DE3431110C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft einen Maschinentisch mit einer auf
seiner Oberseite lösbar aufliegenden und dabei den Aufnahmeraum
für ein motorgetriebenes Handwerkzeug abdeckenden Tragplatte,
die eine Öffnung für den Durchtritt des eigentlichen
Werkzeugs von unten her enthält und an ihrer Unterseite im
Bereich der Öffnung als Anlagefläche für eine am Handwerkzeug
sitzende Anlageplate ausgebildet ist, wobei sie außerhalb
der Anlagefläche eine als Schnellspannvorrichtung ausgebildete
Befestigungseinrichtung für die anliegende Anlageplatte trägt.
Nach dem Stand der Technik sind Maschinentische bekannt,
deren Tischplatte einen Durchbruch aufweist, in den eine Trag
platte herausnehmbar eingelegt ist. Sie deckt einen Aufnahme
raum für ein motorangetriebenes Handgerät, wie Kreissäge,
Stichsäge, Fräser od. dgl. ab und enthält eine Öffnung,
durch die das Werkzeug des Handgeräts hindurchführbar ist.
Zweckmäßigerweise wird das Handgerät so angeordnet, daß sein
Werkzeug über die Außenseite der Tragplatte vorsteht und ein
zu bearbeitendes Werkstück auf der Tragplatte anliegend in
Eingriff mit dem Werkzeug geführt werden kann. Bei üblichen
bekannten Befestigungseinrichtungen zum Fixieren des Handgerätes
wie beispielsweise durch Festschrauben ist die Bedienung sehr
umständlich, sie behindern auch ein schnelles Auswechseln des
Handgerätes.
Man hat deshalb in der US-PS 28 10 412 auch schon vorgeschlagen,
für das auswechselbare Aufspannen von Kreissägen od. dgl. einen
Maschinentisch zu verwenden, der eine an Tischoberseite auf
liegende Tragplatte besitzt, die eine Öffnung für den Durchtritt
des eigentlichen Werkzeugs enthält und eine als Schnellspann
vorrichtung ausgebildete Befestigungsvorrichtung besitzt. Hier ist
zwar ein schnelleres Festspannen als bei den vorstehend be
schriebenen bekannten Befestigungsvorrichtungen möglich, die
Anordnung kann jedoch jeweils nur für eine Werkzeugtype und Werk
zeuggröße verwendet werden. Diesen Nachteil offenbart auch die DE-GM-
Schrift 18 75 267, die eine an einem Maschinentisch angebrachte
und durch eine verschiebbare Abdeckplatte Auflageplatte mit einer
Durchtrittsöffnung für das verschwenkbare Werkzeug zeigt,
wobei es in diesem Falle in erster Linie darum geht, eine
gute Auflage der zu sägenden Teile jeder Breite und den
Schlitz auch bei verschwenkter Säge nicht zu groß werden zu
lassen.
Um diesen Nachteil abzuhelfen, hat sich demgegenüber die
Erfindung die Aufgabe gestellt, einen Maschinentisch mit einer
einfach zu bedienenden Befestigungsvorrichtung zu schaffen,
an dem sich Handgeräte verschiedener Art und unterschied
licher Größe fest und sicher und dennoch rasch auswechsel
bar klemmen lassen.
Gemäß der Erfindung wird die vorliegende Aufgabe dadurch
gelöst, daß die Befestigungseinrichtung zwei über den Umfang
der Anlageplatte verteilt angeordnete Halter mit jeweils
einem an seiner der Durchtrittsöffnung zugewandten Seite
einen Klemmansatz für die jeweilige Anlageplatte tragenden
Klemmschieber besitzt, daß mindestens ein Klemmschieber in
einer unwirksamen Stellung des Klemmansatzes, in der dieser
gegenüber der Tragplatte entfernte Lage einnimmt, zwischen
einer die Anlageplatte nach unten hin freigebenden und
einer diese zum Teil überdeckenden Position zwangsgeführt
linear verschiebbar ist und daß jeder Klemmansatz in jeder
Verschiebeposition des zugehörigen Klemmschiebers entgegen
der Kraft einer sich zwischen Tragplatte und Klemmschieber
abstützenden Druckfederanordnung in eine an die Tragplatte
angenäherte wirksame Stellung vorspannbar ist. Zur Befestigung
des Handgerätes wird dessen Anlageplatte an die Innenseite
der Tragplatte angelegt, wobei gleichzeitig das Werkzeug durch
die Öffnung durchgeführt wird. Zur Halterung des Handgeräts
wird anschließend mit wenigen Handgriffen die Befestigungs
einrichtung betätigt, wodurch das Gerät sicher gehalten wird.
Dabei können die Befestigungseinrichtung in Anpassung an
die Art und Größe des Werkzeuges verstellt werden. Der
erfindungsgemäße Maschinentisch hat also den Vorteil,
daß er sehr einfach im Aufbau ist und die Befestigungsein
richtungen zum Halten des Werkzeuges ohne zusätzliche Hilfs
mittel sehr leicht betätigt werden können, vor allem aber
ergibt sich der Vorteil, daß der Maschinentisch universell
zum Anbringen verschiedener Handgeräte verwendet werden
kann, ohne daß hierfür ein zeitaufwendiger Umbau nötig wäre,
ganz abgesehen davon, daß man durch Verstellen der Klemm
scheiben eine Anpassung an versch. Anlageplattengrößen
vornehmen kann.
