DE3017555A1 - Handetikettiergeraet - Google Patents
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Description
Anmelden Stuttgart, den 26.4.1980
Klaus-Dieter Hermann P 3836 /
Ritterweg 1?
6932 Hirschhorn
Vertreter;
Kohler - Schwindling - Späth
Patentanwälte
Hohentwieletraße 4-1
Patentanwälte
Hohentwieletraße 4-1
7000 Stuttgart 1
Handetikettiergerät
Die Erfindung betrifft ein Handetikettiergerät zum Bedrucken,
Ablösen und Ausgeben von auf einem Trägerband lösbar haftenden Einzel-Selbstklebeetiketten und zu
deren Aufbringen auf zu etikettierende Gegenstände, wobei das Etikettenband von einem Etikettenvorratswickel
über eine Gegendruckplatte hinweg zu einer Umlenkkante und von hier zu einer im Bereich unterhalb
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des Etikettenvorratswickels vorgesehenen Transportvorrichtung
mit einem durch einen Handbedienhebel schrittweise antreibbaren, das Tragerband formschlüssig fördernden Transportrad mit Rücklaufsperre geführt ist,
wobei die Umlenkkante zwischen der Gegendruckplatte und
dem vorderen, dem Handbedienhebel abgewandten Ende vorgesehen und zusammen mit der Gegendruckplatte an einem
Geräteboden angebracht ist, der um eine gerätefeste,
im rückwärtigen Bodenbereich angeordnete Achse ausschwenkbar ist, sowie mit einer Andrückrolle, die an dem
der Achse abgewandten, vorderen Bereich vor der ■Umlenkkante
vorgesehen ist.
Handetikettiergeräte sind in den vielfältigsten Ausgestaltungen bekannt. Sie werden in Einzelhandelsläden,
insbesondere in Großmärkten und Selbstbedienungsläden
zur Preisauszeichnung eingesetzt. Durchgesetzt haben sich von den vielen bekannten Bauarten nur zangenartige
Geräte, die ein in der Seitenansicht rechteckförmiges Gehäuse aufweisen, das an seinem vorderen, unteren Ende
die Andrückrolle trägt und an dessen gegenüberliegender Seite ein an das Gehäuse starr angebauter Griff und ein
dem Griff benachbarter, schwenkbarer Handbedienhebel· angebaut sind. Durch das Einschwenken des Handbedienhebels
gegen Federkraft wird das Druckwerk gegen die
Gegendruckplatte bewegt und bedruckt ein auf der Gegendruckplatte aufliegendes Etikett. Bei der durch Federkraft
bewirkten Rückschwenkbewegung des Handbedienhebels wird von dem Transportrad der Transportvorrichtung
das Trügerband um eine Etikettenteilung vorbewegt, wobei sich das bedruckte Etikett an der Umlenkkante
vom Trägerband löst, worauf es durch Andrücken und Entlangbewegen
der Andrückrolle an dem zu etikettierenden
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Gegenstand aufgebracht und angerollt wird. Derartige
Etikettiergeräte sind beispielsweise aus der DE-PS 12 24 661 oder der DE-OS 19 24 023 sowie der DE-OS 15 11
892 bekannt. Sämtliche bekannten Geräte bestehen aus einer Vielzahl von Einzelteilen und sind daher relativ
kostspielig in der Herstellung. Vor allem ist jedoch
von Nachteil, daß das Einlegen eines Etikettenbandes, wenn das zuvor eingelegte Etikettenband verbraucht ist,
eine gewisse Handfertigkeit voraussetzt. Es wird zu diesem Zweck die Etikettenrolle an der Oberseite eingesetzt
und es wird das Etikettenbandende durch das Gerät hindurch nach unten gefädelt. Durch die offene
Unterseite (DE-OS 19 24 023) oder die nach Abschwenken
des Bodens geöffnete Unterseite (DE-OS 14 36 047; DE-OS 15 11 892) kommt das Etikettenbandende nach außen
und wird dann um die Umlenkkante herumgezogen und in
die Transportvorrichtung eingeführt. In der Praxis hat sich dabei gezeigt, daß die mit derartigen Geräten umgehenden
Personen häufig Schwierigkeiten mit dem Einlegen haben.
