-
betreffend ein
-
"Verfahren und Meßgerät zum Messen und Verarbeiten von Kenngrößen
der Umgebungsatmosphäre, insbesondere von Konzentrationen verschiedener Gase im
Wetterstrom unter Tage"
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum
Messen und Verarbeiten von Kenngrößen der Umgebungsatmosphäre, insbesondere von
Konzentrationen verschiedener Gase im Wetterstrom unter Tage, bei dem mittels eines
Meßgerätes die jeweilige Kenngröße gemessen und der Meßwert der Kenngröße ggf. fernübertragen,
angezeigt, ggf. verarbeitet und ggf. gespeichert wird und bei dem bei Auftreten
eines Störfalles, d. h. bei Überschreiten eines Grenzwertes einer bestimmten Kenngröße,
eine Unterbrechung erfolgt. Gegenstand der Erfindung ist auch ein Meßgerät der in
Rede stehenden Art, insbesondere zur Durchführung des in Rede stehenden Verfahrens,
mit einer Stromquelle, einer Meßanordnung, einer Betätigungseinheit, einer Anzeigeeinheit,
ggf. einer Speichereinheit, ggf.
-
einem Zeitgeber und ggf. einer Anschlußvorrichtung zum Anschluß an
ein Steuer- und Signalübertragungsnetz.
-
Das Messen und Verarbeiten von Kenngrößen der Umgebungsatmosphäre
ist in vielen Anwendungsfällen notwendig, sei es um längerfristige Informationen
über die Umgebungsatmosphäre zu gewinnen, sei es um kurzfristige Informationen zu
erhalten, die unmittelbar ausgewertet werden. Insbesondere bei gasbelasteten Umgebungsatmosphären
sind derartige Messungen in vielen Fällen für die Sicherheit der in solchen Umgebungsatmosphären
tätigen Personen von entscheidender Bedeutung, um nämlich ggf. Sicherungsmaßnahmen,
beispielsweise eine Entlüftung od. dgl., oder Rettungsmaßnahmen einleiten zu können.
-
Insbesondere unter Tage sind derartige Verfahren seit langem bekannt
und werden ständig praktiziert.
-
Bei einem bekannten Meßgerät und einem mit diesem Meßgerät durchzuführenden
Verfahren der in Rede stehenden Art (vgl. die DE-PS 15 98 520) ist ein Mitführen
des Meßgerätes durch eine Bedienungsperson ebenso möglich wie eine feste Anordnung
des Meßgerätes unter Anschluß an ein Steuer- und Signalübertragungsnetz. Dementsprechend
werden bei dem hier bekannten Verfahren dezentral oder zentral die jeweiligen Kenngrößen
gemessen, ausgewertet, gespeichert usw.. In jedem Fall dient das bekannte Verfahren
insbesondere auch dazu, einen Störfall festzustellen, d. h. ein überschreiten eines
Grenzwertes einer bestimmten Kenngröße. Für unterschiedliche Störfälle sind nun
unterschiedliche
Maßnahmen vorgesehen. So ist es beispielsweise
unter Tage trotz des besonderen Explosionsschutzes und Schlagwetterschutzes aller
eingesetzten Geräte für bestimmte Störfälle vorgeschrieben, daß sämtliche elektrischen
Geräte abgeschaltet werden. Bei Auftreten eines Störfalles erfolgt also hier eine
vollständige Unterbrechung aller Verfahren, also auch des in Rede stehenden Verfahrens.
