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DE3408282C2 - - Google Patents

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Publication number
DE3408282C2
DE3408282C2 DE3408282A DE3408282A DE3408282C2 DE 3408282 C2 DE3408282 C2 DE 3408282C2 DE 3408282 A DE3408282 A DE 3408282A DE 3408282 A DE3408282 A DE 3408282A DE 3408282 C2 DE3408282 C2 DE 3408282C2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
conveyor
transfer station
station according
box frame
guide
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE3408282A
Other languages
English (en)
Other versions
DE3408282A1 (de
Inventor
Dieter 4670 Luenen De Gruendken
Reinhold 4600 Dortmund De Brueggemann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Caterpillar Global Mining Europe GmbH
Original Assignee
Westfalia Becorit Industrietechnik GmbH
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Publication date
Application filed by Westfalia Becorit Industrietechnik GmbH filed Critical Westfalia Becorit Industrietechnik GmbH
Priority to DE3408282A priority Critical patent/DE3408282A1/de
Priority to GB08504054A priority patent/GB2155425B/en
Priority to US06/706,595 priority patent/US4673079A/en
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Granted legal-status Critical Current

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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
    • B65G19/00Conveyors comprising an impeller or a series of impellers carried by an endless traction element and arranged to move articles or materials over a supporting surface or underlying material, e.g. endless scraper conveyors
    • B65G19/18Details
    • B65G19/28Troughs, channels, or conduits

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Pusher Or Impeller Conveyors (AREA)
  • Framework For Endless Conveyors (AREA)
  • Branching, Merging, And Special Transfer Between Conveyors (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Übergabestation von einem als Kettenkratzförderer ausgebildeten Strebförderer auf einen als Kettenkratzförderer ausgebildeten Streckenförderer gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Übergabestationen dieser Art sind bekannt (DE-AS 22 37 976, DE-AS 26 00 999, DE-OS 26 59 855). Diese Übergabestationen weisen einen Schachtelrahmen auf, in dem die Maschinenrahmen des Strebförderers und des rechtwinklig dazu verlaufenden Streckenförderers vereinigt sind. Innerhalb des Schachtelrahmens sind die einzelnen Trume des Strebförderers und des Streckenförderers sich wechselweise überkreuzend so angeordnet, daß das Obertrum des Streckenförderers zwischen dem Obertrum und dem Untertrum des Strebförderers liegt, derart, daß das Haufwerk mit Hilfe eines Abweisers vom Obertrum des Strebförderers in das unmittelbar darunterliegende Obertrum des Streckenförderers seitlich ausgetragen wird.
Die als Streb- und Streckenförderer verwendeten Kettenkratzförderer bestehen aus einem schußweise zusammengesetzten Rinnenstrang, dessen Seitenprofile Profilführungen für die z. B. an einer Mittelkette oder an einem Mittelkettenpaar angeschlossenen Kratzer bilden. Die Führungen für die profilierten Kratzerenden setzen sich vom Rinnenstrang der beiden Förderer bis in den Schachtelrahmen fort. Auf der dem Abweiser gegenüberliegenden Seite des Strebförderer-Obertrums ist die Profilführung fortgelassen, um den Seitenaustrag des Haufwerks zu ermöglichen.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Übergabestation der genannten Gattung so auszubilden, daß sie sich ohne weiteres auch für Streckenförderer unterschiedlicher Breiten und/oder Herstellerfabrikate verwenden läßt.
