DE3408282C2 - - Google Patents
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- B65G19/00—Conveyors comprising an impeller or a series of impellers carried by an endless traction element and arranged to move articles or materials over a supporting surface or underlying material, e.g. endless scraper conveyors
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Description
Die Erfindung betrifft eine Übergabestation von einem als
Kettenkratzförderer ausgebildeten Strebförderer auf einen
als Kettenkratzförderer ausgebildeten Streckenförderer
gemäß dem
Oberbegriff des Anspruchs 1.
Übergabestationen dieser Art sind bekannt (DE-AS 22 37 976,
DE-AS 26 00 999, DE-OS 26 59 855). Diese Übergabestationen
weisen einen Schachtelrahmen auf, in dem die Maschinenrahmen
des Strebförderers und des rechtwinklig dazu verlaufenden
Streckenförderers vereinigt sind. Innerhalb des Schachtelrahmens
sind die einzelnen Trume des Strebförderers und
des Streckenförderers sich wechselweise überkreuzend so angeordnet,
daß das Obertrum des Streckenförderers zwischen
dem Obertrum und dem Untertrum des Strebförderers liegt,
derart, daß das Haufwerk mit Hilfe eines Abweisers vom
Obertrum des Strebförderers in das unmittelbar darunterliegende
Obertrum des Streckenförderers seitlich ausgetragen
wird.
Die als Streb- und Streckenförderer verwendeten Kettenkratzförderer
bestehen aus einem schußweise zusammengesetzten
Rinnenstrang, dessen Seitenprofile Profilführungen für die
z. B. an einer Mittelkette oder an einem Mittelkettenpaar angeschlossenen
Kratzer bilden. Die Führungen für die profilierten
Kratzerenden setzen sich vom Rinnenstrang der beiden
Förderer bis in den Schachtelrahmen fort. Auf der dem Abweiser
gegenüberliegenden Seite des Strebförderer-Obertrums ist
die Profilführung fortgelassen, um den Seitenaustrag des
Haufwerks zu ermöglichen.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Übergabestation der genannten
Gattung so auszubilden, daß
sie sich ohne weiteres auch für
Streckenförderer unterschiedlicher Breiten und/oder
Herstellerfabrikate verwenden läßt.
Diese Aufgabe löst die Erfindung durch eine Vorrichtung
mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
Der bei der erfindungsgemäßen Übergabestation verrwendete
Schachtelrahmen ist demgemäß so ausgebildet, daß er für
die gängigen Breitenmaße und Typen bzw. Herstellerfabrikate
der als Streckenförderer verwendeten Kettenkratzförderer
einsetzbar ist. Es brauchen lediglich den verschiedenen
Streckenförderern angepaßte Führungsleisten vorgesehen und
in der gewünschten Weise eingebaut zu werden. Die leichte
Auswechselbarkeit der Führungsleisten in Verbindung mit einer
solchen Auslegung des Schachtelrahmens, das sich an ihm
die unterschiedlichen Streckenförderer anschließen lassen,
ermöglicht demgemäß eine einfache Anpassung an unterschiedliche
Breitenmaße und/oder Typen der Streckenförderer und
zugleich auch eine leichte Umrüstung des Schachtelrahmens.
Es versteht sich, daß der Schachtelrahmen dabei auf die
größtmögliche Breite des anzubauenden Streckenförderers
ausgelegt ist und daß eine Anpassung an Streckenförderer
kleinerer Breiten durch einfachen Austausch der Führungsleisten
erreichbar ist. Die Führungsleisten sind zweckmäßig
nach Art von Profilfüllstücken mit unterschiedlichen
Breiten ausgebildet, die den Raum im Schachtelrahmen ausfüllen,
der sich bei kleineren Breitenabmessungen des
Streckenförderers durch den Versatz der Profilleisten nach
innen ergibt.
Vorzugsweise werden die Führungsleisten mittels Schraubenbefestigungen
und Verzapfungen im Schachtelrahmen festgelegt.
