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DE10031428A1 - Elektrische Anschlußklemme - Google Patents

Elektrische Anschlußklemme

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Publication number
DE10031428A1
DE10031428A1 DE2000131428 DE10031428A DE10031428A1 DE 10031428 A1 DE10031428 A1 DE 10031428A1 DE 2000131428 DE2000131428 DE 2000131428 DE 10031428 A DE10031428 A DE 10031428A DE 10031428 A1 DE10031428 A1 DE 10031428A1
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DE
Germany
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electrical
housing body
terminal according
connection terminal
electrical connection
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Ceased
Application number
DE2000131428
Other languages
English (en)
Inventor
Andreas Woelfle
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RIA BTR Produktions GmbH
Original Assignee
RIA BTR Produktions GmbH
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Publication date
Application filed by RIA BTR Produktions GmbH filed Critical RIA BTR Produktions GmbH
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Ceased legal-status Critical Current

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    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R4/00Electrically-conductive connections between two or more conductive members in direct contact, i.e. touching one another; Means for effecting or maintaining such contact; Electrically-conductive connections having two or more spaced connecting locations for conductors and using contact members penetrating insulation
    • H01R4/28Clamped connections, spring connections
    • H01R4/30Clamped connections, spring connections utilising a screw or nut clamping member
    • H01R4/36Conductive members located under tip of screw
    • H01R4/363Conductive members located under tip of screw with intermediate part between tip and conductive member
    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R12/00Structural associations of a plurality of mutually-insulated electrical connecting elements, specially adapted for printed circuits, e.g. printed circuit boards [PCB], flat or ribbon cables, or like generally planar structures, e.g. terminal strips, terminal blocks; Coupling devices specially adapted for printed circuits, flat or ribbon cables, or like generally planar structures; Terminals specially adapted for contact with, or insertion into, printed circuits, flat or ribbon cables, or like generally planar structures
    • H01R12/50Fixed connections
    • H01R12/51Fixed connections for rigid printed circuits or like structures
    • H01R12/515Terminal blocks providing connections to wires or cables
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    • H01R4/00Electrically-conductive connections between two or more conductive members in direct contact, i.e. touching one another; Means for effecting or maintaining such contact; Electrically-conductive connections having two or more spaced connecting locations for conductors and using contact members penetrating insulation
    • H01R4/28Clamped connections, spring connections
    • H01R4/30Clamped connections, spring connections utilising a screw or nut clamping member
    • H01R4/301Clamped connections, spring connections utilising a screw or nut clamping member having means for preventing complete unscrewing of screw or nut

Landscapes

  • Multi-Conductor Connections (AREA)
  • Coupling Device And Connection With Printed Circuit (AREA)

Abstract

Die elektrische Anschlussklemme weist einen isolierenden Gehäusekörper (10) auf, welcher mindestens zwei sich in Längsrichtung (X) durch den Gehäusekörper (10) erstreckende Durchgangsöffnungen hat. Die Durchgangsöffnung besteht aus zwei hintereinander liegenden Bohrungen (12, 14) zur Aufnahme einer Klemmschraube und eines vorzugsweise als Zughülse ausgebildeten Klemmkörpers (20). In eine Anschlussöffnung (28) des Klemmkörpers (20) ist ein elektrischer Leiter (z. B. Anschlussklemmen eines Relais) und ein Kontaktlappen (44) eines Lötstiftes (40) einsetzbar. Erfindungsgemäß ist eine Längsachse (L) des Lötstiftes im montierten Zustand der elektrischen Anschlussklemme orthogonal zur Längsachsrichtung (X) der Durchgangsöffnung (12, 14) angeordnet. Des weiteren ist der Kontaktlappen (44) über ein im Querschnitt gesehen zumindest annähernd z- oder s-förmiges Zwischenteil (43) einstückig an den Lötstift (40) angebunden. DOLLAR A Vorteil: einfacher Aufbau, um 180 DEG zueinander versetzt, an Platinen montierbar mit gleichen Komponenten.