Diese Aufgabe löst die Erfindung durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
Der bei der erfindungsgemäßen Übergabestation verrwendete Schachtelrahmen ist demgemäß so ausgebildet, daß er für die gängigen Breitenmaße und Typen bzw. Herstellerfabrikate der als Streckenförderer verwendeten Kettenkratzförderer einsetzbar ist. Es brauchen lediglich den verschiedenen Streckenförderern angepaßte Führungsleisten vorgesehen und in der gewünschten Weise eingebaut zu werden. Die leichte Auswechselbarkeit der Führungsleisten in Verbindung mit einer solchen Auslegung des Schachtelrahmens, das sich an ihm die unterschiedlichen Streckenförderer anschließen lassen, ermöglicht demgemäß eine einfache Anpassung an unterschiedliche Breitenmaße und/oder Typen der Streckenförderer und zugleich auch eine leichte Umrüstung des Schachtelrahmens. Es versteht sich, daß der Schachtelrahmen dabei auf die größtmögliche Breite des anzubauenden Streckenförderers ausgelegt ist und daß eine Anpassung an Streckenförderer kleinerer Breiten durch einfachen Austausch der Führungsleisten erreichbar ist. Die Führungsleisten sind zweckmäßig nach Art von Profilfüllstücken mit unterschiedlichen Breiten ausgebildet, die den Raum im Schachtelrahmen ausfüllen, der sich bei kleineren Breitenabmessungen des Streckenförderers durch den Versatz der Profilleisten nach innen ergibt.
Vorzugsweise werden die Führungsleisten mittels Schraubenbefestigungen und Verzapfungen im Schachtelrahmen festgelegt. Die Führungsleisten im Obertrum des Streckenförderers weisen zweckmäßig eine Führungsrippe, vorzugsweise von etwa trapezförmigen Querschnitt, auf, die im Abstand oberhalb der den Förderboden des Streckenförderers bildenden Abdeckung des Schachtelrahmens angeordnet und zusammen mit dieser den profilierten Führungskanal bildet, in dem sich die Kratzer mit ihren entsprechend profilierten Enden führen.
Insbesondere diejenigen im Schachtelrahmen angeordneten Führungsleisten, die zur Führung der Kratzer im Obertrum des Streckenförderers innerhalb des Schachtelrahmens dienen, weisen zweckmäßig einen rückwärtigen horizontalen Montageschenkel auf. Sie bestehen dabei vorteilhafterweise aus etwa winkelförmigen Profilleisten. Dabei wird die Anordnung zweckmäßig so getroffen, daß sich die Führungsleisten mit ihren Montageschenkeln auf Sockelstücken abstützen, die über den Förderboden des Streckenförderers bildende Abdeckung des Schachtelrahmens aufragen und deren Seitenabstand größer ist als das größte Breitenmaß des anzuschließenden Rinnenstrangs des Streckenförderers. Vorzugsweise werden dabei die Führungsleisten an ihren Montageschenkeln mittels vertikaler Schrauben mit den Sockelstücken verbunden. Letztere können aus einfachen Vierkantleisten od. dgl. bestehen. Sie weisen zweckmäßig seitlich offene Schraubenbolzentaschen auf, in die sich die Schraubenbolzen mit ihren Köpfen von der Seite her einstecken lassen.
Es empfiehlt sich weiterhin, die Anordnung so zu treffen, daß sich die Führungsleisten im Obertrum des Streckenförderers mit vertikalen Schenkeln auf der den Förderboden bildenden Abdeckung abstützen. Der Schachtelrahmen weist zweckmäßig über die Abdeckung aufragende Rahmenwände auf, wobei die Sockelstücke rückseitig an diesen Rahmenwänden anliegen. Zumindest die an der Strebseite liegenden Führungsleisten können mit Anschlußorganen, insbesondere Bolzenlöchern, für den Anschluß des Rinnenstrangs des Streckenförderers versehen sein.
Die Führungsleisten im Untertrum des Streckenförderers können aus einfachen Flach- oder Vierkantleisten od. dgl. bestehen, die in diesem Fall zweckmäßig mittels horizontaler Schraubenbolzen an Wandteilen des Schachtelrahmens befestigt werden.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist an der Unterseite des Abweisers eine die Kratzer im Obertrum des Strebförderers außenseitig führende Führungsleiste, vorzugsweise durch Verschraubung und Verzapfung, leicht auswechselbar befestigt. Diese Führungsleiste dient der einseitigen Führung der Kratzer im Obertrum des Strebförderers innerhalb des Schachtelrahmens. Sie läßt sich bei Verschleiß leicht auswechseln. Außerdem erlaubt die Auswechselbarkeit dieser Führungsleiste eine Anpassung des Schachtelrahmens an unterschiedliche Herstellerfabrikate des Strebförderers.
