DE3739022C2 - Schloß - Google Patents
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Classifications
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- E—FIXED CONSTRUCTIONS
- E05—LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
- E05B—LOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
- E05B59/00—Locks with latches separate from the lock-bolts or with a plurality of latches or lock-bolts
Landscapes
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Schloß mit aus
dessen Gehäuse ausschiebbarem Schloßriegel und einer im ausge
schobenen Zustand mittels einer Blockiereinrichtung blockier
baren Falle, bei dem die Blockiereinrichtung von dem Schloßrie
gel gesteuert ist und im ausgeschobenen Zustand des Schloßrie
gels die Falle blockiert.
Ein solches Schloß ist z.B. durch die AT-PS 382 920
bekanntgeworden. Bei
diesem bekannten Schloß ist die Blockiereinrichtung durch einen
an der Falle gelenkig befestigten zweiseitigen Hebel gebildet,
dessen einer Arm mittels einer Feder gegen die Blockierstellung
vorgespannt ist, in der das eine Ende beim Einschieben der
Falle an einem gehäusefesten Anschlag zur Anlage bringbar ist.
An dem zweiten Arm dieses zweiseitigen Hebels ist eine in einer
vertikalen Führung verschiebbare Stange zur Anlage bringbar,
die mit einem Ende auf dem Schloßriegel aufliegt, der eine
Führungsfläche aufweist, die sich in einem Bereich absenkt, der
bei in Sperrstellung befindlichem Schloßriegel im Bereich der
Stange befindet. Dies bedingt, daß die Stange bei eingescho
benem Riegel den an der Falle angeordneten zweiarmigen Hebel
entgegen der Kraft der Feder in dessen die Falle freigebenden
Stellung drückt. In dieser Stellung kann auch das eine abgewin
kelte Ende des zweiseitigen Hebels in Eingriff mit dem Tür
drücker bzw. einer von diesem durchsetzten Nuß gelangen. Ist
der Schloßriegel dagegen ausgeschoben, so wird der zweiseitige
Hebel von der Feder in seine Blockierstellung gedrückt, wobei
die Mitnahme der Falle durch den Türdrücker nicht mehr möglich
ist.
Der Nachteil dieser Lösung besteht in dem Umstand,
daß der zweiseitige Hebel aus Platzgründen praktisch nur aus
Blech gebogen werden kann und daher keine besondere Festigkeit
aufweist. Außerdem ist die den Hebel gegen seine Blockierlage
vorspannende Feder ein Schwachpunkt, da diese, insbesondere
wenn der Schloßriegel nur selten ausgeschoben wird, ständig
maximal belastet ist und entsprechend ermüdet. Aufgrund der
nur schwachen Dimensionierung des die Blockiereinrichtung bil
denden zweiseitigen Hebels, weist die blockierte Falle nur eine
geringe Eindrückfestigkeit auf und kann daher nur wenig zu
einer Erhöhung der Einbruchshemmung beitragen, da eben die
stirnseitige Belastbarkeit der blockierten Falle nur gering
ist. Weiters ist es bei Betätigung des Drückers bei in Sperr
lage befindlichem Schloßriegel nicht ohne weiters erkennbar, daß
sich dieser in Sperrstellung befindet.
Ziel der Erfindung ist es diese Nachteile zu vermei
den und ein Schloß der eingangs erwähnten Art vorzuschlagen,
daß sich durch ein hohes Maß an Einbruchssicherheit auszeich
net.
Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, daß die
Blockiereinrichtung durch einen in einer gehäusefesten Führung
verschiebbaren Schubriegel gebildet ist, der über eine gelenkig
mit diesem und dem Schloßriegel verbundene Lasche mit dem letz
teren verbunden ist und der bei ausgeschobenem Schloßriegel in
den Bewegungsweg einer dem Schubriegel zugekehrten Schulter der
Falle eingeschoben ist.
Durch diese Maßnahmen kommt es zu einer direkten
Blockierung der Falle, sobald der Schloßriegel ausgeschoben
wird. Dabei ist es sehr leicht möglich, den Schubriegel, sowie
den diese abstützende Führung sehr kräftig auszubilden, wodurch
eine entsprechend hohe stirnseitige Belastung der blockierten
Falle erreichbar ist. Dadurch wird aber auch die Einbruchs
sicherheit wesentlich erhöht. So ist es auf einfache Weise
möglich, bei blockierter Falle Gegendruckwerte für die Falle
von mehr als 5000 N zu erreichen, so daß ein erfindungsgemäßes
Schloß einer seitlichen Einbruchskraft von weit über 10 000 N
standhalten kann, wobei für den Schloßriegel seitliche Ein
bruchskräfte im üblichen Bereich von mindestens 5000 N angenom
men werden können.
Durch die direkte Blockierung der Falle wird aber
auch erreicht, daß der Türdrücker, der ja mit der Falle in
Eingriff steht, ebenfalls bei ausgeschobenem Schloßriegel block
iert wird, wodurch gleichzeitig eine eindeutige Anzeige für
einen ausgeschobenen und daher in Sperrlage befindlichen Schloßriegel
erhalten wird.