Die Führungsleisten im Obertrum des Streckenförderers
weisen zweckmäßig eine Führungsrippe, vorzugsweise
von etwa trapezförmigen Querschnitt, auf, die im Abstand
oberhalb der den Förderboden des Streckenförderers bildenden
Abdeckung des Schachtelrahmens angeordnet und zusammen
mit dieser den profilierten Führungskanal bildet, in dem
sich die Kratzer mit ihren entsprechend profilierten Enden
führen.
Insbesondere diejenigen im Schachtelrahmen angeordneten
Führungsleisten, die zur Führung der Kratzer im Obertrum
des Streckenförderers innerhalb des Schachtelrahmens dienen,
weisen zweckmäßig einen rückwärtigen horizontalen Montageschenkel
auf. Sie bestehen dabei vorteilhafterweise aus
etwa winkelförmigen Profilleisten. Dabei wird die Anordnung
zweckmäßig so getroffen, daß sich die Führungsleisten mit
ihren Montageschenkeln auf Sockelstücken abstützen, die
über den Förderboden des Streckenförderers bildende Abdeckung
des Schachtelrahmens aufragen und deren Seitenabstand
größer ist als das größte Breitenmaß des anzuschließenden
Rinnenstrangs des Streckenförderers. Vorzugsweise
werden dabei die Führungsleisten an ihren Montageschenkeln
mittels vertikaler Schrauben mit den Sockelstücken verbunden.
Letztere können aus einfachen Vierkantleisten od. dgl.
bestehen. Sie weisen zweckmäßig seitlich offene Schraubenbolzentaschen
auf, in die sich die Schraubenbolzen mit ihren
Köpfen von der Seite her einstecken lassen.
Es empfiehlt sich weiterhin, die Anordnung so zu treffen,
daß sich die Führungsleisten im Obertrum des Streckenförderers
mit vertikalen Schenkeln auf der den Förderboden bildenden
Abdeckung abstützen. Der Schachtelrahmen weist zweckmäßig
über die Abdeckung aufragende Rahmenwände auf, wobei
die Sockelstücke rückseitig an diesen Rahmenwänden anliegen.
Zumindest die an der Strebseite liegenden Führungsleisten
können mit Anschlußorganen, insbesondere Bolzenlöchern, für
den Anschluß des Rinnenstrangs des Streckenförderers versehen
sein.
Die Führungsleisten im Untertrum des Streckenförderers können
aus einfachen Flach- oder Vierkantleisten od. dgl. bestehen,
die in diesem Fall zweckmäßig mittels horizontaler
Schraubenbolzen an Wandteilen des Schachtelrahmens befestigt
werden.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist an der Unterseite
des Abweisers eine die Kratzer im Obertrum des Strebförderers
außenseitig führende Führungsleiste, vorzugsweise
durch Verschraubung und Verzapfung, leicht auswechselbar
befestigt. Diese Führungsleiste dient der einseitigen Führung
der Kratzer im Obertrum des Strebförderers innerhalb
des Schachtelrahmens. Sie läßt sich bei Verschleiß leicht
auswechseln. Außerdem erlaubt die Auswechselbarkeit dieser
Führungsleiste eine Anpassung des Schachtelrahmens an unterschiedliche
Herstellerfabrikate des Strebförderers.
Die Erfindung wird nachfolgend im Zusammenhang mit dem in
der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel näher erläutert.
In der Zeichnung zeigt
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine erfindungsgemäße
Übergabestation;
Fig. 2 die Übergabestation nach Fig. 1 in einem Schnitt
nach Linie II-II der Fig. 1;
Fig. 3 einen Schnitt nach Linie III-III der Fig. 1;
Fig. 4 und 5 jeweils eine Teilansicht auf den
Schachtelrahmen der Übergabestation in Richtung
der Längsachse des Streckenförderers;
Fig. 6 und 7 jeweils einen Teilschnitt nach den
Linien VI-VI bzw. VII-VII der Fig. 1;
Fig. 8 eine einzelne Führungsleiste im Untertrum des
Streckenförderers innerhalb des Schachtelrahmens
in einer Ansicht;
Fig. 9 einen Schnitt nach Linie IX-IX der Fig. 8;
Fig. 10 einen Vertikalschnitt durch den Abweiser
nebst der an seiner Unterseite angeordneten
Führungsleiste entsprechend der Linie X-X
der Fig. 11;
Fig. 11 eine Ansicht in Richtung des Pfeiles XI der
Fig. 10.
