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DE3531096A1 - Grundbaustein - Google Patents

Grundbaustein

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Publication number
DE3531096A1
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DE
Germany
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side walls
base plate
end edges
edges
upper wall
Prior art date
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Application number
DE19853531096
Other languages
English (en)
Other versions
DE3531096C2 (de
Inventor
Rolf Tietze
Helmut Wiedra
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Publication of DE3531096A1 publication Critical patent/DE3531096A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE3531096C2 publication Critical patent/DE3531096C2/de
Granted legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B87/00Sectional furniture, i.e. combinations of complete furniture units, e.g. assemblies of furniture units of the same kind such as linkable cabinets, tables, racks or shelf units
    • A47B87/02Sectional furniture, i.e. combinations of complete furniture units, e.g. assemblies of furniture units of the same kind such as linkable cabinets, tables, racks or shelf units stackable ; stackable and linkable
    • A47B87/0276Stackable modular units, each consisting of a closed periphery

Landscapes

  • Finishing Walls (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen Grundbaustein nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Es sind Bausteine zur Bildung von Regalwänden und dergl. bekannt, die im wesentlichen kastenförmig ausgebildet sind und zu einer Wand zusammengesetzt werden.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, einen Grundbaustein zur Bildung von Wänden, Türmen, Verkaufsaufstellern und dergl. anzugeben, der so geformt ist, daß die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Bildung der Wände usw. aus mehreren derartigen Grundbausteinen erheblich vergrößert werden.
Diese Aufgabe wird durch einen Grundbaustein der eingangs genannten Art gelöst, der durch die in dem kennzeichnenden Teil des Patentanspruches 1 angegebenen Merkmale gekennzeichnet ist.
Ein wesentlicher Vorteil besteht darin, daß mit der Hilfe der erfindungsgemäßen Grundbausteine in einer einfachen Weise Wände hergestellt werden können, wobei es eine nahezu unbegrenzte Möglichkeit zur Gestaltung dieser Wände gibt.
Besonders vorteilhaft lassen sich aus den erfindungsgemäßen Grundbausteinen Wände für Großraumbüros, Messestände, Dekorationsstände, Regalwände und Verkaufstürme herstellen, wobei die einzelnen Grundbausteine für den Wohnbereich durch einfache Klammern derart aneinander befestigbar sind, daß die gebildete Wand usw. eine stabile Einheit darstellt.
Ein wesentlicher Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht darin, daß die vorliegenden Grundbausteine so miteinander kombiniert werden können, daß Fächer aufweisende Wände bzw. Regalwände oder Wände entstehen, die neben Fächern auch Werbeflächen aufweisen. Dies ist besonders wichtig, wenn aus den vorliegenden Grundbausteinen Verkaufsregale oder dergl. gebildet werden, da dann auf den gebildeten Werbeflächen Werbetexte für die in den Fächern enthaltenen Waren angebracht werden können.
Ein wesentlicher Vorteil der Erfindung besteht darin, daß alle zur Bildung einer Wand verwendeten Grundbausteine dieselbe Form aufweisen, so daß sie in ein und derselben Herstellungsoperation fertigbar sind.
Vorteilhafterweise sind die erfindungsgemäßen Grundbausteine aufgrund ihrer einfachen Form besonders preiswert herstellbar.
Zweckmäßigerweise können aus den vorliegenden Grundbausteinen Wände hergestellt werden, in denen die Werbeflächen und die einzelnen Fächer so angeordnet sind, daß dem die Wand Betrachtenden eine Information beispielsweise in der Form einfacher Symbole übermittelt wird. Zum Beispiel kann es sich bei einem derartigen Symbol um einen eine bestimmte Richtung anzeigenden Pfeil handeln.
Ferner sind die vorliegenden Grundbausteine aus verschiedenartigen Materialien, wie beispielsweise, Karton, Holz oder Kunststoff, herstellbar, so daß eine Anpassung an den jeweiligen Verwendungszweck in einer einfachen Weise möglich ist.
