DE3531096A1 - Grundbaustein - Google Patents
GrundbausteinInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Grundbaustein nach dem Oberbegriff
des Patentanspruches 1.
Es sind Bausteine zur Bildung von Regalwänden und dergl.
bekannt, die im wesentlichen kastenförmig ausgebildet
sind und zu einer Wand zusammengesetzt werden.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin,
einen Grundbaustein zur Bildung von Wänden, Türmen, Verkaufsaufstellern
und dergl. anzugeben, der so geformt ist,
daß die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Bildung der Wände
usw. aus mehreren derartigen Grundbausteinen erheblich vergrößert
werden.
Diese Aufgabe wird durch einen Grundbaustein der
eingangs genannten Art gelöst, der durch die in dem
kennzeichnenden Teil des Patentanspruches 1 angegebenen
Merkmale gekennzeichnet ist.
Ein wesentlicher Vorteil besteht darin, daß mit der
Hilfe der erfindungsgemäßen Grundbausteine in einer einfachen
Weise Wände hergestellt werden können, wobei es
eine nahezu unbegrenzte Möglichkeit zur Gestaltung dieser
Wände gibt.
Besonders vorteilhaft lassen sich aus den erfindungsgemäßen
Grundbausteinen Wände für Großraumbüros, Messestände,
Dekorationsstände, Regalwände und Verkaufstürme
herstellen, wobei die einzelnen Grundbausteine für den Wohnbereich
durch einfache Klammern derart aneinander befestigbar
sind, daß die gebildete Wand usw. eine stabile Einheit
darstellt.
Ein wesentlicher Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht
darin, daß die vorliegenden Grundbausteine so miteinander
kombiniert werden können, daß Fächer aufweisende Wände
bzw. Regalwände oder Wände entstehen, die neben Fächern
auch Werbeflächen aufweisen. Dies ist besonders wichtig,
wenn aus den vorliegenden Grundbausteinen Verkaufsregale
oder dergl. gebildet werden, da dann auf den gebildeten Werbeflächen
Werbetexte für die in den Fächern enthaltenen Waren
angebracht werden können.
Ein wesentlicher Vorteil der Erfindung besteht darin, daß
alle zur Bildung einer Wand verwendeten Grundbausteine
dieselbe Form aufweisen, so daß sie in ein und derselben
Herstellungsoperation fertigbar sind.
Vorteilhafterweise sind die erfindungsgemäßen Grundbausteine
aufgrund ihrer einfachen Form besonders preiswert herstellbar.
Zweckmäßigerweise können aus den vorliegenden Grundbausteinen
Wände hergestellt werden, in denen die Werbeflächen
und die einzelnen Fächer so angeordnet sind, daß
dem die Wand Betrachtenden eine Information beispielsweise
in der Form einfacher Symbole übermittelt wird. Zum Beispiel
kann es sich bei einem derartigen Symbol um einen eine
bestimmte Richtung anzeigenden Pfeil handeln.
Ferner sind die vorliegenden Grundbausteine aus verschiedenartigen
Materialien, wie beispielsweise, Karton, Holz
oder Kunststoff, herstellbar, so daß eine Anpassung an den
jeweiligen Verwendungszweck in einer einfachen Weise möglich
ist.
Im folgenden werden die Erfindungen und deren Ausgestaltungen
im Zusammenhang mit den Figuren näher erläutert.
Es zeigt:
Fig. 1A und 1B verschiedene Ansichten eines erfindungsgemäßen
Grundbausteines;
Fig. 2 bis 6 aus Grundbausteinen gemäß Fig. 1 beispielsweise
hergestellte Wände bzw. Regale
und Verkaufstürme;
Fig. 7A und 7B eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Grundbausteines;
Fig. 8 eine Klammer zur Verbindung der erfindungsgemäßen
Grundbausteine;
Fig. 9 eine Aus Grundbausteinen gemäß Fig. 1
gebildete Wand von hinten gesehen; und
Fig. 10 eine weiter Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Grundbausteines.
