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DE3243542A1 - Verfahren und messgeraet zum messen und verarbeiten von kenngroessen der umgebungsatmosphaere, insbesondere von konzentrationen verschiedener gase im wetterstrom unter tage - Google Patents

Verfahren und messgeraet zum messen und verarbeiten von kenngroessen der umgebungsatmosphaere, insbesondere von konzentrationen verschiedener gase im wetterstrom unter tage

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DE3243542A1
DE3243542A1 DE19823243542 DE3243542A DE3243542A1 DE 3243542 A1 DE3243542 A1 DE 3243542A1 DE 19823243542 DE19823243542 DE 19823243542 DE 3243542 A DE3243542 A DE 3243542A DE 3243542 A1 DE3243542 A1 DE 3243542A1
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Germany
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incident
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DE19823243542
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DE3243542C2 (de
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Hans-Jörg Dipl.-Kfm. 4400 Münster Hübner
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Original Assignee
Individual
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    • G01MEASURING; TESTING
    • G01NINVESTIGATING OR ANALYSING MATERIALS BY DETERMINING THEIR CHEMICAL OR PHYSICAL PROPERTIES
    • G01N33/00Investigating or analysing materials by specific methods not covered by groups G01N1/00 - G01N31/00
    • G01N33/0004Gaseous mixtures, e.g. polluted air
    • G01N33/0009General constructional details of gas analysers, e.g. portable test equipment
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    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
    • G01DMEASURING NOT SPECIALLY ADAPTED FOR A SPECIFIC VARIABLE; ARRANGEMENTS FOR MEASURING TWO OR MORE VARIABLES NOT COVERED IN A SINGLE OTHER SUBCLASS; TARIFF METERING APPARATUS; MEASURING OR TESTING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • G01D3/00Indicating or recording apparatus with provision for the special purposes referred to in the subgroups
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    • GPHYSICS
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  • Pathology (AREA)
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Description

  • betreffend ein
  • "Verfahren und Meßgerät zum Messen und Verarbeiten von Kenngrößen der Umgebungsatmosphäre, insbesondere von Konzentrationen verschiedener Gase im Wetterstrom unter Tage" Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Messen und Verarbeiten von Kenngrößen der Umgebungsatmosphäre, insbesondere von Konzentrationen verschiedener Gase im Wetterstrom unter Tage, bei dem mittels eines Meßgerätes die jeweilige Kenngröße gemessen und der Meßwert der Kenngröße ggf. fernübertragen, angezeigt, ggf. verarbeitet und ggf. gespeichert wird und bei dem bei Auftreten eines Störfalles, d. h. bei Überschreiten eines Grenzwertes einer bestimmten Kenngröße, eine Unterbrechung erfolgt. Gegenstand der Erfindung ist auch ein Meßgerät der in Rede stehenden Art, insbesondere zur Durchführung des in Rede stehenden Verfahrens, mit einer Stromquelle, einer Meßanordnung, einer Betätigungseinheit, einer Anzeigeeinheit, ggf. einer Speichereinheit, ggf.
  • einem Zeitgeber und ggf. einer Anschlußvorrichtung zum Anschluß an ein Steuer- und Signalübertragungsnetz.
  • Das Messen und Verarbeiten von Kenngrößen der Umgebungsatmosphäre ist in vielen Anwendungsfällen notwendig, sei es um längerfristige Informationen über die Umgebungsatmosphäre zu gewinnen, sei es um kurzfristige Informationen zu erhalten, die unmittelbar ausgewertet werden. Insbesondere bei gasbelasteten Umgebungsatmosphären sind derartige Messungen in vielen Fällen für die Sicherheit der in solchen Umgebungsatmosphären tätigen Personen von entscheidender Bedeutung, um nämlich ggf. Sicherungsmaßnahmen, beispielsweise eine Entlüftung od. dgl., oder Rettungsmaßnahmen einleiten zu können.
  • Insbesondere unter Tage sind derartige Verfahren seit langem bekannt und werden ständig praktiziert.
