DE29520013U1 - Kraftfahrzeug, insbesondere Bestattungsfahrzeug - Google Patents
Kraftfahrzeug, insbesondere BestattungsfahrzeugInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug, insbesondere
stattungsfahrzeug, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
stattungsfahrzeug, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Be-
Die höhenverstellbare Schiebebühne dient dazu, wahlweise einen
Sarg oder zwei nebeneinander angeordnete Särge zu transportieren. Beim Transport eines einzelnen Sarges ist die Schiebebühne
üblicherweise in der unteren Position angeordnet, so daß oberhalb
des Sarges ausreichend Raum für Blumenschmuck oder dergleichen vorhanden ist. In der abgesenkten Position ist jedoch,
bedingt durch die Radkästen des Fahrzeugs, nur Platz für einen Sarg. Für den Transport von zwei Särgen muß deshalb die
Schiebebühne in einer oberen Position angeordnet werden, derart, daß die Schiebebühne mit ihren beiden Seiten zugeordneten
Seitenstreifen, die fest am Fahrzeug angeordnet sind, auf einem
Niveau liegt.
Aus der Praxis ist bekannt, Schiebebühnen über teleskopartige Hebeeinrichtungen, die hydraulisch, mechanisch oder pneumatisch
angetrieben sind, auf- und abzubewegen. Diese Hebeeinrichtungen sind jedoch konstruktiv aufwendig und damit kostenintensiv.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Kraftfahrzeug, insbesondere Bestattungsfahrzeug, vorzuschlagen, bei dem die
Schiebebühne mit einfachen Mitteln und geringem Kraftaufwand &iacgr;&ogr; höhenverstellbar ist.
Ein zur Lösung dieser Aufgabe dienendes Kraftfahrzeug weist die Merkmale des Anspruchs 1 auf. Vorzugsweise sind mehrere
Energiespeichermittel vorgesehen, die die Bedienung, insbesondere das Anheben der Schiebebühne in eine obere Position,
erleichtern. Mindestens ein Teil der zum Anheben der Schiebebühne erforderlichen Kraft, vorteilhafterweise nahezu die
gesamte erforderliche Kraft, wird von den frei von einer
Energieversorgung arbeitenden Energiespeichermitteln (gemeinsam) aufgebracht. Dadurch wird es einer Bedienperson
ermöglicht, die Schiebebühne mit minimalem Kraftaufwand in die obere und untere Position zu bringen. Außerdem sind die
Energiespeichermittel autark, benötigen nämlich keinen Antrieb.
Die Hebeeinrichtung für die Schiebebühne weist vorzugsweise zu beiden Seiten der Schiebebühne angeordnete Doppelhebel auf.
Jeder Doppelhebel weist zwei Hebel auf, die über eine gemeinsame Achse miteinander verbunden sind. An einem Hebel jedes
Doppelhebels sind Wälz-, Gleit- oder Führungsorgane angeordnet.
Die Doppelhebel einer Seite sind durch eine Koppelstange miteinander
verbunden. Dadurch werden die Doppelhebel einer Seite synchron bewegt, so daß die Schiebebühne gleichmäßig und ohne
Verkanten auf- und abbewegt werden kann.
Erfindungsgemäß sind die beiden Seiten der Hebeeinrichtung getrennt,
d. h. ohne Verbindung im Laderaum des Fahrzeugs angebracht. Alternativ können die beiden Seiten der Hebeeinrichtung
aber auch gekoppelt sein.
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Jeder Seite der Schiebebühne ist mindestens ein Energiespeichernnttel
zugeordnet. In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind die Energiespeichermittel als Gasdruckfedern
ausgebildet. Es sind aber auch andere in der Praxis bekannte Energiespeichernnttel, wie Schraubenfedern oder dergleichen,
einsetzbar. Die Gasdruckfedern sind so ausgelegt, daß sie zusammen eine Kraft aufbringen, die etwa dem Eigengewicht der
Schiebebühne entspricht, vorzugsweise geringfügig kleiner ist. &iacgr;&ogr; Dadurch halten die Gasdruckfedern der Hebeeinrichtung die
Schiebebühne sozusagen in der Schwebe, wodurch zum Auf- und Abbewegen der Schiebebühne nur ein minimaler Kraftaufwand der
Bedienperson erforderlich ist.
is Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den
Unteransprüchen und der Beschreibung.
