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Einwurfklappenvorrichtung für Briefkästen oder dgl.
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Die Erfindung geht aus von einer Einwurfklappenvorrichtung für Briefkästen
oder dgl., mit wenigstens einer Einwurfklappe, die aus einer, eine Einwurföffnung
in einer Einwurfwand verschließenden Stellung nach innen um eine Schwenkachse verschwenkbar
ist und durch ein Federelement in die Schließstellung gedrückt wird, wobei die Einwurföffnung
durch einen Entnahmeschutz in der Klappen-Öffnungsstellung gesichert ist.
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Bei- bekannten Einwurfklappenvorrichtungen dieser Art besteht die
Einwurfklappe sowie die frontseitige, die meist rechteckige und langgestreckte Einwurföffnung
enthaltende Einwurfwand in der Regel aus Blech oder aus einem Preßprofil z.B. Aluminiumprofil.
Hierbei ist die nach innen verschwenkbar Einwurfklappe um eine an deren oberer Begrenzung
vorgesehene Schwenkachse nach innen und oben in die öffnungsstellung verschwenkbar.
Um eine unbefugte Entnahme z.B. von Briefen durch die Einwurföffnung hindurch zu
verhindern, ist im Bereich derEinwurföffnung ein Entnahmeschutz vorgesehen, in Form
eines im wesentlichen horizontalen Profils mit einer
Bautiefe von
wenigstens 15 mm, das zusätzlich an der Innenseite der Einwurföffnung angebracht
ist. Die Bautiefe der Entnahmesicherung d.h. des vorgenannten Profils soll hierbei
wenigstens 80 % der lichten Höhe der Einwurföffnung entsprechen. Das zusätzliche
Anbringen eines Sicherungsprofils der Innenseite der Einwurföffnung bedeutet einen
zusätzlichen, die Fertigung und Montage erschwerenden Bauteil und als Folge höhere
Gestehungskosten.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Einwurfklappenvorrichtung
der eingangs genannten Art so auszugestalten, daß mit einfachen konstruktiven Mitteln
ein Höchstmaß an Entnahmesicherheit erreicht wird.
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Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß die Einwurfklappe
um die untenliegende Schwenkachse um einen vorbestimmten Schwenkwinkel nach unten
verschwenkbar ist und in der ÖffnungssteLlung durch ihr Höhenmaß den Entnahme schutz
bildet. Vorzugsweise ist hierbei ein Schwenkanschlag vorgesehen, durch den die Einwurfklappe
in die schräg nach unten geneigte öffnungsstellung anschlagbegrenzt schwenkbar ist.
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Bei der erfindungsgemäßen Einwurfklappenvorrichtung erübrigt sich
vollkommen ein zusätzlicher Entnahmeschutz in Form eines separaten Profils oder
dgl. Der Entnahmeschutz wird gebildet durch die Einwurfklappe selbst, die entgegen
bekannten Ausführungen nicht nach oben, sondern nach unten verschwenkt wird und
dabei durch ihr Höhenmaß die mögliche Entnahmebahn versperrt. Es ergibt sich hierbei
insbesondere der Vorteil, daß im Vergleich mit bekannten Ausführungen in der Festlegung
derlichten Höhe der Einwurföffnung relativ frei ist, da mit Zunahme der Einwurfhöhe
konsequenterweise auch die Tiefe des Entnahmeschutzes zunimmt. Hierbei ist es vorteilhaft,
wenn in der anschlagbegrenzten öffnungsstellung der Einwurfklappe diese in einem
spitzen Winkel gegenüber der Horizontalen
leicht nach unten geneigt
ist, so daß das Einwurfgut sicher in das der Einwurföffnung nachgeordnete Behältnis
z.B. den Briefkasten gleitet.