  • Bei einem bekannten Meßgerät und einem mit diesem Meßgerät durchzuführenden Verfahren der in Rede stehenden Art (vgl. die DE-PS 15 98 520) ist ein Mitführen des Meßgerätes durch eine Bedienungsperson ebenso möglich wie eine feste Anordnung des Meßgerätes unter Anschluß an ein Steuer- und Signalübertragungsnetz. Dementsprechend werden bei dem hier bekannten Verfahren dezentral oder zentral die jeweiligen Kenngrößen gemessen, ausgewertet, gespeichert usw.. In jedem Fall dient das bekannte Verfahren insbesondere auch dazu, einen Störfall festzustellen, d. h. ein überschreiten eines Grenzwertes einer bestimmten Kenngröße. Für unterschiedliche Störfälle sind nun unterschiedliche Maßnahmen vorgesehen. So ist es beispielsweise unter Tage trotz des besonderen Explosionsschutzes und Schlagwetterschutzes aller eingesetzten Geräte für bestimmte Störfälle vorgeschrieben, daß sämtliche elektrischen Geräte abgeschaltet werden. Bei Auftreten eines Störfalles erfolgt also hier eine vollständige Unterbrechung aller Verfahren, also auch des in Rede stehenden Verfahrens.
  • Das bekannte, zuvor erläuterte Verfahren bzw. das entsprechende Meßgerät ist bereits ausgestaltet und weitergebildet worden (vgl. die noch nicht veröffentlichte Patentanmeldung P 32 17 799.2-52). Bei diesem verbesserten Meßgerät kann auf handschriftliche Aufzeichnungen, insbesondere unter Tage auf das Führen und Mitführen eines Wetterbuches, verzichtet werden3 da eine Speichereinheit zum Speichern der Meßwerte der jeweiligen Kenngröße vorgesehen und mit der Meßanordnung verbunden ist. Mit der Meßanordnung sind verschiedene Kenngrößen meßbar, wobei vermittels des Zeitgebers automatisch zum Meßwert jeder Kenngröße die Zeit abspeicherbar und ggf. anzeigbar ist. Auch bei diesem insoweit verbesserten Meßgerät und dem damit verwirklichten Verfahren ist aber hinsichtlich eines Störfalles die Situation dieselbe wie bei dem eingangs erläuterten bekannten Verfahren und Meßgerät, erfolgt nämlich gleichfalls wenn überhaupt, dann eine vollständige Unterbrechung des Verfahrens bzw. Abschaltung des Meßgerätes.
  • Eine vollständige Unterbrechung des Verfahrens zum Messen und Verarbeiten von Kenngrößen der Umgebungsatmosphäre bzw. eine vollständige Abschaltung des entsprechenden Meßgerätes bzw. der entsprechenden Meßgeräte birgt allerdings das Problem in sich, daß die bestimmte Kenngröße, deren Grenzwert überschritten worden ist und durch die der Störfall eingetreten ist, nicht mehr gemessen werden kann. Es läßt sich also nicht feststellen, ob nicht der Störfall zwischenzeitlich beendet ist, ob also der Grenzwert der bestimmten Kenngröße wieder unterschritten worden ist. Aus Sicherheitsgründen wird bei dem bekannten Verfahren bzw. bei dem bekannten Meßgerät praktisch immer weit länger als notwendig gewartet, um vor erneutem vollständigen Aufheben der Unterbrechung bzw. Anschalten des Meßgerätes bzw. der Meßgeräte auch wirklich ganz sicher zu sein, daß der Störfall nicht mehr vorliegt.
