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DE3431110C2 - - Google Patents

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Publication number
DE3431110C2
DE3431110C2 DE19843431110 DE3431110A DE3431110C2 DE 3431110 C2 DE3431110 C2 DE 3431110C2 DE 19843431110 DE19843431110 DE 19843431110 DE 3431110 A DE3431110 A DE 3431110A DE 3431110 C2 DE3431110 C2 DE 3431110C2
Authority
DE
Germany
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clamping
machine table
support plate
table according
plate
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE19843431110
Other languages
English (en)
Other versions
DE3431110A1 (de
Inventor
Peter Dipl.-Ing.(Fh) 7311 Neidlingen De Maier
Rolf 7440 Nuertingen De Henzler
Erwin 7333 Ebersbach De Kutscher
Albert 7315 Weilheim De Sigel
Hartmut Dipl.-Ing.(Fh) 7050 Waiblingen De Walter
Gernot Dipl.-Ing.(Fh) 7000 Stuttgart De Haensel
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Festo SE and Co KG
Original Assignee
Festo SE and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Festo SE and Co KG filed Critical Festo SE and Co KG
Priority to DE19843431110 priority Critical patent/DE3431110A1/de
Publication of DE3431110A1 publication Critical patent/DE3431110A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE3431110C2 publication Critical patent/DE3431110C2/de
Granted legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B23QDETAILS, COMPONENTS, OR ACCESSORIES FOR MACHINE TOOLS, e.g. ARRANGEMENTS FOR COPYING OR CONTROLLING; MACHINE TOOLS IN GENERAL CHARACTERISED BY THE CONSTRUCTION OF PARTICULAR DETAILS OR COMPONENTS; COMBINATIONS OR ASSOCIATIONS OF METAL-WORKING MACHINES, NOT DIRECTED TO A PARTICULAR RESULT
    • B23Q1/00Members which are comprised in the general build-up of a form of machine, particularly relatively large fixed members
    • B23Q1/03Stationary work or tool supports
    • B23Q1/032Stationary work or tool supports characterised by properties of the support surface
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B23DPLANING; SLOTTING; SHEARING; BROACHING; SAWING; FILING; SCRAPING; LIKE OPERATIONS FOR WORKING METAL BY REMOVING MATERIAL, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B23D47/00Sawing machines or sawing devices working with circular saw blades, characterised only by constructional features of particular parts
    • B23D47/02Sawing machines or sawing devices working with circular saw blades, characterised only by constructional features of particular parts of frames; of guiding arrangements for work-table or saw-carrier
    • B23D47/025Sawing machines or sawing devices working with circular saw blades, characterised only by constructional features of particular parts of frames; of guiding arrangements for work-table or saw-carrier of tables
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B23DPLANING; SLOTTING; SHEARING; BROACHING; SAWING; FILING; SCRAPING; LIKE OPERATIONS FOR WORKING METAL BY REMOVING MATERIAL, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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    • B23D59/007Accessories specially designed for sawing machines or sawing devices for mounting a portable sawing device on a frame part
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B23QDETAILS, COMPONENTS, OR ACCESSORIES FOR MACHINE TOOLS, e.g. ARRANGEMENTS FOR COPYING OR CONTROLLING; MACHINE TOOLS IN GENERAL CHARACTERISED BY THE CONSTRUCTION OF PARTICULAR DETAILS OR COMPONENTS; COMBINATIONS OR ASSOCIATIONS OF METAL-WORKING MACHINES, NOT DIRECTED TO A PARTICULAR RESULT
    • B23Q9/00Arrangements for supporting or guiding portable metal-working machines or apparatus

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Jigs For Machine Tools (AREA)
  • Workshop Equipment, Work Benches, Supports, Or Storage Means (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen Maschinentisch mit einer auf seiner Oberseite lösbar aufliegenden und dabei den Aufnahmeraum für ein motorgetriebenes Handwerkzeug abdeckenden Tragplatte, die eine Öffnung für den Durchtritt des eigentlichen Werkzeugs von unten her enthält und an ihrer Unterseite im Bereich der Öffnung als Anlagefläche für eine am Handwerkzeug sitzende Anlageplate ausgebildet ist, wobei sie außerhalb der Anlagefläche eine als Schnellspannvorrichtung ausgebildete Befestigungseinrichtung für die anliegende Anlageplatte trägt.
Nach dem Stand der Technik sind Maschinentische bekannt, deren Tischplatte einen Durchbruch aufweist, in den eine Trag­ platte herausnehmbar eingelegt ist. Sie deckt einen Aufnahme­ raum für ein motorangetriebenes Handgerät, wie Kreissäge, Stichsäge, Fräser od. dgl. ab und enthält eine Öffnung, durch die das Werkzeug des Handgeräts hindurchführbar ist. Zweckmäßigerweise wird das Handgerät so angeordnet, daß sein Werkzeug über die Außenseite der Tragplatte vorsteht und ein zu bearbeitendes Werkstück auf der Tragplatte anliegend in Eingriff mit dem Werkzeug geführt werden kann. Bei üblichen bekannten Befestigungseinrichtungen zum Fixieren des Handgerätes wie beispielsweise durch Festschrauben ist die Bedienung sehr umständlich, sie behindern auch ein schnelles Auswechseln des Handgerätes.
