DE3541389A1 - Kuechenmaschine zur mechanischen zerkleinerung von nahrungsmitteln - Google Patents
Kuechenmaschine zur mechanischen zerkleinerung von nahrungsmittelnInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Küchenmaschine nach dem Oberbegriff
des Anspruches 1. Derartige Küchenmaschinen sind
unter dem Begriff "food-processor" bekannt geworden. Merkmal
dieser Küchenmaschinen ist deren universelle Einsetzbarkeit,
weil eine große Anzahl verschiedener Zerkleinerungsvorrichtungen
verwendet werden können.
Es ist beispielsweise möglich, ein Schnitzelwerk, ein
Raspelwerk, oder Schlagflügel zum Mixen und Vermischen
von Flüssigkeiten zu verwenden.
Bisher war es allerdings nicht möglich, eine derartige
Küchenmaschine als Getreidemühle zu verwenden.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine
Küchenmaschine der eingangs genannten Art so weiterzubilden,
daß sie als Getreidemühle verwendbar ist.
Zur Lösung der gestellten Aufgabe ist die Erfindung dadurch
gekennzeichnet, daß die Zerkleinerungsvorrichtung
als Mahlvorrichtung für Getreidekörner derart ausgebildet
ist, daß ein feststehender Mahlstein an der Innenseite
des Deckels befestigt ist, der eine zentrale Bohrung aufweist,
welche mit der Öffnung im Deckel fluchtet, und daß
dem feststehenden Mahlstein stirnseitig gegenüberliegend
ein von der Antriebswelle drehend angetriebener Mahlstein
angeordnet ist.
Merkmal der Erfindung ist also, daß statt der herkömmlich
bekannten Zerkleinerungsvorrichtung (Mahlwerk, Schnitzelwerk,
Rührwerk und dergleichen) erfindungsgemäss eine
Mahlvorrichtung verwendet wird, die aus einem feststehenden
Mahlstein besteht, der an der Unterseite des Deckels
befestigt ist und aus einem drehend angetriebenen Mahlstein,
der stirnseitig berührend dem feststehenden Mahlstein
gegenüberliegt.
Die beiden Mahlsteine werden fluchtend übereinanderliegend
angeordnet, wobei die ohnedies im Deckel vorhandene Öffnung
zum Einführung von Nahrungsmitteln in den Auffangbehälter nun
benützt wird, um einen Trichter dort anzusetzen, mit dessen
Befüllung es möglich ist, das Mahlgut unmittelbar in den Mahlspalt
zwischen den beiden Mahlsteinen fließen zu lassen.
Das über den Trichter eingefüllt Mahlgut gelangt in den Mahlspalt
zwischen den beiden Mahlsteinen und wird dort zwischen
den Mahlsteinen verrieben. Hierbei ist wesentlich, daß die
den Mahlvorgang ausführenden, einander berührenden Flächen
der Mahlsteine mit in radialer Richtung verlaufenden Nuten
versehen sind. Hierdurch wird ein zu feines Verreiben des
Mahlgutes und eine unzulässige Erhitzung des Mahlgutes
vermieden.
Dadurch, daß die Nuten in der Draufsicht auf den Mahlstein
radial auswärts gesehen keilförmig sich verengen, und die
Spitze dieses Keiles im Abstand radial einwärts zum Umfangsrand
des Mahlsteines angeordnet ist, werden die zu mahlenden
Körner teilweise noch in grobem Mahlzustand bis zum
Umfangsrand des Mahlsteines geführt und erst dort endgültig
auf den gewünschten Feinheitsgrad hin zermahlen.
Der Transport des Mahlgutes radial auswärts erfolgt auch
dadurch, daß im Querschnitt gesehen die Nuten in Richtung
radial auswärts gesehen eine abnehmende Nutentiefe aufweisen,
welche in der Spitze des Keils in die Oberfläche
des Mahlsteins einläuft. Dadurch wird das Mahlgut auch zum
Teil schon in den Nuten zermahlen, was ebenfalls einer
nicht gewünschten Verreibung und einer nicht gewünschten
Erhitzung vorbeugt.
Wichtig bei der vorliegenden Erfindung ist, daß die Mahlsteine
aus einem gut wärmeleitenden Stein bestehen, wobei
der Stein aus einzelnen groben Gesteinspartikeln besteht,
die beispielsweise zement- oder kunststoffgebunden sind.