  • Ausgehend von dem zuvor erläuterten Stand der Technik liegt der Erfindung nun die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren der in Rede stehenden Art anzugeben, bei dem einerseits die Sicherheitserfordernisse bei einem Störfall eingehalten werden, mit dem andererseits aber auch das Ende des jeweiligen Störfalles festgestellt werden kann. Aufgabe der Erfindung ist es auch, ein Meßgerät anzugeben, mit dem ein derartiges Verfahren durchgeführt werden kann, sei es für sich allein, sei es im Rahmen einer größeren Anlage mit einer Mehrzahl von Meßgeräten.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren, bei dem die zuvor aufgezeigte Aufgabe gelöst ist, ist zunächst dadurch gekennzeichnet, daß die Unterbrechung des Verfahrens bei Auftreten eines Störfalles für alle oder für einige Verfahrensschritte periodisch so kurzzeitig aufgehoben wird, daß eine Verletzung der Sicherheitserfordernisse nicht erfolgt und/oder daß die Unterbrechung des Verfahrens bei Auftreten eines Störfalles die Verfahrensschritte nicht betrifft, die unter Einhaltung der Sicherheitserfordernisse weiter durchgeführt werden können. Das erfindungsgemäße Verfahren ist also auf zwei Arten zu realisieren, die alternativ nebeneinander oder auch gleichzeitig miteinander verwirklicht werden können. Einerseits läßt sich das erfindungsgemäße Verfahren so durchführen, daß von Zeit zu Zeit eine Überprüfung der für den Störfall relevanten Kenngröße erfolgt, wobei die Zeit der Überprüfung dieser Kenngröße so kurz ist, daß eine Gefährdung nicht erfolgt, daß also die Sicherheitserfordernisse unverändert erfüllt werden. Andererseits können erfindungsgemäß auch nur die Verfahrensschritte unterbrochen werden, die die Sicherheitserfordernisse nicht erfüllen, so daß die Verfahrensschritte, bei denen eine Einhaltung der Sicherheitserfordernisse gewährleistet ist, weiter durchgeführt werden können. Das bedeutet im einzelnen, daß z. B. das Messen und Speichern der Meßwerte in einem Meßgerät auch im Störfall erfolgen kann, da nur die Übertragung der Meßwerte sicherheitstechnisch relevant ist. Beide zuvor erläuterten Arten der Realisierung des erfindungsgemäßen Verfahrens können auch nebeneinander bzw. miteinander angewandt werden.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren läßt sich nun im einzelnen noch ausgestalten und weiterbilden, was im folgenden nur beispielhaft erläutert werden soll. Für die erstgenannte Art der Realisierung des erfindungsgemäßen Verfahrens empfiehlt es sich, die Periodendauer des Aufhebens der Unterbrechung nach Maßgabe der üblichen Änderungsgeschwindigkeit der den Störfall indizierenden Kenngröße zu bestimmen. Dies bedeutet, daß die den Störfall indizierende Kenngröße so häufig überprüft wird, wie das für ein möglichst baldiges Aufheben der Unterbrechung erwünscht ist, aber nicht häufiger als unter Berücksichtigung der speziellen Eigenheiten der Kenngröße unbedingt notwendig.
  • Dies gilt auch dann, wenn nur einzelne Verfahrensschritte unter Berücksichtigung der Sicherheitserfordernisse im Störfall unterbrochen worden sind bzw.
  • unterbrochen werden.
  • Für die zweite Art der Verwirklichung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist zuvor schon ein Sonderfall erläutert worden, nämlich der, daß lediglich die Fernübertragung der Meßwerte aus Gründen der erforderlichen elektrischen Leistung im Störfall, also beispielsweise bei einer unzulässig hohen Konzentration von Methangas, unterbrochen wird. In diesem Fall empfiehlt sich eine Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens, die dadurch gekennzeichnet ist, daß zumindest eine Zwischenspeicherung in jedem Meßgerät erfolgt und daß bei Auftreten eines Störfalles der Verfahrensschritt des Fernübertragens unterbrochen wird.
  • Eine andere Möglichkeit besteht bei dem erfindungsgemäßen Verfahren auch darin, daß unterschiedliche Meßverfahren für eine bestimmte Kenngröße zur Verfügung stehen, wobei ein Meßverfahren zwar eine hohe Genauigkeit und/oder eine hohe Empfindlichkeit aufweist, jedoch bei einem Störfall sicherheitstechnische Probleme aufwirft, während das andere Meßverfahren meßtechnisch zwar "schlechter" ist, jedoch in sicherheitstechnischer Hinsicht auch bei Auftreten eines Störfalles allen Sicherheitserfordernissen genügt. In diesem Fall geht eine weitere Lehre der Erfindung, der besondere Bedeutung zukommt, dahin, das erfindungsgemäße Verfahren so auszugestalten und weiterzubilden, daß der Verfahrensschritt des Messens der Kenngröße einerseits mit einem Meßverfahren hoher Genauigkeit und/oder hoher Empfindlichkeit, jedoch ggf.
  • einer Verletzung der Sicherheitserfordernisse, andererseits mit einem Meßverfahren geringer Genauigkeit und/oder geringer Empfindlichkeit, jedoch unter Einhaltung der Sicherheitserfordernisse, erfolgen kann und daß die Kenngröße normalerweise nach dem ersten, während eines Störfalles jedoch nach dem zweiten Meßverfahren gemessen wird. Während man also im Normalfall eine möglichst genaue Messung verwirklichen kann, begnügt man sich hier im Störfall mit einer weniger genauen Messung, die jedoch die Einhaltung aller Sicherheitserfordernisse erlaubt. Dabei ist es auch hier so, daß eine Verwirklichung auch dann möglich ist, wenn nur eine kurzzeitige, periodisch wiederkehrende Messung der Kenngröße erfolgt, also die zunächst erläuterte Realisierungsmöglichkeit des erfindungsgemäßen Verfahrens gleichzeitig gegeben ist.
  • Ein Meßgerät der eingangs erläuterten Art, das die zuvor aufgezeigte Aufgabe zu lösen vermag, ist in erster Linie durch eine spezielle Abschaltvorrichtung gekennzeichnet. Dabei kann diese Abschaltvorrichtung entweder in dem dezentralen Meßgerät für sich vorhanden sein, wie das insbesondere bei ortsveränderlichen, tragbaren Meßgeräten der Fall sein wird, sie kann aber auch zentral angeordnet sein und dann zweckmäßigerweise gleichzeitig auf eine Mehrzahl von Meßgeräten wirken. Im einzelnen ergeben sich u. a. die nachfolgend erläuterten Ausgestaltungsmöglichkeiten: Zunächst empfiehlt sich eine Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Meßgerätes, die dadurch gekennzeichnet ist, daß vermittels der Abschaltvorrichtung bei Auftreten eines Störfalles zunächst ein Abschalten, danach in periodischen Zeitabständen ein kurzzeitiges Anschalten und bei Ende des Störfalles ein dauerndes Anschalten des Meßgerätes erfolgt. Wenn hier davon die Rede ist, daß das Meßgerät abgeschaltet werden soll, so bedeutet das natürlich nicht, daß auch die Abschaltvorrichtung selbst abgeschaltet ist. Zumindest muß auf irgendeine Weise ermöglicht werden, daß das Meßgerät bei Ende des Störfalles bzw. in periodischen Zeitabständen zwischendurch angeschaltet werden kann.
  • In jedem Fall erfolgt während des kurzzeitigen Anschaltens jeweils eine Überprüfung der relevanten Kenngröße, bis schließlich festgestellt wird, daß diese den jeweiligen Grenzwert unterschritten hat, was dem Ende des Störfalles entspricht. In diesem Moment erfolgt dann ein dauerndes Anschalten des Meßgerätes, - sowie ein dauerndes Anschalten der übrigen beim Störfall abgeschalteten elektrischen Geräte.
  • Je nach dem, welche Sicherheitserfordernisse im einzelnen vorliegen und welche Sicherheitserfordernisse von den einzelnen Komponenten des Meßgerätes als solche eingehalten werden, kann vermittels der Abschaltvorrichtung u. U.
  • lediglich ein Abschalten der Anschlußvorrichtung und/oder der Meßanordnung und/oder der Anzeigeeinheit erfolgen. Insbesondere ist es zweckmäßig, auch während eines Störfalles die Speichereinheit des Meßgerätes eingeschaltet zu lassen und am Ende des Störfalles die in der Speichereinheit gespeicherten Meßwerte über die Anzeigeeinheit auszulesen bzw. über das Steuer- und Signalübertragungsnetz an eine Zentraleinheit zu übertragen. Letzteres erlaubt insbesondere für den Fall, daß ein periodisches kurzzeitiges Anschalten des Meßgerätes bzw. der Meßgeräte aus Sicherheitsgründen wirklich nicht möglich ist, wenigstens ein nachträgliches Nachvollziehen des Verlaufes des Störfalles.
