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DE3508012C2 - - Google Patents

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Publication number
DE3508012C2
DE3508012C2 DE19853508012 DE3508012A DE3508012C2 DE 3508012 C2 DE3508012 C2 DE 3508012C2 DE 19853508012 DE19853508012 DE 19853508012 DE 3508012 A DE3508012 A DE 3508012A DE 3508012 C2 DE3508012 C2 DE 3508012C2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
loading platform
drawer
floor
ambulance vehicle
vehicle according
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE19853508012
Other languages
English (en)
Other versions
DE3508012A1 (de
Inventor
Des Erfinders Auf Nennung Verzicht
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Christian Miesen Fahrzeug- und Karosseriewerk 5300 Bonn De GmbH
Original Assignee
Christian Miesen Fahrzeug- und Karosseriewerk 5300 Bonn De GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Christian Miesen Fahrzeug- und Karosseriewerk 5300 Bonn De GmbH filed Critical Christian Miesen Fahrzeug- und Karosseriewerk 5300 Bonn De GmbH
Priority to DE19853508012 priority Critical patent/DE3508012A1/de
Priority to DE19853534328 priority patent/DE3534328A1/de
Publication of DE3508012A1 publication Critical patent/DE3508012A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE3508012C2 publication Critical patent/DE3508012C2/de
Granted legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61GTRANSPORT, PERSONAL CONVEYANCES, OR ACCOMMODATION SPECIALLY ADAPTED FOR PATIENTS OR DISABLED PERSONS; OPERATING TABLES OR CHAIRS; CHAIRS FOR DENTISTRY; FUNERAL DEVICES
    • A61G3/00Ambulance aspects of vehicles; Vehicles with special provisions for transporting patients or disabled persons, or their personal conveyances, e.g. for facilitating access of, or for loading, wheelchairs
    • A61G3/001Vehicles provided with medical equipment to perform operations or examinations

