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DE19547351A1 - Antriebsstation für Kettenkratzförderer, insbesondere für den Bergbaueinsatz - Google Patents

Antriebsstation für Kettenkratzförderer, insbesondere für den Bergbaueinsatz

Info

Publication number
DE19547351A1
DE19547351A1 DE19547351A DE19547351A DE19547351A1 DE 19547351 A1 DE19547351 A1 DE 19547351A1 DE 19547351 A DE19547351 A DE 19547351A DE 19547351 A DE19547351 A DE 19547351A DE 19547351 A1 DE19547351 A1 DE 19547351A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
drive
shaft
machine frame
chain
coupling
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19547351A
Other languages
English (en)
Inventor
Gerhard Merten
Ulrich Pletsch
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Caterpillar Global Mining Europe GmbH
Original Assignee
DBT GmbH
DBT Deustche Bergbau Technik GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by DBT GmbH, DBT Deustche Bergbau Technik GmbH filed Critical DBT GmbH
Priority to DE19547351A priority Critical patent/DE19547351A1/de
Priority to US08/758,724 priority patent/US5913403A/en
Priority to AU75407/96A priority patent/AU711094C/en
Priority to ZA9610626A priority patent/ZA9610626B/xx
Publication of DE19547351A1 publication Critical patent/DE19547351A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
    • B65G21/00Supporting or protective framework or housings for endless load-carriers or traction elements of belt or chain conveyors
    • B65G21/10Supporting or protective framework or housings for endless load-carriers or traction elements of belt or chain conveyors movable, or having interchangeable or relatively movable parts; Devices for moving framework or parts thereof
    • B65G21/105Supporting or protective framework or housings for endless load-carriers or traction elements of belt or chain conveyors movable, or having interchangeable or relatively movable parts; Devices for moving framework or parts thereof having demountable driving or return heads

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Devices For Conveying Motion By Means Of Endless Flexible Members (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Antriebsstation für Kettenkratzför­ derer, insbesondere für den Einsatz in Bergbau-Gewinnungsbetrie­ ben, entsprechend der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 ange­ gebenen Bauart.
Kettenkratzförderer sind im Untertagebergbau weit verbreitet und werden hier vor allem als Streb- und Streckenförderer einge­ setzt. Bei dem hohen Leistungsbedarf der in Strebbetrieben ein­ gesetzten Kettenkratzförderer ist es üblich, die aus Getriebe­ motoren bestehenden Antriebssätze des Fördererantriebs sowohl an dem den Hauptantrieb bildenden Ende als auch an dem den Hilfsan­ trieb bildenden Ende des Strebförderers vor zusehen, wobei viel­ fach Doppelantriebe verwendet werden, deren beide Antriebssätze an den gegenüberliegenden Seitenwangen des die Antriebsstation bildenden Maschinenrahmens angebaut werden. Es ist auch bekannt, den Strebförderer und den ihm in Förderrichtung nachgeschalte­ ten, etwa rechtwinklig zum Strebförderer verlaufenden Strecken­ förderer zu einer rückbaren Baueinheit zusammenzuschließen. Hierbei sind die beiden Förderer über einen sogenannten Kreuz­ rahmen verbunden, an dem die Haufwerksübergabe vom Strebförde­ rer auf den Streckenförderer erfolgt (DE 34 08 282 A1). An dem die Antriebsstation bildenden Kreuzrahmen wird der Fördereran­ trieb des Strebförderers angebaut und die im allgemeinen an­ triebslose Umkehre des Streckenförderers gelagert.
Die bekannten Kettenkratzförderer, die zumeist als Mittelketten­ kratzförderer oder auch als Doppel-Mittelkettenkratzförderer oder auch als Doppel-Außenkettenkratzförderer ausgeführt werden, dienen beim Einsatz in untertägigen Gewinnungsbetrieben zugleich der Führung von Gewinnungsmaschinen, wie vor allem eines Kohlen­ hobels oder einer Walzenschrämmaschine. Dabei wird eine Anord­ nung angestrebt, bei der die Gewinnungsmaschine möglichst bis zum Ende des Strebförderers bzw. über den Bereich des die An­ triebsstation bildenden Maschinenrahmens gefahren werden kann, um den Kohlenstoß möglichst auf gesamter Länge hereingewinnen zu können. Hierbei sollte der an der Antriebsstation angeordnete Fördererantrieb die Bewegung der Gewinnungsmaschine nicht behin­ dern. Die Antriebssätze des Kettenkratzförderers werden im Re­ gelfall an den Seitenwangen des den Antriebsrahmen bildenden Ma­ schinenrahmens angebaut. Um sicherzustellen, daß bei abbaustoß­ seitig am Maschinenrahmen angebautem Fördererantrieb dieser die Arbeitsbewegung der Kohlengewinnungsmaschine nicht behindert, ist es bekannt, den Antrieb mit Abstand zu dem Maschinenrahmen anzuordnen, wobei zwischen der Seitenwange des Maschinenrahmens und dem Antrieb ein aus einem Zwischenkasten od. dgl. bestehendes Abstandsstück angeordnet wird, das mit der Seitenwange des Ma­ schinenrahmens fest verbunden wird (DE 29 38 147 A1).
Bei Kettenkratzförderern stellen die in Wälzlagern im Maschinen­ rahmen gelagerten, je nach Ausführung des Kratzerkettenbandes mit einem oder mehreren Kettensternen versehenen Kettentrommeln Bauteile dar, die im Einsatz einem hohen Verschleiß unterliegen und daher im Betrieb ausgewechselt werden müssen. Dies bereitet in den raumbeengten Untertagebetrieben Schwierigkeiten und er­ fordert zumeist ein Lösen und Abziehen der Antriebssätze des Fördererantriebs vom Maschinenrahmen. Bei einer antriebslosen Umkehre eines Kettenkratzförderers ist es allerdings bekannt, die Umlenktrommel so im Maschinenrahmen zu lagern, daß sie als Montageeinheit ein- und ausgebaut werden kann (DE 42 04 381 A1). Hierbei ist die Kettentrommel im Zwischenraum zwischen zwei am Maschinenrahmen bzw. dessen Seitenwangen drehfest angeordneten Achszapfen angeordnet und über Kupplungsverbindungen, z. B. durch Verschraubung mit diesen lösbar gekuppelt, so daß sie nach Lösen der Verschraubung od. dgl. zur offenen Stirnseite des Maschinen­ rahmens hin aus diesem herausgezogen und bei der Montage von dieser Seite her in den Maschinenrahmen eingebaut werden kann.
