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DE3243540A1 - Verfahren und messgeraet zum messen und verarbeiten von kenngroessen der umgebungsatmosphaere, insbesondere unter tage - Google Patents

Verfahren und messgeraet zum messen und verarbeiten von kenngroessen der umgebungsatmosphaere, insbesondere unter tage

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Publication number
DE3243540A1
DE3243540A1 DE19823243540 DE3243540A DE3243540A1 DE 3243540 A1 DE3243540 A1 DE 3243540A1 DE 19823243540 DE19823243540 DE 19823243540 DE 3243540 A DE3243540 A DE 3243540A DE 3243540 A1 DE3243540 A1 DE 3243540A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
normalization
measuring
polygon
measured
measuring device
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE19823243540
Other languages
English (en)
Inventor
Hans-Jörg Dipl.-Kfm. 4400 Münster Hübner
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE19823243540 priority Critical patent/DE3243540A1/de
Publication of DE3243540A1 publication Critical patent/DE3243540A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
    • G01NINVESTIGATING OR ANALYSING MATERIALS BY DETERMINING THEIR CHEMICAL OR PHYSICAL PROPERTIES
    • G01N33/00Investigating or analysing materials by specific methods not covered by groups G01N1/00 - G01N31/00
    • G01N33/0004Gaseous mixtures, e.g. polluted air
    • G01N33/0009General constructional details of gas analysers, e.g. portable test equipment
    • G01N33/0062General constructional details of gas analysers, e.g. portable test equipment concerning the measuring method or the display, e.g. intermittent measurement or digital display
    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
    • G01DMEASURING NOT SPECIALLY ADAPTED FOR A SPECIFIC VARIABLE; ARRANGEMENTS FOR MEASURING TWO OR MORE VARIABLES NOT COVERED IN A SINGLE OTHER SUBCLASS; TARIFF METERING APPARATUS; MEASURING OR TESTING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • G01D1/00Measuring arrangements giving results other than momentary value of variable, of general application
    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
    • G01NINVESTIGATING OR ANALYSING MATERIALS BY DETERMINING THEIR CHEMICAL OR PHYSICAL PROPERTIES
    • G01N33/00Investigating or analysing materials by specific methods not covered by groups G01N1/00 - G01N31/00
    • G01N33/0004Gaseous mixtures, e.g. polluted air
    • G01N33/0006Calibrating gas analysers

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  • Immunology (AREA)
  • Pathology (AREA)
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Description

  • betreffend ein
  • "Verfahren und Meßgerät zum Messen und Verarbeiten von Kenngrößen der Umgebungsatmosphäre, insbesondere unter Tage" Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Messen und Verarbeiten von Kenngrößen der Umgebungsatmosphäre, insbesondere unter Tage, bei dem mittels eines Meßgerätes die jeweilige Kenngröße gemessen wird, nach dem Messen der Kenngröße der Meßwert im Meßgerät - manuell ausgelöst oder automatisch - entsprechend einer vorgebbaren Normierungsfunktion auf einen oder mehrere Parameter normiert wird und danach der normierte, ggf. auch der absolute, Meßwert angezeigt und gespeichert wird. Gegenstand der Erfindung ist auch ein Meßgerät zur Durchführung eines solchen Verfahrens mit einer internen Stromquelle, einer Meßanordnung, einer Betätigungseinheit, einer Anzeigeeinheit, einer einerseits mit der Meßanordnung, andererseits mit der Anzeigeeinheit verbundenen Normierungsstufe und einer mit der Meßanordnung und/oder der Normierungsstufe verbundenen Speichereinheit. Der Begriff "Normierungsfunktion" ist hier relativ weit zu verstehen und insbesondere unabhängig von der Methode, wie diese "Norierungsfunktion" gewonnen wird. Diese "Normierungsfunktion" kann also sowohl als solche errechnet als auch rein empirisch, also lediglich durch Meßwerte bestimmt werden.
  • Das Messen und Verarbeiten von Kenngrößen der Umgebungsatmosphäre ist in vielen Anwendungsfällen notwendig, sei es um längerfristige Imformationen über die Umgebungsatmosphäre zu gewinnen, sei es um kurzfristige Informationen zu erhalten, die unmittelbar ausgewertet werden. Insbesondere bei gasbelasteten Umgebungsatmosphären sind derartige Messungen in vielen Fällen für die Sicherheit der in solchen Umgebungsatmosphären tätigen Personen von entscheidender Bedeutung, um nämlich ggf. Sicherungsmaßnahmen, beispielsweise eine Entlüftung od. dgl.,oder Rettungsmaßnahmen einleiten zu können. Insbesondere unter Tage sind derartige Verfahren seit langem bekannt und werden ständig praktiziert.
  • Früher erfolgte die Speicherung der Meßwerte der jeweiligen Kenngröße auf schriftlichen Wege, die Meßwerte der jeweiligen Kenngröße wurden also in Auswertungsbogen od. dgl. eingetragen. Im Bergbau, also bei Umgebungsatmosphären unter Tage wurden die Meßwerte in ein sogenanntes Wetterbuch eingetragen.