Es ist zwar auch ein Gerät bekannt, bei dem die Etikettenvorratsrolle
von unten in das Gerät einsetzbar ist (AT-PS 253 431). Dabei handelt es sich jedoch nicht um
ein Gerät zur Verarbeitung von Einzeletiketten, sondern eines Etikettenbandes, von dem mittels einer Schneidvorrichtung
Einzeletiketten abgetrennt werden. Dabei befinden sich die Schneid- und die Transportvorrichtung
im vorderen Bereich des Gerätes und weisen einen komplizierten Aufbau mit mehreren Hebeln auf. Bei einem
ähnlichen Gerät zum Verarbeiten eines abzuschneidenden Etikettenbandes (AT-PS 245 497) ist die Transportvorrichtung
im rückwärtigen, dem Handbedienhebel benach-
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barten Bereich angeordnet und als schrittweise schaltbares
Rad ausgebildet, auf das das Etikettenträgerband
aufgewickelt wird. Der Boden des Gerätes ist aufklappbar
zum Einsetzen des Etikettenvorratswickels von unten her. Das Etikettenband muß jedoch zwischen einer Umlenkwalze
und einer Gegendruckplatte durchgefädelt werden,
wobei es gegen eine Schneidvorrichtung stößt, was das Einführen des Bandes in dem Bandlauf trotz des aufklappbaren
Bodens erheblich erschwert. Von Nachteil ist, abgesehen von dem umständlichen Einlegen des Etikettenbandes
und der Vielzahl für den Aufbau des Gerätes erforderlichen
Teile, daß beide Geräte relativ lang bauen, weil Etikettenvorratswickel und Transportvorrichtung
hintereinander angeordnet sind. Ein relativ langes Gerät
ermüdet den Benutzer bei gleichem Gewicht jedoch stärker als ein kürzer bauendes Gerat, weshalb die eingangs
erwähnten Geräte durchweg eine Anordnung von Transportvorrichtung und Etikettenvorratsrolle übereinander
zeigen, obwohl dadurch das Einführen des Etikettenbandes wegen, der Notwendigkeit des Einfädeins erschwert
ist.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein besonders
preiswert herstellbares,- weil aus nur wenig Einzelteilen
bestehendes Gerät der eingangs genannten Art zu schaffen,
das eine vereinfachte Etiketteneinlegung ermöglicht. Mit anderen Worten soll durch die Erfindung ein
Handetikettiergerät geschaffen werden, das sowohl hinsichtlich
Herstellung als auch hinsichtlich Benutzung besonders einfach ist. ·
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Gelöst wird diese Aufgabe bei einem Handetikettiergerät der eingangs genannten Art erfindungsgemäß dadurch, daß
die Transportvorrichtung als Einheit ausgebildet und ebenfalls an dem herausschwenkbaren Boden befestigt ist,
und daß im Gehäuseinneren der Bereich zwischen ausklappbarem Boden und Etikettenvorratswickel in Etikettenbreite
frei von Einbauten ist.
Durch diese Maßnahme gelingt es überraschend, das Gerät so auszubilden, daß der Etikettenvorratswickel nach dem
Aufklappen des Bodens in das Gerät einlegbar ist, obwohl Etikettenvorratswickel und Transportvorrichtung übereinander
angeordnet sind. Überraschenderweise ergibt sich dadurch noch der Vorteil, daß keinerlei Einfädeln des
Etikettenbandes erforderlich ist, weil nämlich das aus dem Gerät heraushängende Bandende beim Einschwenken des
Bodens selbsttätig, ohne Zutun des Benutzers, durch die an dem schwenkbaren Boden angebrachte Gegendruckplatte
und die Umlenkkante in seine Bahn gebracht wird. Es genügt, das nach dem Schließen des Bodens heraushängende
Bandende in die Transportvorrichtung einzustecken. Von Vorteil ist dabei, daß das Gerät einen vereinfachten
Aufbau aufweist und auch dadurch noch benutzerfreundlich ist, daß bei evtl. erforderlichen Instandsetzungen
an der Transportvorrichtung diese als komplette Einheit mit dem Boden auswechselbar ist, ohne daß, wie bei den
bekannten Geräten, das gesamte Gerät zerlegt werden muß.
Die Transportvorrichtung weist stets eine Rücklaufsperre auf, die dafür sorgt, daß die Bandposition während der
Transportpausen erhalten bleibt. Die Rücklaufsperre ist üblicherweise eine am Gehäuse des Gerätes befestigte
und in entsprechende Vertiefungen oder hinter Vorsprünge des Transportrades einfallende Blattfeder oder Klinke.
Bei bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung ist jedoch die Rücklaufsperre nicht am Gehäuse angebracht
sondern Teil der Transporteinheit und ebenfalls mit
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dem Boden ausschwenkbar. Dies hat den Vorteil, daß irgendwelche Montage- oder Fertigungsungenauigkeiten nicht
die Punktion der Rücklaufsperre beeinträchtigen können,
deren Funktion im übrigen auch bei ausgeschwenktem Boden
überprüft werden kann.