Weiterhin ist es bekannt, an der Antriebsstation des Ketten­ kratzförderers die Kettentrommel so zwischen den beiden aufra­ genden Seitenwangen des Maschinenrahmens zu lagern, daß sie zu dessen offener Stirnseite her ausgebaut werden kann, ohne daß hierbei der Fördererantrieb vom Maschinenrahmen gelöst und abge­ zogen werden muß (DE-AS 17 56 355). Bei dieser Anordnung weist die Kettentrommel an beiden Enden jeweils axial vorspringende Kupplungsflachzapfen auf, mit der sie von der Stirnseite des Ma­ schinenrahmens her durch an den Seitenwangen desselben angeord­ nete Einführungsschlitze bis in die Lageröffnungen der Seiten­ wangen einschiebbar ist, wobei der antriebsseitige Kupplungs­ flachzapfen in eine entsprechende stirnseitige Kupplungsquernut der Abtriebswelle des außenseitig an der Seitenwange angebauten Fördererantriebs einschiebbar ist und die Lagesicherung mittels lösbarer Verschlußelemente in Gestalt von an den Seitenwangen des Maschinenrahmens innenseitig befestigten Halbringen bewirkt wird. Diese Bauweise ist vergleichsweise bauaufwendig. Bei der Demontage der Kettentrommel müssen die verschraubten Verschluß­ mittel in Gestalt von geteilten Tragringen gelöst und ausgebaut werden, was vor allem im Untertagebetrieb umständlich und lang­ wierig ist. Außerdem müssen die Lageröffnungen an den Seitenwan­ gen des Maschinenrahmens mit diesen schwächenden Einführungs­ schlitzen versehen werden.
Aufgabe der Erfindung ist es vor allem, eine Antriebsstation für Kettenkratzförderer, insbesondere solche für den Einsatz in Un­ tertagebetrieben, ohne übermäßigen Bauaufwand so auszugestalten, daß die Arbeiten bei der Montage und Demontage der Kettentrommel erleichtert werden, ohne daß hierbei verhältnismäßig schwerbau­ ende Kupplungsteile mit Schraubenverbindungen gelöst und aus dem Maschinenrahmen entfernt zu werden brauchen.
Die vorgenannte Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den im Kennzei­ chen des Patentanspruchs 1 angegebenen Merkmalen gelöst.
Bei der erfindungsgemäßen Antriebsstation erfolgt die Kupplung der Kettentrommel zumindest an der einen, die Antriebsseite bil­ denden Seite des Maschinenrahmens, zweckmäßig aber auch an der gegenüberliegenden Seite desselben, die ebenfalls eine Antriebs­ seite bilden kann, mittels einer Kupplungsvorrichtung, die eine in der Antriebsverbindung zwischen Getriebe und Kettentrommel axial verschieblich angeordnete, aus ihrer drehschlüssigen Kupp­ lung mit der Kettentrommel entkoppelbaren Kupplungswelle, die eine Zwischenwelle bildet, aufweist, die von der Kupplungsposi­ tion, in der die antriebsmäßige Verbindung zur Kettentrommel hergestellt ist, in eine Rückstellposition verstellbar ist, in der sie von der Kettentrommel gelöst ist. Bei einem einseitigen Fördererantrieb oder einem Doppelantrieb mit zu beiden Seiten des Maschinenrahmens angebauten Antriebssätzen wird die Ketten­ trommel zweckmäßig an ihren beiden Seiten jeweils über eine Kupplungsvorrichtung mit axial verschieblicher Kupplungswelle im Maschinenrahmen gelagert, so daß im entkuppelten Zustand der beiden Kupplungswellen die nun freiliegende Kettentrommel ent­ weder zur freien Stirnseite des Maschinenrahmens oder zur Ober­ seite desselben herausgenommen werden kann und bei der Montage entsprechend in den Einbauraum zwischen den Seitenwangen des Ma­ schinenrahmens wieder eingeführt werden kann, worauf die Kupp­ lungswellen wieder in die Kupplungsposition mit der Kettentrom­ mel gebracht werden. Möglich ist aber auch eine Anordnung, bei der die vorgenannte Kupplungsvorrichtung mit verstellbarer Kupp­ lungswelle nur an der einen Seite des Maschinenrahmens, die eine Antriebsseite bildet, angeordnet ist, während an der anderen Seite des Maschinenrahmens ein zweiter Antriebssatz an der Sei­ tenwange des Maschinenrahmens derart angebaut ist, daß hier die Getriebe-Ausgangswelle ohne Einschaltung der verstellbaren Kupp­ lungswelle in den Zahneingriff mit der Kettentrommel gebracht werden kann. In diesem Fall muß auf dieser Seite des Maschinen­ rahmens der Antriebssatz zur Montage und Demontage der Ketten­ trommel von der Seitenwange gelöst und abgezogen werden. Diese Gestaltungsform kann vor allem dann vorgesehen werden, wenn für das Lösen und Abziehen des Antriebssatzes vom Maschinenrahmen genügend Freiraum vorhanden ist, was im allgemeinen dann der Fall ist, wenn sich dieser Antriebssatz an der Versatzseite des Maschinenrahmens befindet. Die bei der erfindungsgemäßen An­ triebsstation verwendete Kettentrommel weist eine axiale Baulän­ ge auf, die etwa der lichten Innenbreite des Maschinenrahmens zwischen dessen Seitenwangen entspricht. Sie ist zweckmäßig mit einer innenverzahnten Innenbohrung für den Zahneingriff der Kupplungswelle (n) oder einseitig der Getriebe-Ausgangswelle versehen.