  • Diese Eintragungen erfolgten ortsabhängig, d. h. an verschiedenen Orten unter Tage, so daß bei langfristig immer wiederkehrenden Messungen auf umfangreiche Vergleichswerte zurückgegriffen werden konnte. Eine Aus-wertung der Meßwerte der entsprechenden Kenngrößen der Umgebungs-atmosphäre erfolte-zu einem späteren Zeitpunkt, beispielsweise über Vergleichstabellen od. dgl.
  • In vielen Fällen ist es nun so, daß die gemessenen und verarbeiteten Kenngrößen der Umgebungsatmosphäre als solche keinen optimalen Informationsgehalt besitzen, da die Randbedingungen, unter denen die Messung stattfand, nicht oder nicht genau bekannt sind. Arbeitsphysiologisch spielt es beispielsweise eine Rolle, ob eine bestimmte Lufttemperatur bei einer hohen oder einer niedrigen Luftfeuchtigkeit gemessen worden ist, eine bestimmte Gaskonzentration in der Umgebungsatmosphäre kann bei unterschiedlichen sonstigen Bedingungen unterschiedlich gefährlich sein usw. Die früheren Verfahren zum Messen und Verarbeiten von Kenngrößen der Umgebungsatmosphäre lieferten hier bedauerlicherweise noch keine ausreichend klaren und aussagekräftigen Angaben.
  • Das bekannte Verfahren, das eingangs schon erläutert worden ist und von dem die Erfindung ausgeht (vgl. die ältere, jedoch noch nicht veröffentlichte Patentanmeldung P 32 17 798.4-52), bringt gegenüber den früheren Verfahren klare und aussagekräftige Angaben, die schnell und effektiv verarbeitet werden können. Dazu wird bei dem bekannten Verfahren nach dem Messen der Kenngröße der Meßwert im Meßgerät - manuell ausgelöst oder automatisch - auf einen oder mehrere Parameter normiert usw. wie das eingangs erläutert worden ist.
  • Der Begriff Normierung ist hier in einem relativ weiten Sinne zu verstehen, umfasst also auch eine Kalibrierung von Meßwerten, eine Linearisierung von Meßkurven usw. Wie im einzelnen normiert wird, hängt auch und insbesondere von der jeweils gemessenen Kenngröße ab und davon, auf welchen bzw. welche Parameter normiert wird. Beispielsweise ist unter Tage eine Normierung der gemessenen Lufttemperatur auf den Luftdruck an der Erdoberfläche und auf eine bestimmte, vorgegebene Luftgeschwindigkeit möglich, so daß eine aussagekräftige relative Arbeitstemperatur als normierter Meßwert gewonnen wird, die unmittelbare Schlüsse auf die physische Belastung der jeweils tätigen Personen zuläßt.
  • Vielfach wird eine Normierung lediglich eine Nullpunktkorrektur, eine Empfindlichkeitskorrektur für eine Meßanordnung od. dgl. beinhalten. Insbesondere wegen der mit dem absoluten Meßwert der Kenngröße oftmals schwankenden Empfindlichkeit von Meßanordnungen kommt der Normierung auf den Parameter "Empfindlichkeit" häufig eine besondere Bedeutung zu. Ähnliches gilt für den Parameter "Nullpunktsabweichung't.
  • Bei dem bekannten Verfahren, von dem die Erfindung ausgeht, wird die Normierung in Form einer Funktion durchgeführt, sei es in Form einer Funktion des Parameters oder der Parameter, sei es in Form einer Funktion "Korrekturwert der Kenngröße in Abhängigkeit vom Absolutwert der Kenngröße1,.
  • Die zuvor erläuterte Normierung erfordert mitunter eine Messung der für diese Normierung notwendigen Parameter neben der Messung der eigentlichen Kenngröße. Solche Messungen können gleichzeitig oder zeitlich hintereinander verlaufen. In jedem Fall können die Meßwerte jeder Kenngröße kenngrößenspezifisch normiert werden, auch können die Meßwerte der jeweiligen Kenngröße linearisiert werden.
  • Was die Speicherung der Meßwerte der jeweiligen Kenngröße betrifft, so ist bei dem bekannten Verfahren, von dem die Erfindung ausgeht, eine zeitabhängige Speicherung realisiert, um auch die Zeit als Parameter zu gewinnen. Eine solche zeitabhängige Speicherung kann indirekt, nämlich über einen vorgegebenen Weg, auf dem einander nachfolgende Messungen erfolgen, zu einer ortsabhängigen Messung umgerechnet werden. Vorteilhafter ist es aber, die Meßwerte der jeweiligen Kenngröße auch ortsabhängig, ggf. durch Eingabe von Ortskodenummern od.
  • dgl. zu speichern.
  • Die Speicherung der normierten und ggf. auch der absoluten Meßwerte verschiedener Kenngrößen kann grundsätzlich, wie früher, schriftlich, unter Tage also beispielsweise in einem Wetterbuch, erfolgen. Mit modernen elektronischen Mitteln ist es aber möglich, einen entsprechenden Speicher auch in ein entsprechendes Meßgerät zu integrieren. In diesem Fall können dann die gespeicherten Meßwerte der Kenngrößen in einen Zentralrechner übergeben und von dem Zentralrechner ausgewertet, ggf. gespeichert und ggf. angezeigt werden.