Man hat deshalb in der US-PS 28 10 412 auch schon vorgeschlagen, für das auswechselbare Aufspannen von Kreissägen od. dgl. einen Maschinentisch zu verwenden, der eine an Tischoberseite auf­ liegende Tragplatte besitzt, die eine Öffnung für den Durchtritt des eigentlichen Werkzeugs enthält und eine als Schnellspann­ vorrichtung ausgebildete Befestigungsvorrichtung besitzt. Hier ist zwar ein schnelleres Festspannen als bei den vorstehend be­ schriebenen bekannten Befestigungsvorrichtungen möglich, die Anordnung kann jedoch jeweils nur für eine Werkzeugtype und Werk­ zeuggröße verwendet werden. Diesen Nachteil offenbart auch die DE-GM- Schrift 18 75 267, die eine an einem Maschinentisch angebrachte und durch eine verschiebbare Abdeckplatte Auflageplatte mit einer Durchtrittsöffnung für das verschwenkbare Werkzeug zeigt, wobei es in diesem Falle in erster Linie darum geht, eine gute Auflage der zu sägenden Teile jeder Breite und den Schlitz auch bei verschwenkter Säge nicht zu groß werden zu lassen.
Um diesen Nachteil abzuhelfen, hat sich demgegenüber die Erfindung die Aufgabe gestellt, einen Maschinentisch mit einer einfach zu bedienenden Befestigungsvorrichtung zu schaffen, an dem sich Handgeräte verschiedener Art und unterschied­ licher Größe fest und sicher und dennoch rasch auswechsel­ bar klemmen lassen.
Gemäß der Erfindung wird die vorliegende Aufgabe dadurch gelöst, daß die Befestigungseinrichtung zwei über den Umfang der Anlageplatte verteilt angeordnete Halter mit jeweils einem an seiner der Durchtrittsöffnung zugewandten Seite einen Klemmansatz für die jeweilige Anlageplatte tragenden Klemmschieber besitzt, daß mindestens ein Klemmschieber in einer unwirksamen Stellung des Klemmansatzes, in der dieser gegenüber der Tragplatte entfernte Lage einnimmt, zwischen einer die Anlageplatte nach unten hin freigebenden und einer diese zum Teil überdeckenden Position zwangsgeführt linear verschiebbar ist und daß jeder Klemmansatz in jeder Verschiebeposition des zugehörigen Klemmschiebers entgegen der Kraft einer sich zwischen Tragplatte und Klemmschieber abstützenden Druckfederanordnung in eine an die Tragplatte angenäherte wirksame Stellung vorspannbar ist. Zur Befestigung des Handgerätes wird dessen Anlageplatte an die Innenseite der Tragplatte angelegt, wobei gleichzeitig das Werkzeug durch die Öffnung durchgeführt wird. Zur Halterung des Handgeräts wird anschließend mit wenigen Handgriffen die Befestigungs­ einrichtung betätigt, wodurch das Gerät sicher gehalten wird.
Dabei können die Befestigungseinrichtung in Anpassung an die Art und Größe des Werkzeuges verstellt werden. Der erfindungsgemäße Maschinentisch hat also den Vorteil, daß er sehr einfach im Aufbau ist und die Befestigungsein­ richtungen zum Halten des Werkzeuges ohne zusätzliche Hilfs­ mittel sehr leicht betätigt werden können, vor allem aber ergibt sich der Vorteil, daß der Maschinentisch universell zum Anbringen verschiedener Handgeräte verwendet werden kann, ohne daß hierfür ein zeitaufwendiger Umbau nötig wäre, ganz abgesehen davon, daß man durch Verstellen der Klemm­ scheiben eine Anpassung an versch. Anlageplattengrößen vornehmen kann.
Enthält die Befestigungseinrichtung mindestens zwei über den Umfang der Anlagefläche verteilte Halter, die in einer unwirksamen Stellung den Durchtritt der Anlageplatte zwischen den Haltern hindurch gestatten und in ihrer wirksamen Stellung die Anlageplatte gegen die Tragplatte geklemmt halten, so hat dies den Vorteil, daß in der wirksamen Stellung der Halter die Anlageplatte fest gegen die Tragplatte geklemmt wird und ein Verkippen unmöglich ist. Zum Entfernen des Hand­ geräts werden die Halter einfacherweise in ihre unwirk­ same Stellung verbracht. Dabei sind aus der Veröffentlichung "Werkstückspanner" von K. Schreyer, Springer-Verlag, 1969, S. 121, bereits verschiebbare Spanneisen bekannt, so daß für dieses Merkmal kein Schutz beansprucht werden kann. Durch die vorteil­ hafte Ausführung, daß die Halter jeweils einen Klemmschieber be­ sitzen, der an mindestens einem von der Tragplatte abstehenden Führungszapfen zur Öffnung hin bzw. von dieser weg verschieb­ bar gelagert ist, läßt sich einfacherweise durch Hin- und Herschieben der Klemmschieber die Verbindung mit der Anlage­ platte des Handgeräts herstellen oder lösen. Vorteilhafter­ weise besitzen die Klemmschieber an ihrem zur Anlageplatte weisenden Ende einen Klemmansatz, der in der wirksamen Stellung der Halter mit der Anlageplatte in Klemmverbindung steht und diese gegen die Tragplatte preßt. Besitzt das von der Anlageplatte wegweisende Ende der Klemmschieber zur Tragplatte hin einen Abstützansatz, der sich auf der Innen­ seite der Tragplatte abstützt, so wird hierdurch vorteilhafter­ weise die Klemmwirkung verstärkt. Die Verbindung zwischen Abstützansatz und der Tragplatte wirkt als Gelenk, das dem Klemmansatz eine in etwa senkrecht zur Tragplatte ausgerichtete Klemmbewegung gestattet.
