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Handetikettiergerät
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Die Erfindung betrifft eine Handetikettiergerät zum Bedrukken, Ablösen
und Ausgeben von auf einem Trägerband haftenden Einzel-Selbstklebeetiketten, mit
einem Gehäuse und einem gegenüber dem Gehäuse um eine Achse verschwenkbaren Handbedienhebel,
der eine Transportvorrichtung für das Trägerband schrittweise antreibt, wobei die
Transportvorrichtung das Trägerband von einem Etikettenvorratswiekel und von dort
an einem verschwenkbaren Bremshebel vorbei zieht, der das Trägerband in einer Spendstellung
des Handetikettiergerätes festhält.
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Ein derartiges Handetikettiergerät ist bekannt, beispielsweise aus
der DE-OS 25 18 782 und der DE-OS 30 17 555.
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Bei den bekannten Handetikettiergeräten löst sich das Etikett vom
Trägerband dann, wenn das Trägerband von der Transportvorrichtung um eine spitze
Spendkante herum gezogen wird. Das sich ablösende Etikett gelangt dann unmittelbar
unter eine Andrückrolle und kann, noch während es sich vollständig vom Trägerband
löst, auf den zu etikettierenden Gegenstand aufgedrückt werden. Zu Beginn des Aufdrückvorganges
haftet das Etikett aufgrund der unmittelbaren Nähe von Spendkante und Andrückrolle
noch zu einem großen Teil auf dem Trägerband, dies gilt umso mehr, je länger das
Etikett, in Trägerbandrichtung gesehen, ist.
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Häufig werden derartige Handetikettiergeräte benutzt, um gleich eine
ganze Anzahl nebeneinanderstehender Gegenstände nacheinander mit gleichen Etiketten
zu versehen. So werden beispielsweise in Großmärkten Umkartons, die eine große Menge
Einzelkartons oder Dosen enthalten, oben aufgerissen und die Einzelkartons oder
Dosen werden nacheinander in schneller Folge etikettiert. Die dabei ausgeführten
ruckartigen Bewegungen und die Geschwindigkeit des Etikettierens führt dazu, daß
beim Andrückvorgang ein erheblicher Zug auf das Trägerband ausgeübt wird, der umso
größer ist, je mehr das Etikett noch auf dem Trägerband haftet. Der exakte schrittweise
Transport des Trägerbandes durch die Transportvorrichtung, der unabdingbar ist,
um ein lagepräzises Bedrucken der Einzeletiketten zu gewährleisten, kann hierdurch
wesentlich gestört werden, wenn durch den Zug auf das Trägerband in unkontrollierter
Weise Etikettenband vom Vorratswickel abgezogen wird.
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Die bekannten Handetikettiergeräte verfügen daher über den eingangs
genannten Bremshebel, der sicherstellen soll, daß in der Spendstellung das Etikettenband
zwischen Vorratswikkel und Spendkante so festgehalten wird, daß es nicht beim Ablösen
und Andrücken des Etikettes verrutschen kann.
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Den bekannten Handetikettiergeräten ist jedoch gemeinsam, daß der
Bremshebel unmittelbar vom Handbedienhebel betätigt wird. Bei dem aus der DE-OS
25 18 782 bekannten Handetikettiergerät wird z.B. beim Betätigen des Handbedienhebels,
bei dem dieser gegen die Kraft einer Feder auf das Gehäuse hin gedrückt wird, das
Gerät gespannt und erst beim Wieder-Lösen des Handbedienhebels dreht sich eine Transportwalze
um einen definierten Winkelschritt. Zu dem Zeitpunkt, zu dem die Transportbewegung
beeendet wird, drückt ein Bügel des Handbedienhebels den Bremshebel in die Bremsposition.
Dies bedeutet, daß in der gelösten Stellung des Handbedienhebels das Etikettenband
durch den Bremshebel arretiert ist.