Im folgenden werden die Erfindungen und deren Ausgestaltungen im Zusammenhang mit den Figuren näher erläutert.
Es zeigt:
Fig. 1A und 1B verschiedene Ansichten eines erfindungsgemäßen Grundbausteines;
Fig. 2 bis 6 aus Grundbausteinen gemäß Fig. 1 beispielsweise hergestellte Wände bzw. Regale und Verkaufstürme;
Fig. 7A und 7B eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Grundbausteines;
Fig. 8 eine Klammer zur Verbindung der erfindungsgemäßen Grundbausteine;
Fig. 9 eine Aus Grundbausteinen gemäß Fig. 1 gebildete Wand von hinten gesehen; und
Fig. 10 eine weiter Ausführungsform des erfindungsgemäßen Grundbausteines.
Aus der Fig. 1A ist ersichtlich, daß der dargestellte vorliegende Grundbaustein im wesentlichen aus einer rechteckigen, vorzugsweise quadratischen Grundplatte 1, zwei Seitenwänden 2, 3 und einer oberen Wand 4 besteht. Dabei sind die Seitenwände 2 und 3 derart an zwei in einem Punkt zusammenlaufenden Kanten der Grundplatte 1 angeformt, daß ihre Ebenen senkrecht zur Ebene der Grundplatte 1 verlaufen, daß jeweils eine Seitenwand 2, 3 entlang einer Kante der Grundplatte 1 verläuft, daß zwei ihrer einen seitlichen Endkanten an dem Punkt der Grundplatte 1 aneinander anliegen, daß ihre Außenflächen jeweils in derselben Ebene liegen wie die Stirnfläche der entsprechenden Kante der Grundplatte 1 und daß ihre anderen Endkanten jeweils an dem dem Punkt gegenüberliegenden Ende der entsprechenden Kante der Grundplatte 1 derart abschließen, daß sich die entsprechenden Stirnflächen der anderen seitlichen Endkanten und der entsprechenden Kanten der Grundplatte 1, an denen die Seitenwände nicht anliegen, in einer Ebene befinden. Die obere Wand 4 weist im wesentlichen die Form eines Dreiecks und bei einer quadratischen Grundplatte 1 die Form eines gleichschenkeligen Dreiecks auf, wobei die Außenbereiche der beiden Schenkel auf den oberen Endkanten der Seitenwände 2 und 3 derart aufliegen bzw. angeformt sind, daß die Stirnseiten dieser Schenkel in der Ebene der Außenfläche der Seitenwände 2, 3 liegen. Um einen bündigen Abschluß an den anderen seitlichen Endkanten der Seitenwände 2 und 3 zu erreichen, die dem Punkt gegenüberliegen, ist die diagonal zur Grundplatte 1 verlaufende Grundlinie 5 des Dreiecks, die in der Fig. 1A gestrichelt dargestellt ist, entsprechend der Materialstärke der Seitenwände 2 und 3 zu der dem Punkt gegenüberliegenden Ecke der Grundplatte 1 hin verschoben. In den Fig. 1A und 1B ist diese Materialstärke durch das Bezugszeichen 6 angedeutet. Anders ausgedrückt besteht die obere Wand 4 aus einem vorzugsweise gleichschenkeligen Dreieck mit der Grundlinie 5 und einem an die gedachte Grundlinie 5 angesetzten Trapez, das so beschaffen ist, daß es durch die oberen Endlinien 2′, 3′ der anderen seitlichen Endkanten der Seitenwände 2 und 3 und durch die Verbindungslinie zwischen den inneren Endpunkten 2″, 3″ der oberen Endlinien 2′, 3′ der Seitenwände 2 und 3 bestimmt wird. Die Fig. 1B zeigt eine Aufsicht auf den Grundbaustein der Fig. 1A. Die obere Wand 4 ist so bemessen, daß sie die ihr zugewandten Stirnflächen der Seitenwände 2, 3 überdeckt und bündig mit ihnen abschließt.