Wird gemäß Anspruch 4 der Klemmansatz in die von der Trag­ platte wegweisende Richtung leicht abgekröpft, so wird beim Verschieben der Klemmschieber in Richtung der Anlageplatte der Eingriff zwischen beiden Teilen erleichtert.
Überragt der Abstützansatz gemäß Anspruch 6 die Seitenpartien des Klemmschiebers, so ist jederzeit eine gute Klemmwirkung gewährleistet. Es wird verhindert, daß die Seitenpartien an der Tragplatte anliegen, bevor eine Klemmwirkung erreicht ist.
Enthalten gemäß Anspruch 7 die Klemmschieber mindestens zwei in Verschieberichtung ausgerichtete Führungsschlitze, in denen die Führungszapfen geführt sind, so ist beim Verschieben ein Verkanten zwischen Schieber und Zapfen ausgeschlossen und gleichzeitig durch die Länge der Schlitze ein Anschlag für die Schieberbewegung geschaffen. Ein weiterer Vorteil wird dadurch erzielt, daß gemäß Anspruch 8 auf den Führungszapfen ein Spann­ element wie eine Druckfeder aufgezogen ist, daß sich zwischen der Tragplatte und dem Boden des Klemmschiebers abstützt. Der Boden des Klemmschiebers wird so immer in gewissem Abstand von der Tragplatte gehalten, und es wird vermieden, daß der Klemmschieber mit seinem Klemmansatz beim Verschieben in Richtung der Anlageplatte an deren Stirnseite anstößt. Wenn hierüber der Führungszapfen ein Gewinde enthält, auf das ein Drehknopf aufgeschraubt ist, so kann damit vorteilhafter­ weise durch Vorschrauben des Drehknopfes in Richtung der Trag­ platte der Klemmschieber gegen die Anlageplatte gepreßt werden. Ein Losschrauben des Drehknopfes bewirkt, daß die Anpressung des Klemmansatzes gelöst wird und der Klemmschieber von der Anlageplatte weggeschoben werden kann.
Ist der Boden es Klemmschiebers gemäß Anspruch 10 teilweise aufgebrochen und weist C-förmige oder H-förmige Gestalt auf, so kann damit unterschiedlichen Ausbildungen verschiedener Anlageplatten Rechnung getragen werden. Insbesondere bei Hand­ geräte, die eine pneumatische Schmutzabsaugung in ihre An­ lageplatte integriert haben, wird durch die besondere Aus­ formung des Bodens für die Absaugleitungen Platz geschaffen.
Bringt man gemäß Anspruch 15 an der Innenseite der Tragplatte einen Zentriervorsprung für die Anlageplatte an, so kann damit vorteilhafterweise die Anlageplatte verschiebsicher fixiert werden. Dadurch wird die Befestigungseinrichtung entlastet, da die auf das Werkzeug ausgeübten Querkräfte seitens eines Werkstücks vom Zentriervorsprung aufgenommen werden. Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß die Anlageplatte ohne zusätzliche Maßnahmen beim Anlegen an die Innenseite der Tragplatte automatisch zentriert wird. Zweckmäßigerweise bildet man den Zentriervorsprung als Ringvorsprung aus.
Wird der Ringvorsprung gemäß Anspruch 16 von einer in die Öffnung eingesetzten Zentrierhülse gebildet, so kann diese sehr leicht am Tisch festgelegt werden, beispielsweise durch Einpressen in die Öffnung, wobei die Zentrierhülse sehr sicher in der Öffnung verankert werden kann. Solcher Zentrierhülsen sind bereits aus der DE-AS 10 02 118 bekanntgeworden.
Wird gemäß Anspruch 17 der Randbereich der Öffnung durch eine auswechselbare Abdeckung abgedeckt, so ist es vorteilhafterweise möglich, verschiedenen Werkzeugabmessungen Rechnung zu tragen. Die Öffnung wird für das größtmögliche Werkzeug ausgelegt und bei Verwendung von Werkzeugen mit kleineren Abmessungen einfacher­ weise nur abgedeckt. Das hat den Vorteil, daß ein Durchfallen von Schmutz oder evtl. anfallenden Spänen durch die Öffnung verhindert wird. Die Gefahr der Beschädigung des Handgerätes durch darauffallende Teile ist somit verringert. Wird die Ab­ deckung von der Zentrierhülse gehalten, so braucht kein zusätzlicher Halter für die Abdeckung vorgesehen zu werden. Wird das freie Ende des Lagerschenkels der Zentrierhülse gegen­ über der Außenseite der Tragplatte nach innen versetzt angeordnet, so ist es vorteilhafterweise möglich, die Abdeck­ platte so an der Zentrierhülse festzulegen, daß die Trag­ platten-Außenseite und die Oberfläche der Abdeckung eine durchgehende Fläche bilden. Es ist somit auch bei einem sehr kleinen Werkzeug möglich, das zu bearbeitende Werkstück gutgeführt sehr nahe an das Werkzeug heranzuführen, was besonders dann von Vorteil ist, wenn auch das Werkstück nur geringe Abmessungen aufweist. Besteht die Abdeckung aus gummielastischem Material oder Kunststoffmaterial usw., so kann die Abdeckung einfacherweise auf die Zentrierhülse auf­ geknüpft werden. Das hat den Vorteil, daß die Abdeckung sehr leicht auszuwechseln ist, wenn verschiedenen Werkzeugabmessungen Rechnung getragen werden soll.
