DE3323379A1 - Uebergangsstueck in einer gasleitung - Google Patents
Uebergangsstueck in einer gasleitungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Übergangsstück in einer Gasleitung von Metallrohr auf Kunststoffrohr.
Innerhalb von Bauwerken werden Gasrohre aus Eisen bzw. Stahl verlegt, die Zuleitungen von der in der Straße liegenden Gastransportleitung zum Haus wird jedoch aus Kunststoffrohren hergestellt. Der Übergang vom Metallrohr auf das Kunststoffrohr wird durch ein Übergangsstück ausgeführt. Derartige Übergangsstücke sind in großer Vielzahl bekannt geworden. Meist handelt es sich um komplizierte Armaturen aus einer Vielzahl von Teilen, die Dichtungsringe zwischen sich und das Stahlrohr sowie das Kunststoffrohr klemmen. Derartige Armaturen sind teuer in der Herstellung und in einigen Ausführungsformen auch nicht leicht zu montieren.
Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Übergangsstück zu schaffen, das mit sehr einfachen Mitteln
eine gute und dauerhafte und dabei auch leicht zu montierende Verbindung zwischen dem Metallrohr und dem Kunststoffrohr herstellt.
Das erfindungsgemäße Übergangsstück zeichnet sich aus durch ein am Metallrohr zu befestigendes Metallrohrstück mit endseitig angeordnetem Außengewindeabschnitt, zu dessen beiden Seiten je eine zylindrische Fläche befindlich ist, wobei die zwischen der Stirnseite und dem Gewinde befindliche zylindrische Fläche einen kleineren Außendurchmesser als die Gewindegrundfläche aufweist, durch ein am Kunststoffrohr zu befestigendes Muffenstück mit einem in das Außengewinde einschraubbaren Innengewinde, zu dessen beiden Seiten je eine zylindrische Fläche angeordnet ist, wobei die der Stirnseite benachbarte zylindrische Fläche einen Außendurchmesser aufweist, der größer als der Durchmesser des Gewindegrundes ist, und durch je eine einen Dichtungsring aufnehmende Rille an einer zylindrischen Fläche zu jeder Seite des Gewindes.
Dieses Übergangsstück besteht somit nur aus zwei Teilen, die miteinander zu verschrauben sind und durch die Dichtungsringe eine hervorragende Dichtheit ergeben. Diese Teile sind sehr leicht und einfach herstellbar. Das Metallrohrstück kann das Ende desjenigen Rohres sein, an dessen anderem Ende die Hausanschlußarmatur (z.B. in Form der Hauptabsperrarmatur) befestigt wird. Das Muffenstück kann als das Ende desjenigen Rohres ausgebildet sein, welches die im Erdreich verlegte Gaszuleitung bildet. Es kann aber auch ein einfaches Muffenstück sein, welches dann mit einer weiteren Muffe mit dem Zuleitungsrohr verbunden wird. Aber auch andere Verbindungsmittel wie Nippel oder dergleichen sind möglich.
Dabei ist an sich gleichgültig, ob die Rillen für die Dichtungsringe auf denjenigen zylindrischen Flächen angebracht sind, die auf dem Stahlrohr befindlich sind oder auf denjenigen zylindrischen Flächen, die im Inneren des Muffenstückes befindlich sind.
Es kann auch ein kunststoffummanteltes Metallrohr verwendet werden. Hierbei ist es zweckmäßig, wenn der Kunststoffmantel der bis kurz vor das Gewinde auf das Metallrohr reicht, an seinem Ende im Durchmesser verkleinert ist, eine zylindrische Fläche bildet und in dieser die Rille für die Aufnahme des Dichtungsringes aufweist.
Vorteilhaft ist es, wenn am Metallrohrstück die der Stirnseite abgewandte zylindrische Fläche einen größeren Außendurchmesser als den Gewindeaußendurchmesser aufweist. Diese Ausführungsform erleichtert das Einschrauben des Metallrohrstückes in das Muffenstück. Dem gleichen Zweck dient eine Ausführungsform, die sich dadurch auszeichnet, daß die der Stirnfläche abgewandte zylindrische Fläche des Kunststoffmuffenteiles einen kleineren Durchmesser als den Gewindedurchmesser aufweist.
Für eine einwandfreie Abdichtung ist es vorteilhaft, wenn der Abstand je zweier zylindrischer Flächen des Metallrohrteiles und des Muffenteiles so weit ist, daß der in die Rille eingesetzte Dichtungsring beim Ineinanderschrauben nicht abgeschert wird und so eng ist, daß der Dichtungsring an beiden zylindrischen Flächen anliegt.