Die Erfindung wird nachfolgend im Zusammenhang mit dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel näher erläutert. In der Zeichnung zeigt
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße Übergabestation;
Fig. 2 die Übergabestation nach Fig. 1 in einem Schnitt nach Linie II-II der Fig. 1;
Fig. 3 einen Schnitt nach Linie III-III der Fig. 1;
Fig. 4 und 5 jeweils eine Teilansicht auf den Schachtelrahmen der Übergabestation in Richtung der Längsachse des Streckenförderers;
Fig. 6 und 7 jeweils einen Teilschnitt nach den Linien VI-VI bzw. VII-VII der Fig. 1;
Fig. 8 eine einzelne Führungsleiste im Untertrum des Streckenförderers innerhalb des Schachtelrahmens in einer Ansicht;
Fig. 9 einen Schnitt nach Linie IX-IX der Fig. 8;
Fig. 10 einen Vertikalschnitt durch den Abweiser nebst der an seiner Unterseite angeordneten Führungsleiste entsprechend der Linie X-X der Fig. 11;
Fig. 11 eine Ansicht in Richtung des Pfeiles XI der Fig. 10.
In der Zeichnung ist mit 1 ein Strebförderer und mit 2 der senkrecht dazu verlaufende Streckenförderer im Streb-Streckenübergangsbereich eines untertägigen Gewinnungsbetriebs bezeichnet. Beide Förderer 1 und 2 bestehen, wie bekannt, aus einem Kettenkratzförderer, vorzugsweise einem Mittel- oder Doppelmittelkettenkratzförderer. Die Kreuzungsstelle der beiden Förderer 1 und 2 bildet eine Übergabestation 3, in der das Haufwerk von dem Strebförderer 1 in den Streckenförderer 2 ausgetragen wird. Die Förderrichtung der beiden Förderer 1 und 2 ist durch die Pfeile F bezeichnet. Die Übergabestation 3 besteht aus einem sogenannten Schachtelrahmen 4, der in einer geschlossenen Baueinheit die Maschinenrahmen an den Enden der beiden Förderer 1 und 2 vereinigt.
Der Schachtelrahmen 4 weist eine Grundplatte 5 mit darauf befestigten Aufbauten auf. Der Rinnenstrang des Strebförderers 1 ist über eine Zwischenrinne 6 mit dem Schachtelrahmen 4 verbunden. Die ansteigende Zwischenrinne 6 ist bei 7 mittels Schraubenbolzen an der Stirnseite des Schachtelrahmens 4 angeflanscht. Entsprechend ist der Rinnenstrang des Streckenförderers 2 über mindestens eine geneigte Zwischenrinne 8 und 9 am Schachtelrahmen 4 angeflanscht. An der gegenüberliegenden Seite ist im Schachtelrahmen 4 eine Kettentrommel 10 in einem Gehäuse 11 gelagert, die als Umlenktrommel zur Umlenkung des durch den Schachtelrahmen hindurchgeführten Kratzerkettenbandes des Streckenförderers 2 dient. Gemäß Fig. 1 ist auf der dem Strebförderer 1 gegenüberliegenden Seite des Schachtelrahmens 4 in diesem eine Antriebstrommel 12 gelagert, über deren Kettensterne die beiden Kratzerketten des als Doppelmittelkettenkratzförderer ausgebildeten Strebförderers 1 herumgeführt sind. Der Antrieb der Kettentrommel 12 erfolgt über zwei Antriebssätze 14 und 15, von denen der eine 14 parallel zum Strebförderer 1 und der andere 15 parallel zum Streckenförderer 2 angeordnet ist. Die beiden Antriebssätze 14 und 15 sind an den beiden gegenüberliegenden Seiten am Schachtelrahmen 4 angeflanscht.