Die als Schiebewelle ausgebildete Kupplungswelle kann eine ver­ hältnismäßig kurze Baulänge erhalten. Ihre Verstellung läßt sich mit Vorteil mittels eines hydraulischen Verstellzylinders bewir­ ken, obwohl auch Verstellvorrichtungen anderer Art verwendbar sind, z. B. ein Spindelantrieb, eine magnetische Verstellvorrich­ tung oder auch ein handbetätigtes Verstellelement, z. B. ein sol­ ches in Gestalt eines Schwenkhebels oder Schiebers od. dgl.
Bei einer bevorzugten Ausgestaltungsform der Erfindung ist die Anordnung so getroffen, daß die axial verzahnte Kupplungswelle die Lageröffnung an der betreffenden Seitenwange des Maschinen­ rahmens durchgreift und sowohl gegenüber der Kettentrommel als auch gegenüber der Getriebe-Ausgangswelle in deren Achsrichtung zwischen der Kupplungsposition und der Entkupplungsposition der Kettentrommel verschieblich ist. Nach einem weiteren erfindungs­ wesentlichen Ausgestaltungsmerkmal sind die Kettentrommellager den Kupplungswellen zugeordnet, so daß die Kettentrommel über die mit ihr gekoppelten Kupplungswellen in den Lageröffnungen der Seitenwangen des Maschinenrahmens gelagert ist. Dabei ist die Anordnung zweckmäßig so getroffen, daß die Kupplungswellen jeweils zusammen mit dem zugeordneten, in der Lageröffnung der Maschinenrahmen-Seitenwange verschieblich geführten Kettentrom­ mellager zwischen der Kupplungsposition und der entkuppelten Po­ sition axial verschieblich sind, so daß die Kettentrommel ohne ihre Kettentrommellager aus- und eingebaut werden kann. Im übri­ gen empfiehlt es sich, bei einseitigem Fördererantrieb oder auch bei doppelseitigem Fördererantrieb das Getriebe im Abstand zu der zugeordneten Seitenwange des Maschinenrahmens an einem Zwi­ schenkasten anzubauen, welcher die Kupplungswelle, zweckmäßig zusammen mit der Verstellvorrichtung bzw. dem hydraulischen Ver­ stellzylinder aufnimmt und der vorteilhafterweise an der betref­ fenden Seitenwange z. B. durch Verschraubung lösbar angeschlossen wird. Die erfindungsgemäße Antriebsstation kann mit Vorteil auch, wie an sich bekannt, als Kreuzrahmen ausgeführt sein, an dem der einen Strebförderer bildende Kettenkratzförderer und der quer hierzu verlaufende, einen Streckenförderer bildende Ketten­ kratzförderer mit ihren Enden verbunden sind und der hierbei die Haufwerksübergabe zwischen Streb- und Streckenförderer bildet. Hierbei wird zweckmäßig zumindest der abbaustoßseitig am Kreuz­ rahmen befindliche Antriebssatz des Strebfördererantriebs über den genannten Zwischenkasten am Kreuzrahmen angebaut.
Weitere vorteilhafte Gestaltungsmerkmale der erfindungsgemäßen Antriebsstation sind in den einzelnen Ansprüchen angegeben und ergeben sich im übrigen aus der nachfolgenden Beschreibung der in der Zeichnung gezeigten Ausführungsbeispiele.
In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 in Draufsicht zwei im rechten Winkel zueinander fördernde, einen Siebförderer und einen Strecken­ förderer bildende Kettenkratzförderer zusammen mit der als Kreuzrahmen ausgebildeten Antriebsstation und den hier befindlichen Antriebssätzen des Strebförder­ erantriebs;
Fig. 2 einen vertikalen Teilschnitt durch den z. B. als Kreuzrahmen ausgebildeten Maschinenrahmen mit an dessen einer Seite angebautem Fördererantrieb nebst dessen Wellenkupplung mit der Kettentrommel nach der Erfindung;
Fig. 3 in der Schnittdarstellung der Fig. 2 eine erfindungs­ gemäße Antriebsstation mit Doppelantrieb, wobei jedem Antriebssatz eine Kupplungsvorrichtung der erfin­ dungsgemäßen Art zugeordnet ist, in schematischer Vereinfachung;
Fig. 4 im Axialschnitt eine geänderte Ausführungsform der in der Wellenverbindung zwischen Getriebe und Ketten­ trommel angeordneten Kupplungswelle, ebenfalls in starker schematischer Vereinfachung.
Fig. 5 in einem axialen Teilschnitt eine gegenüber der An­ ordnung nach Fig. 2 geänderte Ausführung des der Kupplungswelle zugeordneten hydraulischen Verstell­ zylinders.