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  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Biomedical Technology (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Animal Behavior & Ethology (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Veterinary Medicine (AREA)
  • Vehicle Step Arrangements And Article Storage (AREA)
  • Handcart (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Krankentransportfahrzeug mit einem Fahrgestellboden, einem oberhalb des Fahrgestellbo­ dens angeordneten Tragboden, mit einer zwischen Fahrgestell­ boden und Tragboden angeordneten Lageplattform und mit ei­ ner zwischen Fahrgestellboden und Tragenboden angeordneten Schublade.
Es ist bekannt, als Ladeplattform ausziehbare Platten vor­ zusehen, und zwar jeweils eine ausziehbare Platte für die linke Krankentrage und eine ausziehbare Platte für die rechte Krankentrage, wobei die Aufsetzbreite jeder auszieh­ barn Platte jeweils der Tragenbreite entspricht.
Demgegenüber liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, auf einfache Weise den zwischen dem Fahrgestell­ boden und dem Tragenboden vorhandenen Raum besser zu nutzen.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß vorgeschla­ gen, daß die Ladeplattform als Deckel für die Schublade ausgebildt ist und zusammen mit der Schublade aus ihrer Nichtgebrauchslage bei geöffneter Hecktüre des Krankentrans­ portfahrzeugs durch die Türöffnung in die Gebrauchslage aus­ ziehbar ist und daß die Ladeplattform in der Gebrauchslage um ihre in Fahrtrichtung gesehen vordere Querkante zum Öff­ nen der Schublade nach oben verschwenkbar ist.
Im Firmenprospekt Europ 1200, 1250 S (PRPPKKK-4) ist ein Krankentransportfahrzeug gezeigt, bei dem zwischen Tragen­ boden und Fahrgestellboden eine Schublade angeordnet ist. Auch ist dort eine Aufsetzplattform gezeigt, über die der rechte Liegesessel eingefahren werden kann. Allerdings ist dort die Anordnung derart, daß die Schublade und Ladeplatt­ form nebeneinander angeordnet sind, so daß der zwischen Fahrgestellboden und Tragenboden vorhandene Raum nur zur Hälfte, nämlich links, für die Schublade genutzt werden kann.
Die vorliegende Erfindung betrifft somit im wesentli­ chen eine unterhalb des Tragenbodens angeordnete Schub­ lade, deren Abdeckung gleichzeitig die Ladeplattform bildet und bei herausgezogener Schublade nach oben ge­ klappt werden kann, um Zugang zur Schublade zu er­ halten. Durch das Herausziehen der Schublade ist ein Be- und Entladen der Schublade unter dem Fahrzeug­ boden, d. h. unter dem Tragenboden einfach und über­ sichtlich. Der Stauraum der Schublade kann insbesondere genutzt werden für weitere Tragen, Sauerstoffflaschen und sonstige Geräte.
Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorge­ sehen, daß sich die Schublade und die Ladeplatte im wesentlichen über die gesamte Breite der Türöffnung er­ streckt, wobei weiterhin die Länge der Ladeplattform in Fahrtrichtung des Krankentransportfahrzeuges ge­ sehen zweckmäßigerweise mindestens gleich der Breite der Krankentrage sein sollte.
Die hochschwenkbare Ladeplattform könnte über ein geeignetes Scharnier mit der Schublade verbunden sein. Gemäß der Erfindung ist es jedoch bevorzugt, wenn die rückwärtige Querkante des Tragenbodens und die vordere Querkante der Ladeplattform als in Gebrauchslage der Ladeplattform in Eingriff kommende Scharnierteile aus­ gebildet sind. Während somit die Ladeplattform in der herausgezogenen Position der Schublade, d. h. in Ge­ brauchslage, am Tragenboden schwenkbar gelagert ist, ist sie in allen übrigen Positionen mit dem Tragen­ boden außer Eingriff und liegt auf der Schublade auf.
Das die Schwenkbewegung der Ladeplattform ermöglichende Scharnier zwischen Tragenboden und Ladeplattform ist gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung vorzugswei­ se so ausgebildet, daß die rückwärtige Querkante des Tragenbodens als nach unten über mindestens 180° ge­ krümmte Zunge und die vordere Querkante der Ladeplatt­ form als nach oben um mehr als 180° gekrümmte Klaue ausgebildet ist, und daß die Zunge und Klaue in Gebrauchs­ lage der Ladeplattform scharniermäßig ineinandergrei­ fen. Dadurch, daß Zunge und Klaue nicht geschlossen, sondern jeweils offen ausgebildet sind, ist ein Inein­ andergreifen bzw. ein Außeinandergriffkommen der bei­ den Scharnierteile durch Verschieben der Ladeplattform möglich.
