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Einrichtung zum Flachläppen oder Flachschleifen von Werk-
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stücken Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Flachläppen oder
Flachschleifen von Werkstücken nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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In der älteren deutschen Patentanmeldung entsprechend der DE-OS 34
08 783 ist eine Verbindungsanordnung für Lichtwellenleiter beschrieben, bei welcher
die einzelnen Lichtwellenleiter in geätzten Zentrierrillen von Trägerkörpern aus
Silizium fixiert sind. Die Ausrichtung und Führung von zwei mit Lichtwellenleitern
bestückten Trägerkörpern erfolgt mit Hilfe von Führungselementen mit angeformten
Profilen, die in ebenfalls geätzte Zusatzrillen der Trägerkörper eingreifen, wobei
die Führungselemente die gemeinsame Trennstelle überbrücken. Um die Koppelverluste
an den Trennstellen möglichst gering zu halten, muß dann die gemeinsame Stirnfläche
des Trägerkörpers, der Lichtwellenleiter und einer ggf. vorhandenen Abdeckplatte
zur Oberflächenverbesserung und zur Erzielung hoher Maß- und Formgenauigkeiten einer
Feinstbearbeitung unterzogen werden. Diese auch bei anderen Lichtwellenleiterverbindungen
erforderliche Feinstbearbeitung der Stirnseiten der Lichtwellenleiter wird meist
durch Flachschleifen und nachfolgendes Flachläppen mit zunehmend feinerem Läppkorn
durchgeführt. Die zu bearbeitenden Trägerkörper oder Lichtwellenleiter werden dabei
von Hand mit möglichst achterförmigen kreisenden Bewegungen gegen die rotierende
Schleif- oder Läppscheibe gedrückt. Durch den fortwährenden Richtungswechsel soll
dabei verhindert werden,
daß sich die Schneidbahnen innerhalb eines
Schleifzyklus an der gleichen Stelle wiederholen und damit ausgeprägte Kratzspuren
hinterlassen. Durch eine derartige Feinstbearbeitung können jedoch die an die Oberflächengüte
und Maßgenauigkeit zu stellenden Anforderungen nicht erfüllt werden. Insbesondere
treten häufig unzulässig große Winkelfehler sowie unzulässig tiefe Kratzspuren bzw.
durch verschleppte Läppkörner verursachte Krater auf. Außerdem sind die erzielbaren
Ergebnisse nicht reproduzierbar, da sie in starkem Maße von der Geschicklichkeit
und der jeweiligen Verfassung der Bedienungsperson abhängen.
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Aus ~Lexikon der Fertigungstechnik und Arbeitsmaschinen, Band 9 (L-Z),
1968, deutsche Verlags-Anstalt Stuttgart, Seiten 22 und 23, ist eine sog. Einscheibenläppmaschine
zum einseitigen Flachläppen bekannt. Auf der angetriebenen Läppscheibe sind mit
Stützrollen mehrere Laufringe angeordnet, welche durch Reibungsmitnahme der Läppscheibe
frei rotieren.
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Diese Laufringe haben zwei Aufgaben: ständiges Abrichten der Läppscheiben
und Aufnahme der Werkstücke. Während größere Werkstücke frei in den Laufringen liegen,
werden kleinere in Werkstückhaltern mit entsprechenden Durchbrüchen gehalten und
ggf. mit Druckplatten zusätzlich belastet. Da die Schneidbahnen sich innerhalb eines
Schleifzyklus immer wieder wiederholen, können mit dieser bekannten Einscheibenläppmaschine
die bei der Feinstbearbeitung der Stirnseiten von Lichtwellenleitern an die Oberflächengüte
zu stellenden Anforderungen nicht erfüllt werden. Außerdem können durch die unsichere
Halterung der Werkstücke bzw. Lichtwellenleiter unzulässig große Winkelabweichungen
auftreten.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Einrichtung zum Flachläppen
oder Flachschleifen von Werkstücken zu schaffen, welche die bei der Feinstbearbeitung
der Stirn-
seiten von Lichtwellenleitern an die Oberflächengüte
und Maßgenauigkeit zu stellenden hohen Anforderungen erfüllt und reproduzierbare
Ergebnisse liefert.