In der Zeichnung ist mit 1 ein Strebförderer und mit 2 der
senkrecht dazu verlaufende Streckenförderer im Streb-Streckenübergangsbereich
eines untertägigen Gewinnungsbetriebs
bezeichnet. Beide Förderer 1 und 2 bestehen, wie bekannt,
aus einem Kettenkratzförderer, vorzugsweise einem Mittel-
oder Doppelmittelkettenkratzförderer. Die Kreuzungsstelle
der beiden Förderer 1 und 2 bildet eine Übergabestation 3,
in der das Haufwerk von dem Strebförderer 1 in den Streckenförderer
2 ausgetragen wird. Die Förderrichtung der beiden
Förderer 1 und 2 ist durch die Pfeile F bezeichnet. Die
Übergabestation 3 besteht aus einem sogenannten Schachtelrahmen
4, der in einer geschlossenen Baueinheit die Maschinenrahmen
an den Enden der beiden Förderer 1 und 2 vereinigt.
Der Schachtelrahmen 4 weist eine Grundplatte 5 mit darauf
befestigten Aufbauten auf. Der Rinnenstrang des Strebförderers
1 ist über eine Zwischenrinne 6 mit dem Schachtelrahmen
4 verbunden. Die ansteigende Zwischenrinne 6 ist bei 7
mittels Schraubenbolzen an der Stirnseite des Schachtelrahmens
4 angeflanscht. Entsprechend ist der Rinnenstrang des
Streckenförderers 2 über mindestens eine geneigte Zwischenrinne
8 und 9 am Schachtelrahmen 4 angeflanscht. An der gegenüberliegenden
Seite ist im Schachtelrahmen 4 eine Kettentrommel
10 in einem Gehäuse 11 gelagert, die als Umlenktrommel
zur Umlenkung des durch den Schachtelrahmen hindurchgeführten
Kratzerkettenbandes des Streckenförderers 2
dient. Gemäß Fig. 1 ist auf der dem Strebförderer 1 gegenüberliegenden
Seite des Schachtelrahmens 4 in diesem eine
Antriebstrommel 12 gelagert, über deren Kettensterne die
beiden Kratzerketten des als Doppelmittelkettenkratzförderer
ausgebildeten Strebförderers 1 herumgeführt sind. Der
Antrieb der Kettentrommel 12 erfolgt über zwei Antriebssätze
14 und 15, von denen der eine 14 parallel zum Strebförderer
1 und der andere 15 parallel zum Streckenförderer
2 angeordnet ist. Die beiden Antriebssätze 14 und 15 sind
an den beiden gegenüberliegenden Seiten am Schachtelrahmen
4 angeflanscht.
Der Förderboden 16 der Zwischenrinne 6 des Strebförderers 1
setzt sich im Schachtelrahmen 4 über das fest in diesem eingebauten
Bodenblech 17 fort. Oberhalb dieses Bodenblechs 17
befindet sich somit das Ober- und Fördertrum des Strebförderers
1 innerhalb des Schachtelrahmens 4. Unterhalb dieses
Strebförderer-Obertrums 18 befindet sich im Schachtelrahmen
4 das Obertrum 19 des Streckenförderers 2, dessen Förderboden
durch eine feste Abdeckung 20 des Schachtelrahmens 4
gebildet wird. Unterhalb dieser Abdeckung 20 liegt das Untertrum
21 des Strebförderers 1. Dieses wird unterseitig
durch eine feste Bodenplatte 22 des Schachtelrahmens begrenzt.