Wegen der großen Masse dieser Mahlsteine und der damit verbundenen
großen Wärmekapazität wird einer unzulässigen
Erhitzung des Mahlgutes vorgebeugt. Es erfolgt somit eine
schonende Zermahlung des Mahlgutes, wie sie in herkömmlichen,
altertümlichen Getreidemühlen der Fall ist.
Bisher was es nur bekannt, derartige Mahlvorgänge zwischen
zwei sich berührenden Metallscheiben auszuführen, was den
Nachteil hat, daß wegen der geringen Masse der Metallscheiben
und der relativ hohen Umdrehungszahl eine unzulässige
Erhitzung des Mahlgutes die Folge ist.
In einer Weiterbildung der vorliegenden Erfindung ist nach
dem Gegenstand des Anspruches 9 vorgesehen, daß im drehend
angetriebenen Mahlstein ein Lager angeordnet ist, in welches
der feststehende Mahlstein mit einem in axialer Richtung
weisenden Stift eingreift. Hierdurch wird der Vorteil
erzielt, daß die Mahlsteine drehbar ineinander gelagert
sind, und daß eventuell vorkommende Verkantungskräfte,
die z. B. durch Eindringen eines Steins in den Mahlspalt
entstehen können, von diesem Lagen aufgefangen werden,
und nicht zu einer fortschreitenden Zerstörung der Mahlsteine
führen. Von diesem Lager werden also hohe Verkantungskräfte
aufgenommen, und dadurch wird die Lebensdauer
der Mahlsteine wesentlich verlängert.
Wichtig ist hierbei, daß dieses Lager axial verstellbar
ist, um eine Einstellung des Mahlspaltes zu gewährleisten.
Eine besonders einfache Einstellung ergibt sich dadurch,
daß der feststehende Mahlstein nun nicht fest an der Unterseite
des Deckels befestigt ist, sondern axial
verstellbar an der Unterseite des Deckels angebracht ist,
so daß auf diese Weise der axiale Abstand in Richtung
zum drehend angetriebenen Mahlstein einstellbar ist.
Eine bevorzugte Ausführungsform zur Einstellung des Mahlspaltes
durch Veränderung des Abstandes des feststehenden
Mahlsteines von dem Deckel ist nach dem Anspruch 12 so
vorgesehen, daß der Mahlstein mit einer Scheibe verbunden
ist, an der ein axialer Ansatz mit einem Gewinde angeordnet
ist, der durch eine Ausnehmung im Deckel ragt, und wobei
das Gewinde des axialen Ansatzes in eine zugeordnete
Gewindebuchse eines drehbar auf dem Deckel gelagerten Drehteils
greift, welches mit einem radialen Handgriff versehen
ist.
Durch Verdrehung des Drehteils auf dem Deckel wird damit
das Gewinde des Ansatzes des feststehenden Mahlsteines
mehr oder weniger weit in die Gewindebuchse dieses Drehteiles
hineingedreht, wodurch der axiale Abstand zwischen
der Unterseite des Deckels und dem feststehenden Mahlstein
verändert wird. Voraussetzung hierfür ist, daß der feststehende
Mahlstein zwar axial verstellbar, aber gegen Drehung
gesichert an der Unterseite des Deckels angeordnet ist.
Weitere Merkmale der Erfindung sind Gegenstand der übrigen
Unteransprüche.
Der Erfindungsgegenstand der vorliegenden Erfindung ergibt
sich nicht nur aus dem Gegenstand der einzelnen Patentansprüche,
sondern auch aus der Kombination der einzelnen Patentansprüche
untereinander. Alle in den Unterlagen offenbarten
Angaben und Merkmale, insbesondere die in den Zeichnungen
dargestellte, räumliche Ausbildung werden als erfindungswesentlich
beansprucht soweit sie einzeln oder in Kombination gegenüber
dem Stand der Technik neu sind.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von lediglich einen Ausführungsweg
darstellende Zeichnungen näher erläutert. Hierbei
gehen aus den Zeichnungen und ihrer Beschreibung weitere erfindungswesentliche
Merkmale und Vorteile der Erfindung hervor.
Es zeigen:
Fig. 1: Schnitt durch den oberen Teil einer Küchenmaschine
nach der Erfindung;
Fig. 2: Draufsicht auf einen Mahlstein gemäß der Linie
II-II in Fig. 1.
Fig. 3: Schnitt durch den oberen Teil einer Küchenmaschine
mit einer Ansordnung zur Verstellung des Mahlspaltes
zwischen den Mahlspalten in einer weiteren
Ausführung.
