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DE3629283A1 - Stauraum in einem kraftfahrzeug - Google Patents

Stauraum in einem kraftfahrzeug

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DE3629283A1
DE3629283A1 DE19863629283 DE3629283A DE3629283A1 DE 3629283 A1 DE3629283 A1 DE 3629283A1 DE 19863629283 DE19863629283 DE 19863629283 DE 3629283 A DE3629283 A DE 3629283A DE 3629283 A1 DE3629283 A1 DE 3629283A1
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Germany
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partition
storage space
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vertical axis
vehicle
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DE19863629283
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DE3629283C2 (de
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Guenter Dipl Ing Gmeiner
Ludwig Emmer
Ludwig Schneider
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Daimler Benz AG
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Daimler Benz AG
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Publication date
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R7/00Stowing or holding appliances inside vehicle primarily intended for personal property smaller than suit-cases, e.g. travelling articles, or maps
    • B60R7/02Stowing or holding appliances inside vehicle primarily intended for personal property smaller than suit-cases, e.g. travelling articles, or maps in separate luggage compartment

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Vehicle Step Arrangements And Article Storage (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf einen Stauraum in einem Kraftfahrzeug der im Oberbegriff des Anspruchs 1 defi­ nierten Art.
Bei Kraftfahrzeugen sowohl mit vorn als auch im Heck be­ findlichem Kofferraum ist dieser Stauraum begrenzt zum einen durch den Stauraumboden und zum anderen durch da­ von hochragende Wände. Dabei ist es bekannt (DE-OS 33 32 695), im Stauraum eine Begrenzungswand um eine waagerechte und zur Fahrzeuglängsachse quer verlaufende Schwenkachse auf Höhe des Stauraumbodens schwenkbar zu lagern, wobei die Begrenzungswand in die Ebene des Stauraumbodens einklappbar und gegensinnig in eine Hoch­ kantstellung hochklappbar und in dieser Stellung verrie­ gelbar ist. Die Begrenzungswand schützt in der hochge­ klappten Stellung eine Fahrzeugheckklappe dagegen, daß im Stauraum befindliches Ladegut im Fahrbetrieb gegen die Heckklappe geschleudert wird und diese beschä­ digt. Hierzu befindet sich die Begrenzungswand im hoch­ geklappten Zustand relativ nahe der Heckklappe. Bekannt sind ferner am Boden des Gepäckraumes und seitlich die­ ses klappbar angelenkte Klappen, die um bodenseitige Schwenkachsen, die etwa parallel zur Längsachse gerich­ tet sind, klappbar sind und im hochgeklappten Zustand einen Raum zwischen dem Fahrzeugheck und dem seitlichen Radkasten abgrenzen, der als Staufach z. B. für Bordzu­ behör, Ersatzteile od. dgl. nutzbar ist (DE-OS 31 13 668). Die Klappe trägt nach oben offene Kastenfächer und ist daher nicht dafür geeignet, abgeklappt zu werden. Dadurch wird der verfügbare Innenraum bleibend verringert.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Stauraum der eingangs genannten Art zu schaffen, der je nach Wunsch der Benutzers verschiedene Variationsmöglichkeiten hinsichtlich Begrenzung, Form und Größe des Stauraumes erschließt, wobei auch die Möglichkeit für die Nutzung des Stauraumes in ursprünglicher Form und Größe beibe­ halten ist.
Die Aufgabe ist bei einem Stauraum der im Oberbegriff des Anspruchs 1 definierten Gattung erfindungsgemäß durch die Merkmale im Kennzeichnungsteil des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte weitere Merkmale dazu ergeben sich aus den Ansprüchen 2-9.
