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DE29920252U1 - Dekorationssystem - Google Patents

Dekorationssystem

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Publication number
DE29920252U1
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DE
Germany
Prior art keywords
base plate
decoration system
plate
designed
cardboard
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29920252U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
HALFER HANS PETER
Original Assignee
HALFER HANS PETER
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Filing date
Publication date
Application filed by HALFER HANS PETER filed Critical HALFER HANS PETER
Priority to DE29920252U priority Critical patent/DE29920252U1/de
Publication of DE29920252U1 publication Critical patent/DE29920252U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B97/00Furniture or accessories for furniture, not provided for in other groups of this subclass

Landscapes

  • Panels For Use In Building Construction (AREA)

Description

Beschreibung
Hans-Peter Halfer
45141 Essen, Deutschland
Dekorationssystem
Die Erfindung betrifft ein mehrteiliges Dekorationssystem für in Wohn-, Büro- und Ladenmöbeln oder dergleichen vorhandene Nischen, Regalfächer und dergleichen.
Sowohl im privaten, wie auch im geschäftlichen Bereich besteht oftmals das Problem, daß in Möbeln wie beispielsweise Schränken, Vitrinen oder Regalen vorhandene einsehbare Fächer und Nischen ansprechend dekoriert werden sollen. Die bekannten Dekorationsmittel, z.B. Bilder und Gegenstände, die vor die Bilder gestellt werden können, lösen das Problem nur unbefriedigend: so sind immer Teile des jeweiligen Möbelstücks sichtbar und insbesondere kleinere, vor die Fotos gestellte Gegenstände fallen z.B. beim Abstauben leicht um. Zudem ist das Dekorieren und Umdekorieren zeitaufwendig.
Davon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Dekorationssystem zu schaffen, mit welchem sich Vitrinen, Regalfächer, Nischen und dergleichen in einfacher und schneller Weise professionell dekorieren lassen und bei welchem eingestellte Dekorationsgegenstände, z.B. Figuren oder Modellbäume, standsicher gehaltert werden können.
Die Aufgabe wird gelöst von einem Dekorationssystem mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
• ·
.. .. Beschreibung ·· ··
-2-
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden rein beispielhaften und nicht beschränkenden Beschreibung einiger Ausführungsbeispiele in Verbindung mit der Zeichnung. Es zeigen:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Hintergrundkonstruktion mit Rückwand,
zwei Seitenwänden und einer Deckenwand,
Fig. 2 eine mit der Hintergrundkonstruktion gemäß Fig. 1
vergleichbare Hintergrundkonstruktion, wobei jedoch der Übergangsbereich zwischen der Rückwand und den
Seitenwänden so geformt ist, daß sich auf die Hintergrundkonstruktion z.B. aufgedruckte Motive, die sich im Übergangsbereich befinden, optisch besser dargestellt werden,
Fig. 3 eine erfindungsgemäße Bodenplatte, die sandwichartig aus
mehreren sich abwechselnden Lagen von Hartkarton und Wellpappe aufgebaut und mit einer Anzahl von Befestigungsbohrungen zur Aufnahme von Befestigungsstiften versehen ist,
Fig. 4 zwei Ausführungsbeispiele erfindungsgemäßer
Verbindungselemente zur Verbindung von zwei oder mehr Bodenplatten,
Fig. 5 ein Halteelement in Form eines Doppelstiftes mit einem in eine
Bodenplatte gemäß Fig. 3 einsteckbaren Abschnitt und einem Halteabschnitt zum Halten von mit entsprechenden Aufnahmen versehenen Dekorationselementen,
Fig. 6 eine Bodenplatte gemäß Fig. 3 in zwei verschiedenen
Ansichten, wobei in die Bodenplatte ein Kabelkanal eingebracht und ein entsprechendes Kabel zur elektrischen Versorgung
Beschreibung
-3-
einer in einem auf der Bodenplatte befestigten Dekorationselement vorgesehenen Lampe eingelegt ist, sowie das zur Befestigung des Dekorationselementes auf der Bodenplatte dienende hohle, röhrchenartige Haltelement und /
Fig. 7 zwei Ansichten formgefräster Leisten zur Abdeckung der
sichtbaren Kanten der Decken- und Seitenwände der Hintergrundkonstruktion.