Zwischen dieser Bodenplatte 22 und der Grundplatte
5 befindet sich das Untertrum 23 des Streckenförderers
2. Die Anordnung ist demgemäß in bekannter Weise so getroffen,
daß das Kratzerkettenband des Strebförderers 1 mit
seinem fördernden Obertrum innerhalb des Schachtelrahmens
4 durch das Obertrum 18 hindurchläuft und dann nach Umlauf
um die Antriebstrommel 12 durch das Untertrum 21 in Gegenrichtung
(Pfeil F′ in Fig. 2) wieder zurückläuft. Das Kratzerkettenband
des Streckenförderers 2 läuft gemäß Fig. 3
innerhalb des Schachtelrahmens 4 durch das Untertrum 23,
dann um die Umlenktrommel 10 nach oben und durch das Obertrum
19, welches zwischen dem Obertrum 18 und dem Untertrum
21 des Strebförderers liegt, in den Rinnenstrang zurück.
Am Schachtelrahmen 4 ist oberseitig ein gekrümmter Abweiser
24 gelagert, der das im Obertrum des Strebförderers 1 transportierte
Haufwerk seitlich in das Obertrum des Streckenförderers
2 umlenkt und austrägt.
Innerhalb der Rinnenstränge der beiden Kettenkratzförderer
1 und 2 führen sich die Kratzer mit ihren Kratzerenden in
Profilführungen der beiden Seitenprofile der Rinnenstränge,
wie dies üblich ist. In Fig. 3 sind die beiden Seitenprofile
des Streckenförderers 2 bei 25 angedeutet. Die Seitenprofile
des Rinnenstrangs des Strebförderers 1 sind in Fig. 1
bei 26 dargestellt. Das eine der beiden Seitenprofile 26, welches
sich auf der der Umkehrtrommel 10 liegenden Seite des
Schachtelrahmens 4 befindet, setzt sich innerhalb des Schachtelrahmens
fort, so daß die Kratzer hier einseitig auf ihrem
Weg bis zur Antriebstrommel 12 eine Führung finden. Dieses
Seitenprofil besteht aus einer Profilleiste 27, die gemäß
Fig. 10 an der Unterseite des Abweisers 24 lösbar und leicht
auswechselbar befestigt ist. In Fig. 10 sind strichpunktiert
die Kratzer 28 des Strebförderers angedeutet, die sich innerhalb
des Schachtelrahmens 4 im Obertrum 18 führen. Die
Führungsleiste besteht aus einer stabilen Profilleiste, die
dasselbe Kratzerführungsprofil hat wie die Seitenprofile
des Rinnenstrangs des Strebförderers. Gemäß Fig. 10 besteht
die Führungsleiste 27 aus einer etwa kastenförmig profilierten
Leiste, die mittels vertikaler Schraubenbolzen 29 an der
Unterseite des Abweisers 24 befestigt ist. Die Schraubenbolzen
29 liegen im Inneren der Führungsleiste 27, wobei die
Schraubenköpfe und die Muttern durch Öffnungen 30 bzw. 31
zugänglich sind.
Der gesamte Abweiser 24 ist mittels Schraubenbolzen 32
(Fig. 2) lösbar auf dem Schachtelrahmen 4 befestigt. Nach
Lösen dieser Schraubenbolzen 32 kann der Abweiser 24 mit
der Führungsleiste 27 abgehoben und dann die Führungsleiste
27 durch Lösen der Schrauben 29 von dem Abweiser 24 abgebaut
werden. Die leichte Auswechselbarkeit der Führungsleiste
27 ermöglicht es, am Abweiser 24 Führungsleisten 27 mit
unterschiedlichen Profilführungen in Anpassung an den jeweils
verwendeten Strebförderer anzuschließen. Damit ist es
möglich, den Schachtelrahmen 4 bei Strebförderern 1 gleicher
Breite, jedoch unterschiedlicher Herstellerfabrikate
zu verwenden.
Auf der der Führungsleiste 27 gegenüberliegenden Seite ist
im Obertrum 18 keine Kratzerführung vorgesehen, um das Haufwerk
mit Hilfe des Abweisers 24 seitlich in das Obertrum 19
des Streckenförderers 1 austragen zu können.