-
Das bekannte, zuvor erläuterte Verfahren bzw. das entsprechende Meßgerät
ist bereits ausgestaltet und weitergebildet worden (vgl. die noch nicht veröffentlichte
Patentanmeldung P 32 17 799.2-52). Bei diesem verbesserten Meßgerät kann auf handschriftliche
Aufzeichnungen, insbesondere unter Tage auf das Führen und Mitführen eines Wetterbuches,
verzichtet werden3 da eine Speichereinheit zum Speichern der Meßwerte der jeweiligen
Kenngröße vorgesehen und mit der Meßanordnung verbunden ist. Mit der Meßanordnung
sind verschiedene Kenngrößen meßbar, wobei vermittels des Zeitgebers automatisch
zum Meßwert jeder Kenngröße die Zeit abspeicherbar und ggf. anzeigbar ist. Auch
bei diesem insoweit verbesserten Meßgerät und dem damit verwirklichten Verfahren
ist aber hinsichtlich eines Störfalles die Situation dieselbe wie bei dem eingangs
erläuterten bekannten Verfahren und Meßgerät, erfolgt nämlich gleichfalls wenn überhaupt,
dann eine vollständige Unterbrechung des Verfahrens bzw. Abschaltung des Meßgerätes.
-
Eine vollständige Unterbrechung des Verfahrens zum Messen und Verarbeiten
von Kenngrößen der Umgebungsatmosphäre bzw. eine vollständige Abschaltung des entsprechenden
Meßgerätes bzw. der entsprechenden Meßgeräte birgt allerdings das Problem in sich,
daß die bestimmte Kenngröße, deren Grenzwert überschritten worden ist und durch
die der Störfall eingetreten ist, nicht mehr gemessen werden kann. Es läßt sich
also nicht feststellen, ob nicht der Störfall zwischenzeitlich beendet ist, ob also
der Grenzwert der bestimmten Kenngröße wieder unterschritten worden ist. Aus Sicherheitsgründen
wird bei dem bekannten Verfahren bzw. bei dem bekannten Meßgerät praktisch immer
weit länger als notwendig gewartet, um vor erneutem vollständigen Aufheben der Unterbrechung
bzw. Anschalten des Meßgerätes bzw. der Meßgeräte auch wirklich ganz sicher zu sein,
daß der Störfall nicht mehr vorliegt.
-
Ausgehend von dem zuvor erläuterten Stand der Technik liegt der Erfindung
nun die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren der in Rede stehenden Art anzugeben, bei
dem einerseits die Sicherheitserfordernisse bei einem Störfall eingehalten werden,
mit dem andererseits aber auch das Ende des jeweiligen Störfalles festgestellt werden
kann. Aufgabe der Erfindung ist es auch, ein Meßgerät anzugeben, mit dem ein derartiges
Verfahren durchgeführt werden kann, sei es für sich allein, sei es im Rahmen einer
größeren Anlage mit einer Mehrzahl von Meßgeräten.
-
Das erfindungsgemäße Verfahren, bei dem die zuvor aufgezeigte Aufgabe
gelöst ist, ist zunächst dadurch gekennzeichnet, daß die Unterbrechung des Verfahrens
bei Auftreten eines Störfalles für alle oder für einige Verfahrensschritte periodisch
so kurzzeitig aufgehoben wird, daß eine Verletzung der Sicherheitserfordernisse
nicht erfolgt und/oder daß die Unterbrechung des Verfahrens bei Auftreten eines
Störfalles die Verfahrensschritte nicht betrifft, die unter Einhaltung der Sicherheitserfordernisse
weiter durchgeführt werden können. Das erfindungsgemäße Verfahren ist also auf zwei
Arten zu realisieren, die alternativ nebeneinander oder auch gleichzeitig miteinander
verwirklicht werden können. Einerseits läßt sich das erfindungsgemäße Verfahren
so durchführen, daß von Zeit zu Zeit eine Überprüfung der für den Störfall relevanten
Kenngröße erfolgt, wobei die Zeit der Überprüfung dieser Kenngröße so kurz ist,
daß eine Gefährdung nicht erfolgt, daß also die Sicherheitserfordernisse unverändert
erfüllt werden. Andererseits können erfindungsgemäß auch nur die Verfahrensschritte
unterbrochen werden, die die Sicherheitserfordernisse nicht erfüllen, so daß die
Verfahrensschritte, bei denen eine Einhaltung der Sicherheitserfordernisse gewährleistet
ist, weiter durchgeführt werden können. Das bedeutet im einzelnen, daß z. B. das
Messen und Speichern der Meßwerte in einem Meßgerät auch im Störfall erfolgen kann,
da nur die Übertragung der Meßwerte sicherheitstechnisch relevant ist. Beide zuvor
erläuterten Arten der Realisierung des erfindungsgemäßen Verfahrens können auch
nebeneinander bzw. miteinander angewandt werden.
