DE3600463A1 - Verfahren und vorrichtung zur herstellung keramischer inlays - Google Patents
Verfahren und vorrichtung zur herstellung keramischer inlaysInfo
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Description
Die in der modernen Zahnmedizin in erheblichem Umfang eingesetzten
Füllungen in eine vom Zahnarzt erzeugte und/oder präparierte
Kavität aus Amalgam, Kunststoff, dentalkeramischer Masse oder
Metall wie Gold dienen dazu, dem Zahn die durch die Kavität geschwächte
mechanische Widerstandskraft möglichst weitgehend wiederzugeben.
Wenn diese Füllungen inoral gefertigt werden, heißen
sie Plomben, bei exoraler Anfertigung nennt man sie Inlays.
Eine wichtige Anforderung an ein solches Inlay ist eine möglichst
gute Paßgenauigkeit in die Kavität.
Eine bis heute übliche Herstellungsweise besteht im wesentlichen
darin, die durch das Inlay anszufüllende Kavität mit einer reversiblen
Abformmasse wie Silicon, Hydrokolloid o. ä. abzuformen
und das so gewonnene Positivmodell mit Gips oder einer anderen
erhärtenden Masse zu umgießen und so ein Negativmodell der Kavität
zu erzeugen. Dieses wird mit Wachs ausgegossen, das nach Erstarrung
aus der Kavität entfernt wird, und das so freigelegte
wächserne Positivmodell wird in eine sogenannte selbsthärtende,
d. h. nach Zugabe bestimmter Flüssigkeiten härtende Einbettmasse
mit bestimmten Expansionswerten eingebettet. Üblich sind Expansionswerte
von 0,5 bis 2,5% linear. Nach Erhärtung der Einbettmasse
wird das Wachs ausgeschmolzen und mit einem Metall, üblicherweise
einer Goldlegierung, ausgegossen. Man erhält auf diese
Weise ein gut passendes Goldinlay, das ohne besondere Nachbehandlung
direkt verwendbar ist. Es hat aber den Nachteil, daß
jedes Metall im Munde die Gefahr unerwünschter elektrochemischer
Reaktionen mit anderen Metallen unter Vermittlung des Speichels
mit sich bringt. Auch ist der meist sichtbare Metallanteil eine
aus ästhetischen Gründen oft unerwünschte Begleiterscheinung.
Der Versuch, diese Nachteile durch Inlays aus zahnfarbenem
Kunststoff zu vermeiden, bringt aber andere Nachteile mit sich,
nicht nur weil die für diesen Zweck verwendeten Kunststoffe
nicht immer biokompatibel, d. h. gewebeverträglich sind, sondern
vor allem weil sie stets Wasser aus dem Speichel aufnehmen, was
zu Aufquellungen und Verfärbungen führt. Unter solch einer Füllung,
die dann nicht mehr richtig paßt, bildet sich leicht Sekundärkaries.
Die Nachteile metallischer Inlays und solcher aus Kunststoff
vermeiden Inlays aus gebrannnter keramischer Masse. Das bekannte
Verfahren zu ihrer Herstellung ist in den ersten Verfahrensstufen
identisch mit dem der Herstellung metallischer Inlays, d. h.
Abformung der Kavität des Zahnes mit einer reversiblen Abformmasse,
Umgießen des Positivmodells mit Gips, Ausgießen der Kavität
des Gipsnegativs mit Wachs, Ausbetten des Wachspositivs,
Einbetten des Wachspositivs in eine selbsthärtende Einbettmasse
und Ausschmelzen des Wachspositivs nach Erhärtung der Einbettmasse.
Während jedoch die so freigelegte Kavität des aus selbsthärtender
Einbettmasse bestehenden Negativmodells direkt als Schmelzform
für die Herstellung von metallischen Inlays verwendet werden
kann, muß sie vor ihrer Verwendung als Brennform für keramische
Inlays mit einer dünnen Platinfolie ausgekleidet werden, um
ein Anbacken der dentalkeramischen Masse zu verhindern. Nach erfolgter
Auskleidung mit der Platinfolie wird das mit Wasser oder
einem Wasser-Glycerin-Gemisch angeteigte dentalkeramische Pulver
eingefüllt und im Vakuum bei 900 bis 1040°C, in Abhängigkeit
von der Art der verwendeten Keramikmasse, gebrannt. Um eine genaue
Farbwiedergabe des natürlichen Zahnes zu erhalten, wird mit
verschiedenfarbigen Massen gearbeitet, die in mehreren Schichten
aufgetragen werden. In der Regel sind dies Grundmasse, Zahnhalsfarbe,
Dentin und Schmelzmasse, wobei für die verschiedenen Zonen
des Inlays nur die Massen zu Anwendung kommen, die dort gerade
zur Farbwiedergabe des Zahnes benötigt werden.