Die hochkant schwenkbare Trennwand macht es möglich, den Stauraum je nach Bedarf des Benutzers durch die jeweilige Schwenklage der Trennwand, insbesondere der Trennwand­ teile, in der Größe und Form abzugrenzen gegenüber dem übrigen Inneren des Gepäckraumes, so daß mehrere Staufächer gebildet sind, z. B. für Gepäck, Bordwerkzeug od. dgl. Die Trennwände bzw. Trennwandteile bieten dabei zum einen Schutz dagegen, daß im Fahrbetrieb Gepäckteile hin und her geschleudert werden und gegen empfindliche Fahrzeug­ wände aufschlagen und diese verformen oder sonstwie be­ schädigen. Auch ist ein Schutz von Gepäckteilen gegen Herausfallen nach hinten ermöglicht, was vor allem dann vorteilhaft ist, wenn das Kraftfahrzeug eine tiefliegende Ladekante, etwa niveaugleich mit dem Kofferraumboden, hat und daher beim Öffnen der Heckklappe evtl. die Gefahr besteht, daß Gepäckteile herausfallen. Zum anderen bieten die Trennwände bzw. Trennwandteile auch Schutz dagegen, daß einzelne im Gepäckraum befindliche Teile nicht von anderen Teilen durch Anschlagen beaufschlagt und beschädigt werden. Auch lassen sich dadurch vordere, hintere und/oder seitliche besondere Stauräume bilden und durch Trenn­ wände bzw. Trennwandteile abgrenzen, in denen empfindliche Geräte geschützt plazierbar sind, z. B. Motorantennen, Funk-Autotelefon od. dgl.
Werden die Trennwände nicht benutzt, so lassen sie sich im Bereich der Hochachsen und gegebenenfalls Gelenke der Trennwandteile an vorhandene Fahrzeugwände oder flach auf den Kofferraumboden anklappen und die Trennwandteile paketartig so weit zusammenklappen, daß die Trennwände in dieser Form nicht störend im Wege sind und praktisch das gesamte Innere des Gepäckraumes mit vollem Ladevolumen zur Verfügung steht. Durch die Merk­ male im Anspruch 9 ist eine Beheizung zumindest von durch diese Trennwandteile abgegrenzten Raumbereichen möglich. Dies hat den Vorteil, daß in den Stauräumen, die von die­ sen Trennwandbereichen abgegrenzt sind, abgelegte Ge­ päckstücke, z. B. Kleidungsstücke, Skikleidung, Skischuhe, dadurch bedarfsweise vorgewärmt werden können, wodurch der Komfort noch gesteigert ist.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung.
Der vollständige Wortlaut der Ansprüche ist vorstehend allein zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen nicht wiedergegeben, sondern lediglich durch Nennung der An­ spruchsnummer darauf Bezug genommen, wodurch jedoch alle diese Anspruchsmerkmale als an dieser Stelle ausdrücklich und erfindungswesentlich offenbart zu gelten haben.
Die Erfindung ist nachfolgend anhand von in den Zeich­ nungen gezeigten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine schematische Draufsicht eines Stau­ raumes im Heck eines Kraftfahrzeuges mit Trennwänden gemäß einem ersten Ausführungs­ beispiel,
Fig. 2 und 3 jeweils eine schematische Draufsicht ent­ sprechend derjenigen in Fig. 1 eines zwei­ ten bzw. dritten Ausführungsbeispieles.
In Fig. 1 ist schematisch ein Heck 10 eines Kraftfahr­ zeuges 11 bei entfernter Heckklappe gezeigt, wodurch ein Einblick in das Innere 12 möglich ist, und dort in den sogenannten Kofferraum. Das Innere 12 ist von einem z. B. waagerecht verlaufenden Stauraumboden 13 sowie von hoch­ ragenden Wänden begrenzt, von denen schematisch ein Heck­ mittelstück 14 des Hecks 10 gezeigt ist.
Im Inneren 12 ist beidseitig der Fahrzeuglängsachse 15 in dazu symmetrischer Anordnung jeweils eine Trennwand 16 bzw. 26 angeordnet, die vom Stauraumboden 13 hochkant aufragt. Jede Trennwand 16, 26 ist mittels eines schema­ tisch angedeuteten Halters 17 bzw. 27 am Heckmittelstück 14 um eine zum Stauraumboden 13 etwa rechtwinklig verlau­ fende Hochachse 18 bzw. 28 schwenkbar gelagert. Der Hal­ ter 17 bzw. 27 weist dazu z. B. ein herkömmliches, geeig­ netes Scharnier auf, das nicht weiter gezeigt ist. Die Hochachse 18 bzw. 28 befindet sich nahe der Fahrzeuglängs­ achse 15. Jede Trennwand 16 bzw. 26 weist mehrere Trenn­ wandteile 16 a, 16 b, 16 c bzw. 26 a, 26 b, 26 c auf. Diese sind gelenkig und zusammenklappbar sowie abklappbar an­ einander angeschlossen. Dies geschieht bei der Trennwand 16 mittels Gelenken 19 und 20 und bei der anderen Trenn­ wand 26 mittels Gelenken 29 und 30. Die Achsen der Gelenke 19, 20 bzw. 29, 30 verlaufen ebenfalls hochkant und etwa parallel zur Hochachse 18 bzw. 28.
