DE3447113A1 - Vorrichtung zum verschwenken eines rahmens o.dgl. - Google Patents
Vorrichtung zum verschwenken eines rahmens o.dgl.Info
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Description
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- Vorrichtung zum Verschwenken eines Rahmens oder dgl.
- Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Verschwenken eines Rahmens oder dgl., insbesondere eines Fensterrahmens im Bereich einer Schweißraupen-Putzmaschine, bestehend aus einem horizontalen, den Rahmen abstützenden Arbeitstisch mit einer seitlichen Führungsschiene und einem parallel zu derselben verfahrbaren Schlitten.
- Aus dem DE - GM 83 14 930 ist eine Vorrichtung zum Verschwenken eines Rahmens oder dgl. um einen Winkel von 0 90 , insbesondere an einer Schweißraupen-Putzmaschine für Fensterrahmen aus Kunststoff, bekannt, die aus einem horizontalen, den Rahmen abstützenden Arbeitstisch besteht, an dessen mit einer Führungsschiene versehener Seitenkante ein Schlitten mit einem Ausleger verfahrbar ist. An diesen Ausleger ist ein schwenkbarer Hebel angelenkt, der zusammen mit einem am Schlitten schwenkbar befestigten Antrieb einen um 900 verschwenkbaren Tragkörper aufnimmt. Dabei ist der Tragkörper mit einer absenkbaren Anschlagleiste mit Spannfläche und Spannleiste versehen, durch die der Rahmen in einer vorgegebenen Stellung erfaßt und um 900 verschwenkt bzw.
- gedreht werden kann.
- Durch die verschwenkbare Anschlagleiste mit zugehöriger Spannleiste bedingt, ist diese bekannte Vorrichtung in ihrer Herstellung aufwendig und unterliegt zusätzlich einem hohen Verschleiß. Obwohl das Verschwenken des Rahmens verhältnismäßig rasch vor sich geht, ist der zeitliche Aufwand für das mehrmalige Verschwenken des Rahmens und das Putzen der jeweiligen Rahmenecke erheblich höher als eine vorgeordnete Schweißmaschine für das Schweißen eines Rahmens benötigt. Dadurch bedingt, daß die Schweißraupen-Putzmaschine unter einem Winkel 0 von 45 zur Führungsschiene des Arbeitstisches angeordnet ist und arbeitet, kann der fertig geputzte 0 Rahmen nur in einer um 90 zur Zuführung versetzten Richtung abgeführt und entnommen werden. Auch dies beeinträchtigt den Einsatz dieser Vorrichtung in einer Fertigungsstraße zum Schweißen und Putzen von Fensterrahmen oder dgl. aus Kunststoff.
- Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Verschwenken eines Rahmens oder dgl., insbesondere eines Fensterrahmens im Bereich einer Schweißraupen-Putzmaschine, so auszubilden, daß der maschinentechnische Aufwand und die damit verbundene Störanfälligkeit der Vorrichtung verringert werden und bei gleichzeitiger Reduzierung der Verschwenkzeit sichergestellt ist, daß der Rahmen ohne Veränderung seiner Transportrichtung die Schweißraupen-Putzmaschine verlassen kann.
- Zur Lösung dieser Aufgabe ist die Vorrichtung gemäß dem Kennzeichen des Anspruches 1 ausgebildet.
- Diese Ausbildung ermöglicht es, daß der Rahmen innerhalb kürzester Zeit aus seiner Transportrichtung um einen Winkel von etwa 450 mit einer Rahmenecke in den Arbeitsbereich einer Schweißraupen-Putzmaschine geschwenkt wird und dort geputzt werden kann. Nach dem Putzen der Rahmen-0 ecke wird der Rahmen dreimal um 90 geschwenkt und geputzt, bevor nach einem weiteren Verschwenken um 450 aus dem Bereich der Schweißraupen-Putzmaschine unter Beibehaltung seiner eigentlichen Transportrichtung wieder abtransportiert wird. Durch diese Ausbildung wird der maschinentechnische Aufwand, insbesondere an beweglichen Teilen, herabgesetzt und damit die Störanfälligkeit der Vorrichtung vermindert.
- Weitere Merkmale der Vorrichtung gemäß der Erfindung sind in den Ansprüchen 2 - 13 offenbart.
- DieErfindung wird nachfolgend anhand in einer Zeichnung in vereinfachter Weise dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert. Dabei zeigen Fig. 1 eine Draufsicht auf eine Vorrichtung gemäß der Erfindung, Fig. 2 eine Draufsicht auf eine weitere Ausbildung einer Vorrichtung, Fign.3- das Verschwenken eines Rahmens mit der Vor-8 richtung nach der Fig. 1 und Fig. 9 eine Vorrichtung nach der Erfindung mit zwei Ausnehmungen.