Es handelt sich bei der Erfindung um ein Dekorationssystem, welches zu einer Szenerie zusammengestellt werden und so die in Wohn-, Büro- und Ladenmöbeln, wie beispielsweise Virtrinen und Regale, vorhandenen Nischen und Fächer informativ und dekorativ ausfüllen kann.
Die Szenerie umfaßt ein der Nischengröße angepaßtes Hintergrundbild und einen Vordergrund, der aus einer Loch- oder Stiftplatte besteht, auf die zu dem Hintergrundbild passende Gegenstände mittels zu den Löchern komplementärer Stifte bzw. (bei Verwendung einer Stiftplatte) mittels zu den Stiften komplementärer Stiftaufnahmen gesteckt werden können.
Es ist kein Problem z.B. ein Foto so zu vergrößern, daß es als Hintergrundbild auf einer der Konstruktionen aus Karton, dünnem Kunststoff oder Sperrholz aufgeklebt und wie bei den Fig. 1 und 2 dargestellt, geformt oder geknickt werden und in einer Nische oder einem Regalfach Verwendung finden kann. Hintergrundmotive können dabei im privaten Bereich z.B. Fotos aus dem Urlaub, von Sehenswürdigkeiten und Sportstätten oder persönliche Erinnerungsfotos sein. Im geschäftlichen Bereich sind projektabhängig unterschiedlichste Motive denkbar, z.B. Szenenbilder von aktuellen oder nostalgischen Kinofilmen oder Abbildungen von Gemälden und Grafiken, wobei diese Motive natürlich auch im privaten Bereich verwendet werden können.
Künstlerisch wertvoller sind direkt auf die Hintergrundkonstruktion aufgemalte Bilder.
Beschreibung
-4-
AIIe Hintergrundkonstruktionsformen sollten die Rück- und Seitenwände und, je nach Geschmack oder Bildmotiv, auch die Deckenfläche des Regalfaches oder der Nische bis zu den jeweiligen Vorderkanten bedecken.
Die in Fig. 1 gezeigte Konstruktion kann auch aus dünnem Kunststoff oder Sperrholz so erstellt werden, daß beide Flächenseiten der Hintergrundkonstruktion zum Aufkleben eines Bildmotives verwendet werden können. Die Seitenwände und die Deckenwand werden dann mit kleinen Scharnieren oder mittels Klebeband so an der Rückwand der Konstruktion befestigt, daß die Konstruktion in zwei Richtungen klappbar ist und so in die jeweilige Nische oder dergleichen eingeschoben werden kann, daß einmal das Bild auf der einen Seite und einmal das Bild auf der anderen Seite der Konstruktion sichtbar ist.
Die Rückwand der in Fig. 1 dargestellten Konstruktion sollte wie in Fig.^gezeigt geschnitten werden, so daß sie zu den klappbaren Decken- und den beiden Seitenwänden jeweils etwas, z.B. 3 mm, kurzer als die Höhe und auch etwas, z.B. 6 mm, kürzer als die Breite der zu bestückenden Nische ist. Dadurch läßt sich die Hintergrundkonstruktion leichter in die Nische oder das Regalfach einschieben.
Die in Fig. 2 gezeigte Hintergrundkonstruktion kann z.B. aus dünnem, leicht formbarem Karton erstellt werden. Bewährt hat sich unter anderem eine Kartonstärke von etwa 1,5 mm. Die Hintergrundkonstruktion kann dann wie in Fig. 2 gezeigt geformt werden und so Motive, bei denen sich Gegenstände, z.B. Gebäude, im Bereich der Ecken befinden, optisch besser darstellen.
Die fertige Hintergrundkonstruktion wird in die Nischen oder Regalfächer eingeschoben und kann mit schmalen doppelseitigen Klebebandstreifen im Bereich der Vorderkanten an die Seiten und die Deckenwand der Nische oder des Regals jederzeit wieder lösbar und somit austauschbar befestigt werden.
Für den Vordergrund hat sich eine Loch- oder Stiftplatte, z.B. die in Fig. 3 gezeigte Lochplatte bewährt, wobei die rein beispielhaft und nicht beschränkend gezeigte
Beschreibung
-5-
Platte abwechselnd aus 2 mm Hartkarton und 3 mm Wellpappe besteht und insgesamt vierlagig und etwa 10 mm dick ist. Haben die Löcher wie bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel einen Durchmesser von 5 mm, so sollte der Lochmittenabstand der Löcher vorzugsweise nicht mehr als 16 mm und der Abstand der Löcher zum Rand der Lochplatte etwa die Hälfte des Lochmittenabstandes, also 8 mm, betragen.