Aus der Fig. 1A ist ersichtlich, daß der dargestellte
vorliegende Grundbaustein im wesentlichen aus einer
rechteckigen, vorzugsweise quadratischen Grundplatte 1,
zwei Seitenwänden 2, 3 und einer oberen Wand 4 besteht.
Dabei sind die Seitenwände 2 und 3 derart an zwei in einem
Punkt zusammenlaufenden Kanten der Grundplatte 1 angeformt,
daß ihre Ebenen senkrecht zur Ebene der Grundplatte 1
verlaufen, daß jeweils eine Seitenwand 2, 3 entlang
einer Kante der Grundplatte 1 verläuft, daß zwei
ihrer einen seitlichen Endkanten an dem Punkt der Grundplatte 1
aneinander anliegen, daß ihre Außenflächen jeweils
in derselben Ebene liegen wie die Stirnfläche der
entsprechenden Kante der Grundplatte 1 und daß ihre anderen
Endkanten jeweils an dem dem Punkt gegenüberliegenden
Ende der entsprechenden Kante der Grundplatte 1 derart
abschließen, daß sich die entsprechenden Stirnflächen
der anderen seitlichen Endkanten und der entsprechenden
Kanten der Grundplatte 1, an denen die Seitenwände nicht
anliegen, in einer Ebene befinden. Die obere Wand 4 weist
im wesentlichen die Form eines Dreiecks und bei einer quadratischen
Grundplatte 1 die Form eines gleichschenkeligen
Dreiecks auf, wobei die Außenbereiche der beiden Schenkel
auf den oberen Endkanten der Seitenwände 2 und 3 derart
aufliegen bzw. angeformt sind, daß die Stirnseiten dieser
Schenkel in der Ebene der Außenfläche der Seitenwände
2, 3 liegen. Um einen bündigen Abschluß an den anderen seitlichen
Endkanten der Seitenwände 2 und 3 zu erreichen, die
dem Punkt gegenüberliegen, ist die diagonal zur Grundplatte
1 verlaufende Grundlinie 5 des Dreiecks, die in der Fig. 1A
gestrichelt dargestellt ist, entsprechend der Materialstärke
der Seitenwände 2 und 3 zu der dem Punkt gegenüberliegenden
Ecke der Grundplatte 1 hin verschoben. In den Fig. 1A
und 1B ist diese Materialstärke durch das Bezugszeichen 6
angedeutet. Anders ausgedrückt besteht die obere
Wand 4 aus einem vorzugsweise gleichschenkeligen Dreieck
mit der Grundlinie 5 und einem an die gedachte Grundlinie 5
angesetzten Trapez, das so beschaffen ist, daß es durch
die oberen Endlinien 2′, 3′ der anderen seitlichen Endkanten
der Seitenwände 2 und 3 und durch die Verbindungslinie
zwischen den inneren Endpunkten 2″, 3″ der oberen Endlinien
2′, 3′ der Seitenwände 2 und 3 bestimmt wird. Die Fig. 1B
zeigt eine Aufsicht auf den Grundbaustein der Fig. 1A.
Die obere Wand 4 ist so bemessen, daß sie die ihr zugewandten
Stirnflächen der Seitenwände 2, 3 überdeckt und bündig
mit ihnen abschließt.
Je nach dem beabsichtigten Anwendungsfall sind die vorliegenden
Grundbausteine aus verschiedenen Materialien,
beispielsweise aus Karton, Holz oder Kunststoff herstellbar.
Das Material Karton eignet sich besonders zur relativ preiswerten
Herstellung von Wänden für Messeverkaufsstände und
dergl. Zur Herstellung von Trennwänden, beispielsweise für
Großraumbüros oder Wohnräume, und zur Herstellung von einfachen
Regalwänden für Wohnräume oder Büros werden die vorliegenden
Grundbausteine vorzugsweise aus Massivholz, furnierten
Spanplatten, farbigen oder durchsichtigen Kunststoffen
gefertigt.
Die Größe der einzelnen Grundbausteine hängt von den jeweiligen
Anwendungsfällen ab.
