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CH686324A5 - Verfahren und Geraet zur Herstellung von Einzelzellschichten. - Google Patents

Verfahren und Geraet zur Herstellung von Einzelzellschichten. Download PDF

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Publication number
CH686324A5
CH686324A5 CH101694A CH101694A CH686324A5 CH 686324 A5 CH686324 A5 CH 686324A5 CH 101694 A CH101694 A CH 101694A CH 101694 A CH101694 A CH 101694A CH 686324 A5 CH686324 A5 CH 686324A5
Authority
CH
Switzerland
Prior art keywords
cell
collection
porous
collection device
cells
Prior art date
Application number
CH101694A
Other languages
English (en)
Inventor
Raouf A Guirguis
Original Assignee
Lamina Ltd
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Lamina Ltd filed Critical Lamina Ltd
Publication of CH686324A5 publication Critical patent/CH686324A5/de

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Description

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CH 686 324 A5
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Beschreibung
TECHNISCHES GEBIET
Bei der vorliegenden Erfindung handelt es sich um ein Gerät und ein Verfahren zum Sammeln einer einheitlichen Zellschicht aus Körperflüssigkeiten zur Verwendung in Arbeitsvorschriften in der Zytologie.
STAND DER TECHNIK
Die diagnostische Zytologie, insbesondere auf dem Gebiet der klinischen Pathologie, stützt sich auf Diagnosen anhand mikroskopischer Untersuchung von Zellen und anderen biologischen Proben. Die Genauigkeit einer Diagnose und die Herstellung von optimal interpretierbaren Präparaten auf Objektträgern kann sowohl von ausreichend guter Probenahme von Patienten als auch von dem Verfahren bei der Herstellung von Kulturen oder Präparaten abhängen.
Um frische Zellen zu erhalten, wurde üblicherweise empfohlen, den Harn rasch aufzuarbeiten, um Genauigkeit bei quantitativen Kulturergebnissen, bei der Harnanalyse und in der Mikroskopie zu garantieren. Frische Zellen weisen eine wesentlich grössere Haftfähigkeit auf einem Glasobjektträger auf als Zellen aus präserviertem Harn, was einen glatteren Auftrag der Zellen auf den Glaskörper gestattet. Verzögerungen bei der Verarbeitung, Nachlässigkeit in Krankenhaus oder Ambulanz und ungenügende Kühlung können zur Herstellung von suboptimalen Präparaten führen. Eine bekannte Lösung für das Problem der Verzögerung ist die Verwendung chemischer Konservierungsmittel beim Harn. Die Anwesenheit flüssiger Konservierungsmittel in der Harnprobe erhöht jedoch das spezifische Gewicht der Probe auf ein nicht messbares Niveau und kann die Verwendungsmöglichkeit des Harns für verschiedene Arten der klassischen quantitativen Analyse, wie z.B. der mikroskopischen Betrachtung von Präparaten, beschränken.
Zur Prüfung flüssiger biologischer Proben ohne Entfernen des Deckels des für den Harn oder die biologische Flüssigkeit bestimmten Behälters wurde eine Reihe von Probebehältern für Harn oder andere biologische Flüssigkeiten entwickelt.
Aus US-Patent Nr. 2 953 132 ist eine Parente-rallösungsflasche bekannt, die mit einem nach innen ragenden Schlauch und einem Gummistopfen versehen ist, sowie eine dazugehörige Abgabeflasche zur Einbringung von Arzneimitteln in die Pa-renterallösungsflasche.
Aus US-Patent Nr. 3 066 671 ist ein Einweg-Zusatzstoffbehälter bekannt, der mit einer aus einer Schaftleitmanschette gebildeten Abdeckung versehen ist. Die Schaftleitmanschette nimmt einen Infusionshalter und einen Zusatzstoffbehälter auf.
In US-Patent Nr. 3 608 550 wird eine Übertra-gungs-Kanülenkonstruktion zum Übertragen von Flüssigkeit von einer Flüssigkeitsquelle in einen Flüssigkeitssammelbehälter beschrieben. Die Kanülenkonstruktion enthält eine erste, auf einer Stütze befestigte Kanüle, die mit dem Sammelbehälter in
Eingriff steht und dazu geeignet ist, mit ihrem vorderen Ende mit der Flüssigkeitsquelle und ihrem hinteren Ende mit dem Sammelbehälter verbunden zu werden. Eine zweite Kanüle ist auf der Stütze befestigt und dazu geeignet, mit ihrem vorderen Ende mit der Flüssigkeitsquelle und ihrem hinteren Ende mit der Atmosphäre verbunden zu werden, wodurch Flüssigkeit aus einer Flüssigkeitsquelle in einen Sammelbehälter durch normalen Luftdruck übertragen werden kann, wenn das Volumen im Sammelbehälter genügend erhöht wird.
Aus US-Patent Nr. 3 904 482 ist ein Gerät und ein Verfahren zum Sammeln, Kultivieren und Bestimmen von aus Körperflüssigkeiten erhaltenen Mikroorganismen bekannt. Das Gerät enthält ein entleertes Rohr mit einem Kulturmedium, einer inerten Gesatmosphäre und einer Konstruktion mit einer Belüftungskappe. Das Rohr mit dem Kulturmedium ist mit einem Stopfen zur Einbringung von Körperflüssigkeit mittels einer Kanüle versehen, und anschliessend an das Wachstum der Organismen wird das die Kultur enthaltende Medium zum Zweck der Subkultur oder Bestimmung umgesetzt.
Aus US-Patent Nr. 4 024 857 ist ein Kleingerät zur Abnahme von Blut von einem Subjekt oder einer anderen Blutquelle in einen Probenbecher bekannt. Der Becher hat ein entfernbares, mit einer Entlüftungsöffnung versehenes stumpfkegelförmiges Oberteil mit einer durch eine im Oberteil ausgebildete Wand ragenden Kapillare in der Nähe der Innenwand des Bechers, um Blut direkt von der Blutquelle in den Becher zu befördern.
Aus US-Patent Nr. 4 116 066 ist ein Gerät zum Sammeln einer Flüssigkeit, wie z.B. Harn, bekannt, das aus einem mit einem offenen Ende und einer bodenseitig angebrachten Kanüle versehenen Harnsammelbehälter besteht. Die Kanüle ist in der Nähe ihrer Basis mit Schlitzen versehen und dient als Leitung, durch die Flüssigkeit aus dem Behälter in ein entleertes Rohr geleitet werden kann. Wird der Stopfen des entleerten Rohrs mit der Kanüle durchstochen, so wird die im Behälter befindliche Flüssigkeit durch den Druckunterschied durch den Schlitz in die Kanüle und in das Rohr befördert.
US-Patent Nr. 4 300 404 beschreibt einen Behälter mit einem dichten Schnappdeckel. Der Deckel ist mit einer Kanüle versehen, die sich in den unteren Teil des Behälters erstreckt und durch den Deckel am oberen Teil des Behälters ragt, so dass damit der Stopfen eines luftentleerten, rohrförmigen Behälters durchstochen werden kann. Der Behälter ist auch mit einem vertieften Boden versehen, um so viel Flüssigkeit wie möglich zu sammeln. Der Deckel ist mit einer Aussparung versehen, die das luftentleerte Rohr aufnimmt.
Keine der obengenannten Literaturstellen löst das Problem des Umsetzens von Zellen in einer einheitlichen Schicht auf einen Objektträger zwecks Beobachtung, wobei gleichzeitig die Flüssigkeit, aus der die Zellen stammen, konserviert wird.
Es muss angemerkt werden, dass der Vorgang des Umsetzens oder Sammeins von Zellen auf einen Objektträger oder eine Membran im allgemeinen so durchgeführt wird, dass man die zytologi-
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sehe Probe in der Körperflüssigkeit, den Sekreten oder Abstrichen haltbar macht oder fixiert.
Derzeit werden Körperflüssigkeitsproben für zyto-logische Untersuchungen mit Hilfe von Spezialbe-hältern gesammelt. Diese Behälter enthalten üblicherweise eine Lösung eines Konservierungsmittels, um die zytologische Probe während des Transports vom Sammelort ins zytologische Labor haltbar zu machen. Weiterhin werden zytologische Proben, die aus Körperhöhlen mittels Tupfer, Abstrich, durch Ausspülen oder mittels eines Pinsels gesammelt wurden, auch in Spezialbehältern mit Fixiermitteln haltbar gemacht, bevor Zellen zwecks Färbung oder Untersuchung auf den Objektträger oder die Membran umgesetzt werden. Erwünschte Fixiermittel sind solche auf Alkohol- und Acetonba-sis.
Die Ausbeute (Menge) sowie die Qualität der zy-tologischen Präparate aus frischen Körperflüssigkeitsproben ist besser als bei zytologischen Routinepräparaten, die die Verwendung von Konservierungsmitteln erfordern. Dies ist vermutlich in der Tatsache begründet, dass frische Zellen besser auf Glas und/oder Membranen haften als in Alkohol oder anderen Konservierungsmitteln haltbar gemachte Zellen.
DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Gerät und ein Verfahren zum Sammeln einer einheitlichen Zellschicht aus Harn oder anderen biologischen Flüssigkeitsproben in einem Zellsammelgerät oder Testmodul, das/der zwecks Auftragung auf einen Objektträger von einem Sammelbehälter abgenommen werden kann. Der Sammelbehälter gestattet in zweiter Linie das Sammeln der biologischen Flüssigkeitsprobe und in erster Linie das Sammeln von Zellen. Nachdem die Zellen im Zellsammelgerät gesammelt wurden, kann der Deckel des Sammelbehälters durch einen Deckel ersetzt werden, der den Behälter abdichtet, und die biologische Flüssigkeit, aus der die Zellen gesammelt wurden, kann in einen getrennten Behälter gegeben werden (z.B. zur Aufbewahrung oder zur weiteren Untersuchung). Der getrennte Behälter kann vom Patienten oder vom mit der Sammlung betrauten medizinischen Personal verschlossen werden. Dadurch, dass die Zellen im Zellsammelgerät gesammelt werden, kann man ein einheitliches Zellpräparat erhalten, ohne dass die Zellen durch Konservierungsmittel, Personal oder Fremdmaterialien kontaminiert werden. Die Zellen können vom Sammelbehälter ins Zellsammelgerät umgesetzt werden, ohne dass die gesammelte Probe geschüttet oder pipettiert werden muss.
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Zellsammel-und -verteilgerät, das auseinandergenommen werden kann, um Zellen vom Gerät direkt auf einen Objektträger zur mikroskopischen Untersuchung zu bringen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Sammeln einer Einzelzellschicht bereitzustellen, die auf einen Objektträger gebracht und für zytologische Zwecke verwendet werden kann.
Der Erfindung liegt weiterhin die Aufgabe zugrunde, Harn oder andere biologische Flüssigkeiten, denen Zellen entnommen wurden, ohne Zentrifugation gesondert zur Verwendung für Diagnose- und Testzwecke zu sammeln. Der Erfindung liegt weiterhin die Aufgabe zugrunde, die Flüssigkeit und die Einzelzellschicht vor Fremdkontamination zu schützen und die Zellen leicht haltbar und transportfähig zu machen.
Die Erfindung ist besonders zum Sammeln von Zellen für einen Pap-Abstrich geeignet.
Die vorliegende Erfindung betrifft weiterhin ein Zellsammelbesteck, bei dem das oben beschriebene Zellsammelgerät lösbar auf einem Flüssigkeits-sammelbecher befestigt ist. Das Zellsammelbesteck kann auch ein Mittel enthalten, das Flüssigkeit veranlasst, durch das Zellsammelgerät zu fliessen, wobei es sich vorzugsweise um eine lösbar am Zellsammelgerät befestigte Spritze handelt.
Als weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung kann das Zellsammelbesteck zusätzlich ein Gerät zum Filtern von Zelltrümmern umfassen, das am Zellsammelgerät lösbar befestigt ist. Das Gerät zum Filtern von Zelltrümmern entfernt Zelltrümmer und hält Zellen zurück, die dann durch das Zellsammelgerät unter Ansammlung einer Einzelzellschicht ausgestossen werden.
Neue Methoden, wie z.B. Immunzytochemie und Bilderkennung, erfordern Präparationen, die reproduzierbar, schnell, biologisch ungefährlich und preisgünstig sind. Verschiedene Zellpräparationsme-thoden der vorliegenden Erfindung betreffen die Probleme uneinheitliche Zelldichte, uneinheitliche Zellverteilung sowie Artifaktbildung durch Lufttrocknung. Diese Präparationen ergaben gleichmässige Verteilung von Zellen mit hochqualitativer Morphologie, was die Sichtbarmachung unter dem Lichtmikroskop verbessert hat und die Verwendung von Geräten für die Bildzytometrie gestattet hat.
Es stellte sich heraus, dass die Einzelzellschichtumsetzung vom Filter auf den Objektträger auf höchst wirksame Weise ohne wesentlichen Zellverlust erfolgte. Eine Untersuchung unter dem Mikroskop zeigt, dass die Zellverteilung auf dem Objektträger und auf dem Filter gleich war.
Dieses Verfahren der vorliegenden Erfindung hat viele Vorteile für die traditionelle Zytologie. Die Zellen befinden sich auf einer vorher bestimmten Fläche, wodurch sich beim Auswerten des Präparats eine beträchtliche Zeitersparnis ergibt. Probleme wie z.B. Zellen, die ausserhalb des Deckgläschens oder auf dem mattierten Ende zu liegen kommen, werden ausgeschaltet. Da die Zellen in einer Einzelschicht zu liegen kommen, befinden sie sich bei Verwendung eines 10x-Objektivs - des für die Auswertung eines Präparats am häufigsten verwendeten Objektivs mit niedrigem Vergrösserungsvermö-gen - beinahe immer in einer Fokalebene. Sogar bei Venwendung eines 40x-0bjektivs erhält man von den meisten Zellen ein scharfes Bild. Dadurch erspart man sich eine häufige Schärfenachstellung und damit Zeit.
Die Tatsache, dass beim vorliegenden Verfahren die Zellen nur in geringstem Ausmass übereinander zu liegen kommen, garantiert, dass alle Zellen und
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Zellgruppen leicht beobachtet werden können, wobei die Möglichkeit, dass diagnostische Zellen durch Aggregate aus übereinanderliegenden Zellen oder Zellreste verdeckt werden, gering ist. Da dieser Vorgang ausserdem im zytologischen Labor stattfindet, befinden sich Herstellung und Fixierung der Präparate unter der Aufsicht des Laborpersonals, so dass Qualitätssicherung leicht durchgeführt werden kann.
Bei den beigelegten Zeichnungen handelt es sich um beispielhafte Ausführungsformen, aus denen diese und andere Zielsetzungen sowie neuartige Merkmale und Vorteile leicht erkannt werden können.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
Bei Abbildung 1 handelt es sich um einen Perspektivschnitt eines erfindungsgemässen Zellsam-melgeräts.
Bei Abbildung 2 handelt es sich um einen auseinandergezogenen Perspektivschnitt eines erfindungsgemässen Zellsammelgeräts.
Bei Abbildung 3 handelt es sich um einen Perspektivschnitt des erfindungsgemässen porösen Elements, das ein erstes und zweites poröses Medium enthält.
Bei Abbildung 4 handelt es sich um einen Querschnitt des zweiten abnehmbaren Teils des Zellsammelgeräts nach Abbildungen 1 und 2, während Zellen auf dem innerhalb des zweiten abnehmbaren Teils befestigten Verbundfilter gesammelt werden.
Bei Abbildung 5 handelt es sich um einen Querschnitt durch das Gerät zur Entfernung von Zelltrümmern, das abnehmbar auf einem Sammelbecher befestigt ist, während Flüssigkeit durch das Gerät gesaugt wird, um Zelltrümmer zu entfernen und Zellen auf einem Zellfilter innerhalb des Geräts zur Entfernung von Zelltrümmern zu sammeln.
Bei Abbildung 6 handelt es sich um einen Querschnitt des Geräts zur Entfernung von Zelltrümmern nach Abbildung 5, das auf dem Zellsammelgerät nach Abbildung 1 befestigt ist; gezeigt wird das Ausstossen von Flüssigkeit durch das Gerät zur Entfernung von Zelltrümmern in das Zellsammelgerät, wobei sich eine Einzelzellschicht auf der Verbundmembran ansammelt.
Bei Abbildung 7 handelt es sich um einen auseinandergezogenen schematischen Querschnitt eines erfindungsgemässen Zellsammelgeräts.
Bei Abbildung 8 handelt es sich um einen schematischen Querschnitt einer Spritze und eines Zellsammelgeräts, die auf einem Sammelbecher befestigt sind.
Bei Abbildung 9 handelt es sich um einen schematischen auseinandergezogenen Querschnitt eines Kanülenelements für eine Aspirationsbiopsie und einer auf dem Zellsammelgerät nach Abbildungen 1 und 2 befestigten Spritze.
Bei Abbildung 10 handelt es sich um einen schematischen Querschnitt eines zweiten abnehmbaren Teils nach Abnahme vom Zellsammelgerät, wobei das Aufbringen einer Einzelzellschicht von der porösen Membran auf einen Objektträger gezeigt wird.
Bei Abbildung 11 handelt es sich um einen schematischen Querschnitt eines Zellsammelgeräts von dem der Flüssigkeitssammelbecher entfernt wurde, während eine bakteriologische Probe in eine mikrobiologische Kulturschale eluiert wird.
Bei Abbildung 12 handelt es sich um einen schematischen Querschnitt des zweiten abnehmbaren Teils des Zellsammelgeräts nach Abbildung 8, während Flüssigkeit durch die Seite des zweiten porösen Mediums fliesst und so das erste poröse Medium umgeht.
WEGE ZUR AUSFÜHRUNG DER ERFINDUNG
Die vorliegende Erfindung, von der Abbildung 7 eine beispielhafte Ausführungsform zeigt, enthält einen Testmodul oder ein Zellsammelgerät 10, bestehend aus einem ersten und zweiten abnehmbaren Teil 44 und 42, die eine erste und zweite Öffnung 54 bzw. 41 aufweisen. Der erste und zweite abnehmbare Teil 44 und 42 definieren eine Kammer 50, und die erste und zweite Öffnung 54 und 41 definieren einen Strömungsweg für Flüssigkeiten durch die Kammer 50. Ein poröses Element 46 mit einer zum Sammeln von Zellen geeigneten Sammelstelle 45 kann quer zum Strömungsweg für Flüssigkeiten eingebracht werden, wobei die Sammelstelle 45 mit der ersten Öffnung 54 in Verbindung steht. Das poröse Element 46 im Zellsammelgerät 10 ist vorzugsweise so ausgestaltet, dass es einen Strömungsweg mit ersten und zweiten Teilströmen definiert, wobei sich der erste Teilstrom 60 durch die Sammelstelle 45 erstreckt und der zweite Teilstrom 61 die Sammelstelle 45 umgeht. In einer bevorzugten Ausführungsform enthält die Erfindung ein poröses Element 46 mit einem ersten porösen Medium 46b, das sich zur Verhinderung des Durchflusses von Zellen eignet, und ein zweites poröses Medium 46a, das sich zum Entfernen von teilchen-förmigen Objekten aus der Flüssigkeit eignet. In einer bevorzugten Ausführungsform enthält das poröse Element 46 ein erstes poröses Medium 46a und ein zweites poröses Medium 46b, besonders bevorzugt eine poröse Membran 46b und ein Tiefenfilter 46a, wobei das Tiefenfilter mit der ersten Öffnung 54 durch die poröse Membran in Verbindung steht. In einer weiteren Ausführungsform steht das Tiefenfilter 46a mit der ersten Öffnung 54 durch einen ersten Teilstrom des sich durch die poröse Membran 46b erstreckenden Strömungswegs sowie dirskt mit der ersten Öffnung 54 durch einen zweiten Teilstrom des Strömungswegs in Verbindung.
Die erste Öffnung 54 kann als Verbindungsstück ausgestaltet sein, das die Verbindung zu einem Behälter herstellt, oder sie kann in der Form einer Nadel oder Kanüle 74 oder ähnlichem ausgestaltet sein. Die zweite Öffnung 41 kann als Verbindungsstück ausgestaltet sein, das die Verbindung zu einer Spritze oder ähnlichem herstellt. Das poröse Element 46 kann eine Einstoffstruktur enthalten, die mit einer ersten, zur Verhinderung des Durchgangs von Zellen geeigneten Dichtezone und Porengrösse sowie einer zweiten, zum Durchgang von Flüssigkeit geeigneten Dichtezone und Porengrösse versehen ist. Durch die zweite Zone können auch teil-chenförmige Objekte aus der Flüssigkeit entfernt
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werden. Obwohl das Zellsammelgerät 40 für jegliche biologische Flüssigkeit verwendet werden kann, ist es zur Herstellung von Proben aus Urin und damit assoziierten Zellen für Pap-Abstriche besonders nützlich.
Es muss festgestellt werden, dass verschiedene Arten von porösen Membranen untereinander auswechselbar mit der Membran der vorliegenden Ausführungsform verwendet werden können. Obwohl eine Polycarbonatmembran besonders gut zur Verwendung im erfindungsgemässen Zellsammelgerät geeignet ist, sind andere poröse Membranen ebenfalls geeignet. Eine Membran, die zur Auswertung von Flüssigkeit verwendet werden kann, ist LEU-COSORBWz, ein von der Pali BioSupport Division der Pali Corporation hergestelltes Mittel zur Retention von Leukozyten. Andere von der Pali Corporation hergestellte und vertriebene Membranen sind BIODYNE AWz, ein unmodifiziertes Nylon mit einer Oberflächenchemie von 50% Amin- und 50% Car-boxygruppen sowie einem isoelektrischen Punkt von pH 6,5; BIODYNE BWz, ein oberflächenmodifiziertes Nylon mit einer durch eine hohe Dichte an stark kationischen quartären Gruppen (Zeta-Potenti-al positiv bis pH >10) gekennzeichneten Oberflächenchemie; BIODYNE CWz, ein oberflächenmodifiziertes Nylon mit einer durch eine hohe Dichte an anionischen Carboxygruppen (Zeta-Potential negativ bis pH >3) gekennzeichneten Oberflächenchemie; Bowie LOPRODYNEWz, eine wenig proteinbindende Membran aus Nylon 66 mit einer stark regulierten Mikroporenstruktur mit einem hohen Zwischenkorn-volumen für schnellen, wirksamen Durchsatz von Flüssigkeiten und vollkommener Rétention von Kleinstpartikeln, die für die Zelltrennung und für Immuntests mit Bakterienzellen entwickelt wurde.
In einer bevorzugten Ausführungsform enthält das poröse Element eine poröse Polycarbonatmembran 46b, die sich zum Verhindern des Durchgangs von Zellen eignet. Das poröse Element kann weiterhin ein Tiefenfilter 46a enthalten, das auf die poröse Polycarbonatmembran 46b kaschiert ist. Das Tiefenfilter 46a kann aus porösen Kunststoffen POREX® hergestellt sein, die aus Polypropylen oder Polyethylen hoher Dichte bestehen.
Eine in Abbildung 8 dargestellte bevorzugte Ausführungsform der Erfindung enthält einen Testmodul oder ein Zellsammelgerät 10, der/das auf einem Sammelbecher 11 befestigt sein kann, in dem Harn oder andere biologische Flüssigkeiten, wie z.B. Blut, Liquor Bronchuswaschung, Speichel oder durch feine Kanülen angesaugte Proben gesammelt werden können. Beim Sammelbecher 11 kann es sich um irgendeinen Behälter handeln, der sich zum Sammeln von Körperflüssigkeiten eignet. Nach dem Sammeln der Flüssigkeit setzt der Patient oder das mit der Durchführung betraute medizinische Personal einen Deckel 14 auf das Bechergehäuse 16 auf. Das Bechergehäuse 16 ist vorzugsweise mit einer aussen mit einem Gewinde versehenen Oberfläche 12 versehen. Der Deckel 14 kann eine Entlüftungsöffnung 13a, gegebenenfalls mit einer entfernbaren Entlüftungskappe 13b, enthalten. Die Entlüftungsöffnung 13a kann auch dazu verwendet werden, um nach Abpinseln oder Schaben der Körperstelle zwecks Erhalt der Zellprobe einen Pinsel oder einen Spatel in den physiologische Kochsalzlösung oder Konservierungsmittel enthaltenden Becher einzuführen. Der Deckel hat vorzugsweise einen Körper 20, der mit einem sich nach unten erstreckenden, zylindrisch erweiterten Saum oder Flansch 22 geformt ist, wobei der Saum oder Flansch mit einem Gewinde 24 auf seiner inneren Oberfläche 23 versehen ist, um auf die äussere, mit einem Gewinde versehene Oberfläche 12 des Bechergehäuses 16 aufgeschraubt zu werden. Der Deckelkörper 20 definiert auch eine Wand 26, in die ein mit einem Gewinde versehener Nippel 28 eingeformt sein kann. Der Nippel 28 ist mit einem Kanal 29 oder ähnlichem versehen, der zu einem Hohlrohr 30 führt, das vorzugsweise getrennt an der anderen Seite des Deckelkörpers in einer kreisförmigen ebenen Stütze 33 angebracht ist, deren Lumen 31 axial auf den Kanal 29 des Nippels 28 ausgerichtet ist. Das Rohr 30 kann mit einer Reihe von Lochungen 32 sowie einem offenen Ende 34 in der Nähe des Bodens des Sammelbechers 11 versehen sein, wodurch verschiedene Flüssigkeitsphasen sowie Harnsedimente gleichzeitig untersucht werden können, wenn der Harn oder die biologische Flüssigkeit aus dem Becher abgezogen wird.
Wie in Abbildungen 1, 2 und 7 dargestellt, ist das Zellsammelgerät 10 vorzugsweise ein aus zwei Teilen bestehendes Gehäuse 40 mit einem ersten abnehmbaren Teil 44 und einem zweiten abnehmbaren Teil 42, obwohl jegliche Art von Gehäuse, die Zutritt zum porösen Element 46 gestattet, geeignet ist. Vorzugsweise ist ein erstes poröses Medium 46b auf einem zweiten porösen Medium 46a angebracht, um so das poröse Element 46 zu bilden. Besonders bevorzugt ist eine poröse Polycarbonatmembran 46b auf ein Filterglied 46a kaschiert, um so das poröse Element 46 zu bilden. Das poröse Element 46 kann auf einer ringförmigen, im inneren Hohlraum 50 des zweiten abnehmbaren Teils 42 eingeformten Stufe oder Stütze 43 angebracht sein.
Die poröse Polycarbonatmembran 46b hat vorzugsweise eine Porengrösse von ungefähr 0,22 n bis ungefähr 8 n, besonders bevorzugt von 1 n bis ungefähr 6 p., ganz besonders ungefähr 2 p., wodurch Zellen mit einer Grösse von über 3 u abgefangen werden können. Die Polycarbonatmembran 46b, die auf dem zweiten porösen Medium 46a angebracht sein kann, ist zum Durchlassen des Flüssigkeitsstroms geeignet, wobei Zellen 60 am Durchlassen gehindert werden. Das zweite poröse Medium 46a ist zum Durchlasssn von Flüssigkeit geeignet und kann auch zum Entfernen von teil-chenförmigen Objekten aus der Flüssigkeit befähigt sein. Die Porengrösse des zweiten porösen Mediums 46a kann von ungefähr 5 h bis ungefähr 60 n reichen, vorzugsweise von ungefähr 15 n bis ungefähr 45 y., ganz besonders bevorzugt ungefähr 35 H-
Wie oben festgestellt, kann die zweite Öffnung 42 so ausgeführt sein, dass eine Spritze 54 oder ähnliches damit verbunden werden kann. Bei den Verbindungen handelt es sich z.B. um einen Luer-Verschluss, einen Luer-Verschluss mit Gewinde, eine reibungsschlüssige Verbindung, eine konische
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Schlauchverbindung und eine Gewindeverbindung, wobei dies jedoch nicht als Beschränkung zu verstehen ist.
Jedes beliebige Mittel, das sich zum Erzeugen einer Flüssigkeitsströmung aus einem Ausgangsbehälter durch das Zellsammelgerät eignet, kann als Teil der vorliegenden Erfindung benutzt werden. Einen Flüssigkeitsstrom erzeugende Mittel sind z.B. eine Spritze oder ein pumpenartiges Gerät, wobei dies jedoch nicht als Beschränkung zu verstehen ist. Die Spritze 64 hat einen Zylinder 66 und einen Kolben (nicht gezeigt) mit einem verschlossenen Kolbenboden. Statt einer Spritze 64 kann jedes beliebige geeignete pumpenartige Gerät, wie z.B. ein von Genex Corporation hergestelltes Autovial-Glas-wollefilter ve wendet werden. Der Rahmen der Erfindung erstreckt sich auch auf die Verwendung eines weichelastischen, zusammenlegbaren Behälters, wie z.B. eines Probenbehälters, der zusammengedrückt werden kann, um Flüssigkeit durch das Zellsammelgerät hindurch und in die Spritze zu drücken.
Wie in den Abbildungen 1, 2, 7 und 8 genauer gezeigt, kann man das Zellsammelgerät 10 auf einen Luer-Spritzenverschluss 62 und der Nippel 28 auf dem Sammelbecher 11 angebracht sein. Das Zellsammelgerät 10 enthält vorzugsweise ein leicht zu öffnendes Gehäuse und kann aus einer einfachen, aus zwei Teilen bestehenden Konstruktion bestehen, die ein erstes abnehmbares Teil 44 und ein zweites abnehmbares Teil 42 enthält. Das Zellsammelgerät 10 umfasst vorzugsweise ein aufnehmendes, abnehmbares Teil 44, das auf ein abnehmbares Aussenteil 42 aufgeschraubt ist. Ein Saumglied 48 erstreckt sich aussen auf der Grundplatte 47 und definiert einen Hohlraum 50 und einen Flansch 51, der den O-Ring 53 aufnimmt. Auf diese Weise steht der Hohlraum 50 mit der Bohrung 52 der Öffnung 41 in Verbindung. Der Saum 48 enthält eine Ringstufe 43, die eine Stütze für das poröse Element 46 bildet. Die innere Oberfläche 80 des Saums 48 kann mit einem Gewinde versehen sein. Das poröse Element 46 kann eine auf ein scheibenförmiges zweites poröses Medium 46a, das vorzugsweise ein Tiefenfilter ist, aufkaschierte Polycarbonatmembran 46b umfassen. Das zweite poröse Medium 46a kann mit einer äusseren zylindrischen Wand 81 versehen sein, deren äussere Oberfläche gewünschtenfalls mit einem Gewinde versehen ist, das sich in den in das Saumglied 48 des zweiten abnehmbaren Teils 42 eingeschnittenen Stufenkanal hineinschrauben lässt. Die äussere zylindrische Wand 81 des porösen Elements 46 kann sich über die Endwand 49 des Saumglieds 48 hinaus erstrecken. Die Zone des porösen Elements 46, die sich über den Saum und die Wand 49 hinaus erstreckt, kann als Abzug dienen (niedriger Strömungswiderstand), um die Anhäufung von Zellen auf der Oberfläche 45 der porösen Membran 46b zu verhindern.
Wie oben bemerkt, kann das zweite abnehmbare Teil 42 mit einem Nippel 41 versehen sein, der über eine durchgehende Bohrung 52 und ein Gewinde verfügt. Der Körper des zweiten abnehmbaren Teils 42 (ebene Grundfläche 47 und Saum 48)
definiert eine kegelstumpfförmige Kammer oder Hohlraum 50, in der bzw. dem eine Stufe 43 ausgebildet ist, die als Stütze für das poröse Element 46 dient. Wie oben bemerkt, kann es sich bei der Öffnung 41 des Zellsammelgeräts 10 um einen mit einem Gewinde versehenen Vorsprung handeln, der so ausgeführt ist, dass er auf den Luer-Verschluss 62 einer Spritze 64, wie z.B. einer von Becton Dik-kinson & Co. hergestellten Spritze, passt.
Das erste abnehmbare Teil 44 kann mit einem Luer-Gewindeverschluss 54 versehen sein, der eine durchgehende Bohrung 55, die mit der Kammer 50 in Verbindung steht, aufweist. Der Luer-Gewindeverschluss 54 kann auf den Nippel 28 eines Sammelbechers 11 aufgeschraubt sein, um Flüssigkeit aus dem Sammelbecher zu entfernen oder aber an ein in Abbildung 9 gezeigtes Kanülenelement 70 angebracht sein. Das Kanülenelement 70 ist mit einem Stützglied 72 gestaltet, das eine durchgehende Öffnung 73 definiert, in der eine feine Saugkanüle 74 mit einem Lumen 75 angebracht ist. Ein mit einem Gewinde versehenes Nippelglied 76 ist an der Wand des Stützglieds 72 befestigt und bildet so eine Möglichkeit, dass das Kanülenelement 70 an der Öffnung 54 des ersten abnehmbaren Teils 44 angebracht werden kann. Das Kanülenelement 70 kann daher zum Ansaugen einer biologischen Flüssigkeit in der Spritze oder Pumpe 66 verwendet werden.
Die vorliegende Erfindung betrifft auch das Verfahren zum Umsetzen von Zellen auf einen Objektträger. Im Gegensatz zu den derzeit verfügbaren Verfahren stellt die Verwendung von Membranfiltration ein Verfahren zum gleichmässigen Absetzen von Zellen auf einem Objektträger dar, wobei nur ganz wenige Zellen übereinander zu liegen kommen. Dies gestattet scharfe Beobachtung und optimale diagnostische Genauigkeit. Wie in Abbildung 10 gezeigt, können Zellen 60 von der Sammelstelle 45 auf der Oberfläche der Polycarbonatmembran 46b zum Umsetzen der Zellen auf einen Glasobjektträger 120 gebracht werden, und diese Zellen können anschliessend zwecks zoologischer Bestimmung gefärbt werden. Die vorliegende Erfindung soll durch die verwendete Art der Färbung oder des Nachweisprotokolls nicht beschränkt werden.
Wird die biologische Flüssigkeit aus dem Sammelbecher 11 durch das Rohr 30 und die Öffnung 54 des ersten abnehmbaren Teils 44 gezogen, so fliesst Flüssigkeit durch die poröse Membran 46b und das Tiefenfilter 46a wie in Abbildung 5 gezeigt, so dass auf der Oberfläche 45 der porösen Membran 46b eine Einzelzellschicht gebildet wird. Sobald die Einzelzellschicht gebildet ist, wird der Flüssigkeitsstrom in der Mitte der Membran 46b gedrosselt und gegen die Ränder der Membran 46b hin verstärkt, wie dies in Abbildung 4 dargestellt wird. Dies mag auf Hemmung des Flüssigkeitsstroms durch die angesammelten Zellen bei Bildung der Einzelschicht auf der Oberfläche 45 der Membran 46b zurückzuführen sein. Hat die Einzelschicht den Grossteil der Oberfläche 45 der Membran 46b bedeckt, wie dies in Abbildung 12 dargestellt ist, so umgeht der Flüssigkeitsstrom die Membranoberfläche 45 und fliesst durch die erweiterte seitliche
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Zone des zweiten porösen Mediums 46a. Auf diese Weise wirkt die sich hinter die Endwand 49 des Saums 48 den zweiten abnehmbaren Teils 42 erstreckende Zone des zweiten porösen Mediums 46a als Abzug (mit wenig Strömungswiderstand), was die Anhäufung von Zellen verhindert. Das Zellsammelgerät 10 kann dann vom Sammelbecher 11 und gewünschtenfalls von der Spritze 64 getrennt werden. Es kann dann auseinandergeschraubt werden, wodurch man zwei Teile erhält, und das zweite abnehmbare Teil 42 und die dazugehörige, mit Zellen bedeckte Membran 46a können auf einen Objektträger 120 gelegt werden, wie dies in Abbildung 10 dargestellt ist, so dass eine Übertragung der Membran 46b mit der Einzelschicht auf der Oberfläche 45 erfolgt. Die Membran 46b wird dann mit einem Geweberakel auf den Objektträger ge-presst, so dass Zellen 60 auf dem Objektträger 120 eine Einzelschicht bilden können. Die Membran 46b kann vom Objektträger entfernt werden, wobei die Zellen 60 auf dem Objektträger bleiben. Hierdurch können die Zellen vom Anwender zytologisch untersucht werden, ohne dass die Membranporen stören und ohne durch Aufarbeitung begründete Verzögerungen.
Das oben beschriebene Zellsammelgerät 10 kann zusammen mit anderen geeigneten Filtrations- oder Behandlungsgeräten verwendet werden. Abbildungen 5 und 6 zeigen die Verwendung eines Zellsammelgeräts 10 zusammen mit einem Filtergerät für Zelltrümmer 100. Jedes geeignete Filtergerät für Zelltrümmer 100, wie z.B. ein Shuttle für Zelltrümmer, kann verwendet werden. Das Filtergerät für Zelltrümmer 100 enthält vorzugsweise ein Zellenfilter 101 mit einer Einströmöffnung 102 und einer Ausströmöffnung 103 und kann abnehmbar mit dem Zellsammelgerät 10 verbunden sein.
Mit Bezugnahme auf Abbildung 5 befördert man zuerst eine Körperflüssigkeit, die vorzugsweise mit einer Spritze angesaugt wird, durch das Filtergerät für Zelltrümmer 100. Beim Befördern der Körperflüssigkeit durch das Filtergerät für Zelltrümmer 100 sammeln sich Zellen in der Körperflüssigkeit auf dem Zellfilter 101 an, das innerhalb des Filtergeräts für Zelltrümmer angebracht ist. Das Zellfilter 101 sollte Poren aufweisen, die gross genug sind, um Zelltrümmern den Durchfluss zu gestatten, jedoch die erwünschten Zellen auf der Oberfläche des Zellfilters zurückhalten. Die Porengrösse des Zellfilters 101 geht vorzugsweise von ungefähr 3 bis ungefähr 35 n, und liegt besonders bevorzugt bei 5 (i. Flüssigkeit wird kontinuierlich durch das Zellfilter 101 angesaugt, bis der Strom durch die Ansammlung einer Zellmasse auf dem Filter aufgehalten wird.
Nachdem die Körperflüssigkeit zu strömen aufgehört hat, kann das Filtergerät für Zelltrümmer 100 mit der ersten Öffnung 54 des Zellsammelgeräts 10 verbunden werden. Flüssigkeit kann durch das Filtergerät für Zelltrümmer 100 und das Zellsammelgerät 10 in im Vergleich zu vorhin entgegengesetzter Richtung ausgestossen werden. Dadurch wird die Zellmasse in Form einer Einzelschicht vom Zellfilter 101 des Filtergeräts für Zelltrümmer 100 auf die Sammelstelle 45 des porösen Elements 46 innerhalb des Zellsammelgeräts 10 gebracht.
Auch ein Behandlungsgerät kann zusammen mit dem Zellsammelgerät 10 verwendet werden. Jede beliebige geeignete Anordnung für Diagnose- oder Bestimmungszwecke kann in Zusammenhang mit dem Zellsammelgerät 10 verwendet werden. Ein bevorzugtes Gerät ist jedoch ein Gerät zum Nachweis von Krebs mittels eines Sandwich-Tests. Das Gerät kann z.B. ein Gehäuse mit einer Einströmöffnung und Ausströmöffnung umfassen, wobei zwischen Einström- und Ausströmöffnung ein Strömungsweg definiert wird, ein quer zum Strömungsweg angeordnetes Filter sowie Substratkügelchen, auf deren Oberfläche ein primärer Antikörper gebunden ist, wobei die Kügelchen sich innerhalb der Ausströmöffnung befinden, wie dies aus US-Patent Nr. 4 953 561 bekannt geworden ist.
Mit dem erfindungsgemässen Zellsammelgerät 10 können auch frische Zellen und/oder Mikroorganismen aus biologischen Flüssigkeiten isoliert und gesammelt werden, um nach Hämolyse der Zellen durch einen geeigneten Puffer DNA-Probentests und Chromosomenanalysen durchzuführen.
Die in der Zytologie zur Sichtbarmachung von Veränderungen in der Zelle am häufigsten verwendete Färbung ist die Färbungsweise nach Papani-colaou. Diese Färbung, die sowohl für gynäkologische auch für nicht-gynäkologische Zwecke verwendet wird, besteht im Prinzip aus einer blauen Kernfärbung und orange, roten und grünen Zyto-plasma-Gegenfärbungen. Durch die Kernfärbung werden die mit normalen und abnormalen Zellen assoziierten Chromatinmuster nachgewiesen, während die zytoplasmatischen Färbungen zur Feststellung der Zellherkunft dienen. Der Erfolg dieses Verfahrens beruht auf der Möglichkeit, eine Reihe von Faktoren einschliesslich der Beschreibung von Kerndetails und Zelldifferenzierung beobachten zu können. Diese Färbemethode resultiert weiterhin in einem vielfarbigen Präparat, das vom Auge als sehr angenehm empfunden wird, wodurch möglichenweise die Augen weniger schnell ermüden.
