DE3223589A1 - Verfahren und vorrichtung zur praeparation von fluessigkeitsproben wie urin oder anderen koerperfluessigkeiten fuer den transport an eine auswertestelle - Google Patents
Verfahren und vorrichtung zur praeparation von fluessigkeitsproben wie urin oder anderen koerperfluessigkeiten fuer den transport an eine auswertestelleInfo
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Description
- Verfahren und Vorrichtung zur Präparation von Flüssigkeits-
- proben wie Urin oder anderen Körperflüssigkeiten für den Transport an eine Auswertestelle Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Präparation von Flüssigkeitsproben wie Urin oder anderen Körperflüssigkeiten für den Transport oder Postversand an eine Auswertestelle, in der die Proben auf Vorhandensein von tumorverdächtigen, entzündlichen oder dergleichen Zellen untersucht werden, wobei die Flüssigkeitsprobe gefiltert und die im Filter hängenbleibenden Zellen fixiert werden. Die Erfindung betrifft gleichzeitig eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens.
- Die bisher bekannten Methoden zur Früherkennung von tumorverdächtigen Zellen aus dem ausgeschiedenen Urin oder anderen Körperflüssigkeiten sind für den normalen Praxisbetrieb zu umständlich und aufwendig, so daß hiermit in der Regel keine Untersuchungen, insbes. Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt werden können. Die zu untersuchenden Flüssigkeitsproben müssen durch spezielle, aufwendige Zentrifugen aufbereitet werden, um die zu untersuchenden Zellen in einer höheren Konzentration auf den Objektträger eines Mikroskopes aufbringen zu können. Diese aufwendigen Einrichtungen sind in zentralen Auswertestellen (pathologische oder zytologische Institute) zu vertreten, jedoch nicht in allgemeinen Arztpraxen. Ein Versand der Urinproben an eine solche Auswertestelle auf postalischem Wege kommt auch nicht in Frage, da die erforderlichen Mengen (ca. 200 ml Urin zuzüglich Fixierlösung) für breit angelegte Vorsorgeuntersuchungen zu groß sind.
- Eine optimale Beurteilung der zu untersuchenden Zellen ist in der Urinzytologie auch von dem einwandfreien Erhaltungszustand der Zellen abhängig. Bekanntlich ist der Urin ein aggressives Medium, in dem die Zellen rasch durch Autolyse zerstört werden, so daß dadurch die zytologische Auswertung erheblich erschwert wird. Aus diesem Grunde ist es bisher nur möglich gewesen, den Urin in frischem Zustand zu untersuchen, bereits mehrere Stunden abgestandener Urin bringt keine zuverlässigen Ergebnisse mehr.
- Um nun in der Praxis nicht das aufwendige Zentrifugieren mit teuren Einrichtungen durchführen zu müssen, ist es bereits bekannt, den Urin mit Hilfe von Membranfiltern zu filtern, auf einen Objektträger zu übertragen und anschließend zu fixieren.
- Diese fixierten Objektträger können an eine zentrale Auswertestelle transportiert und dort ausgewertet werden (Aktuelle Urologie, Heft 1, Jan. 1981, S. 23 - 25). Dieses Verfahren hat jedoch den Nachteil, die Übertragung auf den Objektträger sofort nach der Probenentnahme durchgeführt werden muß, für die Arztpraxis jedoch ein zu kompliziertes Verfahren ist, das nicht von Hilfskräften durchgeführt werden kann. Außerdem wird die Auswertung dadurch erheblich erschwert daß die ausgefilterten Zellen an dem Filter haften und deshalb nur zu einem geringen Grade auf den Objektträger übertragen werden können.
- Es ist außerdem bekanntgeworden, den Filter mit den ausgefilterten Zellen direkt auf den Objektträger aufzubringen und vor dem Auswerten mit einer chemischen Flüssigkeit zu behandeln, die den Membranfilter auflöst und in einen transparenten Zustand überführen soll. Diese Verfahren hat zwar eine gewisse Verbesserung erzielt, es hat sich jedoch gezeigt, daß die Auswertung dennoch durch die noch vorhandene Filtersubstanz gestört wird (DE-OS 29 28 790).
