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DE10220530A1 - Datenspeicherbandkassette mit einem Bandspulenanordnungs-Zentriermittel - Google Patents

Datenspeicherbandkassette mit einem Bandspulenanordnungs-Zentriermittel

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Publication number
DE10220530A1
DE10220530A1 DE10220530A DE10220530A DE10220530A1 DE 10220530 A1 DE10220530 A1 DE 10220530A1 DE 10220530 A DE10220530 A DE 10220530A DE 10220530 A DE10220530 A DE 10220530A DE 10220530 A1 DE10220530 A1 DE 10220530A1
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DE
Germany
Prior art keywords
tape
reel
data storage
groove
arrangement
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE10220530A
Other languages
English (en)
Inventor
Peter A Ridl
Phillip G Rambosek
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
GlassBridge Enterprises Inc
Original Assignee
Imation Corp
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Filing date
Publication date
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Withdrawn legal-status Critical Current

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Abstract

Eine Datenspeicherbandkassette mit einem Gehäuse (12), einer Bandspulenanordnung (14), einer Verriegelungsanordnung, einer Zentriervorrichtung und einem Speicherband. Die Bandspulenanordnung (14) umfasst eine Nabe (44), einander gegenüber angeordnete obere und untere Flansche (40, 42) und Antriebszähne (60). Die Antriebszähne (60) erstrecken sich in axialer Richtung relativ zu der Nabe (44) und können mit einem Bandlaufwerksfutter in Eingriff gebracht werden. Die Zentriervorrichtung hält die Bandspulenanordnung (14) in einer verriegelten Stellung in einer zentrierten Position relativ zur Bandspulenöffnung (34). Die Zentriervorrichtung umfasst eine rippenförmige Erhebunng (80) und eine zugeordnete Nut (70). Der Steg ist entweder durch den unteren Flansch (42) oder das Bodenelement (26) ausgebildet, wohingegen die Nut (70) entsprechend durch das Bodenelement (26) oder den unteren Flansch (42) ausgebildet ist. Die Nut (70) kann wahlweise die rippenförmige Erhebung (80) aufnehmen, wodurch die Bandspulenanordnung (14) in der zentrierten Position gehalten ist. Die Zentriervorrichtung verhindert, dass sich die Bandspulenanoardnung (14) lateral relativ zur Bandspulenöffnung (34) anhebt, wenn die Datenspeicherbandkassette vertikal ausgerichtet ist.

Description

Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Datenspeicherbandkassette. Genauer gesagt bezieht sich die Erfindung auf eine Datenspeicherbandkas­ sette zum Halten einer Bandspulenanordnung in einer mittleren Position re­ lativ zu einer durch ein Gehäuse ausgebildeten Öffnung, wenn sich die Bandspulenanordnung in einer Verriegelungsstellung befindet.
Datenspeicherbandkassetten werden seit Jahrzehnten in Computer-, Audio- und Videobereichen verwendet. Die Datenspeicherbandkassette ist auch weiterhin eine sehr populäre Form zum Aufnehmen großer Informations­ volumina zum anschließenden Abspielen und Gebrauch.
Eine Datenspeicherbandkassette umfasst im wesentlichen ein äußeres Ge­ häuse, das wenigstens eine Bandspulenanordnung und ein Magnetspeicher­ band bestimmter Länge aufnimmt. Das Speicherband ist um einen Naben­ bereich der Bandspulenanordnung gewickelt und wird durch ein Bandlauf­ werk über einen definierten Bandweg angetrieben. Das Gehäuse umfasst normalerweise ein separates Deckel- und Bodenelement, die im zusammen­ gesetzten Zustand in einem vorderen Bereich eine Öffnung (oder ein Fen­ ster) ausbilden, so dass mittels eines Schreib-/Lesekopfes auf das Speicher­ band zugegriffen werden kann, nachdem die Datenspeicherbandkassette in ein Bandlaufwerk eingelegt wurde. Diese Wechselwirkung zwischen Speicherband und Kopf kann innerhalb des Gehäuses stattfinden, wie bei­ spielsweise bei einer zweispuligen Bandkassette, bei der das Band nicht aus der Kassette herausgeführt wird, oder das Speicherband kann aus dem Ge­ häuse herausgeführt und zu einem benachbarten Bereich geleitet werden, in dem sich der Schreib-/Lesekopf befindet, wie beispielsweise bei einem Speicherband mit schräg verlaufenden Aufzeichnungsspuren oder einer ein­ spuligen Kassette, aus der das Band zum Schreib/Lesezweck herausgeführt wird. Wenn bei einem Bandkassetten/Laufwerksystem das Speicherband aus dem Gehäuse herausgeführt wird, so wird normalerweise ein Aufbau mit einer einzelnen Bandspule verwendet. Umgekehrt wird normalerweise ein Aufbau mit zwei Bandspulen verwendet, wenn das Bandkasset­ ten/Laufwerksystem derart ausgelegt ist, dass die Wechselwirkung zwischen Kopf und Speicherband innerhalb des Gehäuses oder sehr nahe an diesem stattfinden soll.
Ungeachtet der Anzahl von Bandspulenanordnungen, die von der Art der verwendeten Datenspeicherbandkassette abhängt, umfasst die Bandspulen­ anordnung selbst im wesentlichen drei Basiskomponenten, nämlich einen oberen Flansch, einen unteren Flansch und einen Nabenkörper. Der Naben­ körper bildet eine äußere Bandaufwickelfläche, um die das Speicherband aufgewickelt ist. Die Flansche sind an gegenüberliegenden Enden der Nabe angeordnet und etwa um die Breite des Speicherbandes voneinander beab­ standet. Schließlich weist die Bandspulenanordnung Antriebszähne auf, die mit entsprechenden Zähnen eines Antriebselements in Eingriff sind, um die Bandspulenanordnung nach dem Einsetzen in ein Bandlaufwerk zu drehen.