An dem Schachtelrahmen 4 lassen sich Streckenförderer 1 unterschiedlicher
Baubreiten und/oder unterschiedlicher Herstellerfabrikate,
d. h. mit unterschiedlichen Profilführungen
für die Kratzer anbauen. Die Kratzer des Streckenförderers
2 führen sich im Schachtelrahmen 4 sowohl im Obertrum
als auch im Untertrum an Führungsleisten, die in Anpassung
an die jeweilige Baubreite des Streckenförderers
und/oder die Type des Streckenförderers leicht austauschbar
im Schachtelrahmen 4 angeordnet sind. Dies ist insbesondere
in den Fig. 4 bis 9 dargestellt.
Fig. 4 zeigt zwei Führungsleisten 33, die innerhalb des
Schachtelrahmens 4 der Kratzerführung im Obertrum 19 des
Streckenförderers dienen. Die Führungsleisten sind hier
untereinander gleich ausgebildet. Sie weisen jeweils eine
Führungsrippe 34 von etwa trapezförmigem Querschnitt auf,
die im Abstand oberhalb der den Förderboden des Streckenförderers
bildenden Abdeckung 20 angeordnet und zusammen
mit dieser einen Führungskanal 35 bildet, in dem sich die
Kratzer mit ihren entsprechend profilierten Kratzerenden
führen. Wie insbesondere die Fig. 6 und 7 zeigen, bestehen
die Führungsleisten 33 aus etwa winkelförmigen Profilleisten.
Sie weisen einen rückwärtigen horizontalen
Montageschenkel 36 und einen vertikalen Schenkel 36′ auf,
der sich gegen die Abdeckung 20 abstützt. Mit ihren horizontalen
Montageschenkeln 36 stützen sich die Führungsleisten
33 auf Sockelstücken 37 ab, die über die den Förderboden
bildende Abdeckung 20 aufragen und die aus Vierkantleisten
od. dgl. bestehen. Der Schachtelrahmen weist
über die Abdeckung 20 aufragende Rahmenwände 38 auf. Die
Sockelstücke 37 sind in der Ecke zwischen der Abdeckung
20 und den Rahmenwänden 38 fest angeordnet und bilden ein
Auflager für die Montageschenkel 36 der Führungsleisten
33. Die Verbindung der Führungsleisten 33 erfolgt mittels
vertikaler Schrauben 39 (Fig. 7) und Verzapfungen 40 (Fig. 6),
die zwischen den einzelnen Schrauben 39 liegen. Die
Sockelstücke 37 sind mit seitlich offenen Schraubenbolzentaschen
41 versehen, in die die Schrauben 39 mit ihren
Schraubenköpfen von der Innenseite her eingeführt werden.
Die Schrauben 39 durchfassen Bolzenlöcher der Montageschenkel
36. Ihre Muttern 42 liegen versenkt in Ausnehmungen
an der Oberseite der Montageschenkel 36.
Die Sockelstücke 37 an den gegenüberliegenden Seiten des
Obertrums 19 befinden sich in einem gegenseitigen Abstand
zueinander, der größer ist als das größte Breitenmaß des
an dem Schachtelrahmen 4 anzuschließenden Rinnenstrangs
des Streckenförderers 2. Wird am Schachtelrahmen 4 ein
Streckenförderer einer anderen Type angebaut, der abweichende
Profilführungen 35 für die Kratzer aufweist, so
lassen sich die Führungsleisten 33 ohne weiteres gegen
andere Führungsleisten auswechseln, die diesem Streckenförderer
angepaßte Profilführungen aufweisen. Wird andererseits
am Schachtelrahmen 4 ein Strebförderer mit einer
kleineren Baubreite angebaut, so werden die in Fig. 4 gezeigten
Profilleisten 33 gegen Profilleisten anderer Baubreite
ausgetauscht. Fig. 5 zeigt zwei Profilleisten 33A
und 33B, die bei einem kleineren Breitenmaß des Streckenförderers
2 Verwendung finden können. Die Profilleiste
33A weist eine erheblich größere Breite auf als die Profilleiste
33 in Fig. 4, während die Profilleiste 33B eine
kleinere Breite hat als die Profilleiste 33A. Der Zwischenraum
zwischen den beiden Profilleisten 33A und 33B
wird durch das Breitenmaß des Streckenförderers 2 bestimmt.
