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DE3417010C2 - Elektrische Anschlußklemme - Google Patents

Elektrische Anschlußklemme

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DE3417010C2
DE3417010C2 DE3417010A DE3417010A DE3417010C2 DE 3417010 C2 DE3417010 C2 DE 3417010C2 DE 3417010 A DE3417010 A DE 3417010A DE 3417010 A DE3417010 A DE 3417010A DE 3417010 C2 DE3417010 C2 DE 3417010C2
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DE
Germany
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conductor
bracket
clamping
clamp
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Helmut 5884 Halver Fuchs
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Karl Lumberg GmbH and Co
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Karl Lumberg GmbH and Co
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Abstract

Bei einer elektrischen Anschlußklemme mit einem Isolierkörper (10) und einer der Kontaktzahl entsprechenden Anzahl von Klemmkörperaufnahmen (11) für mit in Klemmkörper (12) eingelegten, Lötanschlußstifte (18) aufweisenden Leiterschutzelementen (17) soll die Bestückung mit den bislang vor ihrem Einsetzen in den Isolierstoffkörper (10) miteinander steckzuverbindenden Einlageteilen (12, 16) erleichtert werden. Dies geschieht dadurch, daß das Leiterschutzelement (17) des Bügelkörpers (16) durch eine seitliche Öffnung (26) des Isolierkörpers (10) entgegen der Leitereinsteckrichtung mit dem Leiterschutzelement (17) in den Anschlußraum (13) des Klemmkörpers (12) eingeführt wird, nachdem dieser zuvor quer zur Leitereinsteckrichtung in die Klemmkörperaufnahme (11) des Isolierkörpers (10) eingeführt worden ist. Zum Verschluß des Isolierkörpers kann eine Bodenplatte (23) vorgesehen sein, die rastschlüssig an den Lötanschlußstiften (18) der Bügelkörper (16) und formschlüssig am unterseitigen Rand (35) des Isolierkörpers (10) gehalten ist.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine elektrische Anschlußklemme, bestehend aus einem Isolierkörper mit einer der Kontaktzahl entsprechenden Anzahl von Klemmkörperaufnahmen, aus entsprechend vielen vorzugsweise als Zughülse ausgeführten Klemmkörpern mit jeweils einem Anschlußraum zum Einführen eines elektrischen Leiters und einer Gewindebohrung zur Aufnahme einer Klemmschraube, aus je einem innerhalb des Anschlußraumes eines Klemmkörpers vorgesehenen Leiterschutzelement und aus je mindestens einem Lötanschlußstift, wobei das Leiterschutzelement und der Lötanschlußstift einstückig als Bügelkörper ausgeführt sind und der von der Lötanschlußseite her in die Klemmkörperaufnahme einführbare Klemmkörper unverlierbar im Isolierkörper gehalten ist, indem der Bügelkörper mindestens mittelbar am bzw. im Isolierkörper verankert ist.
  • Unter derartigen elektrischen Anschlußklemmen werden Anschlußleisten für insbesondere gedruckte Schaltungen verstanden. Sie besitzen je nach Ausführung eine fixe Anzahl von Kontakten und sind in der Regel mehrpolig z.B. mit zwei, drei, vier, sechs, acht, zwölf oder achtzehn Klemmkörpern ausgerüstet. Der Isolierkörper besitzt dann eine entsprechende Länge. Für derartige bekannte elektrische Anschlußklemmen z.B. nach der DE-PS 25 11 385 ist es charakteristisch, daß die Klemmkörperaufnahme bzw. die Klemmkörperaufnahmen an den zur Reihungsrichtung parallelen Längsseiten des Isolierkörpers bis auf die jeweilige Leitereinführöffnung geschlossen sind und daß die mit dem Bügelkörper bestückten Klemmkörper von der Boden- bzw. Lötanschlußseite her in den Isolierkörper eingelegt werden.
  • Zur Halterung der Klemmkörper und Bügelkörper in den Klemmkörperaufnahmen sind zwei Möglichkeiten bekannt. Die eine besteht nach der DE-PS 25 11 385 darin, die jeweils beiden Einzelteile dadurch im Isolierstoffgehäuse unverlierbar zu verankern, daß der Bügelkörper mit dem Isolierkörper formschlüssig verbunden wird, wobei z.B. am Bügelkörper eine federnde Rastnase ausgebildet ist, die in eine Rastausnehmung des Isolierkörpers eingreift. Hier erfolgt also eine unmittelbare Verankerung des Bügelkörpers im Isolierkörper. Bei einer derartigen Anschlußklemme kann auf eine Bodenplatte verzichtet werden.