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Im praktischen Gebrauch derartiger Handetikettiergeräte, insbesondere
bei der eingangs genannten hektischen Etikettierweise, hat sich jedoch gezeigt,
daß diese Bremsfunktion unzureichend sein kann. Es kann nämlich der Fall eintreten,
daß der Benutzer, noch während er ein Etikett aufdrückt, bereits den Handbedienhebel
wieder verschwenkt, um möglichst schnell aufeinanderfolgend etikettieren zu können.
Sobald jedoch der Handbedienhebel aus der gelösten Stellung wieder verschwenkt wird,
hebt auch der Bremshebel aus der Bremsstellung wieder ab und gibt das Etikettenband
frei. Die beabsichtigte Bremswirkung dauert daher nur eine außerordentlich kurze
Zeitspanne, nämlich gerade so lange, wie der Handbedienhebel in der gelösten Position
ist. Diese Zeitspanne
ist jedoch häufig nicht ausreichend und es
kommt zu dem eingangs genannten unerwünschten Abziehen von Etikettenband vom Vorratswickel
mit dem Ergebnis, daß nachfolgende Etiketten in der falschen Position bedruckt werden,
weil nun der schrittweise Transport des Etikettenbandes und damit die Bewegung des
Druckwerkes nicht mehr mit der Lage der einzelnen Etiketten synchronisiert ist.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Handetikettiergerät
der eingangs genannten Art dahingehend weiterzubilden, daß ein unbeabsichtigtes
Abziehen des Etikettenbandes vom Vorratswickel beim Andrücken des Etikettes auch
bei sehr hektischer Etikettierweise sicher vermieden wird.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Bremshebel
unmittelbar von der Transportvorrichtung verschwenkt wird und das Trägerband bei
stillstehender Transportvorrichtung festhält.
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Die Erfindung löst damit die zugrundeliegende Aufgabe vollkommen,
weil der Bremshebel infolge der unmittelbaren Abhängigkeit seiner Auslenkung von
der Transportvorrichtung das Etikettenband nur so lange freigibt, wie die Transportvorrichtung
das Etikettenband befördert. In allen anderen Positionen ist das Etikettenband hingegen
arretiert und kann nicht unerwünscht abgezogen werden. Auf diese Weise ist es möglich,
eine Vielzahl von Gegenständen auch in sehr schneller zeitlicher Folge zu etikettieren,
ohne daß die Synchronisation zwischen der Lage der einzelnen Etiketten auf dem Trägerband
zur Transportvorrichtung und dem Druckwerk verloren geht.
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Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung drückt der Bremshebel
das Trägerband durch die Kraft einer Feder gegen eine gehäusefeste Auflage und ist
gegen die Kraft der Feder von der Auflage lösbar.
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Diese Maßname hat den Vorteil, daß - bei geeigneter Wahl der Längen
der Hebelarme - die Federkraft verhältnismäßog hoch eingestellt werden kann, so
daß der Bremshebel außer während der Zeit des Transportierens das Trägerband mit
großer Kraft und damit großer Sicherheit gegen Verschieben auf die Auflage drückt.
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Bei einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist der Bremshebel
als um eine gehäusefeste Achse drehbarer zweiarmiger Hebel ausgebildet, dessen einer
Arm ein Bremselement trägt und dessen anderer Arm an der Transportvorrichtung angreift.
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Diese Maßnahme hat den Vorteil, den Bremshebel besonders wirksam gestalten
zu können, weil an der Transportvorrichtung relativ große Transportwege auftreten,
an der Bremsstelle jedoch durch den nur relativ geringen Spalt zwischen Bremshebel
und Auflage nur verhältnismäßig geringe Wege erforderlich sind. Es kann daher durch
eine Anordnung der Achse zwischen Transportvorrichtung und Auflage ein geeignetes
Verhältnis der Hebelarme eingestellt werden.
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Bei einer Ausgestaltung der Erfindung ist das Bremselement als Silikonbelag
ausgebildet.