Bei Verwendung unterschiedlich breiter Profilleisten
33A und 33B rückt die Mittelachse des am Schachtelrahmen
4 anzubauenden Streckenförderers um das Maß X nach
rechts. Bei Zwischenbreiten des Streckenförderers 2 können
Profilleisten 33A und 33B gleicher Breite vorgesehen
werden, so daß kein Versatz der Mittelachse des Streckenförderers
eintritt. Es ist erkennbar, daß die Profilleisten 33
bzw. 33A und 33B zugleich Profilfüllstücke sind, die jeweils
den Raum im Obertrum 19 des Schachtelrahmens 4 ausfüllen,
der sich beim Anbau eines Streckenförderers kleinerer Breitenabmessung
durch den Versatz der Profilleisten nach innen
ergibt. Die in Fig. 7 gezeigte Schraubenbefestigung der
Profilleisten ermöglicht eine rasche Montage und Demontage
derselben bei entferntem Abweiser 24.
Für die Führung der Kratzer des Streckenförderers 2 im Untertrum
23 des Schachtelrahmens 4 werden gemäß den Fig. 4,
5, 8 und 9 einfache Flach- oder Vierkantleisten 43 verwendet,
die mittels horizontaler Schraubenbolzen 44 und horizontaler
Verzapfungen 40, die zwischen den Schraubenbolzen
44 liegen, lösbar am Schachtelrahmen 4 festgelegt werden.
In Anpassung an die jeweiligen Baubreiten des Streckenförderers
2 weisen auch diese Führungsleisten 43 unterschiedliche
Baubreiten auf. Die in Fig. 4, 8 und 9 zeigen zwei verhältnismäßig
schmale Führungsleisten 43, wie sie beim Anbau
eines Streckenförderers 2 mit größtmöglicher Baubreite
Verwendung finden können. Bei kleinerer Baubreite des Streckenförderers
2 werden gemäß Fig. 5 entsprechend breitere
Führungsleisten 43A zumindest einseitig bei Achsverschiebung
des Streckenförderers um das Maß X verwendet. Auch
hier bestehen die Führungsleisten aus Füllstücken, die bei
kleineren Breitenmaßen des Streckenförderers die jeweiligen
Räume im Untertrum 23 bis auf das notwendige Breitenmaß
des Untertrums ausfüllen. Die Anordnung wird zweckmäßig
so getroffen, daß nur dann, wenn eine bestimmte Breite
der Streckenförderer unterschritten wird, strebseitig breitere
Führungsleisten als streckenseitig verwendet werden,
wodurch sich die Achsverschiebung X ergibt. In allen anderen
Fällen werden zweckmäßig links und rechts gleichbreite
Führungsleisten im Ober- und Untertrum vorgesehen.
Das im Schachtelrahmen 4 liegende Obertrum 18 des Strebförderers
1 ist zweckmäßig zu dem darunterliegenden Obertrum
des Streckenförderers offen. Das Obertrum 18 wird dann lediglich
durch die am Abweiser 24 angebaute Führungsleiste
27 überbrückt. Es versteht sich, daß der Schachtelrahmen 4
so ausgebildet ist, daß sich an ihm Streckenförderer unterschiedlicher
Baubreiten oder Typen anbauen lassen. Gemäß
Fig. 5 können zumindest die strebseitig angeordneten Führungsleisten
33A und 43A mit Anschlußorganen, insbesondere
Bolzenlöchern 45, für den Anschluß des Rinnenstrangs des
Streckenförderers versehen sein.
Claims (16)
1. Übergabestation von einem als Kettenkratzförderer ausgebildeten
Strebförderer auf einen als Kettenkratzförderer
ausgebildeten Streckenförderer, mit einem Schachtelrahmen,
in dem das Obertrum des Streckenförderers
zwischen dem Obertrum und dem Untertrum des Strebförderers
geführt ist, mit einem am Schachtelrahmen angeordneten
Abweiser zum Seitenaustrag des Haufwerks vom Obertrum
des Strebförderers in das darunterliegende Obertrum
des Streckenförderers, und mit die Kratzer des
Streckenförderers in Verlängerung seines Rinnenstranges
im Schachtelrahmen führenden Führungsleisten, dadurch
gekennzeichnet, daß die dem
Streckenförderer (2) zugeordneten Führungsleisten (33,
43) leicht lösbar und austauschbar am Schachtelrahmen
(4) befestigt sind, und daß am Schachtelrahmen (4)
Streckenförderer (2) unterschiedlicher Typen und/oder
Breiten mit ihrem Rinnenstrang anschließbar sind.