Der Förderboden 16 der Zwischenrinne 6 des Strebförderers 1 setzt sich im Schachtelrahmen 4 über das fest in diesem eingebauten Bodenblech 17 fort. Oberhalb dieses Bodenblechs 17 befindet sich somit das Ober- und Fördertrum des Strebförderers 1 innerhalb des Schachtelrahmens 4. Unterhalb dieses Strebförderer-Obertrums 18 befindet sich im Schachtelrahmen 4 das Obertrum 19 des Streckenförderers 2, dessen Förderboden durch eine feste Abdeckung 20 des Schachtelrahmens 4 gebildet wird. Unterhalb dieser Abdeckung 20 liegt das Untertrum 21 des Strebförderers 1. Dieses wird unterseitig durch eine feste Bodenplatte 22 des Schachtelrahmens begrenzt. Zwischen dieser Bodenplatte 22 und der Grundplatte 5 befindet sich das Untertrum 23 des Streckenförderers 2. Die Anordnung ist demgemäß in bekannter Weise so getroffen, daß das Kratzerkettenband des Strebförderers 1 mit seinem fördernden Obertrum innerhalb des Schachtelrahmens 4 durch das Obertrum 18 hindurchläuft und dann nach Umlauf um die Antriebstrommel 12 durch das Untertrum 21 in Gegenrichtung (Pfeil F′ in Fig. 2) wieder zurückläuft. Das Kratzerkettenband des Streckenförderers 2 läuft gemäß Fig. 3 innerhalb des Schachtelrahmens 4 durch das Untertrum 23, dann um die Umlenktrommel 10 nach oben und durch das Obertrum 19, welches zwischen dem Obertrum 18 und dem Untertrum 21 des Strebförderers liegt, in den Rinnenstrang zurück.
Am Schachtelrahmen 4 ist oberseitig ein gekrümmter Abweiser 24 gelagert, der das im Obertrum des Strebförderers 1 transportierte Haufwerk seitlich in das Obertrum des Streckenförderers 2 umlenkt und austrägt.
Innerhalb der Rinnenstränge der beiden Kettenkratzförderer 1 und 2 führen sich die Kratzer mit ihren Kratzerenden in Profilführungen der beiden Seitenprofile der Rinnenstränge, wie dies üblich ist. In Fig. 3 sind die beiden Seitenprofile des Streckenförderers 2 bei 25 angedeutet. Die Seitenprofile des Rinnenstrangs des Strebförderers 1 sind in Fig. 1 bei 26 dargestellt. Das eine der beiden Seitenprofile 26, welches sich auf der der Umkehrtrommel 10 liegenden Seite des Schachtelrahmens 4 befindet, setzt sich innerhalb des Schachtelrahmens fort, so daß die Kratzer hier einseitig auf ihrem Weg bis zur Antriebstrommel 12 eine Führung finden. Dieses Seitenprofil besteht aus einer Profilleiste 27, die gemäß Fig. 10 an der Unterseite des Abweisers 24 lösbar und leicht auswechselbar befestigt ist. In Fig. 10 sind strichpunktiert die Kratzer 28 des Strebförderers angedeutet, die sich innerhalb des Schachtelrahmens 4 im Obertrum 18 führen. Die Führungsleiste besteht aus einer stabilen Profilleiste, die dasselbe Kratzerführungsprofil hat wie die Seitenprofile des Rinnenstrangs des Strebförderers. Gemäß Fig. 10 besteht die Führungsleiste 27 aus einer etwa kastenförmig profilierten Leiste, die mittels vertikaler Schraubenbolzen 29 an der Unterseite des Abweisers 24 befestigt ist. Die Schraubenbolzen 29 liegen im Inneren der Führungsleiste 27, wobei die Schraubenköpfe und die Muttern durch Öffnungen 30 bzw. 31 zugänglich sind.
Der gesamte Abweiser 24 ist mittels Schraubenbolzen 32 (Fig. 2) lösbar auf dem Schachtelrahmen 4 befestigt. Nach Lösen dieser Schraubenbolzen 32 kann der Abweiser 24 mit der Führungsleiste 27 abgehoben und dann die Führungsleiste 27 durch Lösen der Schrauben 29 von dem Abweiser 24 abgebaut werden. Die leichte Auswechselbarkeit der Führungsleiste 27 ermöglicht es, am Abweiser 24 Führungsleisten 27 mit unterschiedlichen Profilführungen in Anpassung an den jeweils verwendeten Strebförderer anzuschließen. Damit ist es möglich, den Schachtelrahmen 4 bei Strebförderern 1 gleicher Breite, jedoch unterschiedlicher Herstellerfabrikate zu verwenden.