Wird an einem die Tragplatte tragenden Rahmen eine Abstütz­ einrichtung für die hochgestellte Tragplatte angebracht, so kann zur Auswechslung des Handgeräts die Tragplatte hochgestellt und mit einem in der Abstützeinrichtung enthalte­ nen Schwenkhebel in dieser Stellung fixiert werden. Das Hand­ gerät ist dadurch sehr gut zugänglich und leicht von der Tragplatte abzunehmen.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 einen Schnitt durch den erfindungsgemäßen Arbeitstisch,
Fig. 2 eine Unteransicht des Arbeitstisches gemäß Ansicht Y aus Fig. 1,
Fig. 3 eine schematische Darstellung der hochgeklappten Tragplatte gemäß Fig. 1,
Fig. 4 eine besondere Ausführungsform eines Klemmschiebers gemäß dem Ausschnitt A aus Fig. 1.
Im folgenden bezugnehmend auf die Fig. 1 und 2, enthält der erfindungsgemäße Arbeitstisch eine Tragplatte 1, die auf einem nicht näher ausgeführten Rahmen 31 aufliegt.
Dieser hat an seinem der Tragplatte 1 zugewandten Umfang eine Stufe 36 angeformt, deren Höhe in etwa der Dicke der Tragplatte 1 entspricht, so daß die Oberseite des Rahmens 31 und die Tragplatten-Außenseite 14 kontinuierlich inein­ ander übergehen. Die Form der Tragplatte 1 kann beliebig ausgeführt sein, sie ist jedoch zweckmäßigerweise in etwa rechteckig. Im Flächen-Mittenbereich der Tragplatte 1 ist in diese eine durchgehende Öffnung 2 eingebracht, die eine Verbindung herstellt zwischen der Tisch-Oberseite 37 und einem durch die Tragplatte 1 abgedeckten Aufnahmeraum 29 für ein motorangetriebenes Handgerät 30. In die Öffnung 2 ist vom Aufnahmeraum 29 her eine Zentrierhülse 9 einge­ bracht, die einen Zentriervorsprung 7 enthält, der auf der dem Aufnahmeraum 29 zugewandten Innenseite 3 der Trag­ platte 1 vorsteht. Die Innenseite 3 ist im Bereich der Öffnung 2 als Anlagefläche 4 ausgebildet, an der eine am Handgerät 30 sitzende Anlageplatte 5 flächig anliegt. Die Anlageplatte umgreift gleichzeitig den Zentriervorsprung 7, wodurch sie in ihrer Lage zentriert ist. Um die Anlage­ platte 5 an der Tragplatte 1 zu halten, trägt diese an ihrer Innenseite 3 eine Befestigungseinrichtung, die aus zwei Haltern 16, 16 a besteht. Die Halter 16, 16 a besitzen eine "wirksame Stellung", in der sie die Anlageplatte 5 gegen die Tragplatte 1 geklemmt halten. Diese Position ist in Fig. 1 links durch den Halter 16 dargestellt. Des weiteren besitzen die Halter 16, 16 a eine "unwirksame Stel­ lung", in der sie ein Entfernen der Tragplatte 5 gestatten. Der Einfachheit halber ist diese Position in der Fig. 1 auf der rechten Seite durch den Halter 16 a dargestellt.
Die in die Öffnung 2 eingesetzte Zentrierhülse weist einen L-förmigen Querschnitt auf, wobei der eine der Schenkel als Lagerschenkel 10 ausgebildet ist. Dieser ragt in Axial­ richtung kragenartig von der Innenseite 3 ausgehend in die Bohrung 2 hinein, wobei die Zentrierhülse 9 mit ihrem Außenumfang 38 im Lagerschenkelbereich am Umfang 39 der Öffnung anliegt. Der zweite Schenkel der Zentrierhülse 9 ist als Zentrierschenkel 11 ausgebildet, der von der zweckmäßigerweise kreisförmig ausgeführten Öffnung 2 aus gesehen radial nach außen weist. Die in Richtung der Innen­ seite 3 weisende Oberfläche 40 des Zentrierschenkels liegt an der Innenseite 3 an. Die Zentrierhülse 9 hat also ein in etwa hutförmiges Aussehen und ist in die Öffnung 2 einge­ preßt. Selbstverständlich kann die Zentrierhülse 9 auch mittels eines üblichen Befestigungsmittels wie Schraube oder Niet od. dgl. an der Tragplatte 1 festgelegt sein, wobei die Verbindung dann zweckmäßigerweise zwischen dem Lagerschenkel 11 und der Tragplatte 1 ausgeführt ist. Das freie Ende 41 des Zentrierschenkels 11 dient als Zentrierung für eine an die Anlagefläche 4 angesetzte Anlageplatte 5 des Handgeräts 30. Der Außenumfang 42 der Zentrierhülse 9 ist im Bereich des freien Endes 41 des Zentrierschenkels 11 zweckmäßigerweise kreisförmig ausgeführt und dient als Zentrierfläche für die anzusetzende Anlageplatte 5. Zweck­ mäßigerweise besitzt die Anlageplatte 5 in ihrer der Innen­ seite 3 zugewandten Anlageseite 43 eine Ausnehmung 44, die in ihren Abmessungen dem Außenumfang 42 entspricht. Beim Ansetzen der Anlageplatte 5 an die Anlagefläche 4 umgreift nun die Ausnehmung 44 die Zentrierhülse 9 im Bereich ihres Zentrierschenkels 11 und ist somit verschiebesicher zentriert.