  • Bekannt ist natürlich auch ein Meßgerät zur Durchführung des bekannten Verfahrens. Das bekannte Meßgerät weist eine Normierungsstufe auf, die einerseits mit der Meßanordnung, andererseits mit der Anzeigeeinheit verbunden ist. Bei der Normierungsstufe handelt es sich um ein elektronisches Bauteil, beispielsweise einen Mikroprozessor od. dgl. Im übrigen ist in dem Meßgerät eine Speichereinheit vorgesehen, die mit der Meßanordnung und/oder mit der Normierungsstufe verbunden ist. In dieser Speichereinheit können die Meßwerte der verschiedenen Kenngrößen, seien sie nun absolut oder normiert, unmittelbar gespeichert werden, ohne daß eine Aufschreibung von Hand erfolgen müßte. Zwischen der Meßanordnung und der Speichereinheit bzw. der Normierungsstufe und der Speichereinheit kann, wenn dies notwendig ist, ein Analog/Digital-Umsetzer vorgesehen sein, mit dessen Hilfe die über die Meßanordnung analog gemessenen Meßwerte in digitale und damit speicherbare Signale umgesetzt werden können.
  • Für die zeitabhängige Messung von Kenngrößen ist schließlich ein Zeitgeber vorgesehen, wobei die Zeit dann automatisch zum Meßwert jeder Kenngröße abgespeichert und ggf. auch angezeigt wird.
  • Für ortsabhängige Messungen von Kenngrößen, wie sie im Regelfall stattfinden werden, ist eine Ortseingabetastatur für die Kodenummern vorgesehen, wobei die Betätigungseinheit gleichzeitig als Ortseingabetastatur ausgebildet ist. Um die Gefahr zu verringern, daß es von einer Bedienungsperson manchmal vergessen wird, die Kodenummer eines Meßortes einzugeben, wird die Meßanordnung erst nach Durchführung einer Ortseingabe freigegeben.
  • Weiterhin ist in dem bekannten Meßgerät eine Schwellwertstufe vorgesehen und der Meßanordnung und ggf. der Normierungsstufe nachgeschaltet. Die Schwellwertstufe ist mit einer akustischen und/oder optischen Warneinrichtung verbunden und synchron zu der Meßanordnung und ggf. der Normierungsstufe umschaltbar.
  • Über die Schwellwertstufe kann in Verbindung mit der Warneinrichtung unmittelbar und akut ein Warnsignal ausgelöst und abgegeben werden, durch das die Bedienungsperson des Meßgerätes, beispielsweise unter Tage, über eine gefährliche Entwicklung einer Kenngröße der Umgebungsatmosphäre informiert wird.
  • Zuvor ist erläutert worden, daß mit dem bekannten Meßgerät bei entsprechender Ausgestaltung der Meßanordnung eine Vielzahl von Kenngrößen gemessen werden kann. Dazu ist nun die Anzeigeeinheit entsprechend ausgestaltet, weist also die Anzeigeeinheit nicht nur eine numerische Anzeige auf, sondern auch eine Kenngrößenanzeige. Die Kenngrößenanzeige kann, beispielsweise über entsprechende Symbole, die jeweils gerade gemessene Kenngröße anzeigen.
  • Für den Anschluß des Meßgerätes an einen Zentralrechner ist ein Interface-Anschluß vorgesehen. Besonders praktisch ist es, daß das ansonsten ja tragbare, also von einer Bedienungsperson mitführbare Meßgerät an einer Schmalseite eine ggf. abdeckbare Steckerleiste aufweist, über die es als solches in eine Fassung am Interface des Zentralrechners eingesteckt werden kann Von dem Zentralrechner aus kann eine Umprogrammierung des Meßgerätes, beispielsweise der Normierungsstufe, erfolgen, jedenfalls dann, wenn die Normierungsstufe einen programmierbaren Mikroprozessor aufweist. Die Normierungsstufe kann natürlich auch Teil eines programmierbaren Mikroprozessors sein.
  • Wenn auch das bekannte, zuvor in aller Ausführlichkeit erläuterte Verfahren außerordentlich zufriedenstellende Ergebnisse zeigt, so besteht doch ein gewisses Problem darin, daß mitunter die zu errechnenden Normierungsfunktionen relativ kompliziert sind, daß also beispielsweise empirisch ermittelte Kurvenverläufe mathematisch nur mit sehr komplizierten Funktionen dargestellt werden können. Im Ergebnis ist es zur Anwendung des bekannten Verfahrens notwendig, für die Speicherung der Normierungsfunktion bzw. der Normierungsfunktionen außerordentlich viel Speicherplatz bereitzustellen. Nun ist aber die Frage des bereitzustellenden Speicherplatzes, also des Speicherinhaltes der Speichereinheit eines Meßgerätes, bei dem in Rede stehenden Verfahren relativ problematisch, da dieses Verfahren vor Ort, beispielsweise unter Tage angewandt wird, und zwar vorwiegend mittels eines tragbaren Meßgerätes, Ausgehend von der zuvor erläuterten Problemstellung liegt der Erfindung nun die Aufgabe zugrunde, das bekannte Verfahren so auszugestalten und weiterzubilden, daß unter allen Umständen rechnerisch möglichst einfach zu handhabende Normierungsfunktionen verwendet werden können.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren, bei dem die zuvor aufgezeigte Aufgabe gelöst ist, ist nun dadurch gekennzeichnet, daß ein der Normierungsfunktion angenäherter Polygonzug errechnet und als Normierungsfunktion verwendet wird. Wesentlich ist hier, daß nur zu Beginn, nämlich beim Errechnen oder empirischen Bestimmen der eigentlichen Normierungsfunktion viel Speicherplatz benötigt wird, daß aber daran anschließend nur noch ein Polygonzug als Normierungsfunktion gespeichert werden muß. Ein Polygonzug setzt sich aus Geradenstücken zusammen, so daß die Darstellung eines Polygonzuges mathematisch und im Rahmen eines elektronischen Speichermediums außerordentlich einfach und platzsparend ist. Dabei kommt der Tatsache eine besondere Bedeutung zu, daß zu Beginn einer Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens der volle Speicherplatz zur Verfügung steht und daß zum späteren Zeitpunkt, wenn Speicherplatz zum Speichern der tatsächlich ermittelten Meßwerte benötigt wird, für die Normierungsfunktion in Form eines angenäherten Polygonzuges der benötigte Speicherplatz außerordentlich gering ist. Im Ergebnis kann so eine höchst ökonomische Verwirklichung des erfindungsgemäßen Verfahrens auch bei Anwendung vor Ort erfolgen.
  • Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, das erfindungsgemäße Verfahren auszugestalten und weiterzubilden, was im folgenden nur beispielhaft erläutert werden soll.
  • Zunächst empfiehlt sich eine Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens, die dadurch gekennzeichnet ist, daß der maximal zu erwartende Bereich von Meßwerten der Kenngröße in eine bestimmte Anzahl von Polygonzugabschnitten, insbesondere in 2n Polygonzugabschnitte, vorzugsweise in 16 Polygonzugabschnitte, unterteilt wird Als unabhängige Variable bei der Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens werden vorzugsweise die tatsächlichen Meßwerte herangezogen, so daß deren zu erwartender Bereich in die bestimmte Anzahl von Polygonzugabschnitten unterteilt wird. Die Staffelung im Binärsystem hat den Vorteil, daß eine einfache datenverarbeitungstechnische Erfassung möglich ist.
  • In den meisten Fällen wird es ausreichen die Breite aller Polygonzugabschnitte gleich zu wählen. Das genügt für die meisten Normierungsfunktionen. Lediglich bei sehr extrem verlaufenden Normierungsfunktionen muß man die Breite der Polygonzugabschnitte unterschiedlich wählen. Letztlich ist das eine Frage des zu treibenden schaltungstechnischen Aufwandes.
  • Nach einer weiteren Lehre der Erfindung, der besondere Bedeutung zukommt, wird bei einem Verfahren der erfindungsgemäßen Art auch der bei Messung der Kenngröße auftretende Meßfehler berücksichtigt. Erfolgt nämlich bei einem solchen Verfahren die Messung der Kenngröße mit einem Meßfehler, der größer ist als der bei Errechnung der Normierungsfunktion auftretende Rechenfehler, so empfiehlt es sich, die Anzahl und/oder die Breite der Polygonzugabschnitte auf Basis der Größe des Meßfehlers vorzugeben. Dabei können die Anzahl und/oder die Breite der Polygonzugabschnitte für alle Normierungsfunktionen gleich sein und ggf. vorab nach einmaliger Feststellung des Meßfehlers fest vorgegeben werden1 es ist aber auch möglich, bei der Vorgabe der Anzahl und/oder der Breite der Polygonzugabschnitte außer der Größe des Meßfehlers auch den Verlauf der entsprechenden Normierungsfunktion zu berücksichtigen. Diese Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Verfahrens berücksichtigen, daß es natürlich völlig sinnlos ist, eine sehr genaue Annäherung einer Normierungsfunktion durch einen Polygonzug zu verwirklichen, wenn der Meßfehler größer ist als der Rechenfehler bzw. größer ist als die maximale Abweichung des Polygonzuges von der Normierungsfunktion. Mit anderen Worten lehrt also die Erfindung, die Annäherung der Normierungsfunktion durch den Polygonzug nur so genau zu wählen, wie dies aufgrund des dem Meßsystem immanenten Meßfehlers notwendig ist.
  • Schließlich empfiehl-t es sich in verfahrensmäßiger Hinsicht, die dem Polygonzug als Ausgangspunkt dienende Normierungsfunktion aus bestimmten, vorab durchgeführten Eichmessungen einer Kenngröße zu errechnen oder empirisch zu bestimmen. In der Praxis lassen sich die zuvor erläuterten Eichmessungen beispielsweise so durchführen daß eine Messung in einer Umgebungsatmosphäre erfolgt, bei der die relevante Kenngröße exakt Null ist. Der in dieser Umgebungsatmosphäre gemessene Meßwert wird als Nullpunktskorrektur gespeichert und bei der Errechung der Normierungsfunktion berücksichtigt. Eine weitere Eichmessung bei einem sowohl hinsichtlich des tatsächlichen Wertes als auch hinsichtlich des zu erwartenden Meßwertes bekannten Zustand der Kenngröße als Zwischenwertkalibrierungsmessung führt zu einem weiteren Korrekturwert, der gespeichert und zur Errechnung der Normierungsfunktion verwendet werden kann. Auf Basis dieser beiden Meßwerte läßt sich eine gerade als Normierungsfunktion errechnen. Diese Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens trägt der Tatsache Rechnung, daß es betriebsmäßig häufig beabsichtigt ist, bei dem tatsächlich vorliegenden Wert "Null" einer Kenngröße gleichwohl einen Meßwert vorzugeben, damit unter Umständen Fehler, Unterbrechungen, Baugruppenausfälle od. dgl. sicher festgestellt werden können. Mit der hier verwirklichbaren rein rechnerischen Korrektur systematischer, meßtechnischer und anderer Fehler bei der Messung von Kenngrößen ist der ganz erhebliche Vorteil verbunden, daß die früher notwendigen iterativen Einstellungen - Korrektur der Nullpunktsverschiebung, Korrektur der Empfindlichkeit, Nachkorrektur der Nullpunktsverschiebung, Nachkorrektur der Emfindlichkeit usw. - überflüssig werden.