  • Dies ist jedoch nicht immer erwünscht, und so gibt es eine andere Bauform, bei der eine im wesentlichen flächige Bodenplatte in einen umlaufenden Rand an der Lötanschlußseite des Isolierkörpers eingesetzt und dort verrastet wird. Die Bodenplatte besitzt zum "Auffädeln" auf die Lötanschlußstifte der Bügelkörper Durchbrechungen. Bei dieser Ausführung erfolgt die unverlierbare Zuordnung von Klemmkörper und Bügelkörper im Isolierkörper durch die Bodenplatte. Hier ist der Bügelkörper also unmittelbar im Isolierkörper verankert. Die Bestückung erfolgt vor dem Aufsetzen der Bodenplatte in der gleichen Weise wie bei der Klemme nach der DE-PS 25 11 385 von der Lötanschlußseite des (zunächst) offenen Isolierkörpers her.
  • Bei beiden bekannten elektrischen Anschlußklemmen ist es unumgänglich, vor der Bestückung des Isolierkörpers mit den Kontaktelementen in einem gesonderten Arbeitsgang zunächst den Bügelkörper und den Klemmkörper zu einem einheitlich handhabbaren Bauteil zusammenzustecken. Diese vormontierten Bauteile werden dann dem Isolierkörper zugeführt und in diesen eingelegt.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine elektrische Anschlußklemme der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 in Bezug genommenen Art in Vorschlag zu bringen, die diesen zusätzlichen Montageschritt nicht mehr erfordert.
  • Die Erfindung löst diese Aufgabe zunächst und im wesentlichen dadurch, daß das Leiterschutzelement des Bügelkörpers durch eine hintere Öffnung des Isolierkörpers entgegen der Leiteinsteckrichtung in den Anschlußraum des Klemmkörpers einsteckbar ist.
  • Erfindungsgemäß wird demgemäß der Bügelkörper erst später, und zwar nach der Bestückung des Isolierkörpers mit einem Klemmkörper an in seine Funktionslage gebracht, d.h. mit seinem Leiterschutzelement in den Anschlußraum des bereits in den Isolierkörper verbrachten Klemmkörpers eingeführt. Das Einführen der beiden Teile geschieht in verschiedenen, quer zueinander verlaufenden Richtungen. Hiermit ist eine vollautomatische Bestückung des Isolierkörpers möglich, die keinerlei manuelle oder mechanische Vormontagestationen erfordert. Die Montage geschieht beispielsweise so, daß die Klemmkörper in die Klemmkörperaufnahmen des mit seiner Lötanschlußseite nach oben gehaltenen Isolierkörpers eingelegt werden, woraufhin von hinten her die Bügelkörper zugeführt werden. Hierdurch ist es auch in rationeller Weise möglich, zu einem Gurt zusammengefaßte Bügelkörper zu verarbeiten.
  • Aus der Liste "Elektrische Verbindungstechnik" 77/78 der Firma Weidmüller ist eine Anschlußklemme - Type MK 7.5/3 - bekannt, bei der der mit einem abgewinkelten Lötstift versehene Klemmkörper offenbar durch eine unter einem Winkel von etwa 45° zur Befestigungsebene geneigt angeordnete Öffnung, also von hinten/oben her in das Isoliergehäuse eingeführt wird. Dabei ist es aber erforderlich, den Klemmkörper zuvor mit dem Leiterschutzelement auszurüsten, das als gesondertes, vom Lötstift getrenntes Bauteil ausgeführt ist. Dieser Stand der Technik unterscheidet also prinzipiell nicht von demjenigen, von dem die Erfindung ausgeht. In jedem Falle muß nämlich bei allen bekannten Anschlußklemmen zunächst eine bauteilmäßige Vereinigung zusätzlicher Teile mit dem Klemmkörper vorgenommen werden, bevor der so komplettierte Klemmkörper in das Isolierstoffgehäuse eingesetzt wird.
  • Es ist zwar grundsätzlich nicht neu, bei einer elektrischen Anschlußklemme Kontaktteile quer zur Leitereinsteckrichtung in dem Isolierkörper einzusetzen. Dies zeigt z.B. die DE-AS 10 15 890. Gegenstand dieser Druckschrift ist jedoch nicht eine gattungsgemäße Anschlußklemme, sondern eine sogenannte "Anreihklemme", die aus einer Vielzahl einpoliger Module in Schichtbauweise zusammengesteckt wird. Dabei wird eine der verlangten Polzahl entsprechende Zahl von Modulen auf eine gemeinsame Tragschiene aufgeschoben, und die geschlossene Seitenwand des jeweils nächsten Moduls verschließt die offene Seite des vorhergehenden, in die die Kontaktteile quer zur Leiterrichtung eingelegt sind. Bei den Kontaktteilen handelt es sich um einen Klemmkörper mit Lötfahne, Klemmschraube und Wandermutter. Wie beim eingangs erläuterten Stand der Technik müssen auch diese Teile vor der Montage zunächst miteinander verbunden werden. Insofern unterscheidet sich der Stand der Technik gemäß DE-AS 10 15 890 von demjenigen z.B. nach der DE-PS 25 11 385 im Prinzip nur durch die andere Bestückungsrichtung der auch hier zunächst vormontierten Kontaktteile.