Die Öffnung 2 ist mittels einer Abdeckung 12 teilweise verschlossen, um einerseits ein Durchtreten von Schmutz wie Spänen od. dgl. zu vermeiden und um andererseits einem zu bearbeitenden Werkstück auch im Nahbereich des Werkzeugs 45 eine sichere Auflage zu gewährleisten. Die Abdeckung 12 ist becherförmig ausgeführt und enthält einen Boden 46, an den im Bereich von dessen Außenumfang eine in etwa senkrecht zum Boden stehende umlaufende Halterungspartie 15 angeformt ist. Die Halterungspartie 15 besitzt einen im wesentlichen C-förmigen Querschnitt, wobei die offene Seite des C radial nach außen weist. Im Boden 46 befindet sich ein Durchbruch 47 zur Durchführung des Werkzeugs 45, dessen Durchmesser mindestens dem Durchmesser des Werkzeugs 45 entspricht. Die Abdeckung 12 ist nun derart in die Öff­ nung 2 eingesetzt, daß die Halterungspartie 15 in Richtung des Aufnahmeraumens 29 weist und daß die in Richtung der Tisch-Oberseite 37 weisende Bodenfläche 48 mit der Außen­ seite 14 der Tragplatte 1 eine ansatzlose Tischfläche er­ zeugt. Zur Halterung in der Öffnung 2 ist die Abdeckung 12 mit ihrer Halterungspartie 15 über den Lagerschenkel­ bereich 10 der Zentrierhülse 9 geknüpft. Zu diesem Zweck ist das freie Ende 13 des Lagerschenkels 10 gegenüber der Außenseite 14 um einen Betrag nach innen versetzt angeord­ net, der in etwa der Dicke der Abdeckung 12 entspricht. Die Abdeckung besteht aus gummielastischem Material oder Kunststoffmaterial od. dgl., wodurch bei einem eventuellen Einsatz eines anderen Werkzeugs ein Auswechseln der Ab­ deckung 12 ohne Mühe ermöglicht ist.
Um die Abdeckplatte 5 in Anlage mit der Anlagefläche 4 zu halten, ist außerhalb der Anlagefläche 4 eine Befesti­ gungseinrichtung 6 angeordnet, die aus zwei Haltern 16, 16 a besteht. Der Halter 16, 16 a enthält einen Klemmschieber 17, der in Art eines halboffenen Kastens ausgeführt ist, der einen Boden 25, eine offene Stirnseite 26, zwei Seiten­ partien 28 und eine vom Boden aus hochgezogene Rückenpartie 27 enthält. Im zweckmäßigerweise in etwa rechteckförmig ausgeführten Boden 28 findet sich im Bereich einer jeden Seitenpartie 28 ein Führungsschlitz 22, der in etwa pa­ rallel zu den Seitenpartien 28 ausgerichtet ist. Mit den Führungsschlitzen 22 arbeiten Führungszapfen 18 zusammen, die von der Innenseite 3 in Richtung des Arbeitsraumes 29 abstehen und die durch die Führungsschlitze 22 geführt sind. Die einzelnen Führungszapfen 18 sind mit Gewinde versehen, so daß die Klemmschieber 17 durch Aufschrauben eines Drehknopfs 24 auf die Führungszapfen 18 im Bereich der Innenseite 3 der Tragplatte 1 gehalten sind. Die Anord­ nung des Klemmschiebers 17 zur Tragplatte 1 ist nun derart, daß die dem Boden 25 gegenüberliegende offene Seite des Klemmschiebers in Richtung der Innenseite 3 weist und der Drehknopf 24 an der vom Schieber-Innern 49 wegweisenden Boden-Außenseite 50 anliegt. Die offene Stirnseite 26 weist in Richtung auf die Öffnung 2, und auch die Schlitze 22 sind in diese Richtung ausgerichtet.
Die Rückenpartie 27 besitzt einen in Richtung der Trag­ platte 1 ausgerichteten Abstützansatz 21, der die Seiten­ partien 28 überragt. Im Bereich des zur Anlageplatte 5 weisenden Endes des Bodens 25 besitzen die Klemmschieber einen Klemmansatz 19, der zur Halterung der Anlageplatte 5 dient.
