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Vorrichtung zum Waschen von Fahrzeugen Die Erfindung bezieht sich
auf eine Vorrichtung zum Waschen von Fahrzeugen, insbesondere Personenfahrzeugen.
Hierbei interessieren im wesentlichen solche Waschvorrichtungen, bei denen rotierende
Wasohbtirsten an einem portalartigen Fahrgestell gelagert sind, die entlang des
stehenden Fahrzeuges bin- und herbewegbarsind.
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Derartige Waschvorrichtungen werden in Waschräumen, insbesondere in
Tankstellenbetrieben eingesetzt und unterstehen der Bedingung, die verkehrsUbliohen
kleinen und großen Fahrzeuge einwandfrei zu bearbeiten, und mit dem zur Verfugung
stehenden geringen Platz innerhalb solcher Waschräume auszukommen.
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Die früher vorgeschlagenen Waschworrichtungen, bei denen eine horizontal
gelagerte Waschbürste in Schwenkarmen angeordnet ist, benötigen eine zu große Länge
des Waschraumes, weil die Dachbürste beim Umkehr des Vorschubes des portalartigen
Fahrgestelles aus der einen in die andere gezogene Schwenkstellung umgeschwenkt
werden muß.
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Um eine wirksame Verkürzung des notwendigen Waschraumes zu erzielen,
ist durch die deutsche Patentschrift 1 238 794 vorgeschlagen worden, die horizontale
Dachbürste in vertikaler Richtung am portalartigen Fahrgestell auf- und abbeweglich
zu fahren und die in Schwenkarmen gelagerten vertikalen Waschbürsten so zu steuern,
daß diese erst an die Stirnflächen des Fahrzeuges herangeschwenkt werden, wenn die
horizontale Waschbürste bereits diese Stirnfläche bearbeitet hat. Wenn eine solche
Vorrichtung entlang des stehenden Fahrzeuges hin- und herbewegt werden soll, ergibt
sich die Notwendigkeit, die Schwenkarme der vertikalen Waschbürsten um den Ständer
des portalartigen Fahrgestelles außen herumzuschwenken, wodurch ein erheblicher
Platzbedarf in der Breite der Waschhalle erforderlich wird. Schließlich sind Waschvorrichtungen
für Fahrzeuge vorbekannt, bei denen die in Schwenkarmen gelagerten Waschbürsten
ihre Schwenkstellung beim Vor- und Rückwärtslauf des portalartigen Fahrgestelles
beibehalten und mindestens die vordere Stirnfläche des Fahrzeuges zusätzlich zur
Dachbürste bearbeiten. Bei diesen Vorrichtungen muß jedoch der Abstand der vertikalen
Waschbürste von der horizontalen Waschbiirste größer als der Durchmesser einer rotierenden
Waschbürste sein, weil sonst eine erhebliche Behinderung der Bürsten
während
ihrer Rotation entstehen würde.
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Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, die Ausbildung von
Vorrichtungen zum Waschen von Fahrzeugen, insbesondere von Personenkraftfahrzeugen,
so zu ändern, daß gegenüber den bekannten Anordnungen eine weitere Verkürzung des
notwendigen Arbeitsbereiches entsteht, so daß diese Vorrichtungen nun auch in den
noch nicht ausgenutzten kleinen Waschhallen von Tankstelienanlagen u. dgl. eingesetzt
werden können. Darüberhinaus ist die Bedingung gesetzt, daß der Wascheffekt möglichst
gesteigert wird, ohne die Wascharbeit der Bürsten untereinander zu stören, indem
angestrebt wird, daß die vertikalen Waschbürsten gemeinsam mit der horizontalen
Waschbürste beide Stirnflächen des Fahrzeuges bearbeitet.
