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DE19711035C1 - Vorrichtung zum variablen Unterteilen eines Stauraums - Google Patents

Vorrichtung zum variablen Unterteilen eines Stauraums

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DE19711035C1
DE19711035C1 DE19711035A DE19711035A DE19711035C1 DE 19711035 C1 DE19711035 C1 DE 19711035C1 DE 19711035 A DE19711035 A DE 19711035A DE 19711035 A DE19711035 A DE 19711035A DE 19711035 C1 DE19711035 C1 DE 19711035C1
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DE
Germany
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DE19711035A
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Achim Dipl Ing Hespelt
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Mercedes Benz Group AG
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Daimler Benz AG
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R7/00Stowing or holding appliances inside vehicle primarily intended for personal property smaller than suit-cases, e.g. travelling articles, or maps
    • B60R7/02Stowing or holding appliances inside vehicle primarily intended for personal property smaller than suit-cases, e.g. travelling articles, or maps in separate luggage compartment

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Vehicle Step Arrangements And Article Storage (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum variablen Unterteilen eines Stauraums, insbesondere eines Kofferraums in einem Personenkraftwagen, gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Solche Vorrichtungen dienen dazu, in weitläufigen großen Stauräumen von Transportfahrzeugen, z. B. in Kofferräumen von Personenkraftwagen, kleinere, bzw. einzelne Gepäckstücke oder Gegenstände gegen Umherfallen zu sichern. Von Vorteil sind solche Vorrichtungen, insbesondere für Transport von Tüten, Flaschen, Plastikbeutel, Einkaufstaschen etc. des täglichen Einkaufs, die beim Transport nach Möglichkeit nicht umfallen oder stürzen sollen.
Bei einer bekannten Vorrichtung dieser Art (DE 71 12 747 U1) ist eine aus einem mit Tuch- oder Netz bespannten Gestell bestehende Klappbox an der Seitenwand eines Kofferraums in einem Pkw befestigt. Das Gestell kann mittels zwei an den Gestellseiten sich befindlichen Gelenken zusammengeklappt und an die Innenseite der Kofferraumwand angelegt werden. Eine Klammer hält das zusammengeklappte Gestell an der Innenwand fest. Die an den Gestellseiten sich befindlichen Gelenke sind mit Feststellschrauben ausgestaltet, mittels welcher das Gestell in beliebiger Ausziehstellung durch Festklemmen der Gelenke fixiert werden kann, so daß der Rauminhalt der Klappbox an den momentanen Bedarf angepaßt werden kann. Die Feststellschrauben können aber nicht verhindern, daß sich bei insbesondere voll ausgestellter Klappbox diese sich bei extremen Fahrzeugbeschleunigungen oder Kurvenfahrten teilweise vom Kofferraumboden abhebt, so daß flachere Gegenstände die Trennwände unterwandern und in dem übrigen Kofferraumteil nach wie vor frei umherfallen. Dies wird durch nicht ausreichendes Festdrehen der Feststellschrauben in den beiden äußeren Gelenken noch unterstützt.
Bei einer ebenfalls bekannten Vorrichtung dieser Art (DE 36 29 283 C2) ist die vordere, verschiebbare Trennwand in zwei voneinander entkoppelte, separate Trennwände aufgeteilt und alle Trennwände in Winkellagen zueinander arretierbar, wozu alle Hochachsen zwischen den Trennwänden mit die Trennwände miteinander verrastenden Arretiereinrichtungen versehen sind. Die in jeder der beiden Ketten von Trennwänden letzte Trennwand ist endseitig um eine Hochachse drehbar an der heckseitigen Kofferraumwand befestigt. Auch hier kann durch Verstellen der Winkellagen der Trennwände der von den Trennwänden umgrenzte Raum an das Volumen der zu sichernden Gegenstände angepaßt werden, so daß diese keinen Leerlauf zum Verrutschen oder Umkippen vorfinden und somit relativ sicher fixiert sind. Hier treten die gleichen Probleme auf wie vorstehend beschrieben.