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Diese Aufgabe wird bei einer gattungsgemäßen Einrichtung durch die
kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
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Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, daß einem verschiebbar
auf der Gleitebene eines ebenen Flächengelenks angeordneten Schleifmittelträger
derartige Bewegungen aufgeprägt werden können, deren Kurven sich innerhalb eines
Schleifzyklus nicht an der gleichen Stelle wiederholen.
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Durch die Entkoppelung der Relativbewegungen von Werkstück und Schleifmittelträger
können dann die Werkstücke bis auf die axiale Zustellbewegung mit dem erforderlichen
Anpreßdruck ruhend und derart fixiert angeordnet werden, daß sich eine äußerst hohe
Maßgenauigkeit ergibt. Damit wird dann auch ein automatisches Flachläppen oder Flachschleifen
ermöglicht, durch welches reproduzierbare Ergebnisse gewährleistet werden. Als Kurven,
die sich innerhalb eines Schleifzyklus nicht an der gleichen Stelle wiederholen
und die mit vertretbarem Aufwand durch entsprechende Getriebe erzeugt werden können,
wurden Epizykloiden und Hypozykloiden ermittelt. Gemäß der Definition dieser Kurven
beschreibt ein Punkt der Peripherie eines Kreises, der, ohne zu gleiten, auf einem
festen Kreise seiner Ebene rollt, eine Epizykloide, wenn die Berührung der Kreise
außen und eine Hypozykloide, wenn die Berührung innen stattfindet. Zu diesen Kurven
gehören auch als Sonderfall der Epizykloide die Kardioide, als Sonderfall der Hypozykloide
die Astroide sowie die verlängerte oder verkürzte Epi- oder Hypozykloide.
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Letztere Kurven entstehen, wenn der erzeugende Punkt außerhalb oder
innerhalb des erzeugenden Kreises im Abstand von dessen Mittelpunkt liegt. Die Epi-
und Hypozykloiden haben
außerdem den Vorteil, daß sie kurzhubige
Schleifbewegungen ermöglichen, was für die Erzielung optimaler Schleif- oder Läppergebnisse
ebenfalls von wesentlicher Bedeutung ist.
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Der Schleifmittelträger ist zweckmäßigerweise auf einer verschiebbaren
Lagerplatte des ebenen Flächengelenks befestigt.
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Der Schleifmittelträger kann dann auch auswechselbar auf der verschiebbaren
Lagerplatte befestigt sein, so daß verschiedene Korngrößen des gebundenen oder ungebundenen
Schleifmittels durch einfaches Auswechseln des Schleifmittelträgers verwendet werden
können. Dieses Auswechseln wird dann besonders einfach, wenn der Schleifmittelträger
in eine Schwalbenschwanzführung der verschiebbaren Lagerplatte einsetzbar ist.
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Vorzugsweise ist auf den Schleifmittelträger eine Schleifmittelfolie
mit gebundenem Korn aufklebbar. Das bei der Auftragung eines Läppgemisches auf den
Schleifmittelträger erforderliche laufende Nachschleifen des Schleifmittelträgers
kann dadurch entfallen.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Einrichtung ist die Gleitebene des ebenen Flächengelenks durch eine Vielzahl von
in einem Käfig angeordneten Kugeln gebildet, wodurch eine geringe Reibung, niedrige
Temperaturen, eine anspruchslose Wartung und eine hohe Lebensdauer gewährleistet
werden. Um dabei eine exakte Führung zu erzielen, ist es zweckmäßig, wenn die verschiebbare
Lagerplatte des ebenen Flächengelenks durch eine in Normalrichtung wirkende Vorspannkraft
gegen die ortsfeste Lagerplatte des ebenen Flächengelenks gedrückt ist. Übersteigt
dabei die Vorspannkraft die Anpreßkraft der Werkstücke um ein Mehrfaches, so werden
die Einflüsse elastischer Änderungen beim Läppen oder Schleifen und die Einflüsse
des Schmierfilms so
stark reduziert, daß Führungsgenauigkeiten
im Bereich von 10 3 mm erreicht werden.