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Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß bei hoher Bremskraft ein guter
Kraftschluß hergestellt werden kann, um das Etikettenband sicher festzuhalten.
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Bei einer anderen Ausgestaltung der Erfindung ist das Bremselement
als Stift ausgebildet, der vorzugsweise in entsprechende Löcher im Trägerband greift.
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Diese Maßnahme hat, verglichen mit der vorstehend genannten Maßnahme,
den Vorteil, daß bei Verwendung eines Formschlusses anstelle eines Kraftschlusses
auch verhältnismäßig geringe Verschwenkkräfte des Bremshebels ausreichen, weil lediglich
der Stift in Eingriff mit den Löchern gebracht werden muß. Allerdings erfordert
diese Variante einen etwas höheren Aufwand, weil ein spezielles Trägerband verwendet
werden muß.
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Die Erfindung kann weiterhin mit großem Vorteil dann eingesetzt werden,
wenn die Transportvorrichtung als Transportrad ausgebildet ist, das mindestens über
einen Teil seines Umfanges vom Trägerband umschlungen ist und das seitliche, über
einen Umfang verteilte Stifte aufweist, an denen eine am Handbedienhebel angelenkte
Stoßklinke angreift, derart, daß beim Verschwenken des Handbedienhebels gegen die
Kraft einer Feder und auf das Gehäuse zu das freie Ende der Stoßklinke sich von
einem Stift löst und hinter den nächsten Stift faßt, so daß das Transportrad beim
Wieder-Lösen des Handbedienhebels um den durch die Position der Stifte definierten
Winkelschritt gedreht wird.
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Diese an sich aus dem Stand der Technik bekannten Maßnahmen eignen
sich deswegen besonders im Rahmen der vorliegenden Erfindung, weil beim Verschwenken
des Handbedienhebels gegen die Kraft der Feder die als Transportrad ausgebildete
Transportvorrichtung nicht betätigt wird, so daß aufgrund der eingangs genannten
erfinderischen Maßnahmen die Wirkung des
Bremshebels so lange andauert,
wie der Handbedienhebel gegen die Kraft der Feder verschwenkt wird. Selbst bei schnell
aufeinanderfolgendem Etikettieren mehrerer Gegenstände reicht jedoch diese Zeit
aus, um das Etikett vollständig vom Trägerband zu lösen. Der vom Etikett auf das
Trägerband ausgeübte Zug beim Andrücken des Etikettes auf den Gegenstand wird daher
wesentlich länger durch die Bremsvorrichtung abgefangen und vom Etikettenvorratswickel
abgekoppelt, als dies bei den bekannten Handetikettiergeräten der Fall war.
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Ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung zeichnet sich dadurch
aus, daß die Achsen von Bremshebel und Transportrad parallel verlaufen und daß jeweils
ein Stift während der Drehung des Transportrades an dem anderen Arm des Bremshebels
angreift und diesen verschwenkt.
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Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß, verglichen mit bekannten Handetikettiergeräten,
bei denen der Bremshebel unmittelbar vom Handbedienhebel betätigt wird, zumindest
nicht mehr Teile erforderlich sind, gegenüber einigen der bekannten Geräte sogar
noch erheblich weniger. Eine Verkomplizierung oder Verteuerung des Gerätes oder
gar eine Erhöhung der Störanfälligkeit ist mithin nicht zu befürchten.
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Schließlich ist bei einem weiteren besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel
der Erfindung noch vorgesehen, daß der Stift an einer zu seiner Achse parallelen
Kante des anderen Armes angreift, vor Beendigung des Winkelschrittes ein Ende der
Kante erreicht und bei Beendigung des Winkelschrittes an einer zur Achse senkrechten
Kante zur Anlage kommt.