Um dem Gewinde im aus Kunststoff gefertigten Muffenstück besondere Stabilität zu geben, ist es vorteilhaft, wenn das Innengewinde des Muffenteiles in einen Metallring geschnitten ist, dessen Außenseite Vorsprünge und/oder Rillen und/oder Aufrauhungen trägt und der in den Kunststoff des
Muffenteiles eingebettet ist.
Ist das Gewinde im Muffenstück hingegen aus Kunststoff, so kann es vorteilhaft sein, wenn der Muffenteil neben seiner Stirnseite einen in den Kunststoff eingebetteten Metallring aufweist, um ein Platzen der Muffe zu vermeiden, falls das Gewinde zu schwergängig ist oder das Metallrohr nicht in der richtigen Weise in das Gewinde eingeschraubt wird.
Der Übergang vom Muffenteil auf das Zuleitungsrohr aus Kunststoff kann entweder derart erfolgen, daß der Muffenteil aus PVC besteht und an ein PVC-Rohr angeklebt ist oder derart, daß der Muffenteil aus Polyäthylen besteht und mittels einer mit einem Heizdraht versehenen Schweißmuffe an einem Polyäthylenrohr angeschweißt ist.
Das Wesen der Erfindung ist nachstehend anhand eines in der Zeichnung schematisch dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen Schnitt durch das Übergangsstück,
Fig. 2 eine Ansicht des Metallrohrstückes,
Fig. 3 einen Schnitt durch das Muffenstück mit angeschweißtem Zuleitungsrohr,
Fig. 4 einen Schnitt durch ein Übergangsstück, bei dem das Metallrohrstück mit einer Kunststoffummantelung versehen ist.
Das Metallrohrstück 1 weist endseitig ein Außengewinde 2 auf. Zu beiden Seiten des Außengewindes 2 befindet sich eine zylindrische Fläche 3, 4, welche jeweils mit einer Rille 5 versehen ist, in die ein Dichtring 6, z.B. in Form eines
O-Ringes oder eines Quartringes eingelegt ist. Der Durchmesser A der zylindrischen Fläche 4 wird gleich oder größer als der Außendurchmesser D des Außengewindes gewählt, der Durchmesser D der zylindrischen Fläche 3 wird kleiner oder gleich dem Durchmesser C des Gewindegrundes des Außengewindes 2 gewählt. Besonders zweckmäßig ist es, den Durchmesser D der zylindrischen Fläche 3 so zu wählen, daß der in die Rille 5 eingesetzte Dichtungsring 6 beim Einschrauben des Metallrohrstückes 1 in das Muffenstück 7 das Innengewinde 8 im Muffenstück nicht berührt.
Das Muffenstück 7 ist aus Kunststoff hergestellt. Es weist in seinem Inneren ein Innengewinde 8 auf, zu dessen beiden Seiten zylindrische Flächen 9, 10 ausgebildet sind. Die stirnseitige zylindrische Fläche 10 des Muffenstückes 7 korrespondiert mit der der Stirnseite des Metallrohrstückes 1 abgewandten zylindrischen Fläche 4. Zwischen den zylindrischen Flächen 4 und 10 befindet sich ein Dichtring 6, wobei die Durchmesser der zylindrischen Flächen so gewählt sind, daß der in die Rille 5 eingesetzte Dichtungsring 6 beim Ineinanderschrauben nicht abgeschert wird, aber an beiden zylindrischen Flächen gepreßt anliegt. Die der Stirnseite abgewandte zylindrische Fläche 9 im Muffenstück 7 korrespondiert mit der stirnseitigen zylindrischen Fläche 3 des Metallrohrstückes. Hier werden die Durchmesser ebenso gewählt, daß ein in die Rille 5 eingelegter Dichtungsring 6 beim Ineinanderschrauben der Teile nicht abgeschert wird, aber nach dem Zusammenschrauben an beiden zylindrischen Flächen eng anliegt.
Das Innengewinde 8 im Muffenteil 7 wird zweckmäßigerweise in einem Metallring 11 eingeschnitten, der auf seiner Außenseite Rillen 12 oder Vorsprünge oder ähnliches trägt. Dieser
das Innengewinde 8 tragende Ring 11 wird bei der Herstellung des Muffenteiles aus Kunststoff in dem Kunststoff eingebettet, z.B. bei der Herstellung im Spritzgußverfahren in die Form, in die dann der Kunststoff unter Druck eingespritzt bzw. eingegossen wird, eingelegt, so daß der Kunststoff des Muffenteiles den Ring 11 von außen und an den Stirnseiten ummantelt.