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Vorzugsweise wird die Vorspannkraft durch mindestens einen Magneten
aufgebracht, was besonders einfach zu bewerkstelligen ist und den Verschleiß erheblich
reduziert. Außerdem wird durch den Magneten eine Normalkraft erzeugt, die unabhängig
von den Läpp- oder Schleifbewegungen stets gleich bleibt. Eine besonders einfache
Anordnung wird dabei dadurch erzielt, daß der Magnet in die ortsfeste Lagerplatte
eingesetzt ist und daß die verschiebbare Lagerplatte aus einem ferromagnetischen
Werkstoff besteht. Besteht die ortsfeste Lagerplatte dann aus einem unmagnetischen
Werkstoff, so kann die vorhandene Magnetkraft voll auf die verschiebbare Lagerplatte
einwirken. Vorzugsweise ist dabei vorgesehen, daß die ortsfeste Lagerplatte aus
Aluminium besteht und auf der der verschiebbaren Lagerplatte zugewandten Seite coatiert
ist.
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Durch diese Coatierung entsteht eine besonders harte und verschleißfeste
Keramikoberfläche. Auch die Kugeln bestehen vorzugsweise aus einem unmagnetischen
Werkstoff, da sie sonst in der Umgebung des Magneten an dem Käfig anliegen würden
und damit die Reibung vergrößern würden.
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Weiterhin ist es besonders vorteilhaft, wenn der Schleifmittelträger
vertikal angeordnet ist. Dadurch wird ausgeschlossen, daß das Schleifgut auf dem
Schleifmittelträger liegenbleibt und entsprechende Kratzspuren verursacht.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist das
Abtriebsglied des Getriebes durch einen Bolzen gebildet, welcher in einem an dem
Schleifmittelträger angreifenden Kupplungsglied drehbar gelagert ist. Ist der Bolzen
dabei in einem Wälzlager des Kupplungsgliedes gelagert, so wird hierdurch eine besonders
exakte und reibungsarme Uber-
tragung der Bewegungen des Abtriebsgliedes
auf den Schleifmittelträger gewährleistet. Weiterhin ist es auch zweckmäßig, wenn
das Kupplungsglied durch eine senkrecht zur Gleitebene des ebenen Flächengelenks
auslenkbare Blattfeder gebildet ist und wenn die Blattfeder an der verschiebbaren
Lagerplatte des ebenen Flächengelenks befestigt ist.
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Durch die Blattfeder werden dann bei der Bewegungsübertragung solche
Kraftkomponenten ausgeschlossen, welche den Schleifmittelträger oder die verschiebbare
Lagerplatte von der Gleitebene abheben könnten.
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Gemäß einer besonders bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung sind
zwei im Abstand zueinander angeordnete und synchron antreibbare Getriebe vorgesehen.
Hierdurch wird die Führung des Schleifmittelträgers weiter verbessert. Außerdem
kann dann der Schleifmittelträger so lang ausgeführt werden, daß die gleichzeitige
Feinstbearbeitung mehrerer Werkstücke ermöglicht wird.
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Es hat sich auch als besonders günstig erwiesen, wenn das Abtriebsglied
des Getriebes eine verkürzte Hypozykloide beschreibt. Eine derartige verkürzte Hypozykloide
kann dann auf besonders einfache Weise dadurch erzeugt werden, daß das Getriebe
einen festen Kreis besitzt, auf dessen innerer Peripherie ein erzeugender Kreis
ohne zu gleiten rollt und daß das Abtriebsglied innerhalb des erzeugenden Kreises
in einem vorgebbaren Abstand von dessen Mittelpunkt angeordnet ist. Im Hinblick
auf die erzielbare Oberflächengüte ist es dann besonders günstig, wenn der Abstand
zwischen dem Abtriebsglied und dem Mittelpunkt des erzeugenden Kreises zumindest
annähernd dem Abstand zwischen dem Mittelpunkt des festen Kreises und dem Mittelpunkt
des erzeugenden Kreises entspricht. Bei einer derartigen Bemessung nehmen die verkürzten
Hypozyklolden einen exakt achterförmigen Verlauf.