Beim gezeigten Ausführungsbeispiel sind die einzelnen Trennwandteile 16 a, 16 b, 16 c sowie 26 a, 26 b, 26 c jeweils gleich groß bemessen, zumindest soweit es sich um den Abstand handelt, der von der Hochachse 18 zum Gelenk 19 und zwischen jenem und dem Gelenk 20 bei der Trennwand 16 gemessen wird und in gleicher Weise auch zwischen den entsprechenden Teilen bei der anderen Trennwand 26. Fällt die nicht sichtbare Heckklappe des Hecks 10 nach hinten hin ab, so sind die Trennwandteile 16 a, 16 b, 16 c bzw. 26 a, 26 b, 26 c dementsprechend hinsichtlich des Höhen­ maßes angepaßt und damit unterschiedlich groß.
Bei einem nicht gezeigten Ausführungsbeispiel sind die einzelnen Trennwandteile 16 a-16 c, 26 a-26 c jeweils bezüglich ihrer Breite ver­ schieden groß bemessen.
Die Gelenke, die die Hochachse 18 bzw. 28 bilden, sowie die Gelenke 19, 20 bzw. 29, 30 können integrierte Fest­ steller enthalten, mittels denen die zu dem gezeigten U-abgeklappten Trennwandteile 16 a, 16 b, 16 c bzw. 26 a, 26 b, 26 c in dieser Winkelstellung arretiert sind.
Bei einem anderen, nicht gezeigten Ausführungsbeispiel befinden sich statt dessen Arretiereinrichtungen jeweils zwischen den einzelnen Trennwandteilen, die in einer Win­ kelstellung der Trennwandteile zueinander selbsttätig verrasten oder auch in verschiedenen einzelnen Winkel­ stellungen.
Die Trennwand 16 ist um die Hochachse 18 in eine gewünsch­ te, eine Stauraumabgrenzung bewirkende Relativstellung, bezogen z. B. auf das Heckmittelstück 14, schwenkbar. Der Schwenkbereich ist durch einen Pfeil 21 angedeu­ tet. Wird auf eine Schwenkbarkeit um die Hochachse 18 keinen Wert gelegt, so kann der Trennwandteil 16 a auch fest mit dem Heckmittelstück 14 verbunden sein. Der an­ dere Trennwandteil 16 b ist relativ zum Trennwandteil 16 a und 16 c um das Gelenk 19 bzw. 20 und die damit vorge­ gebene Gelenkachse in Richtung der Pfeile 22 bzw. 23 schwenkbar, ebenso wie der Trennwandteil 16 c.
Die gleichen Schwenkmöglichkeiten ergeben sich bei der anderen Trennwand 26 für deren Trennwandteile 26 a, 26 b und 26 c.
In der in Fig. 1 gezeigten Relativlage der einzelnen Trennwandteile ist ein etwa rechteckiger Stauraum von den Trennwandteilen umgrenzt, der z. B. zur Aufnahme von Gepäck od. dgl. bestimmt ist. Beidseitig der Trennwand­ teile 16 b bzw. 26 b sind zwischen diesen und der Innensei­ te des linken bzw. rechten Kotflügelbereiches des Hecks 10 weitere Stauräume 24 bzw. 31 geschaffen, die z. B. für Kleingepäck, als Abgrenzung und Schutz für etwaige dort zu plazierende Geräte, z. B. Funk-Autotelefon, für die Unterbringung von Wagenheber, Bordwerkzeug, Warndreieck, Verbandkasten od. dgl. geeignet sind. Auch Schuhe, z. B. Skischuhe, können in diesen Bereichen im wesentlichen rutschsicher und geschützt aufgenommen werden. Für die Teile, die sich innerhalb des von den Trennwandteilen umgrenzten Stauraumes befinden, bilden die Trennwandteile Anschlagwände, die ein weiteres Verrutschen der Teile nach außen oder nach links oder rechts und dadurch evtl. verursachte Schäden an den Kotflügeln vermeiden.
