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DE3249869C2 - - Google Patents

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Publication number
DE3249869C2
DE3249869C2 DE3249869A DE3249869A DE3249869C2 DE 3249869 C2 DE3249869 C2 DE 3249869C2 DE 3249869 A DE3249869 A DE 3249869A DE 3249869 A DE3249869 A DE 3249869A DE 3249869 C2 DE3249869 C2 DE 3249869C2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
storage container
cassette
base body
side walls
container according
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE3249869A
Other languages
English (en)
Inventor
Kimio Yokohama Jp Ogawa
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Victor Company of Japan Ltd
Original Assignee
Victor Company of Japan Ltd
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Priority claimed from JP12294881U external-priority patent/JPS5830976U/ja
Priority claimed from JP12294681U external-priority patent/JPS5830974U/ja
Priority claimed from JP12294981U external-priority patent/JPS5830977U/ja
Priority claimed from JP56130140A external-priority patent/JPS5835771A/ja
Priority claimed from JP12294781U external-priority patent/JPS5830975U/ja
Application filed by Victor Company of Japan Ltd filed Critical Victor Company of Japan Ltd
Application granted granted Critical
Publication of DE3249869C2 publication Critical patent/DE3249869C2/de
Expired legal-status Critical Current

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Classifications

    • GPHYSICS
    • G11INFORMATION STORAGE
    • G11BINFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
    • G11B23/00Record carriers not specific to the method of recording or reproducing; Accessories, e.g. containers, specially adapted for co-operation with the recording or reproducing apparatus ; Intermediate mediums; Apparatus or processes specially adapted for their manufacture
    • G11B23/02Containers; Storing means both adapted to cooperate with the recording or reproducing means
    • G11B23/04Magazines; Cassettes for webs or filaments
    • GPHYSICS
    • G11INFORMATION STORAGE
    • G11BINFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
    • G11B23/00Record carriers not specific to the method of recording or reproducing; Accessories, e.g. containers, specially adapted for co-operation with the recording or reproducing apparatus ; Intermediate mediums; Apparatus or processes specially adapted for their manufacture
    • G11B23/02Containers; Storing means both adapted to cooperate with the recording or reproducing means
    • G11B23/023Containers for magazines or cassettes
    • G11B23/0233Containers for a single cassette

Landscapes

  • Packaging Of Annular Or Rod-Shaped Articles, Wearing Apparel, Cassettes, Or The Like (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf einen Aufbewahrungsbehälter für eine Kassette nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Die DE 28 32 557 B2 zeigt einen Aufbewahrungsbehälter für eine Kassette, dessen Boden mit zwei zylindrischen Vorsprüngen versehen ist, die zur Positionierung und zur Fixierung der im Behälter liegenden Kassette in in derselben vorgesehene Bohrungen eingreifen. Zur Verhinde­ rung des Abspulens der innerhalb der Kassette befindlichen Spulen ist das freie Ende jedes Vorsprungs mit federbela­ steten Stiften versehen, die derart im Vorsprung geführt sind, daß sie in in der Abschlußfläche der Bohrungen vorgesehene Mitnehmeröffnungen eingreifen.
Die DE 28 54 602 A1 zeigt einen ähnlichen Aufbewahrungsbe­ hälter, bei dem die Vorsprünge mit radial vorstehenden Rippen versehen sind, die so mit am Innenumfang einer Spulennabe vorgesehenen Mitnehmervorsprüngen zusammenwir­ ken, daß ein Abspulen der Spulen verhindert wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den gattungsgemäßen Aufbewah­ rungsbehälter so auszubilden, daß die Arretierung der Kassette im Aufbewahrungsbehälter sicherer ist.
Der Kassetten-Aufbewahrungsbehälter soll dabei eine Einrich­ tung besitzen, um die untere Stirnfläche einer Vorratsspule der Kassette in einem Abstand von einem Boden des Kassetten- Aufbewahrungsbehälters zu halten, so daß die Vorratsspule federnd und elastisch bzw. erschütterungsfrei in stabiler Lage zur Verhinderung unerwünschter Drehbewegungen gegen ein Gehäuse der Kassette gedrückt bzw. vorgespannt werden kann.
Erfindungsgemäß weist ein Aufbe­ wahrungsbehälter für eine Kassette, wie z. B. für eine Video­ bandkassette, einen Grundkörper mit einem Boden, einer Rückwand und einem Paar von im Abstand stehenden Seiten­ wänden, und eine Abdeckung auf, die eine Deckwand, eine Frontwand und ein Paar von im Abstand stehenden Seiten­ wänden besitzt und verschwenkbar am Grundkörper montiert ist, um bezüglich des Grundkörpers winkellagemäßig zwischen einer offenen und einer geschlossenen Stellung bewegt werden zu können. Am Boden des Grundkörpers und zwar an einer Stelle, die der einen Seitenwand des Grundkörpers näher ist als der anderen Seitenwand ist ein zylindrischer Vorsprung vorgesehen. Wenn die Kassette im Aufbewahrungs­ behälter in die richtige Lage gebracht ist, greift der zylindrische Vorsprung in ein Loch in einer Vorratsspule der Kassette ein, um die Vorratsspule lagemäßig zu fixieren. Der zylindrische Vorsprung weist eine Vielzahl von im Winkelabstand zueinander stehenden Verriegelungsrippen auf, die zur Verriegelung der Vorrats­ spule gegen unabsichtliche oder zufällige Drehbewegungen und somit gegen unerwünschte Lockerung eines um die Vorratsspule gewundenen Magnetbandes mit Nuten in Passungseingriff bringbar sind, die in einer das Loch in der Vorratsspule definierenden Innenwand vorgesehen sind.
Die Verriegelungsrippen weisen zur Sicherstellung eines sanften Eingriffs in die Nuten an der dem Boden des Grund­ körpers abgewandten Seite abgeschrägte Enden auf. Die Seiten­ wände des Grundkörpers besitzen Ausnehmungen, die sich zum vorderen Rand des Grundkörpers hin öffnen, so daß die Kas­ sette einfach und sanft sowohl in den Aufbewahrungsbehälter eingelegt als auch aus diesem herausgenommen werden kann. Der Boden des Grundkörpers weist einen endlosen oder einen unter­ brochenen Steg auf, der mit der Kassette, wenn diese in den Aufbewahrungsbehälter eingelegt worden ist, so in Funktions­ eingriff bringbar ist, daß er eine vorstehende untere Stirnfläche der Vorratsspule vom Boden des Grundkörpers im Abstand hält. Eine derartige Anordnung ermöglicht es der Vorratsspule, unter der Kraft einer mit federnder Vorspannung arbeitenden Vorspanneinrichtung im Kassettengehäuse stabil und geschützt vor jeder unerwünschten Drehbewegung der Vor­ ratsspule nachgiebig und erschütterungsfrei gegen ein Ge­ häuse der Kassette gehalten zu werden. Die Seitenwände des Grundkörpers weisen ferner ein Paar von vertikalen Stegen auf, die jeweils in Eingriff mit einem Paar von auf gegen­ überliegenden Seiten liegenden Schlitzen im Kassettengehäuse bringbar sind, wenn die Kassette in den Aufbewahrungsbehälter eingelegt ist; auf diese Weise kann die Kassette zur Ver­ meidung von Wackelbewegungen sicher in einer bestimmten Lage verriegelt werden.
Bei der erfindungs­ gemäßen Ausführung des Aufbewahrungsbehälters weist der Grundkörper keine der Rückwand entgegengesetzte Frontwand auf, wodurch es ermöglicht wird, die Kassette einfach und sanft in den Aufbewahrungsbehälter einzulegen bzw. aus die­ sem herauszunehmen. Da am Grundkörper keine Frontwand vorge­ sehen ist, besteht der erfindungsgemäße Aufbewahrungsbehälter aus einer minimalen Anzahl von Teilen und kann demgemäß mit geringem Kostenaufwand hergestellt werden.
Nachstehend werden anhand schematischer Zeichnungen mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine Ansicht einer Kassette von unten, die in einem erfindungsgemäßen Aufbewahrungsbehälter aufgenommen werden kann,
Fig. 2 eine Seitenansicht der in Fig. 1 gezeigten Kassette,
Fig. 3 eine weitere Seitenansicht der Kassette,
Fig. 4 eine Ansicht der Kassette von vorne,
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Aufbewahrungsbehälters,
Fig. 6 eine Ansicht des in Fig. 5 gezeigten Aufbewahrungs­ behälters von vorne,
Fig. 7 eine Ansicht des in Fig. 5 gezeigten Aufbewahrungs­ behälters von oben,
Fig. 8 eine Ansicht des in Fig. 5 gezeigten Aufbewahrungs­ behälters von unten,
Fig. 9 eine Schnittansicht ent­ lang der Linie A-A in Fig. 6,
Fig. 10 eine im vergrößerten Maßstab dargestellte perspek­ tivische Teilansicht einer Spulen-Arre­ tierung,
Fig. 11 eine perspektivische Ansicht einer weiteren Aus­ führungsform des erfindungsgemäßen Aufbewahrungs­ behälters,
Fig. 12 eine perspektivische Teilansicht eines Aufbewahrungs­ behälters in einer anderen Abwandlung.
Die Fig. 1 bis 4 zeigen eine Kassette, wie z. B. eine Video­ bandkassette, die zum Schutz vor Beschädigung oder dgl. in einem Aufbewahrungsbehälter aufge­ nommen werden soll. Die Kassette weist ein Gehäuse auf, das aus einer transparenten oberen Hälfte 1, einer daran befestigten undurchsichtigen unteren Hälfte 2 und einer transparenten Front-Abdeckung 3 zusammengesetzt ist, die verschwenkbar an der oberen Hälfte 1 montiert ist. Die Front-Abdeckung 3 ist zwischen einer Offen- und einer Schließstellung dargestellt verschwenkbar und kann in jeder Stellung durch einen Halte­ mechanismus verriegelt werden, der, wie dies in Fig. 2 gezeigt ist, eine in der oberen Hälfte 1 montierte U-förmige Feder 4 und einen an der Front-Abdeckung 3 befestigten Gleit­ bügel 5 aufweist, von dem ein Ende in Gleitkontakt mit der U-förmigen Feder 4 gehalten ist.
Wie aus Fig. 1 hervorgeht, weist die untere Hälfte 2 eine kreisförmige Öffnung 6 für die Aufahme einer (nicht ge­ zeigten) Spulenantriebsscheibe eines Aufnahme-Wiedergabe­ geräts auf. Die Kassette weist eine zur kreisförmigen Öff­ nung 6 in koaxialer Zuordnung angeordnete Spule 7 beispielsweise als Vorratsspule, die einen im Durchmesser etwas größeren Flansch 7 a als die kreisförmige Öffnung 6 besitzt, und ein kreisförmiges Loch 8 auf, in das die Spulenantriebsscheibe eingepaßt werden kann. Die Spule 7 wird normalerweise durch eine (nicht gezeigte) federnde Einrichtung, die an der oberen Hälfte 1 an­ gebracht ist, derart beaufschlagt, daß sie gegen die untere Hälfte 2 gedrückt wird, so daß sie sich nicht frei drehen kann, wenn sie nicht in Gebrauch ist. Wenn die Kassette in das Aufnahme-Wiedergabe­ gerät eingelegt ist, wird dessen Spulenantriebsscheibe in Passungseingriff mit dem Loch 8 in der Spule 7 gebracht und hebt die Spule gegen die Vorspannung der federnden Einrichtung von der unteren Hälfte 2 ab, wodurch die Spule 7 freigegeben wird. Die Drehbewegung der Spulenantriebsscheibe bewirkt, daß die Spule 7 angetrieben wird und ein darauf aufge­ wickeltes Magnetband abspult.
Auf einer in der unteren Hälfte 2 befestigten Achse 9 a ist eine Spule 9 Aufwickelspule drehbar montiert und in der Kassette gegenüberliegend zur Spule 7 angeordnet. Die Spule 9 weist einen unteren Flansch 10 auf, der eine Reihe von über dem Umfang angeordneten Zähnen 11 trägt, die in Kämmein­ griff mit einem (nicht gezeigten) durch eine (ebenfalls nicht gezeigte) weitere Spulenantriebsscheibe des Aufzeichnungs- Wiedergabegeräts direkt antreibbaren Zahnrad gebracht werden kann. Aus Fig. 1 ist ersichtlich, daß die untere Hälfte 2 eine Ausnehmung 12 besitzt, über die die Zähne 11 auf dem Flansch 10 für den Antriebs-Kämmeingriff mit dem Zahnrad freigesetzt sind. Die Spule 9 ist ebenfalls durch eine (nicht gezeigte) federnde Vorspann­ einrichtung beaufschlagt, so daß sie gegen die untere Hälfte 2 gehalten ist.
Gemäß der Darstellung in Fig. 2 weist die Spule 7 eine End-Stirnfläche 7 b auf, die für den Fall, daß die Kassette nicht in das Aufnahme-Wiedergabegerät engelegt ist, unter der Kraft der Vorspanneinrichtung über eine Boden­ oberfläche der unteren Hälfte 2 vorsteht.
In den jeweiligen Seitenwänden der oberen und der unteren Hälften 1 und 2 ist an einer von der Front-Abdeckung 3 entfernt gelegenen Stelle ein Paar von quer­ verlaufenden Schlitzen 13 und 14 definiert, wie dies in den Fig. 1 bis 3 gezeigt ist.
Bei einem Aufzeichnungs- oder Wiedergabebetrieb wird die Spule 7 über Spulenantriebsscheibe so angetrieben, daß sie sich in eine Richtung zum Abspulen des Magnetbandes dreht. Die Spule 9 wird über das mit den Zähnen 11 kämmende Zahnrad durch die weitere Spulenantriebsscheibe so angetrieben, daß es das Magnetband aufwickelt, das von der Spule 7 um eine gewisse Länge für die Aufzeichnung oder für die Wiedergabe von Audio- und Video-Informationen abgespult worden ist.
Die Fig. 5 bis 10 zeigen einen erfindungsgemäßen Aufbewah­ rungsbehälter für eine Kassette, die gemäß den Fig. 1 bis 4 konstruiert ist.
Der Aufbewahrungsbehälter weist einen Grundkör­ per auf, der einen Boden 30, eine sich von einem hinteren Rand des Bodens 30 nach oben erstreckende Rückwand 31, und ein Paar von Sei­ tenwänden 32, 33 im Parallelabstand besitzt, die sich von der Rückwand 31 zu einem vorderen Rand des Bodens 30 erstrecken und zur Bildung jeweils einer abgeschrägten Ausnehmung 32 a bzw. 33 a, die sich zum vorderen Rand des Bodens 30 öffnet, Frontabschnitte aufweisen, die ausgespart sind. Der Boden 30 weist einen sich nach oben erstreckenden zylindrischen Zapfen 34 auf, der näher an der Seitenwand 33 als an der Seitenwand 32 angeordnet ist.
Der zylindrische Zapfen 34 ist derart positioniert, daß er bei richtiger Lage der Kassette im Aufbewahrungsbehälter, wobei die Front-Abdeckung 3 der Rückwand 31 zugewandt ist und die un­ tere Hälfte 2 auf dem Boden 30 zu liegen kommt, in das Loch 8 in der Spule 7 der Kassette eingreifen kann, wodurch diese rutschfest im Aufbewahrungsbehälter fixiert ist. An der Umfangswand des zylindrischen Zapfens 34 sind mehrere im gleichen Winkelabstand zuein­ ander stehende vertikale Arre­ tierungsrippen 35 (im dargestellten Ausführungsbeispiel 3) angebracht, deren obere Enden abgeschrägt sind. Wenn der Zapfen 34 im Loch 8 in der Spule 7 aufgenommen ist, stehen die Rippen 35 in Passungseingriff mit Nuten in einer Innenwand des Lochs 8, um die Spule 7 gegen eine unbeabsichtigte bzw. unerwünschte Dreh­ bewegung um den zylindrischen Zapfen 34 zu sichern bzw. zu verriegeln.
Der zylindrische Zapfen 34 besitzt eine Höhe, die kleiner ist als die Tiefe des Lochs 8 in der Spule 7. Wenn die Kassette im Aufbewahrungsbehälter aufgenommen ist, wird deshalb die Spule 7 durch den zylin­ drischen Zapfen 34 nicht von der unteren Hälfte 2 weg und auf die obere Hälfte 1 zu abgehoben.
Der Boden 30 trägt einen durchgehenden ovalen Steg 36, der sich in Längsrichtung und im wesentlichen über die volle Wegstrecke zwischen den Seitenwänden 32 und 33 erstreckt und eine Höhe besitzt, die wesentlich kleiner ist als die des zylindrischen Zapfens 34. Wenn die Kassette auf den Boden 30 gelegt ist, wird die untere Stirnfläche 7 b der Spule 7 durch den Steg 36 außer Kontakt mit dem Boden 30 in einem bestimmten Abstand über diesem gehalten. Deshalb bleibt die Spule 7 unter der Vorspannung der Vorspanneinrichtung so lange auf der unteren Hälfte 2 liegen, wie die Kassette im Auf­ bewahrungsbehälter verbleibt.
Jede Seitenwand 32 und 33 weist am vorderen Ende eine Aussparung auf und ist dadurch abgestuft. Die Seitenwand 32 bzw. 33 hat auf ihrer äußeren Oberfläche in der Nähe der Rückwand 31 einen Schwenkzapfen 37 und einen halbkugelförmigen Verriegelungs­ vorsprung 38 sowie an ihrer inne­ ren Oberfläche in der Nähe ihres vorderen Endes einen vertikalen Steg 39 bzw. 42. Die Seitenwand 32 weist ferner ein Paar von weiteren vertikalen gratartigen Vorsprüngen 40 und 41 (Fig. 7) auf, die angrenzend an die abgeschrägte Ausnehmung 32 a angeordnet sind und als im nachfolgenden beschriebene Arretierung für die Spule 9 dienen. Die vertikalen Stege 39 und 42 sind quer zum Boden 30 einander gegenüberlie­ gend und fluchtend ausgerichtet. Wenn die Kassette in der richtigen Lage in den Aufbewahrungs­ behälter eingelegt ist, sind die vertikalen Stege 39 und 42 jeweils in Passungseingriff mit den Schlitzen 14 und 13 ge­ bracht und die vertikalen Vorsprünge 40 und 41 sind in verriegeln­ dem Eingriff mit den auf dem Flansch 10 der Spule 9 ausgebildeten Zähnen 11 gebracht.
Aus Fig. 8 ist ersichtlich, daß der Boden 30 auf seiner unteren Oberfläche einen geriffelten oder gerippten Ab­ schnitt 43 besitzt, um einen sicheren Griff zu gewährleisten, der ein Entgleiten aus der Hand verhindert.
Der Grundkörper des Kassetten-Aufbewahrungsbehälters ist aus einem undurchsichtigen Material, wie z. B. aus ABS-Kunst­ stoffmaterialien, spritzgegossen.
Der Aufbewahrungsbehälter weist ferner eine Abdeckung auf, die eine Deckwand 50, eine sich von einem Vorderrand der Deckwand 50 nach unten erstreckende Frontwand 51, und ein Paar von Seitenwänden 52 und 53 besitzt, die sich von der Front­ wand 51 auf einen hinteren Rand der Deckwand 50 zu erstrec­ ken. Die Seitenwände 52 und 53 weisen jeweils eine Öffnung auf, in der der jeweilige Schwenkzapfen 37 auf den Seiten­ wänden 32 und 33 des Grundkörpers aufgenommen ist. Deshalb ist die Abdeckung um die Schwenkzapfen 37 zwischen einer in Fig. 5 gezeigten offenen Stellung und einer in den Fig. 6 und 7 gezeigten geschlossenen Stellung verschwenkbar. Die Seitenwände 52 und 53 weisen ferner jeweils eine Ausnehmung 54 bzw. 55 auf, die zur Aufnahme der halbkugelförmigen Vorsprünge 38 auf den Seiten­ wänden 32 und 33 dient, um die Abdeckung bezüglich des Grundkörpers in der vollkommen geschlossenen Stellung zu verriegeln. Wenn die Abdeckung etwa mittig zwischen der offenen und der geschlossenen Stellung steht, und wenn darüber hinaus auf sie keine äußeren Kräfte einwirken, gelangen die halbkugelförmigen Vorsprünge 38 in Eingriff mit den unteren Rändern der Seitenwände 52 und 53 der Abdeckung, wodurch diese in der teilweise geöffneten Stellung gehalten wird. Hierbei kann die Kassette immer noch im Aufbewahrungsbehälter gesichert auf­ genommen werden; in dieser Position der Abdeckung kann der Aufbewahrungsbehälter beispielsweise, zu­ sammen mit der darin enthaltenen Kassette zur weiteren Verfügung vorgezeigt zu werden.
Wie man am besten aus Fig. 6 erkennen kann, weist die Front­ wand 51 im Bereich des mittleren und unteren Abschnitts eine flache Ausnehmung 56 auf, die zur leichteren Öffnung der Abdeckung eine Angriffsfläche für Finger bietet.
Die Abdeckung ist aus einem transparenten Material, wie z. B. aus PMMA-Kunststoffen, spritzgegossen.
Die Schwenkzapfen 37 auf den Seitenwänden 32 und 33 sowie die Öffnungen in den Seitenwänden 32 und 33, die die Schwenkzapfen 37 aufnehmen, sind so angeordnet, daß dann, wenn sich die so am Grundkörper angebrachte Abdeckung in der vollkommen offenen Position (Fig. 5) befindet, der hin­ tere Rand der Abdeckung gegen den unteren Rand der Rück­ wand 31 des Grundkörpers gehalten ist und sich dabei die Abdeckung schräg geneigt nach hinten erstreckt. Wenn die Abdeckung vollkommen offen ist, kann der Aufbewahrungsbe­ hälter somit stabil auf eine ebene Fläche gelegt werden, wobei die Abdeckung so weit zurückgeschwenkt ist, daß die sich ergebende Öffnung groß genug ist, um das Einlegen oder das Herausnehmen der Kassette leicht vorzunehmen.
Da der zylindrische Zapfen 34 für den Eingriff lediglich mit der Spule 7 der Kassette vorgesehen ist, besteht keine Gefahr, daß die Kassette unabsichtlich mit der Front-Abdeckung 3 nach außen weisend in den Aufbewahrungsbehälter eingelegt wird. Somit liegt die Front-Abdeckung 3 stets der Rückwand 31 des Grundkörpers gegenüber, wodurch ein unabsichtigtes Herausziehen des Magnetbands aus der Kassette selbst offengelassener Abdeckung sicher verhindert ist.
Wenn die Kassette im Aufbewahrungsbehälter aufgenommen ist, ist die Spule 7 durch den zylindrischen Zapfen 34 gegen Verrutschen auf Grund äußerer Kräfte gesichert. Die Spule 7 wird durch die Krafteinwirkung der Vorspanneinrichtung, die auf Grund des Stegs 36 beim Einlegen erhal­ ten bleibt, gegen die untere Hälfte 2 gedrückt und ferner durch die in die Nuten in der Innenwand des Lochs 8 eingepaßten Rippen 35 gegen Drehung gesichert. Die abgeschrägten oberen Enden der vertikalen Rippen 35 erleichtern ein sanften Ein­ setzen der Rippen in das Loch 8 der Spule 7.
Die transparente Abdeckung ermöglicht dem Benutzer, auf einer oberen oder hinteren Oberfläche der im Aufbewahrungsbehälter aufgenommenen Kassette eine Markie­ rung oder andere Zeichen wahrzunehmen. Somit ist eine Anzahl von Aufbe­ wahrungsbehältern gemäß den darin enthaltenen Kassetten leicht sortierbar.
Die vertikalen Vorsprünge 40 und 41 dienen als Arretierung der Spule 9, wenn sie mit den Zähnen 11 in Eingriff gelangen. Die Spule 9 kann sich somit nicht unerwünscht drehen und das darauf be­ findliche Magnetband abspulen. Aus Fig. 10 ist erkennbar, daß jeder verti­ kale Vorsprung ein sich verjüngendes bzw. abgeschrägtes oberes Ende besitzt, so daß der Eingriff mit den Zähnen 11 leicht erfolgen kann.
Da der Grundkörper des Aufbewahrungsbehälters keine Frontwand besitzt und die Seitenwände 32 und 33 jeweils eine Ausnehmung 32 a bzw. 33 a aufweisen, kann die Kassette einfach sowohl einge­ legt als auch herausgenommen werden, indem sie durch den Benutzer an den beiden kurzen Seiten gehalten wird. Da keine Frontwand existiert, kann die Kassette eingelegt als auch herausgenommen werden, auch wenn die Abdeckung des Aufbewahrungsbehälters sich nur im teilweise geöffneten Zustand befindet.
Fig. 11 zeigt eine Darstellung eines Kassetten-Aufbewahrungs­ behälters gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung. Der Aufbewahrungsbehälter weist einen Grundkörper auf, der eine Bodenwand bzw. einen Boden 60, eine sich von einem hinteren Rand des Bodens 60 nach oben erstreckende Rückwand 61 und ein Paar von Seitenwänden 62 und 63 besitzt, die zueinander im Abstand stehen und sich von der Rückwand 61 zu einem vorderen Rand des Bodens 60 erstrecken. Ferner ist ein sich vom Boden 60 nach oben erstreckender zylindrischer Vorsprung 64 vorgesehen, der auf einer äußeren Umfangswand eine Vielzahl von im Winkelabstand zueinander stehenden vertikalen Rippen 65 trägt. Der Boden trägt einen recht­ eckförmigen Steg, der um den zylindrischen Vorsprung 64 herum verläuft. Die Seitenwände 62 und 63 weisen jeweils eine abgeschrägte Ausnehmung 62 a bzw. 63 a auf, die jeweils im wesentlichen in der Mitte zwischen den vorderen und hinteren Rändern des Bodens 60 angeordnet ist. Die Seitenwände 62 und 63 weisen ferner jeweils einen Schwenkstift bzw. Schwenkzapfen 67 (einer ist lediglich dargestellt), der jeweils nahe bzw. in der Nachbarschaft der Rückwand 61 angeordnet ist, und jeweils im wesentlichen halbkugelförmig gestaltete Vorsprünge 68 (hier ist wiederum lediglich einer dargestellt) auf, die jeweils nahe den abgeschrägten Ausnehmungen 62 a bzw. 63 a ange­ ordnet sind. Der Aufbewahrungsbehälter weist ferner eine veschwenkbare Abdeckung auf, die eine Deckwand 69, ein Paar von an den entgegengesetzten Enden der Deckwand 69 angebrachten Seitenwänden 71 und 72 und eine Frontwand 70 besitzt. Die Seitenwände 71 und 72 weisen ein Paar von Öffnungen auf, die sich jeweils mit Passung über den zuge­ ordneten Schwenkzapfen 67 schieben, um es der Abdeckung zu ermöglichen, sich zwischen einer Öffnungs- und einer Schließstellung verschwenkbar zu bewegen. Die Seitenwände weisen ferner ein Paar von Ausnehmungen 73 und 74 auf, die in Passungseingriff mit den jeweiligen zugeordneten halbkugelförmigen Vorsprüngen 68 gebracht werden können, um die Abdeckung in der geschlossenen Stellung zu verrie­ geln. Die Frontwand 70 weist eine flache Ausnehmung 75 auf, in die der Benutzer einen Finger stecken kann, wenn er die Abdeckung aus der geschlossenen Stellung in die offene Stellung ziehen will.
Der in Fig. 11 dargestellte Aufbewahrungsbehälter entspricht in der Struktur und in der Betriebsweise im wesentlichen dem vor­ stehend beschriebenen Aufbewahrungsbehälter, mit der Aus­ nahme, daß die Seitenwände 62 und 63 bereits kurz vor dem Vorderrand des Bodens 60 im wesentlichen an einer Stelle zwischen dem vorderen Rand und dem hinteren Rand des Bodens enden, daß an den Seitenwänden 62 und 63 keine vertikalen Stege für den verriegelnden Eingriff der seitlichen Stege mit den Zähnen auf dem Aufwickelspulen­ flansch der Kassette vorhanden sind, und daß der Steg bzw. der gratähnliche Vorsprung 66 rechteckförmigen Verlauf be­ sitzt.
Gemäß der in Fig. 12 dargestellten Abwandlung weist ein Boden 76 eines Aufbewahrungsbehälter-Grundkörpers eine Reihe von untereinander nicht verbundenen Stegen 77 auf, die insgesamt in einer rennbahnförmigen Stegkonfiguration angeordnet sind.
Die Erfindung schafft somit einen Aufbewahrungsbehälter für eine Kassette, wie z. B. eine Videoband­ kassette, wobei der Aufbewahrungsbehälter einen Grundkör­ per mit einer Bodenwand, einer Rückwand und einem Paar von Seitenwänden, und eine Abdeckung aufweist, die ver­ schwenkbar am Grundkörper montiert ist und eine Deckwand, eine Frontwand und ein Paar von Seitenwänden besitzt. Die Abdeckung ist bezüglich des Grundkörpers winkellagenmäßig zwischen einer Offenstellung und einer Schließstellung be­ wegbar. Am Boden ist an einer Stelle, die einer Seitenwand des Grundkörpers näher kommt als der anderen Seitenwand ein zylindrischer Vorsprung angebracht, der in ein Loch in einer Vorratsspule der Kassette eingreifen kann, wenn diese im Aufbewahrungsbehälter in Lage gebracht ist. Der zylin­ drische Vorsprung weist eine Vielzahl von Verriegelungs­ rippen auf, die in Nuten eingepaßt werden können, die in einer das Loch in der Vorratsspule der Kassette definierenden Innenwand ausgebildet sind. Die Vorratsspule wird demgemäß durch den zylindrischen Vorsprung und durch dessen Verriegelungsrippen gegen unerwünschte oder zufällige Drehbewegung gesichert, wodurch die Lockerung eines um die Aufwickelspule gewundenen Magnetbandes ver­ hindert wird. Die andere Seitenwand des Grundkörpers weist ein Paar von abgeschrägten vertikalen Stegen auf, die als Aufwickelspulen-Verriegelung dienen, wenn sie mit Zähnen in Kämmeingriff gelangen, die auf einem Flansch einer Aufwickel­ spule der Kassette definiert sind.