  • In Verbindung mit dem erfindungsgemäßen Verfahren ist zuvor eine besonders bevorzugte Lehre der Erfindung erläutert worden, bei der im Normalfall und im Störfall unterschiedliche Meßverfahren angewendet werden. Für diesen Fall empfiehlt sich eine Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Meßgerätes, die dadurch gekennzeichnet ist, daß die Meßanordnung ein erstes Meßelement mit hoher Genauigkeit und/oder hoher Empfindlichkeit und ein zweites Meßelement mit geringer Genauigkeit und/oder geringer Empfindlichkeit aufweist und daß die Meßanordnung vermittels der Abschaltvorrichtung vom ersten Meßelement auf das zweite Meßelement und umgekehrt umschaltbar ist. Beispielsweise kann es sich hier bei dem ersten Meßelement um einen Glühdraht oder eine Glühkathode handeln, während es sich bei dem zweiten Meßelement um einen Metalloxid-Halbleiter od. dgl. handelt.
  • Abschließend ist nochmals darauf hinzuweisen, daß die zuvor erläuterten Ausgestaltungen der Erfindung nicht nur bei dezentralen, gewissermaßen isolierten Meßgeräten verwirklicht werden können, sondern daß eine entsprechende Verwirklichung der Lehre der Erfindung insbesondere auch bei einer größeren Anlage mit Zentraleinheit und über ein Steuer- und Signalübertragungsnetz angeschlossenen Meßgeräten möglich ist.
  • Im folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert; es zeigt Fig. 1 in einem schematischen Diagramm die Funktionsbeziehungen beim Messen und Verarbeiten von Kenngrößen der Umgebungsatmosphäre, hier im Wetterstrom unter Tage, Fig. 2 ein Blockschaltbild einer Anlage zum Messen und Verarbeiten von Kenngrößen der Umgebungsatmosphäre und Fig. 3 ein Blockschaltbild eines Meßgerätes für eine Anlage nach Fig. 2.
  • In der schematischen Darstellung gemäß Fig. 1 erkennt man eine Mehrzahl von Kenngrößen bzw. Parametern der Umgebungsatmosphäre, nämlich verschiedene Gaskonzentrationen 1 bis 4, Lufttemperatur 5, Luftdruck 6, relative Luftfeuchtigkeit 7, Luftgeschwindigkeit 8 und einen nicht näher spezifizierten Parameter 9. All diese Kenngrößen bzw. Parameter werden einem Meßgerät 10 zugeführt. Außer den zuvor erwähnten und schematisch dargestellten Kenngrößen und Parametern werden im Meßgerät 10 auch noch die Zeit 11 und der Ort der Messung 12 festgehalten. All diese Daten werden in einer Speichereinheit 13 gespeichert, ggf. nach vorheriger Verarbeitung, Anzeige usw., und können von der Speichereinheit 13 jeweils in eine hier nicht dargestellte Zentraleinheit abgerufen werden.
  • Fig. 2 zeigt, wie eine entsprechende Anlage zum Messen und Verarbeiten von Kenngrößen der Umgebungsatmosphäre aufgebaut sein kann. Dargestellt sind zwei Meßgeräte 10, die, wie eine Mehrzahl anderer, nicht dargestellter Meßgeräte, über Anschlußvorrichtungen 14 an ein Steuer- und Signalübertragungsnetz 15 anschließbar sind. Das Steuer- und Signalübertragungsnetz 15 ist mit einer Zentaleinheit 16 verbunden. Vermittels der Zentraleinheit 16 können sämtliche in den Speichern 13 der Meßgeräte 10 gespeicherten Daten über die verschiedenen Kenngrößen und Parameter 1 bis 9, 11, 12 ausgewertet, aufgearbeitet, geordnet, korrigiert, normiert usw. werden. Die Zentraleinheit 16 ihrerseits kann mit einem externen Computer 17, einem Drucker 18, einer Speichereinheit 19 und einem Benutzerterminal 20 verbunden sein. Weisen die Meßgeräte 10 entsprechende programmierbare Speicher auf wie sie heute in Mikroprozessoren umfangreich enthalten sind, so läßt sich von der Zentraleinheit 16 jedes Meßgerät ggf. programmierbaren, mit Auswertungsdaten speichers usw..