Enthält die Befestigungseinrichtung mindestens zwei über
den Umfang der Anlagefläche verteilte Halter, die in einer
unwirksamen Stellung den Durchtritt der Anlageplatte zwischen
den Haltern hindurch gestatten und in ihrer wirksamen
Stellung die Anlageplatte gegen die Tragplatte geklemmt
halten, so hat dies den Vorteil, daß in der wirksamen Stellung
der Halter die Anlageplatte fest gegen die Tragplatte geklemmt
wird und ein Verkippen unmöglich ist. Zum Entfernen des Hand
geräts werden die Halter einfacherweise in ihre unwirk
same Stellung verbracht. Dabei sind aus der Veröffentlichung
"Werkstückspanner" von K. Schreyer, Springer-Verlag, 1969, S. 121,
bereits verschiebbare Spanneisen bekannt, so daß für dieses
Merkmal kein Schutz beansprucht werden kann. Durch die vorteil
hafte Ausführung, daß die Halter jeweils einen Klemmschieber be
sitzen, der an mindestens einem von der Tragplatte abstehenden
Führungszapfen zur Öffnung hin bzw. von dieser weg verschieb
bar gelagert ist, läßt sich einfacherweise durch Hin- und
Herschieben der Klemmschieber die Verbindung mit der Anlage
platte des Handgeräts herstellen oder lösen. Vorteilhafter
weise besitzen die Klemmschieber an ihrem zur Anlageplatte
weisenden Ende einen Klemmansatz, der in der wirksamen
Stellung der Halter mit der Anlageplatte in Klemmverbindung
steht und diese gegen die Tragplatte preßt. Besitzt das von
der Anlageplatte wegweisende Ende der Klemmschieber zur
Tragplatte hin einen Abstützansatz, der sich auf der Innen
seite der Tragplatte abstützt, so wird hierdurch vorteilhafter
weise die Klemmwirkung verstärkt. Die Verbindung zwischen
Abstützansatz und der Tragplatte wirkt als Gelenk, das dem
Klemmansatz eine in etwa senkrecht zur Tragplatte ausgerichtete
Klemmbewegung gestattet.
Wird gemäß Anspruch 4 der Klemmansatz in die von der Trag
platte wegweisende Richtung leicht abgekröpft, so wird beim
Verschieben der Klemmschieber in Richtung der Anlageplatte
der Eingriff zwischen beiden Teilen erleichtert.
Überragt der Abstützansatz gemäß Anspruch 6 die Seitenpartien
des Klemmschiebers, so ist jederzeit eine gute Klemmwirkung
gewährleistet. Es wird verhindert, daß die Seitenpartien an
der Tragplatte anliegen, bevor eine Klemmwirkung erreicht ist.
Enthalten gemäß Anspruch 7 die Klemmschieber mindestens
zwei in Verschieberichtung ausgerichtete Führungsschlitze,
in denen die Führungszapfen geführt sind, so ist beim Verschieben
ein Verkanten zwischen Schieber und Zapfen ausgeschlossen
und gleichzeitig durch die Länge der Schlitze ein Anschlag
für die Schieberbewegung geschaffen. Ein weiterer Vorteil
wird dadurch erzielt, daß gemäß Anspruch 8 auf den Führungszapfen ein Spann
element wie eine Druckfeder aufgezogen ist, daß sich zwischen
der Tragplatte und dem Boden des Klemmschiebers abstützt.
Der Boden des Klemmschiebers wird so immer in gewissem
Abstand von der Tragplatte gehalten, und es wird vermieden,
daß der Klemmschieber mit seinem Klemmansatz beim Verschieben
in Richtung der Anlageplatte an deren Stirnseite anstößt.
Wenn hierüber der Führungszapfen ein Gewinde enthält, auf das
ein Drehknopf aufgeschraubt ist, so kann damit vorteilhafter
weise durch Vorschrauben des Drehknopfes in Richtung der Trag
platte der Klemmschieber gegen die Anlageplatte gepreßt werden.
Ein Losschrauben des Drehknopfes bewirkt, daß die Anpressung
des Klemmansatzes gelöst wird und der Klemmschieber von
der Anlageplatte weggeschoben werden kann.
Ist der Boden es Klemmschiebers gemäß Anspruch 10 teilweise
aufgebrochen und weist C-förmige oder H-förmige Gestalt auf,
so kann damit unterschiedlichen Ausbildungen verschiedener
Anlageplatten Rechnung getragen werden. Insbesondere bei Hand
geräte, die eine pneumatische Schmutzabsaugung in ihre An
lageplatte integriert haben, wird durch die besondere Aus
formung des Bodens für die Absaugleitungen Platz geschaffen.
Bringt man gemäß Anspruch 15 an der Innenseite der Tragplatte
einen Zentriervorsprung für die Anlageplatte an, so kann damit
vorteilhafterweise die Anlageplatte verschiebsicher fixiert
werden. Dadurch wird die Befestigungseinrichtung entlastet, da
die auf das Werkzeug ausgeübten Querkräfte seitens eines
Werkstücks vom Zentriervorsprung aufgenommen werden. Ein
weiterer Vorteil besteht darin, daß die Anlageplatte ohne
zusätzliche Maßnahmen beim Anlegen an die Innenseite der
Tragplatte automatisch zentriert wird. Zweckmäßigerweise
bildet man den Zentriervorsprung als Ringvorsprung aus.