Je nach dem beabsichtigten Anwendungsfall sind die vorliegenden Grundbausteine aus verschiedenen Materialien, beispielsweise aus Karton, Holz oder Kunststoff herstellbar. Das Material Karton eignet sich besonders zur relativ preiswerten Herstellung von Wänden für Messeverkaufsstände und dergl. Zur Herstellung von Trennwänden, beispielsweise für Großraumbüros oder Wohnräume, und zur Herstellung von einfachen Regalwänden für Wohnräume oder Büros werden die vorliegenden Grundbausteine vorzugsweise aus Massivholz, furnierten Spanplatten, farbigen oder durchsichtigen Kunststoffen gefertigt.
Die Größe der einzelnen Grundbausteine hängt von den jeweiligen Anwendungsfällen ab.
Aus der Fig. 2 geht eine Wand hervor, die aus vier einzelnen Grundbausteinen zusammengesetzt ist. Dabei befinden sich alle Grundplatten 1 der vier Grundbausteine in einer vertikalen Ebene. Die einzelnen Grundbausteine sind in der gebildeten Wand relativ zueinander so angeordnet, daß die oberen Wände 4 und die sichtbaren Innenflächen der Grundplatten 1, die beispielsweise in farblichem Kontrast zu den oberen Wänden 4 stehen können, die Form eines Pfeiles bilden. Beispielsweise kann eine derartige Wand in einer Messehalle auf einen bestimmten Ort, beispielsweise einen Ausgang der Messehalle, hinweisen. Gleichzeitig sind die oberen Wände 4 als Werbeflächen verwendbar.
Aus der Fig. 3 geht eine Wand hervor, bei der sich sämtliche Grundplatten 1 ebenfalls in einer vertikalen Ebene befinden, die oberen Wände 4 und die sichtbaren Innenflächen der Grundplatten 1 von links nach rechts gesehen die Form eines Dreiecks, eines Quadrates und eines weiteren Dreiecks erkennen lassen. Es können mehrere derartige Einheiten übereinander angeordnet werden.
Die Fig. 4 zeigt eine weitere Wand, die aus zwölf einzelnen Grundbausteinen besteht, die ebenfalls so miteinander verbunden sind, daß die Grundplatten der Bausteine in einer vertikalen Ebene angeordnet sind, und daß zwei horizontale Abstellflächen für Gegenstände sowie zwei quadratische Werbeflächen entstehen, die jeweils aus vier oberen Wänden 4 bestehen. In der untersten Bausteinreihe sind die beiden mittleren Bausteine so angeordnet, daß ihre Grundplatten 1 vorne liegen und zusammen eine größere rechteckige Werbefläche bilden. In der ersichtlichen Weise kann unter der beschriebenen Anordnung eine Reihe von vorliegenden Bausteinen vorgesehen sein, deren Grundplatten horizontal ausgerichtet sind. Wie zu erkennen ist, ergibt sich dabei eine weitere Ablagefläche.
Aus der Fig. 5 geht ein Regal hervor, bei dem die einzelnen Grundbausteine zu einem Turm übereinander angeordnet sind, wobei jeweils eine Grundplatte 1 eines Bausteines auf der oberen Wand 4 des darunter angeordneten Bausteines derart angeordnet ist, daß die Spitze des durch die obere Wand 4 etwa gebildeten Dreiecks an dem Punkt angeordnet ist, an dem die Seitenwände des darüber angeordneten Grundbausteines zusammenlaufen.