Aus der Fig. 2 geht eine Wand hervor, die aus vier
einzelnen Grundbausteinen zusammengesetzt ist. Dabei
befinden sich alle Grundplatten 1 der vier Grundbausteine
in einer vertikalen Ebene. Die einzelnen Grundbausteine
sind in der gebildeten Wand relativ zueinander
so angeordnet, daß die oberen Wände 4 und die sichtbaren
Innenflächen der Grundplatten 1, die beispielsweise
in farblichem Kontrast zu den oberen Wänden 4 stehen
können, die Form eines Pfeiles bilden. Beispielsweise
kann eine derartige Wand in einer Messehalle auf einen bestimmten
Ort, beispielsweise einen Ausgang der Messehalle,
hinweisen. Gleichzeitig sind die oberen Wände 4 als Werbeflächen
verwendbar.
Aus der Fig. 3 geht eine Wand hervor, bei der sich sämtliche
Grundplatten 1 ebenfalls in einer vertikalen Ebene
befinden, die oberen Wände 4 und die sichtbaren Innenflächen
der Grundplatten 1 von links nach rechts gesehen die
Form eines Dreiecks, eines Quadrates und eines weiteren
Dreiecks erkennen lassen. Es können mehrere derartige Einheiten
übereinander angeordnet werden.
Die Fig. 4 zeigt eine weitere Wand, die aus zwölf einzelnen
Grundbausteinen besteht, die ebenfalls so miteinander
verbunden sind, daß die Grundplatten der Bausteine
in einer vertikalen Ebene angeordnet sind, und daß zwei
horizontale Abstellflächen für Gegenstände sowie zwei quadratische
Werbeflächen entstehen, die jeweils aus vier
oberen Wänden 4 bestehen. In der untersten Bausteinreihe
sind die beiden mittleren Bausteine so angeordnet, daß
ihre Grundplatten 1 vorne liegen und zusammen eine größere
rechteckige Werbefläche bilden. In der ersichtlichen Weise
kann unter der beschriebenen Anordnung eine Reihe von
vorliegenden Bausteinen vorgesehen sein, deren Grundplatten
horizontal ausgerichtet sind. Wie zu erkennen ist, ergibt
sich dabei eine weitere Ablagefläche.
Aus der Fig. 5 geht ein Regal hervor, bei dem die
einzelnen Grundbausteine zu einem Turm übereinander
angeordnet sind, wobei jeweils eine Grundplatte 1 eines
Bausteines auf der oberen Wand 4 des darunter angeordneten
Bausteines derart angeordnet ist, daß die Spitze des
durch die obere Wand 4 etwa gebildeten Dreiecks an dem
Punkt angeordnet ist, an dem die Seitenwände des darüber
angeordneten Grundbausteines zusammenlaufen.
Es ist auch denkbar, in einem derartigen Turm die einzelnen
Bausteine so übereinander anzuordnen, daß abwechselnd
die oberen Wände zweier benachbarter Bausteine
und darauffolgend die Grundplatten zweier benachbarter
Bausteine aneinander anliegen. Mehrere aus den einzelnen
Grundbausteinen gemäß Fig. 5 in der beschriebenen Weise
gebildete Regaltürme können zur Bildung einer Regalwand,
die beispielsweise auch als Raumteiler dienen kann, nebeneinander
gestellt werden. Vier Regaltürme der in der Fig. 5
dargestellten Art können auch zu einem Gesamtturm zusamgestellt
werden, der nach allen vier Seiten regalartige Abstellflächen
aufweist. Derartige Anordnungen sind vor allem
als Verkaufstürme in Supermärkten usw. vorteilhaft.
Aus der Fig. 6 ist eine Anordnung ersichtlich, bei der
mehrere Grundbausteine zu einer Einheit kombiniert sind,
in der die Grundplatten 1 der einzelnen Grundbausteine
jeweils horizontal angeordnet sind und in jeder Reihe die
einzelnen Grundbausteine so nebeneinander angeordnet sind,
daß die Verbindungslinien 2″-3″ eine Gerade bilden. Dabei
sind die in der entsprechenden Weise nebeneinander angeordneten
Bausteine der zweiten Reihe, die auf der ersten
Reihe angeordnet ist, gegenüber den Bausteinen der ersten
Reihe beispielsweise um eine halbe Bausteinlänge versetzt.
