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betreffend ein
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"Verfahren und Meßgerät zum Messen und Verarbeiten von Kenngrößen
der Umgebungsatmosphäre, insbesondere unter Tage"
Die Erfindung
betrifft ein Verfahren zum J«lessen und Verarbeiten von Kenngrößen der Urngebungsatrnosphäre,
insbesondere unter Tage, bei dem mittels eines Meßgerätes die jeweilige Kenngröße
gemessen und angezeigt und danach gespeichert wird. Gegenstand der Erfindung ist
auch ein Fleßgerät zur Durchführung eines solchen Verfahrens mit einer internen
Stromquelle, einer Meßanordung, einer Betzätigungseinheit und einer Anzeigeeinheit.
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Das Messen und Verarbeiten von Kenngrößen der Wngebungsatrnosphäre
ist in vielen Anwendungsfällen notwendig, sei es um längerfristige Imformationen
über die Umgebungsatmosphäre zu gewinnen, sei es um kurzfristige Informationen zu
erhalten, die unmittelbar ausgewertet werden. Insbesondere bei gasbelasteten Umgebungsatmosphären
sind derartige Messungen in vielen Fällen für die Sicherheit der in solchen .Umgebungsatmosphären
tätigen Personen von entscheidender Bedeutung, um nämlich ggf Sicherungsmaßnahmen,
beispielsweise eine Entlüftung od. dgl. oder Rettungsmaßnahmen einleiten zu können.
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Insbesondere unter Tage sind derartti.ge Verfahren seit langem bekannt
und werden ständig praktiziert.
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Bei dem bekannten Verfahren, von dem die Erfindung aus-geht, erfolgt
die Speicherung der Meßwerte der jeweiligen Kenngröße auf schriftlichem Wege, die
Meßwerte der jeweiligen Kenngroße werden also in Auswertungsbogen od.
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dgl. eingetragen. Im Bergbau, also b.ei ti-mgebungsatmosphären unter
Tage werden die Meßwerte in -ein sogenanntes Wetterbuch eingetragen. Diese Eintragungen
erfolgen ortsabhängig, d. h. dn verschiedenen Orten unter Tage, so daß bei langfristig
immer wiederkehrenden Messungen auf urnfangreiche Vergleichswerte zurückgegriffen
werden kann.
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Eine Auswertung der Meßwerte der entsprechenden Kenngrößen der Umgebungsatmosphäre
erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt, beispielsweise über Vergleichstabellen od.
dgl.
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In vielen Fällen ist es so, daß die gemessenen und verarbeiteten Kenngrößen
der Umgebungsatmosphäre als solche keinen optimalen Informationsgehalt besitzen
da die Randbedingungen, unter denen die Messung stattfand, nicht oder nicht genau
bekannt sind. Arbeitsphysiologisch spielt es beispielsweise eine Rolle, ob eine
bestimmte Lufttemperatur bei einer hohen oder einer niedrigen Luftfeuchtigkeit gemessen
worden ist, eine bestimmte Gaskonzentration in der Umgebungsatmosphäre kann bei
unterschiedlichen sonstigen Bedingungen unterschiedlich gefährlich sein usw. Die
bisherigen Verfahren zum Messen und Verarbeiten von Kenngrößen der Umgebungsatmosphäre
liefern hier bedauerlicherweise noch keine ausreichend klaren und aussagekräftigen
Angabe, so daß es Aufgabe der Erfindung ist, ein Verfahren der in Rede stehenden
Art anzugeben, mit dem klare, aussagekräftige Angaben gewonnen und möglichst schnell
und effektiv verarbeitet werden können.