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Die Erfindung teht dabei von einer beispielsweise durch das DBGN 1
897 299 bekannten Waschvorrichtung aus, bei der ein entlang des stehenden Fahrzeuges
hin- und herbewegbares Fahrgestell vorgesehen ist, an dem mindestens eine horizontal
gelagerte Waschbürste entlang einer vertikalen Führung auf- und abbewegbar und mindestens
eine, vorzugsweise zwei vertikal gelagerte Waschbürsten entlang einer etwa horizontalen
Führung hängend und quer zur Fahrzeuglängsachse hin- und herbewegbar geführt sind.
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Die Lösung der erfindungsgemäßen Aufgabe besteht im Sinne der Erfindung
darin, daß der Abstand der beiden Führungen kleiner als die Summe der Radien der
im rotierenden Zustand
befindlichen horizontalen und vertikalen
Waschbürste ist.
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Der Mindestabstand dieser beiden Führungen ergibt sich im Rahmen eines
Ausführungsbeispieles der Erfindung etwa aus der Summe der Radien einer rotierenden
und einer ruhenden Waschbürste.
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Wenn man davon ausgeht, daß der Gegenstand der Erfindung die Anordnung
von Waschbürsten vorsieht, welche gemeinsam die Stirnflächen des Fahrzeuges bearbeiten
sollen, dann meint man zunächst, daß diese Bearbeitungsweise nicht möglich ist,
weil sich die in den Führungen beweglichen Waschbürsten einander behindern müßten.
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Die#se Schwierigkeit wird durch die Anordnung einer Steuerung im Sinne
eines Ausführungsbeispieles der Erfindung vermieden, mit deren Hilfe die Ein- und
Ausschaltung der vertikalen Waschbürstenrotation nacheilend zur Schaltung der horizontalen
Waschbürste erfolgt, dergestalt, daß die vertikale Waschbürste erst zu rotieren
beginnt, wenn die horizontale schon die Kofferraum- bzw. Kähleroberfläche des Fahrzeuges
überdeckt. Darüberhinaus sieht die Erfindung vor, daß mit Hilfe der Steuerung die
Rotation der horizontalen Waschbürste stillsetzbar ist, sobald diese über die Stirnflächen
des Fahrzeuges hinaugbewegt worden ist und die vertikalen Waschbürsten eine Querbewegung
entlang dieser Stirnflächen beginnen.
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Der Vorteil der Erfindung besteht zunächst darin, daß die
~Längsausdehnung
der Waschvorrichtung, bezogen auf die Längsachse aes zu waschenden Fahrzeuges, nunmehr
auf ein Minimum beschränkt ist, so daß die erfindungsgemäße Waschvorrichtung tatsächlich
in kleine vorhandene Räume eingebaut wurden kann. Darüberhinaus wird ein störender
Einfluß der rotierenden Waschbürsten gegeneinander vermieden, indem zwangläufig
die Rotation der beiden Waschbürsten-Systeme nur dann gemeinsam durchgeführt wird,
wenn die vertikalen Waschbürsten die Seitenflächen des Fahrzeuges bearbeiten, denn
dann befinden sie sich außerhalb des Arbeitsbereiches der horizontalen Waschbürste.
Sobald die vertikalen Waschbürsten nach innen sich entlang ihrer Führung bewegen,
erfolgt die Abschaltung der horizontalen Waschbürste. Die gleiche Wirkung wird erzielt,
wenn die horizontale Waschbürste die Stirnfläche bearbeitet, indem dann die vertikale
Waschbiirste ; sofern sie nichtmehr die Seitenflächen des Fahrzeuges bearbeitet,
stillgesetzt wird.
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Der besondere Effekt dieser Schaltung besteht darin, daß keine großen
Massen bewegt werden müssen, sondern daß lediglich der Rotationsmotor der einzelnen
Waschbürste zur gegebenen Zeit stillgesetzt oder erregt wird. Der Vorteil der Platzersparnis
bringt trüber somit einen erheblichen Vorteil in der konstruktiven Aufwendung bei
der Steuerung mit sich.