Derartige Gebilde können auch wahlweise so gestaltet werden,
daß die von den Verbindungslinien 2″, 3″ der einzelnen
Bausteine einer Reihe gebildete Gesamtlinie bogenförmig
bzw. eckig verläuft.
Aus den Fig. 7A, 7B geht eine weitere Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Grundbausteines hervor, die im wesentlichen
der Ausführungsform der Fig. 1A, 1B entspricht.
Im Gegensatz zum Baustein der Fig. 1A, 1B
ist die Grundplatte 10 dieser Bausteine nicht quadratisch,
sondern sechseckig ausgebildet. Um vom Baustein der Fig. 1A,
1B zum Baustein der Fig. 7A, 7B zu gelangen,
ist es lediglich erforderlich, beim Baustein der Fig. 1A,
1B an der Ecke, an der die Seitenwände 2, 3 in dem
Punkt aneinander angrenzen und an der gegenüberliegenden
Ecke einen Schnitt parallel zur Verbindungslinie 2″-3″
vorzunehmen, so daß die gewünschte Sechseckform entsteht.
Am hinteren Ende des Bausteines wird dann die dabei entstehende
Öffnung durch eine zusätzliche Wand 11 verschlossen.
Vorzugsweise ist die Grundplatte 10 einem regelmäßigen
Sechseck entsprechend ausgebildet. Es liegt auf der Hand,
daß in diesem Fall mit den so ausgebildeten Bausteinen Wände
bzw. Türme etwa entsprechend den Fig. 2 bis 6 zusammengestellt
werden können.
Der in den Fig. 7A, 7B dargestellte Grundbaustein kann
ebenfalls aus den im Zusammenhang mit den Fig. 1A, 1B
genannten Materialien gefertigt werden.
Die einzelnen Bausteine einer gebildeten Wand werden in
einer besonders einfachen Weise vorzugsweise durch die in
der Fig. 8 dargestellten Klammern 13 miteinander verbunden.
Diese Klammern 13, die aus Kunststoff oder Stahl bestehen
können, sind vorzugsweise etwa U-förmig ausgebildet, wobei
die freien Schenkel des "U" leicht nach innen federnd
angesetzt sind. Wie dies beispielsweise aus der Fig. 9
hervorgeht, die eine gebildete Wand von hinten zeigt, weisen
die einzelnen Grundbausteine an ihren Seitenwänden 2, 3
Grundplatten 1 und oberen Wänden 4 jeweils parallel zu den
Kanten der Grundplatten Löcher bzw. Bohrungen 12 auf. Bei
der Bildung von Wänden bzw. Regalen beliebiger Art sind jeweils
zwei Löcher 12 zweier benachbarter Grundbausteine nebeneinander
angeordnet, so daß die freien Schenkel einer Klammer
13 der in der Fig. 8 gezeigten Art durch diese nebeneinanderliegenden
Löcher hindurchgeführt werden können derart,
daß sie in das Innere der gebildeten Wand bzw. des gebildeten
Regals hineinragen. Da die freien Schenkel der Klammer
13 leicht nach innen federn, wird die geforderte Klemm-
und Haltewirkung erzielt.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung kann die Verbindungslinie
3″-2″ bzw. 30″-20″ der oberen Wand 4 bzw. 40 zur Erzielung
einer ästhetischen Wirkung z. B. auch wellen- oder zickzackförmig
ausgebildet sein.
Aus den obigen Beispielen der Fig. 2 bis 6 geht hervor,
daß sich die vorliegenden Bausteine zur Bildung von Wänden
und Türmen in einer nahezu unbegrenzten Weise kombinieren
lassen.