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren (und eine entsprechende Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens) zu finden, nach dem aus einer genügenden Urinmenge ein möglichst geringes Volumen an Konzentrat transportiert oder verschickt werden muß, das in der Auswertestelle in einem guten Zustand auch nach längerer Lager- oder Transportzeit ankommt und dort mit großer Genauigkeit ausgewertet werden kann.
- Das erfindungsgemäße Verfahren ist dadurch gekennzeichnet, daß der Filter und die Zellen voneinander getrennt werden, bevor die anschließende Untersuchung in der Auswertestelle erfolgt. Dies kann gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform dadurch erfolgen, daß die ausgefilterten Zellen zusammen mit dem Filter in einer Fixierflüssigkeit zur Auswertestelle transportiert werden und daß der Filter aus einem solchen Material besteht, daß er sich in der Fixierlösung vollkommen auflöst.
- Ein besonders vorteilhaftes Verfahren ist dadurch gekennzeichnet, daß die Flüssigkeitsprobe durch einen Oberflächenfilter geleitet und die auf der Oberfläche des Filters festgehaltenen Zellen abgelöst werden und daß anschließend die abgelösten Zellen durch eine Fixierflüssigkeit konserviert und in diesem Zustand an die Auswertestelle transportiert werden. Dieses Verfahren geht aus von der Erkenntnis, daß die frisch ausgefilterten Zellen vor der Anwendung der Fixierflüssigkeit noch von der Oberfläche des Oberflächenfilters abgelöst werden können und daß die in der Schwebe gehaltenen Zellen sich bei der anschließenden Anwendung der Fixierflüssigkeit nicht mehr mit der Filteroberfläche vernetzen. Werden die auf dem Filter abgeschiedenen Zellen jedoch vor dem Ablösen mit einem Fixiermedium behandelt, so vernetzen sie sich so stark mit dem Filter, daß sie nicht mehr entfernt werden können.
- Weitere Ausbildungen des erfindungsgemäßen Verfahrens sowie Vorrichtungen zur Durchführung des Verfahrens sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
- Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Figuren näher erläutert.
- Es zeigen: Fig. 1 - 8 den Verfahrensablauf und die schematische Darstellung einer Ausführungsform der Erfindung, Fig. 9 die Draufsicht auf einen Ausschnitt eines erfindungsgemäß verwendeten Filters, Fig. 10 die schematische Ansicht einer weiteren Ausführungsform im Schnitt, Fig. 11 ein verwendetes Probenröhrchen zum Versand und Fig. 12 einen Schnitt durch einen Membranfilter einer anderen Ausführungsform.
- Zunächst soll eine erste Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens bzw. einer erfindungsgemäßen Vorrichtung anhand der Figuren 1 bis 8 beschrieben werden. Mit einer Spritze 1 wird gemäß Figur 1 aus einem Behälter die zu untersuchende Flüssigkeitsprobe 2, im vorliegenden Fall frisch gelassener Urin, in die Spritze eingezogen. Anschließend wird (Fig. 2) ein Filterbehälter 3 auf den Auslaßstutzen der Spritze 1 aufgesetzt und die Flüssigkeitsprobe durch den im Filterbehälter 3 angeordneten Oberflächenfilter 4 durchgedrückt. Die durchgedrückte Flüssigkeit 7 sammelt sich in einem darunter stehenden Behälter. Der Filter 4 ist so fein, daß sich auf seiner Oberfläche Zellen 5 ablagern. Anschließend wird die Spritze 1 vom Filterbehälter 3 getrennt und (Fig. 3) mit einer physiologischen Kochsalzlösuny 12 gefüllt. Danach wird die Spritze 1 wieder auf den Filterbehälter 3 aufgesetzt und die Kochsalzlösung