In Fig. 1 ist der obere Teil eines Gehäuses 1 einer Küchenmaschine
gezeigt, wobei nicht näher dargestellt ist, daß die
Antriebswelle 24 mit einem Getriebe gekoppelt ist, das seinerseits
von einem nicht näher dargestellten Antriebsmotor
angetrieben ist.
Die Oberseite des Gehäuses 1 bildet einen erhöhten Ringteil 2
auf dem ein Auffangbehälter 3 mit seiner Bodenfläche 5 aufliegt.
Der Rand des Auffangbehälters 3 ist in Form eines Randflansches
7 heruntergezogen und liegt parallel zum vertikalen
Teil des Ringteils 2, damit eine gute Zentrierung des Auffangbehälters
3 zum Gehäuse 1 beim Aufstützen des Auffangbehälters
3 auf das Gehäuse 1 gegeben ist.
DerAuffangbehälter 3 ist in ansich bekannter Weise mit einem
Handgriff 8 verbunden, wobei an der Außenseite des Auffangbehälters
im Bereich des Griffs 8 eine Sicherheits-Abschaltvorrichtung
angeordnet ist. Sie besteht aus einem Ansatz 10
des Auffangbehälters 3, der eine vertikale Aufnahmeöffnung 9
aufweist, in der federbelastet über eine Feder 11 eine nur
andeutungsweise dargestellte Stange 12 aufwärts gedrückt wird.
Die Unterseite der Stange 12 wirkt in nicht näher dargestellter
Weise mit einem Schalter zusammen, der ein Einschalten
des Gerätes von Hand nur dann erlaubt, wenn dieser Schalter
durch die Stange 12 entgegen der Kraft der Feder 11 niedergedrückt
wird.
Die Betätigung der Stange 12 erfolgt über eine radiale
Steuernocke 14 am Außenumfang eines auf dem Auffangebehälter
3 aufzusetzenden Deckels 15, wobei diese Steuernocke 14
in einen Schlitz 13 am Auffangbehälter 3 eingreift und dort
- in nicht näher dargestellter Weise - die Stange 12 entgegen
der Kraft der Feder 11 nach unten drückt.
Ein Einschalten des Gerätes ist also nur dann möglich, wenn
der Deckel 15 auf den Auffangbehälter 3 richtig und fest
aufgesetzt ist.
Der Deckel 15 weist ferner einen inneren, umlaufenden Rand
19 auf, mit dem er parallel am umlaufenden Rand innen des
Auffangbehälters 3 anliegt.
Der Deckel 15 weist ferner eine horizontale Deckelseite
16 auf, welche in der Mitte durch eine zentrale Öffnung 37
durchbrochen ist. Im Bereich dieser Öffnung 37 ist ein
axialer Ringflansch 17 angeordnet, auf den ein Trichter 18
aufsetzbar ist.
Die Öffnung 37 fluchtet mit der zentralen Bohrung 22 eines
an der Innenseite des Deckels 15 angebrachten Mahlsteins 20,
der mit Hilfe von Schrauben 21 an der Unterseite der Deckelseite
16 angeschraubt ist.
Dem festen Mahlstein 20 gegenüberliegend ist ein drehend
angetriebener Mahlstein 32 im Sammelraum 4 des Auffangbehälters
3 zugeordnet.
Der Mahlstein 32 ist hierbei in einem Aufnahmeteil 27 lösbar
befestigt, wobei die lösbare Befestigung im gezeigten
Ausführungsbeispiel aus Stiften 30 besteht, die einseitig
fest mit dem Boden 28 des Aufnahmeteils 27 verbunden
sind und in axialer Richtung 38 nach oben stehen.
Diese Stifte 30 greifen in nicht näher dargestellte
Bohrungen im Mahlstein 32 ein, so daß dieser damit drehfest
mit dem Aufnahmeteil 27 verbunden ist.
Auf diese Weise ist es möglich, den Mahlstein 32 vom Aufnahmeteil
27 abzuheben.
Sinn dieser Maßnahme ist, daß durch Unterlegen von Distanzscheiben
31, welche im Zwischenraum zwischen dem Mahlstein
32 und dem Boden 28 des Aufnahmeteils 27 eingelegt werden,
es möglich ist, die Größe des Mahlschlitzes 33 zu bestimmen.
Bei Entfernen der Distanzscheibe 31 ist der Mahlschlitz
33 am größten, so daß nur eine grobe Mahlung erfolgt.