Aus der DE 40 15 556 A1 ist es bekannt, Trennwände am Kofferraumboden schwenkbar zu befestigen, wodurch wohl das Abheben der Trennwände bei Fahrzeugbeschleunigungen vermieden wird, jedoch sind der Gebrauchsfähigkeit enge Grenzen gesetzt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art so zu verbessern, daß sie in allen Ausziehpositionen zuverlässig die jeweils vorgegebene Raumunterteilung beibehält und sicher am Stauraumboden verhaftet bleibt.
Die Aufgabe ist bei einer Vorrichtung zum variablen Unterteilen eines Stauraums der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 definierten Gattung erfindungsgemäß durch die Merkmale im Kennzeichenteil des Patentanspruchs 1 gelöst.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung hat den Vorteil, daß durch die Verriegelungsvorrichtung zwischen der vorderen, verschiebbaren Trennwand und dem Stauraumboden die vordere Trennwand in jeder Verstellposition sicher am Stauraumboden verankert ist und damit über die Gelenkverbindungen auch die übrigen Trennwänden gegen Verschieben, Verrutschen oder Abheben vom Stauraumboden fixiert sind. Die Verriegelungsvorrichtung ist einfach und mit geringem Kraftaufwand zu bedienen und bedarf keiner so hohen Feststellkräfte wie die Feststellschrauben bei der bekannten Vorrichtung, die von bestimmten Personen nicht aufgebracht werden können. Die erfindungsgemäße Vorrichtung weist im zusammengefalteten Nichtgebrauchszustand eine nur geringe Paketdicke auf und kann gut an der Stauraumwand ohne nennenswert störenden Auftrag mitgeführt werden, der die Nutzung des kompletten Stauraums beeinträchtigen oder behindern würde. Die Verriegelungsvorrichtung ist auch in dem an die Stauraumwand angeklappten Nichtgebrauchszustand der Vorrichtung wirksam, so daß für die Festlegung der Vorrichtung an der Stauraumwand keine gesonderte Halteklammer oder sonstige Haltemittel vorgehalten werden müssen.
Zweckmäßige Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit vorteilhaften Weiterbildungen und Verbesserungen der Erfindung sind in den weiteren Patenansprüchen angegeben.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung weist der Riegel der Verriegelungsvorrichtung mindestens einen Raststift auf und die Vielzahl der hintereinander gereihten Riegelaufnahmen ist als mindestens eine Lochreihe zum formschlüssigen Einstecken des mindestens einen Raststiftes ausgeführt, die etwa rechtwinklig zu der Stauraumwand mittig den Stauraum durchquert. Eine solche Ausgestaltung der Verriegelungsvorrichtung ist konstruktiv sehr einfach und fertigungstechnisch mit geringen Herstellungskosten zu realisieren.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist am Stauraumboden eine parallel zu der mindestens einen Lochreihe sich erstreckende Führungsschiene vorgesehen und an der verschiebbaren Trennwand ein die Führungsschiene eintauchendes Führungsglied angeordnet. Bevorzugt weist dabei die Führungsschiene mindestens eine in Längsrichtung sich erstreckende, dazu quer vorspringende Schulter auf, die das Führungsglied auf dessen vom Stauraumboden abgekehrten Oberseite zumindestens teilweise mit Führungsspiel übergreift. Durch die Führungsschiene wird nicht nur das Einrasten des mindestens einen Raststiftes in das in der jeweiligen Ausziehstellung der verschiebbaren Trennwand vorhandene Rastloch erleichtert, sondern auch über den gesamten Verschiebeweg der Trennwand deren zuverlässige Haftung am Stauraumboden gewährleistet, was ansonsten nur mit einem extrem langen Raststift zu erreichen wäre. Durch die Übergreifungsschulter ist die Trennwand mittels des Führungsglieds in jedem Zeitpunkt mit dem Stauraumboden gekoppelt, und zur Sicherung gegen Längsverschiebung genügt ein relativ geringes Eintauchen des Raststiftes in das Rastloch, was die Schnelligkeit in der Bedienung der Verriegelungsvorrichtung zum Lösen und Festlegen der Trennwand wesentlich erhöht.