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Beschreibung
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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Zuführen fotografischer,
blattförmiger Schichtträger in den Einlaufschlitz einer Entwicklungsmaschine.
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Entwicklungsmaschinen etwa von der in der DE-AS 26 15 905 beschriebenen
Art haben eine zur Verarbeitung von breiten Schichtträger-Bahnen relativ große Arbeitsbreite,
damit auch großformatige Schichtträger entwickelt werden können.
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Ferner haben Entwicklungsmaschinen eine bestimmte maximale Entwicklungsleistung
in Form einer zeitlichen Maximalzahl von entwickelbaren Schichtträgern, die durch
den Zeitbedarf des Entwicklungs- und Wässerungsvorgangs bestimmt ist und sich bei
gegebener Bad-Zusammensetzung nicht erhöhen läßt.
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In nicht voll automatisierten Fotolabors wird beim Arbeiten mit Schichtträger-Bahnen,
die auf Rollen aufgewickelt sind, jeweils eine fertig belichtete Schichtträger-Rolle
komplett in die Entwicklungsmaschine bzw. deren Einlauf eingehängt, die dann kontinuierlich
in die Entwicklungsmaschine einläuft. Abgesehen davon, daß die Übergabe einer belichteten
Schichtträgerbahn zur Entwicklungsmaschine im abgedunkelten Raum ausgeführt werden
muß, besteht kaum eine Möglichkeit, zur Erfüllung etwa von Eil-Aufträgen Einzel-Bilder
separat von den übrigen belichteten Abschnitten der Schichtträgerbahn zeitlich bevorzugt
durch die Entwicklungsmaschine laufen zu lassen.
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Mit der Erfindung soll daher in möglichst weitgehender Ausnutzung
der Arbeitsbreite der Entwicklungsmaschine die Möglichkeit geschaffen'werden, trotz
der Bearbeitung von Schichtträger-Bahnen zwischengeschobene Einzel-Bilder
beschleunigt
durch die Entwicklungsmaschine führen zu können. Dazu ist bei einer Vorrichtung
zum Zuführen fotografischer blattförmiger Schichtträger in den Einlaufschlitz einer
Entwicklungsmaschine erfindungsgemäß zwischen einer mit einer Schichtträger-Vorschubeinrichtung
versehenen Belichtungsbühne und dem Einlaufschlitz eine die Schichtträger vereinzelnde,
um eine zur Vorschubrichtung senkrechte Achse verschwenkbare längs des Einlaufschlitzes
bewegbare Übergabevorrichtung angeordnet. Dadurch ergibt sich nicht nur die gewünschte
flexible Bearbeitungsmöglichkeit, sondern es ergibt sich auch eine insgesamt höhere
Anzahl von entwickelten Schichtträgern pro Zeiteinheit, ohne daß die Durchlaufzeit
der Schichtträger durch die Entwicklungsmaschine erhöht zu werden braucht.
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Die Erfindung läßt sich zu einem in vollem Tageslicht bedienbaren
Mini-Labor weiterbilden, wenn die Belichtungsbühne, die Ubergabevorrichtung und
der Einlaufschlitz der Entwicklungsmaschine in einem lichtdichten, zweckmäßig vor
der Einlauf-Stirnwand der Entwicklungsmaschine angeordneten Schrank beherbergt sind,
auf dessen Arbeitsplatte eine Belichtungsstation für Film-Negative befestigt ist.
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Die Erfindung mit ihren in den Unteransprüchen definierten vorteilhaften
Weiterbildungen geht aus der nachfolgenden Beschreibung hervor, bei der auf die
beigefügten Zeichnungen Bezug genommen wird. Es zeigen: Figur 1 die schematische
Darstellung einer Draufsicht auf ein die Erfindung verkörperndes Mini-Fotolabor;
Figur 2 eine schematische Seitenansicht einer aus Schrank und Entwicklungsmaschine
kombinierten Baueinheit mit teilweise aufgeschnittenen Seitenwänden;
Figur
3 eine schematische Draufsicht auf die Übergabevorrichtung mit Einlaufschlitz der
Entwicklungsmaschine; Figur 4 eine Schnittansicht eines Teils der Vorrichtung längs
der Linie III-III aus Figur 3; und Figur 5 ein das Betriebsverhalten der Vorrichtung
erläuterndes Blockschaltbild; Figur 6 eine Einzelheit aus dem Schlitten der Ubergabevorrichtung.
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Das Minilabor kann im wesentlichen aus drei Einheiten bestehen, nämlich
einer im ganzen mit 8 bezeichneten Filmentwicklungsmaschine, die nicht Gegenstand
der Erfindung ist, einem Schrank 10, der vor die Stirnseite einer Entwicklungsmaschine
80 angebaut ist, sowie ggf. einem Verkaufstresen 7. Die die Erfindung verkörpernde
Baueinheit aus Schrank 10 und Entwicklungsmaschine 80 hat etwa übliche Tischhöhe,
so daß auf der oberen Arbeitsplatte 16 (Figur 2) des Schranks 10 eine nur schematisch
angedeutete Belichtungsvorrichtung 12 aufgesetzt sein kann. Der mit einer Seitenwand
15, einer Bodenplatte 17 und zwei vorderen Türen 18 oder 19 gegenüber Umgebungslicht
lichtdicht abgeschlossene Schrank 10 enthält in seinem Inneren eine im ganzen mit
20 bezeichnete Belichtungsstation mit einer Vorratsrolle 30 eines fotografischen
bandförmigen Schichtträgers, sowie mit einer Belichtungsbühne 22 und einer integral
eingebauten Schneidvorrichtung 40. Zwischen der Schneidvorrichtung 40 und einer
Einlaufvorrichtung 88, die an der einlaufseitigen Stirnwand 89 der Entwicklungsmaschine
80 befestigt ist und einen Einlaufschlitz 87 (Figur 3) aufweist, ist eine im ganzen
mit 50 bezeichnete Ubergabevorrichtung für von der Schneidvorrichtung 40 blattförmig
beschnittene Schichtträger angeordnet. Nicht dargestellt ist ein lichtdurchlässiger
Einsatz
in der Arbeitsplatte 16 des Tisches 10 im Belichtungsbereich der Belichtungsvorrichtung
12 sowie ein Abbildungssystem, das von dem auf der Arbeitsplatte 16 durch die Belichtungsvorrichtung
12 belichteten Filmnegativ ein nach Wunsch vergrößertes Bild auf dem in der Belichtungsbühne
22 bereit gehaltenen Schichtträger erzeugt. Der Abstand der Belichtungsbühne 22
von dem lichtdurchlässigen Einsatz in der Arbeitsplatte 16 des Tisches 10 bestimmt
sich demzufolge in der üblichen Weise nach optischen Gesetzmäßigkeiten.
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Die Belichtungsbühne 22 besitzt übliche Mittel zum Planhalten des
bandförmig herangeführten Schichtträgers sowie eine in Figur 3 schematisch mit 25
bezeichnete Schichtträger-Vorschubeinrichtung, die in der konkreten Ausführungsform
der Erfindung in Form von Rollen, Bändern oder dgl. den Schichtträger ein- oder
beidseitig kontaktierenden Mitteln realisiert sein kann. Das in Figur 3 dargestellte
vordere Ende des belichteten Schichtträgers 24 ragt soweit in die Schneidvorrichtung
40 vor, daß die Vorderkante des Schichtträgers 24 mit der Schneidkante 45 einer
Schneidleiste 46 abschließt.
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Die Schneidvorrichtung 40 weist einen sich quer zwischen den Seitenplatten
21, 23 am Ende der Belichtungsstation 20 erstreckenden Schneidbalken 41 auf, der
an seiner unteren Längskante ein Schneidmesser 42 trägt. Der in den Seitenplatten
21, 23 vertikal bewegbare Schneidbalken 41 ist an beiden Enden mit je einem Antrieb,
etwa mit dem Anker je eines Elektromagneten 43, 44 verbunden. Das Schneidmesser
42 kooperiert mit einer auf der verlängerten Belichtungsbühne 22 am Ende befestigten
Schneidleiste 46 in der Weise, daß bei Aktivierung des elektromagnetischen Antriebs
43, 44 vor der Schneidkante 45 der
Schneidleiste 46 herabfährt und
ein Blatt des bereitgehaltenen Schichtträgers 24 abschneidet.
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Die Entwicklungsmaschine 80 besitzt eine Einlauf-Stirnwand 89, in
welcher unterhalb der Arbeitsplatte 16 eine im wesentlichen die ganze Breite der
Entwicklungsmaschine 80 einnehmende Einlauföffnung 93 zur Eingabe von Schichtträgern
bis zu einer durch die Einlauföffnung 93 definierten Breite ausgebildet ist. An
der schrankseitigen Außenfläche der Einlauf-Stirnwand 89 ist eine Einlaufvorrichtung
88 befestigt, in der auf Wellen 83, 84 (Figur 3) zwei Gruppen von Förderrollen befestigt
sind.
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Jede Förderrolle besteht aus mehreren in gleichmäßigen Abständen auf
je einer der Wellen 83, 84 verteilten Schaumstoffscheiben, die auf den Wellen 83,
84 drehfest sitzen. Jede der Wellen 83, 84 überspannt die gesamte Breite der Entwicklungsmaschine
80 und ist in Seitenwänden 81, 82 der Einlaufvorrichtung 88 drehbar gelagert.
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Die Wellen 83 sind in einem Abstand von den Wellen 84 angeordnet,
der gemäß Figur 3 ein leichtes Berühren der gegenüberliegenden Schaumstoffscheiben
85, 86 ermöglicht.
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Die auf verschiedenen Wellen 83, 84 sitzenden Schaumstoffscheiben
85, 86 können entweder gemäß Figur 3 in Draufsicht fluchten und in Seitenansicht
(Figur 2) jeweils zwischen benachbarten Schaumstoffscheiben angeordnet sein, oder
können alternativ bei Draufsicht ebenfalls zwischen je zwei benachbarten Schaumstoffscheiben
der jeweils anderen Wellen angeordnet sein. Jedenfalls ist die Einrichtung der Förderrollen
so getroffen, daß zwischen den beiden Gruppen ein Förderweg für einen in den Einlaufschlitz
87 eingeführten Schichtträger vom Einlaufschlitz 87 zur Einlauföffnung 93 gegeben
ist, wobei der Schichtträger aufgrund des Antriebs wenigstens einiger Förderrollen
vom Einlaufschlitz 87 zur Einlauföffnung
93 gegeben ist, wobei
der Schichtträger aufgrund des Antriebs wenigstens einiger Förderrollen vom Einlaufschlitz
87 zur Einlauföffnung 93 und von dort in die Entwicklungsmaschine 80 transportiert
wird. Wie Figur 2 zeigt, hat der Einlaufschlitz 87 eine wesentlich größere Breite
als der Schichtträger 24.
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Um die durch die größere Maschinenbreite der Entwicklungsmaschine
80 gegebene Verarbeitungskapazität für den relativ schmalen Schichtträger 24 ausnutzen
zu können ist zwischen der Schneidvorrichtung 40 und dem Einlaufschlitz 87 die Ubergabevorrichtung
50 angeordnet.
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Zwischen zwei Seitenwangen 61, 62, die einen der Breite des Einlaufschlitzes
87 gleichen Abstand voneinander haben,sind zwei Schienen 51, 52 parallel zum Einlaufschlitz
87 und quer zur Vorschubrichtung des Schichtträgers 24 eingebaut. Auf den Schienen
51, 52 sitzt ein Schlitten 63 in Richtung der Pfeile c, d verschiebbar und ist dazu
mit einem Kettentrieb 35 in noch zu beschreibender Weise gekoppelt. Im einzelnen
besteht der Schlitten 63 aus einem zur Belichtungsbühne 22 und nach oben offenen
Gehäuse 65, an dessen Bodenplatte 66 eine Kette 67 verankert ist. Die Schienen 51,
52 erstrecken sich durch Bohrungen in der Bodenplatte 66 hindurch. Am oberen Ende
der Rückwand 68 ist eine Schwenkachse 58 vorgesehen, welche mit einer Schichtträger-Aufnahmeplatte
57 und einem Halter 69 drehfest verbunden ist. Die Schichtträgeraufnahmeplatte 57
ruht seitlich auf den nicht dargestellten Seitenwänden des Gehäuses 65 und deckt
in der in Figur 6 dargestellten Lage das Gehäuse 56 nach oben ab. Die Schichtträger-Aufnahmeplatte
57 erstreckt sich an ihrem der Schwenkachse 58 gegenüberliegenden Ende bis nahe
an die Schneidleiste 46. Der Halter 69 hat zwei beabstandete Gabeln 53, 54, an deren
vorderem Ende eine Welle 55 drehbar gelagert ist. Auf der Welle
55
sitzen drehfest drei Schaumstoffscheiben 56 mit solchem Durchmesser, daß ihre Peripherie
die Schichtträger-Aufnahmeplatte 57 nur leicht berührt.
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Die Schwenkachse 58 ist Abtriebswelle eines Hubantriebs 59, der am
hinteren Ende des Gehäuses 65 befestigt ist.
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Bei Aktivierung des Hubantriebs 59 kann die Schichtträger-Aufnahmeplatte
57 mit Halter 69 aus der in Figuren 3 und 4 dargestellten unteren Endlage, in welcher
die Oberfläche der Schichtträger-Aufnahmeplatte 57 mit der Oberfläche der Belichtungsbühne
22 fluchtet, in eine um etwa 900 nach oben verschwenkte, in Figur 2 gestrichelt
dargestellte vertikale Endstellung verschwenkt werden.
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In dieser vertikalen Endstellung liegt die Schichtträger-Aufnahmeplatte
57 gegen angetriebene Förderscheiben 90 an, wobei die Schaumstoffrollen 56 des Halters
69 in die Zwischenräume zwischen die Förderscheiben 90 eindringen.
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Die mit der Bodenplatte 66 verbundene Kette 37 des Kettentriebs 35
läuft über ein an der Seitenwange 61 der Ubergabevorrichtung 50 innen drehbeweglich
befestigtes Ritzel 38 um, und das untere Trum 36 der Kette 37 erstreckt sich um
ein Antriebsritzel 38 eines Schlittenantriebsmotors 39 herum, der an der gegenüberliegenden
Wange 62 der Ubergabevorrichtung 50 befestigt ist. Das freie Ende des oberen Trums
34 der Kette 37 ist wieder an der Bodenplatte 66 verankert. Der Hubantrieb 59 und
der Schlittenantriebsmotor 39 werden durch die noch zu erläuternde Steuerung derartig
kooperierend aktiviert, daß der Schlitten 63 von der in Figur 3 dargestellten ersten
Stellung, an der der Schlitten 63 zur Aufnahme des vorderen Endes des belichteten
Schichtträgers 24 bereitsteht, sich seitlich in eine vorbestimmte Übergabestellung
bewegt und die Schichtträger-Aufnahmeplatte
57 mit Halter 69 gleichzeitig
aus der horizontalen Endlage in die vertikale Endlage und umgekehrt bewegt werden.
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Das Gehäuse 65 beherbergt gemäß Figur 2 eine Platine 70, die sich
parallel und unterhalb der Schichtträger-Aufnahmeplatte 57 erstreckt, wenn die Schichtträger-Aufnahmeplatte
57 sich in der horizontalen Endlage wie in Figur 4 dargestellt befindet. Mit der
auf die Platine 70 aufgedruckten elektrischen Schaltung sind mehrere Infrarot-Sensoren
71, 72, 73, 74, 75 verbunden, wobei die Sensorfläche jedes Sensors unmittelbar unterhalb
einer Öffnung 76, 77, 78, 79, 79' in der Schichtträger-Aufnahmeplatte 57 angeordnet
ist. Gemäß Figur 6 enthält der Sensor 71 einen Infrarot-Strahlungsgeber 91 und einen
gegen direkte Einstrahlung geschützten Infrarot-Empfänger 92. Wird durch die Unterseite
eines auf der Schichtträger-Aufnahmeplatte 57 liegenden Schichtträgers 24 ein Teil
der vom Infrarot-Strahl er 91 abgegebenen Strahlung auf den Infrarot-Empfänger 92
reflektiert, setzt dieser die veränderte Bestrahlungsstärke in ein elektrisches
Signal um, das von der Steuerung in noch zu erläuternder Weise verarbeitet wird.
Auf der Platine 70 können mehrere Sensoren 71.... nebeneinander und/oder hintereinander
an Positionen angeordnet sein, die sich aus dem gewählten Format des auf dem Schichtträger
24 in der Belichtungsstation 20 erzeugten (latenten) Bildes und der relativen Lage
des Schlittens 63 zur Belichtungsstation 20 bestimmen.
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Die vom Infrarot-Empfänger 92 abgegebenen Signale werden von der Steuerung
zur Aktivierung der Schneidvorrichtung 40, des Schlittenantriebsmotors 39, des Hubantriebs
59 und zur Freigabe eines neuen Belichtungsvorganges in der Belichtungsstation 20
in noch zu erläuternden Weise verarbeitet.
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Die Steuerorgane für die Bewegung des Schlittens 63 sind in einem
hinter dem Schlitten 63 angeordneten und sich über einen wesentlichen Teil der Breite
der Übergabevorrichtung 50 zwischen deren Seitenwangen 61 und 62 erstreckenden Steuergehäuse
94 untergebracht. Sie bestehen im wesentlichen aus Sensoren, die in gleicher Weise
arbeiten wie der Sensor 71 (und die Sensoren 72, 73, 74, 75) und von denen in Figur
4 ein Sensor 95 angedeutet ist. Die Sensoren sind im Steuergehäuse 94 horizontal
in Abständen angeordnet, die sich nach den durch das gewählte Format bestimmten
Haltepunkten des Schlittens 63 vor dem Einlaufschlitz 87 bestimmen. Gegenüber jedem
Sensor hat das Steuergehäuse die eine Öffnung, vor der ein an der Rückwand 68 des
Schlittens 63 befestigter Reflektorstreifen 96 bei seitlicher Bewegung des Schlittens
63 vorbeifahren kann. Die von den Infrarot-Empfängern der Sensoren im Steuergehäuse
94 erzeugten Signale werden von der Steuerung für die Aktivierung des Schlittenantriebsmotors
39 und des Hubantriebs 59 verarbeitet.
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Die Arbeitsweise und das Betriebsverhalten der gesamten Vorrichtung
erläutert das in Figur 5 wiedergegebene Schaltungsdiagramm der Steuerung. Ein in
Griffnähe der Bedienungsperson auf der Arbeitsplatte 16 vorgesehener Formatwähler
100 besitzt im dargestellten Beispiel fünf Formatwählschalter 101... 105, so daß
durch Niederdrücken eines der Formatwählschalter eines der Formate, beispielsweise
bei einer Rollenbreite von 9 cm die Formate 9x9, 9x12, 9x13, oder bei einer Rollenbreite
von 1Ocm die Formate 10x10, 10x15 oder dergleichen,für das auf dem Schichtträger
24 in der Belichtungsstation 20 zu erzeugende Bild gewählt werden kann.
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Der Formatwähler 100 steuert entsprechend dem niedergedrückten Formatwählschalter
die Einstellung des optischen Systems in der Belichtungsstation 20. Für jeden der
Formatwählschalter 101...105 besitzt der Formatwähler 100 je eine Ausgangsleitung
111...115, die zu
entsprechenden Eingängen eines Mikroprozessors
120 führen.
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Nach Betätigen eines der Formatwahlschalter gibt der Formatwähler
100 über eine Freigabeleitung 116 an den Verschlußmotor 130 des Verschlusses im
optischen System ein Freigabesignal, so daß durch Niederdrücken des Auslöseschalters
117 der Verschlußmotor 130 ausgelöst werden kann. Nach Abschluß der Belichtung,
das heißt nach Schließen des Verschlusses im optischen System gibt der Verschlußmotor
130 über eine Leitung 118 ein Signal an den Vorschubmotor 125 der Schichtträger-Vorschubeinrichtung
25, die gemäß Figuren 3 und 4 eine Antriebwalze für den band förmigen Schichtträger
24 aufweist, so daß der Schichtträger 24 in Richtung auf den Schlitten 63 vorgeschoben
wird. Während des Vorschubs gibt der Vorschubmotor 125 ein Signal über Leitung 119
an den Mikroprozessor 120 bzw. an eine mit dem Mikroprozessor 120 integrierte, im
ganzen mit 135 bezeichnete Gatterschaltung.
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Der Mikroprozessor bestimmt aus dem über eine der Leitungen 111...115
empfangenen Formatsignal mittels eines Zählers den Haltezeitpunkt für den Vorschubmotor
125 und setzt diesen durch ein Stoppsignal über Leitung 119 still.
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Ferner speichert der Mikroprozessor 120 das Formatsignal und ermittelt
aus diesem denjenigen der Sensoren 71. .75, dessen Ausgangssignal auf den Leitungen
106, 107, 108...
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zur Betätigung der Elektromagnete 43, 44 der Schneidvorrichtung 40
verarbeitet werden kann. Da der Abstand der Sensoren 71...75 auf dem Schlitten 63
von der Belichtungsbühne 22 üblicherweise größer als eine Formatlänge ist, wird
der Mikroprozessor 120 nach Erzeugen des ersten Bildes und Stillsetzen des Vorschubmotors
125 den Verschlußmotor 130 durch ein Signal über Leitung 121 zur Betätigung freigeben.
Vor Drücken des Auslöseschalters 117 kann durch Niederdrücken eines anderen Formatschalters
ein anderes Bildformat gewählt werden, und das
über die zugehörige
Ausgangsleitung 111.. .115 den Mikroprozessor zugeführte andere Formatsignal wird
in diesem zur weiteren Verarbeitung abgespeichert.
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Der erwähnte Zyklus wiederholt sich solange, bis die Vorderkante des
vorgeschobenen Schichtträgers 24 den durch das erstgewählte Format erlaubten Sensor
der Sensoren 71...75 zur Abgabe eines Ausgangssignals an den Mikroprozessor 120
veranlaßt. Dieser setzt daraufhin den Vorschubmotor 125 durch ein Stoppsignal auf
Leitung 119 still und löst durch ein Signal auf Leitung 122 den Antrieb 135 der
Schneidvorrichtung 40 aus. Das Schneidmesser 42 fährt daraufhin vor der Schneidkante
45 nieder und schneidet die Formatlänge entsprechend dem ersten Bild vom Schichtträger
24 ab. Der Abschluß des Schneidvorgangs wird über ein Signal auf Leitung 123 der
Schaltungslogik 135 signalisiert, die daraufhin den Mikroprozessor 120 zur Abgabe
eines Auslösesignals über Leitung 124 an den Schlittenantriebsmotor 39 und den Hubantrieb
59, die in Figur 5 als Schlittenantrieb 140 bezeichnet sind, veranlaßt.
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Inzwischen hat der Mikroprozessor 120 aus dem ersten Formatsignal
diejenige Position bestimmt, an der der Schlitten 63 vor dem Einlaufschlitz 87 anhalten
muß. Durch ein Signal über Leitung 126 wird der zugehörige Sensor im zugehörigen
Steuergehäuse 94 aktiviert, so daß das durch Vorbeifahren des Reflektorstreifens96
vor der zugehörigen Öffnung im Steuergehäuse 94 erzeugte Ausgangssignal über Leitung
127 den Schlittenantrieb 140 stillsetzt. Durch Andrücken des vom Schlitten 63 mitgenommenen
Schichtträgerblattes gegen die angetriebene Förderrolle 90 nimmt diese das Schichtträgerblatt
mit und führt es in den Einlaufschlitz 87 ein. Der Schlitten kehrt daraufhin (etwa
nach Ablauf eines Zeitgliedes) in seine in Figur 3 dargestellte untere Endlage zurück.