Es können ein, zwei oder drei Distanzscheiben eingelegt werden,
wobei mit Einlegen der höchstmöglichen Anzahl der Distanzscheiben
31 der feinstmögliche Mahlgrad erreicht wird.
Radial auswärts wird der Mahlstein 32 noch durch einen
umlaufenden Rand 29 des Aufnahmeteils 27 gehalten.
Die in axialer Richtung 38 lösbare Drehverbindung zwischen
der Antriebswelle 24 und dem Aufnahmeteil 27 besteht darin,
daß das Aufnahmeteil 27 eine axiale Hülse 25 aufweist,
in deren zentralen Bohrung die Antriebswelle 24 eingesteckt
ist und dort mit Hilfe einer Keilverbindung 26 drehfest
gekuppelt ist.
Der Auffangbehälter 3 ist im Bereich der Antriebswelle 24
in axialer Richtung 38 in Form eines Ringflansches 6 hochgezogen,
um zu vermeiden, daß Mahlgut in die sich drehenden
Teile gerät.
Die Stirnseite der axialen Hülse 25 des Aufnahmeteils 27
liegt am Gehäuse 1 auf einer Gleitbuchse 36 auf.
Die Oberseite jeden Mahlsteines 20, 32 ist gemäss Fig. 1
und Fig. 2 mit radial auswärts weisenden Nuten 23, 34
versehen.
Die Nuten 23, 34 laufen gemäss Fig. 2 in der Draufsicht
gesehen keilförmig sich verengend radials auswärts zu und
die Spitze jedes Keiles weist einen Abstand vom Umfangsrand
des Mahlsteines 20, 32 auf.
Gemäss Fig. 1 läuft jede Nute 23, 34 in Richtung radial
auswärts gesehen mit abnehmender Nutentiefe nach außen hin
bis zur Oberfläche des Mahlsteines 20, 32 aus.
Das in den Trichter 18 eingefüllte Mahlgut gelangt nun über
die zentrale Öffnung 37 im Deckel 15 und die zentrale
Bohrung 22 im oberen Mahlstein 20 auf einen stirnseitigen
Ansatz 35 des Aufnahmeteils 27, dessen Fläche etwa mit
dem inneren Umfangsrand des drehend angetriebenen Mahlsteins
32 abschließt.
Durch die mit dem Drehantrieb des Mahlsteins 32 verbundene
Zentrifugalkraft werden die Getreidekörner im Mahlschlitz
33 radial auswärts in die Nuten 23, 34 befördert und gelangen
dort mit abnehmender Nutentiefe in den Bereich der aneinander
vorbei reibenden Mahlflächen zwischen die Mahlsteine 20, 32.
Nach erfolgtem Mahlen wird das vom Rand der Mahlsteine 20, 32
abgeschleuderte Mahlgut im Sammelraum 4 des Auffangbehälters
3 aufgefangen, wobei der Auffangbehälter nach Beendigung
des Mahlvorganges sofort vom Gehäuse abgenommen werden kann
und das gemahlene Gut unmittelbar zu einer Weiterverarbeitung
zur Verfügung steht.
Soll die Weiterverarbeitung mit der hier vorgestellten
Küchenmaschine erfolgen, indem beispielsweise jetzt ein
Teig geknetet wird, dann muß nur der untere Mahlstein mit
seinem Aufnahmeteil 27 entfernt werden und stattdessen ein
entsprechendes Rührwerk mit der Antriebswelle 24 gekuppelt
werden.
Der Deckel 15 mit dem oberen, feststehenden Mahlstein 20
wird vollständig entfernt und durch einen anderen Deckel
ersetzt. Mit der vorgestellten Küchenmaschine kann dann
sofort ein backfertiger Teig angerührt werden.
In Fig. 3 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel einer
Küchenmaschine gezeigt, wo der Mahlspalt zwischen den Mahlsteinen
20, 35 über ein auf dem Deckel 15 angeordnetes Drehteil
47 einstellbar ist.
Zur besseren und genaueren Lagerung der beiden Mahlsteine
zueinander ist im unteren Mahlstein 32 ein zentrales Lager
39 angeordnet, in welches ein axialer Stift 40 eingreift,
und dort drehbar gelagert ist. Der axiale Stift
40 ist mit einem Einsatz 41 verbunden, der seinerseits
drehfest mit dem oberen Mahlstein 20 verbunden ist.
Der Einsatz 41 setzt sich in eine Scheibe vergrößerten
Durchmessers fort, die über eine nicht näher dargestellte
Schraube 46 mit einer darüber angeordneten weiteren Scheibe
43 fest verbunden ist.