Vorzugsweise liegen gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung in der Gebrauchslage der Ladeplattform die Oberseite des Tragenbodens und die Oberseite der Lade­ plattform im wesentlichen in einer Ebene, so daß eine Stufe zwischen beiden Teilen vermieden wird.
Da insbesondere im zuletzt genannten Fall aus konstruk­ tiven Gründen ein Anheben der Ladeplattform zum Her­ stellen der gewünschten Scharnierverbindung erforder­ lich ist, ist gemäß einem weiteren Merkmal der Erfin­ dung ein federvorgespannter Hochsteller vorgesehen, der das vordere Ende der Ladeplattform zumindest kurz vor Erreichen der Gebrauchslage nach oben drückt, um ein Ineinandergreifen der Scharnierteile in der Ge­ brauchslage sicherzustellen. Zweckmäßigerweise kann der Hochsteller als federbelasteter Hebel ausgebildet sein, dessen freies Ende gegen den Boden der Ladeplatt­ form drückt.
Zweckmäßigerweise ist weiterhin eine Feststellein­ richtung zum Feststellen der Ladeplattform in der nach oben verschwenkten Öffnungsposition vorgesehen. Beson­ ders vorteilhaft ist, wenn gemäß einem weiteren Merkmal Hochsteller und Feststelleinrichtung derart als bau­ liche Einheit ausgebildet sind, daß der Hochsteller eine Anlagefläche aufweist, die in der nach oben ver­ schwenkten Öffnungsposition der Ladeplattform mit die­ ser verriegelnd in Eingriff kommt.
Schließlich ist gemäß einem weiteren zweckmäßigen Merk­ mal der Erfindung die Schublade in Fahrzeuglängsrich­ tung verschieblich, aber nicht kippbar am Krankentrans­ portfahrzeug gelagert, so daß sie auch im ausgezogenen Zustand ein festes Widerlager für das freie Ende der schwenkbaren Ladeplattform darstellt.
Im folgenden wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung näher beschrieben. In der Zeichnung zeigt
Fig. 1 die erfindungsgemäße Anordnung in Seitenansicht, wobei sich Schublade und Ladeplattform in Nicht­ gebrauchslage befinden,
Fig. 2 die Anordnung gemäß Fig. 1, wobei die Schublade ausgezogen ist und die Ladeplattform sich in Gebrauchsstellung befindet,
Fig. 3 die Anordnung gemäß Fig. 2, wobei jedoch die Ladeplattform zum Öffnen der Schublade teilweise hochgeschwenkt ist,
Fig. 4 die Scharnierverbindung zwischen Tragenboden und Ladeplattform gemäß Fig. 2, jedoch in vergrößerter Darstellung, und
Fig. 5 das rechte Ende der Ladeplattform/Schubladen- Anordnung gemäß Fig. 2 in vergrößerter Dar­ stellung.
In einem nicht näher dargestellten Krankentransport­ fahrzeug ist zwischen einem Fahrgestellboden 2 und einem Tragenboden 1, der zur Aufnahme von Krankentragen bzw. Krankentragengestellen dient, eine Schublade 3 an­ geordnet. Der Tragenboden 1 befindet sich oberhalb der Radkästen 4 des Krankentransportfahrzeuges. Die Schub­ lade 3 ist in der in Fig. 1 dargestellten Nichtge­ brauchslage mit ihrem in Fahrtrichtung gesehen vorne liegenden, in der Darstellung gemäß Fig. 1 linken Teil zischen den Radkästen 4 angeordnet und erstreckt sich im wesentlichen über die gesamte Breite der durch die Hecktüre 22 des Krankentransportfahrzeuges verschlosse­ nen Türöffnung 23.
Die Schublade 3 ist zwischen der in Fig. 1 dargestell­ ten Nichtgebrauchslage und der in den Fig. 2 und 3 dar­ gestellten Gebrauchslage in Längsrichtung des Kranken­ transportfahrzeuges verschieblich. Hierzu sind an den seitlichen Wangen der Schublade bzw. fahrzeugseitig geeignete Führungsmittel wie Schienen 24, 25 und in diesen Schienen geführte Führungselemente 26, 27 vor­ gesehen. Die Schublade 3 ist demnach am Krankentrans­ portfahrzeug in Längsrichtung verschieblich, jedoch kippsicher geführt.
Auf der Schublade 3 liegt eine Ladeplattform 10 auf, die über gemeinsame, nicht näher dargestellte An­ schlags- und Mitnahmeflächen gemeinsam mit der Schub­ lade 3 zwichen der in Fig. 1 dargestellten Nicht­ gebrauchslage und der in Fig. 2 dargestellten Ge­ brauchslage bewegbar ist. Die Breite der Ladeplatt­ fom 10 entspricht im wesentlichen der Breite der Tür­ öffnung 23, ihre Länge, in Fahrtrichtung gemessen, ist derart bemessen, daß sie zumindest der Breite einer Krankentrage, für die sie als Ablagefläche dienen soll, entspricht. In der in Fig. 1 dargestellten Nichtge­ brauchsstellung befindet sich die Schublade 3 samt Ladeplattform 10 praktisch vollständig unterhalb des Tragebodens 1. In der in Fig. 2 dargestellten Ge­ brauchslage ist die Schublade 3 bei geöffneter Hecktür 22 so weit nach hinten herausgezogen, daß die vorne liegende Querkante der Lageplattform sich im Bereich der rückwärtigen Querkante des Tragenbodens 1 befindet, wie dies in Fig. 2 dargestellt ist.