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Diese Maßnahme hat den wesentlichen Vorteil, daß durch den Bremshebel
zusätzlich die Funktion einer Rücklaufsperre für das Transportrad realisiert wird,
weil durch Anlage des Stiftes an der senkrechten Kante das Transportrad nicht mehr
rückwärts gedreht werden kann. Die ansonsten bei derartigen Transporträdern vorgesehenen
Rücklaufsperren können daher entfallen, was zu einer weiteren Vereinfachung, Verbilligung
und zu einer Erhöhung der Betriebssicherheit führt.
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Weitere Vorteile ergeben sich aus der Beschreibung und der beigefügten
Zeichnung.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt
und wird in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigen: Fig. 1a eine
schematische Gesamtansicht, von der Seite her, eines erfindungsgemäßen Handetikettiergerätes,
teilweise aufgebrochen; Fig. 1b einen Ausschnitt aus Fig. 1a zur Erläuterung von
Einzelheiten eines Bremshebels; Fig. 2 einen anderen Ausschnitt aus Fig. 1a zur
Erläuterung des Transport- und Bremsvorganges; Fig. 3 ein weiteres Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Bremshebels mit Formschluß.
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In Fig. 1 ist 10 insgesamt ein Handetikettiergerät, wie es beispielsweise
im Handel zum Preisauszeichnen verwendet wird. Das Handetikettiergerät 10 weist
ein Gehäuse 11 auf, in dem eine Achse 12 angeordnet ist, um die ein Handbedienhebel
19 gegen die Kraft einer Feder 14 verschwenkbar ist.
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Im Gehäuse 11 ist ein Etikettenvorratswickel 15 gehaltert, von dem
ein Etikettenband 16 über eine erste Auflage 17 und an einer zweiten Auflage 18
vorbei geführt wird, wobei das Etikettenband 16 auf der zweiten Auflage 18 mittels
eines Bremshebels 19 festgehalten werden kann, wie dies weiter unten im einzelnen
noch geschildert wird.
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Von der zweiten Auflage 18 wird das Etikettenband 16 über eine Gegendruckplatte
20 geführt, die am vorderen Ende in eine Spendkante 21 ausläuft. Auf der Gegendruckplatte
20 kann das Etikettenband 16 mittels eines Druckwerkes 20 bedruckt werden, das in
an sich bekannter Weise beim Betätigen des Handbedienhebels 13 verschwenkt und mit
seinen Druckelementen auf das auf der Gegendruckplatte 20 aufliegende Etikettenband
16 gedrückt wird.
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Wenn das Etikettenband 16 um die Spendkante 21 herum läuft, löst sich
ein Etikett 24 vom Trägerband 25 und kann mittels einer Andrückrolle 23 auf den
zu etikettierenden Gegenstand aufgedrückt werden.
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In Fig. 1a ist mit x eine Länge des Etikettes 24 angedeutet, mit der
es noch auf dem Trägerband 25 haftet, während es bereits mittels der Andrückrolle
23 auf einen Gegenstand aufgedrückt werden kann. Wird das Handetikettiergerät 10
während dieses Aufdrückens nach rechts in Fig. 1a bewegt,
ist ohne
weiteres ersichtlich, daß aufgrund der Resthaftlänge x ein erheblicher Zug auf das
Etikettenband 16 ausgeübt wird. Dieser Zug wird jedoch dadurch vom Etikettenvorratswickel
15 abgekoppelt, daß der Bremshebel 19 das Etikettenband 16 durch Anlage an der zweiten
Auflage 18 einklemmt.
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Wie man aus Fig. 1a weiter erkennen kann, läuft das Trägerband 25,
von der Spendkante 21 kommend, zunächst um eine Umlenkrolle 26 und umschlingt dann
ein Transportrad 27 auf einem Teil von dessen Umfang, ehe es nach unten aus dem
Handetikettiergerät 10 herausläuft.
