kragen (4 a) einschließlich der Abreißkante (11) allseitig überragt (Fig. 3d) bzw. vollständig abdeckt (Fig. 2d).
9. Flachgiebelpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungsband (12) als vorzugsweise dreitei­ liges Scharnierband ausgebildet ist.
10. Flachgiebelpackung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Scharnierband (12) kniehebelartig mit zwei Totpunkten in der geschlossenen und der geöffneten (aufgeklappten) Stellung des Ver­ schlußklappendeckels (13) ausgebildet ist.
11. Flachgiebelpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die dem Gießloch (15) abgewandte Oberfläche (17) des Verschlußklappendeckels (13) und die Giebelaußenoberfläche (1), die in vollständig auf- bzw. umgeklappter Stellung des Verschlußklap­ pendeckels (13) zur Anlage kommen, vorzugsweise streifenförmige, als Adhäsionsverschluß dienende Auflagen (18) besitzen.
12. Flachgiebelpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Tubus (5) und der Gießkanal (3 a) der Tülle (4) leicht konisch ausgeformt sind.
13. Flachgiebelpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußklappendeckelinnenseite (13) einen mittig zum Tubus (5) angeordneten Keil (19) oder eine Nadel aufweist, die die Stirnseite des Tubus (5) bzw. die Schneiden (6) überragt.
14. Flachgiebelpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschlußklappendeckel (13) mit Tubus (5), der aus Tülle (4) und Lasche (3) bestehende Ausgußkörper (2) und/oder das Verbindungsband (12) einteilig aus Kunststoff, vorzugsweise Spritzguß- Weichplastik bestehen.
15. Flachgiebelpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Lasche (3) auf der Packungsgiebelaußenseite (1) aufgeklebt oder aufgesiegelt ist.
16. Flachgiebelpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die vorzugsweise mit Polyethylen beschichtete Packungsinnenoberfläche (20) im Originalverschluß sich auch über das vorbereitete Gießloch (15) bzw. die Trennlinie (14) erstreckt.
17. Flachgiebelpackung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Packung aus einem Aluminium-Mehrschichtverbund, vorzugsweise mit einer Schichtfolge Polyethylen, Karton, Polyethylen, Aluminium, Haftvermittler und Polyethylen (21-26) von außen nach innen, besteht.
18. Flachgiebelpackung nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Gießloch (15) im Originalverschluß außen wie innen aufextrudierte durchgehende Polyethylenschichten (21, 26) aber keinen Karton (22) aufweist.
19. Flachgiebelpackung nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Gießloch (15) im Originalverschluß von innen und von außen durch aufgesiegelte Folien (31, 32) verschlossen ist.
20. Flachgiebelpackung nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Gießloch (15) im Originalverschluß durch eine im Ex­ truder überschichtete ringförmig unterbrochene, vorzugsweise unter Ausschluß weniger Brücken (28), ausgestanzte Kartonschicht (27) vorberei­ tet ist.
21. Flachgiebelpackung nach Anspruch 16 oder 17, gekennzeichnet durch eine ringförmige Anstanzung (29) (Halbschnittöffnung) in den fertigen Verbund von außen nach innen als Gießlochvorbereitung.
22. Flachgiebelpackung nach Anspruch 21, insbesondere in Verbin­ dung mit Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß zusätzlich mittig zum späteren Gießloch eine lineare Anstanzung (30) (Halbschnittöff­ nung) von außen nach innen vorgesehen ist.
23. Verfahren zur Herstellung einer Flachgiebelpackung nach An­ sprüchen 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß bei der Zuschnittferti­ gung entweder in den unbeschichteten Karton eine tropfenförmige Aus- oder Anstanzung eingebracht wird, die anschließend auf dem Extruder überbeschichtet wird oder in den beschichteten Verbund eine tropfen­ förmige Anstanzung im Halbschnitt eingebracht wird und an der aufge­ formten Packung passerhaltig über die Aus- oder Anstanzung bzw. den Halbschnitt die Lasche aufgeklebt oder aufgesiegelt wird.
24. Verfahren nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß nach dem Aufkleben oder Aufsiegeln der Lasche der Verschlußklappendeckel und der Kragen der Ausgießtülle mit einem zwischengelegten Sicherungs­ ring verschweißt werden.
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