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Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung ist dadurch gegeben, daß
die Einwurfklappe sowie die Einwurföffnung schräg zur Außenseite hin und unten gerichtete,
vorzugsweise obere und untere Begrenzungskanten aufweisen, wobei die Begrenzungskanten
der Einwurfklappe in deren Schließstellung zu den Begrenzungskanten der Einwurföffnung
parallel und unmittelbar benachbart liegen. Auf diese Weise ergibt sich ein wirksamer
Schutz der Einwurföffnung gegen das Eindringen von Regenwasser, indem die vorgenannten,
sich nach außen hin überlappenden Begrenzungskanten sogenannte Regennasen bilden.
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Die Montage und Demontage der Einwurfklappe wird gemäß einer weiteren
Ausgestaltung der Erfindung dadurch wesentlich vereinfacht, daß in einer die Schwenkachse
bildenden, am Einwurfklappenrand vorgesehenen, horizontalen Lageröffnung zumindest
ein Lagerbolzen axial verschiebbar gelagert ist und durch eine ebenfalls in der
Lageröffnung gelagerte Feder axial in eine Lageröffnung der Einwurfwand gedrückt
ist.
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Weitere vorteilhafte Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus den
in der Zeichnung dargestellten und nachstehend beschriebenen Ausführungsbeispielen.
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Es zeigt: Fig. 1 und 2 die erfindungsgemäße Einwurfklappenvorrichtung
in Schnittansicht und Rückansicht, Fig. 3 eine perspektivische Explosionsdarstellung
der Einwurfklappenvorrichtung gemäß Fig. 1 und 2,
Fig. 4 und 5 eine
andere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Einwurfklappenvorrichtung in Seiten-Schnittansicht
und zwei unterschiedlichen Betätigungsstellungen.
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In den Fig. 1 bis 3 ist mit 1 eine im wesentlichen plattenförmige
und ebene Einwurfwand bezeichnet, die eine rechteckförmige Einwurföffnung 2 besitzt
und an der Rückseite mit zwei beidseitig der Einwurföffnung 2 angeformten, zueinander
parallelen und rechtwinkelig zu der Plattenebene stehenden Stegen 3 und 4 versehen
ist. Im Bereich der unteren Begrenzung der Einwurföffnung 2 befinden sich in den
Stegen 3 und 4 Lageröffnungen 5 und 6.
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Mit 7 ist'eine im wesentlichen ebenfalls plattenförmige Einwurfklappe
bezeichnet, deren Grundriß im wesentlichen dem Grundriß der Einwurföffnung 2 der
Einwurfwand 1 entspricht. Der ebene, plattenartige Teil der Einwurfklappe 7 besitzt
an der oberen und unteren Begrenzung schräg zur Außenseite hin und nach unten in
einem Winkel a gerichtete Begrenzungskanten 8 und 9. In der gleichen Weise besitzt
auch die Einwurföffnung 2 obere und untere Begrenzungskanten 10 und 11, die ebenfalls
schräg zur Außenseite hin nach unten verlaufen. In der Schließstellung paßt das
vorbeschriebene plattenartige Element der Einwurfklappe 7 gemäß Fig. 1 derart in
die Einwurföffnung 2, daß die jeweiligen Begrenzungskanten 8, 10 und 9, 11 parallel
zueinander und unmittelbar benachbart sind, wobei dieselben sogenannte Regennasen
bilden, d.h. verhindern, daß Regenwasser durch die Lageröffnung 5 hindurch zur Innenseite
der Einwurfwand 1 gelangen kann. An der unteren Begrenzung besitzt die Einwurfklappe
7 ein angeformtes Lagerauge 12 mit einer horizontalen, durchgehenden Lageröffnung
13, wobei beim Ausführungsbeispiel das Lageraugen-Profil nach einer Seite hin offen
ist. Im rechten Winkel zur Plattenebene der Einwurfklappe 7 an das Lagerauge 12
angeformt ist ein Schwenkanschlag 14. An der oberen Begrenzung besitzt die Einwurfklappe
7 eine hakenartige Ausformung 15, in deren nach außen hin gerichteten Lagernut 16
ein schnurartiges Dämpfungselement 17 gelagert ist, das aus elastischem
Material
besteht und ein elastisches Anschlagelement für die Einwurfklappe 7 bildet. Wie
insbesondere Fig. 2 zeigt, bilden die Lageröffnungen 5 und 6 der Einwurfwand 1 zusammen
mit der Lageröffnung 13 der Einwurfklappe 7 eine Schwenkachse, um die die Einwurfklappe
7 in Pfeilrichtung gemäß Fig. 1 nach innen und nach unten hin in die gestrichelte
Stellung schwenkbar ist.