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Das Transportrad 27 ist um eine im Betrieb gehäusefeste Achse 30 drehbar
und verfügt über mehrere seitliche Mitnehmerzapfen, von denen in Fig. 1a einige
mit 31, 32, 33 und 34 bezeichnet sind. Die Mitnehmerzapfen 31 bis 34 sind über einen
Umfang des Transportrades 27 verteilt und definieren damit jeweils einen Winkelschritt,
um den das Transportrad 27 gedreht wird, wenn eine Stoßklinke 35 das Transportrad
27 um einen solchen Winkelschritt dreht. Hierzu ist die Stoßklinke 35 an einer Achse
36 drehbar angelenkt, die sich am Handbedienhebel 13 befindet.
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Weitere Einzelheiten des Bremshebels 19 sollen nun anhand von Fig.
1b erläutert werden: Man erkennt, daß der Bremshebel 19 um eine Achse 40 schwenkbar
ist, die zu den bereits erwähnten Achsen 12 des Handbedienhebels 13 und 36 der Stoßklinke
35 parallel verläuft.
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Der Handbedienhebel 19 ist als zweiarmiger Hebel mit einem ersten
Arm 41 und einem zweiten Arm 42 ausgebildet. Am Ende des ersten Armes 41 ist ein
Bremselement 43 angeordnet, das
durch irgendeinen Kraft-oder Formschluß
das Etikettenband 16 in Längsrichtung zu halten vermag. An der vom Bremselement
43 abgewandten Rückseite des ersten Armes 41 greift eine Druckfeder 44 an, die sich
an einem gehäusefesten Abstützelement 45 abstützt. Die Kraft der Druckfeder 44 ist
so bemessen, daß sie in der in Fig. 1b dargestellten Stellung den Kraft- oder Formschluß
des Bremselementes 43 zum Etikettenband 16 sicher bewerkstelligen kann.
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Der Bremshebel 19 wird mittels des zweiten Armes 42 betätigt. Hierzu
läuft der zweite Arm 42 in einen zur Längsachse des Armes 42 senkrechten Abschnitt
46 aus, der über eine Schräge 47 in eine zur Längsachse parallele waagerechte Unterseite
48 übergeht.
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Die Funktion des erfindungsgemäßen Handetikettiergerätes 10, insbesondere
des Bremshebels 19, zusammen mit der Transportvorrichtung für das Etikettenband
16 soll nun nachstehend anhand von Fig.1a, 1b und 2 erläutert werden.
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In der in den Fig. 1a und 1b dargestellten Stellung ist der Handbedienhebel
13 gelöst. Die Stoßklinke 35 liegt in ihrer linken Endstellung an einem Stift 33
an und das Transportrad 27 steht still. Die Druckfeder 41 drückt das Bremselement
43 gegen das Etikettenband 16 und die zweite Auflage 18, so daß das Etikettenband
16 an dieser Stelle eingeklemmt ist. Wird in dieser Stellung ein Etikett 24 gespendet
und auf einen Gegenstand aufgedrückt, kann folglich kein Etikettenband 16 vom Vorratswickel
15 abgezogen werden.
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Weiterhin liegt in dieser Position der Mitnehmerzapfen 31 am senkrechten
Abschnitt 46 an, so daß das Transportrad 27 nicht im Gegenuhrzeigersinne verdreht
werden kann, weil die Bewegungsbahn des Mitnehmerzapfens 31 aus der in Fig. 1a dargestellten
Position heraus die Achse 40 des Bremshebels 19 schneiden würde. Der Mitnehmerzapfen
31 dient daher, zusammen mit dem senkrechten Abschnitt 46 als Rücklaufsperre des
nur im Uhrzeigersinne transportierenden Transportrades 27.
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An diesen Verhältnissen ändert sich nichts, wenn der Handbedienhebel
13 gegen die Kraft der Feder 14 um die Achse 12 im Gegenuhrzeigersinne verschwenkt
wird. Es löst sich dann nämlich nur das freie Ende der Stoßklinke 35 vom Mitnehmerzapfen
33, bis es in der eingezogenen Endstellung des Handbedienhebels 13 infolge der Wirkung
einer in Fig. 1a nicht dargestellten Feder um den nächsten Mitnehmerzapfen 34 faßt.