Es ist auch denkbar, in einem derartigen Turm die einzelnen Bausteine so übereinander anzuordnen, daß abwechselnd die oberen Wände zweier benachbarter Bausteine und darauffolgend die Grundplatten zweier benachbarter Bausteine aneinander anliegen. Mehrere aus den einzelnen Grundbausteinen gemäß Fig. 5 in der beschriebenen Weise gebildete Regaltürme können zur Bildung einer Regalwand, die beispielsweise auch als Raumteiler dienen kann, nebeneinander gestellt werden. Vier Regaltürme der in der Fig. 5 dargestellten Art können auch zu einem Gesamtturm zusamgestellt werden, der nach allen vier Seiten regalartige Abstellflächen aufweist. Derartige Anordnungen sind vor allem als Verkaufstürme in Supermärkten usw. vorteilhaft.
Aus der Fig. 6 ist eine Anordnung ersichtlich, bei der mehrere Grundbausteine zu einer Einheit kombiniert sind, in der die Grundplatten 1 der einzelnen Grundbausteine jeweils horizontal angeordnet sind und in jeder Reihe die einzelnen Grundbausteine so nebeneinander angeordnet sind, daß die Verbindungslinien 2″-3″ eine Gerade bilden. Dabei sind die in der entsprechenden Weise nebeneinander angeordneten Bausteine der zweiten Reihe, die auf der ersten Reihe angeordnet ist, gegenüber den Bausteinen der ersten Reihe beispielsweise um eine halbe Bausteinlänge versetzt. Derartige Gebilde können auch wahlweise so gestaltet werden, daß die von den Verbindungslinien 2″, 3″ der einzelnen Bausteine einer Reihe gebildete Gesamtlinie bogenförmig bzw. eckig verläuft.
Aus den Fig. 7A, 7B geht eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Grundbausteines hervor, die im wesentlichen der Ausführungsform der Fig. 1A, 1B entspricht. Im Gegensatz zum Baustein der Fig. 1A, 1B ist die Grundplatte 10 dieser Bausteine nicht quadratisch, sondern sechseckig ausgebildet. Um vom Baustein der Fig. 1A, 1B zum Baustein der Fig. 7A, 7B zu gelangen, ist es lediglich erforderlich, beim Baustein der Fig. 1A, 1B an der Ecke, an der die Seitenwände 2, 3 in dem Punkt aneinander angrenzen und an der gegenüberliegenden Ecke einen Schnitt parallel zur Verbindungslinie 2″-3″ vorzunehmen, so daß die gewünschte Sechseckform entsteht. Am hinteren Ende des Bausteines wird dann die dabei entstehende Öffnung durch eine zusätzliche Wand 11 verschlossen. Vorzugsweise ist die Grundplatte 10 einem regelmäßigen Sechseck entsprechend ausgebildet. Es liegt auf der Hand, daß in diesem Fall mit den so ausgebildeten Bausteinen Wände bzw. Türme etwa entsprechend den Fig. 2 bis 6 zusammengestellt werden können.
Der in den Fig. 7A, 7B dargestellte Grundbaustein kann ebenfalls aus den im Zusammenhang mit den Fig. 1A, 1B genannten Materialien gefertigt werden.
Die einzelnen Bausteine einer gebildeten Wand werden in einer besonders einfachen Weise vorzugsweise durch die in der Fig. 8 dargestellten Klammern 13 miteinander verbunden. Diese Klammern 13, die aus Kunststoff oder Stahl bestehen können, sind vorzugsweise etwa U-förmig ausgebildet, wobei die freien Schenkel des "U" leicht nach innen federnd angesetzt sind. Wie dies beispielsweise aus der Fig. 9 hervorgeht, die eine gebildete Wand von hinten zeigt, weisen die einzelnen Grundbausteine an ihren Seitenwänden 2, 3 Grundplatten 1 und oberen Wänden 4 jeweils parallel zu den Kanten der Grundplatten Löcher bzw. Bohrungen 12 auf. Bei der Bildung von Wänden bzw. Regalen beliebiger Art sind jeweils zwei Löcher 12 zweier benachbarter Grundbausteine nebeneinander angeordnet, so daß die freien Schenkel einer Klammer 13 der in der Fig. 8 gezeigten Art durch diese nebeneinanderliegenden Löcher hindurchgeführt werden können derart, daß sie in das Innere der gebildeten Wand bzw. des gebildeten Regals hineinragen. Da die freien Schenkel der Klammer 13 leicht nach innen federn, wird die geforderte Klemm- und Haltewirkung erzielt.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung kann die Verbindungslinie 3″-2″ bzw. 30″-20″ der oberen Wand 4 bzw. 40 zur Erzielung einer ästhetischen Wirkung z. B. auch wellen- oder zickzackförmig ausgebildet sein.