Wird der Ringvorsprung gemäß Anspruch 16 von einer in die
Öffnung eingesetzten Zentrierhülse gebildet, so kann diese
sehr leicht am Tisch festgelegt werden, beispielsweise durch
Einpressen in die Öffnung, wobei die Zentrierhülse sehr sicher
in der Öffnung verankert werden kann. Solcher Zentrierhülsen
sind bereits aus der DE-AS 10 02 118 bekanntgeworden.
Wird gemäß Anspruch 17 der Randbereich der Öffnung durch eine
auswechselbare Abdeckung abgedeckt, so ist es vorteilhafterweise
möglich, verschiedenen Werkzeugabmessungen Rechnung zu tragen.
Die Öffnung wird für das größtmögliche Werkzeug ausgelegt und
bei Verwendung von Werkzeugen mit kleineren Abmessungen einfacher
weise nur abgedeckt. Das hat den Vorteil, daß ein Durchfallen
von Schmutz oder evtl. anfallenden Spänen durch die Öffnung
verhindert wird. Die Gefahr der Beschädigung des Handgerätes
durch darauffallende Teile ist somit verringert. Wird die Ab
deckung von der Zentrierhülse gehalten, so braucht kein
zusätzlicher Halter für die Abdeckung vorgesehen zu werden.
Wird das freie Ende des Lagerschenkels der Zentrierhülse gegen
über der Außenseite der Tragplatte nach innen versetzt
angeordnet, so ist es vorteilhafterweise möglich, die Abdeck
platte so an der Zentrierhülse festzulegen, daß die Trag
platten-Außenseite und die Oberfläche der Abdeckung eine
durchgehende Fläche bilden. Es ist somit auch bei einem
sehr kleinen Werkzeug möglich, das zu bearbeitende Werkstück
gutgeführt sehr nahe an das Werkzeug heranzuführen, was
besonders dann von Vorteil ist, wenn auch das Werkstück
nur geringe Abmessungen aufweist. Besteht die Abdeckung aus
gummielastischem Material oder Kunststoffmaterial usw., so
kann die Abdeckung einfacherweise auf die Zentrierhülse auf
geknüpft werden. Das hat den Vorteil, daß die
Abdeckung sehr leicht auszuwechseln ist, wenn verschiedenen
Werkzeugabmessungen Rechnung getragen werden soll.
Wird an einem die Tragplatte tragenden Rahmen eine Abstütz
einrichtung für die hochgestellte Tragplatte angebracht,
so kann zur Auswechslung des Handgeräts die Tragplatte
hochgestellt und mit einem in der Abstützeinrichtung enthalte
nen Schwenkhebel in dieser Stellung fixiert werden. Das Hand
gerät ist dadurch sehr gut zugänglich und leicht von der
Tragplatte abzunehmen.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der
Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 einen Schnitt durch den erfindungsgemäßen
Arbeitstisch,
Fig. 2 eine Unteransicht des Arbeitstisches gemäß
Ansicht Y aus Fig. 1,
Fig. 3 eine schematische Darstellung der hochgeklappten
Tragplatte gemäß Fig. 1,
Fig. 4 eine besondere Ausführungsform eines Klemmschiebers
gemäß dem Ausschnitt A aus Fig. 1.
Im folgenden bezugnehmend auf die Fig. 1 und 2, enthält
der erfindungsgemäße Arbeitstisch eine Tragplatte 1, die
auf einem nicht näher ausgeführten Rahmen 31 aufliegt.
Dieser hat an seinem der Tragplatte 1 zugewandten Umfang
eine Stufe 36 angeformt, deren Höhe in etwa der Dicke der
Tragplatte 1 entspricht, so daß die Oberseite des Rahmens
31 und die Tragplatten-Außenseite 14 kontinuierlich inein
ander übergehen. Die Form der Tragplatte 1 kann beliebig
ausgeführt sein, sie ist jedoch zweckmäßigerweise in etwa
rechteckig. Im Flächen-Mittenbereich der Tragplatte 1 ist
in diese eine durchgehende Öffnung 2 eingebracht, die eine
Verbindung herstellt zwischen der Tisch-Oberseite 37 und
einem durch die Tragplatte 1 abgedeckten Aufnahmeraum 29
für ein motorangetriebenes Handgerät 30. In die Öffnung
2 ist vom Aufnahmeraum 29 her eine Zentrierhülse 9 einge
bracht, die einen Zentriervorsprung 7 enthält, der auf
der dem Aufnahmeraum 29 zugewandten Innenseite 3 der Trag
platte 1 vorsteht. Die Innenseite 3 ist im Bereich der
Öffnung 2 als Anlagefläche 4 ausgebildet, an der eine am
Handgerät 30 sitzende Anlageplatte 5 flächig anliegt. Die
Anlageplatte umgreift gleichzeitig den Zentriervorsprung
7, wodurch sie in ihrer Lage zentriert ist. Um die Anlage
platte 5 an der Tragplatte 1 zu halten, trägt diese an
ihrer Innenseite 3 eine Befestigungseinrichtung, die aus
zwei Haltern 16, 16 a besteht. Die Halter 16, 16 a besitzen
eine "wirksame Stellung", in der sie die Anlageplatte 5
gegen die Tragplatte 1 geklemmt halten. Diese Position
ist in Fig. 1 links durch den Halter 16 dargestellt. Des
weiteren besitzen die Halter 16, 16 a eine "unwirksame Stel
lung", in der sie ein Entfernen der Tragplatte 5 gestatten.
