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DE3541389A1 - Kuechenmaschine zur mechanischen zerkleinerung von nahrungsmitteln - Google Patents

Kuechenmaschine zur mechanischen zerkleinerung von nahrungsmitteln

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Publication number
DE3541389A1
DE3541389A1 DE19853541389 DE3541389A DE3541389A1 DE 3541389 A1 DE3541389 A1 DE 3541389A1 DE 19853541389 DE19853541389 DE 19853541389 DE 3541389 A DE3541389 A DE 3541389A DE 3541389 A1 DE3541389 A1 DE 3541389A1
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DE
Germany
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millstone
grinding
food processor
processor according
lid
Prior art date
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Application number
DE19853541389
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English (en)
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DE3541389C2 (de
Inventor
Josef Moser
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PLANETA HAUSGERAETE
Original Assignee
PLANETA HAUSGERAETE
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Publication date
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    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47JKITCHEN EQUIPMENT; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; APPARATUS FOR MAKING BEVERAGES
    • A47J43/00Implements for preparing or holding food, not provided for in other groups of this subclass
    • A47J43/04Machines for domestic use not covered elsewhere, e.g. for grinding, mixing, stirring, kneading, emulsifying, whipping or beating foodstuffs, e.g. power-driven
    • A47J43/046Machines for domestic use not covered elsewhere, e.g. for grinding, mixing, stirring, kneading, emulsifying, whipping or beating foodstuffs, e.g. power-driven with tools driven from the bottom side
    • AHUMAN NECESSITIES
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    • A47JKITCHEN EQUIPMENT; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; APPARATUS FOR MAKING BEVERAGES
    • A47J42/00Coffee mills; Spice mills
    • A47J42/12Coffee mills; Spice mills having grinding discs
    • A47J42/16Coffee mills; Spice mills having grinding discs mechanically driven

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Food Science & Technology (AREA)
  • Food-Manufacturing Devices (AREA)
  • Crushing And Grinding (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Küchenmaschine nach dem Oberbegriff des Anspruches 1. Derartige Küchenmaschinen sind unter dem Begriff "food-processor" bekannt geworden. Merkmal dieser Küchenmaschinen ist deren universelle Einsetzbarkeit, weil eine große Anzahl verschiedener Zerkleinerungsvorrichtungen verwendet werden können. Es ist beispielsweise möglich, ein Schnitzelwerk, ein Raspelwerk, oder Schlagflügel zum Mixen und Vermischen von Flüssigkeiten zu verwenden.
Bisher war es allerdings nicht möglich, eine derartige Küchenmaschine als Getreidemühle zu verwenden.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Küchenmaschine der eingangs genannten Art so weiterzubilden, daß sie als Getreidemühle verwendbar ist.
Zur Lösung der gestellten Aufgabe ist die Erfindung dadurch gekennzeichnet, daß die Zerkleinerungsvorrichtung als Mahlvorrichtung für Getreidekörner derart ausgebildet ist, daß ein feststehender Mahlstein an der Innenseite des Deckels befestigt ist, der eine zentrale Bohrung aufweist, welche mit der Öffnung im Deckel fluchtet, und daß dem feststehenden Mahlstein stirnseitig gegenüberliegend ein von der Antriebswelle drehend angetriebener Mahlstein angeordnet ist.
Merkmal der Erfindung ist also, daß statt der herkömmlich bekannten Zerkleinerungsvorrichtung (Mahlwerk, Schnitzelwerk, Rührwerk und dergleichen) erfindungsgemäss eine Mahlvorrichtung verwendet wird, die aus einem feststehenden Mahlstein besteht, der an der Unterseite des Deckels befestigt ist und aus einem drehend angetriebenen Mahlstein, der stirnseitig berührend dem feststehenden Mahlstein gegenüberliegt.