Die Gehäuse der bekannten Geräte bestehen überwiegend
aus zwei plattenförmigen Elementen, die durch Wellen,
w Abstandsbolzen und dgl. parallel zueinander im Abstand
gehalten sind, wobei die verschiedenen Einzelteile wie Gegendruckplatte, Transportvorrichtung, Andruckrolle
usw. zwischen diese Platten eingesetzt und mit ihnen verschraubt oder vernietet sind. Dadurch ist jedoch der
Herstellungsaufwand wegen der erheblichen Montagezeiten
ebenso erhöht wie der Aufwand bei Reparaturen und Instandsetzungen.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung besteht dagegen das Gehäuse aus einem
einzigen, im Querschnitt U-förraigen Teil. Dies ist dadurch
möglich geworden, weil wegen des mit dem Boden ausschwenkbaren Druckwerks keine wesentlichen Elemente
mehr im Inneren des Gerätes befestigt werden müssen.
's"" An dem Gehäuse angebracht ist nur noch die Welle für
den Handbedienhebel, die sich am Gehäuserand befindet,
und die Welle für die Andruckrolle, die sich ebenfalls
am Gehäuserand befindet. Am Gehäuserand befindliche Wellen-lassen sich jedoch leicht montieren, da das Gehäuse
durch geringfügiges Spreizen aufgeweitet und dadurch
die entsprechenden Wellen eingesetzt werden können. Die Anordnung der Transportvorrichtung als Einheit
am ausschwenkbaren Boden ermöglicht also noch weitere, nicht vorhersehbare vorteilhafte Ausgestaltungen; zusätzlich zu der soeben erläuterten Ausführung ermöglicht
sie es nämlich auch, daß das Gehäuse an der Oberseite
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im Bereich, des Etikettenvorratswickete geschlossen ausgebildet
ist und der Rollenhalter mit dem Gehäuse einstückig ist. Es besteht nämlich der Rollenhalter nur
noch aus den ohnedies vorhandenen Seitenwänden des Gehäuses und einer oberen Abdeckung des Gehäuses. Nach
unten hin ist der den Etikettenvorratswickel aufnehmende Raum durch über das Transportrad reichende und mit dem
Gehäuseboden einstückige Führungsstreben abgeschlossen.
Obwohl die Transporteinheit zusammen mit dem Boden ausschwenkbar ist, läßt sich eine einfach aufgebaute und
zuverlässig wirkende Antriebsübertragung vom Handbedienhebel zum Transportrad verwirklichen. Zu diesem Zweck
ist gemäß einer Ausführungsfoita der Erfindung eine Stoßklinke
vorgesehen, die an dem Handbedienhebel angelenkt ist und die unter Federvorspannung an dem Transportrad
anliegt. Dabei weist bevorzugt die Stoßklinke in der Seitenansicht eine etwa U-förmige Gestalt auf, wobei
sich die Anlenkachse im Jochbereich befindet und der eine Schenkel an dem Transportrad und der andere Schenkel
an dem Boden abgestützt ist. Ferner besteht die Stoßklinke aus Kunststoff und es ist der andere Schenkel so
an dem Boden geführt, daß die Stoßklinke in der Ruhelage de3 Gerätes entspannt ist. Dadurch wird erreicht,
daß trotz der Herstellung der Stoßklinke aus Kunststoff ihre Federungseigenschaften im Laufe der Zeit nicht
nachlassen, weil sie stets nur kurzzeitig, nämlich während des Arbeitshubes, in Anspruch genommen wird.
Schließlich ist noch in der Ruhelage die Anlenkachse der Stoßklinke zumindest etwa mit der Schwenkachse des
Bodens in Flucht. Dies hat den Vorteil, daß sich der Boden trotz der Antriebsverbindung der Transportvorrichtung
über die Stoßklinke mit dem Handbedienhebel
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vollständig und unbehindert ausschwenken läßt.
Bevorzugt ist dabei der Boden nicht eine durchgehende, die Unterseite des Gerätes völlig verschließende Platte,
sondern ist im Bereich der Transportyorrichtung nach
unten offen und umfaßt im wesentlichen zwei zu den Gehäuseseitenwänden
parallele und die Transportvorrichtung zwischen sich einschließende Platten. Diese Platten tragen
die Welle des Transportrades und es ist in mindestens
eine dieser Platten eine Aussparung eingearbeitet und in der Aussparung ein federnder Lappen angeformt, der als
Rücklaufsperre dient. Der federnde Lappen greift in eine entsprechende an der Stirnfläche des Transportrades vorgesehene
Verzahnung ein.