- Von einer Schweißraupen-Putzmaschine für Fensterrahmen 1 aus zusammengeschweißten Aluminium- oder Kunststoffprofilen ist in der Fig. 1 der Zeichnung nur ein Putzwerkzeug 2, beispielsweise ein Scheibenfräser, dargestellt. Dieser Schweißraupen-Putzmaschine ist ein nur angedeuteter Arbeitstisch 3 mit Gleitleisten 4 aus Kunststoff zugeordnet, der an einer seiner Längsseiten mit einer Führungsschiene 5 versehen ist. Die Führungsschiene 5 besitzt im Bereich des Putzwerkzeuges 2 bzw.
- der Schweißraupen-Putzmaschine eine Ausnehmung 6 mit zwei unter einem Winkel von 900 zueinander verlaufenden Anschlagleisten 7, 8.
- Jeder Anschlagleiste 7, 8 ist mindestens ein nicht dargestellter, elektrischer oder pneumatischer Endschalter zugeordnet, über die die Lage des Rahmens 1 in seiner Bearbeitungsstellung feststellbar ist. Um eine symmetrische Anordnung der Anschlagleisten 7, 8 zu erreichen, verlaufen dieselben jeweils unter einem Winkel von 450 zur Führungsschiene 5. Zwischen jeder Anschlagleiste 7, 8 und der Führungsschiene 5 ist ein Führungsbogen 9 eingesetzt, der einen kontinuierlichen bzw. harmonischen Übergang von der Führungsschiene 5 zu den Anschlagleisten 7, 8 und umgekehrt sicherstellt.
- Über dem Arbeitstisch 3 ist ein Schlitten 10 angeordnet, der beispielsweise mittels Laufrollen auf einer parallel zu der Führungsschiene 5 verlaufenden, beispielsweise als Vierkantrohr ausgebildeten Führung 11 durch einen Seilantrieb oder dgl. verfahrbar ist. Der Schlitten 10 trägt in diesem Ausführungsbeispiel zwei mit Abstand voneinander angeordnete und in einer Ebene zu der Führungsschiene 5 befindliche, stiftartige Mitnehmer 12, 13, die über einen gemeinsamen Antrieb oder über getrennte Antriebe bedarfsweise so weit nach unten abgesenkt werden können, daß sie sich im Bewegungsbereich des Fensterrahmens 1 befinden und somit zum Transport des Fensterrahmens 1 benutzt werden können.
- In diesem Ausführungsbeispiel ist unterhalb des Arbeitstisches 3 ein weiterer Schlitten 14 vorgesehen, der auf einer Führung 15 mittels eines nicht dargestellten Antriebes senkrecht zur Führungsschiene 5 in Richtung auf das Putzwerkzeug 2 und zurück verfahrbar ist. Der Schlitten 14 weist einen als Stift ausgebildeten Zentrierkörper 16 auf, der so angeordnet ist, daß er sich bei der Bewegung des Schlittens 14 immer in der Symmetrieachse zwischen den beiden Anschlagleisten 7, 8 befindet.
- Durch einen nicht gezeichneten Antrieb kann der Zentrierkörper 16 so weit angehoben werden, daß er sich im Bewegungsbereich des Fensterrahmens 1 befindet und ebenfalls zum Transport desselben benutzt werden kann. Um das Verschieben des hochgefahrenen Zentrierkörpers 16 zu ermöglichen, sind die Gleitleisten 4 in diesem Bereich unterbrochen.
- Für das Transportieren bzw. Verschwenken und das Putzen des Fensterrahmens 1, das nachfolgend anhand der Fign.
- 3 - 8 erläutert ist, wird nun davon ausgegangen, daß der Fensterrahmen 1 in der in Fig. 3 gezeichneten Stellung von einer Schweißmaschine bzw. einer Transportvorrichtung derselben abgegeben wurde. Über diesen Fensterrahmen 1, der mit einer Seitenkante an der Führungsschiene 5 anliegt, wird nun der Schlitten 10 so weit bewegt, daß sich die beiden Mitnehmer 12, 13 über dem Bereich der Öffnung 17 des Fensterrahmens 1 befinden und in dieselbe abgesenkt werden können. Sobald die Mitnehmer 12, 13 die abgesenkte Stellung eingenommen haben, wird der Fahrantrieb des Schlittens 10 angeschaltet, so daß der Schlitten 10 und damit auch der Fensterrahmen 1 in Richtung des Pfeiles 18 (Fign. 3 und 4) transportiert wird.