Aus den obigen Beispielen der Fig. 2 bis 6 geht hervor, daß sich die vorliegenden Bausteine zur Bildung von Wänden und Türmen in einer nahezu unbegrenzten Weise kombinieren lassen.
Aus der Fig. 10 geht eine Weiterbildung des vorliegenden Grundbausteines hervor, bei der die obere Wand 40 ebenfalls die Form eines Dreiecks aufweist, das jedoch nicht den gesamten Bereich des Raumes zwischen den oberen Endkanten der Seitenwände 42, 43, ausgehend von dem Punkt, in dem die Seitenwände 42, 43 aneinanderstoßen, vollständig ausfüllt. Vorzugsweise ist die obere Wand 40 so ausgebildet, daß ihre obere Fläche in der Ebene der oberen Endkanten der Seitenwände 42, 43 liegt.
Die obere Wand kann allgemein gesagt so vorgesehen werden, daß sie ausgehend von dem Punkt, in dem die Seitenwände aneinandergrenzen oder ausgehend von der Wand 11 (Fig. 7A) den Raum zwischen den oberen Endkanten ganz oder teilweise ausfüllt und daß ihre obere Fläche in der Ebene der oberen Endkanten der Seitenwände liegt oder daß sie die oberen Endflächen der Seitenwände in der Längsrichtung gesehen ganz oder teilweise überdeckt und bündig abschließt.
Es ist auch denkbar, die obere Wand bei den Ausführungsformen der Fig. 1A und 1B, 7A und 7B sowie 10 so anzuordnen, daß sie jeweils parallel zur Grundplatte und in einer Höhe zwischen den oberen und unteren Endkanten der Seitenwände verläuft. In diesem Fall ergibt sich beim Aufeinandersetzen von Grundbausteinen, deren Grundplatten jeweils horizontal ausgerichtet sind, vorteilhafterweise eine weitere Abstellfläche.
Die beschriebenen Grundbausteine können, wie dies bereits ausgeführt wurde, aus Karton, Holz, furnierten Spanplatten oder Kunststoff bestehen, wobei die einzelnen Platten oder Wände in einer geeigneten Weise aneinander befestigt sind. Bei der Herstellung von Grundbausteinen aus Kunststoff können die einzelnen Platten oder Wände auch einstückig ausgebildet sein.
Die Grundbausteine der Fig. 10 können beispielsweise in der im Zusammenhang mit den Fig. 2 bis 6 beschriebenen Weise zu Regaltürmen, Regalwänden oder Verkaufsständern zusammengesetzt und aneinander befestigt werden. Es ist auch denkbar, Grundbausteine der in den Fig. 1A und 10 gezeigten Art miteinander zu kombinieren.

Claims (12)

1. Grundbaustein mit einer Grundplatte (1; 10; 41), Seitenwänden (2, 3; 42, 43) und einer oberen Wand (4; 40), dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwände (2, 3; 42, 43) an zwei in einem Punkt zusammenlaufenden Kanten der Grundplatte (1; 10; 41) derart angeformt sind, daß die Ebenen der Seitenwände (2, 3; 42, 43) senkrecht zur Ebene der Grundplatte (1; 10; 41) stehen, daß die einen seitlichen Endkanten der Seitenwände (2, 3; 42, 43) an dem Punkt aneinandergrenzen und daß die anderen seitlichen Endkanten der Seitenwände (2, 3; 42, 43) an den dem Punkt gegenüberliegenden Enden der Kanten der Grundplatte (1; 10; 41) enden und daß die obere Wand (4; 40) im wesentlichen die Form eines Dreiecks aufweist, das ausgehend von dem Punkt zumindest einen Teilbereich des Raumes zwischen den Seitenwänden (2, 3; 42, 43) überdeckt oder ausfüllt.