  • Gegenstand der Erfindung ist, wie eingangs erläutert worden ist, auch ein Meßgerät zur Durchführung des in Rede stehenden Verfahrens. Bei einem solchen Meßgerät, das gleichfalls in seinem grundsätzlichen Aufbau schon erläutert worden ist, ist eine erste erfindungsgemäße Ausgestaltung dadurch gekennzeichnet, daß in der Normierungsstufe eine Normierungsfunktion vorgebbar, nämlich errechenbar oder empirisch bestimmbar ist, daß ein der Normierungsfunktion angenäherter Polygonzug errechenbar ist und daß der Polygonzug als Normierungsfunktion für nachfolgend gemessene Meßwerte in der Speichereinheit speicherbar ist.
  • Die Meßanordnung des erfindungsgemäßen Meßgerätes sollte eine Mehrzahl von Kenngrößen messen können. Dazu kann die Meßanordnung umschaltbar sein, so daß die einzelnen Kenngrößen bzw. Parameter nacheinander gemessen werden, sie kann aber auch eine Mehrzahl von verschiedenen Typen von Meßelementen enthalten, so daß unterschiedliche Kenngrößen bzw. Parameter gleichzeitig gemessen werden können.
  • Können die Meßwerte jeder Kenngröße gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren kenngrößenspezifisch normiert werden, so sollte das erfindungsgemäße Meßgerät eine Normierungsstufe aufweisen, in der eine Mehrzahl von Normierungsfunktionen vorgebbar sind. Dementsprechend müßte dann in der Speichereinheit eine Mehrzahl von Polygonzügen speicherbar sein.
  • Hinsichtlich der datenverarbeitungstechnischen Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Meßgerätes empfiehlt es sich, jedem Polygonzugabschnitt eine eigene Speicheradresse zuzuordnen. Beispielsweise ist es dann möglich, in einem zwei Bytes umfassenden Wort das zweite Halbwort mit der Wortlänge ein Byte als Feinstufung des Polygonzugabschnittes zu verwenden, der mit dem ersten Halbwort der Länge ein Byte als Adresse angesprungen werden kann. Wie derartige Lösungen datenverarbeitungstechnisch im einzelnen aussehen, wie solche Verarbeitungswerke und Speicher zu organisieren sind, ist als solches bekannt und bedarf hier keiner weiteren Erläuterung (vgl. als Literatur beispielsweise das Informatik-Standardwerk Bauer, Goos "Informatik" Springer-Verlag, Berlin, Heidelberg, New York, 1971).
  • Schließlich ist für den Fall, daß bei der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens der Meßfehler der Meßanordnung berücksichtigt werden soll, eine Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Meßgerätes zweckmäßig, die dadurch gekennzeichnet ist, daß die Normierungsstufe eine Sollwerteinheit zur Speicherung des Wertes eines Meßfehlers der Meßanordnung, eine Differenzeinheit zur Ermittlung der Differenz zwischen einem Wert der Normierungsfunktion und dem entsprechenden Wert des angenäherten Polygonzuges und einen Vergleicher zum Vergleich des von der Differenzeinheit ermittelten Wertes mit dem in der Sollwerteinheit gespeicherten Wert aufweist.
  • Im folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert; es zeigt Fig. 1 in einem schematischen Diagramm die Funktionsbeziehungen beim Messen und Verarbeiten von Kenngrößen der Umgebungsatmosphäre, hier im Wetterstrom unter Tage, Fig. 2 ein Blockschaltbild einer Anlage zum Messen und Verarbeiten von Kenngrößen der Umgebungsatmosphäre, Fig. 3 ein Blockschaltbild eines Meßgerätes für eine Anlage nach Fig. 1, Fig. 4 ein Ausführungsbeispiel eines Meßgerätes gemäß Fig. 3, Fig. 5 und Fig. 6 Diagramme für mögliche Normierungen bzw. Kalibrierungen bei einem Meßgerät gemäß Fig. 3.
  • In der schematischen Darstellung gemäß Fig. 1 erkennt man eine Mehrzahl von Kenngrößen bzw. Parametern der Umgebungsatmosphäre, nämlich verschiedene Gaskonzentrationen 1 bis 4, Lufttemperatur 5, Luftdruck 6, relative Luftfeuchtigkeit 7, Luftgeschwindigkeit 8 und einen nicht näher spezifizierten Parameter 9.