  • Neu und dementsprechend im Sinne der Aufgabelösung vorteilhaft ist die unterschiedliche Bestückungsrichtung des Klemmkörpers einerseits und des Bügelkörpers andererseits und die Tatsache, daß diese Teile nacheinander getrennt in den Isolierkörper eingeführt werden.
  • Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, elektrische Anschlußklemmen nach dem geschilderten grundlegenden Erfindungsprinzip auszubilden bzw. weiterzugestalten.
  • Eine günstige Ausführung besteht darin, daß die der Leitereinstecköffnung gegenüberliegende Seitenwand des Isolierkörpers zwei Öffnungen aufweist, von denen die obere etwa dem Querschnitt des mit seinem freien Schenkel das Leiterschutzelement bildenden Bügelkörpers entspricht und die untere, zum queren Einführen des Lötanschlußstifes, zur Lötanschlußseite des Isolierkörpers hin offen ist, wobei ferner die Möglichkeit besteht, daß sich der Bügelkörper in an sich bekannter Weise mittels wenigstens einer widerhakenartig aus ihm ausgeschnittenen Zunge an einer Innenfläche des Isolierkörpers abstützt und daß diese Zunge am Leiterschutzelement oder an einem zu ihm parallelen Bügelschenkel angebracht ist.
  • Bei dieser Ausgestaltung kann auf eine die Lötanschlußseite der Anschlußklemme verschließende Bodenplatte verzichtet werden.
  • Ist jedoch eine solche Bodenplatte erwünscht, besteht eine vorteilhafte weitere Ausgestaltung darin, daß der Bügelkörper in dem Isolierkörper selbst nur durch Auflage auf einer Unterstützungsfläche in Richtung der Klemmschraube unverrückbar gehalten ist und daß eine Bodenplatte ihn quer dazu unverrückbar hält, indem diese den Lötanschlußstift mit einer Ausnehmung umgreift, wobei es ferner zweckmäßig ist, wenn die Bodenplatte rastschlüssig am Lötanschlußstift und formschlüssig am unterseitigen Rand des Isolierkörpers gehalten ist.
  • Bei dieser Ausführung ist die Bodenplatte selbsttragend am Lötanschlußstift des Bügelkörpers gehalten und braucht nicht mit dem Isolierkörper fest verbunden zu werden. Zwischen Bodenplatte und Isolierkörper findet lediglich eine formschlüssige Verbindung statt, die Verlagerungen der Bodenplatte in ihrer Ebene verhindert und damit gleichzeitig eine entsprechende Verlagerung des Bügelkörpers, der seinerseits gegen Verschiebung in Längsrichtung des Lötanschlußstiftes und somit quer zur Ebene der Bodenplatte durch die Unterstützungsfläche des Isolierkörpers gehalten ist.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand zweier in den Zeichnungen dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert. In den Zeichnungen zeigen:
  • Fig. 1 bei einer ersten Ausführungsform die wesentlichen Einzelteile einer Anschlußklemme und ihre Zuordnung zueinander in einer Explosionsdarstellung,
  • Fig. 2 einen Querschnitt durch eine Anschlußklemme nach Fig. 1,
  • Fig. 3 eine Ansicht in Richtung des Pfeiles III in Fig. 2,
  • Fig. 4 eine der Fig. 1 entsprechende Darstellung einer zweiten Ausführungsform,
  • Fig. 5 einen hierzu gehörenden Querschnitt entsprechend dem nach Fig. 2 und
  • Fig. 6 eine Ansicht in Richtung des Pfeiles VI in Fig. 5.
  • Die Zeichnungen geben die ausgeführte elektrische Anschlußklemme in erheblich vergrößertem Maßstab von etwa 8 : 1 wieder. Derartige Klemmen besitzen üblicherweise einen Isolierkörper mit einer maximalen Außenbreite von ca. 10 mm und einen Kontaktabstand von 5 mm.