Dadurch sind auch die Voraussetzungen geschaffen, die beidseitigen Stauräume 24 bzw. 31 separat zu beheizen oder dies dadurch zu erreichen, daß an den Trennwand­ teilen 16 b bzw. 26 b an sich bekannte Flächenheizelemente angebracht werden. Eine derartige Beheizung ermöglicht im Winter das Erwärmen des Innenraumes der Stauräume 24 bzw. 31 und damit von darin abgelegten Gegenständen, z. B. Teilen einer Skibekleidung, Skischuhe od. dgl.
Bei Nichtbedarf dieser Unterteilung in die einzelnen erläuterten Stauräume läßt sich der Trennwandteil 16 b um das Gelenk 19 an den Trennwandteil 16 a heranklappen. In gleicher Weise kann der Trennwandteil 16 c um das Ge­ lenk 20 in Pfeilrichtung 23 an den zum Trennwandteil 16 a parallel verlaufenden Trennwandteil 16 b gegensinnig her­ angeklappt werden, so daß sämtliche Trennwandteile 16 a, 16 b, 16 c etwa parallel zueinander zu einem im wesentli­ chen flächigen Paket zusammengeklappt sind, das etwa parallel zum Heckmittelstück 14 an diesem verläuft. Gleiches ist auch hinsichtlich der anderen Trennwand 26 möglich.
Durch die Gelenke 19, 29 bzw. 29, 30 sind unterschiedli­ che Schwenkwinkel zwischen den einzelnen Trennwandteilen und damit unterschiedliche Konfigurationen von damit ab­ zugrenzenden Stauräumen möglich. Statt des in Fig. 1 ge­ zeigten, im wesentlichen rechteckig umgrenzten Stauraumes läßt sich bei kleinerem Schwenkwinkel zwischen den Trenn­ wandteilen 16 a und 16 b und größerem Schwenkwinkel zwischen den Trennwandteilen 16 c und 16 b auch von den Trennwand­ teilen ein etwa trapezförmiger Stauraum umgrenzen, wobei dann die Trennwandteile 16 c und 26 c jeweils zur Hälfte über die durch die Fahrzeuglängsachse 15 definierte Mitte hinwegragen und sich mit Parallelverlauf zueinander über­ lappen.
Auch die jeweilige Bildung einer Dreieckkonfiguration je Trennwand 16 bzw. 26 ist möglich, wenn die Winkel im Bereich der Pfeile 22 und 23 jeweils spitze Winkel sind und der Trennwandteil 16 c mit seinem in Fig. 1 rechten freien Ende bis an den Bereich des Halters 17 herange­ schwenkt wird.
Ferner kann auch ein von den Trennwandteilen umgrenzter Stauraum gebildet werden, der z. B. etwa einem rechtwinkli­ gen Dreieck entspricht, dessen Grundseite durch die Trenn­ wandteile 16 a und 26 a zusammen gebildet ist, dessen eine Dreieckseite durch den demgegenüber abgeklappten Trenn­ wandteil 26 b gebildet ist, der z. B. mit dem Trennwand­ teil 26 a einen Winkel von etwa 60° einschließt, und dessen andere Dreieckseite durch die zueinander in einer Linie verlaufenden Trennwandteile 16 b und 16 c gebildet ist, deren freies Ende bis hin zum Gelenk 30 reicht und der außen vom Trennwandteil 26 c mit etwa Parallelverlauf dazu überdeckt ist. Auch ein zur anderen Seite gerich­ tetes, etwa rechtwinkliges Dreieck kann durch umgekehrte spiegelbildliche Anordnung geformt werden.
Wird der Winkel beim Pfeil 22 etwas verkleinert, dagegen derjenige beim Pfeil 23 etwas vergrößert und das freie Ende des Trennwandteiles 16 c etwa bis hin zur Fahrzeug­ längsachse 15 gezogen und gleiches auch bei den betref­ fenden Trennwandteilen der anderen Trennwand 26 vorge­ nommen, ergibt sich eine etwa prismatische Konfiguration für die Umgrenzung eines Stauraumes mittels der Trennwän­ de 16, 26.