Die beiden Mahlsteine werden fluchtend übereinanderliegend angeordnet, wobei die ohnedies im Deckel vorhandene Öffnung zum Einführung von Nahrungsmitteln in den Auffangbehälter nun benützt wird, um einen Trichter dort anzusetzen, mit dessen Befüllung es möglich ist, das Mahlgut unmittelbar in den Mahlspalt zwischen den beiden Mahlsteinen fließen zu lassen.
Das über den Trichter eingefüllt Mahlgut gelangt in den Mahlspalt zwischen den beiden Mahlsteinen und wird dort zwischen den Mahlsteinen verrieben. Hierbei ist wesentlich, daß die den Mahlvorgang ausführenden, einander berührenden Flächen der Mahlsteine mit in radialer Richtung verlaufenden Nuten versehen sind. Hierdurch wird ein zu feines Verreiben des Mahlgutes und eine unzulässige Erhitzung des Mahlgutes vermieden.
Dadurch, daß die Nuten in der Draufsicht auf den Mahlstein radial auswärts gesehen keilförmig sich verengen, und die Spitze dieses Keiles im Abstand radial einwärts zum Umfangsrand des Mahlsteines angeordnet ist, werden die zu mahlenden Körner teilweise noch in grobem Mahlzustand bis zum Umfangsrand des Mahlsteines geführt und erst dort endgültig auf den gewünschten Feinheitsgrad hin zermahlen.
Der Transport des Mahlgutes radial auswärts erfolgt auch dadurch, daß im Querschnitt gesehen die Nuten in Richtung radial auswärts gesehen eine abnehmende Nutentiefe aufweisen, welche in der Spitze des Keils in die Oberfläche des Mahlsteins einläuft. Dadurch wird das Mahlgut auch zum Teil schon in den Nuten zermahlen, was ebenfalls einer nicht gewünschten Verreibung und einer nicht gewünschten Erhitzung vorbeugt.
Wichtig bei der vorliegenden Erfindung ist, daß die Mahlsteine aus einem gut wärmeleitenden Stein bestehen, wobei der Stein aus einzelnen groben Gesteinspartikeln besteht, die beispielsweise zement- oder kunststoffgebunden sind. Wegen der großen Masse dieser Mahlsteine und der damit verbundenen großen Wärmekapazität wird einer unzulässigen Erhitzung des Mahlgutes vorgebeugt. Es erfolgt somit eine schonende Zermahlung des Mahlgutes, wie sie in herkömmlichen, altertümlichen Getreidemühlen der Fall ist.
Bisher was es nur bekannt, derartige Mahlvorgänge zwischen zwei sich berührenden Metallscheiben auszuführen, was den Nachteil hat, daß wegen der geringen Masse der Metallscheiben und der relativ hohen Umdrehungszahl eine unzulässige Erhitzung des Mahlgutes die Folge ist.
In einer Weiterbildung der vorliegenden Erfindung ist nach dem Gegenstand des Anspruches 9 vorgesehen, daß im drehend angetriebenen Mahlstein ein Lager angeordnet ist, in welches der feststehende Mahlstein mit einem in axialer Richtung weisenden Stift eingreift. Hierdurch wird der Vorteil erzielt, daß die Mahlsteine drehbar ineinander gelagert sind, und daß eventuell vorkommende Verkantungskräfte, die z. B. durch Eindringen eines Steins in den Mahlspalt entstehen können, von diesem Lagen aufgefangen werden, und nicht zu einer fortschreitenden Zerstörung der Mahlsteine führen. Von diesem Lager werden also hohe Verkantungskräfte aufgenommen, und dadurch wird die Lebensdauer der Mahlsteine wesentlich verlängert.
Wichtig ist hierbei, daß dieses Lager axial verstellbar ist, um eine Einstellung des Mahlspaltes zu gewährleisten. Eine besonders einfache Einstellung ergibt sich dadurch, daß der feststehende Mahlstein nun nicht fest an der Unterseite des Deckels befestigt ist, sondern axial verstellbar an der Unterseite des Deckels angebracht ist, so daß auf diese Weise der axiale Abstand in Richtung zum drehend angetriebenen Mahlstein einstellbar ist.