  • All diese Kenngrößen bzw. Parameter werden einem Meßgerät 10 zugeführt. Außer den zuvor erwähnten und schematisch dargestellten Kenngrößen und Parametern werden im Meßgerät 10 auch noch die Zeit 11 und der Ort der Messung 12 festgehalten. All diese Daten werden in einer Speichereinheit 13 gespeichert, ggf. nach vorheriger Verarbeitung, Anzeige usw., und können von der Speichereinheit 13 jeweils in eine hier nicht dargestellte Zentraleinheit abgerufen werden.
  • Fig. 2 zeigt deutlicher, wie eine entsprechende Anlage zum Messen und Verarbeiten von Kenngrößen der Umgebungsatmosphäre aufgebaut sein kann. Dargestellt sind zwei Meßgeräte 10, die, wie eine Mehrzahl anderer, nicht dargestellter Meßgeräte, über Interface-Anchlüsse 14 an das Interface 15 eines Zentralrechners 16 anschließbar sind. In diesem Zentralrechner 16 können sämtliche in den Speichereinheiten 13 der Meßgeräte 10 gespeicherten Daten über die verschiedenen Kenngrößen und Parameter 1 bis 9, 11, 12 ausgewertet, aufgearbeitet, geordnet, korrigiert, normiert usw. werden. Der Zentralrechner 16 seinerseits kann mit einem externen Computer 17, einem Druck 18, einer Speichereinheit 19 und einem Benutzerterminal 20, also üblichen Peripheriegeräten von Rechnern verbunden sein. Weisen die Meßgeräte 10 entsprechende programmierbare Speicher auf, wie sie heute in Mikroprozessoren umfangreich enthalten sind, so läßt sich von dem Zentralrechner 16 jedes Meßgerät ggf.
  • programmieren, mit Auswertungsdaten speichern usw.
  • Ein Blockschaltbild eines Meßgerätes 10 für eine Anlage gemäß Fig. 2 ist in Fig. 3 dargestellt. Hier ist zunächst angedeutet eine Stromquelle 21 zur Versorgung des gesamten Meßgerätes 10, das als solches, insbesondere beim Ein satz unter Tage, natürlich frei beweglich, nämlich tragbar sein muß. Weiterhin weist das Meßgerät 10 eine Meßanordnung 22 auf, die, wie hier nicht weiter dargestellt ist, eine Meßkammer und eine Pumpe zum Ansaugen einer Gasprobe in die Meßkammer, ggf. auch mehrere Meßkammern, aufweisen kann. Wie derartige Meßanordnungen arbeiten ist aus dem Stand der Technik bekannt und bedarf hier keiner detaillierten Erläuterung.
  • Mit der Meßanordnung 22 verbunden ist eine Betätigungseinheit 23 sowie die eingangs schon erwähnte Speichereinheit- 13. Die Betätigungseinheit 23 weist eine Mehrzahl von nur andeutungsweise dargestellten Betätigungselementen 24 in Form einer Tastatur auf. Die Meßanordnung 22 ist außerdem mit einer Normierungsstufe 25 und einer der Normierungsstufe 25 nachgeschalteten Schwellwertstufe 26 verbunden. Die Betätigungseinheit 23, die Normierungsstufe 25 und die Schwellwertstufe 26 sind mit einer Anzeigeeinheit 27 verbunden, wobei die Anzeigeeinheit 27 eine numerische Anzeige 28 zur Anzeige des Meßwertes einer Kenngröße, eine Kenngrößenanzeige 29 und eine optische Warneinrichtung 30, nämlich eine Warnlampe, aufweist. Schließlich ist noch ein Zeitgeber 31 vorgesehen und mit der Speichereinheit 13 verbunden, so daß zu allen gespeicherten Daten jeweils die entsprechende Zeit mitgespeichert werden kann.
  • Die Betätigungseinheit 23 erlaubt es, die Meßanordnung 22 auf die Messung unterschiedlicher Kenngrößen und Parameter umzuschalten. Die Umschaltung kann natürlich auch automatisch erfolgen, wenn man beispielsweise eine spezielle Kenngröße messen will, zu dieser gewünschten Kenngröße jedoch entsprechende Parameter, die für ihre Einordnung von Bedeutung sind, gemessen werden sollen. Die Betätigungseinheit 23 mit den tastenartigen Betätigungselementen 24 dient gleichzeitig als Ortseingabetastatür, d. h. über die Betätigungselemente 24 der Betätigungseinheit 23 können Ortsdaten, beispielsweise spezielle Kodenummern eingegeben werden. Auf diese Weise ist es möglich, Meßwerte bestimmter Kenngrößen bestimmten Orten zuzuordnen, was insbesondere unter Tage von erheblicher Bedeutung ist.
  • Nicht erkennbar ist in Fig. 3, daß die von der Meßanordnung 22 gemessenen Meßwerte dann, wenn sie analog gemessen werden, über einen Analog/Digital-Umsetzer geführt und in der Speichereinheit 13 digital abgespeichert werden können.
  • Wesentlich ist, daß mit dem in Fig. 3 dargestellten Meßgerät 10 über die Kenngrößenanzeige 29 sofort erkennbar ist, welche Kenngröße gerade gemessen und angezeigt wird, daß die numerische Anzeige 28 der Anzeigeeinheit 27 den jeweiligen Meßwert klar und deutlich erkennen läßt, daß über die Warneinrichtung 30 von der Schwellwertstufe 26 her die jeweilige Bedienungsperson bei Überschreiten des Schwellwertes der jeweiligen Kenngröße akut gewarnt werden kann, daß irgendwelche Notizen von Meßwerten nicht mehr gemacht werden müssen und daß eine optimale Auswertbarkeit der gemessenen, verarbeiteten und gespeicherten Daten gegeben ist.
  • Nicht dargestellt ist in Fig. 3, daß die Speichereinheit 13 einen eigenen Energiepuffer aufweisen kann, so daß selbst bei einem Ausfall der Stromquelle 21 der bis dahin gespeicherte Speicherinhalt der Speichereinheit 13 nicht verloren geht.
  • Fig. 4 zeigt in Frontansicht ein Meßgerät 10 gemäß Fig. 3. Erkennbar ist die Betätigungseinheit 23 des Meßgerätes 10 mit den Betätigungselementen 24.
  • Die Betätigungselemente 24 sind hier erkennbar doppelt belegt, also als doppelt belegte Funktionstasten ausgeführt, lassen nämlich einerseits eine Auswahl-der jeweils zu messenden Kenngröße bzw. des jeweils interessierenden Parameters zu, erlauben andererseits eine kodierte Eingabe des Meßortes in Form von Kodenummern. Erkennbar ist ferner die Anzeigeeinheit 27 mit der numerischen Anzeige 28 und der Warneinrichtung 30.
  • Zuvor ist in Verbindung mit Fig. 3 erläutert worden, daß das Meßgerät 10 eine Normierungsstufe 25 aufweist. Diese Normierungsstufe 25 ist natülich insbesondere dann auf einfache Weise vorsehbar, wenn moderne mikroelektronische Bauteile, beispielsweise Mikroprozessoren, Verwendung finden. Über die Normierungsstufe 25 kann eine Normierung des jeweiligen Meßwertes einer Kenngröße auf einen oder mehrere Parameter erfolgen. Bei dem Diagramm in Fig. 5 wird der Meßwert Gaskonzentration, beispielsweise CH4, entsprechend der sich mit der Konzentration des zu messenden Gases ändernden Empfindlichkeit der Meßanordnung 22 korrigiert. Das ist über die Normierungsstufe 25 bei vorgegebenem Empfindlichkeitsverlauf der Meßanordnung 22 ohne weiteres möglich.
  • Eingezeichnet ist in Fig. 5 zusätzlich noch die dieser Empfindlichkeitskorrektur der Meßanordnung 22 entsprechende Normierungsfunktion mit einer strichpunktierten Linie. Diese Normierungsfunktion läßt sich nun als solche durch einen angenäherten Polygonzug ersetzen. Wie eine solche Polygonzugannäherung aussehen kann zeigt das in Figs 6 dargestellte Ausführungsbeispiel.
  • Bei dem in Fig. 6 dargestellten Ausführungsbeispiel für eine Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist als unabhängige Variable der Meßwert, nämlich der tatsächliche Meßwert, einer Kenngröße aufgetragen. Wie erkennbar ist, ist der maximal zu erwartende Bereich der Meßwerte in 16 Polygonzugabschnitte unterteilt. Auf der Ordinate ist der wirkliche, der korrigierte Meßwert aufgetragen, dem letztlich der angezeigte Meßwert entsprechen soll.
  • Eingezeichnet ist eine Normierungsfunktion, die in jedem Polygonzugabschnitt linearisiert ist, die also insgesamt durch einen Polygonzug angenähert ist.
  • Aus Fig. 6 ist deutlich erkennbar, daß die Breite aller Polygonzugabschnitte auf der Abszisse gleich ist. Dabei ist die Breite der Polygonzugabschnitte unter Berücksichtigung der Normierungsfunktion so gewählt, daß die maximale Abweichung des Polygonzugabschnittes von der Normierungsfunktion in der Größenordnung des Meßfehlers der Meßanordnung liegt. Auf diese Weise wird die durch die Meßanordnung vorgegebene Meßgenauigkeit nicht verschlechtert, gleichwohl aber mit einem optimal geringem Bedarf an Speicherplatz eine gute Normierung realisiert.
