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Gehäuse, insbesondere zur Aufnahme und
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Halterung von fernmeldetechnischen Verbindungs- und Verteilungsleisten
Die Erfindung betrifft ein Gehäuse , insbesondere zur Aufnahme und Halterung von
fernmeldetechischen Verbindungs- und Verteilungsleisten, bestehend aus einer Grundplatte
aus Kunststoff und einer Abdeckkappe aus Kunststoff, die mit der Grundplatte verbindbar
ist, wobei in der Grundplatte quadratische Befestigungslöcher zur Aufnahme von insbesondere
selbstschneidenden Befestigungsschrauben von Anschlußleisten oder dergleichen vorgesehen
sind.
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Ein derartiges Gehäuse ist beispielsweise aus dem D1g-GM 76 16 385
bekannt. Nachteilig an der bekannten Ausführungsform ist, daß dort nur Befestigungslöcher
zur Aufnahme von Verbindungs- oder Verteilungsleisten ganz bestimmter Abmessung
und Schraublochanordnung montiert werden können.
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Andere Leisten als konkret für die jeweilige Aust'Uhriingsform bestimmt,
sind nicht in diesem Gehäuse belesligl)ar. Ausgeheiid von diesem Stand der Technik
licgl der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Gehäuse der eingangs beschriebenen
Art zu schaffen, welches bei
geringem Fertigungsaufwand und einer
weiterhin möglichst geringen Anzahl von Einzelteilen die Anordnung und Befestigung
von Verbindungs- und Verteilungsleisten und dergleichen beliebiger Abmessung und
nahezu beliebiger Anordnung der Befestigungslochungen für die Befestigungsschrauben
ermöglicht.
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Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung vor, daß die Befestigungslöcher
rasterartig in einer Vielzahl von rechtwinklig bzw. parallel zueinander verlaufenden
Reihen angeordnet sind, wobei die Grundplattenfläche annähernd vollständig von Löchern
belegt ist und die entsprechenden Randkanten der Löcher einer Reihe jeweils in einer
Flucht verlaufend, einen durchgehenden Steg bildend angeformt sind.
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Die Anordnung und Ausbildung der Befestigungslöcher läßt die gewünschte
variable Anordnung von nahezu beliebigen Verbindungs- und Verteilungsleisten ohne
weiteres zu. Der Fertigungsaufwand ist denkbar gering, da durch die quadratische
Ausbildung der Befestigungslöcher und deren Anordnung in parallel und rechtwinklig
zueinander verlaufenden Reihen
ist es ermöglicht/ daß im Spritzwerkzeug
durch einfaches Kreuz- und Querfräsen bzw. Schleifen von Rillen die entsprechende
Ausformung der Grundplatte erfolgen kann.
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Die Ausbildung von quadratischen Löchern hat zudem den Vorteil, daß
diverse Schraubenarten und Durchmesser zum Einsatz in ein und demselben Befestigungsloch
brauchbar sind.
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Zudem erfährt die Grundplatte durch die stegartige Anordnung der Lochwandungen
eine erhebliche Versteifung.
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Zwar ist aus der DE-AS 11 60 917 schon eine Einrichtung zum Befestigen
elektrischer Geräte bekannt, bei der eine Montageplatte mit einer Vielzahl von in
gleichmäßigem Abstand voneinander angeordneten Durchbrüchen vorgesehen ist. Eine
derartige Ausbildung erfordert aber ein zusätzliches Teil in Form einer Lochplatte,
die zudem relativ aufwendig zu fertigen ist, da bei der Ausformung aus Kunststoff
das Werkzeug nur äußerst arbeitsintensiv angefertigt werden kann. Desweiteren ist
durch die Dünnwandigkeit dieser Lochplatte eine ausreichende Halterung für die in
die entsprechenden Durchbrüche eingeschraubte Befestigungsschraube nicht gewährleistet.