Claims (11)

1. Aufbewahrungsbehälter für eine Kassette mit einem eine Frontabdeckplatte aufweisenden Gehäuse und einem Paar im Gehäuse nebeneinander aufgenommener Spulen, von denen eine Vorratsspule ein Loch für die Aufnahme einer Vorratsspulenscheibe eines Aufnahme-Wiedergabegeräts besitzt, mit einem Grundkörper, der einen Boden mit einem vorderen und einem hinteren Rand, eine sich vom hinteren Rand des Bodens wegerstreckende Rückwand und ein Paar von im Abstand stehenden und sich von der Rückwand zum vorderen Rand des Bodens erstreckenden Seitenwänden auf­ weist, mit einer Abdeckung, die eine Deckwand mit einem vorderen und hinteren Rand und eine sich vom vorderen Rand der Deckwand wegerstreckende Frontwand aufweist und die bezüglich des Grundkörpers winkellagenmäßig zwi­ schen zumindest einer Offen- und einer Schließstellung bewegbar ist, wobei die Abdeckung ein Paar von zueinander im Abstand stehenden und sich von der Frontwand (51; 70) zum hinteren Rand der Deckwand (50; 69) hin er­ streckenden Seitenwänden (52, 53; 71, 72) besitzt, die an den Seitenwänden (32, 33; 62, 63) des Grundkörpers verschwenkbar montiert sind, und mit einem zylindrischen Vorsprung der zur Positionierug der Vorratsspule in das Loch in der Vorratsspule der Kassette eingeführt werden kann, wenn die Vorratsspule im Aufbewahrungsbehäl­ ter so angeordnet ist, daß die Frontabdeckplatte der Rückwand gegenüberliegt, und wobei der Vorsprung (34; 64) am Boden (30; 60) des Grundkörpers angeordnet ist und eine Vielzahl von im Winkelabstand zueinander stehen­ den Rippen (35; 65) aufweist, die, wenn die Kassette im Aufbewahrungsbehälter in die richtige Lage gebracht ist, in Nuten eingreifen, die in einer das Loch (8) in der Vorratsspule (7) umschließenden Innenwand ausgebildet sind, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden (30; 60; 76) einen rippenartigen Steg (36; 66; 77) besitzt, der mit dem Gehäuse der Kassette in Kontakt bringbar ist, um eine untere Stirnfläche (7 b) der Vorratsspule (7), die unter Einwirkung einer federnden Vorspannung über eine untere Oberfläche des Kassettenge­ häuses vorsteht, davon abzuhalten, gegen den Boden (30; 60; 76) anzuschlagen, wenn die Kassette in den Aufbewah­ rungsbehälter eingelegt ist, und daß der Grundkörper zur lagemäßigen Verriegelung der in dem Aufbewahrungsbe­ hälter eingelegten Kassette ein Paar Stege (39, 42) auf­ weist, die eine Höhe besitzen, die kleiner ist als die der Rückwand (31; 61) und der Seitenwände (32, 33; 62, 63) des Grundkörpers, und die mit am Gehäuse (1, 2) der Kassette entsprechend ausgebildeten Schlitzen (13, 14) in Eingriff bringbar sind.
2. Aufbewahrungsbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Stege (39, 42) jeweils so an den Seitenwänden (32, 33) des Grundkörpers montiert sind, daß sie zueinander fluchtend ausgerichtet sind.
3. Aufbewahrungsbehälter nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Stege (39, 42) eine Höhe besitzen, die kleiner ist als die des Vorsprungs (34) auf dem Boden (30).
4. Aufbewahrungsbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jede Rippe (35; 65) an ihrer dem Boden (30; 60) des Grundkörpers abgewandten Seite eine abge­ schrägtes bzw. verjüngtes Ende besitzt.
5. Aufbewahrungsbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwände (32, 33; 62, 63) des Grundkörpers jeweils eine Ausnehmung (32 a, 33 a; 62 a, 63 a) besitzen, die zum vorderen Rand des Bodens (30) hin offen ist.
6. Aufbewahrungsbehälter nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwände (62, 63) des Grund­ körpers kurz vor dem vorderen Rand des Bodens (60) und im wesentlichen an einer Stelle in der Mitte zwischen dem vorderen und dem hinteren Rand des Bodens (60) enden.
7. Aufbewahrungsbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Steg (36; 66) durch­ gehend ausgeführt ist, indem er um den auf dem Boden (30; 60) vorgesehenen Vorsprung (34; 64) herum­ geführt und sich im wesentlichen über die gesamte Strecke zwischen den Seitenwänden (32, 33; 62, 63) des Grundkörpers erstreckt.
8. Aufbewahrungsbehälter nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Steg (36, 66) im wesentlichen rennbahnförmig ge­ staltet ist.
9. Aufbewahrungsbehälter nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Steg (66) im wesentlichen in einem Rechteck ge­ führt ist.
10. Aufbewahrungsbehälter nach einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Steg (77) aus einer Vielzahl von dis­ kreten Stegelementen besteht, die insgesamt die Form einer Rennbahn wiedergeben.
11. Aufbewahrungsbehälter nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Steg (36; 66, 77) eine Höhe be­ sitzt, die kleiner ist als die des Vorsprungs (34; 64) auf dem Boden (30; 60; 76).
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