Im Schieber-Innenraum 49 befindet sich ein Spannelement 23, wie z. B. eine Feder, das sich zwischen der Innenseite 3 und dem Boden 25 des Klemmschiebers 17 abstützt.
Die Funktionsweise des erfindungsgemäßen Arbeitstisches ist nun folgende:
Ausgehend von einem Zustand, in dem an der Tragplatte 1 kein Handgerät festgelegt ist, befinden sich die Halter in einer Stellung gemäß 16 a. Zwischen den Haltern 16, 16 a befindet sich ein Zwischenraum, der dazu ausreicht, die Anlageplatte 5 eines Handgeräts 30 hindurchzuführen und in Anlage mit der Anlagefläche 4 der Tragplatte 1 zu bringen. Bei der Anlage der Anlageplatte 5 wird diese automatisch zentriert, da die Ausnehmung 44 die Zentrierhülse 9 an ihrem Zentrierschenkel 11 umfaßt. Die Drehknöpfe 24 werden so weit aus den Führungszapfen 18 in Richtung des Aufnahme­ raums 19 geschraubt, bis der im Bereich der Stirnseite 26 liegende Bereich des Bodens 25, der als Klemmansatz 19 ausgebildet ist, von der Innenseite 3 der Tragplatte 1 einen Abstand erreicht hat, der mindestens der Dicke der Anlageplatte 5 entspricht. Das Halten dieses Abstandes wird unterstützt durch das Spannelement 23, das den Boden 25 immer in Anlage mit dem Drehknopf 24 zwingt. Nun wird der Klemmschieber 17 in Richtung auf die Öffnung 2 und die Anlageplatte 5 hin verschoben, wobei die Schieberichtung durch die in den Führungsschlitzen 22 geführten Führungs­ zapfen 18 bestimmt ist. Beim Verschieben hintergreift der Klemmansatz 19 die von der Tragplatte 1 abgewandte Ober­ fläche 52 der Anlageplatte 5, die Verschiebebewegung endet spätestens nach Anlage der Führungszapfen 18 an den der Rückenpartie 27 zugewandten Schlitzenden 51. Diese Stellung ist in Fig. 1 links in 16 dargestellt. Zum Fest­ klemmen der Anlageplatte 5 werden nun die Drehknöpfe 24 in Richtung auf die Tragplatte vorgeschraubt, wodurch der Klemmansatz 19 auf die Oberfläche 52 gepreßt wird. Durch den Abstützansatz 21 wird vermieden, daß die Klemm­ wirkung durch eine eventuelle Anlage der Seitenpartien 28 an der Tragplatte 1 behindert wird. Selbstverständlich können die Klemmschieber 17 auch ohne Seitenpartien 28 ausgeführt werden, um eine sichere Klemmwirkung zu erreichen.
Durch Abschrauben der Drehknöpfe 24 ist es möglich, die Klemmschieber 17 zu entnehmen und durch anders gestaltete zu ersetzen und somit die Befestigungseinrichtung auf even­ tuell anders gestaltete Anlageplatten 5 verschiedener Hand­ geräte 30 abzustimmen.
Gemäß Fig. 2 ist ein Klemmschieber 17′ derart ausgeführt, daß der Boden 25′ teilweise aufgebrochen ist und C-förmige Gestalt aufweist, wobei die offene Seite des C in Richtung der Stirnseite 26 und in Richtung auf die Öffnung 2 weist. Der Boden 25′ enthält einen dritten Führungsschlitz 53, der in etwa im gleichen Abstand zu den Führungsschlitzen 22 angeordnet ist und sich im Mittenbereich des Bodens 25 befindet. Weiterhin gemäß Fig. 2, ist ein Klemmschieber 17′′ derart ausgebildet, daß sein Boden 25′′ eine H-förmige Gestalt aufweist, wobei die offenen Seiten des H zum einen in Richtung der Stirnseite 26 und zum anderen in Richtung der Rückenpartie 27 weisen.
Derartige Klemmschieber 17′, 17′′ dienen insbesondere zum Anklemmen von Stichsägen.
Im folgenden bezugnehmend auf Fig. 3, ist in einer der in Richtung 3 weisenden Rahmenseiten 34 des nicht weiter dar­ gestellten Rahmens 31 eine Abstützeinrichtung 32 für die Tragplatte 1 dargestellt. Diese besteht im wesentlichen aus einem Schwenkhebel 33, der an einer Gelenkachse 56 wie z. B. Schraube, Bolzen od. dgl. drehbar festgelegt ist und der gemäß der gestrichelten Ausführung auf einem ebenfalls an derselben Rahmenseite 34 angebrachten Halte­ vorsprung 54 aufliegt. In die Innenseite 3 ist im Rand­ bereich, der der Gelenkachse 56 in etwa gegenüberliegt, eine Aussparung 55 eingebracht. Zum Einsetzen oder Aus­ wechseln eines Handgeräts 30 wird nun zweckmäßigerweise die Tragplatte 1 im Bereich der Aussparung 55 angehoben und der Schwenkhebel 33 durch Drehung um seine Gelenkachse 56 hochgestellt und anschließend das der Gelenkachse 56 entgegengesetzte Ende 57 des Schwenkhebels 33 in die Aus­ sparung 55 eingerastet. Die Innenseite 3 der Tragplatte 1 ist nun gut zugänglich, was ein leichtes Auswechseln des Handgeräts 30 ermöglicht.