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Im Rahmen der Erfindung sind zahlreiche Ausgestaltungen und Weiterentwicklungen
vorgesehen. So ist es beispiels weise vorteilhaft, die vertikale WasfEbürste kegelstumpfförmig
auszubilden,
derart, daß ihr größter Durchmesser sich in Bodennähe befindet. Eine solche Ausbildung
der vertikalen Wastibärste ist unabhängig von der oben geschilderten Lösungsform,
weil sie auch bei anders gestalteten Waschvorrichtungen mit Erfolg eingesetzt werden
kann. Dies hängt damit zusammen, daß die erfindungsgemäße vertikale Waschbürste
im Rahmen eines Ausführungsbeispieles im Bereiche Ihrer Führung parallel oder zentrisch
zu dieser schwenkbar gelagert sein soll. Wenn man eine konische Waschbürste so schwenkt,
daß ihr oberer Teil sich dem Fahrzeug nähert, dann hat dies den Vorteil, daß die
Borsten im oberen Bürstenbereich keinen schädlichen Einfluß auf die Fahrzeugoberfläche
ausführen können, wahrend die längeren Borsten im unteren Bereich noch lang genug
sind, um das Fahrzeug hinreichend zu reinigen.
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Bei der Anwendung auf die erfindungsgemäße Waschvorrichtung entsteht
jedoch ein zusätzlicher Vorteil dadurch, daß man die Schwenkbewegung der konischen
Waschbürste ausnutzen kann, um trotz des geringen zur Verfügung stehenden Raumes
eine hinfichende Bearbeitung der Stirnflächen des Fahrzeuges vorzunehmen. Hierbei
erweist es sich als zw#mäßg, die horizontale Waschbürste in ihre obere Ausgangsstellung
durch einen besonderen Hubantrieb zu bewegen, wobei diese Bürste stillgesetzt ist,
also einen kleinen Radius besitzt, damit die vertikale konische Waschbürste in geneigter
Stellung entlang der Stiroflächen des Fahrzeuges hin- und herbewegt werden kann.
Dadurch wir~ der geringe Raum zwischen der ruhenden horizontalen Waschbiirste und
der rotierenden .vertikalen konischen Waschbürste restlos
ausgenutzt,
ohne daß sich die Bürsten einander behindern.
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Ein ~weiteres Ausftihrungsbeispiel der Erfindung besteht darin, daß
eine in an sich bekannter Weise schwenkbar gelagerte Fiihrungsschiene zur Aufnahme
einer die vertikale Waschbürste tragenden Laufkatze im Führungsbereich oben und
unten offen ausgebildet ist und daß der die Waschbürste antreibende Motor oberhalb
ihres die Öffnung durchgreifenden und mit der Laufkatze verbundenen Lagers angeordnet
ist.
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Bei der vorbekannten Waschvorrichtung (Christ Auto-Jet) ist die Fiihriingsschiene
unterhalb einer Quertraverse des portalartigen Fahrgestelles schwenkbar gelagert.
Die 8 hat zur Folge, daß der Antrieb der vertikalen Waschbürste unterhalb der Laufkatze
als Winkelantriebvorgesehen sein muß. Dadurch wird eine Unwucht der vertikalen Waschbürste
erzeugt und eine kobtenaufwendige Konstruktion benutzt, deren Schwierigkeiten durch
die Erfindung beseitigt werden.
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Erfindungsgemäß ist das Lager für die Führungsschiene in horizontalen
Auslegern des Fahrgestelles angeordnet und diese Ausleger sind durch eine zwischen
den Führungen befindliche Traverse miteinander verbunden. Dadurch wird st mit einfactien
Mitteln eine patzsparende und sehr steife Konstruktion des portalartigen Fahrgestelles
herbeigeführt, welche das Verschwenken der vertikalen Waschbürste unabhängig von
ihrer Stellung zuläßt.
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Diese und weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der Zeichnung.
In ihr ist die Erfindung schematisch
und beispielsweise dargestellt.