Auf der der Führungsleiste 27 gegenüberliegenden Seite ist im Obertrum 18 keine Kratzerführung vorgesehen, um das Haufwerk mit Hilfe des Abweisers 24 seitlich in das Obertrum 19 des Streckenförderers 1 austragen zu können.
An dem Schachtelrahmen 4 lassen sich Streckenförderer 1 unterschiedlicher Baubreiten und/oder unterschiedlicher Herstellerfabrikate, d. h. mit unterschiedlichen Profilführungen für die Kratzer anbauen. Die Kratzer des Streckenförderers 2 führen sich im Schachtelrahmen 4 sowohl im Obertrum als auch im Untertrum an Führungsleisten, die in Anpassung an die jeweilige Baubreite des Streckenförderers und/oder die Type des Streckenförderers leicht austauschbar im Schachtelrahmen 4 angeordnet sind. Dies ist insbesondere in den Fig. 4 bis 9 dargestellt.
Fig. 4 zeigt zwei Führungsleisten 33, die innerhalb des Schachtelrahmens 4 der Kratzerführung im Obertrum 19 des Streckenförderers dienen. Die Führungsleisten sind hier untereinander gleich ausgebildet. Sie weisen jeweils eine Führungsrippe 34 von etwa trapezförmigem Querschnitt auf, die im Abstand oberhalb der den Förderboden des Streckenförderers bildenden Abdeckung 20 angeordnet und zusammen mit dieser einen Führungskanal 35 bildet, in dem sich die Kratzer mit ihren entsprechend profilierten Kratzerenden führen. Wie insbesondere die Fig. 6 und 7 zeigen, bestehen die Führungsleisten 33 aus etwa winkelförmigen Profilleisten. Sie weisen einen rückwärtigen horizontalen Montageschenkel 36 und einen vertikalen Schenkel 36′ auf, der sich gegen die Abdeckung 20 abstützt. Mit ihren horizontalen Montageschenkeln 36 stützen sich die Führungsleisten 33 auf Sockelstücken 37 ab, die über die den Förderboden bildende Abdeckung 20 aufragen und die aus Vierkantleisten od. dgl. bestehen. Der Schachtelrahmen weist über die Abdeckung 20 aufragende Rahmenwände 38 auf. Die Sockelstücke 37 sind in der Ecke zwischen der Abdeckung 20 und den Rahmenwänden 38 fest angeordnet und bilden ein Auflager für die Montageschenkel 36 der Führungsleisten 33. Die Verbindung der Führungsleisten 33 erfolgt mittels vertikaler Schrauben 39 (Fig. 7) und Verzapfungen 40 (Fig. 6), die zwischen den einzelnen Schrauben 39 liegen. Die Sockelstücke 37 sind mit seitlich offenen Schraubenbolzentaschen 41 versehen, in die die Schrauben 39 mit ihren Schraubenköpfen von der Innenseite her eingeführt werden. Die Schrauben 39 durchfassen Bolzenlöcher der Montageschenkel 36. Ihre Muttern 42 liegen versenkt in Ausnehmungen an der Oberseite der Montageschenkel 36.