In Fig. 4 ist eine besondere Ausführungsform des Klemm­ schiebers 17 dargestellt, und zwar im Bereich des in Fig. 1 gestrichelt umrandeten Abschnitts A des Klemmansatzes 19. Die in Richtung der Anlageplatte 5 weisende Stirnseite 26 des Klemmschiebers 17 ist V-artig abgebogen, wobei die Spitze 58 des V in Richtung der Tragplatte 1 weist.
Die offene Seite 59 des V weist von der Tragplatte 1 weg. Die Neigung des in Richtung auf die Tragplatte 5 gerichteten Schenkels 61 des V-artig abgebogenen Klemm­ ansatzes 19 entspricht einer Abschrägung 60, die im Be­ reich der Stirnseite 35 der Anlageplatte 5 vorgenommen ist.
Beim Klemmvorgang, wenn der Klemmschieber 17 gegen die Anlageplatte 5 verschoben wird, kommt die in Richtung der Anlageplatte 5 weisende Schenkelfläche 62 des Schenkels 61 mit der Abschrägfläche 63 der Abschrägung 60 in Anlage. Dies hat zur Folge, daß die Anlageplatte 5 des motorange­ triebenen Handgeräts 30 mit einer noch höheren Klemmkraft als bei der Ausführung gemäß Fig. 1 gehalten wird und zusätzlich noch zentriert wird. Die Klemmwirkung beruht insbesondere auch darauf, daß beim Verschieben des Klemm­ schiebers 17 gegen die Anlageplatte 5 die Schenkelfläche 63 und die Abschrägfläche 63 aufeinander und gegeneinander abgleiten und sich so gegeneinander verkeilen. Zum Be­ festigen beispielsweise einer Oberfräse wird diese an der Tragplatte 1 angesetzt und anschließend beide Klemm­ schieber 17 in Richtung der Anlageplatte 5 verschoben. Stehen die Klemmschieber in Anlage mit der Anlageplatte so werden sie festgeklemmt. Zum Entfernen der Oberfräse löst man die Verklemmung durch Öffnen der Drehknöpfe 24, bewegt beide Klemmschieber voneinander weg und nimmt die Anlageplatte bzw. das motorangetriebene Handgerät 30 von Tragplatte 1 ab.
Im Gegensatz hierzu wird bei der Montage beispielsweise einer Stichsäge nur einer der Klemmschieber 17 bewegt. Ein Klemmschieber 17 ist in einer bestimmten Stellung fixiert und zur Montage wird die Anlageplatte 5 der Stichsäge in diesen festgehaltenen Klemmschieber 17 einge­ taucht und anschließend an der Tragplatte 1 angelegt. Die Anlageplatte wird nun von dem feststehenden Klemm­ schieber 17 gehalten und es wird nun noch der andere Klemmschieber über die Anlageplatte 5 geschoben. Das Ent­ fernen der Stichsäge erfolgt auf dem umgekehrten Wege, der bewegbare Klemmschieber 17 wird aus seiner Verklemmung gelöst und von der Anlageplatte 5 weggeschoben.
Durch "Abwinkeln" der Anlageplatte 5 wird das Werkzeug 45 aus dem Bereich der Öffnung 2 entnommen und anschließend, ohne daß der feststehende Klemmschieber bewegt werden muß, die Anlageplatte aus dessen Klemmbereich entfernt.

Claims (20)

1. Maschinentisch mit einer auf seiner Oberseite lösbar aufliegenden und dabei den Aufnahmeraum für ein motor­ angetriebenes Handwerkzeug abdeckenden Tragplatte, die eine Öffnung für den Durchtritt des eigentlichen Werkzeugs von unten her enthält und an ihrer Unterseite im Bereich der Öffnung als Anlagefläche für eine am Handwerkzeug sitzende Anlageplatte ausgebildet ist, wobei sie außerhalb der An­ lagefläche eine als Schnellspannvorrichtung ausgebildete Befestigungseinrichtung für die anliegende Anlageplatte trägt, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungseinrichtung (6) zwei über den Umfang der Anlageplatte (4) verteilt ange­ ordnete Halter (16, 16 a) mit jeweils einem an seiner der Durchtrittsöffnung (2) zugewandten Seite einen Klemmansatz (19) für die jeweilige Anlageplatte (5) tragenden Klemmschieber (17, 17′, 17′′) besitzt, daß mindestens ein Klemmschieber (17, 17′, 17′′) in einer unwirksamen Stellung des Klemmansatzes (19), in der dieser eine gegenüber der Tragplatte (1) ent­ ferntere Lage einnimmt, zwischen einer die Anlageplatte (4) nach unten hin freigebenen und einer diese zum Teil überdeckenden Position zwangsgeführt linear verschiebbar ist und daß jeder Klemmansatz (19) in jeder Verschiebepostion des zugehörigen Klemmschiebers ( 17, 17′, 17′′) entgegen der Kraft einer sich zwischen Tragplatte (1) und Klemmschieber (17, 17′, 17′′) ab­ stützenden Druckfederanordnung (23) in eine an die Tragplatte (1) angenäherte wirksame Stellung vorspannbar ist.