Nach der Endmontage fluchtet die Bandspulenanordnung im wesentlichen mit einer durch das Gehäuse ausgebildeten, kreisförmigen Bandspulenöff­ nung, die normalerweise in dem Bodenabschnitt angeordnet ist. Diese Bandspulenöffnung ist derart dimensioniert, dass eine Wechselwirkung zwi­ schen dem Bandantriebselement und den der Bandspulenanordnung zuge­ ordneten Antriebszähnen stattfinden kann. Wenn sich die Datenspeicher­ bandkassette nicht im Gebrauch befindet, ist die Bandspulenanordnung normalerweise "verriegelt" oder auf andere Weise an einem unerwünschten Drehen gehindert. Zu diesem Zweck ist eine Verriegelungsanordnung für jede Bandspulenanordnung vorgesehen. Die Verriegelungsanordnung kann eine Vielzahl von Formen annehmen, wie beispielsweise mehrere Verriege­ lungskörper, die wahlweise mit einem Außenumfang der Bandspulenanord­ nung in Eingriff sind. Eine gängigere, preiswertere Ausführung umfasst einen einzelnen Verriegelungskörper und eine Feder, die innerhalb einer Mittelbohrung der Bandspulenanordnung angeordnet ist. Der Verriegelungs­ körper ist gleitbar mit einem durch das Gehäusedeckelelement ausgebilde­ ten, gegenüber der Bandspulenöffnung angeordneten Vorsprung oder Stützelement angeordnet. Ferner drückt die Feder den Verriegelungskörper in den Eingriff mit der Bandspulenanordnung, so dass der Verriegelungskör­ per die Bandspulenanordnung über das Stützelement starr mit dem Deckelelement verbindet. Beispielsweise kann der Verriegelungskörper eine gezahnte Oberfläche aufweisen, die mit inneren Verriegelungszähnen in Ein­ griff kommt, die durch die Bandspulenanordnung ausgebildet sind. In dieser Verriegelungsstellung ist dann die Bandspulenanordnung "verriegelt" an dem Gehäusedeckelelement gehalten und kann sich somit nicht drehen.
Es stellte sich heraus, dass die zuvor beschriebene Verriegelungsanordnung eine Drehung der Bandspule sehr effektiv verhindert, wenn sich die Daten­ speicherbandkassette nicht im Gebrauch befindet. Allerdings richtet die Ver­ riegelungsanordnung im wesentlichen nur die Bandspulenanordnung relativ zur Mittelachse der Bandspulenöffnung aus. Es ist somit unausweichlich, das Herstellungstoleranzen in Verbindung mit unterschiedlichen Antriebskompo­ nenten eine laterale Bewegung oder ein Anheben der Bandspulenanordnung innerhalb des Gehäuses erlauben. Dieses Problem wird noch größer, wenn die Kassette aus einer horizontalen Position herausbewegt wird. Beispiels­ weise ist es bei der Handhabung und/oder der Lagerung der Kassette nor­ malerweise erforderlich, die Kassette auf ihre Seite zu drehen (d. h. vertikal auszurichten). Bei dieser Bewegung, oder wenn die Kassette über einen längeren Zeitraum vertikal positioniert ist, kann sich die Bandspulenanord­ nung innerhalb des Gehäuses lateral bewegen oder anheben, so dass die Bandspulenanordnung nicht länger mit der Bandspulenöffnung fluchtet. Im Fall eines relativ starken lateralen Anhebens können Probleme dahingehend entstehen, das Bandspulenelement während des sich anschließenden Ge­ brauchs mit den Antriebszähnen der Bandspulenanordnung in Eingriff zu bringen.
Bei neueren Datenspeicherbandkassettenkonstruktionen wurde versucht, das zuvor genannte Zentrierproblem durch Ausbildung einer geneigten Kante an dem Gehäusebodenelement an der Bandspulenöffnung zu lösen. Dabei umfasst der untere Flansch zusammen mit der Bandspulenordnung einen abgewinkelten Vorsprung, der die geneigte Kante in der Verriege­ lungsstellung berührt, wodurch theoretisch die Bandspulenanordnung relativ zu der Bandspulenöffnung zentriert wird. Jedoch ist die zulässige Federkraft, die durch die Feder der Verriegelungsanordnung erzeugt wird, durch Pro­ duktspezifikationen begrenzt. Deshalb gleitet der abgewinkelte Vorsprung zusammen mit dem unteren Flansch leicht entlang der geneigten Kante. Daher wird sich die Bandspulenanordnung weiterhin quer oder lateral bewe­ gen bzw. anheben, wenn die Kassette vertikal ausgerichtet ist.
Datenspeicherbandkassetten sind wichtige Hilfsmittel, die zum Speichern großer Informationsmengen verwendet werden. Mit der allgemeinen Weiter­ entwicklung der Kassette und der Antriebskomponenten werden Ausrich­ tungsabweichungen, wie beispielsweise die Ausrichtung der Bandspulenan­ ordnung relativ zu der Bandspulenöffnung in dem Gehäuse, immer weniger tolerierbar.