Die Scheibe 43 setzt sich in einem mittleren axialen Ansatz
44 fort, auf dessen Außenumfang ein Gewinde 45
angeordnet ist.
Mit der Scheibe 43 ist der obere Mahlstein 20 in axialer
Richtung 38 an der Unterseite des Deckels 15 dadurch verstellbar
gehalten, daß im Deckel 15 Stehbolzen 42 angeordnet
sind, deren bolzenseitiges Ende in zugeordnete Aufnahmebohrungen
des Deckels 43 eingreifen.
In einer Ausnehmung 52 des Deckels 15 ist ein Drehteil 47
dadurch drehbar gelagert, daß es eine Nut 51 aufweist, in
welche ein Federring 49 eingespannt ist.
Der Außendurchmesser des Federrings 49 ist so bemessen,
daß er größer ist als der Durchmesser der Ausnehmung 52
im Deckel 15. Der Federring 49 ist mit zwei Handhaben 50
verbunden, die beim Zusammendrücken den Federring 49 aufweiten,
so daß er aus der Nut 51 herausgenommen werden
kann, und dadurch das Drehteil 47 vom Deckel 15 entfernt
werden kann.
Die Innenseite des Drehteiles 47 ist mit einer Gewindebuchse
53 versehen, in welche das zugeordnete Gewinde 45
des Ansatzes 44 der Scheibe 43 für den Mahlstein 20
eingreift.
Wird nun das Drehteil 47 durch Drehung mit dem radialen
Handgriff 48 verdreht, dann wird dadurch das Gewinde 45
mehr oder weniger in die Gewindebuchse 53 hinein- oder
herausgeschraubt, und dadurch verstellt sich der Mahlstein
20 in axialer Richtung 38, wobei gleichzeitig durch
die Drehsicherung über die Stehbolzen 42 sichergestellt
ist, daß die Scheibe 43 sich nicht drehen kann. Auf diese
Weise ist eine einfache Einstellung des Abstandes 54
zwischen den Mahlsteinen 20, 32 möglich. Es kann damit jede
beliebige Feinheit des gemahlenen Gutes erreicht werden.
Die Anordnung ist leicht demontierbar und somit
leicht zu reinigen, und die Mahlsteine 20, 32 sind einfach
gegen andere Mahlsteine anderer Körnung auszutauschen.
- ZEICHNUNGS-LEGENDE
1 Gehäuse
2 Ringteil
3 Auffangbehälter
4 Sammelraum
5 Bodenfläche
6 Ringflansch
7 Randflansch
8 Griff
9 Aufnahmeöffnung
10 Ansatz
11 Feder
12 Stange
13 Schlitz
14 Steuernocke
15 Deckel
16 Deckelseite
17 Ringflansch
18 Trichter
19 Rand
20 Mahlstein (oberer)
21 Schraube
22 Bohrung
23 Nut (konisch)
24 Antriebswelle
25 Hülse
26 Keilverbindung
27 Aufnahmeteil
28 Boden
29 Rand
30 Stift
31 Distanzscheibe
32 Mahlstein (unten)
33 Mahlschlitz
34 Nut (konisch)
35 Ansatz
36 Gleitbuchse
37 Öffnung
38 axiale Richtung
39 Lager
40 Stift
41 Einsatz
42 Stehbolzen
43 Scheibe
44 Ansatz (Scheibe 43)
45 Gewinde (Scheibe 43)
46 Schraube
47 Drehteil
48 Handgriff
49 Federring
50 Handhabe
51 Nut
52 Ausnehmung (Deckel 15)
53 Gewindebuchse (Drehteil 47)
54 Abstand
Claims (12)
1. Küchenmaschine zur mechanischen Zerkleinerung von
Nahrungsmitteln, bestehend aus einem Gehäuse (1), in dem
ein elektrischer Antriebsmotor angeordnet ist, dessen
Antriebswelle (24) das Gehäuse (1) an der Deckfläche
durchgreift und in einem Sammelraum (4) eines auf
dem Gehäuse (1) aufsetzbaren Auffangbehälter (3) ragt,
wobei die Antriebswelle (24) lösbar mit einer Zerkleinerungsvorrichtung
verbunden ist, welche im Auffangbehälter
(3) angeordnet ist und welcher die zu zerkleinernden
Nahrungsmittel über eine Öffnung (37) im Deckel
(15) des Auffangbehälters (3) zugeführt werden,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Zerkleinerungsvorrichtung als Mahlvorrichtung für Getreidekörner
derart ausgebildet ist, daß ein feststehender
Mahlstein (20) an der Innenseite des Deckels (15) befestigt
ist, der eine zentrale Bohrung (22) aufweist, welche mit
der Öffnung (37) im Deckel (15) fluchtet, und daß dem
feststehenden Mahlstein (20) stirnseitig gegenüberliegend
ein von der Antriebswelle (24) drehend angetriebener Mahlstein
(32) angeordnet ist.