  • Jede Anschlußklemme besteht aus einem Isolierkörper 10 mit mehreren Klemmkörperaufnahmen 11, aus je einem jeder Klemmkörperaufnahme 11 zugeordneten Klemmkörper 12 mit einem Anschlußraum 13 zum Einstecken eines elektrischen Leiters und mit einer oberseitigen Gewindebohrung 14 zur verstellbaren Führung einer Klemmschraube 15 sowie schließlich aus einem Bügelkörper 16, der in einstückiger Bauform ein Leiterschutzelement 17 und einen Lötanschlußstift 18 in sich vereinigt. Bei beiden Ausführungsbeispielen besitzt der Bügelkörper 16 etwa die Form eines "?", dessen freie Endschenkel einerseits vom Leiterschutzelement 17 und andererseits vom Lötanschlußstift 18 gebildet sind. Sie verlaufen senkrecht zueinander. Ausgehend vom Lötanschlußstift 18 ist nach einer im wesentlichen rechtwinkligen Abknickung ein zum Leiterschutzelement 17 parallel verlaufender Abschnitt 19 und sodann nach einer wiederum etwa 90° betragenden gegenläufigen Abwinklung ein zum Lötanschlußstift 18 paralleler Abschnitt 20 ausgebildet.
  • Der aus Kunststoff bestehende Isolierkörper 10 besitzt eine der Polzahl entsprechende Anzahl von Klemmkörperaufnahmen 11, Klemmkörpern 12, Klemmschrauben 15 und Bügelkörpern 16 und dementsprechend eine Mehrzahl von an einer Gehäuseseite vorgesehenen Leitereinstecköffnungen 21 und oberseitigen Bohrungen 22 zum Einsetzen der Klemmschrauben 15.
  • Die Ausführung nach den Fig. 4 bis 6 besitzt zusätzlich noch eine Bodenplatte 23 mit einer der Lage und Anzahl der Lötanschlußstifte 18 der Bügelkörper 16 entsprechenden Anzahl von Durchbrechungen 24, deren Querschnitt auf den des freien Endabschnitts eines Lötanschlußstiftes 18 abgestimmt ist.
  • Die den Leitereinstecköffnungen 21 gegenüberliegende Seitenwand 25 des Isolierkörpers 10 besitzt im Bereich jeder Klemmkörperaufnahme 11 eine im wesentlichen schlitzförmige Öffnung 26, deren Umfang um ein notwendiges Einsteckspiel geringfügig größer ist als der Querschnittsumfang des Leiterschutzelements 17. Die die Öffnung 26 unterseitig begrenzende nach oben weisende Stegfläche 27 dient als Auflagefläche für das Leiterschutzelement 17 (siehe Fig. 2 und 3 sowie 5 und 6). In einer etwa dem lichten Innenabstand zwischen dem Leiterschutzelement 17 und dem dazu parallel verlaufenden Bügelkörperabschnitt 19 entsprechenden Entfernung von der Fläche 27 ist der Wandabschnitt 28 zur Bildung einer zur Lötanschlußseite hin freien Öffnung 29 abgeschnitten.
  • Bei der Montage der elektrischen Anschlußklemme werden zunächst die einzelnen Klemmkörper 12 von der Lötanschlußseite her in die Klemmkörperaufnahmen 11 eingeführt, was mit geeigneten maschinellen Einrichtungen bei stehendem, liegendem oder auf dem Kopf stehendem Isolierkörper geschehen kann. Unmittelbar darauf oder später kann die Klemmschraube 15 - die in ihrer Endmontagelage im Isolierkörper 10 mit Hilfe von Haltevorsprüngen 30 unverlierbar gehalten ist - wie in den Fig. 2 und 5 dargestellt, zur Verbindung mit dem Klemmkörper 12 ein Stück in dessen Gewinde eingedreht werden. Der so teilmontierten Anschlußklemme wird dann quer zur Bestückungsrichtung des Klemmkörpers 12 die entsprechende Anzahl von insbesondere an einen Gurt angebundenen Bügelkörpern 16 zugeführt, indem diese in Längsrichtung des Leiterschutzelements 17 so zugeführt werden, daß die Leiterschutzelemente 17 durch die Wandöffnung 26 hindurch und in den Anschlußraum 13 des zugehörigen Klemmkörpers 12 eintreten.