Der Einfachheit halber ist diese Position in der Fig. 1
auf der rechten Seite durch den Halter 16 a dargestellt.
Die in die Öffnung 2 eingesetzte Zentrierhülse weist einen
L-förmigen Querschnitt auf, wobei der eine der Schenkel
als Lagerschenkel 10 ausgebildet ist. Dieser ragt in Axial
richtung kragenartig von der Innenseite 3 ausgehend in
die Bohrung 2 hinein, wobei die Zentrierhülse 9 mit ihrem
Außenumfang 38 im Lagerschenkelbereich am Umfang 39 der
Öffnung anliegt. Der zweite Schenkel der Zentrierhülse
9 ist als Zentrierschenkel 11 ausgebildet, der von der
zweckmäßigerweise kreisförmig ausgeführten Öffnung 2 aus
gesehen radial nach außen weist. Die in Richtung der Innen
seite 3 weisende Oberfläche 40 des Zentrierschenkels liegt
an der Innenseite 3 an. Die Zentrierhülse 9 hat also ein
in etwa hutförmiges Aussehen und ist in die Öffnung 2 einge
preßt. Selbstverständlich kann die Zentrierhülse 9 auch
mittels eines üblichen Befestigungsmittels wie Schraube
oder Niet od. dgl. an der Tragplatte 1 festgelegt sein,
wobei die Verbindung dann zweckmäßigerweise zwischen dem
Lagerschenkel 11 und der Tragplatte 1 ausgeführt ist. Das
freie Ende 41 des Zentrierschenkels 11 dient als Zentrierung
für eine an die Anlagefläche 4 angesetzte Anlageplatte
5 des Handgeräts 30. Der Außenumfang 42 der Zentrierhülse
9 ist im Bereich des freien Endes 41 des Zentrierschenkels
11 zweckmäßigerweise kreisförmig ausgeführt und dient als
Zentrierfläche für die anzusetzende Anlageplatte 5. Zweck
mäßigerweise besitzt die Anlageplatte 5 in ihrer der Innen
seite 3 zugewandten Anlageseite 43 eine Ausnehmung 44,
die in ihren Abmessungen dem Außenumfang 42 entspricht.
Beim Ansetzen der Anlageplatte 5 an die Anlagefläche 4
umgreift nun die Ausnehmung 44 die Zentrierhülse 9 im Bereich
ihres Zentrierschenkels 11 und ist somit verschiebesicher
zentriert.
Die Öffnung 2 ist mittels einer Abdeckung 12 teilweise
verschlossen, um einerseits ein Durchtreten von Schmutz
wie Spänen od. dgl. zu vermeiden und um andererseits einem
zu bearbeitenden Werkstück auch im Nahbereich des Werkzeugs
45 eine sichere Auflage zu gewährleisten. Die Abdeckung
12 ist becherförmig ausgeführt und enthält einen Boden
46, an den im Bereich von dessen Außenumfang eine in etwa
senkrecht zum Boden stehende umlaufende Halterungspartie
15 angeformt ist. Die Halterungspartie 15 besitzt einen
im wesentlichen C-förmigen Querschnitt, wobei die offene
Seite des C radial nach außen weist. Im Boden 46 befindet
sich ein Durchbruch 47 zur Durchführung des Werkzeugs 45,
dessen Durchmesser mindestens dem Durchmesser des Werkzeugs
45 entspricht. Die Abdeckung 12 ist nun derart in die Öff
nung 2 eingesetzt, daß die Halterungspartie 15 in Richtung
des Aufnahmeraumens 29 weist und daß die in Richtung der
Tisch-Oberseite 37 weisende Bodenfläche 48 mit der Außen
seite 14 der Tragplatte 1 eine ansatzlose Tischfläche er
zeugt. Zur Halterung in der Öffnung 2 ist die Abdeckung
12 mit ihrer Halterungspartie 15 über den Lagerschenkel
bereich 10 der Zentrierhülse 9 geknüpft. Zu diesem Zweck
ist das freie Ende 13 des Lagerschenkels 10 gegenüber der
Außenseite 14 um einen Betrag nach innen versetzt angeord
net, der in etwa der Dicke der Abdeckung 12 entspricht.
Die Abdeckung besteht aus gummielastischem Material oder
Kunststoffmaterial od. dgl., wodurch bei einem eventuellen
Einsatz eines anderen Werkzeugs ein Auswechseln der Ab
deckung 12 ohne Mühe ermöglicht ist.