Es zeigen: Fig. 1 Schematische Seitenansichten der erfindungsgemäßen bis 4' Waschvorrichtung
in verschiedenen Waschstellungen, Fig. 5 bis 8' schematische Seitenansichten einer
Ausfährungsvariante der Waschvorrichtung gem. Fig. 1 bis 4 und, Fig. q: einen schematischen
Querschnitt durch den oberen Teil der schwenkbar gelagerten vertikalen Waschbürste
und Fig.10: einen Längsschnitt durch die Waschbürste gem. Fig. 9.
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Im Ausführungsbeispiel der Fig. 1 ist in schamatischer Seitenansicht
eine Vorrichtung zum Waschen von Fahrzeugen 1 dargestellt, derer Grundaufbau im
wesentlichen vorbekannt ist, so iß auf die detailierte Darstellung der Konstruktionselemente
verzichtet werden kann. An einem portalartigen Fahrgestell (2), das entlang des
stehenden Fahrzeuges (1) hin- und herbewegbar geführt ist, ist eine horizontale
Waschbürste )entlang der vertikalen Führung (4) auf-und abbewegbar. Diese horizontale
Waschbürste kann beispielsweise durch einen gesteuerten Hubmotor angehoben bzw.
gesenkt werden, wie es auch möglich ist, die Drehrichtung der Waschbürste so zu
wählen, daß sie zum klettern neigt, während sie wnhrend-ie durch den Yorschub des
Fahrgestelles (2) gegen das Fahrzeug (1) bewegt wird. Es sind auch andere Antriebsarten
zur Vertikalbewegung der horizontalen Waschbürste (3) denkbar, so daß die Erfindung
nicht auf die Anwendung einer Antriebsart beschränkt ist. Auch ist es möglich, die
Waschbürste (3) in verhältnismäßig kurzen Schwenkarmen zu lagern, deren Lager
Jedoch
entlang der Führung (4) vertikal beweglich sein soll.
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Solche Schwenkarme verwendet man gern zur Auslösung eines Schaltimpulses
zwecks Einschaltung des Xotationsmotores, nämlich dann, wenn die horizontale Waschbürste
(3) gegen das stehende Fahrzeug (1) auftrifft und dadurch seitlich etwas ausgelenkt
wird.
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Es sind ferner zwei vertikale Waschbürsten (5) am portalartigen Fahrgestell
(2) angeordnet und entlang einer horizontalen Führung (6), die sich also senkrecht
zur Zeichenblattebene erstreckt, bewegbar. Diese Führung (6) befindet sich zwischen
den Auslegern (7) des portalartigen Fahrgestells (2) und kann in einem Ausführungsbeispiel
den Figuren 9 und 10 entnommen werden.
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Das wesentliche dieser Anordnung besteht darin, daß die beiden Führungen
(4, 6) einen Abstand a voneinander aufweisen, der kleiner als die Summe der Radien
der im rotierenden Zustand befindlichen Waschbürsten (3, 5) ist. Würden beide Waschbürsten
(3,5) in der in Fig. 1 gezeigten Stellung rotieren, dann müßten sich ihre Borsten
ineinander verfangen, was nicht angestrebtßsondern vermieden werden soll.
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Die vertikalen Waschbürsten (5) sind in ihren Führungen (6) in bekannter
Weise entlang der Stirnflächen des Fahrzeuges (1) hin- und herbewegbar angeordnet.
Dies kann beispielsweise dadurch erfolgen, daß die Waschbürsten in bekannter Weise
eine
Drehrichtung besitzen, welche sie zum Klettern von der mitte
nach außen entlang der stehenden Fahrzeugstirnfläche während des Vorschubes des
portalartigen Fahrgestelles (2) befähigt. Die Laufkatzen dieser vertikalen Waschbürsten
(5) können ferner mit besonderen Antriebsmitteln verbunden sein, um die Querbewegung
dieser Bürsten (5) zwangläufig zu steuern.
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Auch insoweit ist die Erfindung unabhängig von der Antziebsart der
Waschbürsten.
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Im Beispiel der Figur 1 ist die Ausgangsstellung der erfindungsgemäßen
Waschvorrichtung dargestellt, wobei ersichtlich ist, daß die vertikale Waschbürste
(5) ganz nahe der Stirnwand eines Waschraumes sich befindet.