Legt man für die Abmessungen der Lochplatte z.B. 912 mm mal 352 mm fest, so können mit einer Bodenplatte Nischen und Regalfächer in den am meisten gebräuchlichen Maßen bestückt werden. Sollte eine Nische länger oder tiefer als die vorgegebene Lochplatte sein, können mit Verbindungstücken aus Kunststoff wie in Fig. 4 gezeigt zwei oder mehr Bodenplatten miteinander verbunden werden. Dieses erreicht man, indem man die vier Platten an den Ecken zusammenstoßen läßt und das Verbindungsstück an den Unterseiten der Platten so eingedrückt, daß einer der vier Zapfen in dem Eckloch jeder Platte seinen Platz findet. Die Lochplatte kann dann auf die größere Nischenlänge oder Tiefe so zugeschnitten werden, daß sie mit etwa 1 mm Spielraum zu den beiden Seitenwänden vor die Rückwand des Hintergrundbildes geschoben werden kann. Auf die zugeschnittene Lochplatte kann dann eine Klebefolie oder eine durch Aufbügeln haftende, nicht glänzende Folie aufgebracht werden, die zuvor mit einem zum Hintergrundbild harmonierenden Vordergrundmotiv (bei einer Fußballstadiontribüne als Hintergrundbild z.B. ein aufgedrucktes Fußballfeld) bedruckt oder bemalt wurde.
Nun können zur Szenerie passende Gegenstände wie Gebäude, Puppen, Fahrzeuge, Laternen, Bäume u.s.w. auf der Bodenplatte plaziert werden. Sollen schmale oder dünne Gegenstände auf der Bodenplatte fixiert werden, so kann dies mittels z.B. 5 mm großer Sacklöcher geschehen, in die durch einen schmalen Bund getrennte Doppelstifte mit 4,9 mm Durchmesser wie in Fig. 5 gezeigt gesteckt werden. Die nun aus dem Gegenstand herausragende andere Hälfte des Doppelstiftes wird dann an der für den Gegenstand vorgesehenen Stelle in die Lochplatte eingesteckt.
Beschreibung
-6-
Die Stelle, an der sich ein Loch in der Lochplatte befindet, läßt sich durch die dünne Folie leicht mit den Fingerspitzen ertasten. Mit einer spitzen Schere oder einem Messer schneidet man dann das Loch an der vorgesehenen Stelle von der Folie frei. Bei schmalen oder dünnen Gegenständen wie Zäunen, schlanken Bäumen oder Sträuchern, in denen kein Loch für die Sacklochbohrung mehr möglich ist, sollten die Stifte zum Einstecken in die Lochplatte direkt an die z.B. aus Kunststoff gefertigten Gegenstände angegossen werden.
Bei größeren Gegenständen, die mit mehreren Doppelstiften fixiert werden sollten, muß darauf geachtet werden, daß die Lochabstände der Sacklochbohrungen und die Koordinaten der Löcher in den Lochplatten identisch sind.
Sollen Gegenstände wie z.B. Laternen oder Gebäude mit Schwachstrom beleuchtet oder technische Dinge mit kleinen Elektromotoren angetrieben werden, so können in die Sacklochbohrungen statt der Doppelstifte dünne Kunststoffröhrchen gesteckt werden. Diese Röhrchen sind vorzugsweise nur 16 mm lang, so daß nur 7 mm aus dem Gegenstand zum Einstecken in die Lochplatte herausragen. Die Sacklochbohrung kann dann mit dem Innendurchmesser des Röhrchens in dem Gegenstand soweit weitergeführt werden, daß eine Kabeldurchführung mit einem Schwachstromkabel den Verbraucher wie in Fig. 6 gezeigt erreichen kann.
Besteht die Bodenplatte z.B. aus Wellpappe, so läßt sich in die unterste Schicht der Platte leicht mit einem spitzen Messer vom Loch der Kabeldurchführung aus zwischen den anderen Löchern zum Rand der Lochplatte hin ein Kabeltunnel schneiden. Nach dem Einstecken des zu beleuchtenden Gegenstandes kann dann das Kabel zur Stromquelle hin in den Kabeltunnel gelegt und mit einem schmalen Klebefilmstreifen im Kabeltunnel fixiert werden.