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Zur schwenkbaren Lagerung der Einwurfklappe 7 ist auf der einen Seite
ein Lagerbolzen 18 vorgesehen, der mit Preßsitz in die Lageröffnung 13 eingedrückt
ist und, bei Zwischenlage einer Abstandsscheibe 19 in der Lageröffnung 5 des Steges
3 drehbar gelagert ist. In die Lageröffnung 13 des um das Maß b von der entsprechenden
senkrechten Begrenzung der Einwurfklappe 7 abgesetzten Lagerauges 12 eingeschoben
ist eine Druckfeder 20.
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Auf diese Druckfeder 20 aufgeschoben ist ein weiterer Lagerbolzen
21, der in der Lageröffnung 13 axial verschiebbar ist und der durch die Druckfeder
20 in die Lageröffnung 6 der Einwurfwand 1 gedrückt wird. Auf den zuletzt genannten
Lagerbolzen 21 aufgeschoben ist eine Abstandsbuchse 22 und auf diese aufgeschoben
ist eine Schließfeder 23, deren einer freier Federschenkel 24 sich an der Innenseite
der Einwurfwand 1 und deren anderer freier Schenkel 25 sich an der Innenseite der
Einwurfklappe 7 mit Vorspannung abstützt. Diese Schließfeder 23 drückt die Einwurfklappe
stets in die Schließstellung gemäß Fig. 1.
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Wie insbesondere in Fig. 1 verdeutlicht, ist zum Einwerfen eines Einwerfgutes,
z.B. eines Briefes, durch die Einwurföffnung 2 hindurch nach innen, z.B. in einen
mit der Einwurfwand 1 verbundenen Behälter die Einwurfklappe 7 in Pfeilrichtung
nach innen und unten um die vorgenannte Schwenkachse verschwenkbar bis zu der in
Fig. 1 gestrichelt angedeuteten Stellung, in welcher der Schwenkanschlag 14 der
Einwurfklappe 7 an der Innenseite der Einwurfwand 1 anstößt und damit die Schwenkbewegung
der Einwurfklappe 7 begrenzt. In dieser Stellung ist die Einwurfklappe 7 schräg
nach unten geneigt, so daß das
Einwurfgut der schräg geneigten
Oberfläche der Einwurfklappe-in den nachgeordneten Behälter gleiten kann. In dieser
Stellung bildet die verschwenkte Einwurfklappe 7 einen Entnahmeschutz, indem diese
Einwurfklappe praktisch mit ihrem gesamten Schließstellungs-Höhenmaß die Innenseite
der Einwurföffnung 2 überragt und damit einen unmittelbaren Zugriff hinter den unteren
Bereich derEinwurfwand 1 verhindert. Nach dem Einschieben des Einwurfgutes schließt
die Einwurfklappe 7 durch die Wirkung der Schließfeder 23 wieder selbsttätig, wobei
das Aufprallen der Einwurfklappe 7 an der Einwurfwand 1 durch das Dämpfungselement
17 gedämpft wird.
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Wie die Fig. 1 bis 3 verdeutlichen, stellt die im wesentlichen plattenförmige
und ebene Einwurfwand 1 zusammen mit der Einwurfklappe 7 eine konstruktive Baueinheit
dar, welche z.B.