Um die oben geschilderte Einführung des aus dem Gerät
heraushängenden Bandes beim Einschwenken des Bodens zu verbessern und den gewünschten Bandverlauf sicherzustellen
ist gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung eine Leitplatte vorgesehen und unter etwa
einem Winkel von 120° zur Gegendruckplatte geneigt an dem Boden in der Nähe des der Umlenkkante abgewandten
Endes der Gegendruckplatte angeordnet. Diese Leitplatte sorgt dafür, daß das Band an einem in der Nähe der Leitplatte
im Gehäuse feststehend angeordneten Umlenksteg entlang läuft. :
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind
Boden, Platten, Gegendruckplatte, Umlenkkante, Leit—
platte und Rücklaufsperre einstückig aus Kunststoff hergestellt. Die einstückige Herstellung vereinfacht Montage
und Wartung des Gerätes; die Herstellung aus Kunststoff
senkt die Herstellungskosten.
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Die eingeschwenkte, geschlossene Ruhelage des Bodens läßt sich in unterschiedlicher Weise fixieren. Bei einer
bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind hierzu in der Nähe des oberen Endes der Leitplatte an dem Boden
Haltehaken angeformt, die bei geschlossenem Gerät an einem im Gerätegehäuse verschieblich gelagerten Querbolzen
angreifen, der sich bei geschlossenem Gerät unmittelbar vor und parallel zur Leitplatte befindet.
Durch Verschieben dieses Querbolzens, der über das Gerätegehäuse hinweg nach außen ragt und an seinen äußeren
Enden mit je einem Griffknopf versehen ist, läßt sich
die Verriegelung des Bodens lösen.
Einige der bekannten Geräte weisen eine Bandbremse auf,
die zumindest bei in Ruhelage befindlichem Gerät das Etikettenband zwischen Etikettenvorratswickel und Umlenkkante
festklemmt. Im einfachsten Fall handelt es sich um eine Blattfeder, die an der Oberfläche des Etikettenvorratswickels
anliegt (AT-PS 24-5 4-97). Dies hat
jedoch den Nachteil, daß der Kraftbedarf für die Benutzung des Gerätes erhöht ist, weshalb Bandbremsen bevorzugt
werden, deren Bremswirkung bei Betätigung des Gerätes gelöst ist. Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist daher die Bremse durch einen
Winkelhebel gebildet, der in dem Gehäuse schwenkbar gelagert ist, dessen einer Arm in der Ruhelage an einer
das Druckwerk tragenden Verlängerung des Handbedienhebels anliegt und dabei dessen anderer Arm gegen die
Leitplatte gedrückt ist. Es ist dadurch eine selbsttätig lösende Bremse geschaffen, weil bei der Betätigung
des Gerätes die Verlängerung des Handbedienhebels sich von dem ersten Arm des Winkelhebels entfernt und dadurch
dessen anderer Arm nicht mehr das Band gegen die Leit-
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platte drückt und festklemmt.
Diese Ausführungsform der Bandbremse läßt sich, aber in
vorteilhafter Weise noch für eine weitere Funktion heranziehen, wie dies bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung der Fall ist; bei dieser Ausführungsform ist an dem anderen Arm. des Winkelhebels eine zur
Achse des Handbedienhebels etwa konzentrische Kurve angeformt und es ist an der Verlängerung des Handbedien—
hebeis ein Quersteg angeformt, dessen Abstand von der
Achse des Handbedienhebels geringfügig größer ist als
der Radius der Kurve; ferner weist die Kurve in dem Bereich, in dem sich der Quersteg in der Ruhelage des Handbedienhebels
befindet, eine Vertiefung auf« Kurve und Quersteg bewirken daher, daß nur in der Ruhelage des
Handbedienhebels, wenn der Quersteg der Vertiefung gegenübersteht,
der Querbolzen bewegbar ist, der in Langlöchern der Gehäuseseitenwände gelagert ist, die sich
im Bereich des unteren Endes des anderen Armes des Winkelhebels befinden· Ist dagegen der Handbedienhebel
betätigt, dann steht der Quersteg der Kurve gegenüber,
"~~ wodurch der Winkelhebel nicht über diejenige Stellung
hinaus schwenkbar ist, in der gerade die Bremswirkung aufgehoben ist. Dadurch ist erreicht, daß bei betätigtem
Handbedienhebel der Querbolzen gesperrt ist und dadurch die Verriegelung mit dem an dem Boden angeformten Haken
nicht gelöst und damit der Boden nicht ausgeschwenkt werden kann.
Weitere Einzelheiten und Ausgestaltungen der vorliegenden
Erfindung ergeben, sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles
im Zusammenhang mit den Ansprüchen.
