DE3500977A1 - Geruestelement, insbesondere konsole, mit ansatzstueck zum aufsetzen eines anderen elements, und mit einer bohrung zum einsetzen eines stifts durch diese hindurch - Google Patents
Geruestelement, insbesondere konsole, mit ansatzstueck zum aufsetzen eines anderen elements, und mit einer bohrung zum einsetzen eines stifts durch diese hindurchInfo
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Description
"Gerüstelement, insbesondere Konsole, mit Ansatzstück zum Aufsetzen eines anderen Elements,und mit einer
Bohrung zum Einsetzen eines Stifts durch diese hindurch"
Die vorliegende Erfindung betrifft allgemein Elemente, die zum Aufbau eines Gerüsts über dem First eines beliebigen zu
bearbeitenden Bauwerks verwendet werden, insbesondere bei der Herstellung oder Reparatur von Decken an einem solchen.
Er betrifft insbesondere, aber nicht ausschließlich/die zum
Errichten eines Schutzgeländers verwendeten Konsolen, und eventuell für einen Boden entlang einer solchen Decke oder
über einer solchen.
Noch genauer zielt die vorliegende Erfindung auf den Fall ab, bei dem zum Befestigen eines beliebigen weiteren Gerüstelements,
eines Schutzgeländerpfostens beispielsweise, oder einer weiteren Gerüstkonsole an ihr, eine solche Gerüstkonsole einerseits
ein Ansatzstück umfasst, auf welches das andere Gerüstelement zu seiner Lagehaltung aufgesetzt ist, praktisch
durch einfaches Aufschieben, und zum anderen bezüglich des genannten Ansatzstücks in Querrichtung zur Verriegelung der
Lage des weiteren Gerüstelements mindestens eine Bohrung be-
sitzt, die zum Einsetzen eines beliebigen Haltemittels, beispielsweise eines Stifts durch sie hindurch geeignet
ist.
Eine solche Gerüstkonsole ist beispielsweise in der franz. Patentanmeldung vom 14.April 1975 Nr.75 11 494,
veröffentlicht unter der Nr. 2 307 9 37 beschrieben.
In dieser franz. Patentanmeldung ist die einem solchen Ansatzstück zugeordnete Bohrung direkt in diesem Ansatzstück
ausgebildet.
Daraus ergibt sich, daß dieses Ansatzstück eine doppelte Funktion sicherstellen muß, nämlich die Lokalisierung
und die Lagehaltung des Gerüstelements, das auf das Ansatzstück aufsetzbar ist.
Diese Anordnung hat bisher zumindest bei bestimmten Anwendungsgebieten zufriedenstellend gearbeitet.
Aber sie besitzt den Nachteil, daß das Ansatzstück hohen Belastungen ausgesetzt ist, wenn das auf dieses
Anstzstück aufgesetzte Gerüstelement selber einer beliebigen Belastung oder einem Stoß ausgesetzt ist.
Nun handelt es sich meistens um ein Ansatzstück, das durch ein einfaches Verschweißen an einer beliebigen
Trägertraverse befestigt ist.
Die Belastung, der es ausgesetzt sein kann, wirkt sich offensichtlich auf seine Verbindung mit der Trägertraverse
aus, wobei die diese Verbindung sicherstellende Verschweißung infolgedessen selber einer für ihre Inte-
grität schädlichen Scheraktion ausgesetzt sein kann.
Aus Sicherheitsgründen ist es daher in einem solchen Fall notwendig, ein solches Ansatzstück und seine Verschweißung
wesentlich zu verstärken, was zu den üblichen Nachteilen führt.
Es ist aus der Deutschen Patentanmeldung 2 138 483 bekannt, in einem Abstand zum Ansatzzapfen eine diesem
zugeordnete Bohrung vorzusehen, um darin ein Haltemittel einzusetzen.