  • Während die Klemmkörper 12 bereits durch die Klemmschraube 13 unverlierbar in ihren Klemmkörperaufnahmen 11 gehalten sind, besitzt bei dem ersten Ausführungsbeispiel der jeweilige Bügelkörper 16 federnde Rastzungen 31 zu seiner Verankerung im Isolierkörper 10. Die Rastzungen 13 befinden sich an dem zum Leiterschutzelement 17 parallel verlaufenden Bügelabschnitt 19 und rasten hinter einen Innenwandvorsprung 32. Die elektrischen Anschlußelemente sind nun insgesamt im Isolierkörper 10 unverlierbar gehalten. Bei Betätigung der Klemmschraube 15 wird der Klemmkörper 12 nach oben geführt (" Fahrstuhlklemme") und klemmt zwischen der nach oben weisenden Innenfläche 32 seines Anschlußraumes 13 und der nach unten weisenden geriffelten Unterfläche 34 des Leiterschutzelements 17 den nicht dargestellten Leiter ein.
  • Bei dem zweiten Ausführungsbeispiel nach den Fig. 4 bis 6 wird auf die Rastzungen zur Halterung der Bügelkörper 16 verzichtet. Diese sind in Längsrichtung der Klemmschraube 15 bzw. des Lötanschlußstiftes 18 durch Auflage des Leiterschutzelements 17 auf der Stützfläche 27 unverrückbar gehalten. In Querrichtung dazu, also in Leitereinsteckrichtung, geschieht dies mit Hilfe der Bodenplatte 23, die mit ihren Rändern in einer Absatzstufe 35 an der freien Unterseite des Isolierkörpers 10 lose einliegt und durch Rastverbindungen mit den Lötanschlußstiften 18 der Bügelkörper 16 gehalten wird. Zu diesem Zweck sind kleine nach außen weisende Flügel oder Zungen 36 vorgesehen, über die die Ausnehmungen 24 der Bodenplatte 23 gerastet werden. Da der Bügelkörper 16 in Längsrichtung seines Lötanschlußstiftes 18 nicht verlagerbar ist, wird in dieser Richtung auch die Bodenplatte 23 am Platz gehalten. Ihre Querbewegung ist durch die Einlagerung in der Absatzstufe 35 des Isolierkörpers 10 verhindert und dadurch auch eine Querverlagerung des Bügelkörpers 16.

Claims (5)

1. Elektrische Anschlußklemme, bestehend aus einem Isolierkörper mit einer der Kontaktzahl entsprechenden Anzahl von Klemmkörperaufnahmen, aus entsprechend vielen vorzugsweise als Zughülse ausgeführten Klemmkörpern mit jeweils einem Anschlußraum zum Einführen eines elektrischen Leiters und einer Gewindebohrung zur Aufnahme einer Klemmschraube, aus je einem innerhalb des Anschlußraumes eines Klemmkörpers vorgesehenen Leiterschutzelement und aus je mindestens einem Lötanschlußstift, wobei das Leiterschutzelement und der Lötanschlußstift einstückig als Bügelkörper ausgeführt sind und der von der Lötanschlußseite her in die Klemmkörperaufnahme einführbare Klemmkörper unverlierbar im Isolierkörper gehalten ist, indem der Bügelkörper mindestens mittelbar am bzw. im Isolierkörper verankert ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Leiterschutzelement (17) des Bügelkörpers (16) durch eine hintere Öffnung (26) des Isolierkörpers (10) entgegen der Leiteinsteckrichtung in den Anschlußraum (13) des Klemmkörpers (12) einsteckbar ist.
2. Anschlußklemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die der Leitereinstecköffnung (21) gegenüberliegende Seitenwand (25) des Isolierkörpers (10) zwei Öffnungen (26, 29) aufweist, von denen die obere (26) etwa dem Querschnitt des mit seinem freien Schenkel das Leiterschutzelement (17) bildenden Bügelkörpers (16) entspricht und die untere, zum queren Einführen des Lötanschlußstiftes (18), zur Lötanschlußseite des Isolierkörpers (10) hin offen ist.
3. Anschlußklemme nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Bügelkörper (16) in an sich bekannter Weise mittels wenigstens einer widerhakenartig aus ihm ausgeschnittenen Zunge (31) an einer Innenfläche (32) des Isolierkörpers (10) abstützt und daß diese Zunge (31) am Leiterschutzelement (17) oder an einem zu ihm parallelen Bügelschenkel (19) angebracht ist.
4. Anschlußklemme nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Bügelkörper (16) in dem Isolierkörper (10) selbst nur durch Auflage auf einer Unterstützungsfläche (27) in Richtung zur Lötanschlußseite hin unverrückbar gehalten ist und daß eine Bodenplatte (23) ihn quer dazu unverrückbar hält, indem diese den Lötanschlußstift (18) mit einer Ausnehmung (24) umgreift.
5. Anschlußklemme nach Anspruch 1 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte (23) rastschlüssig am Lötanschlußstift (18) und formschlüssig am unterseitigen Rand (35) des Isolierkörpers (10) gehalten ist.
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