durch den Filter 4 gepreßt; die durchgelassene Flüssigkeit 17 sammelt sich in einem darunter stehenden Behälter (Fig. 4). Durch das Durchdrücken der physiologischen Kochsalzlösung ist der vorher im Filterbehälter 3 enthaltene Urin weitgehend verdrängt. Nun wird gemäß Figur 5 der Filterbehälter 3 an seiner unteren Seite mit einem Stopfen 9 verschlossen und durchgeschüttelt, wodurch die auf der Oberfläche des Filters 4 befindlichen Zellen 5 sich ablösen und im oberen Teil des Filterbehälters 3 frei schweben. Danach wird die Spritze 1 wieder vom Filterbehälter 3 getrennt und die Spritze 1 (s. Fig. 6) mit einer Fixierlösung 22 gefüllt und auf den oberen Stutzen des Filterbehälters 3 aufgesetzt. Nach Entfernen des unteren Verschlußstutzens 9 wird jetzt die Fixierlösung durch den Filterbehälter 3, d.h. den Filter 4, gedrückt und zwar so lange, bis die im Filterbehälter 3 befindliche Konzentration des Fixiermittels zur Konservierung ausreicht (Fig. 7). Die abfließende Fixierlösung 27 sammelt sich in einem darunter stehenden Behälter. Nun werden gemäß Figur 8 beide Öffnungen des Filterbehälters 3 durch Verschlußstopfen 9 verschlossen. Der Filterbehälter 3 kann in dem in Figur 8 gezeigten Zustand an eine zentrale Auswertestelle transportiert, insbesondere ist auch ein Postversand möglich.
- Um ein Ablösen der ausgefilterten Zellen 5 von der Oberfläche des Filters 4 durchführen zu können, ist es erforderlich, einen Oberflächenfilter 4 zu verwenden, auf dem die frisch aus der Flüssigkeitsprobe abgeschiedenen Zellen nur an der Oberfläche zurückgehalten werden. Als Filtermaterial haben sich gewobene Filter aus Nylon, Perlon und Teflon bewährt (s. Fig. 9), bei denen die Maschenweite 8 zwischen den verwobenen Nylonfasern 6 im Bereich zwischen 1 und 10 um liegen.
- Durch das beschriebene erfindungsgemäße Verfahren ist es möglich, den Vorgang gemäß den Figuren 1 und 2 mehrmals zu wiederholen, also die Spritze 1 mehrmals mit der zu untersuchenden Flüssigkeitsprobe 2 zu füllen und durch den Filter 4 zu drücken. Es ist auch möglich, auf eine Durchspülung mit physiologischer Kochsalzlösung gemäß den Figuren 3 und 4 zu verzichten und die Ablösung durch Schütteln (Fig. 5) in der Restmenge der zu untersuchenden Flüssigkeitsprobe durchzuführen. Es muß jedoch darauf geachtet werden, daß nicht zuviel der evtl. aggressiven Flüssigkeitsprobe zurückbleibt.
- Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den Filterbehälter 3 nach Abschluß der Verfahrensschritte nach Figuren 1 und 2 (evtl.
- mehrfach wiederholt) zu öffnen, den Oberflächenfilter 4 vorsichtig herauszunehmen und in ein zum Teil mit physiologischer Kochsalzlösung gefülltes Probenröhrchen hineinzulegen. Dieses Probenröhrchen wird verschlossen und anschließend und geschüttelt. Hierdurch lösen sich die herausgefilterten Zellen 5 von der Oberfläche des Filters 4 und befinden sich in einem schwebenden Zustand, aus dem heraus sie sich nicht mehr auf der Filteroberfläche niederschlagen können. Jetzt kann der verbleibende Raum des Probenröhrchens mit Fixierlösung aufgefüllt werden bis zu einer Konzentration, die für eine einwandfreie Konservierung ausreicht.
- Es ist auch möglich, die gemäß Fig. 5 abgeschüttelten Zellen zusammen mit der Restflüssigkeit bzw. Kochsalzlösung mit der Spritze 1 abzusaugen und in ein Probenröhrchen 33 umzufüllen, das anschließend mit Fixierflüssigkeit ausreichender Konzentration aufgefüllt wird.
- Als Spritze 1 dienen zweckmäßigerweise Einmalspritzen und als Filter Einmalfilter, um keine Reinigung und Sterilisierung durchführen zu müssen.
- Figur 10 zeigt eine andere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung. Sie besteht aus einer Spezialspritze 11, die im Auslaßstutzen 21 und im Kolben 18 je ein Einwegventil 15 bzw. 14 enthält. Diese Ventile arbeiten derart, daß beim Auf- und Abbewegen der Handhabe 16 der Spritze sich die Wirkung einer Saugpumpe ergibt. Die angesaugte Flüssigkeit fließt über einen Ablaßstutzen 30 in ein darunter gestelltes Gefäß 31 ab. Auf den Spritzenstutzen 21 ist der obere Ansatz 23 eines Filterbehälters 13 aufgesteckt oder aufgeschraubt, während der untere Ansatz 24 in den Behälter 26 mit der zu untersuchenden Flüssigkeitsprobe 28 eingetaucht wird. Diese Flüssigkeitsprobe enthält zu untersuchende Zellen 29. Der Filterbehälter 13 ist mit einem Oberflächenfilter 25 ausgerüstet. Beim Saugbetrieb der Spritze 11 kann die zu untersuchende Flüssigkeitsprobe 28 kontinuierlich durch den Filter 25 gezogen werden, bis eine ausreichende Flüssigkeitsprobe durchgefiltert ist. In dem vorliegenden Fall setzen sich die zu untersuchenden Zellen auf der Unterseite des Oberflächenfilters 25 ab. Dieser Pumpbetrieb wird abgeschlossen dadurch, daß die Handhabe 16 mit dem Kolben 18 in die obere Endlage gebracht wird.
- Nun wird die Spritze 11 mit dem daran befestigten Filterbehälter 13 aus dem Behälter 26 herausgezogen und nach Verschließen des Stutzens 24 das Ganze kräftig durchgeschüttelt. Hierdurch lösen sich die an der unteren Oberfläche des Filters 25 abgelagerten Zellen und gehen in einen Schwebezustand in der Restflüssigkeit über. Es ist auch möglich, ähnlich wie in Verbindung mit den Figuren 3 und 4 beschrieben, in einer letzten Phase des Saugpumpenbetriebes physiologische Kochsalzlösung anstelle der zu untersuchenden Flüssigkeitsprobe durch den Filter 13 zu saugen, so daß sich am Schluß in dem Filterbehälter 13 vorwiegend die nicht so aggressive Salzlösung befindet.
- Nachdem die Zellen vom Filter 25 abgeschüttelt sind, werden die Betätigungsglieder 19 und 20 der Ventile 14 bzw. 15 derart betätigt, daß sich ein Druckpumpenbetrieb für die Spritze 11 ergibt.
- Hierzu wird die Betätigungsstange 19 nach unten gedrückt, so daß das Ventil 14 den Kolben 18 auch beim Niedergehen fest verschließt, während die setätigungsstange 20 nach oben gedrückt wird, so daß das Ventil 15 die untere Öffnung öffnet. War die Handhabe 16 des Kolbens 18 vorher in die obere Lage gebracht worden, so kann beim Niederdrücken der Handhabe 16 die im Filterbehälter 13 befindliche Flüssigkeit mit den schwebenden Zellen in einen Transportbehälter, wie z. B. ein Probenröhrchen 33 (Fig. 11), abgefüllt werden. Dieser Behälter wird anschließend mit Fixierlösung aufgefüllt bis zu einer Konzentration, die eine einwandfreie Konservierung gewährleistet. Das Probenröhrchen 33 wird anschließend mit einem Stopfen 34 verschlossen und kann so an die Auswertestelle transportiert werden.
- Figur 12 zeigt schließlich eine weitere Ausführungsform. Es handelt sich hierbei um einen Filterbehälter 40, der mit einem Membranfilter 41 ausgerüstet ist. Im vorliegenden Falle handelt es sich nicht um einen Oberflächenfilter, sondern um einen üblichen Membranfilter, in dessen Poren sich die ausgefilterten Zellen 5 festsetzen. Die Filterung erfolgt auf ähnliche Weise wie in den Figuren 1 und 2 gezeigt. Die linke Hälfte 43 der Figur 12 gibt den Zustand wieder, in dem in den Poren des Membranfilters 41 sich Zellen 5 eingenistet haben. Diesem Filtriervorgang folgt ein Füllen des Filterbehälters 40 mit Fixierflüssigkeit 42, z. B.
- Alkohol oder Aceton, die chemisch derart auf das Material des Filters 41 abgestimmt ist, daß sich der Filter nach einer gewissen Zeit in der Fixierlösung vollkommen auflöst. Dieser Zustand ist in der rechten Hälfte 44 der Figur 12 angedeutet. Man sieht, daß die vorher im Filter eingenisteten Zellen 5 jetzt in der Fixierlösung 42 frei schweben. In diesem Zustand kann die Probe an die Auswertestelle versandt werden.
- Es ist auch möglich, den Filter 41 aus dem Filterbehälter 40 herauszunehmen, in ein Probenröhrchen mit der gleichen Fixierlösung einzulegen, dieses zu verschließen und an die Auswertestelle zu transportieren. Die Auflösung des Filters kann auch während des Transports erfolgen.
- Anstelle des Durchdrückens der Flüssigkeitsproben und anderen Flüssigkeiten durch den Filter mit der Spritze kann das Durchleiten auch auf geeignete Weise durch Durchsaugen mit einer Vakuumpumpe erfolgen.
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Claims (24)
- Ansprüche: Yerfahren zur Präparation von Flüssigkeitsproben wie Urin oder anderen Körperflüssigkeiten für den Transport oder Versand an eine Auswertestelle, in der die Proben auf Vorhandensein von tumorverdächtigen, entzündlichen oder dergl.Zellen untersucht werden, wobei die Flüssigkeitsprobe gefiltert und die im Filter hängenbleibenden Zellen fixiert werden, dadurch gekennzeichnet, daß der Filter und die Zellen voneinander getrennt werden, bevor die anschließende Untersuchung in der Auswertestelle erfolgt.
- 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die ausgefilterten Zellen zusammen mit dem Filter in einer Fixierflüssigkeit zur Auswertestelle transportiert werden und daß der Filter aus einem solchen Material besteht, daß er sich in der Fixierlösung vollkommen auflöst.
- 3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Flüssigkeitsprobe durch einen Oberflächenfilter geleitet und die auf der Oberfläche des Filters festgehaltenen Zellen durch Schütteln in einem Rest der umgebenden Flüssigkeit abgelöst werden und daß anschließend die abgelösten Zellen durch eine Fixierflüssigkeit konserviert und in diesem Zustand an die Auswertestelle transportiert werden.
- 4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Ablösung der Zellen durch Schütteln in einer Restmenge der Flüssigkeitsprobe erfolgt.
- 5. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Ablösung der Zellen durch Schütteln in einer physiologischen Kochsalzlösung erfolgt.
- 6. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß eine ausreichende Menge der Flüssigkeitsprobe mit einer Spritze angesaugt und durch einen den Oberflächenfilter enthaltenden Filterbehälter gedrückt wird, und daß durch Schütteln des Filterbehälters die ausgefilterten Zellen vom Oberflächenfilter abgelöst und anschließend fixiert werden.
- 7. Verfahren nach den Ansprüchen 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß im Anschluß an das Durchdrücken der letzten Flüssigkeitsprobe mit der Spritze eine physiologische Kochsalzlösung angesaugt und durch den Filterbehälter gedrückt wird, bevor die weiteren Verfahrensschritte folgen.
- 8. Verfahren nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Fixieren dadurch erfolgt, daß mit der Spritze eine Fixierlösung angesaugt und durch den Filter gedrückt wird und daß der Filterbehälter für den Transport zur Auswertestelle verschlossen wird.
- 9. Verfahren nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet daß die in der Restmenge der Flüssigkeitsprobe (oder der physiologischen Kochsalzlösung) befindlichen, abgeschüttelten Zellen mit der Spritze abgesaugt und in ein für den Transport verschließbares Probenröhrchen umgefüllt werden, das anschließend durch Fixierlösung aufgefüllt und für den Transport verschlossen wird.
- 10. Verfahren nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Flüssigkeitsprobe mit einer Saugpumpe durch einen vorgeschalteten Oberflächenfilter angesaugt wird und nach Schütteln in der Restmenge der Flüssigkeitsprobe (oder der physiologischen Kochsalzlösung) diese durch Umkehren der Pumprichtung in ein als Transportbehälter dienendes Gefäß gepumpt wird, das anschließend mit Fixierlösung aufgefüllt und für den Transport an die Auswertestelle verschlossen wird.
- 11. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Filter mit den darauf befindlichen Zellen aus dem Filterbehälter entfernt und in einem mit physiologischer Kochsalzlösung teilweise gefüllten und zum Transport dienenden Prsbenröhrchen oder dergleichen geschüttelt wird und daß dieses Probenröhrchen anschließend mit Fixierlösung aufgefüllt und für den Transport verschlossen wird.
- 12. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als Fixierflüssigkeit Alkohol dient.
- 13. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 2, gekennzeichnet durch einen Präparationssatz, umfassend - eine Einwegspritze (1) - einen an die Einwegspritze ansetzbaren Filterbehälter (40) mit einem Membranfilter (41) und - eine chemische Flüssigkeit (42) zur vollständigen Auflösung des Membranfilters, die gleichzeitig eine Fixierlösung zur Haltbarmachung organischer Zellen ist.
- 14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Membranfilter-(-4t)>-aus den Filterbehälter (40) herausnehmbar ist und der Präparationssatz zusätzlich ein für den Transport des Filters verschließbares Probenröhrchen (33) enthält.
- 15. Vorrischtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Filterbehälter (40) für den Transport verschließbar (Stopfen 9) ist.
- 16. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 8 oder 9, gekennzeichnet durch einen Präparationssatz, umfassend - eine Einwegspritze (1) - einen an die Einwegspritze ansetzbaren Filterbehälter (4) mit einem Oberflächenfilter (5) und - eine Fixierlösung (22) zur Haltbarmachung organischer Zellen.
- 17. Vorrichtung nach Anspruch 16 zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Präparationssatz zusätzlich physiologische Kochsalzlösung (12) enthält.
- 18. Vorrichtung nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Filterbehälter (4) für den Transport verschließbar (Stopfen 9) ist.
- 19. Vorrichtung nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Oberflächenfilter (5) aus den Filterbehälter (4) herausnehmbar ist und daß der Präparationssatz zusätzlich ein verschließbares Probenröhrchen (33) für den Transport der abgeschüttelten und fixierten Zellen enthält.
- 20. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 10, gekennzeichnet durch eine als Saugpumpe ausgebildete Kolbenspritze (11) mit je einem Einwegventil (14, 15) im Spritzenanschluß (21) und im Kolben (18) sowie einen an den Spritzenanschluß (21) ansetzbaren Filterbehälter (13) mit einem Oberflächenfilter (25).
- 21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß zum Rückpumpen der Restflüssigkeit mit den ausgefilterten Zellen in ein zum Transport dienendes Probenröhrchen (33) die Durchlaßrichtung der Einwegventile (14, 15) umkehrbar ist.
- 22. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Kolbenspritze (11) wiederverwendbar und der Filterbehälter (13) mit Filter als Einwegfilter ausgebildet ist.
- 23. Vorrichtung nach Anspruch 20, 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, daß der Filterbehälter (13) an der Kolbenspritze (11) durch Anschrauben lösbar befestigt ist.
- 24. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem oder mehreren der Ansprüch 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Filter (5, 25, 41) eine Poren- bzw. Maschenweite (8) zwischen 1 und 10 um hat.
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