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Eine besonders einfache Ausführung des Getriebes wird dadurch erzielt,
daß der feste Kreis durch den Teilkreis eines innenverzahnten Zahnrades gebildet
ist und daß der erzeugende Kreis durch den Teilkreis eines außenverzahnten Zahnrades
gebildet ist. Das außenverzahnte Zahnrad kann dann durch einen Schneckentrieb angetrieben
werden, wobei das Rad des Schneckentriebes koaxial zu dem innenverzahnten Zahnrad
ausgerichtet ist und wobei das außenverzahnte Zahnrad drehbar und exzentrisch in
dem Rad des Schneckentriebes gelagert ist. Ein synchroner Antrieb der beiden Getriebe
kann dann auf besonders einfache Weise dadurch sichergestellt werden, daß die Schnecken
beider Getriebe starr miteinander gekuppelt und gemeinsam antreibbar sind.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt
und wird im folgenden näher beschrieben.
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Es zeigen: Figur 1 das Grundprinzip der Erzeugung einer verkürzten
Hypozykloide und der Übertragung dieses Kurvenverlaufs auf einen Schleifmittelträger,
Figur 2 eine Draufsicht auf den Schleifmittelträger und die beiden Getriebe einer
Einrichtung zum Flachläppen oder Flachschleifen und Figur 3 einen Schnitt gemäß
der Linie 111-1 II der Figur 2.
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Figur 1 zeigt in stark vereinfachter schematischer Darstellung das
Grundprinzip einer erfindungsgemäßen Einrichtung zum Flachläppen oder Flachschleifen.
Es ist ein erstes Getriebe G zu erkennen, bei welchem auf der inneren Peripherie
eines festen Kreises fK mit dem Mittelpunkt 1 ein erzeugender Kreis eK ohne zu gleiten
rollt. Innerhalb des
erzeugenden Kreises eK ist im Abstand zu dessen
Mittelpunkt ein Exzenterpunkt E aufgezeigt, welcher eine verkürzte Hypozykloide
beschreibt. Diese verkürzte Hypozykloide besitzt exakt die Form einer umlaufenden
Acht, sofern -wie es in Figur 1 dargestellt ist- die Abstände MlM2 und M2E gleich
groß sind. Am Ort des Exzenterpunktes E ist als Abtriebsglied ein Bolzen B befestigt,
welcher sich in dem nicht näher bezeichneten Auge eines Kupplungsgliedes Ku drehen
kann.
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Im Abstand zu dem Getriebe G ist ein zweites synchron antreibbares
und mit G' bezeichnetes Getriebe angeordnet. Der Aufbau dieses Getriebes G' entspricht
exakt dem Aufbau des Getriebes G, was durch die Verwendung entsprechender gleicher
Bezugszeichen angedeutet ist, denen zur Unterscheidung lediglich noch ein Strich
hinzugefügt wurde.
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Die den Bolzen B und B' gegenüberliegenden Enden der Kupplungsglieder
Ku und Ku' sind fest mit einem Schleifmittelträger St verbunden, dessen dem Betrachter
zugewandte Oberfläche die Läpp- oder Schleifebene bildet. Der Schleifmittelträger
St ist auf der mit Ge bezeichneten Gleitebene eines ebenen Fläc-hengelenks verschiebbar
angeordnet, so daß bei einer gleichzeitigen und synchronen Betätigung der beiden
Getriebe G und G' jeder Punkt der Läpp-oder Schleifebene eine verkürzte Hypozykloide
beschreibt, wie es durch die Kurve vH angedeutet ist. Dabei ist zu erkennen, daß
die die Form einer umlaufenden Acht aufweisende verkürzte Hypozykloide eine Kurve
darstellt, die sich innerhalb eines zeitlich begrenzten Schleifzyklus nicht an der
gleichen Stelle wiederholt.