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung sind die Gelenkverbindungen zwischen den Trennwänden von Scharniergelenken mit etwa rechtwinklig zum Stauraumboden ausgerichteten Scharnierachsen gebildet. Diese Scharniergelenke tragen wesentlich zur Verbesserung der Steifigkeit der ausgezogenen Vorrichtung bei.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung sind zwischen jedem Seitenende der verschiebbaren Trennwand und der Stauraumwand mindestens zwei miteinander gelenkig verbundene Trennwände vorhanden. Die Anzahl der seitlichen Trennwände kann an den an der Stauraumwand vorhandenen Raum für die Versenkung der seitlichen Trennwände angepaßt werden. Durch viele seitliche Trennwände läßt sich die Vorrichtung auch in quer zur Stauraumwand lang ausgedehnten Stauräumen verwenden.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird die erfindungsgemäße Vorrichtung besonders vorteilhaft in Kofferräumen von Pkw eingesetzt, wobei sie an der heckseitigen Kofferraumwand oder einer diese abdeckenden Verkleidung gelenkig befestigt wird. Die verschiebbare Trennwand verläuft dann parallel zur Heckwand und erstreckt sich über die gesamte Kofferraumbreite.
Da in Kofferräumen von Pkw üblicherweise im Kofferraumboden das Reserverad einliegt und der ebene Laderaumboden durch eine auf dem Kofferraumboden aufliegende, das Reserverad überdeckenden, steifen Bodenabdeckung, wie Matte oder Platte, hergestellt wird, sind gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung die mindestens eine Lochreihe und die Führungsschiene der Verriegelungsvorrichtung in der Bodenabdeckung integriert. Bei vollständig an die Heckwand angeklappter Vorrichtung ist die Bodenplatte zum Anheben zwecks Zugang zum Reserverad frei.
Die Erfindung ist anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels im folgenden näher beschrieben. Es zeigen jeweils in schematischer Darstellung:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung eines Hecks eines Personenkraftwagens mit einem bei geöffneter Heck- oder Kofferraumklappe zugänglichen Kofferraum,
Fig. 2 eine perspektivische Darstellung einer Vorrichtung zum variablen Unterteilen des Kofferraums in Fig. 1, teilweise aufgeklappt,
Fig. 3 eine gleiche Darstellung wie Fig. 2 der zusammengeklappten Vorrichtung,
Fig. 4 eine gleiche Darstellung wie in Fig. 2 mit zur Hälfte entfernter Kofferraum-Bodenabdeckung,
Fig. 5 eine perspektivische Darstellung der zusammengeklappten Vorrichtung und der zwecks Zugang zum Reserverad angehobenen Kofferraum-Bodenabdeckung,
Fig. 6 eine vergrößerte Darstellung des Ausschnitts VI in Fig. 4.
In Fig. 1 ist mit 10 das Heck eines Personenkraftwagens bezeichnet, in dem ein Kofferraum 11 ausgebildet ist, der mit einer Heck- oder Kofferraumklappe 12 verschließbar ist. Üblicherweise ist im Boden des Kofferraums 11 eine Vertiefung zur Aufnahme eines Reserverads ausgebildet, das von einer auf den Kofferraumboden aufgelegten steifen Bodenabdeckung 13 in Form einer ebenen Matte oder Platte, abgedeckt ist. An der die Heckseite des Kofferraums 11 begrenzenden Kofferraumwand 14 oder einer diese Kofferraumwand 14 innen abdeckenden Heckverkleidung, ist eine Vorrichtung 15 zum variablen Unterteilen des Kofferraums 11 befestigt. Dabei stellt die Vorrichtung 15 innerhalb des Kofferraums 11 einen Aufnahmeraum 16 mit variabel wählbarer Grundfläche zum Hineinstellen von kleineren Gegenständen und Gepäckstücken zur Verfügung, damit diese in einer engen Umgrenzung gehalten werden und bei der Fahrt nicht im großflächigen Kofferraum 11 umherfallen können.