2. Übergabestation nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Führungsleisten (33,
43) aus Profilfüllstücken unterschiedlicher Breiten bestehen.
3. Übergabestation nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Führungsleisten
(33, 43) mittels Schraubenbefestigungen und Verzapfungen
befestigt sind.
4. Übergabestation nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Führungsleisten
(33) im Obertrum des Streckenförderers eine
Führungsrippe (34), vorzugsweise von etwa trapezförmigem
Querschnitt aufweist, die im Abstand oberhalb der
den Förderboden des Streckenförderers bildenden Abdeckung
(20) angeordnet und zusammen mit dieser einen profilierten
Führungskanal (35) für die Kratzer bildet.
5. Übergabestation nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Führungsleisten
(33) einen rückwärtigen horizontalen Montageschenkel
(36) aufweisen.
6. Übergabestation nach Anspruch 4 oder 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Führungsleisten
(33) aus etwa winkelförmigen Profilleisten bestehen.
7. Übergabestation nach Anspruch 5 oder 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Führungsleisten
(33) sich mit ihren Montageschenkeln (36) auf Sockelstücken
(37) abstützen, die über die den Förderboden
des Streckenförderers bildende Abdeckung (20) aufragen
und deren Seitenabstand größer ist als das größte Breitenmaß
des anzuschließenden Rinnenstrangs des Streckenförderers
(2).
8. Übergabestation nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Führungsleisten (33)
an ihren Montageschenkeln (36) mittels vertikaler
Schrauben (39) mit den Sockelstücken (37) verbunden
sind.
9. Übergabestation nach Anspruch 7 oder 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Sockelstücke
(37) aus Vierkantleisten bestehen.
10. Übergabestation nach Anspruch 8 oder 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Sockelstücke
(37) mit seitlich offenen Schraubenbolzentaschen (41)
versehen sind.
11. Übergabestation nach einem der Ansprüche 5 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Führungsleisten
(33) im Obertrum des Streckenförderers sich
mit vertikalen Schenkeln (36′) auf der den Förderboden
bildenden Abdeckung (20) abstützen.
12. Übergabestation nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß der
Schachtelrahmen (4) über die Abdeckung (20) aufragende
Rahmenwände (38) aufweist, und daß die Sockelstücke
(37) rückseitig an den Rahmenwänden (38) anliegen.
13. Übergabestation nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß zumindest
die an der Strebseite liegenden Führungsleisten (33,
43) mit Anschlußorganen, insbesondere Bolzenlöchern
(45) für den Anschluß des Rinnenstrangs des Streckenförderers
(2) versehen sind.
14. Übergabestation nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß die Führungsleisten
(43) im Untertrum des Streckenförderers
aus Flach- und/oder Vierkantleisten bestehen.
15. Übergabestation nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß die Führungsleisten
(43) im Untertrum des Streckenförderers
mittels horizontaler Schraubenbolzen (44) an Wandteilen
(43) des Schachtelrahmens (4) befestigt sind.
16. Übergabestation nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß an der
Unterseite des Abweisers (24) eine die Kratzer im Obertrum
(18) des Strebförderers (1) außenseitig führende
Führungsleiste (27), vorzugsweise durch Verschraubung
und Verzapfung, leicht auswechselbar befestigt ist.
Priority Applications (3)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE3408282A DE3408282A1 (de) | 1984-03-07 | 1984-03-07 | Uebergabestation von einem strebfoerderer auf einen streckenfoerderer |
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Applications Claiming Priority (1)
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|---|---|---|---|
| DE3408282A Granted DE3408282A1 (de) | 1984-03-07 | 1984-03-07 | Uebergabestation von einem strebfoerderer auf einen streckenfoerderer |
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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Legal Events
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