Die schmelzende Keramikmasse schrumpft beim Brand um den der
verdampfenden Anteigungsflüssigkeit und der zwischen den Partikeln
der Keramikmasse eingeschlossenen Luft entsprechenden Betrag.
Der dadurch zwischen Formling und der ausgekleideten
Brennform entstehende Zwischenraum muß daher noch mehrere Male
(meist 5 bis 6mal) aufgefüllt und gebrannt werden. Deshalb darf
die Brennform nicht vor Fertigstellung des letzten Brandes
zwecks Ausbettung des Formlings zerstört, sondern muß bis zu
diesem Zeitpunkt durch Auskleidung mit Platinfolie vor dem Anbacken
der keramischen Masse geschützt werden.
Durch das mehrmalige Brennen leidet sowohl die Festigkeit der
keramischen Masse wie auch der ihr durch zugesetzte Metalloxide
verliehene Farbton infolge teilweiser Verbrennung derselben.
Auch ist das Nachtragen der keramischen Masse in den Zwischenraum
zwischen der ausgekleideten Brennform und dem Formling, das
natürlich nur so lange möglich ist, wie dieser Zwischenraum
nicht enger ist als die Korngröße des verwendeten Keramikpulvers,
äußerst schwierig und praktisch nur unter Zuhilfenahme von
verdichtenden Geräten wie Ultraschallgeneratoren durchführbar.
Eine wirklich genaue Paßform, die den Zahn optimal mechanisch
stützt und sekundären bakteriellen Angriff auf die Kavität mit
Sicherheit ausschließt, ist mit dem bekannten Verfahren nicht
erzielbar, weil selbst im günstigsten Fall an den äußeren Dimensionen
des erzeugten Inlays sowohl die Dicke der unentbehrlichen
Platinfolie wie auch die Schrumpfungsdicke der zuletzt aufgetragenen
Schicht fehlen.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, die Nachteile des bekannten
Standes der Technik zu überwinden und ein Verfahren zur
Herstellung von genauer in die Zahnkavität passenden Inlays zu
schaffen, das mit weniger Arbeitsstufen und entsprechend geringem
Zeit- und Arbeitsaufwand auskommt und außerdem die Verwendung
von Platin- oder anderer Auskleidungsfolie überflüssig
macht.
Die ersten Stufen des erfindungsgemäßen Verfahrens bis zur Gewinnung
des Wachspositivs der Kavität sind mit denen des bekannten
Verfahrens identisch. Jedoch wird mit dem Wachspositiv keine
einteilige, sondern eine zweiteilige Gußform aus selbsthärtender
Einbettmasse hergestellt. Die Herstellung dieser zweiteiligen
Gußform ist nachstehend an Hand der Figuren beispielsweise und
schematisch erläutert.
Fig. 1 ist eine Aufsicht auf den Unterteil 1 der für die Herstellung
der Gußform verwendeten ebenfalls zweiteiligen Vorrichtung,
während
die Fig. 2 und 3 senkrechte Schnitte längs der Linien II-II
und III-III der Fig. 1, jedoch mit nicht ganz aufgesetztem,
d. h. darüber schwebendem Oberteil 2 darstellen.
Für die Herstellung der Brennform wird zunächst in den Hohlraum
8 des Unterteils 1 selbsthärtende Einbettmasse 3 eingefüllt und
in diese das Wachspositiv 4 der Kavität eingesetzt. Nach Aushärtung
der Einbettmasse wird diese mit einer dünnen Schicht einer
wasserabweisenden Substanz, vorzugsweise Alginat-Isolierlösung
bestrichen. Hierauf wird der Oberteil 2 aufgesetzt, dessen Hohlraum
9 ebenfalls mit selbsthärtender Einbettmasse 3 gefüllt ist.
Ausnehmungen 5 des Unterteiles 1, die in die korrespondierende
Vorsprünge 6 des Oberteiles 2 eingreifen, verhindern eine unerwünschte
Verschiebung von Ober- und Unterteil relativ zueinander
während der Aushärtung und sind so angeordnet, daß das Oberteil
nur in einer ganz bestimmten Stellung relativ zum Unterteil auf
dieses aufgesetzt werden kann. Nach erfolgter Aushärtung können
Ober- und Unterteil leicht von einander getrennt werden. Die
Form wird dann ausgebrannt, um das Wachs zu entfernen, die Einbettmasse
zu trocknen und ihr die nötige Formstabilität zu verleihen.
Ober- und Unterteil werden dann befeuchtet, vorzugsweise mit der
gleichen Flüssigkeit, mit der die keramische Masse angeteigt
wird. Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung wird
für beide Zwecke eine Flüssigkeit verwendet, die leichter flüchtig
ist als Wasser und Glycerin, insbesondere hochprozentiger,
z. B. 96%iger Alkohol.