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Die Figuren 2 und 3 zeigen die konstruktive Ausgestaltung einer Einrichtung
zum Flachläppen oder Flachschleifen in der
Draufsicht bzw. im Querschnitt.
Diese Einrichtung besitzt eine horizontal ausgerichtete Tischplatte Tp, an deren
Unterseite zwei im Abstand zueinander angeordnete Getriebe Cl und G1' mit Hilfe
von Schrauben S befestigt sind.
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In dem würfelförmigen Gehäuse Gh des ersten Getriebes G7 befindet
sich eine Bohrung Bol, in welcher das Rad Ra eines Schneckentriebes mit Hilfe von
zwei als Wälzlager ausgebildeten Radiallagern Rll drehbar gelagert ist. Die in das
Rad Ra eingreifende Schnecke Sn des Schneckentriebs befindet sich in einer zweiten
Bohrung Bo2 des Gehäuses Gh, in welcher auch die Schneckenwelle Snw der Schnecke
Sn mit Hilfe von zwei als Wälzlager ausgebildeten Radiallagern Rl2 drehbar gelagert
ist.
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In das Rad Ra des Schneckentriebs ist exzentrisch zur Drehachse eine
Bohrung Bo3 eingebracht, in welcher der Lagerzapfen Lz eines außenverzahnten Zahnrades
aZ mit Hilfe von zwei als Wälzlagern ausgebildeten Radiallagern Rl3 drehbar gelagert
ist. Dabei ist am freien Ende des Lagerzapfens Lz ein Spanndeckel Spd angeordnet,
welcher mit Hilfe einer im Lagerzapfen Lz befestigten Spannschraube Sps gegen den
Innenring des dort angeordneten Radiallagers Rl3 gedrückt wird. Zusätzlich ist zwischen
den Außenringen der beiden Radiallager Rl3 eine Distanzbüchse Dh angeordnet, während
der Innenring des zweiten Radiallagers Rl3 über einen Distanzring Dr an dem außenverzahnten
Zahnrad aZ abgestützt ist.
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Auf der Höhe des außenverzahnten Zahnrades aZ ist in einem kleinen
Absatz der Bohrung Bol ein innenverzahntes Zahnrad iZ fest und verdrehsicher angeordnet.
Die Exzentrizität der Bohrung Bo3, das außenverzahnte Zahnrad aZ und das innenverzahnte
Zahnrad iZ sind dabei so bemessen, daß die Verzahnungen
im Eingriff
stehen und daß bei einer Drehung der Schneckenwelle Snw der Teilkreis Tk2 des außenverzahnten
Zahnrades aZ auf den Teilkreis Tkl des innenverzahnten Zahnrades iZ rollt. Auf der
Außenseite des außenverzahnten Zahnrades aZ ist eine Zwischenplatte Zp mit Hilfe
von Senkschrauben Ss und eines Paßstiftes Psl befestigt. In die Zwischenplatte Zp
ist exzentrisch zur Drehachse des außenverzahnten Zahnrades aZ ein Bolzen Bl eingeschraubt,
auf welchem über ein Wälzlager Wl ein Blattfederträger Bft drehbar gelagert ist.
Zwischen diesem Blattfederträger Bft und einer Klemmplatte Kpl ist mit Hilfe von
Klemmschrauben Ksl eine mit Bf bezeichnete Blattfeder festgeklemmt.