Die in Fig. 1 gezeigte Antriebsstation 1 weist einen Maschinen­ rahmen 2 in Gestalt eines Kreuzrahmens auf, der eine Haufwerks­ übergabe zwischen einem den Strebförderer bildenden Kettenkratz­ förderer 3 und einem hierzu rechtwinklig verlaufenden, einen Streckenförderer bildenden Kettenkratzförderer 4 bildet. Solche Fördersysteme sind allgemein bekannt, z. B. aus der DE 34 08 282 A1 oder der DE 40 38 230 A1, auf deren Offenbarungsinhalt hier Bezug genommen wird. Die beiden Kettenkratzförderer 3 und 4 sind mit ihren aus einzelnen Rinnenschüssen zusammengebauten Förder­ rinnen an dem als Kreuzrahmen ausgebildeten Maschinenrahmen 2 so zusammengeschlossen, daß das vom Strebförderer in Pfeilrichtung F zugeführte, am Kohlenstoß mittels einer Gewinnungsmaschine, wie z. B. eines Kohlenhobels oder einer Walzenschrämmaschine, ab­ gebaute Fördergut im Kreuzrahmen dem fördernden Obertrum des in Pfeilrichtung F1 fördernden Streckenförderers übergeben wird. Dabei ist der Kreuzrahmen im allgemeinen mit einem Schrägabwei­ weiser 5 versehen, der das grobstückige Fördergut dem fördernden Obertrum des Streckenförderers 4 zuführt, während das kleinstüc­ kige Fördergut über Bodenöffnungen im Bodenblech des Kreuzrah­ mens dem fördernden Obertrum des Streckenförderers 4 übergeben wird. Die beiden Kettenkratzförderer 3 und 4 bestehen, wie be­ kannt, entweder jeweils aus einem Mittelketten- oder Doppel- Mittelkettenkratzförderer, können aber auch aus einem Doppel- Außenkettenkratzförderer bestehen. Die endlosen Kratzerketten­ bänder sind aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht gezeigt. Das Kratzerkettenband des Streckenförderers 4 ist an der Abbaustoß­ seite des Kreuzrahmens 2 an einer Kettentrommel umgelenkt, wel­ che die antriebslose Umkehre des Streckenförderers bildet und hinter einer lösbaren Abdeckung 6 angeordnet ist. Das Kratzer­ kettenband des Strebförderers 3 ist im Kreuzrahmen 2 unter dem Schrägabweiser 5 hindurchgeführt und streckenseitig hinter die­ sem über eine Kettentrommel 7 vom Obertrum in das Untertrum umgelenkt, wobei dieser Kettentrommel 7 der Strebfördererantrieb zugeordnet ist. Dieser besteht im gezeigten Ausführungsbeispiel aus einem Doppelantrieb mit zwei aus Getriebemotoren bestehenden Antriebsätzen 8 und 9, von denen in Fig. 1 lediglich das Getrie­ be 10 bzw. 11 gezeigt ist. Die beiden Antriebssätze sind mit ihren Getrieben 10 und 11 an den gegenüberliegenden Seiten des Maschinenrahmens 2 angebaut. Dabei ist der versatzseitige An­ triebssatz 8 mit seinem Getriebe 10 unmittelbar an der betref­ fenden Seitenwange des Maschinenrahmens 2 durch Verschraubung angeschlossen, während das Getriebe 11 des abbaustoßseitigen An­ triebssatzes 9 unter Zwischenschaltung eines Zwischenkastens 12 an der betreffenden Seitenwange des Maschinenrahmens 2 angebaut ist. Das Getriebe 11 ist als Winkelgetriebe ausgeführt, mit des­ sen Eingangswelle 11′ der nicht-gezeigte Antriebsmotor verbunden ist. Es ist erkennbar, daß der abbaustoßseitige Antriebssatz 9 mit seinem Getriebe 11 und Getriebemotor parallel zum Maschinen­ rahmen 2 und in geringstmöglichem Abstand zu diesem angeordnet ist, wobei der Zwischenkasten 12 den Anbaubereich der Abdeckung 6 überbrückt. Der versatzseitige Antriebssatz 8 ist mit Motor und Getriebe 10 rechtwinklig an der betreffenden Seitenwange des Maschinenrahmens 2 angebaut, so daß er sich nach Lösen der Ver­ schraubung zur Versatzseite hin von dem Maschinenrahmen bzw. dem Kreuzrahmen abziehen läßt. Im übrigen kann der Maschinenrahmen 2 im Anbaubereich der beiden Antriebssätze an seiner freien Stirn­ seite und auch an seiner Oberseite durch lösbare Abdeckungen nach außen hin abgedeckt sein.
In Fig. 2 ist in einem Ausführungsbeispiel die Kettentrommelver­ lagerung des den Strebförderer 3 bildenden Kettenkratzförderers und die Antriebsverbindung zwischen Fördererantrieb und Ketten­ trommel für den abbaustoßseitigen Antriebssatz 9 gezeigt. Der Maschinenrahmen 2, der hier nur halbseitig gezeigt ist, weist, wie üblich vertikale Seitenwangen 13 auf, die mit Lageröffnungen 14 versehen sind, in denen die Kettentrommellager angeordnet sind. Die Kettentrommel 7, die hier im Mittelbereich mit zwei Kettensternen 15 für das Kratzerkettenband eines Doppel-Mittel­ kettenkratzförderes versehen ist, weist eine axiale Baulänge auf, die etwas kleiner ist als der lichte Innenabstand der bei­ den parallelen Seitenwangen 13 des Maschinenrahmens 2. Dabei ist die zu ihrer vertikalen Mittelebene symmetrische Kettentrommel 7 an jedem ihrer beiden Enden mit einer als Sackbohrung ausgebil­ deten Innenbohrung 16 mit Innenverzahnung 17 versehen. In Fig. 2 angedeutet ist die Getriebe-Ausgangswelle 18 des Getriebes 11, mit der ein in den Zwischenkasten 12 vorspringendes Zwischenwel­ lenteil 19 drehschlüssig fest verbunden ist. Im gezeigten Aus­ führungsbeispiel besteht das Zwischenwellenteil 19 aus einem Wellenzapfen 20, der mit einer Außenverzahnung in eine innenver­ zahnte Sackbohrung der Getriebe-Ausgangswelle 18 einfaßt und mit dieser axial unverschieblich verbunden ist. Mit dem Wellenzapfen 20 einstückig verbunden ist ein Kopfstück 21, das mit einer axialen Innenverzahnung 22 versehen ist. Das Zwischenwellenteil 19 bildet zusammen mit einer kurzen Kupplungswelle 23 eine Kupp­ lungsvorrichtung, über die die Getriebe-Ausgangswelle 18 mit der Kettentrommel 7 antriebsmäßig gekuppelt werden kann. Die Kupp­ lungswelle 23 ist als Schiebewelle in Richtung des Doppelpfeiles S axial verschieblich geführt, um die Kupplung mit der Ketten­ trommel 7, wie in Fig. 2 gezeigt, herzustellen oder aber die Kettentrommel 7 von der Getriebe-Ausgangswelle zu entkoppeln. Im gezeigten Ausführungsbeispiel weist die die Lageröffnung 14 an der Seitenwange 13 durchgreifende Kupplungswelle 23 einen im Durchmesser erweiterten zylindrischen Wellenkopf 24 auf, der mit einer Außenverzahnung 25 versehen ist und im Kupplungszustand mit der axialen Außenverzahnung 25 im Zahneingriff mit der In­ nenverzahnung 17 der Kettentrommel 7 steht. Mit dem Wellenkopf 24 einstückig verbunden ist ein im Durchmesser abgesetzter Wel­ lenzapfen 26, der an seinem äußeren Endbereich eine axiale Au­ ßenverzahnung 27 aufweist, mit der er im Zahneingriff mit der Innenverzahnung 22 des Kopfstücks 21 des Zwischenwellenteils 19 steht. Dabei ist die Anordnung so getroffen, daß in der innen­ verzahnten Innenbohrung des Kopfstücks 21 ein solches Spiel in Pfeilrichtung S vorhanden ist, daß die Kupplungswelle 23 von der in Fig. 2 gezeigten Kupplungsposition in Richtung auf die Ge­ triebe-Ausgangswelle 18 soweit zurückgestellt werden kann, daß der Wellenkopf 24 vollständig aus der Innenbohrung 16 der Ket­ tentrommel 7 herausgezogen ist, so daß diese an dieser Seite des Maschinenrahmens 2 für die Demontage oder Montage von der An­ triebsverbindung entkuppelt ist.