Nachfolgend wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung
zeigen:
Fig. 1 ein Bestattungsfahrzeug mit offener Heckklappe und einer Schiebebühne in unterer Position von hinten,
Fig. 2 ein Bestattungsfahrzeug mit offener Heckklappe und
einer Schiebebühne in oberer Position von hinten,
Fig. 3 einen Doppelhebel, als Detail einer Hebeeinrichtung im Schnitt,
Fig. 4 einen Doppelhebel in Seitenansicht in vergrößertem Maßstab,
Fig. 5 eine Seite der Hebeeinrichtung mit Rollen in unterer Stellung in Seitenansicht, und
Fig. 6 eine Seite der Hebeeinrichtung mit Rollen in oberer Stellung in Seitenansicht.
• ·
In den Zeichnungen ist als Ausführungsbeispiel der Erfindung
ein Bestattungsfahrzeug 10 gezeigt.
In einem Laderaum 12 des Bestattungsfahrzeugs 10 sind wahlweise ein oder zwei Särge 11 verstaubar. Im Inneren weist der Laderaum
12 an gegenüberliegenden Seiten zwei feste, kastenartige Einbauten 36, 37 auf. Die Einbauten 36, 37 sind jeweils aus
horizontalen Seitenstreifen 13, 14 und jeweils daran anschließenden,
vorzugsweise senkrechten Seitenwänden 15, 16
&iacgr;&ogr; gebildet. Zwischen den Einbauten 36, 37 befindet sich eine
Schiebebühne 17. Die Einbauten 36, 37 bilden eine Überbauung der hinteren Radkästen des Bestattungsfahrzeugs 10. Die
Schiebebühne 17 ist zwischen den Einbauten 36, 37 in Längsrichtung
beweglich, insbesondere verfahrbar, und außerdem auf- und abbewegbar.
Die Schiebebühne 17 besteht aus einer Aufnahmeplatte 19 und zwei Führungsschienen 20, 21. Die Führungsschienen 20, 21 sind
an gegenüberliegenden Längsseitenrändern der Aufnahmeplatten 19
befestigt, insbesondere durch Schrauben.
Die Auf- und Abbewegung der Schiebebühne 17 erfolgt durch eine Hebeeinrichtung 18. Die Hebeeinrichtung 18 besteht aus zwei
Hälften, wobei jede Hälfte einem der Einbauten 36, 37 an gegenüberliegenden Seiten der Schiebebühne 17 zugeordnet ist.
Jede Hälfte der Hebeeinrichtung 18 weist im wesentlichen Doppelhebel, Rollen 22 sowie Energiespeichermittel auf.
Gemäß Fig. 1 ist die Schiebebühne 17 in einer unteren Position des Laderaums 12 angeordnet. In dieser Position ist ein Sarg 11
auf der Schiebebühne 17 zwischen den Einbauten 36, 37 des Bestattungsfahrzeugs 10 positionierbar.
Durch Verfahren der Hebeeinrichtung 18 in eine obere Position gemäß Fig. 2 wird eine in horizontaler Richtung durchgehende
Auflagefläche, bestehend aus den horizontalen Seitenstreifen
13, 14 und der Schiebebühne 17, gebildet. Auf dieser gleichmäßigen Auflagefläche sind mehrere, insbesondere zwei, Särge 11
nebeneinander transportierbar.
Die Doppelhebel der Hebeeinrichtung 18 sind jeweils aus zwei Hebeln 24 und 27 gebildet und fahrzeugseitig drehbar gelagert.
Die Hebel 24 und 27 sind über eine gemeinsame Achse 26 verbunden. Die Achse 26 ist mit einer Lagerhülse 28 in einem
unteren Bereich der Seitenwände 15, 16 horizontal angeordnet,
wobei die Achse 26 zu beiden Seiten der jeweiligen Seitenwand 15 bzw. 16 herausragt. An den beiden Enden der Achse 26 sind
die Hebel 24 und 27 angeordnet, wobei sie in Umfangsrichtung &iacgr;&ogr; der Achse 26 versetzt zueinander stehen. Gemäß Fig. 4 bilden
die Mittelachsen 29, 30 der Hebel 24, 27 einen Winkel &agr;. Der Winkel &agr; ist konstant, derart, daß die Hebel 24 und 27 relativ
gegeneinander nicht verdrehbar sind.