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In vortc-ilhafter Weiterbindung schliigl die Erfindung vor, daß die
BcEesligtlllgsl(icller als Sacklöcher mit gegenüber der GrundplatLenmatericiidicke
erheblich dünndiger ausgebildeter Bodenfläche geformt sind.
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Die dünnwandige Ausbildung des jeweiligen Lochbodens ergibt einen
Spielraum hinsichtlich der Länge der jeweils in ein entsprechendes Loch einzuschraubenden
Schraube. Bei kurzen Schrauben liegt der Schraubenschaft vollständig innerhalb der
Sacklöcher, während bei längeren Schrauben die Spitzen der Schrauben die dünnwandige
BodenElächc der Sacklöcher durchdringen kann, ohne daß hierdurch die Funktion des
Gehäuses bzw. der Befestigung der entsprechenden Einrichtung im Gehäuse gestört
würde. Die gitterrostartige Ausbildung der Lochränder ermöglicht zudem die dünne
Ausbildung der Lochböden, da diese Böden keine tragenden Elemente der Grundplatte
bilden.
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In Weiterbildung schlägt die Erfindung vor, daß die Grundplatte mindestens
an einem Randbereich nach außen offene, insbesondere Hinterschnitt aufweisende,
Kabelanführöffnungen bildet und beidseitig
neben den Kabelanführöffnungen
Lochreihen angeformt sind.
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Die Ausbildung der Kabelanführöffnungen im Randbereich der Grundplatte
mit nach außen offenen Schlitzen für die jeweiligen Kabelbinder vereinfacht die
Montage, da die Binder nicht durchgefädelt werden brauchen, sondern lediglich durch
Querverschiebung in die entsprechenden Kabelanführungsstellen eingeschoben werden
können. In die jeweils neben den Kabelanführöffnungenausgebildeten Lochreihen können
Befestigungsschrauben eingeschraubt werden, die ein Lochband oder dergleichen im
Gehäuse an der Grundplatte befestigen, wodurch eine Festlegung der Kabelenden erfolgen
kann.
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Schließlich wird noch als vorteilhaft angesehen, daß mindestens ein
Installationsrahmen in das Gehäuse einsetzbar ist, der sich parallel zur Grundplatte
erstreckt und zur Grundplatte hin abgewinkell Stützfüße mit in die Löcher passenden
Enden aufweist.
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Die Ausbildung der Installationsrahmen ermöglicht in Kombination mit
der entsprechenden Vielzahl von Sacklöchern und Stützfüßen eine Benutzung relativ
dünner
Installationsrahmen, da diese durch die vielfache Abstützung in den Löchern der
Grundplatte erheblich stabilisiert werden.
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Ein Ausführungsbeispiel ist in der Zeichnung dargestellt und im folgenden
näher beschrieben.
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Es zeigt: Fig. 1 ein erfindungsgemäßes Gehäuse in Draufsicht, teilweise
aufgebrochen, Fig. 2 desgleichen im Querschnitt entlang der der Mittellinie der
Figur 1, Fig. 3+4 einen Installationsrahmen in Seitenansicht bzw. in Draufsicht,
wobei in dieser Darstellung ein doppelt so großer Maßstab gewählt worden ist, wie
in Fig. 1 und 2.
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Das Gehäuse zur Aufnahme und Halterung von fernmeldetechnischen Verbindungs-
und Verteilungsleisten ist aus Kunststoff gefertigt. Es besteht im wesentlichen
aus einer Grundplatte 1 und einer Abdeckkappe 2.
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Die Grundplatte weist an ihren Ecken und in ihrer Mitte Durchgriffslöcher
für Befestigungsmittel, beispielsweise Schrauben, auf. Aus der ansich ebenen Grundplatte
1 erheben sich durchgehende Stege 3, 4, die eine solche Höhenerstreckung haben,
wie sie etwa der dreifachen Dicke der Grundplatte 1 entspricht. Dies ist insbesondere
aus Figur 1 deutlich ersichtlich. Durch die Stege werden rasterartig rechtwinklig
bzw.