Die Vorrichtung 15 ist in Fig. 2 perspektivisch dargestellt. Von den fahrzeugseitigen Teilen ist die heckseitige Kofferraumwand 14 und die ebene Bodenabdeckung 13 zu sehen. Die Vorrichtung 15 weist im Ausführungsbeispiel insgesamt fünf über Scharniergelenke 17 miteinander verbundene, vertikal emporstehende Trennwände auf, von denen die vordere, von der Kofferraumheckwand 14 abgekehrte Trennwand 18 sich parallel zur Kofferraumheckwand 14 erstreckt und endseitig über jeweils zwei miteinander gelenkig verbundene Trennwände 19, 20 bzw. 21, 22 an der Kofferraumheckwand 14 gelenkig befestigt ist. Die Festlegung der Trennwände 20, 22 an der Kofferraumheckwand 14 erfolgt ebenfalls über Scharniergelenke mit vertikal ausgerichteter Scharnierachse. Anstelle der jeweils beiden seitlichen Trennwände 19, 20 bzw. 21, 22 kann auch eine Vielzahl von gelenkig miteinander verbundenen Trennwänden vorgesehen werden, um beispielsweise die Auszugslänge der Vorrichtung 15 in Pfeilrichtung 23 in Fig. 2 zu vergrößern oder um zu erreichen, daß im teilweise ausgezogenen Zustand der Vorrichtung 15 die Trennwände 19-22 nicht soweit in den Aufnahmeraum 16 hineinragen. Die vordere, verschiebbare Trennwand 18 erstreckt sich vorzugsweise über die gesamte Breite des Kofferraums 11 bzw. der Bodenabdeckung 13 im Kofferraum 11.
Zur Festlegung der vorderen Trennwand 18 in jeder beliebigen Stellung längs ihres möglichen Verschiebewegs (Pfeil 23) ist eine zwischen der Trennwand 18 und der Bodenabdeckung 13 wirksame Verriegelungsvorrichtung 24 vorgesehen, die einen an der Trennwand 18 festgelegten, manuell betätigbaren Riegel 25 und eine Vielzahl von in Verschieberichtung (Pfeil 23) in der Bodenabdeckung 13 hintereinander aufgereihten Riegelaufnahmen 26 besteht. Wie in Fig. 6 vergrößert dargestellt ist, umfaßt der Riegel 25 hier zwei Raststifte 27, 28, die über ein Griffstück 29 miteinander verbunden und vertikal verschieblich in einem an der Trennwand 18 befestigten Riegelblock 30 vertikal federnd gehalten sind. Wie aus Fig. 2, 3 und 5 erkennbar ist, ist die Vielzahl der Riegelaufnahmen 26 als zwei zueinander parallele Lochreihen 31, 32 in der Bodenabdeckung 13 ausgebildet, die sich mit Querabstand voneinander in Verschieberichtung (Pfeil 23) der Trennwand 18 etwa mittig in der Bodenabdeckung 13 erstrecken. Die einzelnen Rastlöcher 33 der beiden Lochreihen 31, 32 sind so ausgebildet, daß sie die Enden der Raststifte 27, 28 jeweils formschlüssig aufnehmen. Mittig zwischen den beiden Lochreihen 31, 32 erstreckt sich in der Bodenabdeckung 13 eine Führungsschiene 34, die mit etwa C-förmigem Hohlprofil einstückig in die Bodenabdeckung 13 eingearbeitet ist. An der Unterseite des Riegelblocks 30 ist ein Führungsglied 35 angeordnet, das mit einem im Querschnitt T-förmigen Führungskopf 37 (Fig. 4) in die Führungsschiene 34 hineinragt und dort mit Führungsspiel geführt ist. Der Führungskopf 36 wird an dem der Kofferraumheckwand 14 zugekehrten Ende der Führungsschiene 34 in diese eingeschoben und kann, da der Führungskopf 36 auf seiner Oberseite links und rechts von den Schultern des C-Profils der Führungsschiene 34 übergriffen wird, nicht nach oben aus der Führungsschiene 34 herausgezogen werden, so daß die Trennwand 18 in Vertikalrichtung immer fest an der Bodenabdeckung 13 verankert ist.