is Jeder Doppelhebel, bestehend aus den Hebeln 24 und 27, weist
zwei Stopperelemente 31, 32 auf. Die Stopperelemente 31, 32 begrenzen die Kippbewegung der Doppelhebel in Umfangsrichtung der
Achse 26. Vorteilhafterweise weist jeder Hebel 24, 27 eines Doppelhebels ein Stopperelement 31, 32 auf. Der Hebel 24 weist
ein Stopperelement 31 mit einer Abplattung auf, die im gezeigten Ausführungsbeispiel parallel zur Mittelachse 29 des
Hebels 24 verläuft. Der Hebel 27 weist ein Stopperelement 32 mit einer angeschrägten Abplattung auf. Die Stopperelemente 31,
32 sind jeweils als Teil des Hebels 24, 27 ausgebildet. Im Aus-
2s führungsbeispiel gemäß Fig. 4 sind die Stopperelemente 31, 32
einstückig mit den jeweiligen Hebeln 24, 27 verbunden.
Die Doppelhebel sind paarweise angeordnet. Jeweils zwei Doppelhebel
sind einer Fahrzeugseite, nämlich einem entsprechenden Einbau 36 bzw. 37, zugeordnet. Die beiden Doppelhebel jeder
Fahrzeugseite sind durch eine Koppelstange 33 miteinander verbunden. Durch die Koppelstange 33 sind die Kippbewegungen
der Doppelhebel einer Hälfte der Hebeeinrichtung 18 synchronisiert. Die Koppelstange 33 ist den Hebeln 27 zugeordnet, befindet
sich also auf der der Mittelachse 25 des Bestattungsfahrzeugs 10 abgewandten Seite der jeweiligen Seitenwand 15
bzw. 16.
Jedem Doppelhebel ist ein Wälz- oder Gleitorgan, das im vorliegenden
Ausführungsbeispiel als Rolle 22 ausgebildet ist, zugeordnet. Die Rollen 22 sind auf horizontalen Wellen 23
gelagert, die ihrerseits an äußeren Enden der Hebel 24 auf der der Mittelachse 25 des Bestattungsfahrzeugs 10 zugewandten
Seite angeordnet sind. Die Rollen 22 weisen jeweils in Richtung der Schiebebühne 17 und sind mit den jeweiligen Führungsschienen
20, 21 der Schiebebühne 17 in Eingriff.
&iacgr;&ogr; Mindestens einem Doppelhebel der beiden Doppelhebel jeder Fahrzeugseite
ist ein Energiespeichermittel zugeordnet. Die Energiespeichermittel sind als Gasdruckfedern 34, 35 ausgebildet.
Die Gasdruckfedern 34, 35 sind mit einem Ende am Hebel 27 angeordnet. Das andere Ende der Gasdruckfeder 34, 35 ist
fest mit dem Bestattungsfahrzeug verbunden, und zwar vorzugsweise der jeweiligen Seitenwand 15 bzw. 16.
Beide Gasdruckfedern 34, 35 bringen zusammen eine Kraft auf, die etwa gleich, vorzugsweise geringfügig kleiner ist als das
Eigengewicht der Schiebebühne 17. Jede Gasdruckfeder 34, 35 einer Seite bringt die Hälfte der Gesamtkraft auf. Die Kräfte
der Gasdruckfedern 34, 35 sind so bemessen, daß sie zusammen die Schiebebühne 17 etwa in der Schwebe halten.
Die Schiebebühne 17 ist mindestens in einer oberen Stellung, vorzugsweise auch einer unteren Stellung, arretierbar. Dazu
sind fahrzeugseitig nicht dargestellte Mittel angeordnet, die die Schiebebühne 17 zumindest im eingeschobenen Zustand
arretieren. Dadurch kann die Schiebebühne 17 einerseits nicht in Längsrichtung selbsttätig verfahren und andererseits ist
gewährleistet, daß die Schiebebühne 17 nicht durch das Eigengewicht oder das Gewicht der Särge 11 in eine untere Position
gedrückt wird.
Bei einem alternativen, nicht dargestellten Ausführungsbeispiel
können die Führungsschienen 20, 21 der Schiebebühne 17 jeweils an den Hebeln 24 der beiden Doppelhebel einer Seite der
Schiebebühne 17 angeordnet sein. Die Rollen 22 sind in dem Fall der Schiebebühne 17 zugeordnet.