Da Details bei der Zelle von der Fixierung abhängen, werden die Zellen vorzugsweise unmittelbar nach Aufbringung auf den Objektträger fixiert. Eine zu lange Verzögerung zwischen Herstellung und Fixierung kann die Zellen austrocknen lassen, was der Zellstruktur abträglich ist. Zusätzlich können durch Lufttrocknung bedingte Artifakte eine negative Wirkung auf die folgenden Färbeergebnisse ausüben. Eine Ausnahme besteht, wenn die Zellen mit Wright-Giemsa gefärbt werden, einem Verfahren, bei dem Lufttrocknung als Fixierschritt verwendet wird.
Bei einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kann die Einzelzellschicht direkt auf der Sammelstelle fixiert werden. Dies kann durchgeführt werden, indem man zuerst eine Einzelzellschicht auf der Sammelstelle des Zellsammelgeräts wie oben beschrieben absetzen lässt und anschliessend eine Lösung, die Fixiermittel z.B. Alkohol oder Aceton, enthält, durch das Zellsammelgerät fliessen lässt.
Der Umfang der vorliegenden Erfindung erstreckt sich auch auf die Herstellung von mehrfachen Untersuchungsproben aus einer einzigen Probe vom
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Patienten. Zusätzliche Präparate für andere Färbezwecke können leicht hergestellt werden. Zum Beispiel kann anhand der zusätzlichen Präparate auf Human-Papillomavirus geprüft werden, z.B. durch neuere Verfahren, wie z.B. Immunzytochemie oder In-Situ-Hybridisierung. Bei Entwicklung von onkogenen Produkten oder weiteren immunzytochemi-schen Tests können weitere Präparate erforderlich sein. Die verschiedenen Fixiertechniken, die man möglicherweise bei diesen Tests benötigt, können leicht in das Verfahren eingebaut werden, da die Präparate nicht nur auf eine einzige Weise fixiert werden müssen.
Das gleiche Verfahren zur Herstellung von Präparaten kann für praktisch alle Formen der Zytologie verwendet werden. Weiterhin trägt die Verwendung von vollständig eingeschlossenen Einwegbestandteilen Aspekten der biologischen Gefährlichkeit Rechnung. Schliesslich kann die verbesserte Präsentation von Zellen, die verbesserte zytologische Interpretation gestattet, der Zytologie grössere Bedeutung dadurch verleihen, dass die Diagnose des Patienten beständiger und verlässlicher wird.
Wie in Abbildung 11 dargestellt, können auch Mikroorganismen in einem Kulturmedium, wie z.B. einer üblichen Petrischale 90, kultiviert werden. Nachdem eine Einzelzellschicht im Zellsammelgerät 10 gesammelt worden ist, kann Flüssigkeit durch die Sammelstelle 45 in Richtung auf eine erste Öffnung 54 durchgeleitet werden, wodurch die Mikroorganismen in die Petrischale 90 gebracht werden.
Bei der Untersuchung von Bakterien kann die Membran 45 dazu verwendet werden, dass man die Bakterien mit einem Qualture-Gerät (nicht gezeigt) kultiviert, um die Anwesenheit spezieller Bakterienkolonien nachzuweisen. Bei dem Qualture-Gerät handelt es sich um eine Plastikkapsel mit einer Filtermembran und vier Nährstoffkissen aus entwässerten Selektivmedien.
Die Qualture-Methode ist empfindlicher als die Agar-Ausstrichmethode, und man erhält mit ihr schneller eine mutmassliche Diagnose. In einem Schritt werden Bakterienisolate vom Gerät ge-screent und isoliert, und eine mutmassliche Diagnose wird meistens innerhalb 4-6 Stunden erstellt. Tests haben nachgewiesen, dass eine Wiedergewinnung von 50 Millilitern Flüssigkeit ausgezeichnet und empfindlich ist.
Obwohl die vorliegende Erfindung anhand von bevorzugten Ausführungsformen beschrieben wurde, ist sie nicht auf diese Ausführungsformen beschränkt. Weitere Ausführungsformen, Beispiele und Veränderungen, die noch immer im Rahmen der Erfindung sind, bleiben den Fachleuten überlassen, insbesondere im Licht der vorhergegangenen Lehren. Die nachstehenden Ansprüche sollen daher jegliche weitere Ausführungsformen, Beispiele, Abänderungen und ähnliches, das wie durch die Ansprüche definiert im Sinne und Rahmen der Erfindung liegt, abdecken.

Claims (26)

Patentansprüche
1. Zellsammelgerät mit einem ersten und zweiten abnehmbaren Teil, die eine Kammer definieren; einer ersten und zweiten Öffnung, die einen Strömungsweg durch die Kammer definieren; und einem porösen Element mit einer Sammelstelle, die so ausgeführt ist, dass sie in Querstellung zum Strömungsweg der Flüssigkeit Zellen sammelt, wobei die Sammelstelle mit der ersten Öffnung in Verbindung steht.
2. Zellsammelgerät nach Anspruch 1, wobei das poröse Element so ausgeführt ist, dass es einen Strömungsweg mit einem ersten und zweiten Teilstrom definiert, wobei der erste Teilstrom sich durch die Sammelstelle erstreckt und der zweite Teilstrom die Sammelstelle umgeht.
3. Zellsammelgerät nach Anspruch 2, wobei das poröse Element ein erstes poröses Medium enthält, das fähig ist, den Durchgang von Zellen hierdurch zu verhindern, und ein zweites poröses Medium, das dazu fähig ist, teilchenförmige Objekte aus einer Flüssigkeit zu entfernen.
4. Zellsammelgerät nach Anspruch 3, wobei es sich beim ersten porösen Medium um eine poröse Membran und beim zweiten porösen Medium um ein Tiefenfilter handelt.
5. Zellsammelgerät nach Anspruch 3, wobei die poröse Membran aus der Gruppe bestehend aus poröser Polycarbonatmembran, unmodifizierter Nylonmembran und modifizierter Nylonmembran ausgewählt wird.
6. Zellsammelgerät nach Anspruch 5, wobei sich bei der porösen Membran um eine poröse Polycarbonatmembran handelt.
7. Zellsammelgerät nach Anspruch 3, wobei das erste poröse Medium auf das zweite poröse Medium aufkaschiert ist.
8. Zellsammelgerät nach Anspruch 4, wobei die poröse Membran eine Porengrösse von 1 ^ bis 5 n aufweist.
9. Zellsammelgerät nach Anspruch 7, wobei die poröse Membran eine Porengrösse von ungefähr 5 \i aufweist.
10. Zellsammelgerät nach Anspruch 3, wobei sich bei dem ersten porösen Medium um eine poröse Membran handelt und die Sammelstelle die Oberfläche der porösen Membran ist.
11. Zellsammelgerät nach Anspruch 10, wobei sich der zweite Teilstrom durch das zweite poröse Medium erstreckt.
12. Zellsammelgerät nach Anspruch 1, wobei zumindest eine der ersten und zweiten Öffnung ein Verbindungsglied umfasst.
13. Zellsammelgerät nach Anspruch 12, wobei das Verbindungsglied einen Luer-Verschluss, eine reibungsschlüssige Verbindung, eine konische Schlauchverbindung oder eine Gewindeverbindung umfasst.
14. Zellsammelgerät nach Anspruch 1, wobei die erste Öffnung als eine mit einem Lumen versehene Nadel ausgestaltet ist.
15. Zellsammelgerät nach Anspruch 1, das weiterhin ein Behandlungsgerät umfasst, das ein Gehäuse mit einen Strömungsweg definierenden Eingangs- und Ausgangsöffnungen, ein quer zum Strömungsweg angeordnetes Filter und eine Reihe von Substratkügelchen mit einem auf ihrer Oberfläche gebundenen Antikörper umfasst, wobei sich die
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Kügelchen innerhalb einer Ausflusskammer befinden.
16. Zellsammelbesteck umfassend ein Zellsammelgerät mit einem ersten und zweiten abnehmbaren Teil, die eine Kammer definieren, einer ersten und zweiten Öffnung, die einen Strömungsweg durch die Kammer definieren, und einem porösen Element mit einer Sammelstelle, die so ausgeführt ist, dass sie in Querstellung zum Strömungsweg der Flüssigkeit Zellen sammelt, wobei die Sammelstelle mit der ersten Öffnung in Verbindung steht; sowie einen Flüssigkeitssammelbecher, der abnehmbar mit der ersten Öffnung des Zellsammelgeräts verbunden ist.
17. Zellsammelbesteck nach Anspruch 16, das weiterhin ein lösbar mit der zweiten Öffnung des Zellsammelgeräts verbundenes Mittel zur Entnahme von Flüssigkeiten umfasst.
18. Zellsammelbesteck mit einem Gerät zur Entfernung von Zelltrümmern, umfassend ein Gehäuse, das eine erste und zweite Öffnung, die einen sich durch ein Zellfilter erstreckenden Strömungsweg definieren; ein lösbar an der ersten Öffnung des Geräts zur Entfernung von Zelltrümmern angebrachtes Zellsammelgerät, wobei das Zellsammelgerät einen ersten und zweiten abnehmbaren, eine Kammer definierenden Teil sowie eine erste und zweite, einen Strömungsweg durch die Kammer definierende Öffnung aufweist, wobei die erste Öffnung mit der ersten Öffnung des Geräts zur Entfernung von Zelltrümmern in Verbindung steht, sowie ein poröses Element mit einer Sammelstelle, die so ausgeführt ist, dass sie in Querstellung zum Strömungsweg der Flüssigkeit Zellen sammelt, wobei die Sammelstelle mit der ersten Öffnung des Zellsammelgeräts in Verbinduung steht; und ein Mittel zur Erzeugung eines Flüssigkeitsstroms, das lösbar mit der zweiten Öffnung des Geräts zur Entfernung von Zelltrümmern verbunden ist.
19. Zellsammelbesteck nach Anspruch 18, wobei das Zellfilter eine Porengrösse von 0,3 n bis 35 |i aufweist.
20. Verfahren zum Sammeln von Zellen für die Zytologie, umfassend die folgenden Schritte:
a) Durchleiten einer biologischen Flüssigkeit, die Zellen enthält, durch ein Zellsammelgerät nach Anspruch 1; und b) Absetzen einer Einzelzellschicht auf der Sammelstelle.
21. Verfahren nach Anspruch 20, weiterhin umfassen die folgenden Schritte:
c) Sättigung der Sammelstelle mit einer Einzel-zelschicht, wodurch die Strömung der biologischen Flüssigkeit entlang eines ersten Teilstrom des sich durch die Sammelstelle erstreckenden Strömungswegs blockiert wird, wodurch die Strömung die Sammelstelle umgeht und entlang eines zweiten Teilstroms des Strömungswegs fliesst, sowie d) Unterbrechen der Flüssigkeitsströmung durch das Zellsammelgerät.
22. Verfahren nach Anspruch 21, weiterhin umfassend die folgenden Schritte:
e) Öffnen des Zellsammelgeräts, um die Sammelstelle des porösen Elements offenzulegen; und f) Auflegen der Sammelstelle auf die Oberfläche eines Objektträgers, um Zellen von der Sammelstelle des porösen Elements auf die Objektträgeroberfläche abzusetzen.
23. Verfahren nach Anspruch 21, weiterhin umfassend die folgenden Schritte:
e) Durchfliessenlassen der Flüssigkeit durch das Zellsammelgerät von der zweiten Öffnung in Richtung auf die erste Öffnung, wodurch Zellen von der Sammelstelle auf ein Kulturmedium gebracht werden.
24. Verfahren nach Anspruch 21, weiterhin umfassend den folgenden Schritt:
e) Leiten eines Fixiermittels durch das Zellsammelgerät.
25. Verfahren zum Sammeln von Zellen, umfassend die folgenden Schritte:
a) Durchfliessenlassen einer biologischen, Zellen enthaltenden Flüssigkeit durch ein Gerät zur Entfernung von Zelltrümmern, das über Eingangs- und Ausgangsöffnungen verfügt und ein Zellfilter enthält, bis die Strömung durch das Gerät zur Entfernung von Zelltrümmern durch die Ansammlung einer Zellmasse auf dem Zellfilter verhindert wird;
b) Befestigen eines Zellsammelgeräts nach Anspruch 1 an die Eingangsöffnung des Geräts zur Entfernung von Zelltrümmern; und c) Durchleiten von Flüssigkeit durch das Gerät zur Entfernung von Zelltrümmern in einer dem Schritt (a) entgegengesetzten Richtung, wodurch die Zellmasse vom Zellfilter ab auf die Sammelstelle des Zellsammelgeräts gebracht wird,
d) Sättigung der Sammelstelle mit einer Einzelzellschicht, wodurch die Strömung der biologischen Flüssigkeit entlang eines ersten Teilstrom des sich durch die Sammelstelle erstreckenden Strömungswegs blockiert wird, wodurch die Strömung die Sammelstelle umgeht und entlang eines zweiten Teilstroms des Strömungswegs fliesst, sowie e) Unterbrechen der Flüssigkeitsströmung durch das Zellsammelgerät.
26. Verfahren nach Anspruch 25, weiterhin umfassend die folgenden Schritte:
f) Öffnen des Zellsammelgeräts, um die Sammelstelle des porösen Elements offenzulegen; und g) Auflegen der Sammelstelle auf die Oberfläche eines Objektträgers, um mindestens einen Teil der Einzelzellschicht von der Sammelstelle auf die Objektträgeroberfläche abzusetzen.
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