Eine sehr platzsparende Konstruktion ergibt sich,
wenn die Führung des Schubriegels einen, vorzugsweise nahe der
Falle angeordneten gehäusefesten Zapfen aufweist, an den der
Schubriegel mit seiner von der Schulter der Falle abgekehrten
Seite anlegbar ist. Dabei kann aber eine solche Führung bei
entsprechend kräftiger Ausbildung des Zapfens relativ große
Kräfte aufnehmen. Die zweite Seite der Führung kann dabei z.B.
durch die Innenseite des Stulpes des Gehäuses des Schlosses
gebildet werden.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung kann vorge
sehen sein, daß zur weiteren Führung des Schubriegels ein einen
in dessen Bewegungsrichtung verlaufenden Durchbruch durchset
zender gehäusefester Stift vorgesehen ist.
Damit wird eine weitere Abstützung des Schubriegels
zur Aufnahme der von der Falle auf diesen einwirkenden Kräfte
erhalten.
Die Erfindung wird nun an Hand der Zeichnung näher
erläutert. Dabei zeigen
Fig. 1 und 2 Schnitte durch ein erfin
dungsgemäßes Schloß in der Offen- und Sperrstellung.
Das Schloß weist in üblicher Weise einen die Gehäuse
hälften 1 verbindenden Stulp 2 auf, der von der Falle 3 und dem
Schloßriegel 4 durchsetzt ist. Die Falle 3 und der Schloßriegel
4, weisen in üblicher Weise mit Durchbrechungen 5, 6 verse
hene Ansätze 7, 8 auf, wobei die Durchbrechungen 5, 6 von
gehäusefesten Führungsstiften 9, 10 durchsetzt sind. An dem
Ansatz 7 der Falle liegt ein Mitnehmer 11 einer vom Türdrücker
durchsetzten Nuß 12 an, der die Falle 3 entgegen der Kraft der
Fallenfeder 13 zurückziehen kann.
Der Schloßriegel 4 bzw. dessen Ansatz 8, der Ausneh
mungen aufweist, in die ein nicht dargestellter Sperrzylinder
eingreift, ist weiters gelenkig mit einer Lasche 14 verbunden,
die ihrerseits gelenkig mit einem Schubriegel 15 verbunden ist,
wobei die beiden Gelenksachsen parallel verlaufen.
Der Schubriegel 15 weist einen Durchbruch 16 auf, der
von einem gehäusefesten Führungsstift 17 durchsetzt ist.
Zur weiteren Führung und Abstützung des Schubrie
gels 14 ist ein weiterer gehäusefester Führungsstift 18 vorge
sehen.
Wie aus Fig. 2 zu ersehen ist, schiebt der Schloßriegel
4 beim Ausschieben aus dem Gehäuse 1 über die Lasche 14 den
Schubriegel 15 nach oben, wo er in den Bewegungsweg der
Schulter 20 der Falle 3 eindringt und diese in der ausgeschobe
nen Ruhestellung blockiert. Dabei wird der Schubriegel 15 durch
den Führungszapfen 18 abgestützt, wodurch die Falle 3 eine hohe
Eindrückfestigkeit bei stirnseitiger Belastung erhält.
Da die Falle 3 bei ausgeschobenem Schloßriegel 4 durch
den Schubriegel 15 blockiert ist, kann auch der Türdrücker
nicht mehr verdreht werden, da der Mitnehmer 11 der Nuß 12 an
der Falle 3 bzw. deren Ansatz 7 anliegt und daher ebenfalls
nicht (in der Zeichnung) nach rechts bewegt werden kann. Dies
stellt ein eindeutiges Zeichen für einen in Sperrstellung be
findlichen Schloßriegel 4 dar.
Der Schubriegel 15 kann zweckmäßigerweise aus dem
gleichen Material wie der Stulp 2 hergestellt werden, wodurch
sich die Lagerhaltung vereinfacht und eine entsprechend hohe
Festigkeit des Schubriegels sichergestellt wird. Die Lasche 14
kann, da auf diese bei stirnseitiger Belastung der Falle prak
tisch kaum Kräfte einwirken, z.B. aus dem für die Gehäusehälf
ten 1 vorgesehenen Material hergestellt werden.
Claims (3)
1. Schloß mit aus dessen Gehäuse ausschiebbarem Schloßriegel
und einer im ausgeschobenen Zustand mittels einer Block
iereinrichtung blockierbaren Falle, bei dem die Blockier
einrichtung von dem Schloßriegel gesteuert ist und im
ausgeschobenen Zustand des Schloßriegels die Falle blok
kiert, dadurch gekennzeichnet, daß die Blockiereinrichtung
durch einen in einer gehäusefesten Führung verschiebbaren
Schubriegel (15) gebildet ist, der über eine gelenkig mit
diesem und dem Schloßriegel (4) verbundene Lasche (14) mit
dem letzteren verbunden ist und der bei ausgeschobenem
Schloßriegel (4) in den Bewegungsweg einer dem Schub
riegel (15) zugekehrten Schulter (20) der Falle (3) einge
schoben ist.
2. Schloß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Führung des Schubriegels (15) einen, vorzugsweise nahe der
Falle (3) angeordneten gehäusefesten Zapfen (18) aufweist,
an den der Schubriegel (15) mit seiner von der
Schulter (20) der Falle (3) abgekehrten Seite anlegbar
ist.
3. Schloß nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
zur weiteren Führung des Schubriegels (15) ein einen in
dessen Bewegungsrichtung verlaufenden Durchbruch (16)
durchsetzender gehäusefester Stift (17) vorgesehen ist.
Applications Claiming Priority (1)
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- 1987-11-17 DE DE19873739022 patent/DE3739022C2/de not_active Expired - Fee Related
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