An den beiden seitlichen Wangen der Schublade 3 ist je ein Hochsteller 5 über die Achse 8 schwenkbar gelagert, dessen freies Ende mittels einer zwischen Schublade 3 und Hochsteller 5 gespannten Schenkelfeder 9 nach oben gegen die Unterseite der Ladeplattform 10 gedrückt wird. Die Kraft der Feder 9 ist ausreichend, um das vorne liegende Ende der Ladeplattform 10, wie in Fig. 2 oder 4 dargestellt, nach oben zu drücken.
Die rückwärtige Querkante des Tragenbodens 1 und die vorne liegende Querkante der Ladeplattform sind je­ weils als Scharnierhälften ausgebildet, die in der in Fig. 2 bis 4 dargestellten Gebrauchslage der Ladeplatt­ form ein Verschwenken der Ladeplattform 10 nach oben ermöglichen. Hierzu ist entlang der hinteren Querkante des Tragenbodens 1 ein Profil 14 befestigt, welches eine nach unten um etwa 180° gekrümmte Zunge 13 auf­ weist. Entsprechend ist entlang der vorderen Querkante der Ladeplattform 10 ein Profil 12 befestigt, welches eine nach oben innen zweifach abgewinkelte bzw. ge­ krümmte Klaue 11 umfaßt. Die Klaue 11 umfaßt zunächst einen parallel zur Ladeplattform 10 verlaufenden und von dieser nach unten beabstandeten ersten Abschnitt 28, der sich nach vorne erstreckt, anschließend einen um 90° nach oben abgewinkelten zweiten Abschnitt 29, der sich senkrecht nach oben erstreckt und hieran an­ schließend einen im gleichen Sinn schräg nach unten ab­ gewinkelten dritten Abschnitt 30, der sich schräg nach hinten unten erstreckt. Die Klaue 11 ist demnach ins­ gesamt um etwa 225° gekrümmt bzw. abgewinkelt.
Die Zunge 13 und die Klaue 11 bilden zusammen ein Scharnier für die Ladeplattform 10, um welches die Ladeplattform 10 in der ausgezogenen Gebrauchsposition nach oben verschwenkt werden kann, wie dies in Fig. 3 dargestellt ist, um einen Zugang zum Inneren der Schub­ lade 3 zu ermöglichen.
In der in den Fig. 2 und 4 dargestellten Gebrauchslage liegen die Oberflächen des Tragenbodens 1 und der Lade­ plattform 10 in einer Ebene. Hieraus folgt, daß die Ladeplattform 10 aus ihrer auf der Schublade 3 auf­ liegenden Position an ihrem vorne liegenden Ende in die Gebrauchslage angehoben werden muß, wozu der weiter oben beschriebene Feststeller 5 dient.
Sobald beim Herausziehen der Schublade 3 samt Lade­ plattform 10 die obere Rundung der Klaue 11 vorbei an der parallel zum Tragenboden 1 ausgebildeten, hiervon jedoch beabstandeten Fläche 31 des Profils 14 bewegt worden ist, wird die Klaue 11 samt hieran befestigter Ladeplattform 10 aufgrund der Wirkung des Hochstellers 5 nach oben verschwenkt, so daß beim weiteren Heraus­ ziehen der Schublade 3 die Klaue 11 mit der Zunge 13 in scharniermäßigen Eingriff gelangt. Die an der Rück­ seite des Profils 14 ausgebildeten Schrägfläche 15 dient als Führungs- bzw. Auflauffläche für die Klaue 11 und stellt sicher, daß beim Zurückschieben der Schublade samt Ladeplattform die Klaue 11 ordnungsgemäß außer Eingriff kommt mit der Zunge 13 und daß die Ladeplatt­ form, wie erforderlich, wieder unter den Tragenboden 1 entgegen der Kraft des Hochstellers 5 gedrückt wird.
Wie aus Fig. 5 ersichtlich, ist das rückwärtig gelegene Ende der Ladeplattform 10 über eine geeignete, lösbare Sperre an der Schublade 3 gesichert. Hierzu ist an der Ladeplattform 10 eine Feder 18 befestigt, deren freies Ende eine Öffnung aufweist, in die ein an der Schub­ lade befestigter Arretierstift 17 eingreift. Über einen an der hinteren Stirnseite der Ladeplattform ver­ schieblich gelagerten Betätigungsstift 16 läßt sich das freie Ende der Feder 18 vom Arretierstift 17 wegdrücken, so daß das hintere Ende der Ladeplattform 10 von der Schublade 3 abgehoben werden kann und die Ladeplattform um die Scharnierverbindung 11, 13 nach oben in die eine Öffnungsstellung verschwenkt werden kann.
Wird nun die Ladeplattform 10 in die in Fig. 4 ge­ strichelt angedeutete Öffnungsstellung verschwenkt, so bewegt sich das freie Ende der Hochsteller 5 aufgrund der Kraft der Feder 9 nach oben, bis die am Hochsteller ausgebildete Anschlagnase 6 am Teil 29 der Klaue 11 anschlägt. In dieser nach oben verschwenkten Position des Hochstellers 5 ist die Anlagefläche 7 des Hoch­ stellers 5 parallel zur Unterseite der Ladeplattform 10 und an dieser anliegend angeordnet, wodurch ein Zurückschwenken der Ladeplattform in die im wesentli­ chen horizontale Stellung verhindert wird, so daß der Hochsteller 5 gleichzeitig einen Rastmechanismus für die nach oben verschwenkte Öffnungsposition der Lade­ plattform 10 bildet.