Description

Die Erfindung betrifft eine elektrische Anschlussklemme gemäß den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
Eine solche elektrische Anschlussklemme ist beispielsweise in DE 34 17 010 C2 beschrieben. Die Anschlussklemme verfügt über einen isolierenden Gehäusekörper, der mehrere nebeneinander liegende Durchgangsöffnungen zur Aufnahme jeweils eines Klemm­ körpers samt zugehörender Klemmschraube aufweist. Der Klemm­ körper verfügt über einen Anschlussraum, in den durch eine Öffnung in einer Seitenwandung des Gehäusekörpers ein elektri­ scher Leiter und in einer weiteren Öffnung auf einer gegenüber liegenden Seitenwandung des Gehäusekörpers ein Kontaktlappen eines bügelförmig gestalteten Lötstiftes einführbar ist. Beim Eindrehen der Klemmschraube in den Klemmkörper wird der in den Anschlussraum des Klemmkörpers eingeführte elektrische Leiter und der erwähnte Kontaktlappen des Lötstiftes klemmend ge­ halten. Der Kontaktlappen ist über ein u-förmiges Zwischenteil einstückig an den Lötstift, der sich in Längsachsrichtung der Durchgangsbohrung des Gehäusekörpers erstreckt, ausgerichtet. Hierdurch kann die Anschlussklemme lediglich stehend auf eine elektrische Leiterplatte montiert werden. Ein seitlicher Ein­ bau der bekannten elektrischen Anschlussklemme an einer elek­ trischen Leiterplatte ist damit nicht möglich.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die eingangs genann­ te elektrische Anschlussklemme so weiterzubilden, dass diese seitlich an einer elektrischen Leiterplatte in einfacher Art und Weise montierbar ist und zusätzlich in zwei um 180° zuein­ ander versetzten Einbauvarianten mit den gleichen Bauteile­ komponenten montierbar ist.
Diese Aufgabe wird durch eine elektrische Anschlussklemme mit dem Merkmal des Anspruchs 1 gelöst.
Weiterbildungen einer solchen Anschlussklemme sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die Erfindung wird nachfolgend in Zusammenhang mit einem be­ vorzugten Ausführungsbeispiel anhand von mehreren Figuren nä­ her erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen elektrischen Anschlussklemme mit isolierendem Gehäusekörper und darin eingesteckten Lötstif­ ten samt Klemmschrauben in verschiedenen Ansichten,
Fig. 2 eine Schnittansicht der in Fig. 1 gezeigten elektrischen Anschlussklemme entlang der Schnittebene A-A von Fig. 1 und
Fig. 3 eine elektrische Leiterplatte, an deren gegenüberliegenden Seiten jeweils eine der in den Fig. 1 bzw. 2 dargestellten elektrischen Anschlussklemme elektrisch angeschlossen ist, wobei die Gehäusekörper der beiden elektrischen Anschlussklemmen zueinander um 180° gedreht sind.
In den nachfolgenden Figuren bezeichnen gleiche Bezugszeichen gleiche Teile mit gleicher Bedeutung.
Wie aus den Fig. 1 und 2 ersichtlich, weist die elektrische Anschlussklemme einen isolierenden Gehäusekörper 10 auf. Der Gehäusekörper 10 ist etwa annähernd quaderförmig gestaltet und verfügt über vier Seitenwandungen 60, 62, 64 und 66 sowie über zwei gegenüber liegende Stirnwandungen 68, 69. Die beiden ge­ genüber liegenden Seitenwandungen 60, 64 sind in Richtung der oberen Stirnwandung 68 ab der halben Höhe (vergleiche Seiten­ wandung 60) bzw. im oberen Drittel (vergleiche Seitenwandung 64) schräg aufeinander zu laufend ausgebildet. Der Gehäusekör­ per 10 verfügt über zwei nebeneinander liegende Durchgangsöff­ nungen, die sich entlang der Längsachsrichtung X des Gehäuse­ körpers 10 erstrecken. Jede der Durchgangsöffnungen weist eine obere Kammer 12 zur Aufnahme einer Klemmschraube und eine untere Kammer 14 zur Aufnahme eines Klemmkörpers 20 auf. Die beiden Kammern 12, 14 sind durch einen flanschartig in den Innenraum hineinspringenden Wandabschnitt 16 voneinander ge­ trennt.