- Wenn der Fensterrahmen 1 die in der Fig. 4 gezeichnete Stellung, in der einerseits die Seitenkante des Fensterrahmens 1 zumindest noch geringfügig an der Führungsschiene 5 anliegt und sich aber andererseits die Öffnung 17 des Fensterrahmens 1 bereits über dem noch abgesenkten Zentrierkörper 16 befindet, erreicht hat, werden die Mitnehmer 12, 13 angehoben und damit aus dem Bewegungsbereich des Fensterrahmens 1 gebracht. Gleichzeitig wird der Zentrierkörper 16 angehoben und somit in die Öffnung und die Bewegungsbahn des Fensterrahmens 1 bewegt. Nach dem Erreichen dieser Lage des Zentrierkörpers 16 wird der Antrieb des Schlittens 14 angeschaltet, der den Zentrierkörper 16 in Richtung des Pfeiles 19 (Fig. 5) bewegt. Dabei erfolgt ein Verschwenken des Fensterrahmens 1 0 im Uhrzeigersinn, und zwar um einen Winkel von 450.
- Durch den Zentrierkörper 16 wird der Fensterrahmen 1 auch zum Anliegen an den beiden Anschlagleisten 7, 8 gebracht (Fig. 4).
- Wenn über die nicht dargestellten Endschalter in den Anschlagleisten 7, 8 festgestellt wurde, daß der Fensterrahmen 1 seine Stellung gemäß Fig. 5, die der Fig. 1 entspricht, erreicht hat, wird der Fensterrahmen 1 in an sich bekannter Weise mit nur angedeuteten Spannelementen 20 in der sogenannten Putzstellung festgehalten und der Putzvorgang an der in der Ausnehmung 6 befindlichen Ecke des Fensterrahmens 1 durchgeführt. Damit die Rahmenecke für den Putzvorgang frei zugänglich ist, muß der Zentrierkörper 16 abgesenkt und der Schlitten 14 wieder in seine Ausgangslage zurückgefahren werden.
- Während des Putzvorganges kann der Schlitten 10 über der Öffnung 17 des Fensterrahmens 1 verbleiben. Gleichzeitig ist es möglich, die Mitnehmer 12, 13 bereits wieder in Öffnung 17 des Rahmens 1 abzusenken (Fig, 6).
- Dies gibt die Möglichkeit, daß der Schlitten 10 nach Beendigung des Putzvorganges und Lösen der Spannelemente sofort in Richtung des Pfeiles 21 (Fign. 6 und 7) verfahren und somit der Fensterrahmen 1 bei gleich-0 zeitiger Verschwenkung um 45 in die Stellung gemäß Fig. 7 bewegt werden kann. Anschließend wird der Antrieb des Schlittens 10 gemäß dem Pfeil 22 (Fig. 8) umgekehrt und der Rahmen 1 in die Stellung gemäß Fig. 8 bewegt, die mit der Stellung der Fig. 4 übereinstimmt. Aus dieser Lage wird der Fensterrahmen 1 dann um weitere 0 45 wieder durch den Zentrierkörper 16 in die Putzstellung der Fig. 5 bzw. der Fig. 1 bewegt. Sobald alle vier Ecken des Fensterrahmens 1 geputzt sind, wird derselbe beispielsweise durch einen vergrößerten Transportweg des Schlittens 10 gemäß Fig. 7 abtransportiert oder in sonstiger Weise vom Arbeitstisch 3 abgenommen.
- Danach wiederholen sich die vorbeschriebenen Bewegungen und Bearbeitungen an einem neuen Fensterrahmen 1. Für die Steuerungen der Bewegungen der Schlitten 10, 14 können besondere, nicht dargestellte elektrische oder pneumatische Endschalter vorgesehen sein.
- Bei dem Ausführungsbeispiel der Fig. 2 ist der Zentrierkörper 23 an einem Schwenkarm 24 befestigt, dem ein nicht gezeichneter Antrieb zugeordnet ist. Um unterschiedliche Rahmenbreiten ausgleichen zu können, ist die Lagerung des Schwenkarmes 24 schwenkbar und damit selbstzentrierend in bezug auf den Zentrierkörper 23 ausgebildet.
- Eine solche Anordnung des Zentrierkörpers 23 ist dann vorzusehen, wenn im Bereich der Schweißraupen-Putzmaschine kein freier Raum für eine Bewegung des Schlittens 14 gemäß Fig. 1 zur Verfügung steht. Dabei kann entweder nur der Zentrierkörper 23 oder der gesamte Schwenkarm 24 absenkbar und anhebbar ausgebildet sein.