Claims (11)

1. Krankentransportfahrzeug mit einem Fahrgestellboden, einem oberhalb des Fahrgestellbodens angeordneten Tragenboden, mit einer zwischen Fahrgestellboden und Tragenboden angeordneten Ladeplattform und mit einer zwischen Fahrgestellboden und Tragenboden angeordneten Schublade, dadurch gekennzeich­ net, daß die Ladeplattform (10) als Deckel für die Schublade (3) ausgebildet ist und zusammen mit der Schublade (3) aus ihrer Nichtgebrauchslage (Fig. 1) bei geöffneter Hecktüre des Krankentransportfahrzeu­ ges durch die Türöffnung in die Gebrauchslage (Fig. 2) ausziehbar ist, und daß die Ladeplattform in der Ge­ brauchslage um ihre in Fahrtrichtung gesehen vodere Querkante (11) zum Öffnen der Schublade (3) nach oben verschwenkbar ist (Fig. 3 und 4).
2.) Krankentransportfahrzeug nch Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Schublade (3) und die Ladeplattform (10) im wesentlichen über die gesamte Breite der Türöffnung (23) erstrecken.
3.) Krankentransportfahrzeug nach Anspruch 1 oder 2, da­ durch gekennzeichnet, daß die Länge der Ladeplatt­ form (10) in Fahrtrichtung des Krankentransportfahr­ zeuges gesehen mindestens gleich ist der Breite der Krankentragen.
4.) Krankentransportfahrzeug nach einem der vorhergehen­ den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die rück­ wärtige Querkante des Tragenbodens (1) und die vor­ dere Querkante der Ladeplattform (10) als in Ge­ brauchslage der Ladeplattform in Eingriff kommende Scharnierteile (11, 13) ausgebildet sind (Fig. 4).
5. Krankentransportfahrzeug nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die rückwärtige Querkante des Tragenbodens (1) als nach unten über mindestens 180° gekrümmte Zunge (13) und die vordere Querkante der Ladeplattform (10) als nach oben um mehr als 180° gekrümmte Klaue (11) ausgebildet ist, und daß Zunge (13) und Klaue (11) in Gebrauchslage der Lade­ plattform (10) scharniermäßig ineinandergreifen.
6.) Krankentransportfahrzeug nach einem der vorhergehen­ den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in der Gebrauchslage der Ladeplattform (10) die Oberseite des Tragenbodens (1) und die Oberseite der Ladeplatt­ form (10) im wesentlichen in einer Ebene liegen.
7.) Krankentransportfahrzeug nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß ein federvorge­ spannter Hochsteller (5) vorgesehen ist, der das vordere Ende der Ladeplattform (10) zumindest kurz vor Erreichen der Gebrauchslage nach oben drückt, um ein Ineinandergreifen der Scharnierteile (11, 13) in der Gebrauchslage sicherzustellen.
8.) Krankentransportfahrzeug nach Anspruch 7, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Hochsteller (5) als federbelas­ teter Hebel ausgebildet ist, dessen freies Ende gegen den Boden der Ladeplattform (10) drückt.
9.) Krankentransportfahrzeug nach einem der vorhergehen­ den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Fest­ stelleinrichtung (5, 6, 7) zum Feststellen der Lade­ plattform (10) in der nach oben verschwenkten Öff­ nungsposition vorgesehen ist.
10.) Krankentransportfahrzeug nach Anspruch 9 und nach An­ spruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Hochsteller (5) eine Anlagefläche (7) aufweist, die in der nach oben verschwenkten Öffnungsposition der Ladeplattform (10) mit dieser verriegelnd in Ein­ griff kommt.
11.) Krankentransportfahrzeug nach einem der vorhergehen­ den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schub­ lade (3) in Fahrzeuglängsrichtung verschieblich, aber nicht kippbar am Krankentransportfahrzeug gelagert ist.
DE19853508012 1985-03-06 1985-03-06 Krankentransportfahrzeug Granted DE3508012A1 (de)

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DE19853508012 DE3508012A1 (de) 1985-03-06 1985-03-06 Krankentransportfahrzeug
DE19853534328 DE3534328A1 (de) 1985-03-06 1985-09-26 Krankentransportfahrzeug

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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE3534328A1 (de) * 1985-03-06 1987-04-02 Miesen Fahrzeug Krankentransportfahrzeug

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* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE3534328A1 (de) * 1985-03-06 1987-04-02 Miesen Fahrzeug Krankentransportfahrzeug

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DE3508012A1 (de) 1986-11-13

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