Die Sockelstücke 37 an den gegenüberliegenden Seiten des Obertrums 19 befinden sich in einem gegenseitigen Abstand zueinander, der größer ist als das größte Breitenmaß des an dem Schachtelrahmen 4 anzuschließenden Rinnenstrangs des Streckenförderers 2. Wird am Schachtelrahmen 4 ein Streckenförderer einer anderen Type angebaut, der abweichende Profilführungen 35 für die Kratzer aufweist, so lassen sich die Führungsleisten 33 ohne weiteres gegen andere Führungsleisten auswechseln, die diesem Streckenförderer angepaßte Profilführungen aufweisen. Wird andererseits am Schachtelrahmen 4 ein Strebförderer mit einer kleineren Baubreite angebaut, so werden die in Fig. 4 gezeigten Profilleisten 33 gegen Profilleisten anderer Baubreite ausgetauscht. Fig. 5 zeigt zwei Profilleisten 33A und 33B, die bei einem kleineren Breitenmaß des Streckenförderers 2 Verwendung finden können. Die Profilleiste 33A weist eine erheblich größere Breite auf als die Profilleiste 33 in Fig. 4, während die Profilleiste 33B eine kleinere Breite hat als die Profilleiste 33A. Der Zwischenraum zwischen den beiden Profilleisten 33A und 33B wird durch das Breitenmaß des Streckenförderers 2 bestimmt. Bei Verwendung unterschiedlich breiter Profilleisten 33A und 33B rückt die Mittelachse des am Schachtelrahmen 4 anzubauenden Streckenförderers um das Maß X nach rechts. Bei Zwischenbreiten des Streckenförderers 2 können Profilleisten 33A und 33B gleicher Breite vorgesehen werden, so daß kein Versatz der Mittelachse des Streckenförderers eintritt. Es ist erkennbar, daß die Profilleisten 33 bzw. 33A und 33B zugleich Profilfüllstücke sind, die jeweils den Raum im Obertrum 19 des Schachtelrahmens 4 ausfüllen, der sich beim Anbau eines Streckenförderers kleinerer Breitenabmessung durch den Versatz der Profilleisten nach innen ergibt. Die in Fig. 7 gezeigte Schraubenbefestigung der Profilleisten ermöglicht eine rasche Montage und Demontage derselben bei entferntem Abweiser 24.
Für die Führung der Kratzer des Streckenförderers 2 im Untertrum 23 des Schachtelrahmens 4 werden gemäß den Fig. 4, 5, 8 und 9 einfache Flach- oder Vierkantleisten 43 verwendet, die mittels horizontaler Schraubenbolzen 44 und horizontaler Verzapfungen 40, die zwischen den Schraubenbolzen 44 liegen, lösbar am Schachtelrahmen 4 festgelegt werden. In Anpassung an die jeweiligen Baubreiten des Streckenförderers 2 weisen auch diese Führungsleisten 43 unterschiedliche Baubreiten auf. Die in Fig. 4, 8 und 9 zeigen zwei verhältnismäßig schmale Führungsleisten 43, wie sie beim Anbau eines Streckenförderers 2 mit größtmöglicher Baubreite Verwendung finden können. Bei kleinerer Baubreite des Streckenförderers 2 werden gemäß Fig. 5 entsprechend breitere Führungsleisten 43A zumindest einseitig bei Achsverschiebung des Streckenförderers um das Maß X verwendet. Auch hier bestehen die Führungsleisten aus Füllstücken, die bei kleineren Breitenmaßen des Streckenförderers die jeweiligen Räume im Untertrum 23 bis auf das notwendige Breitenmaß des Untertrums ausfüllen. Die Anordnung wird zweckmäßig so getroffen, daß nur dann, wenn eine bestimmte Breite der Streckenförderer unterschritten wird, strebseitig breitere Führungsleisten als streckenseitig verwendet werden, wodurch sich die Achsverschiebung X ergibt. In allen anderen Fällen werden zweckmäßig links und rechts gleichbreite Führungsleisten im Ober- und Untertrum vorgesehen.
Das im Schachtelrahmen 4 liegende Obertrum 18 des Strebförderers 1 ist zweckmäßig zu dem darunterliegenden Obertrum des Streckenförderers offen. Das Obertrum 18 wird dann lediglich durch die am Abweiser 24 angebaute Führungsleiste 27 überbrückt. Es versteht sich, daß der Schachtelrahmen 4 so ausgebildet ist, daß sich an ihm Streckenförderer unterschiedlicher Baubreiten oder Typen anbauen lassen. Gemäß Fig. 5 können zumindest die strebseitig angeordneten Führungsleisten 33A und 43A mit Anschlußorganen, insbesondere Bolzenlöchern 45, für den Anschluß des Rinnenstrangs des Streckenförderers versehen sein.