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Es muß an dieser Stelle nochmals betont werden, daß während dieses
Verschwenkens des Handbedienhebels 13 insbesondere der Bremshebel 19 wirksam bleibt
und das Etikettenband 16 einklemmt. Der Spende- bzw. Andrückvorgang für Etiketten
24 kann daher bedenkenlos fortgesetzt werden, ohne daß ein Abziehen des Etikettenbandes
16 vom Vorratswickel 15 befürchtet werden muß.
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Erst wenn der Handbedienhebel 19 gegen die Kraft der Feder 14 vollkommen
verschwenkt wurde und nun wieder gelöst wird, stellt sich eine Bewegung des Transportrades
27 und des Bremshebels 19 ein, wie dies Fig. 2 mit mehreren Pfeilen zeigt.
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Dreht sich nämlich der Handbedienhebel 13 um die Achse 12 im Uhrzeigersinne,
bewegt sich die Stoßklinke 35 unter Mitnahme des Mitnehmerzapfens 34 nach links
und verdreht das Transportrad 27 im Uhrzeigersinne um die Achse 30. Der an der Unterseite
48 des zweiten Armes 42 des Bremshebels 19 anliegende Mitnehmerzapfen 32 drückt
den zweiten Arm 42 nun nach oben und verschwenkt den Bremshebel 19 um die Achse
40 im Gegenuhrzeigersinne. Hierdurch wird das Bremselement 43 vom Etikettenband
16 gelöst, wodurch das Etikettenband 16 ungehindert infolge der Wirkung des Transportrades
27 vom Etikettenvorratswickel 15 abgezogen werden kann.
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Auf seinem weiteren Weg gelangt nun jedoch der Mitnehmerzapfen 32
in den Bereich der Schräge 47, rutscht an dieser entlang und faßt am Ende der Lösebewegung
des Handbedienhebels 13 hinter den senkrechten Abschnitt 46. Die zuvor durch das
Angreifen des Mitnehmerzapfens 32 an der Unterseite 48 bzw. der Schräge 47 zusammengedrückte
Feder 44 entspannt sich nun schlagartig. Das Etikettenband 16 wird hierdurch unmittelbar
mit der Beendigung des Transportvorganges schlagartig wieder festgeklemmt und gleichzeitig
ist das Transportrad 27, wie bereits erwähnt, gegen Rücklaufen gesichert. Insgesamt
gibt damit der Bremshebel 19 das Etikettenband 16 exakt nur so lange frei, wie sich
das Transportrad 27 dreht.
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Obwohl die Erfindung vorstehend nur anhand eines Ausführungsbeispieles
mit einem Transportrad 27, einer Stoßklinke 35 und eines zweiarmigen Bremshebels
19 geschildert wurde, versteht sich, daß der erfinderische Gedanke auch bei anderen
Handetikettiergeräten mit abweichenden Transportvorrichtung ohne weiteres verwendet
werden kann, solange nur
die Bewegung des- Bremshebels 19 unmmittelbar
von der Transportvorrichtung abgeleitet ist, d.h. die Bremswirkung dann und nur
dann aufgehoben wird, wenn die Transportvorrichtung in Funktion tritt und sofort
wieder einsetzt, wenn der Transport beendet wurde. Auch die Funktion der Rücklaufsperre
läßt sich dann bei anderen Transportvorrichtungen realisieren.
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Schließlich zeigt das Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 3 noch eine besondere
Ausbildung des Bremshebels 19, bei dem das Bremselement 43 als Stift 50 ausgebildet
ist, der in Löcher 54, 54a des Trägerbandes 19 greift, die vorzugsweise zwischen
den mehreren Etiketten 24, 24a, 24b angeordnet sind.
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Es versteht sich jedoch, daß dies nur beispielhaft zu verstehen ist
und das die Erfindung vielmehr alle Arten von kraft- oder formschlüssigen Bremsen
oder Rastungen umfaßt.