Die entsprechenden Gerüstelemente haben jedoch einen sehr verschiedenen Aufbau von denjenigen, die vorliegende
Anmeldung betreffen, und der darin enthaltende Ansatzzapfen ist mehr eine einfache Markierungsnase,
die lediglich der Kontrolle des relativen Einsetzens zweier Folgen dieser Elemente ist als ein Ansatzstück
zum örtlichen Festlegen, das selber in stabiler Weise durch einfaches Aufschieben die gegenseitige Befestigung
solcher Elemente gestattet.
Der vorliegenden Erfindung liegt allgemein die Aufgabe zugrunde, ein Gerüstelement der genannten Gattung
zu schaffen, bei dem eine sichere Verankerung weiterer angebauter Elemente bei einfachem und kostengünstigem
Aufbau sichergestellt ist.
Im einzelnen hat die Erfindung zum Gegenstand ein Gerüstelement, insbesondere Konsole, mit einem Zapfen zum
Befestigen eines beliebigen weiteren Elements an einem ersteren, auf welchem Ansatzstück das weitere Element
zur örtlichwn Lagehaltung aufsetzbar ist, und mit
mindestens einer Bohrung zum Verriegeln der Position des weiteren Elements, welche Bohrung in einem Abstand
zum Ansatzstück angeordnet und zum Einsetzen eines beliebigen Haltemittels z.B. eines Stifts durch sie
hindurch geeignet ist, wobei die Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst wird, daß das Ansatzstück an einer
Traverse auf einer Seite hervorragt, und die Bohrung in einem Organ ausgebildet ist, das auf der anderen Seite
der Traverse hervortritt.
Somit gibt es eine vorteilhafte Trennung zwischen der Funktion der Ortsfestlegung und der Lagesicherung wobei
die Funktion der Ortsfestlegung allein durch die Muffe sichergestellt wird, während die Funktion der Lagesicherung
von einem anderen Organ übernommen wird, das dieser zugeordnet ist.
Die Muffe wird vorteilhafterweise geschont.
Des weiteren ist ein doppelter, einen Abstand voneinander
aufweisender Eingriff sichergestellt zwischen zum einen dem befestigten Gerüstlement und zum anderen
dem dieses tragenden Gerüstelements, wobei der Angriff des ersten an dem zweiten vorteilhafterweise vergrößert
ist, was der Sicherheit zugute kommt.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Vorderansicht eines erfindungsgemäßen Gerüstelements
,
Fig. 2 in vergrößerter Darstellung einen Teil eines Querschnitts entlang der Linie II-II in Fig.1,
Fig. 3 einen Teil einer Draufsicht auf eine mit der Linie III-III in Fig.2 gekennzeichneten Ebene
des Gerüstelements,
Fig. 4 eine Ansicht im gleichen Maßstab wie derjenigen in Fig.2 eines weiteren Querschnitts entlang
der Linie IV-IV in Fig.1,
Fig. 5 eine weitere Ansicht eines Querschnitts entlang der Linie V-V in Fig.1,
Fig. 6 im Maßstab der Figuren 2 und 4 eine Darstellung, wie ein solches Gerüstelement erfindungsgemäß
auf ein anderes aufgesteckt ist,
Fig. 7 eine Ansicht entsprechend eines Teils der Ansicht
in Fig.4 betreffend eine AusführungsVariante
des Gerüstelements,
Fig. 8 eine Ansicht analog derjenigen in Fig.7 in vergrößertem
Maßstab einer weiteren Ausführungsvariante, und
Fig. 9 und 10 Ansichten im Querschnitt durch diese Ausführungsvariante
entlang jeweils der Linien IX-IX und X-X in Fig.8.
Die Figuren zeigen beispielhaft die Anwendung der Erfindung bei einer Gerüstkonsole 10, die allgemein eine
Vertikalstrebe 11, eine im Winkel am oberen Ende der
Vertikalstrebe 11 befestigte Traverse 12 und Mittel in
Form einer Dreiecksaufnahme 13 aufweist, welche die Stütztraverse 12 mit der Vertikalstrebe 11 verbindet.
In den dargestellten Ausführungsformen werden die
Vertikalstrebe 11 und die Traverse 12 beide von metallenen Rohrabschnitten mit rechteckigem Querschnitt
gebildet, die miteinander im Winkel verschweißt sind, den sie miteinander bilden.
Des weiteren ist bei diesen Ausführungsformen das Rohrstück,
das die Traverse 12 bildet, an beiden Enden offen und weist an einem dieser Enden in Querrichtung eine oder
mehrere Bohrung(en) 14 auf, die zum Einstecken eines beliebigen Haltemittels, beispielsweise ein Stift, geeignet
sind.
Gemäß Anordnungen, die ansich bekannt sind und daher nicht Teil der vorliegenden Erfindung bilden und daher
hier nicht im Detail näher beschrieben werden, ist es somit möglich, an dem einen oder dem anderen Ende der
Traverse 12, wie es mit unterbrochenen Linien bei einem Ende in Fig. 1 dargestellt ist, einen Haltearm 15 aufzusetzen,
der selber einen Haltefinger 16 trägt und die Verhakung der Gesamtanordnung an einer beliebigen Halterung
gestattet, allgemein als Sicherheitshaken bezeichnet, welche Halterung zu diesem Zweck an dem zu
reparierenden oder zu bearbeitenden Aufbau vorgesehen ist. Der Verhakungsarm 15 ist mittels eines oder mehrerer
Stifte,die durch die Bohrung 14 gesteckt werden, an der
Traverse 12 verriegelt.
Wegen der oben beschriebenen Anordnung ist das die Vertikalstrebe 11 bildende Rohrteil an einem seiner Enden,
nämlich dem oberen Ende, durch die Traverse 12 geschlossen.
Demgegenüber ist das andere Ende, nämlich das untere Ende oder der Fuß offen. Es wird somit am Fußende eine
Muffe 18 gebildet. Aus Gründen, die nachfolgend näher erläutert werden,trägt das untere Ende in Verlängerung
dieser Muffe 18 nach unten gerichtet zwei Flansche 19, die beispielsweise durch Verschweißen befestigt sind. In
diesen Flanschen ist, wie dargestellt einander gegenüberliegend in einem Abstand zur Muffe 18 in Querrichtung
eine Bohrung 20 ausgebildet, die dem Einsetzen eines beliebigen Haltemittels dient, beispielsweise
eines Stifts.
In der in den Figuren 1 bis 6 dargestellten Ausführungsform weisen die eine Dreiecksaufnahme bildenden Mittel 13
einerseits ein Rohrteilstück 22 auf, das, vergleichbar denjenigen,welche die Vertikalstrebe 11 und die Traverse
12 bilden, beispielsweise durch Verschweißen mit diesen in dem Winkel zwischen den bezeichneten Rohrstücken
befestigt ist, wobei es sich im Winkel von 45 bezüglich dieser Rohrstücke erstreckt, und andererseits
zwei T-Trägerprofilstücke 23, die jeweils zu beiden Seiten des Rohrteilstücks 22 an dem dem Winkel gegenüberliegenden
Ende dieses Teilstücks angreifen. Sie sind dabei in geeigneterweise, beispielsweise durch
Schweißen an diesem Rohrteilstück 22 befestigt, wobei einer dieser T-Träger das Rohrteilstück 22 mit der
Vertikalstrebe 11 und der andere dieses Teilstück mit der
Traverse 12 verbindet, wobei die Verbindungsstellen ebenfalls in geeigneterweise, z.B. durch Verschweißen
der Vertikalstrebe 11 und an der Traverse 12 ausgebildet sind.
Praktisch weisen die Profilteilstücke 23 an ihrer Verbindungsstelle
mit der Vertikalstrebe 11 und der Traverse 12 jeweils eine Falzung auf, die es ihnen gestattet,
über einen Bereich ihrer Länge an der Vertikalstrebe 11 und der Traverse 12 entlangzulaufen.
Um ein beliebiges anderes Gerüstelement an ihr zu befestigen, weist die so aufgebaute Gerüstkonsole 10 an
zumindest einem Punkt ihrer Traverse 12 zum einen ein Ansatzstück 25 auf, auf welches ein solches weiteres
Gerüstelement zum Festlegen aufgesteckt sein kann, und zum anderen bezüglich dieses Ansatzstücks 25 in Querrichtung
zur Verriegelung der Lage dieses anderen Gerüstelements mindestens eine Bohrung 26, in die in Querrichtung
ein beliebiges Haltemittel eingesteckt werden kann, z.B. ein Stift.
Ein solches Ansatzstück 25 ist vorspringend auf einer ersten Seite der Traverse 12 vorgesehen, praktisch auf
der oberen Fläche dieser Traverse; die diesem Ansatzstück 25 zugeordnete Bohrung ist an einem Organ ausgebildet,
was nachfolgend näher detailliert wird, das ebenfalls an der Traverse 12 hervortritt, jedoch in
die andere Richtung und somit auf der unteren Seite dieser Traverse 12.
In der in den Figuren 1 bis 6 dargestellten Ausführungsform sind zwei Ansatzstücke 25 vorgesehen, die jeweils
an den Enden der Traverse 12 auf der der Vertikalstrebe 11 abgewandten Seite der Traverse angeordnet sind. Die
Traverse 12 trägt somit an jedem ihrer Enden ein Ansatzstück 25, wobei dasjenige, das an dem der Vertikalstrebe
zugeordneten Ende vorgesehen ist, in der Verlängerung dieser Vertikalstrebe 11 ausgebildet ist; die zugeordnete
Bohrung 26 ist somit direkt in dieser Vertikalstrebe ausgeführt.
Somit wird das Organ, in dem die zugeordnete Bohrung 26 ausgebildet ist, soweit es sich um das bezeichnete Ansatzstück
25 handelt, direkt von der Vertikalstrebe 11 gebildet.
Demgegenüber wird bei dem Ansatzstück 25, das an dem anderen Ende der Traverse 12 vorgesehen ist, das Organ
mit der zugeordneten Bohrung 26 von einem besonderen Rohrabschnitt 25 gebildet, das zu diesem Zweck z.B.
durch Verschweißen an der unteren Fläche der Traverse angeschweißt ist.
Das Profilstück 23 der Dreiecksaufnahme 13 erstreckt sich
bis zu diesem besonderen Rohrabschnitt 27, wobei es in geeigneter Weise z.B. durch Schweißen, mit diesem verbunden
ist.
Jedes Ansatzstück 25 wird von einem Rohrstück gebildet, das in Längsrichtung im Mittelbereich jeder seiner
Flächen eine Einbuchtung aufweist und aus diesem Grund im Querschnitt eine sternförmige Kontur besitzt, wie es
am besten aus Fig.3 erkennbar ist.
Der Abstand D1 zwischen der Basis eines Ansatzstücks 25
gemessen von seiner Befestigung an der Traverse 12 zum einen und der zugeordneten Bohrung 26 zum anderen ist
höchstens gleich, praktisch geringer als der Abstand D2, der die Basis der Muffe 18, die am Fuß der Vertikalstrebe
11 ausgebildet ist und der Achse der dieser Muffe 18 zugeordneten Bohrung 20 trennt.
Ein beliebiges der Ansatzstücke 25 der erfindungsgemäßen Konsole kann beispielsweise die Befestigung einer anderen
Gerüstkonsole 10 gleichen Aufbaus ermöglichen, wie es beispielsweise mit unterbrochenen Linien in Fig.1 dargestellt
ist.
Dafür genügt es,die Vertikalstrebe 11 dieser anderen Gerüstkonsole
1O1 mit ihrem Fuß auf das betreffende Ansatzstück
25 aufzusetzen, bis dieses in der Muffe 18 am unteren Ende der Vertikalstrebe 11 eingeschoben ist
(vgl.Fig.6).
Es sei angenommen, daß es sich bei dem betreffenden Ansatzstück 25,WIe dargestellt, um denjenigen handelt, der
an dem der Vertikalstrebe 11 der Konsole an der Traverse
12 angeordnet ist. Dann führt ein solches Einsetzen dazu, daß die Flansche 19 der Konsole 10' jeweils
die zugeordneten Flanken des Rohrstücks 27 der Konsole 10 überdecken. Es genügt anschließend, ein beliebiges
Haltemittel, beispielsweise einen nicht dargestellten Stiftt in die entsprechenden Bohrungen 20,26,
die dann in einer Flucht liegen, einzustecken. Es versteht sich, daß eine solche zweite Gerüstkonsole 101
auch unter den gleichen Bedingungen wie oben beschrieben auf das Ansatzstück 25 aufgesetzt werden kann, das sich
in der Verlängerung der Vertikalstrebe 11 der Konsole 10
befindet.