-
Das erfindungsgemäße Verfahren läßt sich nun im einzelnen noch ausgestalten
und weiterbilden, was im folgenden nur beispielhaft erläutert werden
soll.
Für die erstgenannte Art der Realisierung des erfindungsgemäßen Verfahrens empfiehlt
es sich, die Periodendauer des Aufhebens der Unterbrechung nach Maßgabe der üblichen
Änderungsgeschwindigkeit der den Störfall indizierenden Kenngröße zu bestimmen.
Dies bedeutet, daß die den Störfall indizierende Kenngröße so häufig überprüft wird,
wie das für ein möglichst baldiges Aufheben der Unterbrechung erwünscht ist, aber
nicht häufiger als unter Berücksichtigung der speziellen Eigenheiten der Kenngröße
unbedingt notwendig.
-
Dies gilt auch dann, wenn nur einzelne Verfahrensschritte unter Berücksichtigung
der Sicherheitserfordernisse im Störfall unterbrochen worden sind bzw.
-
unterbrochen werden.
-
Für die zweite Art der Verwirklichung des erfindungsgemäßen Verfahrens
ist zuvor schon ein Sonderfall erläutert worden, nämlich der, daß lediglich die
Fernübertragung der Meßwerte aus Gründen der erforderlichen elektrischen Leistung
im Störfall, also beispielsweise bei einer unzulässig hohen Konzentration von Methangas,
unterbrochen wird. In diesem Fall empfiehlt sich eine Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Verfahrens, die dadurch gekennzeichnet ist, daß zumindest eine Zwischenspeicherung
in jedem Meßgerät erfolgt und daß bei Auftreten eines Störfalles der Verfahrensschritt
des Fernübertragens unterbrochen wird.
-
Eine andere Möglichkeit besteht bei dem erfindungsgemäßen Verfahren
auch darin, daß unterschiedliche Meßverfahren für eine bestimmte Kenngröße zur Verfügung
stehen, wobei ein Meßverfahren zwar eine hohe Genauigkeit und/oder eine hohe Empfindlichkeit
aufweist, jedoch bei einem Störfall sicherheitstechnische Probleme aufwirft, während
das andere Meßverfahren meßtechnisch zwar "schlechter" ist, jedoch in sicherheitstechnischer
Hinsicht auch bei Auftreten eines Störfalles allen Sicherheitserfordernissen genügt.
In diesem Fall geht eine weitere Lehre der Erfindung, der besondere Bedeutung zukommt,
dahin, das erfindungsgemäße Verfahren so auszugestalten und weiterzubilden, daß
der Verfahrensschritt des Messens der Kenngröße einerseits mit einem Meßverfahren
hoher Genauigkeit und/oder hoher Empfindlichkeit, jedoch ggf.
-
einer Verletzung der Sicherheitserfordernisse, andererseits mit einem
Meßverfahren
geringer Genauigkeit und/oder geringer Empfindlichkeit,
jedoch unter Einhaltung der Sicherheitserfordernisse, erfolgen kann und daß die
Kenngröße normalerweise nach dem ersten, während eines Störfalles jedoch nach dem
zweiten Meßverfahren gemessen wird. Während man also im Normalfall eine möglichst
genaue Messung verwirklichen kann, begnügt man sich hier im Störfall mit einer weniger
genauen Messung, die jedoch die Einhaltung aller Sicherheitserfordernisse erlaubt.
Dabei ist es auch hier so, daß eine Verwirklichung auch dann möglich ist, wenn nur
eine kurzzeitige, periodisch wiederkehrende Messung der Kenngröße erfolgt, also
die zunächst erläuterte Realisierungsmöglichkeit des erfindungsgemäßen Verfahrens
gleichzeitig gegeben ist.
-
Ein Meßgerät der eingangs erläuterten Art, das die zuvor aufgezeigte
Aufgabe zu lösen vermag, ist in erster Linie durch eine spezielle Abschaltvorrichtung
gekennzeichnet. Dabei kann diese Abschaltvorrichtung entweder in dem dezentralen
Meßgerät für sich vorhanden sein, wie das insbesondere bei ortsveränderlichen, tragbaren
Meßgeräten der Fall sein wird, sie kann aber auch zentral angeordnet sein und dann
zweckmäßigerweise gleichzeitig auf eine Mehrzahl von Meßgeräten wirken. Im einzelnen
ergeben sich u. a. die nachfolgend erläuterten Ausgestaltungsmöglichkeiten: Zunächst
empfiehlt sich eine Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Meßgerätes, die dadurch
gekennzeichnet ist, daß vermittels der Abschaltvorrichtung bei Auftreten eines Störfalles
zunächst ein Abschalten, danach in periodischen Zeitabständen ein kurzzeitiges Anschalten
und bei Ende des Störfalles ein dauerndes Anschalten des Meßgerätes erfolgt. Wenn
hier davon die Rede ist, daß das Meßgerät abgeschaltet werden soll, so bedeutet
das natürlich nicht, daß auch die Abschaltvorrichtung selbst abgeschaltet ist. Zumindest
muß auf irgendeine Weise ermöglicht werden, daß das Meßgerät bei Ende des Störfalles
bzw. in periodischen Zeitabständen zwischendurch angeschaltet werden kann.
-
In jedem Fall erfolgt während des kurzzeitigen Anschaltens jeweils
eine Überprüfung der relevanten Kenngröße, bis schließlich festgestellt wird, daß
diese den jeweiligen Grenzwert unterschritten hat, was dem Ende des Störfalles
entspricht.
In diesem Moment erfolgt dann ein dauerndes Anschalten des Meßgerätes, - sowie ein
dauerndes Anschalten der übrigen beim Störfall abgeschalteten elektrischen Geräte.
-
Je nach dem, welche Sicherheitserfordernisse im einzelnen vorliegen
und welche Sicherheitserfordernisse von den einzelnen Komponenten des Meßgerätes
als solche eingehalten werden, kann vermittels der Abschaltvorrichtung u. U.
-
lediglich ein Abschalten der Anschlußvorrichtung und/oder der Meßanordnung
und/oder der Anzeigeeinheit erfolgen. Insbesondere ist es zweckmäßig, auch während
eines Störfalles die Speichereinheit des Meßgerätes eingeschaltet zu lassen und
am Ende des Störfalles die in der Speichereinheit gespeicherten Meßwerte über die
Anzeigeeinheit auszulesen bzw. über das Steuer- und Signalübertragungsnetz an eine
Zentraleinheit zu übertragen. Letzteres erlaubt insbesondere für den Fall, daß ein
periodisches kurzzeitiges Anschalten des Meßgerätes bzw. der Meßgeräte aus Sicherheitsgründen
wirklich nicht möglich ist, wenigstens ein nachträgliches Nachvollziehen des Verlaufes
des Störfalles.
-
In Verbindung mit dem erfindungsgemäßen Verfahren ist zuvor eine besonders
bevorzugte Lehre der Erfindung erläutert worden, bei der im Normalfall und im Störfall
unterschiedliche Meßverfahren angewendet werden. Für diesen Fall empfiehlt sich
eine Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Meßgerätes, die dadurch gekennzeichnet
ist, daß die Meßanordnung ein erstes Meßelement mit hoher Genauigkeit und/oder hoher
Empfindlichkeit und ein zweites Meßelement mit geringer Genauigkeit und/oder geringer
Empfindlichkeit aufweist und daß die Meßanordnung vermittels der Abschaltvorrichtung
vom ersten Meßelement auf das zweite Meßelement und umgekehrt umschaltbar ist. Beispielsweise
kann es sich hier bei dem ersten Meßelement um einen Glühdraht oder eine Glühkathode
handeln, während es sich bei dem zweiten Meßelement um einen Metalloxid-Halbleiter
od. dgl. handelt.
-
Abschließend ist nochmals darauf hinzuweisen, daß die zuvor erläuterten
Ausgestaltungen der Erfindung nicht nur bei dezentralen, gewissermaßen isolierten
Meßgeräten
verwirklicht werden können, sondern daß eine entsprechende Verwirklichung der Lehre
der Erfindung insbesondere auch bei einer größeren Anlage mit Zentraleinheit und
über ein Steuer- und Signalübertragungsnetz angeschlossenen Meßgeräten möglich ist.
-
Im folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel
darstellenden Zeichnung näher erläutert; es zeigt Fig. 1 in einem schematischen
Diagramm die Funktionsbeziehungen beim Messen und Verarbeiten von Kenngrößen der
Umgebungsatmosphäre, hier im Wetterstrom unter Tage, Fig. 2 ein Blockschaltbild
einer Anlage zum Messen und Verarbeiten von Kenngrößen der Umgebungsatmosphäre und
Fig. 3 ein Blockschaltbild eines Meßgerätes für eine Anlage nach Fig. 2.
-
In der schematischen Darstellung gemäß Fig. 1 erkennt man eine Mehrzahl
von Kenngrößen bzw. Parametern der Umgebungsatmosphäre, nämlich verschiedene Gaskonzentrationen
1 bis 4, Lufttemperatur 5, Luftdruck 6, relative Luftfeuchtigkeit 7, Luftgeschwindigkeit
8 und einen nicht näher spezifizierten Parameter 9. All diese Kenngrößen bzw. Parameter
werden einem Meßgerät 10 zugeführt. Außer den zuvor erwähnten und schematisch dargestellten
Kenngrößen und Parametern werden im Meßgerät 10 auch noch die Zeit 11 und der Ort
der Messung 12 festgehalten. All diese Daten werden in einer Speichereinheit 13
gespeichert, ggf. nach vorheriger Verarbeitung, Anzeige usw., und können von der
Speichereinheit 13 jeweils in eine hier nicht dargestellte Zentraleinheit abgerufen
werden.
-
Fig. 2 zeigt, wie eine entsprechende Anlage zum Messen und Verarbeiten
von Kenngrößen der Umgebungsatmosphäre aufgebaut sein kann. Dargestellt sind zwei
Meßgeräte 10, die, wie eine Mehrzahl anderer, nicht dargestellter Meßgeräte, über
Anschlußvorrichtungen 14 an ein Steuer- und Signalübertragungsnetz
15
anschließbar sind. Das Steuer- und Signalübertragungsnetz 15 ist mit einer Zentaleinheit
16 verbunden. Vermittels der Zentraleinheit 16 können sämtliche in den Speichern
13 der Meßgeräte 10 gespeicherten Daten über die verschiedenen Kenngrößen und Parameter
1 bis 9, 11, 12 ausgewertet, aufgearbeitet, geordnet, korrigiert, normiert usw.
werden. Die Zentraleinheit 16 ihrerseits kann mit einem externen Computer 17, einem
Drucker 18, einer Speichereinheit 19 und einem Benutzerterminal 20 verbunden sein.
Weisen die Meßgeräte 10 entsprechende programmierbare Speicher auf wie sie heute
in Mikroprozessoren umfangreich enthalten sind, so läßt sich von der Zentraleinheit
16 jedes Meßgerät ggf. programmierbaren, mit Auswertungsdaten speichers usw..