Die Vorgehensweise bei der Bedienung der Hebeeinrichtung 18 wird im folgenden beschrieben:
Ausgehend von einer Schiebebühne 17, die in einer unteren Position (Fig. 1) im eingeschobenen Zustand ist, müssen Arretierungsmittel
gelöst werden. Die Schiebebühne 17 wird mindestens teilweise nach hinten aus dem offenen Heck des
Bestattungsfahrzeugs 10 herausgezogen. Lediglich durch einen
&iacgr;&ogr; geringen Druck von der Unterseite der Schiebebühne 17 durch
eine Bedienperson wird die Schiebebühne 17 mit Unterstützung der Gasdruckfedern 34, 35 in ihre obere Position (Fig. 2)
gedruckt. Das Stopperelement 32 des Hebels 27 begrenzt die Kippbewegung in der Position, in der der Hebel 24 in aufrechter
is Stellung ist. Die Rollen 22 befinden sich nun in einer oberen
Position. Die Schiebebühne 17 ist nun wieder einschiebbar gegen Anschlagelemente. Im vollständig eingeschobenen Zustand wird
die Schiebebühne 17 arretiert. Die aufrechten Hebel 24 stützen die Schiebebühne 17 ab und halten sie in der Position, in der
die Oberfläche der Schiebebühne eine gemeinsame Auflagefläche mit den Seitenstreifen 13, 14 bildet.
Zum Anfahren der unteren Position der Schiebebühne 17 sind die Arretierungsmittel zu lösen. Die Schiebebühne 17 wird nach
hinten aus dem offenen Heck des Bestattungsfahrzeugs 10 herausgezogen. Durch Zug der Schiebebühne 17 nach hinten und
einen zusätzlichen leichten Druck auf die Oberseite der Schiebebühne 17 kann die Haltekraft der Ga.sdruckfedern 34, 35
überwunden und die Kippbewegung der Doppelhebel eingeleitet werden. Das Eigengewicht der Schiebebühne 17 unterstützt dabei
das Herunterfahren in eine untere Position. Die Haltekraft der Gasdruckfedern 34, 35 verhindert dabei ein schlagartiges Absenken
der Schiebebühne 17 in die untere Position. Begrenzt wird die Abwärtsbewegung durch die Stopperelemente 31. Diese
sind so ausgebildet, daß der Hebel 24 in einer horizontalen Position verbleibt. Durch Einschieben der Schiebebühne 17 gegen
die Anschlagelemente und Arretieren der Schiebebühne 17 in dieser Position wird wieder die Ausgangsposition der Fig. 1
erreicht.
Anmelder:
Conrad Pollmann
Norddeutsche Karosseriefabrik
und Pumpenbau GmbH Zum Panrepel 1
28307 Bremen
15. Dezember 1995/4818 P0L-21-DE
Bezuqszeicheniiste:
| 10 | Bestattungsfahrzeug | » · · ·· | 33 Koppelstange |
| 11 | Sarg | 34 Gasdruckfeder | |
| 12 | Laderaum | 35 Gasdruckfeder | |
| 13 | Seitenstreifen | 36 Einbauten | |
| 14 | Seitenstreifen | 37 Einbauten | |
| 15 | Seitenwand | ||
| 16 | Seitenwand | ||
| 17 | Schiebebühne | ||
| 18 | Hebeeinrichtung | ||
| 19 | Aufnahmeplatte | ||
| 20 | Führungsschiene | ||
| 21 | Führungsschiene | ||
| 22 | Rolle | ||
| 23 | Welle | ||
| 24 | Hebel | ||
| 25 | Mittelachse | ||
| 26 | Achse | ||
| 27 | Hebel | ||
| 28 | Lagerhülse | ||
| 29 | Mittel achse | ||
| 30 | Mittel achse | ||
| 31 | Stopperelement | ||
| 32 | Stopperelement | ||
Claims (18)
1. Kraftfahrzeug, insbesondere Bestattungsfahrzeug (10), mit einer Schiebebühne (17) zur Aufnahme mindestens eines
Sarges (11) und mit einer Hebeeinrichtung. (18), mit der die Schiebebühne (17) wahlweise in eine obere oder untere Position
s bewegbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die
Hebeeinrichtung (18) mindestens ein Energiespeichermittel aufweist, das mindestens das Anheben der Schiebebühne (17) unterstützt.