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Bei Beginn des Vorschubs des portalartigen Fahrgestelles (2) wird
zunächst die horizontale Waschbürste (3) in Rotation versetzt. Sie bearbeitet dabei
die vordere Stirnfläche des Fahrzeuges (1), bewegt sich an dieser entlang der Führung
(4) nach oben und gelangt schließlich auf die Kühlerhaube des Fahrzeuges. Sobald
die horizontale Waschbürste (3) diese Killilerhaube überdikt, was etwa in Figur
2 gezeigt wird, werden die vertikalen Waschbürsten (5) in Rotation versetzt. Sie
befinden sich in dieser Stellung gemäß Fig. 2 vor der Stirnfläche des Fahrzeuges
(1) und können dabei untereinander in kämmendem Kontakt stehen; was im Gegensatz
zur Berührung der horizontalen Waschbürste (3) nicht von schädichem Einfluß ist.
Um aber während der Vorschubbewegung des Fahrgestelles (2) entlang des Fahrzeuges
(1) die Berührung der vertikalen Waschbürsten (5(
un der horizontalen
Waschbtlrste (3) zu vermeiden, sind die vertikalen Waschbllrsten (5) konisch, d.h.
kegelstumpfförmig ausgebildet, wobei der größere Durchmesser der Waschbürste sich
in Bodennähe befindet. Dadurch treffen die dort befindlichen Borsten früher auf
die Stirnfläche des Fahrzeuges (1) auf und fUhren dadurch zu einer Schwenkverstellung
der vertikalen Waschbürste (5) um ein im Bereiohe der Ausleger (7) befindliches
horizontales Lager, was der Einfachheit halber nicht dargestellt ist. Auf diese
Weise wird der obere und im Durchmesser kleinere Teil der vertikalen WasohbUrste
(5) von der horizontalen Waschbürste (3) ferngehalten. Die Konizität der vertikalen
Waschbürate (5) ist demgemäß so gestaltet, daß bei dem möglichen Schwenkweg dieser
WasohbUrste unter Ausnutzung eines geringstmöglichen Zwischenraumes keine oder eine
nur geringfügige Berührung mit der horizontalen Wasohbtlrste (3) stattfindet.
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Im weiteren Verlauf der Vorschubbewegung des Fahrgestelles (2) gelangen
die vertikalen Waschbürsten (5) nach außen und bewegen sich alsdann entlang der
Seitenfläohe des Fahrzeuges (1), wobei diese WaschbUrsten (5) wieder eine vertikale
Stellung einnehmen, wie dies in Figur 3 dargestellt ist. Bei dieser Stellung berUhren
sich im Gegensatz zu. Anschein die BUrsten (3,5) nicht, weil die horizontale Waschbürste
(3) eine geringere Länge als der Abstand der die Seitenflächen bearbeitenden vertikalen
WasohbUrsten (5) aufweist.
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Sobald aber die vertikalen WasohbUrsten (5) gemäß Fig.4 beginnen,
entlang der hinteren Stirnfläche des Fahrzeuges (7) nach der Mitte zu sich einander
zu nähern, wird die Rotation
der horizontalen Waschbürste (3) stillgesetzt,
so daß nunmehr bei vertikaler Stellung de; vertikalen Waschbürste (5) gem.
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Fig. 4 wiederum keine Berührung mit der horizontalen Waschbürste (3)
eintreten kann. Dabei ist wichtig, das portalartige Fahrgestell (2) soweit nach
rückwärts zu bewegen, daß das Auftreffen der vertikalen Waschbürsten (5) auf die
rückwärtige Stirnfläche des Fahrzeuges (1) nicht zu einer Verschwenkung dieser Waschbürsten
(5) führen kann.
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Aus diesem Ausführungsbeispiel der Figuren 1 bis 4 ist erkennbar,
daß der Abstand a zwischen den Führungen 4 und 6 tatsächlich nur so groß zu sein
braucht wie die Summe der Radien der stillstehenden vertikalen Waschbürste (5) und
der rotierenden horizontalen Waschbürste (3).Der Radius der stillstehenden Waschbürste
ist mit r 1 ~ der Radius der rotierenden horizontalen Waschbürste (3) mit R 2 bseichnet.