Eine bevorzugte Ausführungsform zur Einstellung des Mahlspaltes durch Veränderung des Abstandes des feststehenden Mahlsteines von dem Deckel ist nach dem Anspruch 12 so vorgesehen, daß der Mahlstein mit einer Scheibe verbunden ist, an der ein axialer Ansatz mit einem Gewinde angeordnet ist, der durch eine Ausnehmung im Deckel ragt, und wobei das Gewinde des axialen Ansatzes in eine zugeordnete Gewindebuchse eines drehbar auf dem Deckel gelagerten Drehteils greift, welches mit einem radialen Handgriff versehen ist.
Durch Verdrehung des Drehteils auf dem Deckel wird damit das Gewinde des Ansatzes des feststehenden Mahlsteines mehr oder weniger weit in die Gewindebuchse dieses Drehteiles hineingedreht, wodurch der axiale Abstand zwischen der Unterseite des Deckels und dem feststehenden Mahlstein verändert wird. Voraussetzung hierfür ist, daß der feststehende Mahlstein zwar axial verstellbar, aber gegen Drehung gesichert an der Unterseite des Deckels angeordnet ist.
Weitere Merkmale der Erfindung sind Gegenstand der übrigen Unteransprüche.
Der Erfindungsgegenstand der vorliegenden Erfindung ergibt sich nicht nur aus dem Gegenstand der einzelnen Patentansprüche, sondern auch aus der Kombination der einzelnen Patentansprüche untereinander. Alle in den Unterlagen offenbarten Angaben und Merkmale, insbesondere die in den Zeichnungen dargestellte, räumliche Ausbildung werden als erfindungswesentlich beansprucht soweit sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von lediglich einen Ausführungsweg darstellende Zeichnungen näher erläutert. Hierbei gehen aus den Zeichnungen und ihrer Beschreibung weitere erfindungswesentliche Merkmale und Vorteile der Erfindung hervor.
Es zeigen:
Fig. 1: Schnitt durch den oberen Teil einer Küchenmaschine nach der Erfindung;
Fig. 2: Draufsicht auf einen Mahlstein gemäß der Linie II-II in Fig. 1.
Fig. 3: Schnitt durch den oberen Teil einer Küchenmaschine mit einer Ansordnung zur Verstellung des Mahlspaltes zwischen den Mahlspalten in einer weiteren Ausführung.
In Fig. 1 ist der obere Teil eines Gehäuses 1 einer Küchenmaschine gezeigt, wobei nicht näher dargestellt ist, daß die Antriebswelle 24 mit einem Getriebe gekoppelt ist, das seinerseits von einem nicht näher dargestellten Antriebsmotor angetrieben ist.
Die Oberseite des Gehäuses 1 bildet einen erhöhten Ringteil 2 auf dem ein Auffangbehälter 3 mit seiner Bodenfläche 5 aufliegt. Der Rand des Auffangbehälters 3 ist in Form eines Randflansches 7 heruntergezogen und liegt parallel zum vertikalen Teil des Ringteils 2, damit eine gute Zentrierung des Auffangbehälters 3 zum Gehäuse 1 beim Aufstützen des Auffangbehälters 3 auf das Gehäuse 1 gegeben ist.
DerAuffangbehälter 3 ist in ansich bekannter Weise mit einem Handgriff 8 verbunden, wobei an der Außenseite des Auffangbehälters im Bereich des Griffs 8 eine Sicherheits-Abschaltvorrichtung angeordnet ist. Sie besteht aus einem Ansatz 10 des Auffangbehälters 3, der eine vertikale Aufnahmeöffnung 9 aufweist, in der federbelastet über eine Feder 11 eine nur andeutungsweise dargestellte Stange 12 aufwärts gedrückt wird.
Die Unterseite der Stange 12 wirkt in nicht näher dargestellter Weise mit einem Schalter zusammen, der ein Einschalten des Gerätes von Hand nur dann erlaubt, wenn dieser Schalter durch die Stange 12 entgegen der Kraft der Feder 11 niedergedrückt wird.
Die Betätigung der Stange 12 erfolgt über eine radiale Steuernocke 14 am Außenumfang eines auf dem Auffangebehälter 3 aufzusetzenden Deckels 15, wobei diese Steuernocke 14 in einen Schlitz 13 am Auffangbehälter 3 eingreift und dort - in nicht näher dargestellter Weise - die Stange 12 entgegen der Kraft der Feder 11 nach unten drückt.
Ein Einschalten des Gerätes ist also nur dann möglich, wenn der Deckel 15 auf den Auffangbehälter 3 richtig und fest aufgesetzt ist.
Der Deckel 15 weist ferner einen inneren, umlaufenden Rand 19 auf, mit dem er parallel am umlaufenden Rand innen des Auffangbehälters 3 anliegt.
Der Deckel 15 weist ferner eine horizontale Deckelseite 16 auf, welche in der Mitte durch eine zentrale Öffnung 37 durchbrochen ist. Im Bereich dieser Öffnung 37 ist ein axialer Ringflansch 17 angeordnet, auf den ein Trichter 18 aufsetzbar ist.
Die Öffnung 37 fluchtet mit der zentralen Bohrung 22 eines an der Innenseite des Deckels 15 angebrachten Mahlsteins 20, der mit Hilfe von Schrauben 21 an der Unterseite der Deckelseite 16 angeschraubt ist.
Dem festen Mahlstein 20 gegenüberliegend ist ein drehend angetriebener Mahlstein 32 im Sammelraum 4 des Auffangbehälters 3 zugeordnet.
Der Mahlstein 32 ist hierbei in einem Aufnahmeteil 27 lösbar befestigt, wobei die lösbare Befestigung im gezeigten Ausführungsbeispiel aus Stiften 30 besteht, die einseitig fest mit dem Boden 28 des Aufnahmeteils 27 verbunden sind und in axialer Richtung 38 nach oben stehen. Diese Stifte 30 greifen in nicht näher dargestellte Bohrungen im Mahlstein 32 ein, so daß dieser damit drehfest mit dem Aufnahmeteil 27 verbunden ist. Auf diese Weise ist es möglich, den Mahlstein 32 vom Aufnahmeteil 27 abzuheben.
Sinn dieser Maßnahme ist, daß durch Unterlegen von Distanzscheiben 31, welche im Zwischenraum zwischen dem Mahlstein 32 und dem Boden 28 des Aufnahmeteils 27 eingelegt werden, es möglich ist, die Größe des Mahlschlitzes 33 zu bestimmen. Bei Entfernen der Distanzscheibe 31 ist der Mahlschlitz 33 am größten, so daß nur eine grobe Mahlung erfolgt. Es können ein, zwei oder drei Distanzscheiben eingelegt werden, wobei mit Einlegen der höchstmöglichen Anzahl der Distanzscheiben 31 der feinstmögliche Mahlgrad erreicht wird.
Radial auswärts wird der Mahlstein 32 noch durch einen umlaufenden Rand 29 des Aufnahmeteils 27 gehalten.
Die in axialer Richtung 38 lösbare Drehverbindung zwischen der Antriebswelle 24 und dem Aufnahmeteil 27 besteht darin, daß das Aufnahmeteil 27 eine axiale Hülse 25 aufweist, in deren zentralen Bohrung die Antriebswelle 24 eingesteckt ist und dort mit Hilfe einer Keilverbindung 26 drehfest gekuppelt ist.
Der Auffangbehälter 3 ist im Bereich der Antriebswelle 24 in axialer Richtung 38 in Form eines Ringflansches 6 hochgezogen, um zu vermeiden, daß Mahlgut in die sich drehenden Teile gerät.
Die Stirnseite der axialen Hülse 25 des Aufnahmeteils 27 liegt am Gehäuse 1 auf einer Gleitbuchse 36 auf.