Die Einnahme
dieser Endlage des Schlittens 63 wird von einem in
dem Steuergehäuse 94 geeignet positionierten Sensor erfaßt und dem Mikroprozessor
120 durch ein Signal über Leitung 128 mitgeteilt. Der Mikroprozessor 120 setzt daraufhin
über Leitung 129 den Vorschubmotor 125 in Gang und löscht das erste Formatsignal
aus seinem Speicher. Der Mikroprozessor wartet daraufhin auf ein Signal aus einem
der aufgrund des zweiten Formatsignals erlaubten Sensoren.
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Wird von dem Schichtträger 24 zunächst der Sensor 72 ausgelöst, erhält
der Mikroprozessor 120 (beispielsweise für eine geeignete Impulsbreite) die Information,
daß jetzt nicht geschnitten werden darf, sondern ein neues Bild auf dem Schichtträger
in der Belichtungsstation 20 abgelichtet werden kann. Uber Leitung 121 wird daraufhin
der Verschlußmotor 130 freigegeben.
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Aufgrund der Geometrie der Vorrichtung und des gewählten Formats kann
auch der Fall eintreten, daß ein Signal aus einem der Sensoren, beispielsweise Sensor
71 dem Mikroprozessor anzeigt, daß sowohl geschnitten wie neu belichtet werden kann.
In diesem Fall werden die Ausgangssignale auf Leitungen 124 und 121 gleichzeitig
abgegeben, so daß während der Ubergabe des Schichtträgerblattes durch den Schlitten
in den Einlaufschlitz 87 gleichzeitig ein neues Bild erzeugt werden kann.
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Die vorstehend beschriebene Steuerung mit dem Mikroprozessor, der
Schnittstellen, Speicher, Zähler, Adressiereinrichtung und dgl. enthält, kann wesentlich
vereinfacht und durch eine einfache Ga-tterlogik ersetzt werden kann, wenn bei Formatwechsel
jeweils ein gewisser Vorlauf des Schichtträgers 24 bis zum Schlitten 63 in Kauf
genommen wird.
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Die Sensoren 71...75 und die im Steuergehäuse enthaltenen Sensoren
können dann unmittelbar von dem jeweiligen
Formatsignal auf eine
der Leitungen 111.. .115 gesteuert werden, wobei die Ausgangssignale der dann jeweils
formatabhängig aktivierten Sensoren den Vorschubmotor 125, den Verschlußmotor 130
und den Schlittenantrieb 140 unmittelbar steuern.
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Es versteht sich ferner, daß störungsmeldende Sicherungseinrichtungen
vorgesehen sein können, die beispielsweise den weiteren Betrieb der Vorrichtung
unterbrechen, wenn ein Schichtträgerblatt nicht funktionsgemäß von der Übergabevorrichtung
50 in den Einlaufschlitz 87 übergeben worden ist.
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Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung können daher die Schichtträgerabschnitte
wesentlich schneller belichtet werden als der Durchlaufgeschwindigkeit eines Schichtträgers
durch die Entwicklungsmaschine 80 entspricht.
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Durch das Durchlaufen der seitlich versetzt in den Einlaufschlitz
87 eingeführten Schichtträger durch die Entwicklungsmaschine 80 wird deren Entwicklungskapazität
wesentlich besser als bisher ausgenutzt, so daß die Zahl der pro Zeiteinheit entwickelbaren
Schichtträger wesentlich erhöht werden kann. Ferner ist es mit der erfindungsgemäßen
Vorrichtung ohne weiteres möglich, zwischen eine Serie abzulichtender Negative ein
oder mehrere Negative zwischenzuschalten, ohne daß sich dadurch eine Verzögerung
in der Entwicklung und Fertigstellung der separat in die Serie eingeschobenen Bilder
ergibt.