Aus der Fig. 10 geht eine Weiterbildung des vorliegenden
Grundbausteines hervor, bei der die obere Wand 40 ebenfalls
die Form eines Dreiecks aufweist, das jedoch nicht
den gesamten Bereich des Raumes zwischen den oberen Endkanten
der Seitenwände 42, 43, ausgehend von dem Punkt,
in dem die Seitenwände 42, 43 aneinanderstoßen, vollständig
ausfüllt. Vorzugsweise ist die obere Wand 40 so
ausgebildet, daß ihre obere Fläche in der Ebene der oberen
Endkanten der Seitenwände 42, 43 liegt.
Die obere Wand kann allgemein gesagt so vorgesehen werden,
daß sie ausgehend von dem Punkt, in dem die Seitenwände
aneinandergrenzen oder ausgehend von der Wand 11 (Fig. 7A)
den Raum zwischen den oberen Endkanten ganz oder teilweise
ausfüllt und daß ihre obere Fläche in der Ebene der oberen
Endkanten der Seitenwände liegt oder daß sie die oberen
Endflächen der Seitenwände in der Längsrichtung gesehen
ganz oder teilweise überdeckt und bündig abschließt.
Es ist auch denkbar, die obere Wand bei den Ausführungsformen
der Fig. 1A und 1B, 7A und 7B sowie 10 so anzuordnen,
daß sie jeweils parallel zur Grundplatte und in
einer Höhe zwischen den oberen und unteren Endkanten der
Seitenwände verläuft. In diesem Fall ergibt sich beim Aufeinandersetzen
von Grundbausteinen, deren Grundplatten jeweils
horizontal ausgerichtet sind, vorteilhafterweise
eine weitere Abstellfläche.
Die beschriebenen Grundbausteine können, wie dies bereits
ausgeführt wurde, aus Karton, Holz, furnierten Spanplatten
oder Kunststoff bestehen, wobei die einzelnen Platten
oder Wände in einer geeigneten Weise aneinander befestigt
sind. Bei der Herstellung von Grundbausteinen aus Kunststoff
können die einzelnen Platten oder Wände auch einstückig
ausgebildet sein.
Die Grundbausteine der Fig. 10 können beispielsweise in
der im Zusammenhang mit den Fig. 2 bis 6 beschriebenen
Weise zu Regaltürmen, Regalwänden oder Verkaufsständern
zusammengesetzt und aneinander befestigt werden. Es ist
auch denkbar, Grundbausteine der in den Fig. 1A und 10
gezeigten Art miteinander zu kombinieren.
Claims (12)
1. Grundbaustein mit einer Grundplatte (1; 10; 41),
Seitenwänden (2, 3; 42, 43) und einer oberen Wand (4;
40), dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwände
(2, 3; 42, 43) an zwei in einem Punkt zusammenlaufenden
Kanten der Grundplatte (1; 10; 41) derart angeformt
sind, daß die Ebenen der Seitenwände (2, 3; 42, 43)
senkrecht zur Ebene der Grundplatte (1; 10; 41) stehen,
daß die einen seitlichen Endkanten der Seitenwände (2, 3;
42, 43) an dem Punkt aneinandergrenzen und daß die anderen
seitlichen Endkanten der Seitenwände (2, 3; 42, 43)
an den dem Punkt gegenüberliegenden Enden der Kanten der
Grundplatte (1; 10; 41) enden und daß die obere Wand
(4; 40) im wesentlichen die Form eines Dreiecks aufweist,
das ausgehend von dem Punkt zumindest einen Teilbereich
des Raumes zwischen den Seitenwänden (2, 3; 42, 43) überdeckt
oder ausfüllt.
2. Grundbaustein nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die obere Wand (4; 40)
parallel zur Grundplatte (1; 10; 41) verläuft.
3. Grundbaustein nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die obere Wand (4; 40)
parallel zur Grundplatte (1; 10; 41) in einer Höhe zwischen
den oberen und unteren Endkanten der Seitenwände
(2, 3; 42, 43) verläuft.
4. Grundbaustein nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die obere Wand (4)
so ausgebildet ist, daß sie die ihr zugewandten Flächen
der oberen Endkanten der Seitenwände (2, 3) vollständig
überdeckt und bündig abschließt oder den
Raum zwischen den oberen Endkanten der Seitenwände (2, 3)
vollständig oder teilweise ausfüllt, derart, daß die obere
Fläche der oberen Wand (4) in der Ebene der oberen
Endkanten der Seitenwände (2, 3) liegt.