Die Oberseite jeden Mahlsteines 20, 32 ist gemäss Fig. 1 und Fig. 2 mit radial auswärts weisenden Nuten 23, 34 versehen.
Die Nuten 23, 34 laufen gemäss Fig. 2 in der Draufsicht gesehen keilförmig sich verengend radials auswärts zu und die Spitze jedes Keiles weist einen Abstand vom Umfangsrand des Mahlsteines 20, 32 auf.
Gemäss Fig. 1 läuft jede Nute 23, 34 in Richtung radial auswärts gesehen mit abnehmender Nutentiefe nach außen hin bis zur Oberfläche des Mahlsteines 20, 32 aus.
Das in den Trichter 18 eingefüllte Mahlgut gelangt nun über die zentrale Öffnung 37 im Deckel 15 und die zentrale Bohrung 22 im oberen Mahlstein 20 auf einen stirnseitigen Ansatz 35 des Aufnahmeteils 27, dessen Fläche etwa mit dem inneren Umfangsrand des drehend angetriebenen Mahlsteins 32 abschließt.
Durch die mit dem Drehantrieb des Mahlsteins 32 verbundene Zentrifugalkraft werden die Getreidekörner im Mahlschlitz 33 radial auswärts in die Nuten 23, 34 befördert und gelangen dort mit abnehmender Nutentiefe in den Bereich der aneinander vorbei reibenden Mahlflächen zwischen die Mahlsteine 20, 32. Nach erfolgtem Mahlen wird das vom Rand der Mahlsteine 20, 32 abgeschleuderte Mahlgut im Sammelraum 4 des Auffangbehälters 3 aufgefangen, wobei der Auffangbehälter nach Beendigung des Mahlvorganges sofort vom Gehäuse abgenommen werden kann und das gemahlene Gut unmittelbar zu einer Weiterverarbeitung zur Verfügung steht.
Soll die Weiterverarbeitung mit der hier vorgestellten Küchenmaschine erfolgen, indem beispielsweise jetzt ein Teig geknetet wird, dann muß nur der untere Mahlstein mit seinem Aufnahmeteil 27 entfernt werden und stattdessen ein entsprechendes Rührwerk mit der Antriebswelle 24 gekuppelt werden.
Der Deckel 15 mit dem oberen, feststehenden Mahlstein 20 wird vollständig entfernt und durch einen anderen Deckel ersetzt. Mit der vorgestellten Küchenmaschine kann dann sofort ein backfertiger Teig angerührt werden.
In Fig. 3 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Küchenmaschine gezeigt, wo der Mahlspalt zwischen den Mahlsteinen 20, 35 über ein auf dem Deckel 15 angeordnetes Drehteil 47 einstellbar ist.
Zur besseren und genaueren Lagerung der beiden Mahlsteine zueinander ist im unteren Mahlstein 32 ein zentrales Lager 39 angeordnet, in welches ein axialer Stift 40 eingreift, und dort drehbar gelagert ist. Der axiale Stift 40 ist mit einem Einsatz 41 verbunden, der seinerseits drehfest mit dem oberen Mahlstein 20 verbunden ist.
Der Einsatz 41 setzt sich in eine Scheibe vergrößerten Durchmessers fort, die über eine nicht näher dargestellte Schraube 46 mit einer darüber angeordneten weiteren Scheibe 43 fest verbunden ist.
Die Scheibe 43 setzt sich in einem mittleren axialen Ansatz 44 fort, auf dessen Außenumfang ein Gewinde 45 angeordnet ist.
Mit der Scheibe 43 ist der obere Mahlstein 20 in axialer Richtung 38 an der Unterseite des Deckels 15 dadurch verstellbar gehalten, daß im Deckel 15 Stehbolzen 42 angeordnet sind, deren bolzenseitiges Ende in zugeordnete Aufnahmebohrungen des Deckels 43 eingreifen.
In einer Ausnehmung 52 des Deckels 15 ist ein Drehteil 47 dadurch drehbar gelagert, daß es eine Nut 51 aufweist, in welche ein Federring 49 eingespannt ist.