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Das zweite an der Unterseite der Tischplatte Tp befestigte Getriebe
G1' ist genau so aufgebaut wie das erste Getriebe G1, was in Figur 2 durch die Verwendung
entsprechender gleicher Bezugszeichen angedeutet ist, denen zur Unterscheidung lediglich
noch ein Strich hinzugefügt wurde. In Figur 2 ist ferner zu erkennen, daß die Schneckenwelle
Snw des ersten Getriebes G1 über eine Kupplungshülse Khl starr mit der Schneckenwelle
Snw' des zweiten Getriebes G1' verbunden ist. Auf diese Weise können die beiden
Getriebe Cl und G1' synchron über einen in der Zeichnung nicht dargestellten Motor
angetrieben werden, dessen Antriebswelle über eine abgebrochen dargestellte zweite
Kupplungshülse Kh2 starr mit der Schneckenwelle Snw verbunden ist. Durch diesen
synchronen Antrieb beschreiben die als Abtriebsglieder wirkenden Bolzen B1 und B1'
der Getriebe G1 bzw. G1' dann synchrone Kurven, bei welchen es sich um verkürzte
Hypozykloiden handelt.
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Um diese für Läpp- oder Schleifbewegungen besonders geeigneten verkürzten
Hypozykloiden auf einen oberhalb der Tischplatte Tp angeordneten Schleifmittelträger
St1 übertragen zu
können, sind die Enden der durch Aussparungen
Asp und Asp' der Tischplatte Tp hindurchgeführten Blattfedern Bf bzw. Bf' fest mit
der verschiebbaren Lagerplatte vL eines ebenen Flächengelenks verbunden. Auf dieser
verschiebbaren Lagerplatte vL ist eine Schwalbenschwanzführung Swf befestigt, in
welche der Schleifmittelträger Stl unter Beifügung einer ebenen Zwischenlage Zl
eingeschoben ist. Der Schleifmittelträger Stl ist dabei über in der Zeichnung nicht
näher dargestellte Fixiermittel spielfrei in der Schwalbenschwanzführung Swf gehalten.
Die starre Verbindung der beiden Blattfedern Bf und Bf' mit der verschiebbaren Lagerplatte
vL wird über Klemmplatten Kp2 bzw. Kp2', Paßstifte Ps2 bzw.
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Ps2' und Klemmschrauben Ks2 bzw. Ks2' vorgenommen.
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Der verschiebbaren Lagerplatte vL des ebenen Flächengelenks ist eine
ortsfeste Lagerplatte oL zugeordnet, welche an einem mit Lt bezeichneten plattenförmigen
Lagerträger befestigt ist. Dieser senkrecht zur Tischplatte Tp ausgerichtete Lagerträger
Lt ist über in der Zeichnung nicht näher dargestellte Befestigungsmittel fest mit
der Tischplatte Tp verbunden. Die durch eine strichpunktierte Linie angedeutete
Gleitebene Gel des ebenen Flächengelenks wird durch eine Vielzahl von Kugeln Kug
gebildet, die unmittelbar zwischen der verschiebbaren Lagerplatte vL und der ortsfesten
Lagerplatte oL angeordnet sind und deren Lage durch einen Käfig Kg gesichert ist.
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In nicht näher bezeichnete Bohrungen des Lagerträgers Lt und der ortsfesten
Lagerplatte oL sind insgesamt fünf mit Mag bezeichnete Magnete eingesetzt und in
der ortsfesten Lagerplatte oL durch Fixierschrauben Fix gehalten. Diese Magnete
Mag, bei welchen es sich um äußerst starke Permanentmagnete handelt, ziehen die
aus einem ferromagnetischen Werkstoff bestehende verschiebbare Lagerplatte vL ohne
sie zu berühren
an und drücken sie somit mit einer ausschließlich
in Normalrichtung wirkenden und von der Schleifbewegung unabhängigen Vorspannkraft
gegen die Kugeln Kug. Da diese Vorspannkraft die Anpreßkraft der Werkstücke beim
Läppen oder Schleifen um ein Mehrfaches übersteigt, ist eine äußerst exakte Führung
der verschiebbaren Lagerplatte vL gewährleistet, was für die Erzielung einer hohen
Maßgenauigkeit von besonderer Bedeutung ist. Diese exakte Führung kann auch durch
den Antrieb der verschiebbaren Lagerplatte vL nicht beeinträchtigt werden, da die
mit ihren Blattebenen parallel zur Gleitebene Gel ausgerichteten Blattfedern Bf
und Bf' in der zur Gleitebene Gel senkrechten Richtung elastisch nachgeben.