-
Ein Blockschaltbild eines Meßgerätes 10 für eine Anlage gemäß Fig.
2 ist in Fig. 3 dargestellt. Hier ist zunächst angedeutet eine Stromquelle 21 zur
Versorgung des gesamten Meßgerätes 10, das somit als solches, insbesondere beim
Einsatz unter Tage, frei beweglich sein kann. Weiterhin weist das Meßgerät 10 eine
Meßanordnung 22 auf, die, wie hier nicht weiter dargestellt ist, eine Meßkammer
und eine Pumpe zum Ansaugen einer Gasprobe in die Meßkammer, ggf. auch mehrere Meßkammern,
aufweisen kann.
-
Mit der Meßanordnung 22 verbunden ist eine Betätigungseinheit 23 sowie
die eingangs schon erwähnte Speichereinheit 13. Die Betätigungseinheit 23 weist
eine Mehrzahl von nur andeutungsweise dargestellten Betätigungselementen 24 in Form
einer Tastatur auf. Die Meßanordnung 22 ist außerdem mit einer Normierungsstufe
25 und einer der Normierungsstufe 25 nachgeschalteten Schwellwertstufe 26 verbunden.
Die Betätigungseinheit 23, die Normierungsstufe 25 und die Schwellwertstufe 26 sind
mit einer Anzeigeeinheit 27 verbunden, wobei die Anzeigeeinheit 27 eine numerische
Anzeige 28 zur Anzeige des Meßwertes einer Kenngröße, eine Kenngrößenanzeige 29
und eine optische Warneinrichtung 30, nämlich eine Warnlampe, aufweist. Schließlich
ist noch ein Zeitgeber 31 vorgesehen. Der Zeitgeber 31 ist mit der Speichereinheit
13 verbunden, so daß zu allen gespeicherten Daten jeweils die entsprechende Zeit
mitgespeichert werden kann.
-
Die Betätigungseinheit 23 erlaubt es, die Meßanordnung 22 auf die
Messung unterschiedlicher Kenngrößen und Parameter umzuschalten. Diese Umschaltung
kann natürlich auch automatisch erfolgen, wenn man beispielsweise einetspezielle
Kenngröße messen will, zu dieser gewünschten Kenngröße jedoch entsprechende Parameter,
die für ihre Einordnung von Bedeutung sind, gemessen werden sollen. Die Betätigungseinheit
23 mit den tastenartigen Betätigungselementen 24 dient gleichzeitig als Ortseingabetastatur,
d. h. über die Betätigungselemente 24 der Betätigungseinheit 23 können Ortsdaten,
beispielsweise spezielle Kodenummern eingegeben werden. Auf diese Weise ist es möglich,
Meßwerte bestimmter Kenngrößen bestimmten Orten zuzuordnen, was insbesondere unter
Tage von erheblicher Bedeutung ist. Nicht erkennbar ist in Fig. 3, daß die von der
Meßanordnung 22 gemessenen Meßwerte dann, wenn sie analog gemessen werden, über
einen Analog/Digital-Umsetzer geführt und in der Speichereinheit 13 digital abgespeichert
werden können.
-
Wesentlich ist, daß mit dem in Fig. 3 dargestellten Meßgerät 10 über
die Kenngrößenanzeige 29 sofort erkennbar ist, welche Kenngröße gerade gemessen
und angezeigt wird, daß die numerische Anzeige 28 der Anzeigeeinheit 27 den jeweiligen
Meßwert klar und deutlich erkennen läßt, daß über die Warneinrichtung 30 von der
Schwellwertstufe 26 her die jeweilige Bedienungsperson bei Überschreiten des Schwellwertes
der jeweiligen Kenngröße akut gewarnt werden kann, daß irgendwelche Notizen von
Meßwerten nicht mehr gemacht werden müssen und daß eine optimale Auswertbarkeit
der gemessenen, verarbeiteten und gespeicherten Daten gegeben ist.