Der Wellenkopf 24 weist an seinem inneren Ende einen festen Zen­ trieransatz 28 auf, mit dem er im Kupplungszustand in eine ent­ sprechende Zentrierausnehmung 29 am Grund der Innenbohrung 16 der Kettentrommel einfaßt, wodurch die Kupplungswelle 23 zur Kettentrommelachse zentriert und die Außenverzahnung 17 im För­ derbetrieb entlastet wird. Der Zentrierfortsatz 28 ist im Durch­ messer gegenüber dem Wellenkopf 24 abgesetzt. Der die Außenver­ zahnung 27 tragende Abschnitt der Kupplungswelle 23 endet an einer Ringnut 30. Im Bereich zwischen der Ringnut 30 und dem Wellenkopf 24 ist die als Zwischenwelle in die Antriebsverbin­ dung eingeschaltete Kupplungswelle 23 im Kettentrommellager ge­ lagert. Dieses besteht aus einer Lagerstütze 31 in Gestalt eines in der Lageröffnung 14 der Seitenwange 13 in Pfeilrichtung S ge­ führten Lagerringes mit darin angeordnetem, die Kupplungswelle umschließenden Wälzlager 32. Es ist erkennbar, daß die Ketten­ trommel 7 über das der Kupplungswelle 23 zugeordnete Kettentrom­ mellager 31, 32 im Maschinenrahmen 2 gelagert ist. Dieses Ket­ tentrommellager ist mit der Kupplungswelle 23 gekoppelt, so daß es von dieser mitgenommen wird, wenn sie von der gezeigten Kupp­ lungsposition in die entkuppelte Position zu dem Zwischenwellen­ teil 19 hin bewegt wird. Das Wälzlager 32 ist mit Hilfe eines Sicherungsringes 33 an der Kupplungswelle 23 axial unverschieb­ lich gehalten. Vorzugsweise ist die ringförmige Lagerstütze 31 des Kettentrommellagers so ausgeführt, daß sie bei der Rückstel­ lung der Kupplungswelle 23 sich in der zylindrischen Lageröff­ nung 14 führt und bei vollständig in die entkuppelte Position zurückgestellter Kupplungswelle 23 noch teilweise in der Lager­ öffnung verbleibt.
Die axiale Verschiebung der Kupplungswelle 23 zur Herstellung und zum Lösen der Kupplung mit der Kettentrommel 7 erfolgt mit­ tels einer Verstellvorrichtung, im gezeigten Ausführungsbeispiel mittels eines hydraulischen Verstellzylinders 34, der im Inneren des Zwischenkastens 12 angeordnet ist, der außenseitig an der Seitenwange 13, vorzugsweise durch Verschraubung, fest angebaut ist und an dessen äußerem Ende das Getriebe 11, vorzugsweise ebenfalls durch Verschraubung, angeschlossen ist. Der Verstell­ zylinder 34 ist als doppeltwirkender hydraulischer Zylinder ausgebildet. Er umschließt konzentrisch die Kupplungswelle 23 und das Zwischenwellenteil 19 und wird von diesen axial durch­ griffen. Sein Zylinderteil 35 weist am Außenmantel einen festen Bund 36 auf, mit dem es sich gegen den Zwischenkasten 12 ab­ stützt. Dieser weist an der Innenseite seines Mantels im Abstand zueinander angeordnete Anschläge 37, 38 auf, zwischen denen der Bund 36 des Zylinderteils 35 gehalten ist, wobei mindestens einer dieser Anschläge, z. B. der Anschlag 38 zum Ein- und Aus­ bauen des Verstellzylinders lösbar am Zwischengehäuse 12 ange­ ordnet ist. Der Verstellzylinder 34 weist eine beidseitig aus dem Zylinderteil 35 herausgeführte rohrförmige Kolbenstange 39 auf, welche die Kupplungswelle 23 und auch das Zwischenwellenteil 19 konzentrisch umschließt und einen im Zylinderteil 35 geführten Ringkolben 40 trägt. Mit dem der Seitenwange 13 zugewandten Ende ist die Kolbenstange 39 mit der Kupplungswelle 23 verbunden, z. B. über einen Kupplungsring 41, der auf der Kupplungswelle sitzt und mit der äußeren Lagerstütze 31 des Kettentrommel­ lagers und/oder auch unmittelbar mit der Kupplungswelle axial unverschieblich verbunden ist. Durch Druckbeaufschlagung des Ringzylinderraumes auf der einen oder anderen Seite des Ringkol­ bens 40 kann somit die Kupplungswelle 23 in Richtung des Doppel­ pfeiles S axial verstellt werden. Wird der in Fig. 2 auf der linken Seite des Ringkolbens 40 liegende Ringzylinderraum des Verstellzylinders 34 vom hydraulischen Druckmedium beauf­ schlagt, so wird von der sich nach rechts bewegenden Kolbenstan­ ge 39 die Kupplungswelle 23 zusammen mit dem Kettentrommellager 31, 32 in Richtung auf die Getriebe-Ausgangswelle 18 verstellt, wobei sich die Kupplungswelle 23 aus der Innenbohrung 16 der Kettentrommel 7 vollständig heraus schiebt, wodurch die Ketten­ trommel für die Demontage und Montage freigegeben wird. Bei Druckbeaufschlagung des Verstellzylinders in Gegenrichtung wird dagegen die Kupplungswelle 23 von der entkuppelten Position in die gezeigte Kupplungsposition zurückgestellt. Bei den Stellbe­ wegungen wird die Kupplungswelle 23 einerseits durch ihren Zahn­ eingriff mit den Verzahnungen an der Kettentrommel und am Zwi­ schenwellenteil und andererseits durch die Lagerstütze 31 des Kettentrommellagers geführt. Die beschriebene Anordnung bildet demgemäß eine in der Antriebsverbindung zwischen Getriebe und Kettentrommel angeordnete Schiebekupplung.