Claims (16)

1. Übergabestation von einem als Kettenkratzförderer ausgebildeten Strebförderer auf einen als Kettenkratzförderer ausgebildeten Streckenförderer, mit einem Schachtelrahmen, in dem das Obertrum des Streckenförderers zwischen dem Obertrum und dem Untertrum des Strebförderers geführt ist, mit einem am Schachtelrahmen angeordneten Abweiser zum Seitenaustrag des Haufwerks vom Obertrum des Strebförderers in das darunterliegende Obertrum des Streckenförderers, und mit die Kratzer des Streckenförderers in Verlängerung seines Rinnenstranges im Schachtelrahmen führenden Führungsleisten, dadurch gekennzeichnet, daß die dem Streckenförderer (2) zugeordneten Führungsleisten (33, 43) leicht lösbar und austauschbar am Schachtelrahmen (4) befestigt sind, und daß am Schachtelrahmen (4) Streckenförderer (2) unterschiedlicher Typen und/oder Breiten mit ihrem Rinnenstrang anschließbar sind.
2. Übergabestation nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsleisten (33, 43) aus Profilfüllstücken unterschiedlicher Breiten bestehen.
3. Übergabestation nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsleisten (33, 43) mittels Schraubenbefestigungen und Verzapfungen befestigt sind.
4. Übergabestation nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsleisten (33) im Obertrum des Streckenförderers eine Führungsrippe (34), vorzugsweise von etwa trapezförmigem Querschnitt aufweist, die im Abstand oberhalb der den Förderboden des Streckenförderers bildenden Abdeckung (20) angeordnet und zusammen mit dieser einen profilierten Führungskanal (35) für die Kratzer bildet.
5. Übergabestation nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsleisten (33) einen rückwärtigen horizontalen Montageschenkel (36) aufweisen.
6. Übergabestation nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsleisten (33) aus etwa winkelförmigen Profilleisten bestehen.
7. Übergabestation nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsleisten (33) sich mit ihren Montageschenkeln (36) auf Sockelstücken (37) abstützen, die über die den Förderboden des Streckenförderers bildende Abdeckung (20) aufragen und deren Seitenabstand größer ist als das größte Breitenmaß des anzuschließenden Rinnenstrangs des Streckenförderers (2).
8. Übergabestation nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsleisten (33) an ihren Montageschenkeln (36) mittels vertikaler Schrauben (39) mit den Sockelstücken (37) verbunden sind.
9. Übergabestation nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Sockelstücke (37) aus Vierkantleisten bestehen.
10. Übergabestation nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Sockelstücke (37) mit seitlich offenen Schraubenbolzentaschen (41) versehen sind.
11. Übergabestation nach einem der Ansprüche 5 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsleisten (33) im Obertrum des Streckenförderers sich mit vertikalen Schenkeln (36′) auf der den Förderboden bildenden Abdeckung (20) abstützen.
12. Übergabestation nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Schachtelrahmen (4) über die Abdeckung (20) aufragende Rahmenwände (38) aufweist, und daß die Sockelstücke (37) rückseitig an den Rahmenwänden (38) anliegen.
13. Übergabestation nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest die an der Strebseite liegenden Führungsleisten (33, 43) mit Anschlußorganen, insbesondere Bolzenlöchern (45) für den Anschluß des Rinnenstrangs des Streckenförderers (2) versehen sind.
14. Übergabestation nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsleisten (43) im Untertrum des Streckenförderers aus Flach- und/oder Vierkantleisten bestehen.
15. Übergabestation nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsleisten (43) im Untertrum des Streckenförderers mittels horizontaler Schraubenbolzen (44) an Wandteilen (43) des Schachtelrahmens (4) befestigt sind.
16. Übergabestation nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß an der Unterseite des Abweisers (24) eine die Kratzer im Obertrum (18) des Strebförderers (1) außenseitig führende Führungsleiste (27), vorzugsweise durch Verschraubung und Verzapfung, leicht auswechselbar befestigt ist.
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