- In Abänderung der Fig. 1 ist es möglich, den Zentrierkörper 16 durch zwei Stifte zu ersetzen, die auf einem gemeinsamen oder auf voneinander getrennten Schlitten angeordnet sind. Zwei Schlitten mit je einem Stift werden dann verwendet, wenn die Schweißraupen-Putzmaschine im Bereich der Symmetrieachse der Ausnehmung 6 ebenfalls keinen freien Raum für die Bewegung des Schlittens 14 besitzt.
- Bei der Ausführung gemäß der Fig. 9 weist die Führungsschiene 5 zwei mit Abstand voneinander angeordnete Ausnehmungen 6 auf, in denen jeweils ein Fensterrahmen 1 geputzt wird. Dabei ist es möglich, in jeder Ausnehmung 6 nur jeweils zwei Ecken des Rahmens 1 zu putzen. Für den Transport der Fensterrahmen 1 parallel zur Führungsschiene 5 werden in vorteilhafter Weise zwei getrennte Schlitten mit getrennten Antrieben vorgesehen. Auch für die Bewegung senkrecht zur Führungsschiene ist jeder Ausnehmung 6 ein besonderer Schlitten zugeordnet. Der Abstand der beiden Ausnehmungen 6 voneinander ist so bemessen, daß auch bei maximaler Größe der Fensterrahmen 1 keine gegenseitige Behinderung beim Transport bzw. beim Verschwenken eintritt. Durch die beiden den Ausnehmungen 6 zugeordneten Putzmaschine wird die Putzzeit für einen Fensterrahmen 1 um fast die Hälfte reduziert.
Claims (13)
- Patentansrüche Vorrichtung zum Verschwenken eines Rahmens oder dgl., insbesondere eines Fensterrahmens im Bereich einer Schweißraupen-Putzmaschine, bestehend aus einem horizontalen, den Rahmen abstützenden Arbeitstisch mit einer seitlichen Führungsschiene und einem parallel zu derselben verfahrbaren Schlitten, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsschiene (5) mindestens eine Aus-0 nehmung (6) mit zwei unter einem Winkel von 90 zueinander verlaufenden Anschlagleisten (7, 8) aufweist, daß der Schlitten (lo) mindestens einen in die Öffnung (17) des Rahmens (1) bewegbaren Mitnehmer (12, 13) trägt und daß der Ausnehmung (6) mindestens ein in dieselbe und in die Öffnung (17) des Rahmens (I) bewegbarer Zentrierkörper (16, 23) zugeordnet ist.
- 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlagleisten (7, 8) über Führungsbogen (9) mit der Führungsschiene (5) verbunden sind.
- 3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlagleisten (7, 8) symmetrisch unter einem Winkel von 450 zur Führungsschiene (5) angeordnet sind.
- 4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 - 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitten (10) mit Abstand über dem Arbeitstisch (3) angeordnet und der Mitnehmer (12, 13) als in die Öffnung (17) des Rahmens (1) absenkbarer Stift ausgebildet ist.
- 5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitten (10) zwei absenkbare und in einer Ebene parallel zur Führungsschiene (5) angeordnete Stifte (12, 13) trägt.
- 6. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 - 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Zentrierkörper (23) an einem absenkbaren Schwenkarm (24) befestigt ist.
- 7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwenkarm (24) außerhalb des Arbeitstisches (3) gelagert ist.
- 8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerung des Schwenkarmes (24) verstellbar ausgebildet ist.
- 9. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 - 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Zentrierkörper (16) hebbar an einem unterhalb des Arbeitstisches (3) senkrecht zur Führungsschiene (5) und mittig zur Ausnehmung (6) verfahrbaren Schlitten (14) angeordnet ist.
- 10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Zentrierkörper (16) aus zwei mit Abstand voneinander und symmetrisch zur Ausnehmung angeordneten Stiften gebildet ist.
- 11. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 - 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsschiene (5) mindestens zwei mit Abstand voneinander angeordnete Ausnehmungen (6) aufweist, denen jeweils mindestens ein Mitnehmer (12, 13) und ein Zentrierkörper (16, 23) zugeordnet ist.
- 12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die den einzelnen Ausnehmungen (6) zugeordneten Mitnehmer (12, 13) auf einem gemeinsamen Schlitten angeordnet sind.
- 13. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die die den einzelnen Ausnehmungen (6) zugeordneten Mitnehmer (12, 13) tragenden Schlitten mit einem gemeinsamen Antrieb verbunden sind.
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| DE3447113C2 DE3447113C2 (de) | 1987-03-26 |
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|---|---|
| DE3447113C2 (de) | 1987-03-26 |
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