Der-selbe Abstand wird berücksichtigt, wenn gemäß Figur 4 die vertikale rotierende
Waschbürste (5) den Radius R1 und die stillstehende horizontale Waschbürste (3)
den Radius r2 besitzt. In jedem Falle kann der Abstand a geringer als die Summe
der Radien beider rotierenden Waschbürsten sein.
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Das Ausführungsbeispiel der Figuren 5 bis 8 bringt eine nochmalige
Verringerung des Abstandes a mit sich. In Figur 2 ist dargestellt, daß die vertikale
Waschbürste (5) nahezu einen Berührungskontakt mit der horizontalen Waschbürste
(3) besitzt.
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In der Stellung gemäß Figuren 5 und 7 ist die gleiche Situation wie
bei den Figuren 1 und 3 vorhanden, während bei der Stellung gem. Fig. 8 eine Verkürzung
des Vorschubweges des portalartigen
Fahrgestelles t2) dadurch erzielt
wird, daß die horizontale Waschbürste (3) im stillstehenden Zustand nach oben bewegt
wird, so daß nunmehr die vertikale Waschbürste (5) so nahe an der hinteren Stirnseite
des Fahrzeuges (1) entlang nach innen bewegt werden kann, daß sie dabei nach außen
verschwenkt, ohne die horizontale Waschbürste (3) zu gefährden.
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Die »gerbung der einzelnen vertikalen Waschbürste (5) ist in den Figuren
9 und 10 im Rahmen eines Ausführungsbeispieles dargestellt. Danach besitzt das portalartige
Fahrgestell (2) im oberen Bereich zwei im Abstand voneinander angeordnete Ausleger
(8), zwischen denen eine Führungsschiene (9) in den Lagern (10) schwenkbar gelagert
ist. Diese Führungsschiene (9) besitzt nach oben und unten Öffnungen (12). Sie kann
beispielsweise aus zwei im Abstand voneinander angeordneten U-Profilen bestehen,
die stirnseitig miteinander verbunden sind und damit einen beidseitig offenen Hohlprofilträger
ergeben. In diesen U-Profilen sind die Laufkatzenräder (11) geführt, wobei das (5)
die vertikale Waschbürsteçtragende und mit der Laufkatze (11) verbundene Lager die
Öffnung (12") nach oben durchgreift, so daß darüber der Rotationsmotor (8) angeordnet
werden kann. Damit ist ein koaxialer Antrieb der vertikalen Waschbiirste (5) unter
Vermeidung von Winkeitrieben möglich. Zwischen der Führung schiene (9) und der nicht
dargestellten, im Fahrgestell (2) vorhandenen vertikalen Führung befindet sich eine
Traverse (13), welche den Auslegern (8) und der Führungsschiene (9) die notwendige
Steifigkeit vermittelt. Schließlich ist in Figur (9) dargestollt daß ein das portalartige
Fahrgestell (2) durchsetzender
Anschlag (14) vorgesehen ist, gegen
den die Führung schiene (9) in der ausgeschwenkten Stellung auftrifft. Dadurch wird
ein Widerstand aufgebaut, der das weitere Abschwenken und Pendeln der vertikalen
Waschbürste (5) verhindert.
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Dieser Anschlag (14) kann im Sinne der Erfindung eine starre Stange,
aber auch ein nachgiebiges oder federndes Element sein, dessen Andrlbückkraft dann
überwunden wird, wenn die Gefahr der Beschädigung des Fahrzeuges besteht.
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Die Ausiührungsbei spiele der Erfindung umfassen nicht die sich anbietenden
Varianten, so daß die Erfindung nicht auf diese Offenbarung beschränkt ist, sondern
auch sich auf zahlreiche weitere Ausgestaltungen erstreckt.
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Patentansprüche: