DE3490007C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer
Silizium-Solarzelle, bei welchem ein flach-ebenes Silizium-Substrat
mit einem pn-Übergang benachbart der ersten von
zwei gegenüberliegenden Hauptoberflächen erzeugt, auf der
ersten Substratoberfläche ein dielektrischer Antireflexionsüberzug
auf Siliziumnitridbasis erzeugt und zum Anbringen
der elektrischen Kontakte selektiv geätzt wird sowie an
der ersten und der zweiten Oberfläche elektrische Kontakte
gebildet werden.
Bisher umfaßte ein gebräuchliches Verfahren zur Herstellung
von Silizium-Solarzellen die folgenden
Schritte: Erzeugen eines PN-Übergangs durch Eindiffundieren
einer geeigneten Dotierung in die Vorderseite
eines Siliziumplättchens oder -bandes; Ätzen eines
Ohmschen Gitterelektrodenmusters in einer auf dieser
Vorderseite gebildeten dielektrischen Maskierungsschutzschicht;
Abscheiden einer Nickelplattierung auf
sämtlichem durch die Ätzung freigelegtem Silizium;
Aufplattieren von Kupfer und Zinn über dem Nickel; Entfernung
der verbliebenen dielektrischen Maskierungsschicht
von der Vorderseite; sowie Anbringung eines Antireflexionsüberzugs
auf den neu freigelegten Bereichen der
Vorderseite. Bei den bekannten Verfahren war die dielektrische
Maskierungsschicht üblicherweise ein Siliziumoxid,
und das Aufplattieren von Nickel und Kupfer erfolgte
mittels stromloser Abscheidung bzw. mittels Elektroplattierung.
Auf die stromlose Nickelabscheidung folgte
üblicherweise eine Erhitzung des Siliziumplättchens auf
eine Temperatur von etwa 250°C zum Zwecke der Bildung
von Nickelsilizid an der Nickel/Silizium-Grenzfläche, um
das Nickel zu einem gut haftenden Ohmschen Kontakt zu
machen. Das Nickel wirkt als Diffusionsbarriere für die
im Elektroplattierverfahren aufgebrachte Kupfer-Leiterschicht.
Bei den bekannten Verfahren mit Nickelmetallisierung
wurde der PN-Übergang typischerweise bis zu einer
Tiefe von etwa 5 Mikron erzeugt. Zellen, die mit oberflächennäheren,
weniger tiefen PN-Übergängen, d. h. PN-Übergängen
von etwa 3500 Å-Einheiten Tiefe, ausgebildet waren,
wurden als unbefriedigend angesehen, und zwar wegen
einer durch Nickeldiffusion während der Sinterung verursachten
Zunahme des Sperr-Leckstroms. Das Problem der Erhöhung
des Sperr-Leckstroms kann dadurch entschärft werden,
daß man die PN-Übergänge so ausgebildet, daß sie in
den unmittelbar unterhalb der Nickelmetallisierung liegenden
Bereichen tiefer liegen. Die Erzeugung eines abgestuften
PN-Übergangs erfordert jedoch entweder eine
gleichzeitige Diffusion aus einer Gasatmosphäre und einer
dotierten SiO₂-Quelle, wie in der US-Patentschrift
41 52 824 beschrieben, oder zumindest zwei in Aufeinanderfolge
ausgeführte Diffusionen. Beide Arten der
Erzeugung eines abgestuften PN-Übergangs erhöhen die Gestehungskosten.
Auch besteht bei der Erzeugung eines abgestuften
PN-Übergangs aus einer dotierten SiO₂-Quelle
die Gefahr einer Verschlechterung von lebensdauerabhängigen
Parametern (V oc und J sc ) und einer dadurch bedingten
Verringerung der Diffusionslängen und des Solarzellen-Wirkungsgrads.
Und diese Verschlechterung zeigt steigende
Tendenz mit zunehmender Oberflächengröße des Siliziumplättchens
und wurde sowohl an Zellen beobachtet, die aus
nach dem Czochralski-Verfahren (CZ) gezogenem einkristallinem
Silizium hergestellt waren, wie auch an Zellen, die
aus im sogenannten EFG-Verfahren gezogenem Silizium hergestellt
waren (bei einem EFG-Verfahren="edge-defined
film-fed growth" handelt es sich um ein Verfahren, bei
welchem aus einem randkantenbegrenzten nachgefüllten Kapillarschlitz
ein Schmelzefilm gezogen wird) (das im EFG-Verfahren hergestellte
Silizium weist tendentiell wesentlich mehr
kristallographische Defekte als das CZ-Material auf).
Im Zeitpunkt der vorliegenden Erfindung war weithin erkannt,
daß eine breite Verwendung lichtelektrischer
Solarzellen von der Entwicklung von Herstellungstechniken
abhängt, welche die Herstellung zuverlässiger Solarzellen
mit einem Umwandlungs-Wirkungsgrad von 10% oder darüber
zu relativ geringen Herstellkosten ermöglichen. Die Gestehungskosten
von Solarzellen hängen wie die anderer
Halbleiteranordnungen von den Kosten der Ausgangsmaterialien
und von den Kosten der Umwandlung der Ausgangsmaterialien
in das fertige Endprodukt ab. Die kostengünstige
Umwandlung von Silizium zu Silizium-Solarzellen mit einem
Wirkungsgrad von wenigstens 10% läßt sich jedoch nicht
ohne ein geeignetes hochleistungsfähiges Verfahren zur
Herstellung von PN-Übergängen und ohne ein kostengünstiges
Metallisierungsverfahren bewerkstelligen.
Aus der US-Patentschrift 43 59 487 ist es im Rahmen eines
Solarzellenherstellungsverfahrens der eingangs genannten
allgemeinen Art bereits bekannt, die Solarzellen-Vorderseite
anfänglich, d. h. bereits zu einem frühen Verfahrensstadium,
mit einem dielektrischen Material zu überziehen, das nach
selektiver Ätzung (zur Freilegung der Elektrodenbereiche)
als dauerhaft verbleibender Antireflexionsüberzug in den Bereichen
zwischen den Elektrodenfingern dient. Als Material
für die Dielektrikumsschicht stehen dabei oxydische Materialien
wie Titandioxid, Siliziumdioxid bzw. Magnesiumfluorid im
Vordergrund. Als weiteres mögliches Dielektrikumsmaterial
für den Antireflexionsüberzug ist auch Siliziumnitrid
erwähnt. Die Verwendung oxydischer Materialien als Antireflexionsüberzug
ist nicht optimal. Siliziumnitrid hoher
Dichte besitzt zwar gute Eigenschaften als Antireflexionsmaterial;
jedoch besteht hierbei der Nachteil, daß infolge
der frühzeitigen Aufbringung des Antireflexionsmaterials
als geschlossener Überzug die Freiätzung der Elektrodenbereiche
durch dieses Antireflexionsmaterial hindurch erfolgen
muß, was wegen der verhältnismäßig geringen Ätzgeschwindigkeit
einen hohen Zeitaufwand bedingt.
Insgesamt bestehen die oben genannten Schwierigkeiten, die
sich aus der aufeinanderfolgenden Erzeugung des pn-Übergangs,
der Gitterelektrode und des Antireflexionsüberzugs mit den
verschiedenen hierfür erforderlichen thermischen und/oder
chemischen Behandlungsschritten ergeben, auch bei diesem
bekannten Verfahren nach dem Stand der Technik mit frühzeitiger
Aufbringung des Antireflexionsüberzugs.
Der Erfindung liegt daher als Aufgabe die Schaffung eines
einfachen, kostengünstigen Verfahrens zugrunde, das die
Herstellung einer Solarzelle hohen Wirkungsgrades mit hochwertiger
Gitterelektrode und hochwertigem Antireflexionsüberzugs
ohne Beeinträchtigung des inneren, verhältnismäßig
oberflächennahen pn-Übergangs gestattet.