5. Grundbaustein nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte
(1) quadratisch ist.
6. Grundbaustein nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte
(10) die Form eines Sechseckes aufweist, wobei der Punkt
dem Schnittpunkt zweier gedachter Verlängerungen zweier
Kanten des Sechseckes entspricht, daß die Seitenwände
(2, 3) an der zwischen den beiden Kanten liegenden dritten
Kante durch eine zusätzliche Wand (11) miteinander verbunden
sind, und daß die obere Wand (4), ausgehend von
der zusätzlichen Wand (11) die ihr zugewandten Flächen
der oberen Endkanten der Seitenwände (2, 3) vollständig
oder teilweise überdeckt oder den Raum zwischen den oberen
Endkanten der Seitenwände (2, 3) vollständig oder
teilweise ausfüllt derart, daß die obere Fläche der oberen
Wand (4) in der Ebene der oberen Endkanten der Seitenwände
(2, 3) liegt.
7. Grundbaustein nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Grundplatte (1)
die Form eines regelmäßigen Sechseckes aufweist.
8. Grundbaustein nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß er aus Karton,
Holz, furnierten Spanplatten oder Kunststoff besteht,
wobei die einzelnen Platten oder Wände aneinander befestigt
sind.
9. Grundbaustein nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß er aus Kunststoff
besteht, wobei die einzelnen Platten oder Wände
einstückig ausgebildet sind.
10. Grundbaustein nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte
(1; 10; 41) und/oder die Seitenwände (2, 3; 42, 43) und/oder
die obere Wand (4; 40) Bohrungen (12) aufweist, die voneinander
beabstandet sind und parallel zu den Kanten der Grundplatte bzw.
parallel zu den oberen und unteren Endkanten der Seitenwände
bzw. parallel zu den Schenkeln der oberen Wand verlaufen, derart,
daß beim Aneinandersetzen mehrerer Grundbausteine die freien
Schenkel von im wesentlichen U-förmig ausgebildeten Klammern (13)
jeweils durch zwei nebeneinander angeordneten Bohrungen
(12) zweier aneinander anliegender Grundbausteine hindurchführbar
sind.
11. Grundbaustein nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die freien Schenkel der
im wesentlichen U-förmigen Klammern (13) leicht nach
innen federnd an dem die freien Schenkel verbindenden Querteil
des "U" angesetzt sind.
12. Grundbaustein nach Anspruch 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die Klammern (13) aus
Kunststoff oder Stahl bestehen.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19853531096 DE3531096A1 (de) | 1985-07-22 | 1985-08-30 | Grundbaustein |
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Publications (2)
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|---|---|
| DE3531096A1 true DE3531096A1 (de) | 1987-01-29 |
| DE3531096C2 DE3531096C2 (de) | 1991-04-25 |
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Country Status (1)
| Country | Link |
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Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE29920252U1 (de) | 1999-11-18 | 2000-02-03 | Halfer, Hans-Peter, 45141 Essen | Dekorationssystem |
| DE102004037138A1 (de) * | 2004-07-30 | 2006-03-23 | Präkelt, Daniel | Modulares Möblierungssystem |
Families Citing this family (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE20100712U1 (de) | 2001-01-16 | 2001-05-17 | Dechant, Georg, 93142 Maxhütte-Haidhof | Zusammensetzbares Regal |
Citations (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| DE1989556U (de) * | 1968-05-07 | 1968-07-18 | Bernd Baist | Moebelbauteil. |
| DE2343304A1 (de) * | 1973-08-28 | 1975-03-20 | Martin Hoffmann Kg Fick & Sche | Kastenmoebel |
-
1985
- 1985-08-30 DE DE19853531096 patent/DE3531096A1/de active Granted
Patent Citations (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| DE1989556U (de) * | 1968-05-07 | 1968-07-18 | Bernd Baist | Moebelbauteil. |
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE3531096C2 (de) | 1991-04-25 |
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