In Fig. 3 ist die Vorrichtung 15 in ihrer zusammengeklappten Nichtgebrauchsstellung dargestellt. In diesem Fall liegen alle Trennwände 18-22 aneinander, und das gesamte Trennwandpaket liegt in einer in der Kofferraumheckwand 18 vorgesehenen Vertiefung 39 (Fig. 2 und 4) ein, so daß die dem Kofferraum 11 zugekehrte Vorderseite der vorderen Trennwand 18 bündig mit der Kofferraumheckwand 14 abschließt. In dieser Stellung kann die Trennwand 18 mittels der Verriegelungsvorrichtung 24 an einer mit dem Kofferraumboden einstückigen Schwelle 37 verriegelt werden, in welcher ein von der Führungsschiene 34 getrennter schmaler Endabschnitt 34' und zwei von den Lochreihen 31, 32 getrennte Rastlöcher 33' ausgebildet sind (Fig. 6). An der Schwelle 37 liegt die Bodenabdeckung 13 mit ihrer Vorderkante 131 an und kann in dieser Stellung zwecks Freilegen des Reserverads aus dem Kofferraum 11 entnommen werden, wie dies in Fig. 5 dargestellt ist. Damit nach Wiedereinlegen der Bodenabdeckung 13 in den Kofferraum 11 das Führungsglied 35 mit seinem Führungskopf 36 aus dem Führungsschienenabschnitt 34' heraus stirnseitig in die Führungsschiene 34 in der Bodenabdeckung 13 einfahren kann, ist zwischen der Vorderkante 131 der Bodenabdeckung 13 und der Schwelle 37 eine formschlüssige Zentrierung 38 (Fig. 5 und 6) vorgesehen, die für eine solche Ausrichtung der Bodenabdeckung 13 sorgt, daß der Führungsschienenabschnitt 34' in der Schwelle 37 mit der Führungsschiene 34 in der Bodenabdeckung 13 fluchtet. Die in ihrer Nichtgebrauchsstellung gemäß Fig. 3 eingeklappte Vorrichtung 15 gibt vollständig den Kofferraum 11 frei und behindert oder stört nicht dessen vollständige Nutzung.
Soll eine kleinere Anzahl von losen Gegenständen oder Gepäckstücken gegen Umherfallen in dem großräumigen Kofferraum 11 gesichert werden, so ist das Griffstück 29 soweit nach oben zu ziehen, bis die beiden Raststifte 27, 28 aus den beiden Rastlöchern 33' in der Schwelle 37 ausheben. Danach wird die Trennwand 18 von der Kofferraumheckwand 14 in Richtung Pfeil 23 in Fig. 2 abgezogen, wobei die Trennwände 19-22 allmählich auseinanderklappen und den Aufnahmeraum 16 freigeben (Fig. 2 und 4). In der gewünschten Ausziehstellung der Vorrichtung 15 wird das Griffstück 29 wieder nach unten bewegt, so daß die Raststifte 27, 28 in zwei Rastlöcher 33 in den beiden Lochreihen 31, 32 einfallen und die Trennwand 18 unverschiebbar an der Bodenabdeckung 13 festlegen. Um ein unbeabsichtigtes Herausgleiten der Raststifte 27, 28 aus den Lochreihen 31, 32 zu vermeiden, kann an dem Griffstück 29 eine Druckfeder angreifen, die das Griffstück 29 vertikal nach unten belastet und damit die Raststifte 27, 28 in Eingriff mit den Rastlöchern 33 hält.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung 15 zur Unterteilung des Kofferraums 11 ist nicht auf die Anwendung in einem Kofferraum 11 für einen Personenkraftwagen beschränkt. Vielmehr kann die Vorrichtung 15 in beliebigen Stau- oder Laderäumen von Transportfahrzeugen verwendet werden.