Damit sind mit einfachen Mitteln vielfältige Gestaltungs­ möglichkeiten erschlossen, um mittels der Trennwände 16, 26 einen Stauraum zu umgrenzen und zugleich außenseitig dieser weitere Stauräume zu begrenzen, die mit restlichen Fahrzeugwänden im Bereich des Inneren 12 zusammen eigen­ ständige Stauräume bilden.
Bei dem in Fig. 2 gezeigten zweiten Ausführungsbeispiel sind für die Teile, die dem ersten Ausführungsbeispiel entsprechen, um 100 größere Bezugszeichen verwendet, so daß dadurch zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Beschreibung des ersten Ausführungsbeispieles und Fig. 1 Bezug genommen ist.
Das zweite Ausführungsbeispiel unterscheidet sich vom ersten dadurch, daß deren Trennwandteile 16 a, 26 a ent­ fallen sind und die Trennwandteile 116 b bzw. 126 b im Be­ reich der Gelenke 119 bzw. 129 mittels Haltern 117 bzw. 127 am Heckmittelstück 114 um jeweilige Hochachsen 118 bzw. 128 schwenkbeweglich gehalten sind. Diese Hochachsen 118 bzw. 128 sind hier querab von der Fahrzeuglängsachse 115 und in möglichst großem Abstand davon angeordnet, wo­ bei diese gleichwohl wie beim ersten Ausführungsbeispiel im Bereich des Heckmittelstückes 114 angeordnet sind. Wird die so gestaltete Trennwand 116 bzw. 126 nicht be­ nötigt, so wird der Trennwandteil 116 b bzw. 126 b an das Heckmittelstück 114 herangeklappt. Der andere Trennwand­ teil 116 c bzw. 126 c ist entweder vorher bereits im Bereich des Gelenkes 120 bzw. 130 an den Trennwandteil 116 b bzw. 126 b herangeklappt worden oder dies erfolgt nach Anklap­ pen des Trennwandteiles 116 b bzw. 126 b an das Heckmittel­ stück 114.
Bei einem anderen, nicht gezeigten Ausführungsbeispiel, das demjenigen in Fig. 2 ähnelt, ist die jeweilige Trenn­ wand 116 bzw. 126 bei Nichtgebrauch seitlich links bzw. rechts zu einem Paket zusammengeklappt. Im Bedarfsfall wird jede Trennwand 116 bzw. 126 um die Hochachse 118 bzw. 128 des Gelenks 119 bzw. 129 in Richtung zum Heck­ mittelstück 114 hin geklappt, und dies vorzugsweise so, daß dann beide Trennwände 116 bzw. 126 eine heckseitige, in Querrichtung etwa flächig durchgehende Trennwand bilden. Dies ist vor allem dann von Vorteil, wenn das Kraftfahrzeug 111 eine tiefliegende Ladekante hat, wobei bei hochgeklappter Heckklappe und beladenem Kofferraum sonst die Gefahr besteht, daß Gepäckstücke aufgrund der tiefliegenden Ladekante nach hinten und dort herausfallen. Dem ist dann durch die so geschwenkten Trennwände 116 bzw. 126 vorgebeugt, die dann die Gepäckstücke heckseitig gegen Herausfallen sichern.
Beim dritten Ausführungsbeispiel in Fig. 3 sind wie beim zweiten Ausführungsbeispiel je Trennwand 216 bzw. 226 nur zwei Trennwandteile 216 a und 216 b bzw. 226 a, 226 b vorge­ sehen. Das Gelenk mit der Hochachse 218 bzw. 228 befindet sich hier etwa entsprechend Fig. 1 zwar nahe der Fahr­ zeuglängsachse 215 jedoch in möglichst großem Abstand vom Heckmittelstück 214. Wird die Trennwand 216 bzw. 226 nicht benötigt, so wird der Trennwandteil 216 b im Bereich des Gelenkes 219 an den anderen Trennwandteil 216 a heran­ geklappt und gleiches auch bei den entsprechenden Teilen der anderen Trennwand 226 getan. Je nach Platzverhältnis­ sen im Inneren 212 kann das Paket im übrigen um die Hoch­ achse 218 bzw. 228 z. B. im Uhrzeigersinn bzw. Gegenuhr­ zeigersinn so weit geschwenkt werden, daß das Paket mög­ lichst nah an eine den Fahrgastraum vom Gepäckraum tren­ nende Wand herangeklappt ist.