2. Maschinentisch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmschieber (17, 17′, 17′′) jeweils an von der Tragplatte (1) abstehenden Führungszapfen (18) zur Öffnung (2) hin bzw. von dieser weg verschiebbar gelagert ist.
3. Maschinentisch nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Klemmschieber (17, 17′, 17′′) an ihren dem Klemmansatz entgegengesetzten und von der Anlageplatte (5) wegweisenden Ende (20) einen sich zur Tragplatte (1) hin erstreckenden Abstütz­ ansatz (21) besitzen, der sich auf der Unterseite (3) der Tragplatte abstützt.
4. Maschinentisch nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Klemmansatz (19) in die von der Tragplatte (1) wegweisende Richtung abgekröpft ist (Fig. 4).
5. Maschinentisch nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Klemmschieber (17, 17′, 17′′) in Art eines halboffenen Kastens ausgeführt ist, der einen Boden (25), eine offene Stirnplatte (26) evtl. zwei Seitenpartien (28) und eine hochgezogene Rücken­ partie (27) enthält, wobei der Boden (25) an der offenen Stirnseite in den Klemmansatz (19) und die Rückenpartie (27) in den Abstützansatz übergeht und die offene Seite des Klemmschiebers in Richtung der Tragplatte (1) weist.
6. Maschinentisch nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstützansatz (21) die Seitenpartien (28) überragt.
7. Maschinentisch nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmschieber (17, 17′, 17′′) im Boden (25) mindestens zwei in Verschieberichtung ausgerichtete Führungsschlitze (22) enthalten, die zur Verschiebeführung der Klemmschieber von jeweils einem Führungszapfen (18) diesem gegenüber verschieblich durch­ drungen sind.
8. Maschinentisch nach einem der Ansprüche 2 bis 7, da­ durch gekennzeichnet, daß auf jedem Führungszapfen (18) eine Druckfeder (23) sitzt.
9. Maschinentisch nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Führungszapfen (18) mit einem Gewinde versehen ist, und einen Drehknopf (24) trägt, mit dem der Klemmschieber (17, 17′, 17′′) gegen die Federanordnung (23) verschraubbar und hier­ bei der Klemmansatz (19) gegen die Anlagefläche (15) be­ wegbar ist.
10. Maschinentisch nach einem der Ansprüche 5 bis 9, da­ durch gekennzeichnet, daß der Boden (25′) des Klemm­ schiebers (17, 17′, 17′′) teilweise aufgebrochen ist, und C-förmige Gestalt aufweist, wobei die offene Seite des C in Richtung der Anlageplatte (5) weist (Fig. 2 links).
11. Maschinentisch nach Anspruch 5 bis 9, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Boden (25′′) eine H-förmige Ge­ stalt aufweist, wobei die offenen Seiten des H zum einen in Richtung der Anlageplatte (5) und zum anderen in die entgegengesetzte Richtung weisen (Fig. 2 rechts).
12. Maschinentisch nach Anspruch 11, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Rückenpartie (27) im Bereich des offenen Teiles des H aufgebrochen ist.
13. Maschinentisch nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Klemmansatz (19) im Querschnitt V-artig abgebogen ist, wobei die Spitze (58) des V in Richtung der Tragplatte (1) weist (Fig. 4).
14. Maschinentisch nach Anspruch 13, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der in Richtung der Anlageplatte (5) weisende Schenkel (61) des V-artig abgebogenen Klemm­ ansatzes mit seiner äußeren Schenkelfläche (62) in Anlage mit der Schrägfläche (62) einer Abschrägung (60) an der Anlageplatte (5) zur Erhöhung der Klemmkraft bringbar ist.
15. Maschinentisch nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß an der Innenseite (3) der Tragplatte (2) ein Zentriervorsprung (7) für die An­ lageplatte (5) vorsteht.
16. Maschinentisch nach Anspruch 15, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Zentriervorsprung (7) ein von einer in die Durchtrittsöffnung (2) für das Werk­ zeug eingesetzten Zentrierhülse (9) gebildeter Ringvorsprung ist.
17. Maschinentisch nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Randbereich der Durchtrittsöffung (2) für das Werkzeug durch eine auswechselbare Abdeckung (12) abgedeckt ist.
18. Maschinentisch nach Anspruch 17, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Bedeckung (12) aus gummielastischem Material, Kunststoffmaterial usw. besteht und mit einem im Randquerschnitt C-förmigen Halterungsteil (15) auf die Zentrierhülse (9) aufgeknüpft ist, derart, daß die Tragplatten-Außenseite (14) und die Abdeckung (12) eine durchgehende Fläche bilden.
19. Maschinentisch nach einem der Ansprüche 1 bis 18, mit einem die Tragplatte tragenden Rahmen, dadurch gekennzeichnet, daß am Rahmen (31) eine Abstützein­ richtung (32) für die hochstellbare Tragplatte (1) angebracht ist.
20. Maschinentisch nach Anspruch 19, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Abstützeinrichtung (32) einen Schwenk­ hebel (33) enthält, der an einer der zur Tragplatte (1) weisenden Rahmenseite (34) drehbar und hochstellbar gelagert ist.
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