In die befeuchtete Hohlform wird dann angeteigte keramische Masse
eingefüllt u. zw. mehr als zur Ausfüllung der Hohlform nötig
wäre. Zweckmäßig werden dabei die unterschiedlichen Farben schon
so geschichtet, wie zur Bildung der gewünschten Zahnfarbe erforderlich
ist. Hierauf wird das in gleicher Weise befeuchtete
Oberteil unter leichtem Druck aufgesetzt und die so nicht ganz
geschlossene, aber geführte, aus Ober- und Unterteil bestehende
mit keramischer Masse gefüllte Muffel im keramischen Ofen gebrannt.
Vorzugsweise wird für den Brand eine etwas höhere als
die maximal beim bekannten Verfahren angewendete Temperatur,
nämlich 1050°C angewendet. Sowohl während des Brandes wie auch
während der anschließenden Abkühlung werden Ober- und Unterteil
zusammengepreßt, am einfachsten dadurch, daß der Unterteil auf
einer festen Unterlage aufsitzt und auf den darauf aufgesetzten
Oberteil ein nach unten gerichteter Druck, z. B. durch eine
Schraubenpresse oder ein aufgelegtes Gewicht ausgeübt wird. In
den Fig. 2 und 3 ist die druckerzeugende Vorrichtung schematisch
durch eine Gewichtsplatte 12 dargestellt. Die in den Fig. 2
und 3 dargestellten Öffnungen 13 und 14 des Unter- und
Oberteiles sind zwar für das Einfüllen vorallem der Keramikmasse
praktisch, aber nicht unentbehrlich. Dieser Druck muß groß genug
sein, um aus dem Überschuß der keramischen Masse stets soviel
nachzuführen, wie durch die Schrumpfung zur Ausfüllung der Hohlform
benötigt wird. Dabei verbindet sich die nachgeführte Masse
gut auch mit den bereits erstarrten Partikeln der keramischen
Masse. Der zum Zusammenpressen von Ober- und Unterteil erforderliche
und ausreichende mechanische Druck hängt von der Größe und
der Form des herzustellenden Inlays ab und liegt im allgemeinen
im Bereich von etwa 1 bis 2 atü, kann aber in Sonderfällen auch
etwas darüber oder darunter liegen.
Da erfindungsgemäß grundsätzlich nicht mehrere aufeinander folgende
Brennvorgänge notwendig sind, ist es auch nicht notwendig,
8ie Brennform vor dem Anbacken der keramischen Masse durch Auskleidung
mit einer Metall- z. B. Platinfolie zu schützen, da das
Ausbetten des hergestellten Formlings durch Zerstörung der
Brennform - die wie üblich durch Aufweichen derselben mit Wasser
bewerkstelligt werden kann - erst nach dem letzten Brand notwendig
wird. Erfindungsgemäß kann also in einem einzigen Arbeitsgang
ein keramisches Inlay hergestellt werden, das allen bisher
bekannten keramischen Inlays an Paßgenauigkeit deutlich überlegen
ist und sich diesen gegenüber auch durch bessere mechanische
Festigkeit auszeichnet.
Obwohl die einstufige Arbeitsweise der Erfindung besondere Vorteile
gegenüber dem Stand der Technik bietet, kann es vorkommen,
daß zur Ergänzung von z. B. durch ungenaue Arbeitsweise entstandenen
kleineren Fehlstellen oder zur Farbkorrektur noch ein oder
zwei Nachbrände nützlich sind. Deren Zahl ist aber auf jeden
Fall deutlich kleiner als bei bekannten Vorgängen.
Die "kosmetische" Fertigstellung durch Aufbringen von Schmelz-
und gegebenenfalls auch Halsmasse an den dafür in Betracht kommenden,
vorher abgeschliffenen Zonen kann analog durchgeführt
werden. Auch für diesen Arbeitsgang ist es gemäß der erfindungsgemäßen
Arbeitsweise, d. h. Verwendung einer mit einem Überschuß
an Keramikmasse gefüllten zweiteiligen Brennform, deren beide
Teile während des Brennens und mindestens während der ersten
Phase der Abkühlung durch einen Druck von vorzugsweise etwa 1
bis 2 atü gegeneinander gepreßt werden, grundsätzlich nicht notwendig,
mehrere Schichten aus Schmelz- oder Halsmasse aufzutragen.
Jedoch kann ein solches Auftragen mehrerer Schichten nacheinander
dann zweckmäßig oder notwendig sein, wenn es sich darum
handelt, sich an einen bestimmten gewünschten Farbton durch Versuch
und Irrtum vorsichtig heranzutasten.