-
Nicht dargestellt ist in Fig. 3, daß die Speichereinheit 13 einen
eigenen Energiepuffer aufweisen kann, so daß selbst bei einem Ausfall der Stromquelle
21 der bis dahin gespeicherte Speicherinhalt der Speichereinheit 13 nicht verloren
geht.
-
Zuvor ist erläutert worden, daß das Meßgerät 10 eine Normierungsstufe
25 aufweist. Diese Normierungsstufe 25 ist natürlich insbesondere dann auf einfache
Weise vorsehbar, wenn moderne mikroelektronische Bauteile, beispielsweise
Mikroprozessoren,
Verwendung finden. Über die Normierungsstufe 25 kann eine Normierung des jeweiligen
Meßwertes einer Kenngröße auf einen oder mehrere Parameter erfolgen. Z. B. kann
über Hie Normierungsstufe 25 bei vorgegebenem Empfindlichkeitsverlauf der Meßanordnung
22 der Meßwert Gaskonzentration, beispielsweise CH4, entsprechend der sich mit der
Konzentration des zu messenden Gases ändernden Empfindlichkeit der Meßanordnung
22 korrigiert werden.
-
Besonders wesentlich ist nun, daß bei dem in Fig. 3 dargestellten
Meßgerät 10 eine Abschaltvorrichtung 32 vorgesehen ist. Mittels dieser Abschaltvorrichtung
32 ist ein Abschalten des Meßgerätes 10 bei Auftreten eines Störfalles, z. B. bei
Überschreiten einer bestimmten Konzentration von Methan in der Umgebungsatmosphäre,
möglich. Dabei erfolgt vermittels der Abschaltvorrichtung 32 bei Auftreten eines
Störfalles zunächst ein Abschalten, danach in periodischen Zeitabständen ein kurzzeitiges
Anschalten und bei Ende des Störfalles ein dauerndes Anschalten des Meßgerätes 10.
Tatsächlich wird allerdings nicht das gesamte Meßgerät 10 von der Abschaltvorrichtung
32 abgeschaltet, sondern lediglich die Anschlußvorrichtung 14, die Betätigungseinheit
23 sowie die Anzeigeeinheit 27. Das sind also die mit der Umgebungsatmosphäre unmittelbar
in Berührung kommenden Teile des Meßgerätes 10. Die Meßanordnung 22 selbst wird
nicht vollständig abgeschaltet, sondern hier wird lediglich eine Umschaltung vorgenommen.
Die Meßanordnung 22 weist nämlich ein erstes Meßelement 33 mit hoher Genauigkeit
und Empfindlichkeit auf, das allerdings in sicherheitstechnischer Hinsicht problematisch
ist, sowie ein zweites Meßelement 34 mit geringer Genauigkeit und Empfindlichkeit,
bei dem hingegen alle Sicherheitserfordernisse eingehalten werden. Mittels der Abschaltvorrichtung
32 erfolgt bei Auftreten eines Störfalles ein Umschalten vom ersten Meßelement 33
auf das zweite Meßelement 34. Bei Ende des Störfalles wird dann die Meßanordnung
22 vermittels der Abschaltvorrichtung 32 wieder vom zweiten Meßelement 34 auf das
meßtechnisch "bessere" erste Meßelement 33 umgeschaltet.
-
Die Speichereinheit 13 bleibt im übrigen während eines Störfalles
eingeschaltet, so daß auch dann, wenn die Anschlußvorrichtung 14 durchgehend abgeschaltet
ist, zumindest am Ende des Störfalles die in der Speichereinheit 13 gespeicherten
Meßwerte über das Steuer- und Signalübertragungsnetz 15 an die Zentraleinheit 16
übertragen werden können.
-
Leerseite