Es daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Datenspeicherband­ kassette zu schaffen, bei der eine transversale Bewegung der Bandspulen­ anordnung in der Verriegelungsstellung verhindert wird.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird mit der Erfindung eine Speicherbandkas­ sette gemäß Anspruch 1 vorgeschlagen; verschiedene Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Datenspeicherbandkassette mit einem Gehäuse, einer Bandspulenanordnung, einer Verriegelungsanord­ nung, einer Zentriervorrichtung und einem Speicherband. Das Gehäuse umfasst ein Bodenelement und ein Deckelelement, die zusammen einen Raum definieren. Das Bodenelement bildet eine Bandspulenöffnung aus. Die Bandspulenanordnung umfasst eine Nabe, gegenüberliegende obere und untere Flansche und Antriebszähne. Die Nabe definiert eine Bandaufwickel­ fläche. Die einander gegenüberliegenden oberen und unteren Flansche er­ strecken sich radial von den jeweiligen gegenüberliegenden Enden der Nabe. Die Antriebszähne erstrecken sich axial relativ zu der Nabe und die­ nen dazu, mit einem Antriebselement in Eingriff zu kommen. Die Bandspu­ lenanordnung ist drehbar innerhalb des Gehäuses gehalten, so dass die An­ triebszähne durch die Bandspulenöffnung zugänglich sind. Die Verriege­ lungsanordnung umfasst eine Feder, die einen Verriegelungskörper in eine Verriegelungsstellung vorspannt, in welcher der Verriegelungskörper eine Drehung der Bandspulenanordnung verhindert. Die Zentriervorrichtung hält die Bandspulenanordnung in der Verriegelungsstellung in einer zentrierten Position relativ zu der Bandspulenöffnung. Dazu umfasst die Zentriervor­ richtung eine rippenförmige Erhebung und eine entsprechende Nut. Die rip­ penförmige Erhebung ist entweder am unteren Flansch und am Bodenele­ ment ausgebildet, wohingegen die Nut entsprechend am Bodenelement oder am unteren Flansch ausgebildet ist. Diesbezüglich kann die Nut wahlweise die rippenförmige Erhebung aufnehmen, wodurch die Bandspulenanordnung in der zentrierten Position gehalten wird. Schließlich ist das Speicherband um die Bandaufwickelfläche gewickelt. In einer bevorzugten Ausführungs­ form ist die rippenförmige Erhebung am unteren Flansch und die Nut am Bodenelement ausgebildet. Alternativ ist die rippenförmige Erhebung am Bodenelement und die Nut am unteren Flansch ausgebildet. Die Zentrier­ vorrichtung verhindert, dass sich die Bandspulenanordnung lateral relativ zu der Bandspulenöffnung anhebt, wenn die Datenspeicherbandkassette verti­ kal ausgerichtet ist.
Ein weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung bezieht sich auf eine Band­ spulenanordnung für eine Datenspeicherbandkassette. Die Bandspulenan­ ordnung umfasst eine Nabe, Antriebszähne, Verriegelungszähne, einen oberen Flansch und einen unteren Flansch. Die Nabe definiert eine Band­ aufwickelfläche, ein oberes Ende und ein unteres Ende. Die Antriebszähne sind am unteren Ende der Nabe angeordnet. Der obere Flansch erstreckt sich radial von dem oberen Ende der Nabe. Der untere Flansch erstreckt sich hingegen radial von dem unteren Ende der Nabe. Somit definiert der untere Flansch eine Außenfläche und eine Innenfläche und bildet ein Zen­ triermittel. Das Zentriermittel ist radial von den Antriebszähnen und den Verriegelungszähnen beabstandet. In einer bevorzugten Ausführungsform handelt es sich bei dem Zentriermittel um eine rippenförmige Erhebung. In einer alternativen Ausführungsform ist das Zentriermittel eine Nut.
Noch ein weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Halten einer Bandspulenanordnung in einer mittleren Posi­ tion relativ zu einer Bandspulenöffnung in einem Gehäuse einer Daten­ speicherbandkassette. Dieses Verfahren umfasst das Versehen der Band­ spulenanordnung mit einem ersten Zentriermittel. Ferner umfasst das Ge­ häuse ein zweites Zentriermittel. Das zweite Zentriermittel ist im Inneren des Gehäuses ausgebildet und von der Bandspulenöffnung beabstandet. Dabei ist eines der ersten und zweiten Zentriermittel eine rippenförmige Er­ hebung und das andere Zentriermittel eine entsprechende Nut. Die Band­ spulenanordnung ist in Richtung einer Verriegelungsstellung vorgespannt, in der das erste Zentriermittel mit dem zweiten Zentriermittel in Eingriff ist. Bei diesem Verfahren verhindert das Zentriermittel bei einer Bewegung der Datenspeicherbandkassette aus einer horizontalen Ausrichtung heraus, dass sich die Bandspulenanordnung in der Verriegelungsstellung relativ zur Band­ spulenöffnung bewegt.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand mehrerer Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung beschrieben. Hierbei ist:
Fig. 1 eine perspektivische Explosionsansicht einer Datenspeicherband­ kassette gemäß der vorliegenden Erfindung,
Fig. 2A eine perspektivische Ansicht eines unteren Flanschbereiches einer Bandspulenanordnung gemäß der ersten Ausführungsform der vor­ liegenden Erfindung,
Fig. 2B eine perspektivische Ansicht eines unteren Bereiches gemäß einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung,
Fig. 3A eine Querschnittansicht einer ersten Ausführungsform einer Daten­ speicherbandkassette, welche die in den Fig. 3A und 3B gezeigten Komponenten in einer Verriegelungsstellung zeigt,
Fig. 3B eine Querschnittsansicht der Datenspeicherbandkassette der Fig. 3A in einer Verriegelungsstellung,
Fig. 4A eine perspektivische Ansicht eines unteren Flanschbereiches der Bandspulenanordnung gemäß einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung,
Fig. 4B eine perspektivische Ansicht eines Bodenelements gemäß der zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung,
Fig. 5A eine Querschnittsansicht einer zweiten Ausführungsform einer Datenspeicherbandkassette mit den in den Fig. 4A und 4B ge­ zeigten Komponenten in einer Verriegelungsstellung und
Fig. 5B eine Querschnittsansicht der Datenspeicherbandkassette der Fig. 5A in einer Verriegelungsstellung.
Eine bevorzugte Ausführungsform einer Datenspeicherbandkassette 10 ist in Fig. 1 gezeigt. Allgemein gesagt umfasst die Datenspeicherbandkassette 10 ein Gehäuse 12, wenigstens eine Bandspulenanordnung 14, ein Speicher­ band 16 und eine Verriegelungsanordnung 18. Die Bandspulenanordnung 14 ist drehbar innerhalb des Gehäuses 12 angeordnet. Das Speicherband 16 ist wiederum um einen Bereich der Bandspulenanordnung 14 gewickelt und umfasst ein freies Ende 20, das an einem Stift 22 befestigt ist. Schließlich ist die Verriegelungsanordnung 18 mittig innerhalb eines Bereichs der Band­ spulenanordnung 14 positioniert und mit einem Bereich (nicht gezeigt) des Gehäuses 12 verbunden.
Das Gehäuse 12 ist gemäß eines in der Industrie verwendeten Lauf­ werknormformats dimensioniert und ist vorzugsweise quadratisch ausgebil­ det. Alternativ sind auch andere Formen, wie beispielsweise rechteckig, möglich. Das Gehäuse 12 ist durch einen ersten Gehäuseabschnitt 24 und einen zweiten Gehäuseabschnitt 26 definiert. In einer bevorzugten Ausfüh­ rungsform umfasst der erste Gehäuseabschnitt 24 ein Deckelelement, wo­ hingegen der zweite Gehäuseabschnitt 26 als ein Bodenelement dient. Es sollte klar sein, dass dieser Beschreibung richtungsabhängige Bezeichnun­ gen, wie beispielsweise "Deckel", "Boden", "obere", "untere", "oben", "unten" etc. nur zu Darstellungszwecken verwendet werden und in keiner Weise einschränkend sind.
Die ersten und zweiten Gehäuseabschnitte 24, 26 sind derart aufgebaut, dass sie wiederholt miteinander gepaart werden können, um einen Raum 28 (allgemein in Fig. 1 gezeigt) zu definieren, in dem weitere Komponenten der Datenspeicherbandkassette 10 untergebracht sind. Beispielsweise bildet das Gehäuse 12 ein Ausgangsfenster 30, das in Verbindung mit einer Stift­ sicherungsvorrichtung 32 den Stift 22 hält und als eine Öffnung für das Speicherband 16 dient, um dieses aus dem Raum 28 zu führen. Nach Öffnen eines Türmechanismus 33 kann das Speicherband 16 zu einem Bandlauf­ werk (nicht gezeigt) geführt werden, wenn der Stift 22 von dem Ausgangs­ fenster 30 entfernt ist. Umgekehrt ist das Ausgangsfenster geschlossen, wenn der Stift 22 an der Stiftsicherungsvorrichtung 32 befestigt und der Türmechanismus 33 geschlossen ist.
Zusätzlich zu dem Ausgangsfenster 30 bildet der zweite Gehäuseabschnitt 26 weiterhin eine Bandspulenöffnung 34 und ein Zentriermittel 36 (allgemein in Fig. 1 gezeigt). Die Bandspulenöffnung 34 schafft einen Zu­ gang zu dem Raum 28, und genauer gesagt, zur Bandspulenanordnung 14 für ein Antriebselement eines Bandlaufwerkes (nicht gezeigt). Das Zen­ triermittel 36 ist im folgenden genauer in Bezug auf einen entsprechenden Bereich der Bandspulenanordnung 14 beschrieben. Allgemein gesagt hält das Zentriermittel 36 jedoch die Bandspulenanordnung 14 in einer zentrier­ ten Position relativ zur Bandspulenöffnung 34.
Der erste Gehäuseabschnitt 24 umfasst ein sich von seiner Innenfläche er­ streckendes Verbindungselement (nicht gezeigt). Das Verbindungselement ist gegenüber der Bandspulenöffnung 34 angeordnet und dient zum Zurück­ halten eines Bereiches der Verriegelungsanordnung 18. Wie Fachleuten be­ kannt ist, ist das Verbindungselement in einer bevorzugten Ausführungs­ form als ein Stützelement ausgebildet, das einen Bereich der Verriegelungs­ anordnung 18 gleitend hält. Alternativ kann das Verbindungselement auch andere bekannte Formen aufweisen, wie beispielsweise eine Reihe von Zäh­ nen.
Bei dem Stift 22 handelt es sich um eine bekannte Komponente, die nor­ malerweise hantelförmig ausgebildet ist. Der Stift 22 ist derart dimensio­ niert, dass er wahlweise mit der Stiftsicherungsvorrichtung 32 sowie mit einem automatischen Aufwickelapparat eines Bandlaufwerkes (nicht gezeigt) in Eingriff gebracht werden kann. Alternativ kann es sich bei dem Stift 22 um einen Führungsblock handeln, wie es im Stand der Technik bekannt ist. Ferner kann auf den Stift 22, abhängig von einem gewünschten Aufbau der Datenspeicherbandkassette 10, verzichtet werden, wie es beispielsweise bei einem zweispuligen Aufbau der Fall ist.