Zur Lösung dieser Aufgabe kennzeichnet sich ein Herstellungsverfahren
der eingangs genannten Art gemäß der Erfindung durch
die folgenden Verfahrensschritte:
- (a) auf der ersten Oberfläche wird ein Polysilazanüberzug (10) mit der Formel Si x N y H z , wobei x, y und z einen Wert zwischen etwa 1,0 bis etwa 1,3 haben, erzeugt, der eine verhältnismäßig hohe Ätzgeschwindigkeit relativ bezüglich einem ausgewählten Ätzmittel aufweist;
- (b) Bereiche des Polysilazanüberzugs werden gemäß einem vorgegebenen zweidimensionalen Muster entfernt und hierdurch bestimmte Bereiche der ersten Siliziumsubstratoberfläche gegenüber der Umgebungsatmosphäre freigelegt;
- (c) die verbliebenen Teile des Polysilazanüberzugs (10) werden in eine Silizium-Stickstoff-Zusammensetzung umgewandelt, die eine höhere Dichte und eine verhältnismäßig niedrige Ätzgeschwindigkeit relativ bezüglich dem ausgewählten Ätzmittel aufweist;
- (d) auf die freiliegenden Bereiche der ersten Substratoberfläche wird ein elektrisch leitender Metallüberzug (20) aufgebracht der mit dem Siliziumsubstrat einen ohmschen Kontakt bildet.
Nach dem Grundgedanken der Erfindung ist somit vorgesehen,
daß die Vorderseite der Solarzelle anfänglich mit einer
Schicht überzogen wird, die einerseits als Vorläufermaterial
für die spätere Herstellung der Antireflexionsschicht und
andererseits gleichzeitig als Abscheidungs- bzw. Plattierungsmaske
hoher Delineationsgenauigkeit für die Herstellung der
selektiven Gitterelektrodenmetallisierung dienen kann.
Näherhin liegt der Erfindung die Erkenntnis zugrunde, daß sich
mit einem anfänglich in einer speziellen Form als Polysilazan
(d. h. mit substantiellem Wassergehalt) aufgebrachten Siliziumnitridüberzug
die Erfindungsaufgabe vorteilhaft lösen läßt.
Dieses anfänglich in Polysilazanform (d. h. mit substantiellem
Wasserstoffgehalt) aufgebrachte Siliziumnitrid weist zunächst
eine hohe Ätzgeschwindigkeit als Plattierungsmaske gegenüber
der zur Herstellung des zweidimensionalen Musters erforderlichen
Ätzung auf; durch auf die Formgebungsätzung folgende einfache
Pyrolysebehandlung kann dieser Polysilazanüberzug sodann
in Siliziumnitrid hoher Dichte umgewandelt werden, das einerseits
einen wesentlich verringerte Ätzgeschwindigkeit gegenüber
nachfolgenden Ätzvorgängen (im Zusammenhang mit der Fertigstellung
der Elektroden) besitzt und andererseits die für die
Funktion als Antireflexionsüberzug erforderliche hohe Dichte
aufweist. Nach diesem Grundgedanken der Erfindung wird somit anfänglich
Siliziumnitrid in der besonderen Modifikation als Polysilazan
aufgebracht, in der es optimal zur Herstellung und
Funktion als Plattierungsmaske für die Elektrodenherstellung
geeignet ist, während es gleichzeitig als Vorläufermaterial
für den Antireflexionsüberzug dient, das durch eine einfache
Pyrolyse-Wärmebehandlung in den erforderlichen hochwertigen
Antireflexionsüberzug überführbar ist.
Die selektive Entfernung ausgewählter Bereiche des anfänglich
aufgebrachten Polysilazanüberzugs kann vorteilhaft in an
sich bekannter Weise im Lichtdruckverfahren mittels eines
wärmezersetzbaren Photoabdeckers erfolgen. In diesem Fall kann
gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung in einem
einzigen Wärmebehandlungsschritt die Entfernung der nichtdeckenden
Bereiche des Photoresistmaterials durch Pyrolyse
und die Modifikation des Polysilazanüberzugs in eine Siliziumnitrid-
Modifikation hoher Dichte erfolgen.
Zur Erzeugung der Gegenelektrode wird in bekannter Weise auf
der zweiten Hauptoberfläche des Substrats ein Metallüberzug,
beispielsweise ein Aluminiumüberzug aufgebracht, der durch
eine Wärmebehandlung mit dem Siliziumsubstrat legiert wird.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung kann
dabei in einem einzigen Wärmebehandlungsschritt (1) das
Photoresistmaterial in den nicht-deckenden Bereichen durch
Pyrolyse entfernt, (2) der Polysilazanüberzug in die Siliziumnitridmodifikation
hoher Dichte überführt und (3) der Aluminiumüberzug
der Gegenelektrode mit dem Siliziumsubstrat legiert
werden.
Der erfindungsgemäß vorgesehene anfängliche Polysilazanüberzug
kann zweckmäßig durch Plasmaabscheidung gebildet werden.
Die Erzeugung von Siliziumnitridmodifikationen mit substantiellem
Wasserstoffgehalt (Polysilazanen) durch Plasmaabscheidung
aus einem SiH₄, NH₃ und N₂-Gasgemisch
ist aus "J. of Appl. Phys.", 49 (4), April 1978, S. 2473-2477,
sowie aus "J. Electrochem. Soc.", Vol. 119, Nr. 9, S. 1248-1254
an sich bekannt. Dabei ist hieraus auch bekannt, daß derartige
aus dem Plasma abgeschiedene Siliziumnitridüberzüge
keine fest vorgegebene stöchiometrische Zusammensetzung
besitzen, sondern ihre Zusammensetzung und dementsprechend
ihre Eigenschaften von den Abscheidungsbedingungen abhängen.
Insbesondere ist es hieraus bekannt, daß mit niedriger Abscheide
temperaturerzeugte Siliziumnitridüberzüge eine verhältnismäßig
hohe Ätzrate besitzen und eine Temperaturbehandlung eine Verdichtung
des Siliziumnitrids mit entsprechend verringerter Ätzrate
zur Folge hat. Die Verwendung von Siliziumnitrid (hoher
Dichte) als Antireflexionsüberzug ist außer aus der bereits
genannten US-Patentschrift 43 59 487 auch aus "Solar Energy
Materials", Vol. 7 (1982) S. 1 bis 14, bekannt.
Die Gitterelektrode auf der Vorderseite des Substrates kann
in aus der US-Patentschrift 41 52 824 an sich bekannter Weise
als Nickelelektrode beispielsweise durch selektive stromlose
Nickelabscheidung und anschließende Sinterung zur Erzeugung
eines Nickelsilizid-Verbunds mit der Substratoberfläche erfolgen.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist daher gemäß
der Erfindung vorgesehen, daß die Metallabscheidung in den
für die Gitterelektrode freigelegten Oberflächenbereichen der
Substratoberfläche mit einem Nickelüberzug erfolgt, der abschließend
einer Sinterungsbehandlung unterzogen wird. Der erfindungsgemäß
anfänglich aufgebrachte und selektiv entsprechend
dem Gitterelektrodenmuster geätzte Polysilazanüberzug dient
dabei in der erwähnten Weise als eine präzise Delineation der
Gitterelektrodenbereiche gewährleistende Plattierungsmaske.
Im folgenden werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand
der Zeichnung erläutert; die Zeichnung zeigt ein Verfahrensschema
zur Veranschaulichung der Aufeinanderfolge der verschiedenen
Verfahrensschritte bei der erfindungsgemäßen Herstellung
von Siliziumsolarzellen. In der Zeichnung sind dabei
die jeweiligen Dicken und Tiefen verschiedener Überzüge und
Bereiche zur besseren Deutlichkeit und Anschaulichkeit in
ihren relativen Proportionen nicht notwendigerweise maßstabsgetreu
gewählt.