  • Ein Blockschaltbild eines Meßgerätes 10 für eine Anlage gemäß Fig. 2 ist in Fig. 3 dargestellt. Hier ist zunächst angedeutet eine Stromquelle 21 zur Versorgung des gesamten Meßgerätes 10, das somit als solches, insbesondere beim Einsatz unter Tage, frei beweglich sein kann. Weiterhin weist das Meßgerät 10 eine Meßanordnung 22 auf, die, wie hier nicht weiter dargestellt ist, eine Meßkammer und eine Pumpe zum Ansaugen einer Gasprobe in die Meßkammer, ggf. auch mehrere Meßkammern, aufweisen kann.
  • Mit der Meßanordnung 22 verbunden ist eine Betätigungseinheit 23 sowie die eingangs schon erwähnte Speichereinheit 13. Die Betätigungseinheit 23 weist eine Mehrzahl von nur andeutungsweise dargestellten Betätigungselementen 24 in Form einer Tastatur auf. Die Meßanordnung 22 ist außerdem mit einer Normierungsstufe 25 und einer der Normierungsstufe 25 nachgeschalteten Schwellwertstufe 26 verbunden. Die Betätigungseinheit 23, die Normierungsstufe 25 und die Schwellwertstufe 26 sind mit einer Anzeigeeinheit 27 verbunden, wobei die Anzeigeeinheit 27 eine numerische Anzeige 28 zur Anzeige des Meßwertes einer Kenngröße, eine Kenngrößenanzeige 29 und eine optische Warneinrichtung 30, nämlich eine Warnlampe, aufweist. Schließlich ist noch ein Zeitgeber 31 vorgesehen. Der Zeitgeber 31 ist mit der Speichereinheit 13 verbunden, so daß zu allen gespeicherten Daten jeweils die entsprechende Zeit mitgespeichert werden kann.
  • Die Betätigungseinheit 23 erlaubt es, die Meßanordnung 22 auf die Messung unterschiedlicher Kenngrößen und Parameter umzuschalten. Diese Umschaltung kann natürlich auch automatisch erfolgen, wenn man beispielsweise einetspezielle Kenngröße messen will, zu dieser gewünschten Kenngröße jedoch entsprechende Parameter, die für ihre Einordnung von Bedeutung sind, gemessen werden sollen. Die Betätigungseinheit 23 mit den tastenartigen Betätigungselementen 24 dient gleichzeitig als Ortseingabetastatur, d. h. über die Betätigungselemente 24 der Betätigungseinheit 23 können Ortsdaten, beispielsweise spezielle Kodenummern eingegeben werden. Auf diese Weise ist es möglich, Meßwerte bestimmter Kenngrößen bestimmten Orten zuzuordnen, was insbesondere unter Tage von erheblicher Bedeutung ist. Nicht erkennbar ist in Fig. 3, daß die von der Meßanordnung 22 gemessenen Meßwerte dann, wenn sie analog gemessen werden, über einen Analog/Digital-Umsetzer geführt und in der Speichereinheit 13 digital abgespeichert werden können.
  • Wesentlich ist, daß mit dem in Fig. 3 dargestellten Meßgerät 10 über die Kenngrößenanzeige 29 sofort erkennbar ist, welche Kenngröße gerade gemessen und angezeigt wird, daß die numerische Anzeige 28 der Anzeigeeinheit 27 den jeweiligen Meßwert klar und deutlich erkennen läßt, daß über die Warneinrichtung 30 von der Schwellwertstufe 26 her die jeweilige Bedienungsperson bei Überschreiten des Schwellwertes der jeweiligen Kenngröße akut gewarnt werden kann, daß irgendwelche Notizen von Meßwerten nicht mehr gemacht werden müssen und daß eine optimale Auswertbarkeit der gemessenen, verarbeiteten und gespeicherten Daten gegeben ist.