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Das erfindungsgemäße Verfahren, bei dem die zuvor aufgezeigte Aufgabe
gelöst ist, ist dadurch gekennzeichnet, daß nach dem Messen der Kenngröße der Meßwert
im Meßgerät - manuell ausgelöst oder automatisch - auf einen oder mehrere Parameter
normiert wird und der normierte, ggf. auch der absolute Meßwert, angezeigt und/oder
gespeichert werden. Der Begriff Normierung ist hier in einem relativ weiten Sinne
zu verstehen, soll also auch eine Kalibrierung von Meßwerten, eine Linearisierung
von Meßkurven umfassen. Wie im einzelnen normiert wird, hängt auch und insbesondere
von der jeweils gemessenen Kenngröße ab und davon, auf welchen bzw. welche Parameter
normiert wird. Beispielsweise ist unter Tage eine Normierung der gemessenen Lufttemperatur
auf den Luftdruck an der Erdöberfläche und auf eine bestimmte, vorgegebene Luftgeschwindigkeit
möglich, so daß eine aussagekräftige relative Arbeitstemperatur als normierter Meßwert
gewonnen wird, die unmittelbare Schlüsse auf die physische Belastung der jeweils
tätigen Personen zuläßt. Unter Umständen wird aber auch eine Normierung lediglich
eine Nullpunktskorrektu: ine Empfindlichkeitskorrektur für eine Meßanordnung od.
dgl. beinhalten. In jedem Fall kommt es darauf an, unmittelbar einen unter Berücksichtigung
der Randbedingungen
aussagekräftigen Meßwert einer Kenngröße der
Umgebungsatmosphäre zu gewinnen.
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Es gibt nun eine Vielzahl von Möglichkeiten, das erfindungsgemäße
Verfahren auszugestalten und weiterzubilden, was im folgenden nur beispielhaft erläutert
werden soll.
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Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß die. .Normierung von Meßwerten
einer Kenngröße, die ja nicht nur von untersc-hiedlichen Parametern in der Umgebungsatmosphäre
abhängig ist, sondern auc-h beispielsweise von der Ansprechkurve des entsprechenden
Meßgerätes abhängt, zumeist nicht lediglich durch rechnerische Berücksichtigung
einer Konstanten erfolgen kann. Zumeist ist es vielmehr notwendig, die Normierung
in Form einer Funktion durchzuführen, sei es in Form einer Funktion des Parameters
oder der Parameter, sei es in Form einer Funktion "Korrekturwert der Kenngröße in
Abhängigkeit vom Absolutwert der Kenngröße". Dementsprechend empfiehlt sich eine
Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens, bei dem die Normierung -ents-prec.hend
einer vorgebbaren Normierungsfunktion erfolgt.
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Nicht immer wird es möglich sein, eine Normierungsfunktion von vornherein
vorzugeben. Im Gegenteil, in den meisten Fällen wird man eine Normierungsfunktion
erst empirisch finden. In diesem Zusammenhang geht eine weitere Ausgestaltung des
erfindungsgemäßen Verf-ah-rens, der besondere Bedeutung zukommt, dahin, aus bestimmten,
vorab durchgeführten Eichmessungen einer Kenngröße eine Normierungsfunktion zu errechnen,
nachfolgend gemessene Meßwerte der Kenngröße gemäß der Normierungsfunktion umzurechnen
und dann die so normierten Meßwerte anzuzeigen und/oder zu speichern. Ist, wie das
häufig der Fall ist, eine Nullpunktskorrektur notwendig, so ist dieses Verfahren
zweckmäßigerweise so ausgestaltet, daß als Eichmessung eine Nullpunktskorrekturmessung
durchgeführt wird. Für die Errechnung komplizierterer Normierungsfunktionen, beispielsweise
bei einer sich mit dem Absolutwert der zu messenden Kenngröße ändernden Empfindlichkeit
des Meßgerätes, empfiehlt sich weiter eine Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens,
die
dadurch gekennzeichnet ist, daß als Eichmessung mindestens eine Zwischenwertkalibrierungsmessung
durchgeführt wird. Wird beispielsweise zusätzlich zu der Nullpunktskorrekturmessung
eine Zwischenwertkalibrierungsmessung durchgeführt, so läßt sich als Normierungsfunktion
eine Gerade errechnen mit einem der Nullpunktskorrektur entsprechenden Achsenabschnitt
und einer aus der Zwischenwertkalibrierungsmessung im Vergleich zur Nullpunktskorrekturmessung
ermittelten Steigung.
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In der Praxis lassen sich die zuvor erläuterten Eichmessungen beispielsweise
so durchführen, daß eine Messung in einer Umgebungsatmosphäre erfolgt, bei der die
relevante Kenngröße exakt Null ist. Der in dieser Umgebungsatmosphäre gemessene
Meßwert wird als Nullpunktskorrektur gespeichert und bei der Errechnung der Normierungsfunktion
berücksichtigt. Eine weitere Eichmessung bei einem sowohl hinsichtlich des tatsächlichen
Wertes als auch hinsichtlich des zu erwartenden Meßwertes bekannten Zustand der
Kenngröße als Zwischenwertkalibrierungsmessung führt zu einem weiteren Korrekturwert,
der gespeichert und zur Errechnung der Normierungsfunktion verwendet werden kann.
Auf Basis dieser beiden Meßwerte läßt sich eine Gerade als Normierungsfunktion errechnen.
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Diese Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens trägt der Tatsache
Rechnung daß es betriebsmäßig häufig beabsichtigt ist, bei dem tatsächlich vorliegenden
Wert "Null" einer Kenngröße gleichwohl einen von Null verschiedenen Meßwert vorzugeben,
damit unter Umständen. Fehler, Umterbrechungen, Baugruppenausfälle od. dgl. sicher
festgestellt werden können.
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Mit der erfindungsgemäß hier verwirklichten rein rechnerischen Korrektur
systematischer, meßtechnischer und anderer Fehler bei der Messung von Kenngrößen
ist der ganz erhebliche Vorteil verbunden, daß die früher notwendigen iterativen
Einstellungen - Korrektur der Nullpunktsverschiebung, Korrektur der Empfindlichkeit,
Nachkorrektur der Nullpunktsverschiebung, Nachkorrektur der Empfindlichkeit usw.
- überflüssig werden.
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Die zuvor erläuterte Normierung erfordert mitunter eine Messung, der
für diese Normierung notwendigen Parameter neben der Messung der eigentlichen Kenngröße.
Solche Messungen können gleichzeitig oder zeitlich hintereinander verlaufen.
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Zuvor ist schon angedeutet worden, daß jede Kenngröße eine unterschiedliche
Normierung erfordert,-manche Kenngrößen werden überhaupt keine Normierung erfordern,
da sie unmittelbar gemessen schon aussagekräftig genug sind. In jedem Fall sollten
also die Meßwerte jeder Kenngröße kenngrößenspezifisch normiert werden.
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Mitunter ist es von Vorteil, wenn die Meßwerte der jeweiligen Kenngröße
linearisiert werden.
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Was die Speicherung der Meßwerte der jeweiligen Kenngröße betrifft,
so empfiehlt sich eine zeitabhängige Speicherung, um auch die Zeit als Parameter
zu gewinnen. Eine solche zeitabhängige Speicherung kann indirekt, nämlich über einen
vorgegebenen Weg, auf dem einander nachfolgende Messungen erfolgen, zu einer ortsabhängigen
Messung umgerechnet werden. Vorteilhafter ist es aber, die Meßwerte der jeweiligen
Kenngröße auch ortsabhängig, ggf. durch Eingabe von Ortskodenummern od. dgl. zu
speichern.
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Die Speicherung der normierten und ggf. auch der absoluten Meßwerte
verschiedener Kenngrößen kann grundsätzlich, wie bisher, schriftlich, unter Tage
also beispielsweise in einem Wetterb.uch, erfolgen. Mit modernen elektronischen
Mitteln ist es aber möglich, einen entsprechenden Speicher auch in ein entsprechendes
Meßgerät zu integrieren. In diesem Fall können dann die gespeicherten Meßwerte der
Kenngrößen in einen Zentralrechner übergeben und
von dem Zentralrechner
ausgewertet, ggf. gespeichert. und ggf. angezeigt werden.
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Gegenstand der Erfindung ist natürlich auch ein Meßgerät ur Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens. Lir A1tß(aerät dieser Art ist seit langem bekannt
(vgl. die DE-PS 15 98 520). Das erfindungsgemäße ileßgerät ist zur Lösung der zuvor
angegebenen Aufgabe dadurch gekennzeichnet, daß eine Normierungsstufe vorgesehen
und einerseits mit der tleßanordnung, andererseits mit der Anzeigeeinheit verbunden
ist. Bei der Normierungsstufe handelt es sich zweckmäßigerweise um ein elektronisches
Bauteil, bei spielsweise einen Mikroprozessor od. dgl. Zweckmäßigerweise ist im
übrigen in dem Meßgerät eine Speichereinheit vorgesehen, die mit der tleßanordnung
und/oder mit der Normierungsstufe verbunden ist. In dieser Speichereinheit können
die Meßwerte der verschiedenen Kenngrößen, seien sie nun absolut oder normiert,
unmittelbar gespeichert werden, ohne daß eine Aufschreibung von Hand erfolgen müßte.
Zwischen der ldeßanordnung und der Speichereinheit bzw.
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der iormierungsstufe und der Speichereinheit kann, wenn dies notwendig
ist, ein Analog/Digital-Umsetzer vorgesehen sein, mit dessen Hilfe die über die
Meßanordnung analog gemessenen Meßwerte in digitale und damit speicherbare Signale
umgesetzt werden können.
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Die Meßanordnung des erfindungsgemäßen Meßgerätes sollte eine Mehrzahl
von Kenngrößen messen können. Dazu kann die Meßanordnung umschaltbar sein, so daß
die einzelnen Kenngrößen bzw. Parameter nacheinander gemessen werden, sie kann aber
auch eine Mehrzahl von verschiedenen Typen von Meßelementen enthalten, so daß unterschiedliche
Kenngrößen bzw. Parameter gleichzeitig gemessen werden können.
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In Verbindung mit dem erfindungsgemäßen Verfahren ist erläutert worden,
daß die Meßwerte jeder Kenngröße kenngrößenspezifisch normiert werden können und
sollen. Dementsprechend ist das erfindungsgemäße Meßgerät vorzugsweise
so
ausgestaltet, daß in der Normierungsstufe eine Mehrzahl von Normierungsfunktionen
einstellbar ist. Weist nun die Betätigungseinheit eine Mehrzahl von kenngrößenspezifischen
Betätigungselementen auf, so empfiehlt es s:ch, die Meßanordnung und die Normierungsstufe
synchron durch Betätigen jeweils eines Betätigungselementes umzuschalten, so daß
automatisch bei Messung der entsprechenden Kenngröße die jeweilige Normierungsfunktion
eingestellt ist.
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Nach einer weiteren Lehre der Erfindung der besondere Bedeutung zukommt,
ist in der Normierungsstufe auf Basis der Meßwerte von zuvor durchgeführten Eichmessungen
eine Normierungsfunktion errechenbar. Dazu ist dann die Normierungsstufe zweckmäßigerweise
so ausgestaltet, daß sie von einer ersten Schaltstellung zur Durchführung der Eichmessungen
in eine zweite Schaltstellung zur Durchführung der Nutzmessungen bringbar ist. Hierbei
sind schließlich vorzugsweise die für die Eichmessungen erforderlichen Eichsollwerte
über die Betätigungseinheit eingebbar Für die zeitabhängige Messung von Kenngrößen
ist vorzugsweise ein Zeitgeber vorgesehen,. wobei die Zeit dann automatisch zum
Meßwert jeder Kenngröße abgespeichert und ggf. auch angezeigt werden t:aMn.
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Für ortsabhängige Messungen von Ke ng'rößen, wie sie im Regelfall
stattfinden werden., sollte eine Ortseingabetastatun für die Kodenummern- vorgesehen
sein, wobei die Betätigungseinheit vorzugsweise gleichzeitig als Ortseingabetastatur
ausgebildet sein wird. Natürlicti; kann anstelle einer Ortseingabetastatur auch
auf jede denkbare andere Weise eine Eingabe von Kodenummern der Meßorte vorgesehen
sein.
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Um die Gefahr zu verringern, daß es- von einer Bedienungsperson manchmal
vergessen wird, die Kodenummer eines Meßorten einzugeben, empfiehlt es sich, die
Meßanordnung erst nach Durchführung einer Ortseingabe freizugeben.
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Nach einer weiteren Lehre der Erfindung, der besondere Bedeutung zukommt,
ist in dem Meßgerät eine Schwellwertstufe vorgesehen und der Meßanordnung und ggf.
der Normierungsstufe nachgeschaltet. Die Schwellwertstufe ist vorzugsweise mit einer
akustischen und/oder optischen Warneinrichtung verbunden und synchron zu der Meßanordnung
und ggf. der Normierungsstufe umschaltbar. über die Schwellwertstufe kann in Verbindung
mit der Warneinrichtung unmittelbar und akut ein Warnsignal ausgelöst und abgegeben
werden, durch das die Bedienungsperson des Meßgerätes, beispielsweise unter Tage,
über eine gefährliche Entwicklung einer Kenngröße der Umgebungsatmosphäre informiert
wird. Gerade in Verbindung mit der Normierungsstufe kommt der Schwellwertstufe besondere
Bedeutung zu, da bei Vorgabe normierter Meßwerte ohne weiteres vorab Schwellwerte
für höchstzulässige Gaskonzentrationen usw. vorgebbar sind.
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Zuvor ist erläutert worden, daß mit dem erfindungsgemäßen Meßgerät
bei entsprechender Ausgestaltung der Meßanordnung eine Vielzahl von Kenngrößen gemessen
werden kann. Hier empfiehlt es sich nun, die Anzeigeeinheit dementsprechend auszugestalten,
daß also die Anzeigeeinheit nicht nur eine numerische Anzeige aufweist, sondern
auch mit einer Kenngrößenanzeige versehen ist. Die Kenngrößenanzeige kann, beispielsweise
über entsprechende Symbole, die jeweils gerade gemessene Kenngröße anzeigen.
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Um auch nach außen hin deutlich erkennbar zu machen, ob das Meßgerät
gerade auf Eichmessung oder gerade auf Nutzmessung eingestellt ist, weist die Anzeigeeinheit
zweckmäßigerweise noch eine Eich/Nutz-Funktionsanzeige auf.
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Für den Anschluß des Meßgerätes an einen Zentralrechner ist zweckmäßigerweise
ein Interface-Anschluß vorgesehen. Besonders praktisch ist es> wenn das ansonsten
ja tragbare, also von einer Bedienungsperson mitführare
Meßgerät
an einer Schmalseite eine ggfq abdeckbare Steckerleiste aufweist, über die es als
solches in eine Fassung am Interface des Zentral rechners eingesteckt werden kann.
Von dem Zentralrechner aus kann dann auch eine Umprogrammierung des Meßgerätes,
beispielsweise der Normierungsstufe, erfolgen, jedenfalls dann, wenn die Normierungsstufe
einen programmierbaren Mikroprozessor aufweist. Die Normierungsstufe kann natürlich
auch Teil eines programmierbaren Mikroprozessors sein Weiter oben ist darauf hingewiesen
worden, daß das erfindungsgemäße Meßgerät eine interne Stromquelle aufweist. Nun
ist es allerdings ohne weiteres möglich, daß auch die interne Stromquelle einmal
ausfällt. Hierzu empfiehlt es sich in jedem Fall, die Speichereinheit mit einer
eigenen internen Stromquelle zu versehen oder so auszugestalten, daß ein Ausfall
der Stromquelle nicht zu einer Vernichtung des Speicherinhaltes führen kann. Entsprechende
Speichereinheiten sind in der modernen Elektronik bekanne.
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Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren und dem entsprechenden Meßgerät
ist es möglich, schnell und effektiv klareund aussagekräftige Angaben zu einer Vielzahl
von Kenngrößen und Parametern zu gewinnen, wobei die moderne Elektronik zusätzlich
die Möglichkeit bietet, umfangreiche und vielschichtige Auswertungen vorzunehmen,
beispielsweise für einen Bereich unter Tage regelrechte "Wetterkarten" anzulegen,
was mit den bisherigen Verfahren viel zu aufwendig, also praktisch unmöglich gewesen
ist.
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Im folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel
darstellenden Zeichnung naher erläutert; es zeigt Fio. 1 in einem schematischen
Diagramm die Funktio;isheziehungen t)eim Messe und Verarbeiten von kenngrößen der
umgebungsatmosphäre, hier im Wetterstrom unter Tage, Fig. 2 ein Blockschaltbild
einer Anlage zum Messen und Verarbeiten von Kenngrößen der Umgebungsatmosphäre,
Fig. 3 ein Blockschaltbild eines Meßgerätes für eine Anlage nach Fig. 2, Fig. 4
ein Ausführungsbeispiel eines Meßgerätes gemäß Fig. 3, Fig. 5 und Fig. 6 Diagramme
für mögliche Normierungen bzw. Kalibrierungen bei einem Meßgerät gemäß Fig. 3.
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In der schematischen Darstellung gemäß Fig. 1 erkennt man eine Mehrzahl
von Kenngrößen bzw. Parametern der Umgebungsatmosphäre, nämlich verschiedene Gaskonzentrationen
1 bis 4, Lufttemperatur 5, Luftdruck 6, relative Luftfeuchtigkeit 7, Luftgeschwindigkeit
8 und einen nicht näher spezifizierten Parameter 9. All diese Kenngrößen bzw. Parameter
werden einem Meßgerät 10 zugeführt. Außer den zuvor erwähnten und schematisch dargestellten
Kenngrößen und Parametern werden im Meßgerät 10 auch noch die Zeit 11 und der Ort
der Messung 12 festgehalten. All diese Daten werden in einer Speichereinheit 13
gespeichert, ggf. nach vorheriger Verarbeitung, Anzeige usw., und können von der
Speichereinheit 13 jeweils in eine hier nicht dargestellte Zentraleinheit abgerufen
werden.
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Fig. 2 zeigt deutlicher, wie eine entsprechende Anlage zum Messen
und Verarbeiten von Kenngrößen der Umgebungsatmosphäre aufgebaut sein kann Dargestellt
sind
bei Meßgeräte 10, die, wie eine Mehrzahl anderer, nicht dargestel liter Meßgeräte,
über Interface-Anschlüsse 14 an das interface 15 eines Zentralrechners 16 anschlieäbar
sind. In diesem Zetralrechner 16 können scltl iche in den Speichern 13 der Pcoßgeräte
10 gespeicherten Daten über die verschiederlen Kenngrößen und Par'anieter 1 bis
9, 11, 12 ausgewertet, aufgearbetet, geordnet, korrigiert, normiert usw. werden.
Der Zentralrechner 16 seinerseits kann mit einem externen Computer 1'7, einem Drucker
18, einer Speichereintleit 19 und einem Benutzerterminal 20, also üblichen Peripheriegeräten
von Rechnern verbunden sein. Weisen die Meßgeräte 10 entsprechende programmierbare
Speicher auf, wie sie heute i;n Mikroprozessoren umfangreich enthalten sind, so
läßt sich von dem Zentralrechner 16 jedes Meßgerät ggf.
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programmieren, mit Auswertungsdaten speichern usw.
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Ein Blockschaltbild eines Meßgerätes 10 für eine Anlage gemäß Fig.
2 ist in Fig. 3 dargestellt. Hier ist zunächst angedeutet eine Stromquelle 21 zur
Versorgung des gesamten Meßgerätes 10, das als solches, insbesondere beim Einsatz
unter Taye, natürlich frei beweglich, nämlich tragbar sein muß. Bei terhin weist
das Meßgerät 10 eine Meßanordnung 22 auf, die, wie hier nicht weiter dargestellt
ist, eine Meßkammer und eine Pumpe zum Ansaugen einer Gasprobe in die Meßkammer,
ggf. auch mehrere Meßkammern, aufweisen kann. Wie derartige Meßanordnungen arbeiten
ist aus dem Stand der Technik bekannt und bedarf hier keiner detaillierten Erläuterung.
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Mit der Meßanordnung 22 verbunden ist eine i3etätigungseinheit 23
sowie die eingangs schon erwähnte Speichereinheit 13. Die Betätigungseinheit 23
weist eine Mehrzahl von nur andeutungsweise dargestellten Betätigungselementen 24
in Form einer Tastatur auf. Die Meßanordnung 22 ist außerdem mit einer Normierungsstufe
25 und einer der Normierungsstufe 25 nachgeschalteten Schwellwertstufe 26 verbunden.
Die Betätigungseinheit 23, die Normierungsstufe 25 und die Schwellwertstufe 26 sind
mit einer Anzeigeeinheit 27 verbunden, wobei die Anzeigeeinheit 27 eine numerische
Anzeige 28 zur Anzeige des Meßwertes einer
Kenngröße, eine Kenngrößenanzeige
29 und eine optische Warneinrichtung 30, @emlich eine Warnlampe, aufweist. Schließlich
ist noch ein Zeitgeber 31 voncicsehen und Zeit der Speichereinheit 13 verbunden.
so daß zu allen gespeicherten Daten jeweils dei entsprechende Zeit mi@gespeichert
werden kann.
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Die Betätigungseinheit 23 erlaubt es, die Meßanordnung 22 auf die
Messung unterschiedlicher Kenngrößen und Parameter umzuschalten. Diese Umschaltung
kann natürlich auch automatisch erfolgen, wenn man beispielsweise eine spezielle
Kenngröße messen will, zu dieser gewünschten Kenngröße jedoch cntsprechende Parameter,
die für ihre Einordnung von Bedeutung sind, gemessen werden sollen. Die Betätigungseinheit
23 mit den tastenartigen Betätigungselementen 24 dient gleichzeitig als Ortseingabetatur,
d h. über die Betätigungsel emente 24 der Betätigungseinheit 23 können Ortsdaten,
L)eispielsweise spezielle Kodenummern eingegeben werden. Auf diese Weise ist es
mölich, Meßwerte bestimmter Kenngrößen bestimmten Orten zuzuordnen, was insbesonder
unter lage von erheblicher Bedeutung ist.
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Nicht erkennbar ist in Fig. 3, daß die von der Meßanordnung 22 gemessenen
Meßwerte dann, wenn sie analog gemessen werden, über einen Analog/Digital-Umsetzer
geführt und in der Speichereinheit 13 digital abgespeichert werden können Wesentlich
ist, daß mit dem in Fig. 3 dargestellten Meßgerät 10 über die Kenngrößenanzeige
29 sofort erkennbar ist, welche Kenngröße gerade gemessen und angezeigt wird, daß
die numerische Anzeige 28 der Anzeigeeinheit 27 den jeweiligen Meßwert klar und
deutlich erkennen läßt, daß über die Warneinrichtung 30 von der Schwellwertstufe
26 her die jeweilige Bedienungsperson bei Uberschreiten des Schwellwertes der jeweiligen
Kenngröße akut gewarnt werden kann, daß irgendwelche Notizen von Meßwerten nicht
mehr gemacht werden müssen und daß eine optimale Auswertbarkeit der gemessenen,
verarbeiteten und gespeicherten Daten gegeben ist.
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Nicht dargestellt ist in Fig. 3, daß die Speichereinheit 13 einen
eigenen Energiepuffer ausfweisen kann, so daß selbst bei einem Ausfall der Stromquelle
21 der bis dahin gespeicherte Speicherinhalt der Speichereinheit 13 nicht verloren
geht.
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Fig. 4 zeigt in Frontansicht ein Meßgerät 10 gemäß Fig. 1. Erkennbar
ist die Betätigungseinheit 23 des Meßgerätes 10 mit den Betätigungselementen 24.
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Die Betätigungselemente 24 sind hier erkennbar doppelt belegt, also
als doppelt belegte Funktionstasten ausgeführt, lassen nämlich einerseits eine Auswahl
der Jeweils zu messenden Kenngröße bzw. des jeweils interessierenden Parameters
zu, erlauben andererseits eine kodierte Eingabe des Meßortes in Form von Kodenummern.
Erkennbar ist ferner die Anzeigeeinheit 27 mit der numerischen Anzeige 28 und der
Warneinrichtung 30, Zuvor ist in Verbindung mit Fig. 3 erläutert worden, daß das
Meßgerät 10 eine Normieru-ngsstufe 25 aufweist. Diese Normierungsstufe 25 ist natürlich
insbesondere dann auf einfache Weise vorsehbar, wenn moderne mikroelektronische
Bauteile, beispielsweise Mikroprozessoren, Verwendung finden. Über die Normierungsstufe
25 kann eine Normierung des jeweiligen Meßwertes einer Kenngröße auf einen oder
mehrere Parameter erfolgen. Bei dem Diagramm in Fig. 5 wird der Meßwert Gaskonzentration,
beispielsweise CH4> entsprechend der sich mit der Konzentration des zu messenden
Gases ändernden Empfindlichkeit der Meßanordnung 22 korrigiert. Das ist über die
Normierungsstufe 25 bei vorgegebenem Empfindlichkeitsverlau.f der Meßanordnung 22
ohne weiteres möglich.