Im Zusammenhang mit der Schaffung der vorliegenden Erfindung
wurde erkannt, daß sich der Vorteil eines leistungsfähigen
Verfahrens zur Erzeugung eines PN-Übergangs mit
einem kostengünstigen Metallisierungsverfahren verbinden
läßt, wenn man eine dielektrische Schicht vorsieht, die
(a) in einfacher und präziser Weise in Form eines selektiven
Metallisierungsmusters weggeätzt werden kann ohne
gleichzeitige nennenswerte Wegätzung von Silizium, die
(b) als Maske für eine selektive Metallplattierung zur
Erzeugung von Elektroden dienen kann, und (c) als Antireflexionsüberzug
dienen kann. Es wurde festgestellt, daß
(1) Siliziumdioxid, (2) ein Phosphosilicatglas-Diffusionsprodukt
der in der US-Patentschrift 41 52 824 beschriebenen
Art, sowie (3) ein CVD-Oxid (d. h. ein durch
ein chemisches Dampfabscheidungsverfahren - "chemical
vapor deposition"-Verfahren - erzeugtes Oxid) nicht wirksam
als ein Dielektrikum sind, das als eine Maske zur
leichteren selektiven Plattierung ohne Beeinträchtigung
der Funktion der Zelle dienen kann. Wie jedoch ebenfalls
im Verlauf der Entwicklung der vorliegenden Erfindung
festgestellt wurde, kann aus Plasma abgeschiedenes
Siliziumnitrid diese Funktion erfüllen und außerdem den
weiteren Vorteil bieten, daß es ein besseres Antireflexionsüberzug
als die vorerwähnte Oxide oder als
Phosphorsilicatglas ist. In diesem Zusammenhang ist
darauf hinzuweisen, daß Experimente gezeigt haben, daß
eine thermische Oxidation eines nach dem EFG-Verfahren
gezogenen Siliziumbandes nach Eindiffundieren von Phosphin
eine Phosphor- und/oder Unreinheitsverteilung in dem
Bandmaterial in einem solchen Ausmaß zur Folge hat, daß
sich hieraus eine ernstliche Beeinträchtigung der Qualität
und des Leistungsvermögens der Zelle ergeben konnte.
Auf der anderen Seite zeigen Phosphorsilicatglasfilme
eine Tendenz zu einer unkontrollierbar hohen Ätzgeschwindigkeit
in einer Oxid-Ätzlösung und sie eignen sich daher
nicht als wirksame Metallplattierungsmasken oder als
Antireflexionsüberzug. CVD-Oxide neigen, wenn sie allein
als Plattierungsmasken verwendet werden, zur Bildung von
Rissen und Sprüngen.
Die vorliegende Erfindung beruht auf der Entdeckung, daß
Siliziumnitrid, bei Aufbringung und Anwendung in einer
besonderen Weise, dazu beitragen kann, die Qualität und
das Leistungsverhalten von Silizium-Solarzellen mit oberflächennahen
PN-Übergängen zu verbessern und/oder die
Durchführung anderer Verfahrensschritte bei der Herstellung
derartiger Zellen zu erleichtern, beispielsweise
eines Verfahrensschrittes zur Verbesserung der Qualität
und des Leistungsvermögens der Zelle oder eines Metallisierungsverfahrensschrittes
zur Bildung einer Elektrode
vorgegebener Geometrie auf wenigstens einer Oberfläche
des Siliziumsubstrats.
Die in der Zeichnung veranschaulichte bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung betrifft die Herstellung von
Solarzellen aus nach dem EFG-Verfahren hergestelltem
P-Silizium-Bandmaterial. Als erstes Verfahrenserfordernis
wird eine Seite (nachfolgend die "Front"- oder "Vorderseite"
genannt) eines zuvor gereinigten, im EFG-Verfahren
hergestellten Siliziumbandes 2 vom P-Leitfähigkeitstyp
einer Phosphin-Diffusion unterworfen, die so
berechnet ist, daß ein relativ oberflächennaher, untiefer
PN-Übergang 4, d. h. ein PN-Übergang mit einer Tiefe zwischen
etwa 3000 und etwa 5000 Å-Einheiten, ein Bereich 6
vom N-Leitfähigkeitstyp sowie ein Phosphorsilicatglas 8
gebildet werden. Bei der vorstehend beschriebenen bevorzugten
Ausführungsform ist die andere (im folgenden als
"Rückseite" bezeichnete) Seite des Substrats während dem
Diffusionsschritt nicht maskiert, mit der Folge, daß ein
zweiter PN-Übergang 4 A von im wesentlichen gleicher (geringer)
Tiefe, ein weiterer N-Bereich 6 A sowie eine
Schicht aus Phosphorsilicatglas 8 A auf dieser anderen
Substratseite erzeugt werden. Diese Diffusion wird durch
einen Ofenkühlungs-Verfahrensschritt ("furnace cooling
step") abgeschlossen, der als Getterungsbehandlung dient,
um Unreinheiten durch Getterung an die Oberfläche des
Bandmaterials zu ziehen, von wo sie durch Ätzen entfernt
werden können. Vorzugsweise wird die Diffusion bei einer
Temperatur im Bereich zwischen etwa 800°C und etwa
1000°C ausgeführt, und die Ofenkühlungs-Getterungsbehandlung
beinhaltet eine Kühlung des Bandes auf eine Temperatur
von etwa 650°C über eine Zeitdauer im Bereich
zwischen etwa 1,5 und etwa 3,0 Stunden. Während der
Ofenkühlungs-Getterungbehandlung wird das Siliziumsubstrat
einer Gasatmosphäre aus Sauerstoff und Stickstoff
(in einem Volumenverhältnis von etwa 1 : 1) ausgesetzt.
Als nächstes wird das Phosphorsilicatglas 8 und 8 A weggeätzt,
indem man es in eine gepufferte Lösung von
10 NH₄F (40%): 1 HF bei einer Temperatur zwischen etwa
25°C und etwa 40°C eintaucht. Im nächsten Verfahrensschritt
wird ein dünner Überzug 10 aus "Polysilazan",
einer Form von Siliziumnitrid, auf der Vorderseite des
Bandmaterials abgeschieden, indem man das Band in eine
Plasmareaktionskammer in der Gegenwart von Silizium-,
Stickstoff- und Wasserstoff-Gasquellen einbringt und diese
Gasquellen einer Erhitzung und einer geeigneten elektrischen
Spannungsbeaufschlagung unterwirft, derart, daß
ein Polysilazan-Überzug geeigneter Dicke auf dem Silizium
gebildet wird. In dem hier verwendeten Sinn bedeutet die
Bezeichnung "Polysilazan" eine Form von Siliziumnitrid
mit einer durch die Formel Si x N y H z wiedergegebenen
Zusammensetzung, worin Si, N und H Silizium, Stickstoff bzw.
Wasserstoff bedeuten und x, y und z jeweils einen Wert im
Bereich von etwa 1,0 bis etwa 1,3 besitzen. Dieser Polysilazan(Siliziumnitrid)-Überzug
10 besitzt eine relativ
hohe Ätzgeschwindigkeit (von etwa 1200 Å-Einheiten pro
Minute) bezüglich einer gepufferten Oxidätzung, wie beispielsweise
einer Lösung von HF und NH₄F, wird in
einer relativ dünnen Schicht, d. h. mit einer Dicke im
Bereich von etwa 500 und etwa 1500 Å-Einheiten abgeschieden.
Vorzugsweise wird das Silazan in einer Plasmareaktionskammer
gebildet, die auf eine Temperatur im Bereich
zwischen etwa 120°C und etwa 200°C erhitzt und
mit einer Spannung im Bereich von etwa 450 und etwa 600 V
beaufschlagt wird, wobei als Gasquellen für Silizium,
Stickstoff und Wasserstoff Silan, Stickstoff und Ammoniak
dienen.
Der nächste Schritt umfaßt das Überziehen der Vorderseite
des Bandes mit einem negativen Photoresist (Photoabdecker)
12; die Aufbringung dieses Photoabdeckers erfolgt
in einer üblichen Weise, beispielsweise mittels
Aufsprühen. Üblicherweise wird der Photoresist zum Austreiben
darin enthaltender organischer Lösungsmittel
ausgeheizt. Die Ausheizung erfolgt im typischen Fall in
der Weise, daß man den Photoresist während etwa 30 bis
etwa 60 Minuten auf eine Temperatur zwischen 80 und
100°C erhitzt.