2. Grundbaustein nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die obere Wand (4; 40) parallel zur Grundplatte (1; 10; 41) verläuft.
3. Grundbaustein nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die obere Wand (4; 40) parallel zur Grundplatte (1; 10; 41) in einer Höhe zwischen den oberen und unteren Endkanten der Seitenwände (2, 3; 42, 43) verläuft.
4. Grundbaustein nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die obere Wand (4) so ausgebildet ist, daß sie die ihr zugewandten Flächen der oberen Endkanten der Seitenwände (2, 3) vollständig überdeckt und bündig abschließt oder den Raum zwischen den oberen Endkanten der Seitenwände (2, 3) vollständig oder teilweise ausfüllt, derart, daß die obere Fläche der oberen Wand (4) in der Ebene der oberen Endkanten der Seitenwände (2, 3) liegt.
5. Grundbaustein nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte (1) quadratisch ist.
6. Grundbaustein nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte (10) die Form eines Sechseckes aufweist, wobei der Punkt dem Schnittpunkt zweier gedachter Verlängerungen zweier Kanten des Sechseckes entspricht, daß die Seitenwände (2, 3) an der zwischen den beiden Kanten liegenden dritten Kante durch eine zusätzliche Wand (11) miteinander verbunden sind, und daß die obere Wand (4), ausgehend von der zusätzlichen Wand (11) die ihr zugewandten Flächen der oberen Endkanten der Seitenwände (2, 3) vollständig oder teilweise überdeckt oder den Raum zwischen den oberen Endkanten der Seitenwände (2, 3) vollständig oder teilweise ausfüllt derart, daß die obere Fläche der oberen Wand (4) in der Ebene der oberen Endkanten der Seitenwände (2, 3) liegt.
7. Grundbaustein nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte (1) die Form eines regelmäßigen Sechseckes aufweist.
8. Grundbaustein nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß er aus Karton, Holz, furnierten Spanplatten oder Kunststoff besteht, wobei die einzelnen Platten oder Wände aneinander befestigt sind.
9. Grundbaustein nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß er aus Kunststoff besteht, wobei die einzelnen Platten oder Wände einstückig ausgebildet sind.
10. Grundbaustein nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte (1; 10; 41) und/oder die Seitenwände (2, 3; 42, 43) und/oder die obere Wand (4; 40) Bohrungen (12) aufweist, die voneinander beabstandet sind und parallel zu den Kanten der Grundplatte bzw. parallel zu den oberen und unteren Endkanten der Seitenwände bzw. parallel zu den Schenkeln der oberen Wand verlaufen, derart, daß beim Aneinandersetzen mehrerer Grundbausteine die freien Schenkel von im wesentlichen U-förmig ausgebildeten Klammern (13) jeweils durch zwei nebeneinander angeordneten Bohrungen (12) zweier aneinander anliegender Grundbausteine hindurchführbar sind.
11. Grundbaustein nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die freien Schenkel der im wesentlichen U-förmigen Klammern (13) leicht nach innen federnd an dem die freien Schenkel verbindenden Querteil des "U" angesetzt sind.
12. Grundbaustein nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Klammern (13) aus Kunststoff oder Stahl bestehen.
DE19853531096 1985-07-22 1985-08-30 Grundbaustein Granted DE3531096A1 (de)

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DE3531096C2 DE3531096C2 (de) 1991-04-25

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