  • Nicht dargestellt ist in Fig. 3, daß die Speichereinheit 13 einen eigenen Energiepuffer aufweisen kann, so daß selbst bei einem Ausfall der Stromquelle 21 der bis dahin gespeicherte Speicherinhalt der Speichereinheit 13 nicht verloren geht.
  • Zuvor ist erläutert worden, daß das Meßgerät 10 eine Normierungsstufe 25 aufweist. Diese Normierungsstufe 25 ist natürlich insbesondere dann auf einfache Weise vorsehbar, wenn moderne mikroelektronische Bauteile, beispielsweise Mikroprozessoren, Verwendung finden. Über die Normierungsstufe 25 kann eine Normierung des jeweiligen Meßwertes einer Kenngröße auf einen oder mehrere Parameter erfolgen. Z. B. kann über Hie Normierungsstufe 25 bei vorgegebenem Empfindlichkeitsverlauf der Meßanordnung 22 der Meßwert Gaskonzentration, beispielsweise CH4, entsprechend der sich mit der Konzentration des zu messenden Gases ändernden Empfindlichkeit der Meßanordnung 22 korrigiert werden.
  • Besonders wesentlich ist nun, daß bei dem in Fig. 3 dargestellten Meßgerät 10 eine Abschaltvorrichtung 32 vorgesehen ist. Mittels dieser Abschaltvorrichtung 32 ist ein Abschalten des Meßgerätes 10 bei Auftreten eines Störfalles, z. B. bei Überschreiten einer bestimmten Konzentration von Methan in der Umgebungsatmosphäre, möglich. Dabei erfolgt vermittels der Abschaltvorrichtung 32 bei Auftreten eines Störfalles zunächst ein Abschalten, danach in periodischen Zeitabständen ein kurzzeitiges Anschalten und bei Ende des Störfalles ein dauerndes Anschalten des Meßgerätes 10. Tatsächlich wird allerdings nicht das gesamte Meßgerät 10 von der Abschaltvorrichtung 32 abgeschaltet, sondern lediglich die Anschlußvorrichtung 14, die Betätigungseinheit 23 sowie die Anzeigeeinheit 27. Das sind also die mit der Umgebungsatmosphäre unmittelbar in Berührung kommenden Teile des Meßgerätes 10. Die Meßanordnung 22 selbst wird nicht vollständig abgeschaltet, sondern hier wird lediglich eine Umschaltung vorgenommen. Die Meßanordnung 22 weist nämlich ein erstes Meßelement 33 mit hoher Genauigkeit und Empfindlichkeit auf, das allerdings in sicherheitstechnischer Hinsicht problematisch ist, sowie ein zweites Meßelement 34 mit geringer Genauigkeit und Empfindlichkeit, bei dem hingegen alle Sicherheitserfordernisse eingehalten werden. Mittels der Abschaltvorrichtung 32 erfolgt bei Auftreten eines Störfalles ein Umschalten vom ersten Meßelement 33 auf das zweite Meßelement 34. Bei Ende des Störfalles wird dann die Meßanordnung 22 vermittels der Abschaltvorrichtung 32 wieder vom zweiten Meßelement 34 auf das meßtechnisch "bessere" erste Meßelement 33 umgeschaltet.
  • Die Speichereinheit 13 bleibt im übrigen während eines Störfalles eingeschaltet, so daß auch dann, wenn die Anschlußvorrichtung 14 durchgehend abgeschaltet ist, zumindest am Ende des Störfalles die in der Speichereinheit 13 gespeicherten Meßwerte über das Steuer- und Signalübertragungsnetz 15 an die Zentraleinheit 16 übertragen werden können.