In Fig. 3 ist ersichtlich, wie ein Kunststoffrohr 13 an dem endseitigen Teil 14 des Muffenstückes 7 angeschweißt ist: Über die stirnseitige Verbindungsstelle 15 ist eine Schweißmuffe 16 so geschoben, daß die stirnseitige Stoßstelle 15 in der Mitte der Schweißmuffe 16 liegt. Diese weist in ihrem Inneren eine Heizdrahtwicklung 17 auf, die zum Zwecke des Schweißens aufgeheizt wird, wodurch sich der Kunststoff sowohl des Endstückes 14 des Muffenteiles 7 als auch des Endstückes des Rohres 13 so erwärmt, daß er schmilzt und mit dem ebenfalls schmelzenden Kunststoff der Schweißmuffe 16 eine feste Verbindung eingeht, sobald der Kunststoff wieder erkaltet.
In Fig. 4 ist das Metallrohrstück 1 von einem Kunststoffmantel 18 überzogen, der in seinem Endbereich zu Zwecken der Kalibrierung abgedreht ist und hier eine zylindrische Fläche 19 bildet. In dieser zylindrischen Fläche 19 befindet sich die Rille 5, in die der Dichtring 6 eingelegt ist.
Leerseite
Claims (8)
1. Übergangsstück in einer Gasleitung von Metallrohr auf Kunststoffrohr,
gekennzeichnet durch
ein am Metallrohr zu befestigendes Metallrohrstück (1) mit endseitig angeordnetem Außengewindeabschnitt (2), zu dessen beiden Seiten je eine zylindrische Fläche (3, 4) befindlich ist, wobei die zwischen der Stirnseite und dem Gewinde (2) befindliche zylindrische Fläche (3) einen kleineren Außendurchmesser (D) als die Gewindegrundfläche (C) aufweist,
durch ein am Kunststoffrohr zu befestigendes Muffenstück (7) mit einem in das Außengewinde (2) einschraubbaren Innengewinde (8), zu dessen beiden Seiten je eine zylindrische Fläche (9, 10) angeordnet ist, wobei die der Stirnseite benachbarte zylindrische Fläche (10) einen Außendurchmesser aufweist, der größer als der Durchmesser des Gewindegrundes ist,
und durch je eine einen Dichtungsring (6) aufnehmende Rille (5) an einer zylindrischen Fläche (3, 4) zu jeder Seite des Gewindes (2, 8).
2. Übergangsstück nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß am Metallrohrstück (1) die der Stirnseite abgewandte zylindrische Fläche (4) einen größeren Außendurchmesser (A) als den Gewindeaußendurchmesser (B) aufweist.
3. Übergangsstück nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die der Stirnfläche abgewandte zylindrische Fläche (9) des Kunststoffmuffenteiles (7) einen kleineren Durchmesser als den Gewindedurchmesser aufweist.
4. Übergangsstück nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Abstand je zweier zylindrischer Flächen (3, 9; 4, 10) des Metallrohrteiles (1) und des Muffenteiles (7) so weit ist, daß der in die Rille (5) eingesetzte Dichtungsring (6) beim Ineinanderschrauben nicht abgeschert wird, und so eng ist, daß der Dichtungsring (6) an beiden zylindrischen Flächen anliegt.
5. Übergangsstück nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Innengewinde (8) des Muffenteiles (7) in einen Metallring (11) geschnitten ist, dessen Außenseite Vorsprünge und/oder Rillen (12) und/oder Aufrauhungen trägt und der in den Kunststoff des Muffenteiles (7) eingebettet ist.
6. Übergangsstück nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Muffenteil (7) neben seiner Stirnseite einen in den Kunststoff eingebetteten Metallring aufweist.
7. Übergangsstück nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Muffenteil (7) aus PVC besteht und an ein PVC-Rohr angeklebt ist.
8. Übergangsstück nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Muffenteil (7) aus Polyäthylen besteht und mittels einer mit einem Heizdraht (17) versehenen Schweißmuffe (16) an einem Polyäthylenrohr (13) angeschweißt ist.
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|---|---|---|---|---|
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-
1983
- 1983-06-29 DE DE19833323379 patent/DE3323379A1/de active Granted
Patent Citations (1)
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| DE4239092A1 (de) * | 1992-11-20 | 1994-05-26 | Preussag Anlagenbau | Ausbauverrohrung für eine Grundwassermeßstelle |
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE3323379C2 (de) | 1992-05-21 |
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