In jedem Fall gestattet sie gemäß an sich bekannter Anordnungen den etagenartigen Aufbau eines Gerüsts entlang
einer Decke, wenn dies gewünscht ist.
Auf dem einen oder dem anderen Ansatzstück 25 der erfindungsgemäßen
Gerüstkonsole kann auch gemäß der oben beschriebenen Bedingungen ein Pfosten eines Schutzgeländers
30 aufgesetzt sein, vorausgesetzt, daß dieser Pfosten des Schutzgeländers in der Art der Vertikalstrebe
11 einer solchen Gerüstkonsole 10 an seinem unteren Ende oder Fuß eine Muffe 18 mit verlängerten Flanschen 19 und
eine darin ausgebildete Bohrung 20 besitzt, so wie es mit den unterbrochenen Linien in Fig.1 dargestellt ist.
In Fig.1 wurde angenommen, daß der Pfosten des Schutzgeländers 30 auf dem Ansatzstück 25 aufgesetzt wurde, das
sich in der Verlängerung der Vertikalstrebe 11 befindet,
aber er kann ebensogut auf dem Ansatzstück 25 aufgesetzt sein, das an dem anderen Ende der Traverse 12 ausgebildet
ist.
Die erfindungsgemaße Gerüstkonsole 10 kann gemäß Anordnungen,
die vergleichbar sind mit den oben beschriebenen, in gleicher Weise an ein beliebiges anderes Gerüstelement
aufgesetzt werden, das ein Ansatzstück 25 und eine zugeordnete Bohrung 26 besitzt.
Dies ist beispielsweise der Fall, wie mit unterbrochenen Linien in Fig.1 dargestellt, beim Befestigen einer solchen
Gerüstkonsole 10 an einem beliebigen Abstützarm 32, der
4s-
zur Abstützung der Konsole an einer zu bearbeitenden Mauer dient.
Da ein solcher Arm nicht Teil der vorliegenden Erfindung ist, wird er nicht näher im Detail beschrieben.
Es genügt aufzuzeigen, daß er eine Traverse 33 besitzt und erfindungsgemäß an dieser Traverse 33 an einer ersten
Seite ein Ansatzstück 25 aufweist, und, ebenfalls an dieser Traverse 33 vorspringend, jedoch an der anderen
Seite ein Organ 27, beispielsweise ein einfaches Rohrstück, das die dem Ansatzstück 25 zugeordnete Bohrung
aufweist.
In der in Fig.7 dargestellten AusführungsVariante weist
die Traverse 12 der erfindungsgemäßen Gerüstkonsole 10 an der unteren Fläche an dem der Vertikalstrebe 11 abgewandten
Ende einen Schuh 35 auf, der seinerseits an seiner unteren Fläche eingesenkt oder vertieft eine in
Querrichtung sich erstreckende Ausnehmung gewölbeartiger Gestalt besitzt, um die Anordnung an einer beliebigen
Trägerstange 37 einzuhaken, wie es mit unterbrochenen Linien in dieser Fig.7 dargestellt ist.
Außer an der Traverse 12 ist der Schuh 35 beispielsweise durch Verschweißen zum einen an dem nahen Rohrstück, das
das Organ 27 bildet und zum anderen an dem Profilträger 23 verschweißt, das der Dreiecksaufnahme angehört.
In der in den Figuren 8 bis 10 dargestellten Ausführungsform ist die dem darüberliegenden Ansatzstück 25 zugeordnete
Bohrung 26 an einem solchen Schuh 35 ausgebildet.