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'.BADOiJfG[NAL
Es zeigen in vereinfachter und schematisierter Darstellung:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch das Gerät entlang der Innenseite der dem Betrachter zugewandten
Seitenwand mit in Ruheposition befindlichen Einzelteilen,
■Fig. 2 die Anordnung gemäß Fig. 1 mit in Arbeitsstellung
befindlicher Position der Einzelteile,
Fig. 3 einen Schnitt entlang der Linie 1II-III der Fig. 1,
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht des ausschwenkbaren
Bodens einschließlich der Transporteinheit, und
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht der Anordnung nach Fig. 4- mit abgebrochen dargestellter
vorderer Tragplatte.
Das in der Zeichnung dargestellte Gerate besteht im wesentlichen aus vier teils einstückigen Elementen,
nämlich einem einstückigen Gehäuse 1, einem ebenfalls einstückigen Handbedienhebel 2, einen am Gehäuse 1 drehbar
gelagerten Boden 3 mit daran angebrachter Transportvorrichtung 4 sowie einem auf eine Verlängerung 5 des
Handbedienhebels 2 aufgesteckten Druckwerk 6 mit am Gehäuse schwenkbar befestigter Einfärbevorrichtung ?.
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Das Gehäuse umfaßt zwei im Umriß aus den Pig. 1 und 2
erkennbare, zur Zeichenebene parallele Platten, die durch, die in den Fig. 1 und 2 gestrichelt dargestellten
Querwände 8 miteinander verbunden sind. Die Querwände 8 im Bereich eines starr an dem Gehäuse 1 angeformten
Griffes 9 und einer Kammer 10 für einen Etikettenvorratswickel 11 ergeben zusammen mit den seitlichen Platten
einen U-förmigen Querschnitt des Gehäuses. Im vorde-r
ren Bereich sind Seitenplatten 12 des Gehäuses 1 ohne
Querwände sondern durch einen im Querschnitt quadratischen
Steg 15 im oberen Bereich und eine Welle 14 im
unteren Bereich miteinander verbunden. Der Steg 13 dient
als Aufnahme für die Einfärbevorrichtung 7» die abnehmbar
auf den Steg 13 aufgesteckt und um eine Achse 15
schwenkbar ist. Um die Achse 15 schwenkt ein Arm 16 der
Einfärbevorrichtung, der an seinem freien Ende eine Einfärbewalze
17 trägt, die an Typen 18 des Druckwerks 6
anliegt. Um die Welle 14- ist eine Andruckrolle 18 drehbar,
unter der in bekannter Weise ein auszugebendes, bedrucktes und vom Trägerband weitgehend gelöstes Etikett
59 bereitgestellt ist.
Der Handbedienhebel 2 ist um eine in der Nähe der Wurzel
des Griffes 9 vorgesehene Achse 19 schwenkbar. An dem
Handbedienhebel 2 ist ein Vorsprung 20 in der Nähe der Achse 19 angeformt, in den eine Rückholfeder 21 eingehängt
ist, die als Schraubenzugfeder ausgebildet und andererseits am Ende des starren Griffes 9 eingehängt
ist. Die beiden Verlängerungen 5 erstrecken sich als flache Platten unmittelbar angrenzend an die Seitenplatten
12 innerhalb des Gehäuses bis vor zum Druckwerk
6, das an ihnen festgesteckt ist. Im rückwärtigen Bodenbereich ist an dem unteren Ende des Griffteiles des
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Handbedienhebels 2 eine im Querschnitt U-förraige Stoßklinke
22 um eine Achse 23 schwenkbar gelagert. Die Stoßklinke 22 ist als U-Feder ausgebildet und aus Kunststoff
hergestellt. Ihr oberer Schenkel 24- ist starr ausgebildet und am Ende mit einer Gabelung versehen, die
an einem axial vorstehenden Stift 25 eines Transportrades
26 anliegt, das um eine Achse 27 drehbar ist. Der andere, untere Schenkel 28 der Stoßklinke 22 ist mittels
eines Querstiftes 29 in einem Langloch 50 des Bodens
geführt. Es versteht sich, daß die Stoßklinke 22 wahlweise an einer, bevorzugt aber an beiden Seiten des
Transportrades 26 vorgesehen ist, wobei im letzteren
Fall die beiden Stoßklinken durch einen Quersteg 31 im
Bereich des Querstiftes 29 miteinander verbunden sind. Die Achse 23 ist durch einen Bolzen gebildet, der aus
dem Griffteil des Handbedienhebels 2 nach außen ragt und in eine Bohrung 32 der Stoßklinke 22 eingreift.