Claims (10)
1. Verfahren zur Herstellung von Zahninlays aus Keramikmasse
durch Abformen der auszufüllenden Zahnkavität mit einer reversiblen
Abformmasse, Herstellung eines Gipsabgusses des
erhaltenen Positivmodells, Ausgießen des Gipsmodells mit
Wachs o. dgl., Einbetten des Wachspositivs in eine selbsthärtende
Einbettmasse, Ausschmelzen des Wachses und Verwendung
der entstandenen Hohlform als Brennform, dadurch gekennzeichnet,
daß die aus dem Wachspositiv gewonnene aus
selbsthärtender Einbettmasse bestehende Brennform in zwei
aufeinander passenden, von einander durch mindestens eine
wasserabweisende, vorzugsweise aus Alginat-Isolierlösung bestehende
Schicht isolierten Teilen hergestellt, in die
Brennform ein Überschuß an angeteigtem Keramikmaterial eingefüllt
wird und während des Brandes sowie während wenigstens
des ersten Teiles der darauf folgenden Abkühlungsphase
die beiden Teile der Brennform durch einen mechanischen
Druck gegeneinander gepreßt werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Innenseiten beider Teile der Brennform nach dem Ausbrennen
des Wachses und vor dem Einfüllen der angeteigten Keramikmasse
befeuchtet werden, vorzugsweise mit der gleichen Flüssigkeit,
die zum Anteigen des Keramikpulvers verwendet wird.
3. Verfahren nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet,
daß zum Anteigen des Keramikpulvers eine Flüssigkeit
verwendet wird, die flüchtiger ist als Wasser und/oder Glycerin.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß zum
Anteigen des Keramikmaterials hochprozentiger Alkohol, vorzugsweise
96%iger Äthylalkohol verwendet wird.
5. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß der die beiden Teile der Brennform aneinanderpressende
Druck etwa 1 bis 2 atü beträgt.
6. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß der die beiden Teile der Brennform aneinanderpressende
Druck mindestens solange aufrecht erhalten bleibt, bis
der Forminhalt auf eine Temperatur von höchstens 500°C abgekühlt
ist.
7. Weiterverarbeitung eines nach den Ansprüchen 1 bis 6 hergestellten
Inlays aus Dentinkeramik durch Abschleifen seines
Oberteils, Ergänzung des abgeschliffenen Teiles durch Wachs
in einer mit dem aus reversibler Abformmasse bestehenden Positivmodell
über den Gipsabguß hergestellten Brennform aus
selbsthärtender Einbettmasse, Ausbrennen des Wachses und
Aufbrennen von Schmelzmasse sowie gegebenenfalls Halsmasse
im Vakuum, dadurch gekennzeichnet daß die Brennform aus
selbsthärtender Einbettmasse in zwei aufeinander passenden
und voneinander durch eine Trennschicht aus wasserabweisendem
Material getrennten Teilen hergestellt ist und diese
während des Brennens und mindestens während des ersten Teiles
der anschließenden Abkühlungsphase durch einen mechanischen
Druck gegeneinander gepreßt werden.
8. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach den Ansprüchen 1
bis 7, gekennzeichnet durch ein auf ein einen Hohlraum
(8) enthaltendes Unterteil (1) passendes, ebenfalls
einen Hohlraum (9) enthaltendes Oberteil (2) und ein Mittel
(12) zur Ausübung eines die beiden Teile (1) und (2) zusammenpressenden
mechanischen Druckes.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
einer der beiden Teile (1, 2) Vorsprünge (6) aufweist, die in
korrespondierende Ausnehmungen (5) des anderen Teiles passen
und so angeordnet sind, daß sie eine Relativverschiebung der
beiden Teile zueinander verhindern, solange die Vorsprünge
(6) in die Ausnehmungen (5) eingreifen.
10. Vorrichtung nach den Ansprüchen 8 und 9, dadurch gekennzeichet
daß die Vorsprünge (6) und die zugehörigen Ausnehmungen
(5) von Ober- und Unterteil so angeordnet sind, daß
Ober- und Unterteil nur in einer ganz bestimmten Stellung
zueinander aufgesetzt werden können.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE19863600463 DE3600463A1 (de) | 1986-01-10 | 1986-01-10 | Verfahren und vorrichtung zur herstellung keramischer inlays |
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|---|---|---|---|
| DE19863600463 DE3600463A1 (de) | 1986-01-10 | 1986-01-10 | Verfahren und vorrichtung zur herstellung keramischer inlays |
Publications (1)
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| DE3600463A1 true DE3600463A1 (de) | 1987-07-16 |
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ID=6291588
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| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE3600463A1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| RU2171653C1 (ru) * | 1999-11-30 | 2001-08-10 | Савинов Игорь Владимирович | Способ изготовления пломбировочных вкладок |
-
1986
- 1986-01-10 DE DE19863600463 patent/DE3600463A1/de not_active Withdrawn
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| RU2171653C1 (ru) * | 1999-11-30 | 2001-08-10 | Савинов Игорь Владимирович | Способ изготовления пломбировочных вкладок |
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