Claims (12)

1. Vorrichtung zum variablen Unterteilen eines Stauraums, insbesondere eines Kofferraums in einem Personenkraftwagen, mit vom Stauraumboden hochstehenden, miteinander gelenkig verbundenen Trennwänden, von denen zwei Trennwände mit jeweils dem freien Ende an einer vom Stauraumboden vertikal emporragenden Stauraumwand angelenkt sind und eine Trennwand etwa rechtwinklig zur Stauraumwand verschiebbar ist, gekennzeichnet durch eine zwischen der verschiebbaren Trennwand (18) und dem Stauraumboden (13) wirksame Verriegelungsvorrichtung (24), die einen an der verschiebbaren Trennwand (18) angeordneten, manuell betätigbaren Riegel (25) und eine Vielzahl von in Verschieberichtung am Stauraumboden (13) hintereinander aufgereihten Riegelaufnahmen (26) aufweist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Riegel (25) mindestens einen Raststift (27, 28) aufweist und die Vielzahl der Riegelaufnahmen (26) als mindestens eine Lochreihe (31, 32) zum formschlüssigen Eintauchen des mindestens einen Raststiftes (27, 28) ausgeführt ist, die etwa rechtwinklig zu der Stauraumwand (14) etwa mittig den Stauraum (11) durchquert.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß am Stauraumboden (13) eine parallel zu der mindestens einen Lochreihe (31, 32) sich erstreckende Führungsschiene (34) vorgesehen und an der verschiebbaren Trennwand (18) ein in die Führungsschiene (34) eintauchendes Führungsglied (35) angeordnet ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsschiene (34) mindestens eine in Längsrichtung sich erstreckende, dazu quer vorspringende Schulter aufweist, die das Führungsglied (35) auf dessen vom Stauraumboden (13) abgekehrten Oberseite mit Führungsspiel zumindest teilweise übergreift.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen jedem Seitenende der verschiebbaren Trennwand (18) und der Stauraumwand (14) mindestens zwei gelenkig miteinander verbundene Trennwände (19, 20 bzw. 21, 22) vorhanden sind.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, daß die Gelenkverbindungen zwischen den Trennwänden (18-22) von Scharniergelenken (17) mit etwa rechtwinklig zum Stauraumboden (13) ausgerichteten Scharnierachsen gebildet sind.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-6, dadurch gekennzeichnet, daß die vertikal emporragende Stauraumwand von der heckseitigen Kofferraumwand (14) oder eine diese abdeckenden Heckverkleidung eines Personenkraftwagens gebildet ist und daß die verschiebbare Trennwand (18) sich dazu parallel und vorzugsweise über die gesamte, bodenseitig freie Kofferraumbreite erstreckt.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Kofferraumboden eine steife Bodenabdeckung (13) unverschiebbar aufliegt und daß die mindestens eine Lochreihe (31, 32) und die Führungsschiene (34) in der Bodenabdeckung (13) integriert sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenabdeckung (13) vom Kofferraumboden abnehmbar ausgebildet ist und daß zwischen Kofferraumboden (Schwelle 37) und Bodenabdeckung (13) mindestens eine formschlüssige Zentrierung (38) vorgesehen ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenabdeckung (13) in einem solchen Abstand vor der heckseitigen Kofferraumwand (14) endet, daß sie bei paketartig aneinander angeklappten und an die heckseitige Kofferraumwand (14) angelegten Trennwänden (18-22) zum Hochnehmen freiliegt.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7-10, dadurch gekennzeichnet,
daß der trennwandseitige Riegel (25) zwei Raststifte (27, 28) aufweist, die an einem an der verschieblichen Trennwand (18) vertikal verschiebbaren Griffstück (29) befestigt sind, und
daß in der Bodenabdeckung (13) zwei symmetrisch zur Führungsschiene (34) verlaufende Lochreihen (31, 32) vorgesehen sind.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß die Führungsschiene (34) mit C-förmigem Hohlprofil einstückig in die Bodenabdeckung (13) eingearbeitet ist und
daß das Führungsglied (35) mit einem über die Unterkante der verschiebbaren Trennwand (18) vorstehenden, im Querschnitt T-förmigen Führungskopf (36) in dem Hohlprofil gleitet.
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