Es sei an dieser Stelle betont, daß sich die erfindungsgemäße Bodenplatte hervorragend auch zur Verwendung ohne die Hintergrundkonstruktion eignet und insbesondere im Modelleisenbahnbereich vielfältige Verwendung finden kann. So können z.B. Bodenplatten zur Verfügung gestellt werden, die mit den
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Beschreibung
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unterschiedlichsten Oberflächenmaterialien bespannt oder beklebt sind und z.B. den Eindruck einer Wiese erwecken. Auf einer solchen Bodenplatte können dann leicht analog zu der bereits beschriebenen Weise Schienen verankert und/oder Häuser, Laternen, Signalmasten etc. aufgestellt und sicher befestigt werden. Ist eine Stromversorgung der jeweiligen Dekorationsgegenstände gewünscht, so können vorzugsweise auf der Unterseite der Bodenplatte Kabelkanäle vorbereitet sein. Es ist aber auch möglich, an bestimmten Stellen der Bodenplatte bereits elektrische Auslässe vorzubereiten, so daß die Dekorationsgegenstände, z.B. ein Eisenbahnsignal oder eine Laterne, nur an der entsprechenden Stelle aufgesteckt werden müssen und sich die elektrische Versorgung über eine entsprechend gestaltete, an sich bekannte Steckverbindung ergibt.
Um Kratzer auf dem Regal- oder Nischenboden zu vermeiden kann die fertig dekorierte Vordergrundplatte auf eine gleich groß geschnittene dünne Filzplatte gelegt werden und zusammen mit dieser so in das Fach geschoben werden, daß sie allseitig an der Hintergrundkonstruktion anliegt.
Um einen zusätzlichen reizvollen Effekt zu erzielen, können an dünnen Nylonfäden zur Szenerie passende Modelle, wie z.B. Flugzeuge, Vögel, Raumfahrzeuge oder Wolken an der Deckenwand befestigt werden. Dazu können dünne Löcher in der Decke der Hintergrundkonstruktion vorgesehen sein, die auch nachträglich z.B. durch Stanzen oder Bohren eingebracht werden können. Je nach Art und Größe des aufzuhängenden Objektes kann es mit einem oder mehreren Nylonfäden an der Decke befestigt werden, wobei die Fäden durch die Löcher gezogen und an der Rückseite der Decke des Hintergrundbildes mit Klebefilm oder durch Verknoten befestigt werden.
Zur Erzielung eines sauberen Abschlusses können die in Fig. 7 gezeigten, vorzugsweise in der Möbelfarbe der Nische gebeizten formgefrästen Leisten verwendet werden, die z.B. mittels doppelseitigen Klebebandes so an die Decken- und Seitenwände der Nische angebracht werden, daß sie die Vorderkanten der Seitenwände und der Deckenwand der Hintergrundkonstruktion wie ein
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Beschreibung
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Bilderrahmen bedecken. Auch die dicke Vorderkante der Lochplatte kann durch Vorkleben einer zum Möbelstück passenden Leiste, mit doppelseitigen Klebeband, optisch aufgebessert werden.
Im Rahmen des Erfindungsgedankens sind zahlreiche Abwandlungen und Weiterbildungen möglich, die sich z.B. auf die Art und Ausgestaltung der Bodenplatte beziehen. So ist es z.B. möglich, anstelle der beschriebenen sandwichartig aufgebauten Bodenplatte aus Karton und Wellpappe Bodenplatten aus beliebigen anderen, dem jeweiligen Einsatzzweck optimal angepaßten Materialien herzustellen. Auch ist es problemlos möglich, bestimmte Teile, insbesondere die Bodenplatte des Dekorationssystems auch ohne die weiteren Elemente des Systems zu verwenden. So eignet sich z.B. die Bodenplatte in der oben beschriebenen Weise hervorragend als Bodenplatte für Modelleisenbahnen und dergleichen.

Claims (24)

1. Mehrteiliges Dekorationssystem für in Wohn-, Büro- und Ladenmöbeln oder dergleichen vorhandene Nischen, Regalfächer und dergleichen umfassend
eine Hintergrundkonstruktion mit wenigstens einer sichtbaren Seite und
eine Bodenplatte.
2. Dekorationssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte als Loch- oder Stiftplatte ausgebildet ist.
3. Dekorationssystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Loch- oder Stiftplatte mit einer die Löcher bzw. Stifte verdeckenden Bahn, insbesondere einer Folien- oder Stoffbahn bezogen ist.
4. Dekorationssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte derart ausgebildet ist, daß in ihr Kabelkanäle und/oder Kabeltunnel vorgesehen oder einbringbar sind.
5. Dekorationssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte aus Karton, insbesondere Hartkarton und/oder Wellpappe besteht.
6. Dekorationssystem nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte sandwichartig aufgebaut ist und aus mehreren abwechselnd aufeinanderliegenden Schichten aus Wellpappe und Hartkarton besteht.
7. Dekorationssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß ein oder mehrere an der Unterseite der Bodenplatte lösbar oder dauerhaft befestigbare/s Kratzschutzelement/e, insbesondere ein oder mehrere Kratzschutzelementle aus Filz vorgesehen ist bzw. sind.
8. Dekorationssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Hintergrundkonstruktion aus einer Rückwand, zwei Seitenwänden und einer Deckenwand besteht.
9. Dekorationssystem nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die im bestimmungsgemäßen Einbauzustand sichtbaren Teile zumindest der Rückwand, vorzugsweise aller Wände mit einem oder mehreren dekorativen Mustern versehen sind.
10. Dekorationssystem nach einem der Ansprüche 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Hintergrundkonstruktion einteilig ausgebildet ist.
11. Dekorationssystem nach einem der Ansprüche 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Hintergrundkonstruktion mehrteilig ausgebildet ist, wobei die Seitenwände und die Deckenwand vorzugsweise um wenigstens 180° schwenkbar oder umsteckbar an der Rückwand befestigt sind.
12. Dekorationssystem nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß an der Deckenwand Mittel, insbesondere dünne Fäden oder Drähte zum Aufhängen von Dekorationselementen befestigbar sind.
13. Hintergrundkonstruktion zur Verwendung bei einem Dekorationssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 12.
14. Bodenplatte insbesondere für Dekorationssysteme nach einem der Ansprüche 1 bis 12 oder für Modelleisenbahnen und dergleichen, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte zur Aufnahme von Halteelementen zum Befestigen von Dekorationsgegenständen und/oder Schienen o. dgl. vorbereitet ist.
15. Bodenplatte nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte als Loch- oder Stiftplatte ausgebildet ist.
16. Bodenplatte nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Loch- oder Stiftplatte mit einer die Löcher bzw. Stifte verdeckenden Bahn, insbesondere einer Folien- oder Stoffbahn bezogen ist.
17. Bodenplatte nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte derart ausgebildet ist, daß in ihr Kabelkanäle und/oder Kabeltunnel vorgesehen oder einbringbar sind.
18. Bodenplatte nach einem der Ansprüche 14 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte aus Karton, insbesondere Hartkarton und/oder Wellpappe besteht.
19. Dekorationssystem nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte sandwichartig aufgebaut ist und aus mehreren abwechselnd aufeinanderliegenden Schichten aus Wellpappe und Hartkarton besteht.
20. Bodenplatte nach einem der Ansprüche 14 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß ein oder mehrere an der Unterseite der Bodenplatte lösbar oder dauerhaft befestigbare/s Kratzschutzelementle, insbesondere ein oder mehrere Kratzschutzelement/e aus Filz vorgesehen ist bzw. sind.
21. Verbindungselement für Bodenplatten nach einem der Ansprüche 14 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß an einem Verbindungssteg oder einer Verbindungsplatte wenigstens zwei Greifelemente, insbesondere Stifte vorgesehen und derart ausgebildet sind, daß mittels eines Greifelementes wenigstens zwei aneinander gelegte Bodenplatten zur Bildung einer größeren Bodenfläche zusammenhaltbar sind.
22. Halteelement für Dekorationselemente zur Verwendung bei einem Dekorationssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 13 oder bei einer Bodenplatte nach einem der Ansprüche 14 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß das Halteelement einen in oder an der Bodenplatte befestigbaren Abschnitt und einen Halteabschnitt zum Halten des jeweiligen Dekorationselementes aufweist.
23. Halteelement nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß das Halteelement als Doppelstift ausgebildet ist, wobei die beiden Abschnitte durch einen schmalen Bund getrennt sind.
24. Halteelement nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß das Halteelement als hohles Röhrchen ausgebildet ist, durch welches ein elektrisches Kabel geführt werden kann.
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