Die Bandspulenanordnung 14 ist im folgenden genauer beschrieben und umfasst allgemein einen oberen Flansch 40, einen unteren Flansch 42 und einen Nabenkörper 44 (in Fig. 1 teilweise verdeckt). Das Speicherband 16 ist um eine Bandaufwickelfläche (nicht gezeigt) des Nabenkörpers 44 ge­ wickelt, der lateral von den Flanschen 40, 42 eingeschlossen ist. Ferner defi­ niert die Bandspulenanordnung 14 eine zentrale Öffnung 46 zur Aufnahme der Verriegelungsanordnung 18. Innerhalb der Nabe 44 sind Verriegelungs­ zähne 48 ausgebildet und derart dimensioniert, dass sie wahlweise mit einem entsprechenden Bereich der Verriegelungsanordnung 18 in Eingriff kommen, wie zuvor beschrieben. Weiterhin, obwohl nicht gezeigt, umfasst die Bandspulenanordnung Antriebszähne, die sich axial auswärts relativ zu einem unteren Flansch 42 erstrecken und mit einem Bandantriebselement (nicht gezeigt) in Eingriff gebracht werden können. Nach der Endmontage fluchtet die zentrale Öffnung 46 axial mit der Bandspulenöffnung 34 in dem Gehäuse 12.
Bei dem Speicherband 16 handelt es sich vorzugsweise um ein bereits be­ kannte Magnetband. Beispielsweise kann das Speicherband 16 ein ausge­ wogenes, auf Polyethylennaphthalat (PEN) basierendes Material aufweisen, das auf einer Seite mit einer Schicht aus einem magnetischen Material be­ schichtet ist, das fein innerhalb eines geeigneten Bindersystems verteilt ist, und auf der anderen Seite mit einem leitenden Material beschichtet ist, das fein innerhalb eines geeigneten Bindersystems verteilt ist. Akzeptierbare Magnetbänder sind beispielsweise von Imation Corporation, Oakdale, Minnesota, erhältlich.
Die Verriegelungsanordnung 18 ist aus dem Stand der Technik bekannt und umfasst vorzugsweise eine Feder 50 und einen Verriegelungskörper 52. Bei der Feder 50 handelt es sich vorzugsweise um eine Schraubenfeder, die den Verriegelungskörper 52 innerhalb der zentralen Öffnung 46 der Bandspulen­ anordnung vorspannt. Dazu umfasst der Verriegelungskörper 52 vorzugs­ weise eine verzahnte Oberfläche 54, die mit einem entsprechenden Bereich der Bandspulenanordnung 14 in einer "verriegelten" Stellung in Eingriff ist.
Die Datenspeicherbandkassette 10 dient zum axialen Ausrichten und zum Halten der Bandspulenanordnung 14 relativ zur Bandspulenöffnung 34 mit Hilfe des Zentriermittels 36 und eines entsprechenden Bereichs der Band­ spulenanordnung 14. Eine bevorzugte Technik zur Erzeugung dieser Wech­ selwirkung ist in den Fig. 2A und 2B gezeigt. Fig. 2A zeigt eine Unteran­ sicht einer bevorzugten Ausführungsform der Bandspulenanordnung 14 mit dem unteren Flansch 42. Der Nabenkörper 44 ist in Fig. 2A verdeckt und der obere Flansch 40 ist in Fig. 2A zur besseren Darstellung weggelassen. Fig. 2B zeigt eine bevorzugte Ausführungsform des Bodenelements 26 mit dem Zentriermittel 36, die der in Fig. 2A gezeigten Bandspulenanordnung 14 entspricht.
Insbesondere unter Bezugnahme auf Fig. 2A umfasst die Bandspulenanord­ nung 14 den unteren Flansch 42, Antriebszähne 60, einen mittleren Bereich 62 und eine Zentriervorrichtung 64. Wie es aus dem Stand der Technik be­ kannt ist, erstrecken sich die Antriebszähne 60 auswärts in einer im wesent­ lichen axialen Richtung (relativ zu der Nabe 44 der Fig. 1) und sind derart aufgebaut, dass sie mit den entsprechenden Zähnen eines Bandlauf­ werkfutters (nicht gezeigt) in Eingriff gebracht werden können. Die An­ triebszähne 60 können auch andere Formen annehmen, als diejenige, die in Fig. 2A gezeigt sind, wobei sie jedoch normalerweise kreisförmig angeordnet sind. Beispielsweise müssen die Antriebszähne 60 nicht intermittierend von­ einander beabstandet sein (beispielsweise ein durchgehender Zahnring). Wie zuvor beschrieben, sind in einer bevorzugten Ausführungsform die An­ triebszähne 60 durch den unteren Flansch 42 ausgebildet, der wiederum an dem oberen Flansch 40 (Fig. 1) an der Nabe 44 (Fig. 1) befestigt ist. Andere Konstruktionen sind ebenfalls möglich. Beispielsweise kann die Nabe 44 die Antriebszähne 60 ausbilden, wobei der untere Flansch 42 einen Durchgang zum Zugriff auf die Antriebszähne 60 definiert. Alternativ kann der obere Flansch 40 die Antriebszähne 60 als Vorsprünge durch entsprechende Aus­ sparungen in dem unteren Flansch 42 ausbilden. Ungeachtet dessen ist in einer bevorzugten Ausführungsform eine Außenkante 66 der Antriebszähne 60 aus Gründen geneigt, die im folgenden beschrieben sind.
Der mittlere Bereich 62 ist vorzugsweise innerhalb eines Innendurchmessers der Antriebszähne 60 definiert und nimmt vorteilhaft ein magnetisches Teil (nicht gezeigt) auf. Wie es im Stand der Technik bekannt ist, vereinfacht das magnetische Teil den Eingriff zwischen der Bandspulenanordnung und einem Bandlaufwerkfutter während des Gebrauchs. Ferner ist eine Mittel­ bohrung 68 innerhalb des mittleren Bereichs 62 ausgebildet. Durch die Bohrung 68 kann das Bandlaufwerkfutter (nicht gezeigt) aus dem Eingriff mit der Verriegelungsanordnung 18 (Fig. 1) kommen.
Schließlich handelt es sich bei der Zentriervorrichtung 64 der in Fig. 2A ge­ zeigten bevorzugten Ausführungsform um eine kontinuierlich ausgebildete Nut 70. Die Nut 70 bildet einen Kreis und erstreckt sich von einer Außen­ fläche 62 des unteren Flansches 42 axial einwärts. Die Nut 70 definiert einen Durchmesser, der größer als ein durch die Antriebszähne 60 definier­ ter Außendurchmesser ist. Somit ist die Nut 70 radial von den Antriebszäh­ nen 60 beabstandet bzw. ist außerhalb von diesen angeordnet.
Unter Bezugnahme auf Fig. 2B handelt es sich bei dem Zentriermittel 36, das mit dem Bodenelement 26 verbunden ist, um eine rippenförmige Erhe­ bung 80, die hinsichtlich der Größe und Form der durch den unteren Flansch 42 gebildeten Nut 70 zugeordnet ist. Genauer gesagt erstreckt sich die rip­ penförmige Erhebung 80 bei der in Fig. 2B gezeigten bevorzugten Ausfüh­ rungsform axial von einer Innenfläche 82 des Bodenelements 26 und bildet einen kontinuierlichen Kreis mit einem Durchmesser, der einem Durchmes­ ser der Nut 70 zugeordnet ist. Beispielsweise definieren in einer bevorzug­ ten Ausführungsform die rippenförmige Erhebung 80 und die Nut 70 im wesentlichen identische Innendurchmesser. Der durch die rippenförmige Erhebung 80 definierte Kreis fluchtet koaxial mit einem Mittelpunkt der Bandspulenöffnung 34. Ferner weist der durch die rippenförmige Erhebung 80 definierte Kreis einen Durchmesser auf, der größer als ein Durchmesser der Bandspulenöffnung 34 an der Innenfläche 82 ist. Genauer gesagt ist die rippenförmige Erhebung 80 radial von der Bandspulenöffnung 34 beabstan­ det und ist außerhalb von dieser angeordnet. In einer bevorzugten Ausfüh­ rungsform umfasst die rippenförmige Erhebung 80 eine Innenwand 84 und eine Außenwand 86. Die inneren und äußeren Wände 84, 86 können sich axial relativ zu der Bandspulenöffnung 34 erstrecken (d. h. senkrecht zu einer Ebene der Innenfläche 82) oder sie können andere aufeinander abge­ stimmte Formen aufweisen, wie beispielsweise dreieckig, rund etc.
Die Fig. 3A und 3B zeigen die Wechselwirkung zwischen der Nut 70 und der rippenförmigen Erhebung 80 nach der Endmontage der Datenspeicher­ bandkassette 10. Genauer gesagt zeigt Fig. 3A die Datenspeicherbandkas­ sette 10 in einer "entriegelten" Stellung, wobei die Bandspulenanordnung 14 mit einem Bandlaufwerkfutter (nicht gezeigt) in Eingriff ist. Umgekehrt zeigt Fig. 3B die Datenspeicherbandkassette 10 in einer "verriegelten" Stellung, als wäre die Datenspeicherbandkassette 10 nicht im Gebrauch.
Die Fig. 3A und 3B zeigen genauer eine bevorzugte Ausführungsform der Bandspulenanordnung 14. Erneut umfasst die Bandspulenanordnung den oberen Flansch 40, den unteren Flansch 42, die Nabe 44, die Verriegelungs­ zähne 48, die Antriebszähne 60 und die Nut 70. Der untere Flansch 42 bil­ det sowohl die Verriegelungszähne 48 als auch die Antriebszähne 60, wobei sich die Verriegelungszähne 48 axial einwärts relativ zu einem unteren Ende 87 der Nabe 44 erstrecken und sich die Antriebszähne 60 axial auswärts relativ zum unteren Ende 87 der Nabe 44 erstrecken. Weiterhin bildet der obere Flansch 40 mehrere Ösenelemente 88 (von denen eines in den Fig. 3A und 3B gezeigt ist), wohingegen der untere Flansch 42 mehrere den Ösenelementen 88 zugeordnete Beine 90 aufweist (von denen eines in den Fig. 3A und 3B gezeigt ist). Die unteren und oberen Flansche 40, 42 sind derart zusammengebaut, dass die Ösenelemente 88 mit den entsprechen­ den Beinen 90 innerhalb der Nabe 44 in Eingriff sind. Alternativ können viele andere Konstruktions-/Anordnungstechniken für die Bandspulenanordnung 14 verwendet werden, die im Stand der Technik bereits bekannt sind. Die Nut 70 definiert dabei einen Durchmesser, der größer als ein Außendurch­ messer sowohl der Verriegelungszähne 48 als auch der Antriebszähne 60 ist, so dass die Nut 70 radial von den Verriegelungszähnen 48 und den An­ triebszähnen 60 beabstandet ist.
Insbesondere unter Bezugnahme auf die in Fig. 3A gezeigte entriegelte Stellung ist die Verriegelungsanordnung 18, und insbesondere der Verrie­ gelungskörper 52, gleitbar an einem Stützelement 90 befestigt, dass durch das Deckelelement 24 des Gehäuses 12 ausgebildet ist. Der Verriegelungs­ körper 52 ist ferner koaxial innerhalb der zentralen Öffnung 46 der Band­ spulenanordnung 14 angeordnet. Schließlich bildet das Bodenelement 26 in einer bevorzugten Ausführungsform, die am besten in Fig. 3A gezeigt ist, eine geneigte Oberfläche 92 an der Bandspulenöffnung 34. In der entrie­ gelten Stellung ist die Vorspannung der Feder 50 gegen den Verriegelungs­ körper 52 überwunden (durch den Eingriff eines Bandlaufwerkspannfutters (nicht gezeigt)). Somit ist die gezahnte Oberfläche 54 des Verriegelungs­ körpers 52 nicht mehr im Eingriff mit den Verriegelungszähnen 48 der Bandspulenanordnung 14 und die rippenförmige Erhebung 80 nicht mehr im Eingriff mit der Nut 70. In der entriegelten Stellung kann die Bandspulenan­ ordnung 14 frei drehend mittels des Bandlaufwerkfutters angetrieben wer­ den.