Um die Abdeckplatte 5 in Anlage mit der Anlagefläche 4
zu halten, ist außerhalb der Anlagefläche 4 eine Befesti
gungseinrichtung 6 angeordnet, die aus zwei Haltern 16,
16 a besteht. Der Halter 16, 16 a enthält einen Klemmschieber
17, der in Art eines halboffenen Kastens ausgeführt ist,
der einen Boden 25, eine offene Stirnseite 26, zwei Seiten
partien 28 und eine vom Boden aus hochgezogene Rückenpartie
27 enthält. Im zweckmäßigerweise in etwa rechteckförmig
ausgeführten Boden 28 findet sich im Bereich einer jeden
Seitenpartie 28 ein Führungsschlitz 22, der in etwa pa
rallel zu den Seitenpartien 28 ausgerichtet ist. Mit den
Führungsschlitzen 22 arbeiten Führungszapfen 18 zusammen,
die von der Innenseite 3 in Richtung des Arbeitsraumes
29 abstehen und die durch die Führungsschlitze 22 geführt
sind. Die einzelnen Führungszapfen 18 sind mit Gewinde
versehen, so daß die Klemmschieber 17 durch Aufschrauben
eines Drehknopfs 24 auf die Führungszapfen 18 im Bereich
der Innenseite 3 der Tragplatte 1 gehalten sind. Die Anord
nung des Klemmschiebers 17 zur Tragplatte 1 ist nun derart,
daß die dem Boden 25 gegenüberliegende offene Seite des
Klemmschiebers in Richtung der Innenseite 3 weist und der
Drehknopf 24 an der vom Schieber-Innern 49 wegweisenden
Boden-Außenseite 50 anliegt. Die offene Stirnseite 26 weist
in Richtung auf die Öffnung 2, und auch die Schlitze 22
sind in diese Richtung ausgerichtet.
Die Rückenpartie 27 besitzt einen in Richtung der Trag
platte 1 ausgerichteten Abstützansatz 21, der die Seiten
partien 28 überragt. Im Bereich des zur Anlageplatte 5
weisenden Endes des Bodens 25 besitzen die Klemmschieber
einen Klemmansatz 19, der zur Halterung der Anlageplatte 5
dient.
Im Schieber-Innenraum 49 befindet sich ein Spannelement
23, wie z. B. eine Feder, das sich zwischen der Innenseite
3 und dem Boden 25 des Klemmschiebers 17 abstützt.
Die Funktionsweise des erfindungsgemäßen Arbeitstisches
ist nun folgende:
Ausgehend von einem Zustand, in dem an der Tragplatte 1 kein Handgerät festgelegt ist, befinden sich die Halter in einer Stellung gemäß 16 a. Zwischen den Haltern 16, 16 a befindet sich ein Zwischenraum, der dazu ausreicht, die Anlageplatte 5 eines Handgeräts 30 hindurchzuführen und in Anlage mit der Anlagefläche 4 der Tragplatte 1 zu bringen. Bei der Anlage der Anlageplatte 5 wird diese automatisch zentriert, da die Ausnehmung 44 die Zentrierhülse 9 an ihrem Zentrierschenkel 11 umfaßt. Die Drehknöpfe 24 werden so weit aus den Führungszapfen 18 in Richtung des Aufnahme raums 19 geschraubt, bis der im Bereich der Stirnseite 26 liegende Bereich des Bodens 25, der als Klemmansatz 19 ausgebildet ist, von der Innenseite 3 der Tragplatte 1 einen Abstand erreicht hat, der mindestens der Dicke der Anlageplatte 5 entspricht. Das Halten dieses Abstandes wird unterstützt durch das Spannelement 23, das den Boden 25 immer in Anlage mit dem Drehknopf 24 zwingt. Nun wird der Klemmschieber 17 in Richtung auf die Öffnung 2 und die Anlageplatte 5 hin verschoben, wobei die Schieberichtung durch die in den Führungsschlitzen 22 geführten Führungs zapfen 18 bestimmt ist. Beim Verschieben hintergreift der Klemmansatz 19 die von der Tragplatte 1 abgewandte Ober fläche 52 der Anlageplatte 5, die Verschiebebewegung endet spätestens nach Anlage der Führungszapfen 18 an den der Rückenpartie 27 zugewandten Schlitzenden 51. Diese Stellung ist in Fig. 1 links in 16 dargestellt. Zum Fest klemmen der Anlageplatte 5 werden nun die Drehknöpfe 24 in Richtung auf die Tragplatte vorgeschraubt, wodurch der Klemmansatz 19 auf die Oberfläche 52 gepreßt wird. Durch den Abstützansatz 21 wird vermieden, daß die Klemm wirkung durch eine eventuelle Anlage der Seitenpartien 28 an der Tragplatte 1 behindert wird. Selbstverständlich können die Klemmschieber 17 auch ohne Seitenpartien 28 ausgeführt werden, um eine sichere Klemmwirkung zu erreichen.