  • Leerseite

Claims (9)

  1. Patentansprüche: Verfahren zum Messen und Verarbeiten von Kenngrößen der Umgebungsatmosphäre, insbesondere von Konzentrationen verschiedener Gase im Wetterstrom unter Tage, bei dem mittels eines Meßgerätes die jeweilige Kenngröße gemessen und der Meßwert der Kenngröße ggf. fernübertragen, angezeigt, ggf. verarbeitet und ggf. gespeichert wird und bei dem bei Auftreten eines Störfalles, d. h.
    bei Überschreiten eines Grenzwertes einer bestimmten Kenngröße, eine Unterbrechung erfolgt, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, daß die Unterbrechung des Verfahrens bei Auftreten eines Störfalles für alle oder für einige Verfahrensschritte periodisch so kurzzeitig aufgehoben wird, daß eine Verletzung der Sicherheitserfordernisse nicht erfolgt und/oder daß die Unterbrechung des Verfahrens bei Auftreten eines Störfalles die Verfahrensschritte nicht betrifft, die unter Einhaltung der Sicherheitserfordernisse weiter durchgeführt werden können.
  2. 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Periodendauer des Aufhebens der Unterbrechung nach Maßgabe der üblichen Änderungsgeschwindigkeit der den Störfall indizierenden Kenngröße bestimmt wird.
  3. 3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine Zwischenspeicherung in jedem Meßgerät erfolgt und daß bei Auftreten eines Störfalles der Verfahrensschritt des Fernübertragens unterbrochen wird.
  4. 4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Verfahrensschritt des Messens der Kenngröße einerseits mit einem Meßverfahren hoher Genauigkeit und/oder hoher Empfindlichkeit, jedoch ggf. einer Verletzung der Sicherheitserfordernisse, andererseits mit einem Meßverfahren geringer Genauigkeit und/oder geringer Empfindlichkeit, jedoch unter Einhaltung der Sicherheitserfordernisse, erfolgen kann und daß die Kenngröße normalerweise nach dem ersten, während eines Störfalles jedoch nach dem zweiten Meßverfahren gemessen wird.
  5. 5. Meßgerät zum Messen und Verarbeiten von Kenngrößen der Umgebungsatmosphäre, insbesondere von Konzentrationen verschiedener Gase im Wetterstrom unter Tage, insbesondere zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 4, mit einer Stromquelle, einer Meßanordnung, einer Betätigungseinheit, einer Anzeigeeinheit, ggf. einer Speichereinheit, ggf. einem Zeitgeber und ggf.
    einer Anschlußvorrichtung zum Anschluß an ein Steuer- und Signalübertragungsnetz, dadurch gekennzeichnet, daß eine Abschaltvorrichtung (32) vorgesehen ist.
  6. 6. Meßgerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß vermittels der Abschaltvorrichtung (32) bei Auftreten eines Störfalles zunächst ein Abschalten, danach in periodischen Zeitabständen ein kurzzeitiges Anschalten und bei Ende des Störfalles ein dauerndes Anschalten des Meßgerätes (10) erfolgt.
  7. 7. Meßgerät nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß vermittels der Abschaltvorrichtung (32) lediglich ein Abschalten der Anschlußvorrichtung (14) und/oder der Meßanordnung (22) und/oder der Anzeigeeinheit (27) erfolgt.
  8. 8. Meßgerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß auch während eines Störfalles die Speichereinheit (13) eingeschaltet ist und daß am Ende des Störfalles die in der Speichereinheit (13) gespeicherten Meßwerte über die Anzeigeeinheit (27) auslesbar bzw. über das Steuer- und Signalübertragungsnetz (15) übertragbar sind.
  9. 9. Meßgerät nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Meßanordnung (22) ein erstes Meßelement (33) mit hoher Genauigkeit und/ oder hoher Empfindlichkeit und ein zweites Meßelement (34) mit geringer Genauigkeit und/oder geringer Empfindlichkeit aufweist und daß die Meßanordnung (22) vermittels der Abschaltvorrichtung (32) vom ersten Meßelement (33) auf das zweite Meßelement (34) und umgekehrt umschaltbar ist.
DE19823243542 1982-11-25 1982-11-25 Verfahren und messgeraet zum messen und verarbeiten von kenngroessen der umgebungsatmosphaere, insbesondere von konzentrationen verschiedener gase im wetterstrom unter tage Granted DE3243542A1 (de)

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