Im montierten Zustand der elektrischen Anschlussklemme sitzt ein Schraubkopf der Klemmschraube 18 auf dem Wandabschnitt 16. Die Klemmschraube 18 verfügt an ihrem Schaft über ein Außenge­ winde 22, das in ein Innengewinde 24 einer vorgesehenen Boh­ rung 26 des Klemmkörpers 20 einschraubbar ist.
Der Klemmkörper 20 verfügt über einen Anschlussraum 28, in den von einer Öffnung 30 an der Seitenwandung 60 des Gehäusekör­ pers 10 ein elektrischer Leiter einschiebbar ist. Der elek­ trische Leiter kann beispielsweise eine Kabelleitung oder ein Kontaktstift eines Relais oder dergleichen sein. In den An­ schlussraum 28 des Klemmkörpers 20 ragt auch ein Kontaktlappen 44, der über ein Zwischenteil 42 einstückig an einen Lötstift 40 angeformt ist.
Das Zwischenteil 42 ist im dargestellten Ausführungsbeispiel etwa Z-förmig im Querschnitt gesehen gestaltet (vergleiche Fig. 2). Das Zwischenteil kann auch S-förmig gebogen sein. Wesentlich ist lediglich, dass über das Zwischenteil 42 eine einstückige Anformung des Kontaktlappens 44 an den Lötstift 40 derart erfolgt, dass die Längsachsrichtung L des Lötstiftes 40 orthogonal zur Längsachsrichtung X der Anschlussklemme ange­ ordnet ist. Hierdurch ist ein seitlicher Anbau der elektri­ schen Anschlussklemme an eine elektrische Leiterplatte erst möglich.
Die beiden Lötstifte 40, der in den Fig. 1 und 2 gezeigten Anschlussklemme sind unverlierbar am Gehäusekörper 10 festge­ legt. Hierfür dienen für jeden Lötstift 40 drei von der Sei­ tenwandung 64 senkrecht hervorspringende Haltenasen 52. Diese Haltenasen 52 sind an ihren vorderen, distalen Enden mit Rastkuppen 52a versehen. Die drei zur Halterung eines Lötstif­ tes 40 vorgesehenen Haltenasen 52 sind in Längsachsrichtung L des Lötstiftes 40 axial zueinander versetzt angeordnet. Zwi­ schen der axial unteren und oberen Haltenase 52 sitzt eine mittlere Haltenase 52, die darüber hinaus noch seitlich zu den beiden vorerwähnten Haltenasen 52 so versetzt ist, dass der Lötstift 40 zwischen die Haltenasen 52 eingeclipst werden kann. Beim Einclipsen des Lötstiftes 40 greift zusätzlich der Kontaktlappen 44 dieses Lötstiftes 40 in die hierfür vorgese­ hene Öffnung 32 des Gehäusekörpers 10.
Wie insbesondere aus Fig. 1 links deutlich wird, sind die beiden Lötstifte 40 identisch ausgebildet, jedoch zueinander um 180° gedreht in den Gehäusekörper 10 eingesetzt.
Der wesentliche Vorteil einer solchen Anschlussklemme besteht darin, dass diese mit den gleiche Bauteilekomponenten um 180° gedreht seitlich an eine elektrische Leiterplatte anschließbar ist. Dies wird aus der perspektivischen Ansicht von Fig. 3 besonders deutlich.
Fig. 3 zeigt eine elektrische Leiterplatte 80 mit nicht näher dargestellten elektrischen Leiterbahnen und darauf bestückten elektrischen Bauteilen. An die linke und rechte Seitenwandung der elektrischen Leiterplatte 80 ist jeweils eine elektrische Anschlussklemme montiert, wie diese im Zusammenhang mit den Fig. 1 und 2 erläutert wurde. Wie sofort ersichtlich, sind die Gehäusekörper 10 beider Anschlussklemmen zueinander um 180° gedreht angeordnet.
Bezugszeichenliste
10
Gehäusekörper
12
Kammer
14
Kammer
16
Flansch
18
Klemmschraube
20
Klemmkörper
22
Außengewinde
24
Innengewinde
26
Bohrung
28
Anschlussraum
30
Öffnung
32
Öffnung
40
Lötstift
42
z-förmiges Zwischenteil
44
Kontaktlappen
52
Rastnasen
60
Seitenwandung
62
Seitenwandung
64
Seitenwandung
66
Seitenwandung
68
Stirnwandung
69
Stirnwandung
80
el. Leiterplatte
X Längsachsrichtung
L Lötstiftachse
A-A Schnittebene