Sodann wird der Photoresist durch eine einem geeigneten
Gittermuster entsprechende Maske mit einer geeigneten
Strahlungsenergiequelle belichtet, derart, daß die belichteten
Bereiche des Photoabdeckers polymerisiert werden.
Das Elektrodengittermuster ist typischerweise von
der Art des in der US-Patentschrift 36 86 036 gezeigten
mehrfingrigen oder Kammuster. Sodann wird der Photoresist
durch Kontaktierung mit einer oder mehreren Lösung(en)
entwickelt, die zur Entfernung der nicht-belichteten
Bereiche des Photoresist dienen, wodurch die belichteten
Bereiche 12 A intakt zurückbleiben.
Sodann wird die Siliziumnitrid-Schicht einer gepufferten
Oxidätzung unterworfen, beispielsweise mit einer gepufferten
Lösung von 10 NH₄(40%) : 1 HF, wodurch das Nitrid in den
Bereichen, wo der Photoresist entfernt wurde, weggeätzt
und außerdem auch die Rückseite des Substrats gereinigt
wird.
Sodann wird das Substrat einer Infrarot-Erhitzung unterworfen,
die ausreicht, um (1) den verbliebenen Photoresist
durch Pyrolyse zu entfernen und (2) das Polysilazan-Siliziumnitrid
in eine Siliziumnitridform umzuwandeln,
die mehr der Zusammensetzung Si₃N₄ entspricht
und eine höhere Dichte und eine wesentlich geringere Ätzgeschwindigkeit,
üblicherweise im Bereich von etwa 100 Å-Einheiten
pro Minute oder weniger, als das ursprünglich
abgeschiedene Polysilazan besitzt. In diesem Erwärmungsschritt
wird das Substrat etwa 0,5 bis 2,0 Minuten lang
auf eine Temperatur im Bereich von etwa 700 bis etwa
800°C erhitzt, um den Photoresist zu pyrolysieren und
das Polysilazan in die erwähnte dichtere Form von
Siliziumnitrid umzuwandeln.
Sodann wird die Rückseite des Substrats mit einer Schicht
14 aus einer Aluminiumpaste überzogen. Auf diesen Schritt
folgt sodann eine zweite Erhitzung. Bei dieser zweiten
Erwärmungsbehandlung wird das Substrat etwa 0,5 bis 2,0
Minuten lang auf eine Temperatur von ungefähr 576 bis
620°C erhitzt, wodurch jegliche flüchtige oder pyrolysierbaren
organischen Bestandteile der Paste entfernt und
das Aluminium der Paste mit dem Siliziumsubstrat legiert
wird.
Es sei darauf hingewiesen, daß das ursprünglich abgeschiedene
Polysilazan einen Brechungsindex von etwa 2,0
besitzt und daß sich dieser bei der Verdichtung des Polysilazans
in dem erwähnten ersten Erwärmungsbehandlungsschritt
auf etwa 2,1 erhöht. Bei der zweiten Erwärmungsbehandlung
wird der Aluminiumüberzug 14 mit der Rückseite
des Substrats legiert und hierdurch der N-Bereich 6 A in
einen P⁺-Bereich 16 mit einer Tiefe von etwa 1 bis etwa
3 Mikron umgewandelt. Der P⁺-Bereich 16 wird selbst in
dem Falle erzeugt, wenn die Rückseite des Substrats keinen
N-Bereich aufweist.
Nach Beendigung des zweiten dieser vorstehend erwähnten
Infrarot-Wärmebehandlungen wird das Substrat sodann durch
Eintauchen in Wasser und Beaufschlagung mit
Ultraschallschwingungen gereinigt unter gleichzeitiger
Entfernung von überschüssigem nicht-legiertem Aluminium.
Danach werden beide Seiten des Substrats mit Nickel plattiert,
und zwar wird die Nickelschicht 18 auf der Rückseite
über der gesamten Fläche der Aluminiumschicht 14
aufgebracht, die Nickelschicht 20 an der Vorderseite über
denjenigen Bereich hin, in welchem der Siliziumnitrid-Überzug
entfernt wurde. Gegenüber dem an der Substratvorderseite
verbliebenen verdichteten Siliziumnitrid-Überzug
10 A besitzt das Nickel keine Haftung. Das Aufplattieren
der Nickelschichten kann auf verschiedene Weise erfolgen.
Vorzugsweise geschieht es gemäß einem bekannten
stromlosen Nickelplattierverfahren, beispielsweise nach einem
Verfahren des in der US-Patentschrift 43 21 283 beschriebenen
Typs.
Nach der Aufbringung des Nickels wird das Substrat in
Stickstoff und Wasserstoff genügend lange und genügend
hoch erhitzt, um eine Sinterung der Nickelschichten und
eine Reaktion der Nickelschicht 20 an der Vorderseite des
Substrats mit dem angrenzenden Silizium unter Bildung
eines Ohmschen Nickelsilizid-Kontakts herbeizuführen.
Vorzugsweise wird das Substrat etwa 15 bis etwa 40 Minuten
lang eine Temperatur von etwa 300°C erhitzt.
Dies ergibt eine Nickelsilizid-Schicht mit einer Tiefe
von etwa 300 Å-Einheiten. Die Nickelschicht 18 auf der
Rückseite bildet dabei eine Legierung mit der Aluminiumschicht.
Nach Abschluß der Sinterung wird das Nickel zur Entfernung
von überschüssigem Nickel an beiden Seiten des
Substrats mit Salpetersäure geätzt. Der verdichtete
Siliziumnitrid-Film 10 A ist dabei gegenüber der Nickelätzlösung
hochbeständig und dient so als Maske zum
Schutz des darunter befindlichen Siliziums, während das
überschüssige Nickel weggeätzt wird.
Danach werden das Nickelsilizid und die Nickel/Aluminium-Legierungen
zur Bildung geeigneter Kontakte nochmals metallisiert.
Vorzugsweise, jedoch nicht notwendigerweise,
ist bei dieser weiteren Metallisierung die Aufbringung
einer zweiten Nickelschicht auf die auf beiden Seiten des
Substrats bereits vorliegenden Nickelschichten nach einem
der hierfür im Stande der Technik bekannten Verfahren
vorgesehen. Unmittelbar danach werden auf das auf beiden
Seiten des Substrats freiliegende Nickel eine oder mehrere
Kupferschicht(en) so aufgebracht, daß ein Verbund mit
den Nickelschichten zustande kommt und diese hierdurch
gegen Oxidation geschützt werden. Das Kupfer kann mittels
Elektroplattierung aufgebracht werden. Danach kann die
Anordnung für an sich bekannte Zwecke weiteren bekannten
Behandlungsschritten unterworfen werden, beispielsweise
können aufeinanderfolgend eine Zinn- und Lotschicht über
den zuvor aufgebrachten Metallschichten aufgebracht werden.
Die Aluminiumpaste 14 weist vorzugsweise Aluminiumpulver
in einem flüchtigen organischen Träger wie beispielsweise
Terpineol auf, der durch Verdampfung abgetrieben werden
kann. Obzwar der Überzug aus dem Aluminiumanstrich verhältnismäßig
dünn ist, wird ein beträchtlicher Anteil des
Aluminiumpulvers nicht anlegiert und bleibt nach dem
zweiten Infrarot-Wärmungsschritt als eine relativ
brüchige Schicht zurück. Dieses überschüssige, nicht-legierte
Aluminium wird vorzugsweise durch Ultraschallreinigung
in Wasser entfernt.
Die Nickelätzung entfernt nicht nur überschüssiges
Nickel, sondern auch einen Teil der auf der Rückseite
des Substrats während der Sinterungsbehandlung gebildeten
Nickel/Aluminium-Legierung. Nach den Verfahrensschritten
der Nickelätzung ist das Substrat an seiner Vorderseite
durch den gesamten Bereich des vorgegebenen Elektrodengittermusters
einnehmendes Nickelsilizid und an seiner
Rückseite durch eine über eine Aluminiumelektrodenschicht
liegende Aluminium/Nickel-Legierungsschicht gekennzeichnet.