&iacgr;&ogr; 2. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Hebeeinrichtung (18) fahrzeugseitig angeordnet ist.
3. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Hebeeinrichtung (18) auf- und
abbewegbare Wälz-, Gleit- oder Führungsorgane aufweist, die in Eingriff mit der Schiebebühne (17) sind.
4. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Seite der
Schiebebühne (17) mindestens ein Energiespeichermittel zugeordnet ist,
5. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1 oder einem der weiteren &iacgr;&ogr; Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Energiespeichermittel
zusammen eine Kraft aufbringen, die etwa gleich, vorzugsweise geringfügig kleiner als das Eigengewicht der
Schiebebühne (17) ist.
is 6. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1 oder einem der weiteren
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Energiespeichermittel als Gasdruckfedern (34, 35) oder dergleichen
ausgebildet sind.
7. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Hebeeinrichtung (18)
Hebel (24, 27) aufweist.
8. Kraftfahrzeug nach Anspruch 7 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils zwei Hebel (24,
27) über eine gemeinsame Achse (26) zu einem Doppelhebel miteinander
verbunden sind.
9. Kraftfahrzeug nach Anspruch 8 oder einem der weiteren
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Achse (26) in horizontaler Ausrichtung fahrzeugseitig gelagert ist.
10. Kraftfahrzeug nach Anspruch 7 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Hebel (24,
27) des jeweiligen Doppelhebels am Umfang der Achse (26) versetzt und relativ zueinander unbeweglich sind.
11. Kraftfahrzeug nach Anspruch 7 oder einem der weiteren
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die einer Fahrzeug-
POL.21AN.DOC
&iacgr;&ogr;
mittelachse (25) zugewandten Hebel (24) an einem Ende jeweils
eines der Wälz-, Gleit- oder Führungsorgane aufweisen.
12. Kraftfahrzeug nach Anspruch 7 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Hebel (24) mit den
Wälz-, Gleit- oder Führungsorganen in der oberen Position der Schiebebühne (17) in aufrechter Stellung sind.
13. Kraftfahrzeug nach Anspruch 7 oder einem der weiteren &iacgr;&ogr; Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils zwei Doppelhebel
jeder Seite der Schiebebühne (17) zugeordnet sind.
14. Kraftfahrzeug nach Anspruch 7 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Doppelhebel
auf der jeweils gleichen Seite der Schiebebühne (17) durch eine Koppelstange (33) miteinander verbunden sind.
15. Kraftfahrzeug nach Anspruch 8 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Doppelhebel zwei
Stopperelemente (31, 32) aufweist.
16. Kraftfahrzeug nach Anspruch 7 oder einem der weiteren
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Hebel (24, 27) des Doppelhebels ein Stopperelement (30, 31) aufweist.
17. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1 oder einem der weiteren
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schiebebühne (17) in einer unteren und oberen Stellung arretierbar ist.
18. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1 oder einem der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Wälz-, Gleit- oder
Führungsorgane als Rollen (22) oder Führungsschienen ausgebildet sind.
POL21AN.DOC
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29520013U DE29520013U1 (de) | 1995-12-01 | 1995-12-16 | Kraftfahrzeug, insbesondere Bestattungsfahrzeug |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29519095 | 1995-12-01 | ||
| DE29520013U DE29520013U1 (de) | 1995-12-01 | 1995-12-16 | Kraftfahrzeug, insbesondere Bestattungsfahrzeug |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29520013U1 true DE29520013U1 (de) | 1996-02-15 |
Family
ID=8016188
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29520013U Expired - Lifetime DE29520013U1 (de) | 1995-12-01 | 1995-12-16 | Kraftfahrzeug, insbesondere Bestattungsfahrzeug |
Country Status (1)
| Country | Link |
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| R081 | Change of applicant/patentee |
Owner name: CONRAD POLLMANN NORDDEUTSCHE KAROSSERIEFABRIK , DE Free format text: FORMER OWNER: CONRAD POLLMANN NORDDEUTSCHE KAROSSERIEFABRIK U. PUMPENBAU GMBH, 28307 BREMEN, DE Effective date: 20020503 |
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| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
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