2. Küchenmaschine nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der drehend angetriebene
Mahlstein (32) lösbar und verdrehungsgesichert in einem
Aufnahmeteil (27) angeordnet ist, welches eine axiale
Hülse (45) aufweist, welche mit der Antriebswelle (24)
kuppelbar ist.
3. Küchenmaschine nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß das Aufnahmeteil (27)
einen Boden (28) aufweist, auf dem axial vorstehende
Stifte (30) befestigt sind, welche in zugeordnete Bohrungen
des Mahlsteins (32) eingreifen.
4. Küchenmaschine nach Anspruch 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, daß zur Einstellung des
Mahlspaltes im Zwischenraum zwischen dem Boden (28) des
Aufnahmeteils (21) und der zugeordneten Fläche des Mahlsteins
(32) Distanzscheiben (31) einlegbar sind.
5. Küchenmaschine nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die den Mahlvorgang
ausführenden, einander berührenden Flächen der Mahlsteine
(20, 32) mit in radialer Richtung verlaufenden Nuten (23, 34)
versehen sind.
6. Küchenmaschine nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Nuten (23, 34) in
der Draufsicht auf den Mahlstein (20, 32) radial auswärts
gesehen keilförmig sich verengen und die Spitze dieses
Keiles im Abstand radial einwärts zum Umfangsrand des
Mahlsteines (20, 32) angeordnet ist, und daß im Querschnitt
gesehen die Nuten (23, 34) in Richtung radial auswärts
gesehen eine abnehmende Nutentiefe aufweisen, welche in
der Spitze des Keils in die Oberfläche des Mahlsteins (20, 32)
einläuft.
7. Küchenmaschine nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß auf die Öffnung (37)
im Deckel (15) ein Trichter (18) für die Materialzufuhr
aufsetzbar ist.
8. Küchenmaschine nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß das Aufnahmeteil (27)
einen zentralen Ansatz (35) aufweist, der in die zentrale
Bohrung (22) des drehend angetriebenen Mahlsteins (32)
eingreift und in axialer Richtung (38) mit dem Umfangsrand
der Bohrung (22) des Mahlsteins (32) fluchtet.
9. Küchenmaschine nach einem der Ansprüche 1-8,
dadurch gekennzeichnet, daß im drehend
angetriebenen Mahlstein (32) ein Lager (39) angeordnet
ist, in welches der feststehende Mahlstein (20) mit
einem in axiale Richtung (38) weisenden Stift (40) eingreift,
(Fig. 3).
10. Küchenmaschine nach Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, daß der Stift (40) des feststehenden
Mahlsteins (20) im Lager (39) des drehenden
Mahlsteins (32) axial verstellbar ist (Fig. 3).
11. Küchenmaschine nach Anspruch 1 und 9, dadurch
gekennzeichnet, daß zur Einstellung des Abstandes
(54) zwischen den Mahlsteinen (20, 32) der obere,
nicht drehend angeordnete Mahlstein (20) in axiale Richtung
(38) verstellbar an der Unterseite des Deckels (15)
angeordnet ist, (Fig. 3).
12. Küchenmaschine nach Anspruch 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die axiale Verstellung
des nicht drehend angetriebenen Mahlsteins (20) dadurch
gebildet ist, daß der Mahlstein (20) mit einer Scheibe (43)
verbunden ist, an der ein axialer Ansatz (44) mit einem
Gewinde (45) angeordnet ist, der durch eine Ausnehmung
(52) im Deckel (15) ragt, und daß das Gewinde (45) des
axialen Ansatzes (44) in eine zugeordnete Gewindebuchse
(53) eines drehbar auf dem Deckel (15) gelagerten Drehteils
(47) greift, welches mit einem radialen Handgriff
(48) versehen ist, (Fig. 3).
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| DE19853541389 Granted DE3541389A1 (de) | 1985-11-22 | 1985-11-22 | Kuechenmaschine zur mechanischen zerkleinerung von nahrungsmitteln |
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