Das an der Substratvorderseite verbliebene Siliziumnitrid
dient als ein wirksamer Antireflexionsüberzug.
Nachfolgend wird ein Beispiel gemäß einer bevorzugten
Ausführungsform der Erfindung erläutert.
Ein nach dem EFG-Verfahren hergestelltes Siliziumband vom
P-Leitfähigkeitstyp mit einer Leitfähigkeit von etwa
56 Ohm-cm wird zur Reinigung in einer Lösung von HNO₃ : HF
(1 : 1) etwa 3 Minuten lang bei einer Temperatur von etwa
25°C geätzt. Danach wird das Band in einen Diffusionsofen
eingebracht, der bei einer Temperatur von etwa
900°C etwa 30 Minuten lang mit einem kontinuierlichen
Gasstrom aus einer Sauerstoff, Stickstoff und Phosphin
(PH₃) enthaltenden Gasatmosphäre beaufschlagt wurde. Danach
wird die Phosphinströmung abgeschaltet und der Ofen
etwa 1,5 Stunden lang in einer Luft(Sauerstoff und Stickstoff)atmosphäre
auf eine Temperatur von etwa 650°C abkühlen
gelassen, worauf das Siliziumbandmaterial aus dem
Ofen entnommen wird.
In dem Diffusionsofen finden die folgenden Reaktionen
statt:
Si(s)+O₂(g)→SiO₂(s)
2 PH₃(g)+40₂(g)→P₂O₅(g)+3 H₂O(g)
P₂O₅(g)+SiO₂(s)→(P₂O₅) x (SiO₂) y (s)
2 P₂O₅(s)+5 Si(s)→4 P(s)+5 SiO₂(s),
2 PH₃(g)+40₂(g)→P₂O₅(g)+3 H₂O(g)
P₂O₅(g)+SiO₂(s)→(P₂O₅) x (SiO₂) y (s)
2 P₂O₅(s)+5 Si(s)→4 P(s)+5 SiO₂(s),
worin (g) und (s) jeweils den gasförmigen bzw. den festen
Zustand bedeuten.
Das (P₂O₅) x (Si₂) y , ein Phosphorsilicatglas, wird von den
beiden Seiten des Bandes entfernt, indem man dieses etwa
2 Minuten lang in eine gepufferte HF-Säurelösung, d. h.
10 NH₄F(40%) : 1 HF, eintaucht.
Danach wird das Band in eine Plasmareaktionskammer verbracht
und seine Vorderseite etwa 3 bis 4 Minuten lang
einem Gemisch von Stickstoff-, Ammoniak- und Silangas
ausgesetzt, die durch die Reaktionskammer geleitet werden
und mit einer Spannung von 500 V Gleichstrom beaufschlagt
werden, mit dem Ergebnis, daß die reaktiven
Bestandteile dieser Gase unter Bildung eines durch die
Formel Si x N y H z , wiedergegebenen Polysilazans reagieren,
worin x, y und z jeweils einen Wert von etwa 1,0 bis etwa
1,3 besitzen. Nach seiner Entnahme aus der Kammer weist
das Band an seiner Vorderseite einen Siliziumnitrid-Überzug
vom Polysilazan-Typ von etwa 1000 Å-Einheiten
Stärke auf, der eine verhältnismäßig hohe Ätzgeschwindigkeit
von etwa 1000 Å-Einheiten pro Minute bei Eintauchen
in eine gepufferte HF-Ätzlösung aufweist. Der Polysilazan-Überzug
besitzt auch eine verhältnismäßig niedrige
Dichte.
Danach wird eine Schicht aus einem negativen Photoresist
(Photoabdecker, Photolack) auf die Vorderseite des Bandes
aufgebracht. Ein bevorzugter negativer Photoresist ist
unter der Handelsbezeichnung Dynachem handelsüblich. Der
Photoresist wird etwa 40 bis 60 Minuten lang bei einer
Temperatur von 85 bis 90°C vor-ausgeheizt, um eine feste
Haftung an dem Silizium zu gewährleisten. Sodann wird
diese Photoresist-Schicht mit einer Maske gemäß dem Muster
einer vielfingrigen Gitterelektrode bedeckt, beispielsweise
einer Elektrode der in der US-Patentschrift
36 86 036 veranschaulichten Form. Die Gittermaske wird
sodann etwa 5 bis 7 Sekunden lang mit UV-Licht bestrahlt,
wodurch der belichtete Bereich des Siliziumnitrid-Überzugs
zu einer Polymerisation veranlaßt wird. Sodann wird
der Photoresist durch Kontaktierung mit Toluol und
Propanol oder anderen geeigneten Chemikalien entwickelt.
Durch diesen Entwicklungsvorgang werden diejenigen Bereiche
des Photoresist entfernt, die nicht bestrahlt wurden
und daher nicht polymerisiert sind.
Nach dem Entwickeln des Photoresist wird das Band mit
einer gepufferten Oxidätzlösung, die aus einer Lösung von
HF und NH₄F besteht, behandelt. Durch das Ätzmittel wird
das Nitrid in denjenigen Bereichen der Vorderseite des
Bandes, von welchen der Photoresist entfernt wurde, fortgeätzt.
Das Band wird 1 bis 3 Minuten lang in dem Ätzmittel
gehalten; dies ist ausreichend, da das Siliziumnitrid
eine Ätzgeschwindigkeitvon etwa 1200 Å pro Minute
besitzt.
Danach wird das Siliziumband bei einer Temperatur von
etwa 750°C etwa 1,5 Minuten lang durch eine Infrarot-Heizzone
geführt; dies reicht aus, um den verbliebenen
Photoresist an der Vorderseite des Bandes zu pyrolisieren
und das Polysilazan durch die Entfernung von Wasserstoff
in eine Substanz umzuwandeln, die (a) nahezu Si₃N₄ darstellt
und (b) eine Ätzgeschwindigkeit von nur etwa 20
bis 70 Å-Einheiten pro Minute in einer gepufferten Oxidätzlösung
besitzt. Der nach der Infrarot-Wärmebehandlung
erhaltene Siliziumnitrid-Überzug ist relativ dicht im
Vergleich zu dem ursprünglichen Polysilazan-Überzug. Seine
genaue Zusammensetzung ist nicht bekannt. Jedoch ist
bekannt, daß er noch etwas Wasserstoff enthält. Durch den
Verdichtungsprozeß wird auch eine Dickenschrumpfung der
Schicht um etwa 10% sowie eine Erhöhung ihres Brechungsindex
bewirkt.
Nach der Entnahme aus der Infrarot-Erwärmungszone wird
die Rückseite des Bandes mit einer Aluminiumpaste überzogen,
die aus winzigen Aluminiumteilchen in einem Terpineol
enthaltenden flüchtigen organischen Träger besteht. Die
Paste wird als eine relativ dünne Schicht aufgebracht.
Sodann wird das Substrat etwa 1,0 Minuten lang einer
Infrarot-Erhitzung bei einer Temperatur von etwa 600°C
unterzogen, um die organische Komponente der Aluminiumpaste
auszutreiben und das zurückbleibende Aluminium mit
dem Silizium zu legieren. Während dieses Legierungsschrittes
wird der N-Bereich an der Rückseite des Bandes
in einen P⁺-Bereich umgewandelt.
Nach der Entnahme aus der Infrarot-Heizzone wird das
Siliziumband etwa 1 bis 3 Minuten einer Ultraschall-Reinigung
in Wasser unterzogen, zur Entfernung von nicht-legiertem
Aluminium. Nach der Entnahme aus dem Ultraschall-Reinigungsbad
weist das Siliziumband eine anhaftende
Aluminiumschicht mit einer Dicke von etwa 1 bis 3 Mikron
auf, die in Berührung mit einem bei 16 in der Zeichnung
dargestellten P⁺-Bereich steht.