Umgekehrt drückt unter Bezugnahme auf Fig. 3B die Feder 50 den Verrie­ gelungskörper 52 gegen die Bandspulenanordnung 14, so dass der untere Flansch 42 abwärts (relativ zu der Ausrichtung der Fig. 3B) in Richtung des Bodenelements 26 gezwungen wird. Wenn die Bandspulenanordnung 14 aus der entriegelten Stellung der Fig. 3A in die verriegelte Stellung der Fig. 3B bewegt wird, berührt die geneigte Außenkante 66 der Antriebszähne 60 die geneigte Oberfläche 92, die durch das Bodenelement 26 ausgebildet ist, wodurch die Bandspulenanordnung 14 in eine koaxial mit der Bandspulen­ öffnung 34 fluchtende Position bewegt wird. Weiterhin greift die Nut 70 in die rippenförmige Erhebung 80, wobei die Nut 70 derart aufgebaut ist, dass sie wenigstens teilweise zumindest eine der Innen- und Außenwände 84, 86 berührt (am besten in Fig. 3A gezeigt), die durch die rippenförmige Erhe­ bung 80 definiert sind. Beispielsweise berührt die Innenwand 84 in der in Fig. 3B gezeigten bevorzugten Ausführungsform eine Wand, welche die Nut 70 definiert, wobei ein geringfügiger Zwischenraum zwischen der Außen­ wand 86 und einer gegenüberliegenden Wand, welche die Nut 70 definiert, erzeugt wird, wodurch ein anschließendes aus dem Eingriff bringen der Komponenten 70, 80 vereinfacht wird. Bei diesem Aufbau verhindert die Wechselwirkung zwischen der rippenförmigen Erhebung 80 und der Nut 70, das sich die Bandspulenanordnung 14 lateral relativ zu der Bandspulenöff­ nung 34 verschieben kann, sollte die Datenspeicherbandkassette 10 aus der in Fig. 3B dargestellten horizontalen Ausrichtung bewegt oder gedreht wer­ den. Wiederum, wie es am besten in den Fig. 3A und 3B gezeigt ist, defi­ nieren die Nut 70 und die rippenförmige Erhebung 80 identische Durchmes­ ser, die größer als ein durch die Bandspulenöffnung 34 an der Innenfläche 82 des Bodenelements 26 definierter Durchmesser sind.
Eine alternative Ausführungsform der Bandspulenanordnung 100 des Bodenelements 102 ist entsprechend in den Fig. 4A und 4B dargestellt. Erneut ist zu Darstellungszwecken ein Bereich der Bandspulenanordnung 100 nicht dargestellt. Die Bandspulenanordnung 100 ähnelt sehr der Band­ spulenanordnung 14 (Fig. 2A), die zuvor beschrieben wurde, wobei gleiche Bauteile mit gleichen Bezugsziffern gekennzeichnet sind. Die Bandspulenan­ ordnung 100 umfasst einen unteren Flansch 104, die Antriebszähne 60, den mittleren Bereich 62 und eine Zentriervorrichtung 106. In der Ausführungs­ form der Fig. 4A ist die Zentriervorrichtung 106 als eine kontinuierliche, kreisförmige rippenförmige Erhebung 108 ausgebildet. Umgekehrt umfasst das Bodenelement 102 ein entsprechendes Zentriermittel 110 in Form einer Nut 112. Bei der Nut 112 handelt es sich um eine Einwärtsvertiefung relativ zu einer Innenfläche 114 des Bodenelements 102 und definiert einen Durchmesser, der größer als ein Durchmesser der Bandspulenöffnung 34 ist.
Eine alternative Ausführungsform der Datenspeicherbandkassette 120, welche die Bandspulenanordnung 100 an dem Bodenelement 102 umfasst, ist in den Fig. 5A und 5B dargestellt. Die Datenspeicherbandkassette 120 ähnelt sehr der Datenspeicherbandkassette 10, die zuvor beschrieben wurde, und ist in Fig. 5A in einer entriegelten und in Fig. 5B in einer verrie­ gelten Stellung gezeigt. Fig. 5A zeigt eine Querschnittsansicht der rippen­ förmigen Erhebung 108, die durch eine axiale Innenwand 122 und eine axiale Außenwand 124 definiert ist. Die Nut 112 nimmt sowohl die axiale Innenwand 122 als auch die axiale Außenwand 124 auf und berührt diese. Ferner definieren die rippenförmige Erhebung 108 und die Nut 112 einen Durchmesser, der größer als die Bandspulenöffnung 34 an der Innenfläche 114 des Bodenelements 102 ist, wodurch die rippenförmige Erhebung 108 und die Nut 112 radial von der Bandspulenöffnung 34 beabstandet sind. Entlang der gleichen Linien ist die rippenförmige Erhebung 108 radial von den Antriebszähnen 60 und, den Verriegelungszähnen 48 beabstandet, die durch die Bandspulenanordnung 100 ausgebildet sind.