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parallel zueinander verlaufende Reihen von Befestigungslöchern 5 quadratischer
Ausbildung gebildet. Die Grundplattenfläche ist dabei an allen zur Montage nutzbaren
Stellen mit Befestigungslöchern 5 versehen. Die die Befestigungslöcher 5 umfassenden
Stege 3,4 dienen einerseits zur Versteifung der Grundplatte und andererseits dazu,
den in die Befestigungslöcher 5 einzuschraubenden Schrauben genügend Halt zu geben.
In die Befestigungslöcher 5 können Schrauben unterschiedlicher Länge und in Grenzen
unterschiedlicher Durchmeser eingeschraubt werden, wobei diese Schrauben sich ihr
Gewinde selbst schneiden.
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Alternativ können natürlich auch Metallgewindeschrauben verwendet
werden, sofern auf der
Grundplattenrückseite entsprechende Muttern
angeordnet sind. Die Befestigungslöcher 5 sind, wie insbesondere aus Figur 2 ersichtlich,
als Sacklöcher ausgebildet, wobei der Boden 6 der Sacklöcher 5 erheblich dünnwandiger
ausgebildet ist, als die übrige Bodenfläche der Grundplatte 1. Im Ausführungsbeispiel
ist das Dickenverhältnis der Böden 6 der Sacklöcher zur Dicke der Grundplatte 1
zu 2.
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Die Grundplatte 1 wird ebenso wie die Abdeckkappe 2 üblicherweise
in einem Spritzwerkzeug aus Kunststoff gespritzt. Zur Anordnung der Stege 3,4 und
der entsprechenden Lochungen 5 ist es lediglich erforderlich, daß das Oberteil des
üblicherweise zweiteiligen Spritzwerkzeuges mit entsprechenden Quer- und Längsrillen
versehen wird, was durch Kreuz- und Querfräsen bzw. Schleifen erfolgen kann.
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Auf diese Weise ist besonders einfach und wirtschaftlich die erfindungsgemäße
Grundplatte zu schaffen.
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Um die Zuführungskabel mit ihren Kabelbindern sehr einfach in der
Grundplatte haltern zu können, ist vorgesehen, daß die Grundplatte 1 an allen Randbereichen
nach außen offene mit Hinterschnitt
versehene Kabelanführöffnungen
7 aufweist.
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Die Kahelbinder brauchen demnach nicht eingefädelt werden, sondern
können von oben in die Grundplatte eingeschoben werden, soweit auf Figur 1 Bezug
genommen wird. Beidseitig der Kabelanführöffnungen 7 sind jeweils Reihen von Befestigungslöcher
5 angeordnet, um die Festlegung der Kabelenden mit Lochbändern und durch diese hindurchgesteckten,
in die Befestigungslöcher 5 eingeschraubten Schrauben zu ermöglichen.
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In Fig. 3 und 4 ist ferner ein Installationsrahmen 8 dargestellt,
welcher in das Gehäuse einsetzbar isL. Der Installationsrahmen erstreckt sich im
wesentlichen parallel zur Grundplatte 1 und weist zur Grundplatte 1 hin abgewinkelte
Stützfüße 9 auf, welche in die Befestigungslöcher 5 mindestens etwa reibschlüssig
einsetzbare Enden tragen. Der Installationsrahmen 8 kann einstückig aus Blech geformt
sein. Durch die Vielfachanordnung von Stützfüßen 9 und entsprechenden Enden 10 ist
eine vielfältige Abstützung des Installationsrahmens 8 an der (,rundplatLe 1 gewährleistet,
wodurch eine erixebliche Stabilisierung des Installationsrahmens 8 erfolgt.
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Alle neuen, in der Beschreibung und/oder Zeichnung offenbarten Einzel-
und Kombinationsmerkmale werden als erfindungswesentlich angesehen.