  • Abschließend soll nochmals kurz die Funktion des zuvor in Verschiedenem Zusammenhang erläuterten Meßgerätes 10 im Rahmen der Anlage gemäß Fig. 2 erläutert werden: Die entsprechende Bedienungsperson, beispielsweise ein Steiger unter Tage, überprüft auf einem Rundgang eine Mehrzahl von Meßorten, die jeweils durch eine ortsfest angebrachte Kodenummer identifiziert sind. An einem bestimmten Ort angelangt, gibt diese Bedienungsperson über die Betätigungselemente 24 der Betätigungseinheit 23 die Kodenummer des Ortes ein, diese Kodenummer wird in der Speichereinheit 13 gespeichert. Anschließend wird die Meßanordnung 22 freigegeben und die Bedienungsperson wählt die zu messende Kenngröße, beispielsweise die Lufttempératur 5,-aus. Gleichzeitig mit der Luftttemperatur 5, die die eigentliche Kenngröße darstellt, werden zur Gewinnung einer relativen Arbeitstemperatur der Luftdruck 6, die relative Luftfeuchtigkeit 7 und die Luftgeschwindigkeit 8 als Parameter gemessen. Anschließend wird einerseits die Lufttemperatur 5 absolut, andererseits ein über die Normierungsstufe 25 auf die Parameter Luftdruck 6, relative Luftfeuchtigkeit 7 und Luftgeschwindigkeit 8 normierter Meßwert der Lufttemperatur 5 gespeichert. Der letztgenannte normierte Meßwert wird auch angezeigt, da er eine Aussage über die tatsächliche physische Belastung der an diesem Ort befindlichen Personen gibt. Dieser normierte Meßwert wird außerdem der Schwellwertstufe 26 zugeführt, so daß dann, wenn dieser relative Meßwert an irgendeinem Ort eine absolute Obergrenze überschreitet, unmittelbar von der Warneinrichtung 30 ein optisches Warnsignal abgegeben wird. Mit dem erläuterten Meßgerät 10 läßt sich also für die Bedienungsperson eine aktuelle Aussage gewinnen, wobei gleichzeit längerfristige Untersuchungen und Beobachtungen über den Zentralrechner 16, an den das Meßgerät 10 später angeschlossen wird, verwirklicht werden können. Das Meßgerät 10 stellt, auf den Untertagebetrieb bezogen, gewissermaßen ein elektronisches Wetterbuch dar. Leerseite

Claims (13)

  1. Patentansprüche: \ Verfahren zum Messen und Verarbeiten von Kenngrößen der Umgebungsatmosphäre, insbesondere unter Tage, bei dem mittels eines Meßgerätes die jeweilige Kenngröße gemessen wird, nach dem Messen der Kenngröße der Meßwert im Meßgerät - manuell ausgelöst oder automatisch - entsprechend einer vorgebbaren Normierungsfunktion auf einen oder mehrere Parameter normiert wird und danach der normierte, ggf. auch der absolute, Meßwert angezeigt und gespeichert wird, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, daß ein der Normierungsfunktion angenäherter Polygonzug errechnet und als Normierungsfunktion verwendet wird.
  2. 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der maximal zu erwartende Bereich von Meßwerten der Kenngröße in eine bestimmte Anzahl von Polygonzugabschnitten, insbesondere in 2 Polygonzugabschnitte, vorzugsweise in 16 Polygonzugabschnitte, unterteilt wird.
  3. 3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite aller Polygonzugabschnitte gleich ist.
  4. 4. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite der Polygonzugabschnitte unterschiedlich ist.
  5. 5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei dem die Messung der Kenngröße mit einem Meßfehler erfolgt, der größer ist alls der bei Errechnung der Normierungsfunktion auftretende Rechenfehler, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzahl und/oder die Breite der Polygonzugabschnitte auf Basis der Größe des Meßfehlers vorgegeben wird.
  6. 6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzahl und/oder die Breite der Polygonzugabschnitte für alle Normierungsfunktionen gleich- ist,
  7. 7. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß bei der Vorgabe der Anzahl und/oder der Breite der Polygonzugabschnitte außer der Größe des Meßfehlers auch der Verlauf der Normierungsfunktion berücksichtigt wird.
  8. 8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die dem Polygonzug als Ausgangspunkt dienende Normierungsfunktion aus bestimmten, vorab durchgeführten Eichmessungen einer Kenngröße errechnet oder empirisch bestimmt wird.
  9. 9. Meßgerät zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 8, mit einer internen Stromquelle, einer Meßanordnung, einer Betätigungseinheit, einer Anzeigeeinheit, einer einerseits mit der Meßanordnung, andererseits mit der Anzeigeeinheit verbundenen Normierungsstufe und einer mit der Meßanordnung und/oder der Normierungsstufe verbundenen Speichereinheit, dadurch gekennzeichnet, daß in der Normierungsstufe (25) eine Normierungsfunktion vorgebbar, nämlich errechenbar oder empirisch bestimmbar ist, daß ein der Normierungsfunktion angenäherter Polygonzug errechenbar ist und daß der Polygonzug als Normierungsfunktion für nachfolgend gemessene Meßwerte in der Speichereinheit (13) speicherbar ist.
  10. 10. Meßgerät nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß mit der Meßanordnung (22) eine Mehrzahl von Kenngrößen bzw. Parametern meßbar ist.
  11. 11. Meßgerät nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß in der Normierungsstufe (25) eine Mehrzahl von Normierungsfunktionen vorgebbar und dementsprechend in der Speichereinheit (13) eine Mehrzahl von Polygonzügen speicherbar ist.
  12. 12. Meßgerät nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß jedem Polygonzugabschnitt eine eigene Speicheradresse in der Speichereinheit (13) zugeordnet ist.
  13. 13. Meßgerät nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Normierungsstufe eine Sollwerteinheit zur Speicherung des Wertes eines Meßfehlers der Meßanordnung, eine Differenzeinheit zur Ermittlung der Differenz zwischen einem Wert der Normierungsfunktion und dem entsprechenden Wert des angenäherten Polygonzuges und einen Vergleicher zum Vergleich des von der Differenzeinheit ermittelten Wertes mit dem in der Sollwerteinheit gespeicherten Wert aufweist.
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