An der anderen Seite des Maschinenrahmens 2 kann eine entspre­ chende Schiebekupplung vorgesehen sein. Werden beide Schiebe­ kupplungen in die Entkupplungsposition gebracht, so läßt sich die Kettentrommel 7 wahlweise nach oben oder aber zu der freien Stirnseite des Maschinenrahmens 2 hin aus diesem herausnehmen und bei der Montage entsprechend in den Maschinenrahmen einfüh­ ren. Es besteht aber auch die Möglichkeit, an der gegenüberlie­ genden Seite des Maschinenrahmens, wo sich gemäß Fig. 1 der Ge­ triebesatz 8 befindet, den Fördererantrieb ohne Schiebekupplung und Zwischenkasten 12 an der hier befindlichen Seitenwange des Maschinenrahmens 2 anzuschließen, wobei die Ausgangswelle des Getriebes 8 die Lageröffnung 14 an dieser Seite des Maschinen­ rahmens durchfaßt und z. B. mit einer Außenverzahnung in eine an dieser Seite der Kettentrommel 7 befindliche innenverzahnte In­ nenbohrung einfaßt. In diesem Fall muß aber zur Montage und De­ montage der Kettentrommel das Getriebe 8 von der betreffenden Seitenwange 13 des Maschinenrahmens gelöst und von diesem abge­ zogen werden, um den Eingriff der Getriebe-Ausgangswelle des Ge­ triebes 8 an der Kettentrommel 7 zu lösen und damit die Ketten­ trommel an dieser Seite für die Demontage zu entkoppeln. Diese Anordnung kann vor allem dann in Betracht gezogen werden, wenn der Antriebssatz 8 sich auf der Versatzseite des Strebförderers bzw. seines Maschinenrahmens 2 befindet und genügend Arbeitsraum für das Abziehen des Antriebssatzes 8 vom Maschinenrahmen vor­ handen ist.
Fig. 3 zeigt in schematischer Vereinfachung die zwischen den beiden Seitenwangen 13 des Maschinenrahmens 2 gelagerte Ketten­ trommel 7, wobei an beiden Seitenwangen jeweils ein Zwischen­ kasten 12 angebaut ist, der die als Schiebekupplung ausgebildete Kupplungsvorrichtung aufnimmt. Diese können untereinander gleich ausgebildet sein und der in Fig. 2 gezeigten Ausführung entspre­ chen. In Fig. 3 nicht gezeigt sind die Kettentrommellager und die den Kupplungsvorrichtungen zugeordneten hydraulischen Ver­ stellzylinder 34. Anstelle dieser Verstellzylinder können aber auch andere Verstellvorrichtungen vorgesehen werden.
Wie in Fig. 4 ebenfalls nur schematisch angedeutet ist, kann das in Fig. 2 gezeigte Zwischenwellenteil 19, das einen festen Fort­ satz der Getriebe-Ausgangswelle 18 bildet, auch so ausgeführt sein, daß es mit einer axialen Außenverzahnung in eine entspre­ chende Innenverzahnung der Kupplungswelle 23 einfaßt, die in diesem Fall als Hohlwelle ausgeführt ist, die sich über die Ver­ zahnung in Richtung des Doppelpfeiles S auf dem Zwischenwellen­ teil 19 der Schiebekupplung führt. Auch hier kann die Kupplungs­ welle 23 mit einem die Lageröffnung 14 an der Seitenwange 13 des Maschinenrahmens durchfassenden an ihr fest angeordneten Wellenkopf 24 versehen sein, der im Kupplungszustand in die Innenbohrung 16 der Kettentrommel drehschlüssig einfaßt, wobei auch in diesem Fall die Drehschlußverbindung zweckmäßig durch Außen- und Innenverzahnung erfolgt.
Bei einseitigem Förderantrieb kann die Kettentrommel 7 an der dem Fördererantrieb gegenüberliegenden Seite des Maschinenrah­ mens 2 in einem sogenannten Blindlager gelagert werden, und zwar ebenfalls unter Verwendung einer Schiebekupplung mit axial ver­ schieblicher Kupplungswelle, wobei sich diese aber nicht in der Antriebsverbindung zum Fördererantrieb bzw. dessen Getriebe be­ findet.
Fig. 5 zeigt in einer Teilansicht die Kupplungsvorrichtung nach Fig. 2 mit geändertem Verstellzylinder 34, der auch hier aus einem doppeltwirkenden hydraulischen Verstellzylinder besteht und der, wie auch in Fig. 2 gezeigt, so ausgeführt ist, daß er von der Kupplungswelle 23 und der Getriebewelle 18 bzw. der an dieser angeordneten Zwischenwelle 19 axial durchgriffen wird. Das Zylinderteil 35 des Verstellzylinders 34 ist hier von zuein­ ander konzentrisch angeordneten, über einen ringförmigen Zylin­ derboden 35′ verbundenen zueinander konzentrischen rohrförmigen Zylinderwandungen 35′′ und 35′′′ gebildet, die einen Ringzylin­ derraum 35′′′′ einschließen, in dem die rohrförmige Kolbenstange 39 mit dem an ihrem Ende angeordneten Ringkolben 40 geführt ist. Auch hier ist die Kolbenstange 39 mit ihrem außenliegenden Ende über einen Kupplungsring 41 mit dem Kettentrommellager und der Kupplungswelle 23 verbunden, so daß bei hydraulischer Druckbe­ aufschlagung des Ringzylinderraumes 35′′′′ auf der einen oder anderen Seite des Ringkolbens 40 die Kupplungswelle 23, wie im Zusammenhang mit Fig. 2 beschrieben, von der Kupplungsposition in die entkuppelte Position und umgekehrt verstellt werden kann. Die in Fig. 5 gezeigte Bauart des Verstellzylinders 34 mit nur einseitig aus diesem herausgeführter Kolbenstange 39 führt zu einer kürzeren Baulänge des Verstellzylinders und der zugeordne­ ten Kupplungsvorrichtung.