Ausgehend von einem Zustand, in dem an der Tragplatte 1 kein Handgerät festgelegt ist, befinden sich die Halter in einer Stellung gemäß 16 a. Zwischen den Haltern 16, 16 a befindet sich ein Zwischenraum, der dazu ausreicht, die Anlageplatte 5 eines Handgeräts 30 hindurchzuführen und in Anlage mit der Anlagefläche 4 der Tragplatte 1 zu bringen. Bei der Anlage der Anlageplatte 5 wird diese automatisch zentriert, da die Ausnehmung 44 die Zentrierhülse 9 an ihrem Zentrierschenkel 11 umfaßt. Die Drehknöpfe 24 werden so weit aus den Führungszapfen 18 in Richtung des Aufnahme raums 19 geschraubt, bis der im Bereich der Stirnseite 26 liegende Bereich des Bodens 25, der als Klemmansatz 19 ausgebildet ist, von der Innenseite 3 der Tragplatte 1 einen Abstand erreicht hat, der mindestens der Dicke der Anlageplatte 5 entspricht. Das Halten dieses Abstandes wird unterstützt durch das Spannelement 23, das den Boden 25 immer in Anlage mit dem Drehknopf 24 zwingt. Nun wird der Klemmschieber 17 in Richtung auf die Öffnung 2 und die Anlageplatte 5 hin verschoben, wobei die Schieberichtung durch die in den Führungsschlitzen 22 geführten Führungs zapfen 18 bestimmt ist. Beim Verschieben hintergreift der Klemmansatz 19 die von der Tragplatte 1 abgewandte Ober fläche 52 der Anlageplatte 5, die Verschiebebewegung endet spätestens nach Anlage der Führungszapfen 18 an den der Rückenpartie 27 zugewandten Schlitzenden 51. Diese Stellung ist in Fig. 1 links in 16 dargestellt. Zum Fest klemmen der Anlageplatte 5 werden nun die Drehknöpfe 24 in Richtung auf die Tragplatte vorgeschraubt, wodurch der Klemmansatz 19 auf die Oberfläche 52 gepreßt wird. Durch den Abstützansatz 21 wird vermieden, daß die Klemm wirkung durch eine eventuelle Anlage der Seitenpartien 28 an der Tragplatte 1 behindert wird. Selbstverständlich können die Klemmschieber 17 auch ohne Seitenpartien 28 ausgeführt werden, um eine sichere Klemmwirkung zu erreichen.
Durch Abschrauben der Drehknöpfe 24 ist es möglich, die
Klemmschieber 17 zu entnehmen und durch anders gestaltete
zu ersetzen und somit die Befestigungseinrichtung auf even
tuell anders gestaltete Anlageplatten 5 verschiedener Hand
geräte 30 abzustimmen.
Gemäß Fig. 2 ist ein Klemmschieber 17′ derart ausgeführt,
daß der Boden 25′ teilweise aufgebrochen ist und C-förmige
Gestalt aufweist, wobei die offene Seite des C in Richtung
der Stirnseite 26 und in Richtung auf die Öffnung 2 weist.
Der Boden 25′ enthält einen dritten Führungsschlitz 53,
der in etwa im gleichen Abstand zu den Führungsschlitzen
22 angeordnet ist und sich im Mittenbereich des Bodens
25 befindet. Weiterhin gemäß Fig. 2, ist ein Klemmschieber
17′′ derart ausgebildet, daß sein Boden 25′′ eine H-förmige
Gestalt aufweist, wobei die offenen Seiten des H zum einen
in Richtung der Stirnseite 26 und zum anderen in Richtung
der Rückenpartie 27 weisen.
Derartige Klemmschieber 17′, 17′′ dienen insbesondere zum
Anklemmen von Stichsägen.
Im folgenden bezugnehmend auf Fig. 3, ist in einer der in
Richtung 3 weisenden Rahmenseiten 34 des nicht weiter dar
gestellten Rahmens 31 eine Abstützeinrichtung 32 für die
Tragplatte 1 dargestellt. Diese besteht im wesentlichen
aus einem Schwenkhebel 33, der an einer Gelenkachse 56
wie z. B. Schraube, Bolzen od. dgl. drehbar festgelegt
ist und der gemäß der gestrichelten Ausführung auf einem
ebenfalls an derselben Rahmenseite 34 angebrachten Halte
vorsprung 54 aufliegt. In die Innenseite 3 ist im Rand
bereich, der der Gelenkachse 56 in etwa gegenüberliegt,
eine Aussparung 55 eingebracht. Zum Einsetzen oder Aus
wechseln eines Handgeräts 30 wird nun zweckmäßigerweise
die Tragplatte 1 im Bereich der Aussparung 55 angehoben
und der Schwenkhebel 33 durch Drehung um seine Gelenkachse
56 hochgestellt und anschließend das der Gelenkachse 56
entgegengesetzte Ende 57 des Schwenkhebels 33 in die Aus
sparung 55 eingerastet. Die Innenseite 3 der Tragplatte
1 ist nun gut zugänglich, was ein leichtes Auswechseln
des Handgeräts 30 ermöglicht.
In Fig. 4 ist eine besondere Ausführungsform des Klemm
schiebers 17 dargestellt, und zwar im Bereich des in Fig.
1 gestrichelt umrandeten Abschnitts A des Klemmansatzes 19.
Die in Richtung der Anlageplatte 5 weisende Stirnseite 26
des Klemmschiebers 17 ist V-artig abgebogen, wobei die
Spitze 58 des V in Richtung der Tragplatte 1 weist.
Die offene Seite 59 des V weist von der Tragplatte 1
weg. Die Neigung des in Richtung auf die Tragplatte 5
gerichteten Schenkels 61 des V-artig abgebogenen Klemm
ansatzes 19 entspricht einer Abschrägung 60, die im Be
reich der Stirnseite 35 der Anlageplatte 5 vorgenommen
ist.