Wenn die Bandspulenanordnung aus der entriegelten Stellung (Fig. 5A) in die verriegelte Stellung (Fig. 5B) mit Hilfe der Verriegelungsanordnung 18 bewegt wird, berührt die Kante 66 der Antriebszähne 60 die geneigte Fläche 92 des Bodenelements 102, wodurch die Bandspulenanordnung 100 axial mit der Bandspulenöffnung 34 fluchtet. Weiterhin greift die rippenförmige Erhebung 108 in die Nut 112 ein. Somit stützt die Nut 112 die rippenförmige Erhebung 108 entlang wenigstens einer der axialen Innen- und Außenwände 122, 124, so dass sich der untere Flansch 104 und somit die Bandspulenan­ ordnung 100 nicht lateral relativ zur Bandspulenöffnung 34 bewegen oder anheben können, wenn die Datenspeicherbandkassette 120 aus der in den Fig. 5A und 5B gezeigten horizontalen Ausrichtung bewegt oder gedreht wird. Beispielsweise berührt die Außenwand 124 in einer bevorzugten Aus­ führungsform eine Außenwand, welche die Nut 112 definiert, wobei ein klei­ ner Zwischenraum zwischen der Innenwand 122 und einer gegenüberlie­ genden Wand, welche die Nut 112 definiert, gebildet wird. Alternativ kann die Nut 112 derart ausgebildet sein, dass sie beide der Wände 122, 124 be­ rührt.
Die Datenspeicherbandkassette und die Bandspulenanordnung der vorlie­ genden Erfindung schaffen eine merkliche Verbesserung gegenüber bisheri­ gen Konstruktionen. Insbesondere das Gehäuse und die wenigstens eine Bandspulenanordnung umfassen Zentriermittel in Form einer rippenförmi­ gen Erhebung und einer Aufnahmenut. Die Zentriermittel sind relativ zu einer Bandspulenöffnung, die in dem Bodenbereich des Gehäuses ausgebil­ det ist, aufgebaut und positioniert, wodurch verhindert wird, dass sich die Bandspulenanordnung während Handhabungs- und/oder Lagervorgängen lateral verschiebt. In einer Ausführungsform ist die rippenförmige Erhebung durch das Gehäuse und die Nut durch den unteren Flansch der Bandspulen­ anordnung ausgebildet. In einer alternativen Ausführungsform bildet der untere Flansch die rippenförmige Erhebung, wohingegen die Nut durch das Gehäuse ausgebildet ist.
Obwohl die vorliegende Erfindung hinsichtlich bevorzugter Ausführungsfor­ men beschrieben wurde, sollte Fachleuten klar sein, dass Änderungen in Form und Detail durchgeführt werden können, ohne den Schutzbereich der vorliegenden Erfindung zu verlassen. Beispielsweise wurde die Daten­ speicherbandkassette in Bezug auf einen Aufbau mit nur einer Spule be­ schrieben. Alternativ können die beschriebenen Ausführungsformen auch in einer Datenspeicherbandkassette mit zwei Spulen verwendet werden.

Claims (4)

1. Datenspeicherbandkassette (10, 120) mit
einem Gehäuse (12) mit einem Bodenelement (26) und einem Deckelelement (24), die zusammengesetzt einen Raum (28) defi­ nieren, wobei das Bodenelement (26) eine Bandspulenöffnung (34) aufweist,
einer Bandspulenanordnung (14, 100) die aufweist
eine Nabe (44), die eine Bandaufwickelfläche definiert,
gegenüberliegende obere (40) und untere (42, 104) Flansche, die sich jeweils radial von den gegenüberliegenden Enden der Nabe (44) erstrecken,
Antriebszähne (60), die sich axial relativ zu der Nabe er­ strecken, wobei die Bandspulenanordnung innerhalb des Ge­ häuses angeordnet ist, so dass durch die Bandspulenöffnung auf die Antriebszähne zugegriffen werden kann,
einer Verriegelungsanordnung (18) mit einer Feder (50), die einen Verriegelungskörper (52) in eine verriegelte Stellung vorspannt, in welcher der Verriegelungskörper eine Drehung der Bandspulenan­ ordnung verhindert,
einer Zentriervorrichtung (36, 64, 106, 110) zum Halten der Band­ spulenanordnung in einer zentrierten Position relativ zur Bandspu­ lenöffnung in der verriegelten Stellung, wobei die Zentriervorrich­ tung aufweist
eine rippenförmige Erhebung (80, 108), die entweder durch den unteren Flansch oder durch das Bodenelement ausgebildet ist,
eine Nut (70, 112), die wahlweise die rippenförmige Erhebung aufnimmt, wobei die Nut entweder durch das Bodenelement oder den unteren Flansch ausgebildet ist, und
einem Speicherband (16), das um die Bandaufwickelfläche der Nabe gewickelt ist.
2. Datenspeicherbandkassette (10, 120) nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, dass die Zentriervorrichtung (36, 63, 106, 110) in der verriegelten Stellung eine laterale Verschiebung der Bandspulenanord­ nung (14) relativ zum Gehäuse (12) verhindert, wenn die Datenspei­ cherbandkassette vertikal ausgerichtet ist.
3. Datenspeicherbandkassette (10, 120) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die rippenförmige Erhebung (80, 108) und die Nut (70, 112) derart aufgebaut sind, dass die rippenförmige Erhebung und die Nut in der verriegelten Stellung koaxial zu einer Mitte der Bandspulenöffnung (34) angeordnet sind.
4. Datenspeicherbandkassette (10, 120) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bandspulenöffnung (34) einen Durchmesser aufweist und dass weiterhin sowohl die Nut (70, 112) als auch die rippenförmige Erhebung (80, 108) einen Durch­ messer definieren, der größer als ein Durchmesser der Bandspulenöff­ nung ist.
DE10220530A 2001-05-09 2002-05-08 Datenspeicherbandkassette mit einem Bandspulenanordnungs-Zentriermittel Withdrawn DE10220530A1 (de)

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