Ferner zeigt Fig. 5, daß hier das ringförmige Zylinderteil 35 des Verstellzylinders 34 zwischen seinen Enden zwischen den An­ schlägen 37 und 38 am Zwischenkasten 12 axial unverschieblich festgelegt ist, wobei auch hier mindestens einer der Anschläge von der Außenseite des Zwischenkastens her zur Montage und De­ montage des Verstellzylinders lösbar am Zwischenkasten angeord­ net ist.
Es versteht sich, daß die Erfindung auf die vorstehend beschrie­ benen Ausführungsbeispiele nicht beschränkt ist, auch nicht auf das in Fig. 1 gezeigte Ausführungsbeispiel, bei dem der Maschi­ nenrahmen als Kreuzrahmen ausgeführt ist. Die erfindungsgemäße Antriebsstation läßt sich vielmehr auch bei Kettenkratzförderern der üblichen Bauarten vorsehen, die als Einzelförderer einge­ setzt werden.

Claims (22)

1. Antriebsstation für Kettenkratzförderer, insbesondere für den Einsatz in Bergbau-Gewinnungsbetrieben, mit einem Maschinen­ rahmen, an dem zumindest einseitig der Fördererantrieb seit­ lich angebaut ist, mit einer zwischen Seitenwangen des Ma­ schinenrahmens angeordneten, in Kettentrommellagern gelager­ ten und vom Fördererantrieb angetriebenen Kettentrommel für den Antrieb und die Umlenkung des von einem oder mehreren parallelen Kettensträngen gebildeten Kratzerkettenbandes, und mit einer die Getriebe-Ausgangswelle des oder der Fördereran­ triebe mit der Kettentrommel antriebsmäßig verbindenden Kupp­ lungsvorrichtung, wobei die Kettentrommel im entkuppelten Zustand bei im Anbauzustand verbleibendem Fördererantrieb aus der Einbauposition im Maschinenrahmen quer zu ihrer Längs­ achse aus dem Maschinenrahmen entfernbar und in diesen ein­ führbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplungsvorrichtung eine in der Antriebsverbin­ dung zwischen Getriebe (10, 11) und der Kettentrommel (7) axial verschieblich angeordnete, aus ihrer drehschlüssigen Kupplung mit der Kettentrommel (7) entkoppelbare Kupplungs­ welle (23) mit zugeordneter Verstellvorrichtung aufweist.
2. Antriebsstation nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß bei einseitigem Fördererantrieb oder einem Doppelantrieb mit zu beiden Seiten des Maschinenrahmens (2) angeordneten Antriebssätzen (8, 9) die Kettentrommel (7) zu ihren beiden Seiten jeweils über eine Kupplungsvorrichtung mit axial verschieblicher Kupplungswelle (23) im Maschinen­ rahmen (2) gelagert ist.
3. Antriebsstation nach Anspruch 1 oder 2, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Kettentrommel (7), deren axiale Baulänge nicht größer ist als die lichte Innenbreite des Maschinenrahmens (2) zwischen dessen Seitenwangen (13), endseitig eine innenverzahnte Innenbohrung für den Eingriff einer mit Außenverzahnung (25) versehenen Kupplungswelle (23) aufweist.
4. Antriebsstation nach einem der Ansprüche 1 bis 3, da­ durch gekennzeichnet, daß die Verstell­ vorrichtung aus einem, vorzugsweise doppeltwirkenden, hydrau­ lischen Verstellzylinder (34) besteht.
5. Antriebsstation nach einem der Ansprüche 1 bis 4, da­ durch gekennzeichnet, daß an der einen oder an jeder Seite der Kettentrommel (7) die axial verzahnte Kupplungswelle (23) die Lageröffnung (14) an der betreffenden Seitenwange (13) des Maschinenrahmens (2) durchgreift und so­ wohl gegenüber der Kettentrommel (7) als auch gegenüber der Getriebe-Ausgangswelle in deren Achsrichtung zwischen der Kupplungsposition und der Entkupplungsposition der Ketten­ trommel (7) verschieblich ist.
6. Antriebsstation nach einem der Ansprüche 1 bis 5, da­ durch gekennzeichnet, daß das oder die Kettentrommellager (31, 32) der oder den Kupplungswellen (23) zugeordnet ist bzw. sind.
7. Antriebsstation nach Anspruch 6, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Kupplungswelle (23) jeweils zu­ sammen mit dem zugeordneten, in der Lageröffnung (14) der Ma­ schinenrahmen-Seitenwange (13) verschieblich geführten Ket­ tentrommellager (31, 32) zwischen der Kupplungsposition und der Entkupplungsposition axial verschieblich ist.
8. Antriebsstation nach einem der Ansprüche 1 bis 7, da­ durch gekennzeichnet, daß bei ein­ seitigem Fördererantrieb oder bei doppelseitigem Förderer­ antrieb das Getriebe (10, 11) im Abstand zu der zugeordneten Seitenwange (13) des Maschinenrahmens (2) an einem Zwischen­ kasten (12) angebaut ist, welches die Kupplungswelle (23) aufnimmt.
9. Antriebsstation nach Anspruch 8, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Zwischenkasten (12) als ein an der betreffenden Seitenwange (13) des Maschinenrahmens (2) lösbar angeordnetes Anbaugehäuse ausgeführt ist.