Ein anderes, nicht gezeigtes Ausführungsbeispiel ist ge­ genüber dem dritten Ausführungsbeispiel dahingehend va­ riiert, daß der jeweilige Trennwandteil 216 b bzw. 226 b fehlt und bedarfsweise der Trennwandteil 216 a und/oder 226 a um die zugeordnete Hochachse 218 bzw. 228 so weit geschwenkt wird, bis er etwa parallel zur Fahrzeuglängs­ achse 215 ausgerichtet ist.
Beim dritten Ausführungsbeispiel ist jede Trennwand 216 bzw. 226 entweder an einer den Fahrgastraum vom Koffer­ raum abtrennenden hochragenden Wand des Fahrzeuges ange­ lenkt oder die Anlenkung erfolgt am Stauraumboden 213.
Bei anderen, nicht gezeigten Ausführungsbeispielen, bei denen die Trennwände z. B. ähnlich Fig. 1 und 2 gestaltet sind, sind die Trennwände statt am Heckmittelstück an einer anderen hochragenden Wand im Heckbereich oder eben­ falls am Stauraumboden um die Hochachse schwenkbar gehal­ ten und gelagert.

Claims (9)

1. Stauraum in einem Kraftfahrzeug, der vom Stauraumboden und von hochragenden Wänden begrenzt ist, ge­ kennzeichnet durch mindestens eine vom Stauraumboden (13; 113; 213) hochkant aufragende Trennwand (16, 26; 116, 126; 216, 226), die am Stau­ raumboden und/oder an einer der Wände (14; 114; 214) um eine Hochachse (18, 28; 118, 128; 218, 228) schwenk­ bar gelagert ist.
2. Stauraum nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Trennwand (16, 26; 116, 126; 216, 226) mehrere gelenkig und zusammenklappbar und abklappbar aneinander angeschlossene Trennwandteile (16 a-16 c, 26 a-26 c; 116 b, 116 c, 126 b, 126 c; 216 a; 216 b, 226 a, 226 b) aufweist, deren Gelenkachsen (19, 20, 29, 30, 120, 130; 219, 229) etwa parallel zur Hochachse (18, 28; 118, 128; 218, 228) verlaufen.
3. Stauraum nach Anspruch 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die einzelnen Trennwandteile (16 a-16 c, 26 a-26 c; 116 b, 116 c, 126 b, 126 c; 216 a, 216 b, 226 a, 226 b) bezüglich ihrer Höhe und/oder Breite gleich groß oder insbesondere unterschiedlich groß bemessen sind.
4. Stauraum nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß beidseitig der Fahr­ zeuglängsachse (15, 115, 215) jeweils in dazu etwa symme­ trischer Anordnung eine Trennwand (16, 26; 116, 126; 216, 226) angeordnet ist.
5. Stauraum nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß die Hochachse (18, 28; 218, 228) jeder Trennwand (16, 26; 216, 226) zu­ mindest nahe der Fahrzeuglängsachse (15, 215) angeord­ net ist.
6. Stauraum nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß die Hochachse (118, 128) jeder Trennwand (116, 126) querab von der Fahr­ zeuglängsachse (115) und in möglichst großem Abstand von dieser angeordnet ist.
7. Stauraum nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch gekennzeichnet, daß die Hochachse (18, 28; 118, 128) jeder Trennwand (16, 26; 116, 126) zu­ mindest nahe einem Heckstück (14; 114) des Fahrzeuges angeordnet ist.
8. Stauraum nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch gekennzeichnet, daß die Hochachse (218, 228) jeder Trennwand (216, 226) in Richtung der Fahr­ zeuglängsachse (215) in möglichst großem Abstand von einem Heckstück (214) des Fahrzeuges angeordnet ist.
9. Stauraum nach einem der Ansprüche 1-8, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest einige Be­ reiche der Trennwand (16, 26; 116, 126; 216, 226) mit einer Heizvorrichtung, insbesondere einer Flächenhei­ zung, versehen sind.
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