Um eine gehäusefeste Achse 33» die bei der in Fig. 1
dargestellten Ruheposition des Handbedienhebels 2 mit der Achse 23 etwa fluchtet, ist der Boden 3 zusammen
mit der Transportvorrichtung 4- schwenkbar. Dabei ist die Achse 33 als nach außen vorstehender Zapfen ausgebildet,
wie es Fig. 4- zeigt, der in eine entsprechende Bohrung der Seitenplatte des Gehäuses 1 eingreift. Der
in den Fig. 4 und 5 dargestellte Boden besteht aus zwei Längsplatten 34-, deren Abstand voneinander so
bemessen ist, daß sie in das Gehäuse Λ einschwenkbar sind. Die beiden Längsplatten 34- sind durch eine Gegendruckplatte
35 miteinander verbunden, die sich in dem der Achse 33 abgewandten Endbereich befindet und an
ihrem vorderen Ende eine Umlenkkaiite 36 für das Etikettenband
aufweist. Im Abstand vom rückwärtigen, der
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Umlenkkante 36 abgewandten Ende der Gegendruckplatte 35 ist, die beiden Längsplatten 34- miteinander verbindend
eine Leitplatte 37. vorgesehen. Ein nach oben ragender
Teil der Längsplatten 34 bildet Tragplatten 38, die die
Achse 27 für das Transportrad 26 tragan. In mindestens
eine der beiden Tragplatten 38 ist eine Aussparung 39 eingearbeitet, in die ein am Aussparungsrand angeformter
Lappen 40 ragt, der als federnde Rücklaufsperre dient,
da sein freies Ende federnd in eine Verzahnung 4-1 eingreift,
die an der Stirnfläche des Transportrades 26 vorgesehen ist. Das Transportrad 26 weist in bekannter
Weise an seinem Umfang radial vorstehende Stifte 4-2 auf,
die in Aussparungen des Trägerbandes eingreifen und dieses formschlüssig mitnehmen.
Zwischen Leitplatte 37 und Transportrad 26 ist noch eine Umlenkrolle 4-3 vorgesehen und es sind ferner in diesem
Bereich gekrümmte, im Abstand zur Mantelfläche des Transportrades
26 sich erstreckende Führungsstreben 44 parallel zueinander angeordnet.
Schließlich sind an die Längsplatten 34·.noch Haltehaken
4-5 angeformt, die bei in das Gehäuse 1 eingeschwenktem
Boden 3 einen Qüerbolzen 4-6 übergreifen* Der Querbolzen
4-6 ist in einem parallel zum Boden verlaufenden Langloch
in den Seitenplatten 12 des Gehäuses 1 geführt und gehalten.
Um eine im mittleren, oberen Bereich des Gehäuses 1 vorgesehene Achse 4-7 ist eine als Winkelhebel 4-8 ausgebildete
Bremse, gelagert, deren einer Arm 4-9 in der
Ruhelage des Handbedienhebel.s 2 an der Oberseite der
Verlängerungen 5 anliegt. Der andere Arm 50 des Winke1-
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hebeis 48 erstreckt sich nach unten bis zum Querbolzen
46, für den eine Aussparung im Arm 50 eingearbeitet ist.
Die Rückholfeder 21 drückt die Verlängerungen 5 gegen
^e einen der Arme 49 (an beiden Seitenwänden des Gehäuses)
und drückt dadurch das Ende des Armes 50 gegen die Leitplatte 37·
An der der Leitplatte 37 abgewandten anderen Seite ist an dem Ana 50 eine zur Achse 19 konzentrische Kurve 51 angeformt,
die im Abstand von der Achse 47 endet. Ein Quersteg 52 verbindet die beiden Verlängerungen 5 des Handbedienhebels
2 miteinander, wobei sein Abstand von der Achse 19 geringfügig größer ist als der Abstand der
Oberfläche der Kurve 51 von der Achse 19. Wird der Handbedienhebel
aus seiner in Fig« 1 dargestellten Ruhelage verschwenkt, dann gelangt der Quersteg 52 über die
Kurve 51 und verhindert, daß der Arm 50 weiter als bis
zur Anlage der Kurve 51 am Quersteg 52 verschwenkt wird.
Dadurch kann auch der Querbolzen 46 nicht in seinem Langloch so weit verschoben werden, daß die Haltehaken
45 von ihm freikommen.