Beim Klemmvorgang, wenn der Klemmschieber 17 gegen die
Anlageplatte 5 verschoben wird, kommt die in Richtung der
Anlageplatte 5 weisende Schenkelfläche 62 des Schenkels
61 mit der Abschrägfläche 63 der Abschrägung 60 in Anlage.
Dies hat zur Folge, daß die Anlageplatte 5 des motorange
triebenen Handgeräts 30 mit einer noch höheren Klemmkraft
als bei der Ausführung gemäß Fig. 1 gehalten wird und
zusätzlich noch zentriert wird. Die Klemmwirkung beruht
insbesondere auch darauf, daß beim Verschieben des Klemm
schiebers 17 gegen die Anlageplatte 5 die Schenkelfläche
63 und die Abschrägfläche 63 aufeinander und gegeneinander
abgleiten und sich so gegeneinander verkeilen. Zum Be
festigen beispielsweise einer Oberfräse wird diese an
der Tragplatte 1 angesetzt und anschließend beide Klemm
schieber 17 in Richtung der Anlageplatte 5 verschoben.
Stehen die Klemmschieber in Anlage mit der Anlageplatte
so werden sie festgeklemmt. Zum Entfernen der Oberfräse
löst man die Verklemmung durch Öffnen der Drehknöpfe 24,
bewegt beide Klemmschieber voneinander weg und nimmt die
Anlageplatte bzw. das motorangetriebene Handgerät 30 von
Tragplatte 1 ab.
Im Gegensatz hierzu wird bei der Montage beispielsweise
einer Stichsäge nur einer der Klemmschieber 17 bewegt.
Ein Klemmschieber 17 ist in einer bestimmten Stellung
fixiert und zur Montage wird die Anlageplatte 5 der
Stichsäge in diesen festgehaltenen Klemmschieber 17 einge
taucht und anschließend an der Tragplatte 1 angelegt.
Die Anlageplatte wird nun von dem feststehenden Klemm
schieber 17 gehalten und es wird nun noch der andere
Klemmschieber über die Anlageplatte 5 geschoben. Das Ent
fernen der Stichsäge erfolgt auf dem umgekehrten Wege,
der bewegbare Klemmschieber 17 wird aus seiner Verklemmung
gelöst und von der Anlageplatte 5 weggeschoben.
Durch "Abwinkeln" der Anlageplatte 5 wird das Werkzeug
45 aus dem Bereich der Öffnung 2 entnommen und anschließend,
ohne daß der feststehende Klemmschieber bewegt werden muß,
die Anlageplatte aus dessen Klemmbereich entfernt.
Claims (20)
1. Maschinentisch mit einer auf seiner Oberseite lösbar
aufliegenden und dabei den Aufnahmeraum für ein motor
angetriebenes Handwerkzeug abdeckenden Tragplatte, die
eine Öffnung für den Durchtritt des eigentlichen Werkzeugs von
unten her enthält und an ihrer Unterseite im Bereich der
Öffnung als Anlagefläche für eine am Handwerkzeug sitzende
Anlageplatte ausgebildet ist, wobei sie außerhalb der An
lagefläche eine als Schnellspannvorrichtung ausgebildete
Befestigungseinrichtung für die anliegende Anlageplatte
trägt, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungseinrichtung
(6) zwei über den Umfang der Anlageplatte (4) verteilt ange
ordnete Halter (16, 16 a) mit jeweils einem an seiner der
Durchtrittsöffnung (2) zugewandten Seite einen Klemmansatz
(19) für die jeweilige Anlageplatte (5) tragenden Klemmschieber
(17, 17′, 17′′) besitzt, daß mindestens ein Klemmschieber
(17, 17′, 17′′) in einer unwirksamen Stellung des Klemmansatzes
(19), in der dieser eine gegenüber der Tragplatte (1) ent
ferntere Lage einnimmt, zwischen einer die Anlageplatte (4)
nach unten hin freigebenen und einer diese zum Teil überdeckenden
Position zwangsgeführt linear verschiebbar ist und daß jeder
Klemmansatz (19) in jeder Verschiebepostion des zugehörigen
Klemmschiebers ( 17, 17′, 17′′) entgegen der Kraft einer sich
zwischen Tragplatte (1) und Klemmschieber (17, 17′, 17′′) ab
stützenden Druckfederanordnung (23) in eine an die Tragplatte
(1) angenäherte wirksame Stellung vorspannbar ist.
2. Maschinentisch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Klemmschieber (17, 17′, 17′′) jeweils an von der
Tragplatte (1) abstehenden Führungszapfen (18) zur
Öffnung (2) hin bzw. von dieser weg verschiebbar gelagert ist.
3. Maschinentisch nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Klemmschieber (17, 17′, 17′′)
an ihren dem Klemmansatz entgegengesetzten und von
der Anlageplatte (5) wegweisenden Ende (20) einen
sich zur Tragplatte (1) hin erstreckenden Abstütz
ansatz (21) besitzen, der sich auf der Unterseite (3)
der Tragplatte abstützt.
4. Maschinentisch nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß der Klemmansatz (19)
in die von der Tragplatte (1) wegweisende Richtung
abgekröpft ist (Fig. 4).