Danach werden beide Seiten des Siliziumbandes nach dem in
der US-Patentschrift 43 21 283 beschriebenen Verfahren
mit einer Nickelschicht überzogen. Und zwar werden beide
Seiten des Siliziumbandes mit einer Nickelschicht überzogen
indem man das Band etwa auf Raumtemperatur ungefähr
2 bis 4 Minuten lang in ein wäßriges Bad aus Nickelchlorid
und Ammoniumfluorid mit einem pH-Wert von etwa
2,9 eintaucht; danach wird das Band einer Sinterungsbehandlung
in einem Ofen bei einer Temperatur von etwa
300°C in einer Stickstoffatmosphäre über eine Zeitdauer
von etwa 25 Minuten unterworfen, wodurch das Nickel an
der Vorderseite des Bandes mit dem anliegenden freiliegenden
Silizium unter Bildung eines Ohmschen Nickelsilizid-Kontakts
reagiert und das Nickel an der Rückseite
eine Legierung mit der darunter befindlichen
Aluminiumschicht bildet.
Sodann wird das Band in eine Ätzlösung aus HNO₃ eingetaucht
und etwa 1 bis 2 Minuten lang darin gehalten, um
überschüssiges Nickel von beiden Seiten des Bandes zu
entfernen. Nach der Entfernung des Bandes aus diesem Bad
liegt das Nickel an der Vorderseite des Bandes im wesentlichen
in Form eines Nickelsilizids vor.
Nach der Entnahme aus dem Nickelätzbad wird das Bandmaterial
erneut einer Ultraschallreinigung in Wasser unterworfen,
zur Entfernung sämtlicher Rückstände. Sodann
wird nach dem weiter oben für die erste Nickelplattierung
beschriebenen Verfahren eine zweite Nickelplattierungszusammensetzung
auf die metallisierten Bereiche auf beiden
Seiten des Bandes aufgebracht.
Möglichst bald nach Abschluß der zweiten Nickelplattierung
wird auf die metallisierten Bereiche der beiden Seiten
des Bandes stromlos eine Kupferschicht aufgebracht.
Hierauf folgt eine elektrolytische Abscheidung einer
zweiten Kupferschicht auf die metallisierten Bereiche auf
beiden Seiten des Bandes. Die elektrolytische Plattierung
erfolgt mit einer Stromstärke von 15 A mit einer Plattierdauer
von 15 Minuten. Sodann wird auf die jeweiligen
Kupferschichten elektrolytisch eine Zinnschicht abgeschieden,
indem man das Band 10 Minuten lang bei einer
Stromstärke von 10 A in ein elektrolytisches Verzinnungsbad
eintaucht.
Danach wird die fertige Zeile in ein 62% Zinn, 36% Blei
und 2% Silber enthaltendes Lötbad eingetaucht, zur
Aufbringung einer Lotschicht über den Zinnüberzügen.
Es wurde festgestellt, daß nach dem vorstehend beschriebenen
Beispiel aus nach dem EFG-Verfahren gezogenen Bändern
hergestellte Solarzellen routinemäßig Umwandlungswirkungsgrade
von 10 bis 13% zeigen. Das an der Vorderseite
der fertigen Anordnungen verbleibende Siliziumnitrid
dient als ein wirksamer Antireflexionsüberzug. In
diesem Zusammenhang ist, wie bereits früher erwähnt, darauf
hinzuweisen, daß der Siliziumnitrid-Überzug bei seiner
Wärmebehandlung oder bei der Wärmebehandlung im Zuge
der Aluminiumlegierung nicht springt.
Es wurde ferner auch festgestellt, daß bei der beschriebenen
Phosphindiffusion mit nachfolgender Ofenkühl-Getterungsbehandlung
Werte von lebensdauerabhängigen
Parametern (V oc und J sc ) erhalten bleiben, wie sie zur
Erzielung von Umwandlungswirkungsgraden im Bereich von
10% bis 13% erforderlich sind.
Zur kombinierten Erzielung der Vorteile (1) eines leistungsfähigen
Verfahrens zur Bildung von PN-Übergängen
mit Phosphindiffusion zur Erzeugung eines oberflächennahen,
untiefen PN-Übergangs und einer Ofenabkühlung für
Getterungszwecke und (2) eines Metallisierungsverfahrens
mit niedrigen Gestehungskosten ist, wie bereits erwähnt,
ein Dielektrikum erforderlich, der als Maske für eine
selektive Plattierung ohne Beeinträchtigung der Funktionstüchtigkeit
der Zelle dienen kann. Das durch Plasmaabscheidung
aufgebrachte Siliziumnitrid genügt dieser
Forderung und bietet darüber hinaus den weiteren Vorteil,
daß es ein sehr wirksamer Antireflexionsüberzug ist. Da
ferner der nicht-verdichtete Polysilazanüberzug eine hohe
Ätzgeschwindigkeit besitzt und daher nur kurzzeitig der
Ätzung ausgesetzt zu werden braucht, besteht nur eine geringe
oder gar keine Gefahr einer Ablösung des Photoresist
durch das Ätzmittel, womit eine entsprechende Einbuße
an Genauigkeit der Ätzung des Gitterelektrodenmusters
in dem Polysilazanüberzug einherginge.
Ein weiterer Vorteil des vorstehend beschriebenen
Siliziumnitridabscheidungs- und -wärmebehandlungsverfahrens
besteht darin, daß die Metallplattierungen nicht wie
bei anderen Solarzellen-Herstellungsverfahren durch den
Antireflexionsüberzug bedeckt sind. Es ist auch zu beachten,
daß der Siliziumnitrid-Überzug abgeschieden wird und
nicht durch Umwandlung des stark dotierten, d. h. hochleitfähigen
N⁺-Siliziums gebildet wird, wie dies beispielsweise
der Fall ist, wenn ein Antireflexionsüberzug
durch chemische Beizung erzeugt wird, welche Silizium in
einen A/R-Oxidfluorid-Beizüberzug umwandelt, oder wenn
ein Siliziumnitrid-Antireflexionsüberzug durch thermische
Nitridbildung erzeugt wird (bezüglich der Bildung direkter
thermischer Nitridfilme vergleiche die US-Patentschrift
42 66 985).
Es scheint auch Anhaltspunkte dafür zu geben, daß die
Wärmebehandlung des Siliziumnitrids während des Aluminium-Legierungsschritts
eine Verbesserung der Qualität und des
Leistungsvermögens der fertigen Solarzelle durch eine
Herabsetzung der Oberflächen-Rekombinationsgeschwindigkeit
zur Folge hat.
Das erfindungsgemäße Verfahren ist selbstverständlich
nicht auf die Herstellung von Solarzellen aus nach dem
EFG-Verfahren gewonnenen Substraten beschränkt. So können
beispielsweise auch Siliziumsubstrate aus nach dem
Czochralski-Verfahren gezogenem Material oder aus nach
anderen Verfahren aus der Schmelze gezogenem Material zur
Herstellung von Solarzellen relativ hohen Wirkungsgrades
nach dem erfindungsgemäßen Verfahren verwendet werden.
Die Erfindung eignet sich auch zur Anwendung auf nicht
bandförmige und nicht flach-ebene Siliziumsubstrate, beispielsweise
auf kreisförmige Siliziumstücke oder Silizium
in Formen mit gekrümmter oder Vieleck-Querschnittskonfiguration.
Die vorstehend beschriebenen Siliziumnitrid-Verfahrensschritte
können auch bei der Herstellung anderer Arten
von Halbleiteranordnungen Anwendung finden. Des weiteren
kann die Siliziumnitrid-Wärmebehandlung auch ohne gleichzeitige
Pyrolyse des Photoresist durchgeführt werden, da
diese mit chemischen Mitteln unmittelbar nachdem der
Polysilazanüberzug in der Form eines ausgewählten Gitterelektrodenmusters
geätzt wurde und vor der thermischen
Behandlung des Polysilazanüberzugs entfernt werden kann.