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Damit die von den Magneten Mag auf die verschiebbare Lagerplatte vL
ausgeübte Kraft möglichst nicht verringert wird, bestehen die ortsfeste Lagerplatte
oL und die Kugeln Kug aus unmagnetischen Werkstoffen. Die ortsfeste Lagerplatte
oL besteht aus Aluminium, wobei die den Kugeln Kug zugewandte Fläche zur Erzielung
einer hohen Verschleißfestigkeit coatiert ist. Die Kugeln Kug bestehen aus einem
gehärteten unmagnetischen Stahl oder auch aus Glas.
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Bei der vorstehend beschriebenen Einrichtung beschreibt jeder Punkt
auf der vertikal ausgerichteten Frontfläche des Schleifmittelträgers Stl eine verkürzte
Hypozykloide. Auf diese Frontfläche wird dann beispielsweise eine Schleifmittelfolie
mit gebundenem Korn aufgeklebt, was in Figur 3 durch eine strichpunktierte Linie
Smf angedeutet ist. Ein ebenfalls durch eine strichpunktierte Linie angedeutetes
Werkstück Ws wird dann zum Flachläppen oder Flachschleifen seiner Stirnseite in
Richtung des Pfeiles Pf gegen die Schleifmittelfolie Smf gedrückt. Für die Aufnahme,
Fixierung und Zustellung der Werkstücke Ws ist ein in der Zeichnung nicht dargestellter
Werkstücksupport vorgesehen, welcher auf
der Tischplatte Tp angeordnet
ist. Auf diesem Werkstücksupport befinden sich in horizontaler Richtung nebeneinander
mehrere individuelle Zustellschlitten, in welchen jeweils ein Werkstück aufgenommen
wird. Jeder dieser in Richtung des Pfeiles Pf verschiebbaren Zustellschlitten ist
mit einer separaten Feder ausgerüstet, welche den Anpreßdruck der Werkstücke Ws
beim Läppen oder Schleifen bestimmt.
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Außerdem wird auf sämtliche Zustellschlitten eine gemeinsame Federvorspannung
ausgeübt, durch welche die einzelnen Zustellschlitten in die Schleifposition gebracht
werden. Über eine ebenfalls in der Zeichnung nicht dargestellte Spritzeinrichtung
wird beim Läppen oder Schleifen eine Flüssigkeit zugeführt, bei welcher es sich
um Öl, Wasser oder auch um Emulsionen handeln kann.
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Um die beschriebene Einrichtung speziellen Läpp- oder Schleifaufgaben
anpassen zu können, ist es möglich, die innenverzahnten und die außenverzahnten
Zahnräder der Getriebe auszutauschen. Auch für die als Abtriebsglieder der Getriebe
dienenden Bolzen können bereits mehrere Schraublöcher mit verschiedenen Exzentrizitäten
vorgesehen sein, so daß die Kurvenform der verkürzten Hypozykloide durch Änderung
der Übersetzung und/oder der Exzentrizität des Abtriebsgliedes variiert werden kann.
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Die Feinstbearbeitung der Stirnseiten von Lichtwellenleitern muß häufig
vor Ort erfolgen, d.h. die entsprechende Einrichtung zum Flachläppen oder Flachschleifen
muß als tragbares Gerät ausgeführt und mit einem Akkumulator oder einer Batterie
ausgerüstet werden. Die Voraussetzungen hierfür sind bei der erfindungsgemäßen Einrichtung
in besonderem Maße erfüllt, da der Antrieb der beiden Getriebe nur wenig Energie
verbraucht. Dies ist insbesondere auf die reibungsarme Ausführung, auf die geringen
beweglichen Massen und
auf den kontinuierlichen, kurzhubigen Ablauf
der Läpp- oder Schleifbewegungen zurückzuführen.
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25 Patentansprüche 3 Figuren
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