Claims (13)

1. Elektrische Anschlussklemme mit einem isolierenden Gehäu­ sekörper (10), welcher mindestens zwei sich in Längsrichtung (X) durch den Gehäusekörper (10) erstreckende Durchgangsöff­ nungen zur Aufnahme jeweils eines Klemmkörpers (2) und einer zugehörenden Klemmschraube (18) aufweist, wobei der Klemmkör­ per (20) mit einem Anschlussraum (28) versehen ist, in den durch an gegenüberliegenden Seitenwandungen (60, 64) ausgebil­ dete Öffnungen (30, 32) ein Kontaktlappen (44) eines Lötstif­ tes (40) sowie ein elektrischer Leiter einführbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass eine Längsachse (L) des Lötstiftes (40) im montierten Zustand der Anschlussklemme orthogonal zur Längsachsrichtung (X) der Durchgangsöffnung (12, 14) angeordnet ist, und dass der Kon­ taktlappen (44) über ein im Querschnitt gesehen zumindest an­ nähernd Z- oder S-förmiges Zwischenteil (42) einstückig an den Lötstift (40) angebunden ist.
2. Elektrische Anschlussklemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Gehäusekörper (10) zwei nebeneinander liegende Durchgangsöff­ nungen (12, 14) aufweist.
3. Elektrische Anschlussklemme nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass jede der Durchgangsöffnungen (12, 14) zwei in Längsachsrichtung (X), hintereinander angeordnete Kammern (12, 14) aufweist, wobei eine erste Kammer (12) zur Aufnahme der Klemmschraube (18) und eine zweite Kammer (14) zur Aufnahme des Klemmkörpers (20) vorgesehen ist, wobei beide Kammern (12, 14) durch einen flanschartig in die Durchgangsöffnung hineinspringenden Wand­ abschnitt (16) getrennt sind.
4. Elektrische Anschlussklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Lötstifte (40) samt Zwischenteil (42) und einstückig angeform­ ten Kontaktlappen (44) identisch ausgebildet sind und jeweils um 180° miteinander versetzt in den Gehäusekörper (10) der elektrischen Anschlussklemme eingesetzt ist.
5. Elektrische Anschlussklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Klemmkörper (20) als Zughülse ausgebildet ist und eine Bohrung (26) mit Innengewinde (24) aufweist, in den ein an der Klemm­ schraube (18) angebrachtes Außengewinde (22) einschraubbar ist.
6. Elektrische Anschlussklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Klemm­ körper (20) und der Lötstift (40) samt Zwischenteil (42) und Kontaktlappen (44) unverlierbar im Gehäusekörper (10) gehalten ist.
7. Elektrische Anschlussklemme nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass an einer der Seitenwandungen (64) des Gehäusekörpers (10) Haltenasen (52) ausgebildet sind zur verrastenden Halterung der Lötstifte (40).
8. Elektrische Anschlussklemme nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass zur Hal­ terung eines Lötstiftes (40) jeweils drei zueinander versetzt angeordnete Haltenasen (52) orthogonal von der Seitenwandung (64) hervorspringen, und dass die Haltenasen (52) an ihren distalen Enden mit Rastwölbungen (52a) oder dergleichen ver­ sehen sind.
9. Elektrische Anschlussklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Kon­ taktlappen (44) des Lötstiftes (40) im Querschnitt rechteck­ förmig ausgebildet ist.
10. Elektrische Anschlussklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Ge­ häusekörper (10) mindestens annähernd quaderförmig ausgebildet ist.
11. Elektrische Anschlussklemme nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass zwei sich gegenüberliegende Seitenwandungen (60, 64) des Gehäusekörpers (10) in Richtung der der Klemmschraube (18) zugeordneten Stirnwandung (68) schräg verjüngend ausgebildet sind.
12. Elektrische Anschlussklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass im einge­ bauten Zustand der elektrischen Anschlussklemme die Lötstifte (40) eine elektrische Leiterplatte (80) durchdringen und dass die Leiterplatte (80) auf ihrer oberen und unteren Fläche von dem Gehäusekörper (10) überragt wird.
13. Verwendung der elektrischen Anschlussklemme nach einem der Ansprüche 1 bis 11 zum klemmenden Anschließen von Kontaktstif­ ten eines Relais.
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