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Bei dem Diagramm in Fig. 6 ist eine Linearisierung eines von der Meßanordnung
22 gemessenen Meßwertes erkennbar, die gleichfalls über die Normierungsstufe 25
erfolgen kann.
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In den Figuren nicht dargestellt bzw. nicht im einzelnen erkennbar
ist, daß in der Normierungsstufe 25 auf Basis der Meßwerte von zuvor durchgeführten
Eichmessungen
eine Normierungsfunktion errechenbar ist, daß die Normierungsstufe 25 von einer
ersten Schaltstellung zur Durchführung von Eichmessungen in eine zweite Schaltstellung
zur Durchführung von Nutzmessungen bringbar ist, daß die für die Eichmessungen erforderlichen
Eichsollwerte über die Betätigungseinheit 23 eingebbar sind und daß die Anzeigeeinheit
27 eine Eich/Nutz-Funktionsanzeige aufweist.
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Abschließend ist der Vollständigke-it halber noch darauf hinzuweisen,
daß natürlich die Anzahl der Kenngrößen und Parameter ganz nach Belieben und Anwendungsbereich
gewählt werden kann, was letztlich eine Kostenfrage ist.
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Abschließend soll nochmals kurz die Funktion des zuvor in verschiedenem
Zusammenhang erläuterten Meßgerätes 10 im Rahmen der Anlage gemäß Fig. 2 erläutert
werden: Die entsprechende Bedienungsperson, beispielsweise ein Steiger unter Tage,
überprüft auf einem Rundgang eine Mehrzahl von Meßorten, die jeweils durch eine
ortsfest angebrachte Kodenummer indentifiziert sind. An einem bestimmten Ort angelangt,
gibt diese Bedienungsperson über die Betätigungselemente 24 der Betätigungseinheit
23 die Kodenummer des Ortes ein, diese Kodenummer wird in der Speichereinheit 13
gespeichert. Anschließend wird die Meßanordnung 22 freigegeben und die Bedienungsperson
wählt die zu messende Kenngröße, beispeilsweise die Lufttemperatur 5, aus. Gleichzeitig
mit der Lufttemperatur 5, die die eigentliche Kenngröße darstellt, werden zur Gewinnung
einer relativen Arbeitstemperatur der Luftdruck 6, die relative Luftfeuchtigkeit
7 und die Luftgeschwindigkeit 8 als Parameter gemessen. Anschließend wird einerseits
die Lufttemperatur 5 absolut, andererseits ein über die Normierungsstufe 25 auf
die Parameter Luftdruck 6, relative Luftfeuchtigkeit 7 und Luftgeschwindigkeit 8
normierter Meßwert der Lufttemperatur 5 gespeichert. Der letztgenannte normierte
Meßwert wird auch angezeigt, da er eine Aussage über die tatsächliche physische
Belastung der an diesem Ort befindlichen Personen gibt.
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Dieser normierte Meßwert wird außerdem der Schwellwertstufe 26 zugeführt,
so daß dann, wenn dieser-relative Meßwert an irgendeimen Ort eine absolute Obergrenze
überschreitet, unmittelbar von der Warneinrichtung 30 ein optisches Warnsignal abgegeben
wird. Mit dem erläuterten Meßgerät 10 läßt sich also für die Bedienungsperson eine
aktuelle Aussaye gewinnen, wobei gleichzeitig längerfristige Untersuchungen und
Beobachtungen über den Zentralrechner 16, an den das Meßgerät 10 später angesChlossen
wird, verwirklicht werden können. Das Meßgerät 10 stellt,, auf den Untertagebetrieb
bezogen, gewissermaßen ein elektronisches Wetterbuch dar.