Der Außendurchmesser des Federrings 49 ist so bemessen, daß er größer ist als der Durchmesser der Ausnehmung 52 im Deckel 15. Der Federring 49 ist mit zwei Handhaben 50 verbunden, die beim Zusammendrücken den Federring 49 aufweiten, so daß er aus der Nut 51 herausgenommen werden kann, und dadurch das Drehteil 47 vom Deckel 15 entfernt werden kann.
Die Innenseite des Drehteiles 47 ist mit einer Gewindebuchse 53 versehen, in welche das zugeordnete Gewinde 45 des Ansatzes 44 der Scheibe 43 für den Mahlstein 20 eingreift.
Wird nun das Drehteil 47 durch Drehung mit dem radialen Handgriff 48 verdreht, dann wird dadurch das Gewinde 45 mehr oder weniger in die Gewindebuchse 53 hinein- oder herausgeschraubt, und dadurch verstellt sich der Mahlstein 20 in axialer Richtung 38, wobei gleichzeitig durch die Drehsicherung über die Stehbolzen 42 sichergestellt ist, daß die Scheibe 43 sich nicht drehen kann. Auf diese Weise ist eine einfache Einstellung des Abstandes 54 zwischen den Mahlsteinen 20, 32 möglich. Es kann damit jede beliebige Feinheit des gemahlenen Gutes erreicht werden. Die Anordnung ist leicht demontierbar und somit leicht zu reinigen, und die Mahlsteine 20, 32 sind einfach gegen andere Mahlsteine anderer Körnung auszutauschen.
  • ZEICHNUNGS-LEGENDE  1 Gehäuse
     2 Ringteil
     3 Auffangbehälter
     4 Sammelraum
     5 Bodenfläche
     6 Ringflansch
     7 Randflansch
     8 Griff
     9 Aufnahmeöffnung
    10 Ansatz
    11 Feder
    12 Stange
    13 Schlitz
    14 Steuernocke
    15 Deckel
    16 Deckelseite
    17 Ringflansch
    18 Trichter
    19 Rand
    20 Mahlstein (oberer)
    21 Schraube
    22 Bohrung
    23 Nut (konisch)
    24 Antriebswelle
    25 Hülse
    26 Keilverbindung
    27 Aufnahmeteil
    28 Boden
    29 Rand
    30 Stift
    31 Distanzscheibe
    32 Mahlstein (unten)
    33 Mahlschlitz
    34 Nut (konisch)
    35 Ansatz
    36 Gleitbuchse
    37 Öffnung
    38 axiale Richtung
    39 Lager
    40 Stift
    41 Einsatz
    42 Stehbolzen
    43 Scheibe
    44 Ansatz (Scheibe 43)
    45 Gewinde (Scheibe 43)
    46 Schraube
    47 Drehteil
    48 Handgriff
    49 Federring
    50 Handhabe
    51 Nut
    52 Ausnehmung (Deckel 15)
    53 Gewindebuchse (Drehteil 47)
    54 Abstand

Claims (12)

1. Küchenmaschine zur mechanischen Zerkleinerung von Nahrungsmitteln, bestehend aus einem Gehäuse (1), in dem ein elektrischer Antriebsmotor angeordnet ist, dessen Antriebswelle (24) das Gehäuse (1) an der Deckfläche durchgreift und in einem Sammelraum (4) eines auf dem Gehäuse (1) aufsetzbaren Auffangbehälter (3) ragt, wobei die Antriebswelle (24) lösbar mit einer Zerkleinerungsvorrichtung verbunden ist, welche im Auffangbehälter (3) angeordnet ist und welcher die zu zerkleinernden Nahrungsmittel über eine Öffnung (37) im Deckel (15) des Auffangbehälters (3) zugeführt werden, dadurch gekennzeichnet, daß die Zerkleinerungsvorrichtung als Mahlvorrichtung für Getreidekörner derart ausgebildet ist, daß ein feststehender Mahlstein (20) an der Innenseite des Deckels (15) befestigt ist, der eine zentrale Bohrung (22) aufweist, welche mit der Öffnung (37) im Deckel (15) fluchtet, und daß dem feststehenden Mahlstein (20) stirnseitig gegenüberliegend ein von der Antriebswelle (24) drehend angetriebener Mahlstein (32) angeordnet ist.
2. Küchenmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der drehend angetriebene Mahlstein (32) lösbar und verdrehungsgesichert in einem Aufnahmeteil (27) angeordnet ist, welches eine axiale Hülse (45) aufweist, welche mit der Antriebswelle (24) kuppelbar ist.
3. Küchenmaschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufnahmeteil (27) einen Boden (28) aufweist, auf dem axial vorstehende Stifte (30) befestigt sind, welche in zugeordnete Bohrungen des Mahlsteins (32) eingreifen.
4. Küchenmaschine nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß zur Einstellung des Mahlspaltes im Zwischenraum zwischen dem Boden (28) des Aufnahmeteils (21) und der zugeordneten Fläche des Mahlsteins (32) Distanzscheiben (31) einlegbar sind.
5. Küchenmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die den Mahlvorgang ausführenden, einander berührenden Flächen der Mahlsteine (20, 32) mit in radialer Richtung verlaufenden Nuten (23, 34) versehen sind.
6. Küchenmaschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Nuten (23, 34) in der Draufsicht auf den Mahlstein (20, 32) radial auswärts gesehen keilförmig sich verengen und die Spitze dieses Keiles im Abstand radial einwärts zum Umfangsrand des Mahlsteines (20, 32) angeordnet ist, und daß im Querschnitt gesehen die Nuten (23, 34) in Richtung radial auswärts gesehen eine abnehmende Nutentiefe aufweisen, welche in der Spitze des Keils in die Oberfläche des Mahlsteins (20, 32) einläuft.
7. Küchenmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf die Öffnung (37) im Deckel (15) ein Trichter (18) für die Materialzufuhr aufsetzbar ist.
8. Küchenmaschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufnahmeteil (27) einen zentralen Ansatz (35) aufweist, der in die zentrale Bohrung (22) des drehend angetriebenen Mahlsteins (32) eingreift und in axialer Richtung (38) mit dem Umfangsrand der Bohrung (22) des Mahlsteins (32) fluchtet.
9. Küchenmaschine nach einem der Ansprüche 1-8, dadurch gekennzeichnet, daß im drehend angetriebenen Mahlstein (32) ein Lager (39) angeordnet ist, in welches der feststehende Mahlstein (20) mit einem in axiale Richtung (38) weisenden Stift (40) eingreift, (Fig. 3).
10. Küchenmaschine nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Stift (40) des feststehenden Mahlsteins (20) im Lager (39) des drehenden Mahlsteins (32) axial verstellbar ist (Fig. 3).
11. Küchenmaschine nach Anspruch 1 und 9, dadurch gekennzeichnet, daß zur Einstellung des Abstandes (54) zwischen den Mahlsteinen (20, 32) der obere, nicht drehend angeordnete Mahlstein (20) in axiale Richtung (38) verstellbar an der Unterseite des Deckels (15) angeordnet ist, (Fig. 3).
12. Küchenmaschine nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die axiale Verstellung des nicht drehend angetriebenen Mahlsteins (20) dadurch gebildet ist, daß der Mahlstein (20) mit einer Scheibe (43) verbunden ist, an der ein axialer Ansatz (44) mit einem Gewinde (45) angeordnet ist, der durch eine Ausnehmung (52) im Deckel (15) ragt, und daß das Gewinde (45) des axialen Ansatzes (44) in eine zugeordnete Gewindebuchse (53) eines drehbar auf dem Deckel (15) gelagerten Drehteils (47) greift, welches mit einem radialen Handgriff (48) versehen ist, (Fig. 3).
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