Es handelt sich in diesem Fall um einen gegossenen Schuh mit einem Kernsteg 39, der entlang seiner oberen Kante
und entlang seiner Kante, welche die gewölbeartige Ausnehmung 36 und die Bohrung 26 umgibt, einen Gurt oder
Flanschrand 40 aufweist, der sich auf beiden Flächen des Kernstegs 39 senkrecht wegerstreckt.
Für die Bohrung 26 besitzt der Randflansch 40 senkrecht zum Kernsteg 39 eine Erstreckung, die größer ist als an der
oberen Kante und als an der Kante, die die gewölbeartige Ausnehmung 36 bildet.
Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung besitzt die Bohrung 36 im Querschnitt eine eiförmige Kontur,
wobei der engere Bereich von dem zugeordneten Ansatzstück 25 abgewandt ist.
Auf diese Weise verschiebt sich der Stift 42, der im oberen Bereich der Bohrung 26 in dem Teil mit dem
größten Durchgang eingeschoben wird, vgl.Bezugszahl 421
und die Darstellung in unterbrochenen Linien in den Figuren 8 und 9, unter der Belastung,die ihm durch das
zu sichernde Element zuteil wird;nach unten in Richtung
des verengten Bereichs der Bohrung 26, vgl. die Darstellung mit unterbrochenen Linien und mit 4211 in den
Figuren 8 und 9 gekennzeichnet; der Stift wird somit in diesem verengten Bereich der Bohrung 26 eingeklemmt,
wodurch vorteilhafterweise das Querspiel begrenzt wird, dem das betreffende Element ausgesetzt sein kann, wobei
sogar jede Möglichkeit eines Spiels ausgeschlossen sein kann.
Des weiteren ist in der dargestellten Ausführungsform dem
Schuh 35 an seiner gewölbeartigen Ausnehmung 36, wie mit
unterbrochenen Linien in Fig. 8 und 10 dargestellt, eine
Halterung 44 zugeordnet, die eine in Draufsicht im
wesentlichen halbkreisförmige Kontur besitzt und schwenkbar in einer Bohrung 45 an dem Schuh 35 gehalten ist.
Diese Halterung kann an einer Trägerstange 37 eingerastet werden, auf welcher der Schuh 35 mit seiner gewölbeartigen Ausnehmung 36 aufgesetzt ist. Somit wird die
Anordnung auf der Trägerstange 37 verriegelt.
unterbrochenen Linien in Fig. 8 und 10 dargestellt, eine
Halterung 44 zugeordnet, die eine in Draufsicht im
wesentlichen halbkreisförmige Kontur besitzt und schwenkbar in einer Bohrung 45 an dem Schuh 35 gehalten ist.
Diese Halterung kann an einer Trägerstange 37 eingerastet werden, auf welcher der Schuh 35 mit seiner gewölbeartigen Ausnehmung 36 aufgesetzt ist. Somit wird die
Anordnung auf der Trägerstange 37 verriegelt.
Für ein solches Einrasten erstreckt sich die Halterung 44 vorzugsweisi
verformbar.
vorzugsweise über mehr als 180 hinaus und ist federnd
Es versteht sich, daß die vorliegende Erfindung nicht auf die beschriebenen und dargestellten Ausführungsformen begrenzt
ist, sondern alle Ausführungsvarianten einschließt.
Insbesondere können mehrere Bohrungen, z.B. gestaffelt,
einem Ansatzstück 25 zugeordnet sein.
einem Ansatzstück 25 zugeordnet sein.
Claims (9)
1) Gerüstelement, insbesondere Konsole, mit einem Ansatzstück (25) zum Befestigen eines beliebigen weiteren Elements am
ersteren, auf welches Ansatzstück das weitere Element zur örtlichen Lagehaltung aufsetzbar ist, und mit mindestens
einer Bohrung (26) zum Verriegeln der Position des weiteren Elements, welche Bohrung (26) in einem Abstand zum Ansatzstück
(25) angeordnet und zum Einsetzen eines beliebigen Haltemittels z.B. eines Stifts durch sie hindurch geeignet
ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Ansatzstück (25) an einer Traverse (12) auf einer Seite hervorragt,
und die Bohrung (26) in einem Organ ausgebildet ist, das auf der anderen Seite der Traverse (12) hervortritt.
2) Gerüstelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß zwei Ansatzstücke (25) vorgesehen sind, die jeweils an den Enden derselben Traverse (12) sitzen.
Bankverbindung > Bayer. Vereintbank Mönchen, Konto «20404 (BU 700 20270) · Poihchedckonlo: MOnchan 27044-M2 (BLZ 700100K)
3) Gerüstelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch g ekennzeichnet,
daß zum Befestigen an einem weiteren Element eine Muffe (18) vorgesehen ist,
und daß zwei die Muffe verlängernde Flansche (19) ausgebildet sind, in denen jeweils einander entsprechend
in einem Abstand zur Muffe (18) in Querrichtung eine Bohrung (20) ausgebildet ist.
4) Gerüstelement nach mindestens einem der Ansprüche
1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß, wenn es sich um eine Konsole handelt, eineVertikalstrebe
(11), eine Traverse (12) und eine Dreiecksaufnahme bildende Mittel vorgesehen sind, wobei an
einem der Enden der Traverse an der der Vertikalstrebe abgewandten Seite ein Ansatzstück (25) mit
einer dem Ansatzstück (25) zugeordneten und zu diesem in Querrichtung verlaufenden auf der gegenüberliegenden
Seite der Traverse angeordneten Bohrunge (26).
5) Gerüstelement nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Traverse (12) am Ende der Vertikalstrebe (11) ein Ansatzstück (25) an jedem
ihrer Enden aufweist, wobei das strebenseitige Ansatzstück (25) in der Verlängerung der Vertikalstrebe
(11) und die dem Ansatzstück (25) zugeordnete Bohrung (26) in der Vertikalstrebe (11) ausgebildet
sind.
6) Gerüstelement nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß an dem Fuß der Vertikalstrebe
(11) eine Muffe (18) ausgebildet ist, mit der sie auf ein Ansatzstück (25) eines beliebigen anderen
Elements aufsetzbar ist, und daß die Vertikalstrebe (11) in der Verlängerung der Muffe (18) zwei Flansche
(19) besitzt, in denen jeweils einander gegenüberliegend in einem Abstand zur Muffe (18) und bezüglich
dieser in Querrichtung eine Bohrung (20) ausgebildet ist.
7) Gerüstelement nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekenn ze ichnet, daß
an der unteren Fläche der Traverse (12) ein Schuh (35) angeordnet ist, der an seiner Unterseite vertieft ausgebildet
eine in Querrichtung verlängerte Ausnehmung (36) gewölbeartiger Form zum eventuellen Einhaken der
Anordnung auf einer Trägerstange (37) aufweist.
8) Gerüstelement nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die dem darüberliegenden Ansatzstück (25) zugeordnete Bohrung (26) in dem Schuh (35)
ausgebildet ist.
9) Gerüstelement nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß
die dem Ansatzstück (25) zugeordnete Bohrung (26) im Querschnitt eine eiförmige Kontur besitzt, deren
verengter Bereich von dem Ansatzstück (25) fort gerichtet ist.
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| FR8400482A FR2558199B1 (fr) | 1984-01-13 | 1984-01-13 | Element d'echafaudage, en particulier console, a embout pour engagement d'un autre element et percage pour implantation d'une goupille a travers celui-ci |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE3500977A1 true DE3500977A1 (de) | 1985-07-25 |
Family
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Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19853500977 Ceased DE3500977A1 (de) | 1984-01-13 | 1985-01-14 | Geruestelement, insbesondere konsole, mit ansatzstueck zum aufsetzen eines anderen elements, und mit einer bohrung zum einsetzen eines stifts durch diese hindurch |
Country Status (8)
| Country | Link |
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| AT (1) | AT381545B (de) |
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| CH (1) | CH662149A5 (de) |
| DE (1) | DE3500977A1 (de) |
| FR (1) | FR2558199B1 (de) |
| GB (1) | GB2154298B (de) |
| IT (2) | IT1182354B (de) |
| NL (1) | NL8500063A (de) |
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