5. Maschinentisch nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß der Klemmschieber (17, 17′, 17′′)
in Art eines halboffenen Kastens ausgeführt ist, der
einen Boden (25), eine offene Stirnplatte (26) evtl.
zwei Seitenpartien (28) und eine hochgezogene Rücken
partie (27) enthält, wobei der Boden (25) an der offenen
Stirnseite in den Klemmansatz (19) und die Rückenpartie
(27) in den Abstützansatz übergeht und die offene Seite
des Klemmschiebers in Richtung der Tragplatte (1) weist.
6. Maschinentisch nach einem der Ansprüche 3 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß der Abstützansatz (21)
die Seitenpartien (28) überragt.
7. Maschinentisch nach einem der Ansprüche 2 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmschieber (17, 17′,
17′′) im Boden (25) mindestens zwei in Verschieberichtung
ausgerichtete Führungsschlitze (22) enthalten, die zur
Verschiebeführung der Klemmschieber von jeweils einem
Führungszapfen (18) diesem gegenüber verschieblich durch
drungen sind.
8. Maschinentisch nach einem der Ansprüche 2 bis 7, da
durch gekennzeichnet, daß auf jedem Führungszapfen (18)
eine Druckfeder (23) sitzt.
9. Maschinentisch nach einem der Ansprüche 2 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß der Führungszapfen (18)
mit einem Gewinde versehen ist, und einen Drehknopf
(24) trägt, mit dem der Klemmschieber (17, 17′, 17′′)
gegen die Federanordnung (23) verschraubbar und hier
bei der Klemmansatz (19) gegen die Anlagefläche (15) be
wegbar ist.
10. Maschinentisch nach einem der Ansprüche 5 bis 9, da
durch gekennzeichnet, daß der Boden (25′) des Klemm
schiebers (17, 17′, 17′′) teilweise aufgebrochen ist,
und C-förmige Gestalt aufweist, wobei die offene Seite
des C in Richtung der Anlageplatte (5) weist (Fig. 2 links).
11. Maschinentisch nach Anspruch 5 bis 9, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Boden (25′′) eine H-förmige Ge
stalt aufweist, wobei die offenen Seiten des H zum
einen in Richtung der Anlageplatte (5) und zum anderen
in die entgegengesetzte Richtung weisen (Fig. 2 rechts).
12. Maschinentisch nach Anspruch 11, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Rückenpartie (27) im Bereich des
offenen Teiles des H aufgebrochen ist.
13. Maschinentisch nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß der Klemmansatz (19)
im Querschnitt V-artig abgebogen ist, wobei die Spitze
(58) des V in Richtung der Tragplatte (1) weist (Fig. 4).
14. Maschinentisch nach Anspruch 13, dadurch gekenn
zeichnet, daß der in Richtung der Anlageplatte (5)
weisende Schenkel (61) des V-artig abgebogenen Klemm
ansatzes mit seiner äußeren Schenkelfläche (62) in
Anlage mit der Schrägfläche (62) einer Abschrägung
(60) an der Anlageplatte (5) zur Erhöhung der Klemmkraft
bringbar ist.
15. Maschinentisch nach einem der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß an der Innenseite (3) der
Tragplatte (2) ein Zentriervorsprung (7) für die An
lageplatte (5) vorsteht.
16. Maschinentisch nach Anspruch 15, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Zentriervorsprung (7) ein von
einer in die Durchtrittsöffnung (2) für das Werk
zeug eingesetzten Zentrierhülse (9) gebildeter
Ringvorsprung ist.
17. Maschinentisch nach einem der Ansprüche 1 bis 16,
dadurch gekennzeichnet, daß der Randbereich der
Durchtrittsöffung (2) für das Werkzeug durch eine
auswechselbare Abdeckung (12) abgedeckt ist.
18. Maschinentisch nach Anspruch 17, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Bedeckung (12) aus gummielastischem
Material, Kunststoffmaterial usw. besteht und mit einem
im Randquerschnitt C-förmigen Halterungsteil (15)
auf die Zentrierhülse (9) aufgeknüpft ist, derart,
daß die Tragplatten-Außenseite (14) und die Abdeckung
(12) eine durchgehende Fläche bilden.
19. Maschinentisch nach einem der Ansprüche 1 bis 18,
mit einem die Tragplatte tragenden Rahmen, dadurch
gekennzeichnet, daß am Rahmen (31) eine Abstützein
richtung (32) für die hochstellbare Tragplatte (1)
angebracht ist.
20. Maschinentisch nach Anspruch 19, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Abstützeinrichtung (32) einen Schwenk
hebel (33) enthält, der an einer der zur Tragplatte (1)
weisenden Rahmenseite (34) drehbar und hochstellbar
gelagert ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19843431110 DE3431110A1 (de) | 1984-08-24 | 1984-08-24 | Arbeitstisch oder werkbank |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19843431110 DE3431110A1 (de) | 1984-08-24 | 1984-08-24 | Arbeitstisch oder werkbank |
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| DE3431110A1 DE3431110A1 (de) | 1986-03-06 |
| DE3431110C2 true DE3431110C2 (de) | 1987-07-02 |
Family
ID=6243754
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19843431110 Granted DE3431110A1 (de) | 1984-08-24 | 1984-08-24 | Arbeitstisch oder werkbank |
Country Status (1)
| Country | Link |
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1984
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