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mittels Verbindungsbolzen 24 z.B. mit einem nicht weiter dargestellten
Einwurfbehälter, mit einer Frontblende oder dgl.
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in einfacher Weise verbindbar ist.
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Beim Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 4 und 5 ist mit 25 eine wiederum
im wesentlichen ebene und mit Lagerstegen 26 versehene Einwurfwand bezeichnet. Auch
bei diesem Ausführungsbeispiel ist in dem plattenartigen Grundelement der Einwurfwand
1 eine im Vergleich mit dem Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 1 bis 3 breitere
Einwurföffnung 27 vorgesehen. Diese Einwurföffnung 27 ist dicht verschließbar durch
eine zweiteilige Einwurfklappen-Anordnung, bestehend aus einer unteren, schwenkbegrenzt
nach innen und unten schwenkbaren Einwurfklappe 28, die ähnlich ist der Einwurfklappe
7 gemäß den Fig. 1 bis 3, und einer oberen Einwurfklappe 29, die nach innen und
oben schwenkbar ist. Ähnlich der Einwurfklappe 28 gemäß Fig. 4 und 5 und der Einwurfklappe
7 gemäß Fig. 1 bis 3 ist auch die Einwurfklappe 29 mit einem - in diesem Fall oberen
- Lagerauge 30 mit Lageröffnung, mittels welcher über entsprechende Lagerbolzen
die Einwurfklappe 29 an den ;Lagerstegen 26 schwenkbar
gelagert
ist. An der unteren Begrenzung besitzt die Einwurfklappe 29 eine Ausformung 31 bzw.
ein weiteres, lageraugenartiges Element, in welcher seitlich überstehende Anschlagbolzen
32 gelagert sind. Während gemäß dem Ausführungsbeispiel in Fig. 1 bis 3 die untere
Einwurfklappe 28 schwenkbegrenzt gelagert ist, ist für die obere Einwurfklappe 29
kein Schwenkanschlag vorgesehen. Ebenso wie die untere Einwurfklappe 28 steht auch
die obere Einwurfklappe 29 unter der Wirkung einer Schließfeder, welche die Einwurfklappe
in die Schließstellung gemäß Fig. 4 drückt. Die untere Einwurfklappe 28 besitzt
eine Ausformung 33 an der Begrenzung, die der Schwenkachse 34 entgegengesetzt ist,
in welcher Ausformung 33 eine elastische Anschlagleiste 34 gelagert ist, welche
Anschlagleiste 34 über die obere Begrenzung der Einwurfklappe 28 hinausragt. Diese
Anschlagleiste 34 bildet einen Anschlag für die obere Einwurfklappe 29, wie Fig.
4 deutlich zeigt.
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Diese Anschlagleiste 34 besteht aus einem elastischen Material und
verhindert das Eindringen von Spritzwasser in den Schlitz zwischen der oberen und
der unteren Einwurfklappe. Die Einwurfklappen 28 und 29 werden beim Einschieben
eines Einwurfgutes gemeinsam in entgegengesetzte Richtungen verschwenkt, wobei wiederum
die untere Einwurfklappe 28 die Funktion eines Entnahmeschutzes hat. Nach dem Einschieben
des Einschiebgutes kehren beide Einwurfklappen wieder selbsttätig in die Schließstellung
zurück. Selbstverständlich kann auch diese Einwurfklappenvorrichtung als konstruktive
Baueinheit ausgebildet sein, die in der beschriebenen Weise mit einem Einwurfbehälter
oder dgl. verbindbar ist.
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In Übereinstimmung mit dem Ausführungsbeispiel gemäß den Fig.
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1 bis 3 besitzen auch beim Ausführungsbeispiel gemäß den Fig.
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4 und 5 beide Einwurfklappen 28 und 29 sowie die Einwurfwand 1 schräg
nach unten geneigte Begrenzungskanten, die Regennasen bilden.