Des weiteren kann das Substrat unmittelbar nach dem Ätzen
des Phosphorsilicatglases auf seine Leitfähigkeit und
seinen spezifischen Widerstand getestet werden, oder,
falls der Photoresist nach dem Ätzen des Polysilazanüberzugs
entfernt wurde, unmittelbar nachdem der Photoresist
abgelöst wurde, jedoch bevor die Aluminiumplattierung
stattgefunden hat.
Eine weitere Modifikation oder Abwandlung sieht die Aufbringung
der Aluminiumpaste auf die Rückseite des
Substrats nach dem Ätzen des anfänglichen Siliziumnitridüberzugs,
jedoch vor dessen Verdichtung durch Erhitzung,
vor, wobei dann ein einziger Erwärmungsschritt Anwendung
findet, um gleichzeitig (a) den restlichen Photoresist
zu pyrolysieren, (b) die Pasten-Trägerflüssigkeit zu
verdampfen und den Aluminiumüberzug zu trocknen, (c) das
Aluminium mit dem Silizium zu legieren und (d) den Polysilazanüberzug
in eine dichtere Form von Siliziumnitrid
mit niedrigerer Ätzgeschwindigkeit zu modifizieren. Dies
kann dadurch erreicht werden, daß man das Substrat nach
der Aufbringung der Aluminiumpaste auf eine Temperatur
zwischen etwa 700 und etwa 850°C, vorzugsweise zwischen
etwa 805 und etwa 825°C während einer Zeitdauer von etwa
2 bis 6 Minuten erhitzt. Bei dieser Abwandlung wird das
Substrat in der oben beschriebenen Weise durch Ultraschallbehandlung
gereinigt, nachdem der einzige Erwärmungsbehandlungsschritt
abgeschlossen ist, worauf sodann
die Verfahrensschritte der Nickelplattierung und die
nachfolgenden Metallisierungsschritte in der weiter oben
beschriebenen Weise durchgeführt werden können. Eine weitere
offensichtliche Abwandlung besteht darin, daß man
die Rückseite des Substrats während dem Verfahrensschritt
der Bildung des PN-Übergangs durch Diffusion maskiert,
um die Bildung des rückseitigen PN-Übergangs 4 A und des
N-Bereichs 6 A zu verhindern. In diesem Fall wird dennoch
ein P⁺-Bereich, wie bei 16 dargestellt, erzeugt, wenn die
Aluminiumschicht 14 mit dem Siliziumsubstrat legiert
wird.
Es können noch weitere Änderungen vorgenommen werden,
ohne von den Grundprinzipien der Erfindung abzuweichen,
wie beispielsweise die Erzeugung des rückseitigen
P⁺-Bereichs der Zelle durch Flammsprühen von Aluminium
anstelle eines Aluminiumanstrichs oder Anwendung verschiedener
Verfahren zur Aufbringung des zweiten und
nachfolgender Überzüge aus Nickel und/oder des Kupferüberzugs
bzw. der Kupferüberzüge, oder Bildung des PN-Übergangs
durch Ionenimplantation.
Claims (18)
1. Verfahren zur Herstellung einer Silizium-Solarzelle, bei
welchem ein flach-ebenes Silizium-Substrat mit einem pn-Übergang
benachbart der ersten von zwei gegenüberliegenden Hauptoberflächen
erzeugt, auf der ersten Substratoberfläche ein dielektrischer
Antireflexionsüberzug auf Siliziumnitridbasis erzeugt
und zum Anbringen der elektrischen Kontakte selektiv geätzt
wird sowie an der ersten und der zweiten Oberfläche elektrische
Kontakte gebildet werden,
gekennzeichnet durch die folgenden Verfahrensschritte:
- (a) auf der ersten Oberfläche wird ein Polysilazanüberzug (10) mit der Formel Si x N y H z , wobei x, y und z einen Wert zwischen etwa 1,0 bis etwa 1,3 haben, erzeugt, der eine verhältnismäßig hohe Ätzgeschwindigkeit relativ bezüglich einem ausgewählten Ätzmittel aufweist,
- (b) Bereiche des Polysilazanüberzugs werden gemäß einem vorgegebenen zweidimensionalen Muster entfernt und hierdurch bestimmte Bereiche der ersten Siliziumsubstratoberfläche gegenüber der Umgebungsatmosphäre freigelegt;
- (c) die verbliebenen Teile des Polysilazanüberzugs (10) werden in eine Silizium-Stickstoff-Zusammensetzung umgewandelt, die eine höhere Dichte und eine verhältnismäßig niedrige Ätzgeschwindigkeit relativ bezüglich dem ausgewählten Ätzmittel aufweist,
- (d) auf die freiliegenden Bereiche der ersten Substratoberfläche wird ein elektrisch leitender Metallüberzug (20) aufgebracht, der mit dem Siliziumsubstrat einen ohmschen Kontakt bildet.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß zur Erzeugung des
Polysilazanüberzugs das Substrat in eine Plasmareaktionskammer
in Gegenwart von gasförmigem Silizium-, Stickstoff- und Wasserstoffsquellen
eingebracht und diese Gasquellen bei einer Temperatur
zwischen etwa 120°C und etwa 200°C mit einer Spannung im
Bereich von etwa 450 bis etwa 600 V beaufschlagt werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß der Polysilazanüberzug
durch Wärmebehandlung in eine Zusammensetzung umgewandelt
wird, die Wasserstoff enthält, sich jedoch der Formel Si₃N₄
annähert.
4. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Polysilazanüberzug
durch Erhitzen in eine Formel Si₃N₄ angenäherte Zusammensetzung
(10 A) umgewandelt wird, und daß der Polysilazanüberzug
in seinem anfänglich gebildeten Zustand (10) eine Ätzgeschwindigkeit
gegenüber einem ausgewählten Ätzmittel aufweist,
die wenigstens 10mal größer als die Ätzgeschwindigkeit gegenüber
dem gleichen Ätzmittel nach der Umwandlung des Polysilazans
in die der Formel SI₃N₄ angenäherte Zusammensetzung ist.
5. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Polysilazanüberzug
(10) ein ätzbeständiger Überzug (12 A) aufgebracht wird,
der ein vorgegebenes zweidimensionales Muster definiert,
daß die von dem ätzbeständigen Überzug (12 A) nicht abgedeckten
Bereiche des Polysilazanüberzugs entfernt werden und hierdurch
ausgewählte Bereiche der ersten Substratoberfläche gegenüber
der Umgebungstemperatur freigelegt werden,
und daß sodann in ausgewählter Aufeinanderfolge die Verfahrensschritte
(1) Entfernen des verbliebenen ätzbeständigen Überzugs
(12 A) und (2) Umwandlung des Polysilazan-Überzugs in eine Silizium-
Stickstoff-Zusammensetzung, welche eine höhere Dichte
und eine verhältnismäßig niedrige Ätzgeschwindigkeit relativ
bezüglich dem ausgewählten Ätzmittel besitzt, durchgeführt werden.
6. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, gekennzeichnet durch die Bildung eines Aluminiumüberzugs
(14) auf der zweiten Hauptoberfläche des Substrates,
und durch eine Wärmebehandlung der Aluminiumschicht, um diese
mit dem Siliziumsubstrat zu legieren.
7. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der elektrisch
leitende Metallüberzug (20) für die ohmschen Kontakte aus
Nickel besteht.
8. Verfahren nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß der zur Bildung
der ohmschen Kontakte aufgebrachte Nickelüberzug gesintert
wird, derart daß das Nickel und das Silizium unter Bildung
eines Nickelsilizids an ihrer Grenzfläche reagieren.
9. Verfahren nach Anspruch 7 oder 8,
dadurch gekennzeichnet, daß der Nickelüberzug
mit Kupfer überzogen wird.
10. Verfahren nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, daß der Nickelüberzug
(20, 18) nach der Sinterung und vor dem Überziehen mit Kupfer
zur Entfernung von nicht-gebondetem Nickel in eine Ätzflüssigkeit
eingetaucht wird.
11. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der ätzbeständige
Überzug (12) aus einem thermisch zersetzbaren Photoabdecker
(Photoresist) besteht und daß das Siliziumsubstrat ausreichend
lang und auf eine ausreichend hohe Temperatur erhitzt wird, um
(1) den ätzbeständigen Überzug (12 A) durch Pyrolyse zu entfernen
und (2) das Polysilazan so zu modifizieren, daß es eine
höhere Dichte und verhältnismäßig niedrige Ätzgeschwindigkeit
relativ gegenüber dem ausgewählten Ätzmittel aufweist.
12. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Polysilazanüberzug
(10) mit einer Dicke im Bereich von etwa 500 und etwa 1500 ÅE
erzeugt wird.
13. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche in Verbindung mit Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die Entfernung des
ätzbeständigen Überzugs (12 A) und die Umwandlung des Polysilazanüberzugs
(10 A) vor der Aufbringung einen bzw. der Aluminiumschicht
auf die zweite Substrathauptoberfläche vorgenommen
werden.
14. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche in Verbindung mit Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß zur Aufbringung des
Aluminium-Überzugs (14) auf der zweiten Substrathauptoberfläche
Bereiche dieser Oberfläche mit einer Aluminium in der flüchtigen
Trägerflüssigkeit enthaltenden Aluminiumpaste überzogen
werden.
15. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Substrat (2) aus
p-Silizium besteht, und daß die Herstellung des pn-Übergangs (4)
durch Eindiffundieren von Phosphor in die erste Substratoberfläche
bis zu einer Tiefe von etwa 3000 bis 4000 ÅE bei einer
Temperatur zwischen etwa 800°C und etwa 1000°C erfolgt, und daß
die Beendigung der Diffusion durch Abkühlen des Substrats auf
eine Temperatur von etwa 650°C über eine Zeitdauer zwischen etwa
1,5 und etwa 3,0 Stunden in einer Sauerstoff- und Stickstoffgas
enthaltenden Atmosphäre erfolgt.
16. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Substrat (2)
P-Silizium ist, daß der pn-Übergang (4) durch einen Diffusionsprozeß
erzeugt wird, der gleichzeitig zur Bildung eines N-Leitfähigkeitsbereichs
(6 A) an der zweiten Substrathauptoberfläche
führt, und daß dieser N-Leitfähigkeitsbereich (6 A) durch Aufbringen
eines Aluminiumüberzugs (14) auf die zweite Substrathauptoberfläche
und Legieren dieses Aluminiumüberzugs mit dem
Substrat in einen P⁺-Bereich (16) umgewandelt wird.
17. Verfahren nach Anspruch 1,
gekennzeichnet durch die folgenden Verfahrensschritte
in der angegebenen Reihenfolge:
- (a) In dem Substrat wird benachbart der ersten Hauptoberfläche ein pn-Übergang (4) erzeugt;
- (b) auf der ersten Substrat-Hauptoberfläche wird ein Polysilazanüberzug (10) erzeugt, der durch die Formel Si x N y H z worin x, y und z jeweils einen Wert im Bereich von etwa 1,0 bis etwa 1,3 besitzen, wiedergegeben wird und eine verhältnismäßig hohe Ätzgeschwindigkeit relativ bezüglich einem ausgewählten flüssigen Ätzmittel aufweist;
- (c) der Polysilazanüberzug (10) wird mit einem anhaftenden Überzug (12) aus einem Photoresist-Material überzogen;
- (d) der Photoresist-Überzug (12) wird durch eine ein vorgegebenes zweidimensionales Muster für eine Frontelektrode definierende Maske mit Strahlungsenergie belichtet,
- (e) das Photoresist-Material wird chemisch entwickelt, derart daß ausgewählte Bereiche des Photoabdeckers gemäß dem vorgegebenen Muster von dem Polysilazanüberzug (10) entfernt werden;
- (f) das Substrat wird ein Ätzmittel eingetaucht, um die nicht von dem Photoresist abgedeckten Bereiche des Polysilazanüberzugs wegzuätzen, wodurch ausgewählte Bereiche der ersten Substratoberfläche gegenüber der Umgebungsatmosphäre freigelegt werden;
- (g) das Siliziumsubstrat wird während einer ausreichenden Zeitdauer auf eine ausreichende Temperatur erhitzt, um (1) das Photoresistmaterial durch Pyrolyse zu entfernen und (2) den Polysilazanüberzug so zu modifizieren, daß er eine verhältnismäßig hohe Dichte aufweist;
- (h) auf die zweite Substrat-Hauptoberfläche wird eine Aluminiumüberzug (14) aufgebracht;
- (i) das Siliziumsubstrat wird während einer ausreichenden Zeitdauer auf eine ausreichend hohe Temperatur erhitzt, damit der Aluminiumgehalt des Aluminiumüberzugs (14) mit dem Siliziumsubstrat legiert wird,
- (j) auf die ausgewählten Bereiche der ersten Substratoberfläche wird ein Nickelüberzug (20) aufgebracht;
- (k) der Nickelüberzug wird gesintert, derart daß das Nickel und das Silizium unter Bildung eines Nickelsilizids an ihrer Grenzfläche miteinander reagieren;
- (l) der Nickelüberzug wird zur Entfernung von nichtgebondetem Nickel mit einem Ätzmittel behandelt, und
- (m) der Nickelüberzug wird mit Kupfer überzogen.
18. Verfahren nach Anspruch 1,
gekennzeichnet durch die folgenden Verfahrensschritte
in der angegebenen Reihenfolge:
- (a) In dem Substrat wird benachbart der ersten Hauptoberfläche ein pn-Übergang (4) erzeugt;
- (b) auf der ersten Substrat-Hauptoberfläche wird ein Polysilazanüberzug (10) erzeugt, der durch die Formel Si x N y H z worin x, y und z jeweils einen Wert im Bereich von etwa 1,0 bis etwa 1,3 besitzen, wiedergegeben wird und eine verhältnismäßig hohe Ätzgeschwindigkeit relativ bezüglich einem ausgewählten flüssigen Ätzmittel aufweist;
- (c) der Polysilazanüberzug (10) wird einem mit einem anhaftenden Überzug (12) aus einem Photoresist-Material überzogen;
- (d) der Photoresist-Überzug (12) wird durch eine ein vorgegebenes zweidimensionales Muster für eine Frontelektrode definierende Maske mit Strahlungsenergie belichtet;
- (e) das Photoresist-Material wird chemisch entwickelt, derart daß ausgewählte Bereiche des Photoabdeckers gemäß dem vorgegebenen Muster von dem Polysilazanüberzug (10) entfernt werden;
- (f) das Substrat wird in ein Ätzmittel eingetaucht, um die nicht von dem Photoresist abgedeckten Bereiche des Polysilazanüberzugs wegzuätzen, wodurch ausgewählte Bereiche der ersten Substratoberfläche gegenüber der Umgebungsatmosphäre freigelegt werden;
- (g) auf die zweite Substrat-Hauptoberfläche wird ein Aluminiumüberzug (14) aufgebracht;
- (h) das Siliziumsubstrat wird während einer ausreichenden Zeit auf eine ausreichend hohe Temperatur erhitzt, um (1) das Photoresist-Material durch Pyrolyse zu entfernen, (2) den Polysilazanüberzug so zu modifizieren, daß der eine verhältnismäßig hohe Dichte aufweist, und (3) den Aluminiumüberzug (14) mit dem Siliziumsubstrat zu legieren;
- (i) auf die ausgewählten Bereiche der ersten Substratoberfläche wird ein Nickelüberzug (20) aufgebracht;
- (j) der Nickelüberzug wird gesintert, derart daß das Nickel und Silizium unter Bildung eines Nickelsilizids an ihrer Grenzfläche miteinander reagieren;
- (k) der Nickelüberzug wird zur Entfernung von nichtgebondetem Nickel mit einem Ätzmittel behandelt, und
- (l) der Nickelüberzug wird mit Kupfer überzogen.
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| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| US06/456,621 US4451969A (en) | 1983-01-10 | 1983-01-10 | Method of fabricating solar cells |
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| DE3490007T1 DE3490007T1 (de) | 1985-01-24 |
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