Zur Inbetriebnahme des Gerätes wird bei in Ruhelage befindlichem
Handbedienhebel 2 der Querbolzen 46 in seinem Langloch verschoben, bis die Haltehaken 45 nicht mehr
in Eingriff sind und es wird dann der Boden 3 um die
Achse 33 ausgeschwenkt. Anschließend wird ein Etikettenvorratswickel
11 von unten in die Kammer 10 eingelegt, wobei das mit Etiketten 59 belegte Trägerband 53 mit
einem Ende nach außen ragt„ Wird nun der Boden 3 nach innen eingeschwenkt, 30 drücken die Leitplabte 37 und
die Gegendruckplatte 35 das Band gegen einen im Gehäuse
/033t
BAD ORIGINAL
festen Umleitsteg 5^1 der unmittelbar unterhalb des den
Querbolzen 4-6 tragenden Langloches die beiden Seitenplatten 12 des Gehäuses 1 miteinander verbindend vorgesehen ist. Das Ende des Trägerbandes 55 steht dann unter
der Andruckrolle 18 nach außen vor. Es wird erfaßt und
zwischen der Umlenkrolle 4-3 und dem Transportrad 26 in
die Transportvorrichtung 4- eingeschoben. Bei dem anschließenden Betätigen des Handbedienhebels und der dadurch
bewirkten Fortschaltung des Transportrades läuft
das Trägerband selbsttätig ein, unterstützt durch die durch die Führungsstreben 4-4- bewirkte Führung. Zwischen
den beiden Stoßklinken 22 hindurch läuft das Trägerband nach außen, wobei die Ablösung vom Transportrad durch
einen im Querschnitt dreieckfÖrmigen Steg 55 sichergestellt wird. Der Steg 4-5 ist mit seinen Enden an den
Tragplatten 38 befestigt.
Zur Ausgabe eines Etiketts wird das Gerät am Griff 9
erfaßt und der Handbedienhebel 2 eingeschwenkt. Dadurch wird die zuvor bestehende Bremsung durch die Anpressung
des Armes 50 an die Leitplatte 37 aufgehoben und es wird
das Druckwerk 6, das zuvor die Einfärbevorrichtung 7 nach außen schwenkt, mit den eingefärbten Typen 58 gegen
das auf der Gegendruckplatte 35 aufliegende Etikett gepreßt und dieses bedruckt. Gleichzeitig wurde die Stoßklinke 22 zurückgezogen, wobei sie über den nächsten
Stift 25 hinwegspringt. Wird nun der Handbedienhebel 2 losgelassen, so wird er durch die zuvor gespannte Rückholfeder
21 zurückgeholt und e3 wird dabei die Stoßklinke
22 vorbewegt, die über den Stift 25 das Transportrad 26 um einen Schritt weiter bewegt. Dadurch wird
das Trägerband 53 weitergezogen und es wird ein entsprechender Abschnitt vom Etikettenvorratswickel 11
130046/0331
abgezogen, wobei gleichzeitig an der Umlenkkante sich
ein Etikett 59 vom Trägerband löst und unter der Andruckrolle
18 bereitgestellt wird. Durch Anpressen der Andrückrolle 18 an einem zu etikettierenden Gegenstand
und durch Wegziehen des Gerätes wird das Etikett 59
vollends abgezogen und auf den Gegenstand aufgewalzt.
Es versteht sich, daß die Erfindung nicht auf das dargestellte Ausführungsbeispiel beschränkt ist, sondern
Abweichungen davon möglich sind, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen. Insbesondere können einzelne
der Erfindungsmerkmale für sich oder zu mehreren kombiniert Anwendung findeno
130Ό46/0 331
Claims (12)
1.jHandetikettiergerät zum Bedrucken, Ablösen und Ausgeben
von auf einem Trägerband lösbar haftenden Einzel-Selbstklebeetiketten und zu deren Aufbringen
auf zu etikettierende Gegenstände, wobei das Etikettenband von einem Etikettenvorratswickel über eine
Gegendruckplatte hinweg zu einer Umlenkkante und von hier zu einer im Bereich unterhalb des Etikettenvorratswickels
vorgesehenen Transportvorrichtung mit einem durch einen Handbedienhebel schrittweise
antreibbaren, das Trägerband formschlüssig fördernden Transportrad mit Rücklaufsperre geführt ist, wobei
die Umlenkkante zwischen der Gegendruckplatte und dem vorderen, dem Handbedienhebel abgewandten Ende
vorgesehen und zusammen mit: der Gegendruckplatte an einem Geräteboden angebracht ist, der um eine gerätefeste,
im rückwärtigen Bodenbereich angeordnete Achse ausschwenkbar ist, sowie mit einer Andrückrolle, die
an dem der Achse abgewandten vorderen Bereich vor der Umlenkkante vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet,
daß die Transportvorrichtung (4) als Einheit ausgebildet und ebenfalls an dem herausschwenkbaren Boden
(3) befestigt ist und daß im Gehäuseinneren der Bereich zwischen Boden und Etikettenvorratswickel (11)
in Etikettenbreite frei von Einbauten ist.
2. Handetikettiergerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Rücklaufsperre (40) Teil der Einheit
(4) und ebenfalls mit dem Boden (3) ausschwenkbar ist.
130TQ46/0331
ORIGINAL INSPECTED
3. Handetikettiergerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß das Gehäuse (1) aus einem im Querschnitt U-förmigen Kunststoffteil besteht.
4· Handetikettiergerät nach Anspruch 3-» dadurch gekennzeichnet,
daß das Gehäuse (1) an der Oberseite im Bereich des Etikettenvorratswickels (11) geschlossen
ausgebildet ist und der EtikettenvorratswickeThalter
(10) mit dem Gehäuse (1) einstückig ist.
5· Handetikettiergerät nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß für den Antrieb
des Transportrades (26) eine Stoßklinke (22)
vorgesehen ist, die an dem Handbedienhebel (2) angelenkt ist und unter Eedervorspannung an dein Transportrad
(26) anliegt,
6. Handetikettiergerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Stoßklinke (22) in der Seitenansicht
etwa U-förmig gestaltet ist, wobei sich die Anlenkachse (23) im Jochbereich befindet und der
eine Schenkel (24) an dem Transportrad (26) und der andere Schenkel (28) an dem Boden (3) abgestützt ist.
7. Handetikettiergerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet , daß die Stoßklinke (22) aus Kunststoff besteht
und der andere Schenkel (28) federnd ausge-.
bildet und so an dem Boden (3) geführt ist, daß er in der Ruhelage des Gerätes entspannt ist.
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8. Handetikettiergerät nach einem der Ansprüche 5
7, dadurch gekennzeichnet, daß in der Ruhelage die Anlenkachse (23) der Stoßklinke (22) zumindest etwa
mit der Schwenkachse (33) des Bodens (3) fluchtet.
9. Handetikettiergerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Transporteinheit
(4) zwei die Welle (27) des Transportrades (26) tragende Platten (38) aufweist, in die
eine Aussparung (39) eingearbeitet und in der Aussparung ein federnder Lappen (40) als Rücklaufsperre
angeformt ist.
10. Handetikettiergerät nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Leitplatte (37) vorgesehen und unter etwa einem Winkel
von 120° zur Gegendruckplatte (35) geneigt an dem Boden (3) in der Nähe des der Umlenkkante (36) abgewandten
Endes der Gegendruckplatte angeordnet ist.
11. Handetikettiergerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Boden, Längsplatten
(34), Tragplatten (38), Gegendruckplatte
(35), Umlenkkante (36), Leitplatte (37) und Rücklaufsperre (40) einstückig aus Kunststoff hergestellt
sind.
12. Handetikettiergerat nach Anspruch 10 oder 11, dadurch
gekennzeichnet, daß in der Nähe des oberen Endes der Leitplatte (37) an dem Boden (3) Haltehaken
(45) angeformt sind, die bei geschlossenem
Gerät an einem im Gerategehäuse (1) verschiebbar
130046/0331
gelagerten Querbolzen (46) angreifen, der sich bei
geschlossenem Gerät unmittelbar vor und parallel zur Leitplatte (37) von Seitenplatte (12) zu Seitenplatte
(12) des Gehäuses (1) erstreckt.
13· Handetikettiergerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, mit einer Bandbremse, die bei in Ruhelage
befindlichem Gerät das Etikettenband zwischen Etikettenvorratswickel und Umlenkkante festklemmt, dadurch
gekennzeichnet, daß die Bremse durch einen Winkelhebel (4-8) gebildet ist, der in dem Gehäuse
(1) schwenkbar gelagert ist, dessen einer Arm (4-9)
in der Ruhelage an einer das Druckwerk (6) tragenden Verlängerung (5) des Handbedienhebels (2) anliegt
und dabei dessen anderer Arm (50) gegen die Leitplatte (37) gedrückt ist·
14·. Handetikettiergerät nach Anspruch 13, dadurch gekenn^
zeichnet, daß an dem anderen Arm (50) des Winkelhebels (48) eine zur Achse (19) des Handbedienhebels
(2) etwa konzentrische Kurve (51) angeformt ist und an der Verlängerung (5) des Handbedienhebels (2)
ein Quersteg (52) angeformt ist, dessen Abstand von der Achse (19) geringfügig größer ist als der Radius
der Kurve (51), und daß die Kurve (51) in dem Bereich, in dem sich der Quersteg (52) in der Ruhelage
des Handbedienhebels (2) befindet, eine Vertiefung aufweist.
13004 6/0331
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