10. Antriebsstation nach Anspruch 8 oder 9, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Verstellvorrichtung für die Kupplungswelle (23) im Zwischenkasten (12) angeordnet ist.
11. Antriebsstation nach einem der Ansprüche 1 bis 10, da­ durch gekennzeichnet, daß die Kupp­ lungswelle (23) an ihrem außenliegenden Ende über eine Axial­ verzahnung mit der Getriebe-Ausgangswelle oder mit einem an dieser angeordneten Zwischenwellenteil (19) drehschlüssig und axial verschieblich gekoppelt ist.
12. Antriebsstation nach Anspruch 11, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Zwischenwellenteil (19) aus einem eine Innenverzahnung (22) aufweisenden Kopfstück (21) und einem mit diesem fest verbundenen Wellenzapfen (20) besteht, der mit seiner Außenverzahnung in eine innenverzahn­ te Bohrung der Getriebe-Ausgangswelle (2) einfaßt, während die Kupplungswelle (23) mit ihrer Außenverzahnung (27) axial verschieblich und drehschlüssig mit der Innenverzahnung (22) des Kopfstücks (21) im Zahneingriff steht.
13. Antriebsstation nach einem der Ansprüche 1 bis 12, da­ durch gekennzeichnet, daß die oder jede Kupplungswelle (23) aus einem im Durchmesser erweiterten, in die innenverzahnte Innenbohrung (16) der Kettentrommel (7) einführbaren außenverzahnten Wellenkopf (24) und einem hier­ mit fest verbundenen, im Durchmesser abgesetzten Wellenzapfen (26) besteht, der im Kettentrommellager (31, 33) gelagert und durch axiale Verzahnung mit der Getriebe-Ausgangswelle oder dem hiermit verbundenen Zwischenwellenteil (19) verschieblich und drehschlüssig gekoppelt ist.
14. Antriebsstation nach einem der Ansprüche 1 bis 13, da­ durch gekennzeichnet, daß die oder jede Kupplungswelle (23) an ihrem der Kettentrommel (7) zugewand­ ten Ende einen axialen Zentrieransatz (28) aufweist, mit dem sie im Kupplungszustand in eine entsprechende Zentrieraus­ nehmung (29) am Grund der als Sackbohrung ausgeführten Innen­ bohrung (16) der Kettentrommel (7) einfaßt.
15. Antriebsstation nach einem der Ansprüche 1 bis 14, da­ durch gekennzeichnet, daß das der Kupp­ lungswelle (23) zugeordnete Kettentrommellager (31, 32) als Wälzlager ausgeführt ist, dessen ringförmige Lagerstütze (31) in der Lageröffnung (14) der Maschinenrahmen-Seitenwange (13) auf den gesamten axialen Verstellweg der Kupplungswelle (23) geführt ist.
16. Antriebsstation nach einem der Ansprüche 4 bis 15, da­ durch gekennzeichnet, daß der hydrau­ lische Verstellzylinder (34) mit seinem Zylinderteil (35) und seiner rohrförmigen Kolbenstange (39) die zugeordnete Kupp­ lungswelle (23) umschließt.
17. Antriebsstation nach Anspruch 16, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Zylinderteil (35) des Verstellzylinders (34) an seinem Mantel gegen das Zwischenge­ häuse (12) abgestützt ist, während die die Kupplungswelle (23) umgreifende rohrförmige Kolbenstange (39) beidendig aus dem Zylinderteil herausgeführt ist.
18. Antriebsstation nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß die rohrförmige Kolben­ stange (39) des Verstellzylinders (34) endseitig mit der das Wälzlager (32) aufnehmenden Lagerstütze (31) des Kettentrom­ mellagers unmittelbar oder über ein Zwischenglied, z. B. einen Kupplungsring (41) od. dgl., gekoppelt ist.
19. Antriebsstation nach einem der Ansprüche 16 bis 18, da­ durch gekennzeichnet, daß das Zylin­ derteil (35) des Verstellzylinders (34) an seinen Enden oder an einem an seiner Mantelaußenseite fest angeordneten Bund (36) zwischen Anschlägen (36, 37) des Zwischengehäuses (12) gehalten ist, wobei mindestens einer dieser Anschläge lösbar ist.
20. Antriebsstation nach Anspruch 16, 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, daß das Zylinderteil (35) des von der Kupplungswelle (23) axial durchgriffenen Ver­ stellzylinders (34) von zueinander konzentrisch angeordneten, über einen ringförmigen Zylinderboden (35′) verbundenen und einen Ringzylinderraum (35′′′′) einschließenden rohrförmigen Zylinderwandungen (35′′, 35′′′) gebildet ist, wobei im Ring­ zylinderraum (35′′′′) die rohrförmige Kolbenstange (39) des Verstellzylinders mit dem an ihrem Ende angeordneten Ringkol­ ben (40) geführt ist.
21. Antriebsstation nach einem der Ansprüche 1 bis 20, da­ durch gekennzeichnet, daß bei einem aus einem Doppelantrieb bestehenden Fördererantrieb nur der, z. B. auf der Abbaustoßseite befindliche Antriebssatz (9) über ein Zwischengehäuse (12) mit der von der Kupplungswelle (23) ge­ bildeten Kupplungsvorrichtung am Maschinenrahmen (2) ange­ ordnet ist, während der auf der gegenüberliegenden Seite des Maschinenrahmens (2) befindliche Antriebssatz (8) ohne Zwi­ schengehäuse (12) an der Seitenwange (13) des Maschinenrah­ mens (2) angebaut ist und seine Getriebe-Ausgangswelle un­ mittelbar oder über ein Zwischenglied mit der Kettentrommel (7) antriebsmäßig lösbar gekoppelt ist.
22. Antriebsstation nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß der Maschinenrahmen (2), wie an sich bekannt, als Kreuzrahmen ausgeführt ist, an dem der einen Strebförderer bildende Ket­ tenkratzförderer (3) und der quer hierzu verlaufende, einen Streckenförderer bildende Kettenkratzförderer (4) mit ihren Enden verbunden sind und der eine Haufwerksübergabe zwischen Streb- und Streckenförderer bildet.
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