DE3119571C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein Scharnier für die schwenkbare
Anlenkung eines Türflügels am Korpus eines Möbelstücks
mit einem am Türflügel befestigbaren Tür-Anschlagteil
und einem durch einen Gelenkmechanismus schwenkbar mit
dem Tür-Anschlagteil gekoppelten Korpus-Anschlagteil,
welcher verstellbar auf einer an der Tragwand des Korpus
befestigbaren Montageplatte anbringbar ist, welche aus
zwei voneinander trennbaren Montageplattenteilen zusammen
gesetzt ist, von denen der tragwandnähere untere Montage
plattenteil fest an der Tragwand befestigbar und der den
Korpus-Anschlagteil halternde tragwandfernere obere
Montageplattenteil durch einen eine federnde Zunge auf
weisenden Rastmechanismus und zusätzliche Befestigungs
mittel mit dem unteren Montageplattenteil verbindbar
ist.
Wenn sehr große Türflügel - beispielsweise die Türflügel
von Schlafzimmer-Hochschränken - mittels moderner Gelenk
scharniere an einem Schrankkorpus angeschlagen werden sollen,
sind hierfür wenigstens drei, oft aber auch vier oder
gar fünf Scharniere erforderlich. Die Montage der an
den Türflügeln vormontierten Scharniere am Schrankkorpus
erfordert dann das Einfädeln der in der Regel als lang
gestreckter Tragarm ausgebildeten Tragwand-Anschlagteile
der Scharniere auf den an der Tragwand des Korpus vor
montierten Montageplatten. Bei den bekannten Scharnieren
werden hierzu die Köpfe von in Gewindebohrungen in den
Montageplatten eingedrehten Befestigungsschrauben durch
die erweiterte Durchstecköffnung von schlüssellochförmigen
Aufnahmeöffnungen in den Tragarmen hindurchgesteckt, worauf
die Befestigungsschrauben in den schlitzförmigen schmaleren
Teil der Aufnahmeöffnung geschoben und dann angezogen
werden. Da gleichzeitig die Tiefeneinstellung der Scharniere
mittels dieser Befestigungsschrauben erfolgt und - bei
aufschlagenden Türflügeln - das Aufschlagmaß des Türflügels
auf den Stirnkanten des Korpus ebenfalls die Lockerung der
Befestigungsschrauben und die Verstellung mittels einer
weiteren Verstellschraube erfordert, ist dieses bei mit
nur zwei Scharnieren angeschlagenen Türen problemlose Einhängen
und Einstellen des Tragarms schwierig, und zwar sowohl
hinsichtlich des Einhängevorgangs selbst als auch hinsicht
lich der anschließenden Einstellung des Türflügels, weil das
Gewicht des beim Einhängen und anschließenden Einstellen
offenen Türflügels bei noch nicht angezogenen Befestigungs
schrauben versucht, zumindest die Tragarme der oberen
Scharniere nach vorn, d. h. aus dem Schrankinnern herauszu
ziehen, wobei die Köpfe der Befestigungsschrauben wieder
in den Bereich der erweiterten Durchstecköffnung gelangen
und dann unversehens wieder von der jeweils zugeordneten
Befestigungsschraube freikommen können.
Zum Einhängen und Einstellen von mit mehr als zwei Scharnieren
versehenen Türflügeln sind daher in der Regel wenigstens
zwei Personen erforderlich, wobei die Montage solcher
Türflügel auch dann noch diffizil und zeitaufwendig ist,
bis die korrekte Einstellung und Befestigung erreicht wird.
Eine Verbesserung stellt demgegenüber das eingangs er
wähnte Scharnier (GB-PS 14 85 650; Fig. 4 und 5) dar,
bei welchem die Montageplatte aus zwei Teilen zusammengesetzt
ist, von denen der untere auf der Tragwand des Möbelkorpus
aufgeschraubt wird, während der obere Montageplattenteil
auf dem unteren Montageplattenteil aufrastbar ist und dann
durch Anziehen einer zusätzlichen Klemmschraube gesichert
werden kann. Der Tragarm des zugehörigen Scharniers kann
dabei auf dem oberen Montageplattenteil verbleiben, so daß
es also grundsätzlich möglich ist, an einer Tür vormontierte
Scharniere auf den am Korpus vormontierten unteren Montage
plattenteilen aufzurasten, wenn die oberen Montageplatten
teile im Tragarm vormontiert sind. Allerding hat die
bekannte Montageplatte wegen des von zwei Schraubenfedern
vorgespannten und an Hinterschnittflächen des unteren
Montageplattenteils verrastbaren Schwenkriegeln gebildeten
Rastmechanismus eine relativ große Höhe, zumal zwischen
dem oberen Montageplattenteil und dem Tragarm noch ein
weiterer Bauteil vorgesehen werden muß, welcher die Ver
stellung des Aufschlagmaßes des Türflügels auf dem Schrank
korpus ermöglicht. Die bekannte Montageplatte ist deshalb
nur mit Scharnieren mit speziell angepaßten Tragarmen
relativ großer Höhe verwendbar.
Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die
bekannten Gelenkscharniere mit in üblicher Weise ausge
stalteten Tragarmen so weiterzubilden, daß die Tragarme
von an einem Türflügel vormontierten Scharnieren nach
einander schnell und einfach mit den an der Tragwand vor
montierten Montageplatten bzw. einem vormontierten Montage
plattenteil verrastet werden können, ohne daß das Gewicht
des geöffneten Türflügels eine Entrastung oder eine Ver
stellung des eingehängten Tragarms derart bewirken könnte,
daß wiederum eine Trennung von der Tragwand möglich ist.
Ausgehend von einem Scharnier der eingangs erwähnten Art
wird diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der
untere Montageplattenteil zwei in Längsrichtung mit Abstand
voneinander von dessen Unterseite vorstehende, in zuge
ordnete Bohrungen in der Tragwand des Korpus einschlag-
oder einpreßbare hohle Befestigungszapfen aufweist, deren
Hohlraum in der dem oberen Montageplattenteil zugewandten
Stirnfläche offen mündet, und daß am oberen Montageplattenteil
zwei von dessen Unterseite vorspringende, in die offen
mündenden Hohlräume der Befestigungszapfen einführbare
Hakenansätze vorgesehen sind, von denen der dem Hohlraum
des türflügelnäheren Befestigungszapfens zugeordnete
Hakenansatz mit seinem freien Hakenende an einer im
Befestigungszapfen-Hohlraum vorgesehenen Hinterschnitt
fläche einhängbar ist, während im Hohlraum des zweiten
türflügelfernen Befestigungszapfens die federnde Zunge
mit einem Rastvorsprung angeordnet ist, der das die Gegen
rast bildende freie Hakenende des zugeordneten Hakenansatzes
in der bestimmungsgemäßen Verbindungsstellung beider Montage
plattenteile formschlüssig übergreift.
Durch die Befestigung
des unteren Montageplattenteils auf der Tragwand mittels
zweier an sich bekannter (DE-OS 28 37 373) Befestigungszapfen
und die Verlegung des Rastmechanismus ins hohle Innere
dieser Befestigungszapfen ist eine Vergrößerung der Bauhöhe
der Montageplatte gegenüber den üblichen einteiligen
Montageplatten nicht erforderlich, so daß so auch Scharniere
mit Tragarmen üblicher Ausgestaltung verwendbar sind.
Bei der Montage des in der erfindungsgemäßen Weise aus
gebildeten Scharniers wird also so verfahren, daß der
obere Montageplattenteil in einer vorgegebenen Soll
einstellung mit dem Tragwand-Anschlagteil verbunden
wird, so daß die Hakenansätze an diesem Montageplatten
teil aus der Unterseite des Tragwand-Anschlagteils vor
stehen. Der türflügelnähere Hakenansatz wird dann schräg
in den zugeordneten Befestigungszapfen-Hohlraum eingeführt,
und sein Hakenende an der Hinterschnittfläche eingehängt.
Durch Druck auf das korpusinnere Ende des Tragwand-
Anschlagteils wird der Tragwand-Anschlagteil dann aus
seiner anfänglichen Schrägstellung in eine zur Tragwand
parallele Lage verschwenkt, wobei die bereits hergestellte
Hakenverbindung die Schwenkachse bildet. Beim Verschwenken
des Tragwand-Anschlagteils drängt der zweite Hakenansatz
zunächst die federnde Zunge mit dem Rastvorsprung entgegen
ihrer Vorspannung zurück, bis die parallele Stellung zur
Tragwand erreicht ist. In dieser Stellung schnappt der
Rastvorsprung der Zunge über das freie Hakenende des
zweiten Hakenvorsprungs wobei dann eine formschlüssige
Verbindung beider Montageplattenteile gegeben ist.
Zur zusätzlichen Sicherung der Rastverbindung empfiehlt es
sich, im oberen und unteren Montageplattenteil wenigstens je
eine in der bestimmungsgemäßen Verbindungsstellung
fluchtende Bohrung vorzusehen, in welche der Schaft
eines die beiden Montageplattenteile zusammenhaltenden
Befestigungsbolzens einführbar ist.
Der Befestigungsbolzen wird dann zweckmäßig als Befestigungs
schraube mit Kopf ausgebildet, deren freies Gewindeschaft
ende in ein in der Bohrung im unteren Montageplattenteil
vorgesehenes oder sich beim Einschrauben bildendes Gewinde
einschraubbar ist, wobei die Länge des Schafts der
Befestigungsschraube so gewählt ist, daß ihr Kopf bis
in Anlage an die dem unteren Montageplattenteil gegen
überliegende Oberseite des oberen Montageplattenteils
einschraubbar ist.
Um den anfänglich noch über die Oberfläche des Tragwand-
Anschlagteils vortretenden Kopf der Befestigungsschraube
bis in Anlage an die Oberseit des oberen Montageplatten
teils anschrauben zu können, und die Rastverbindung dadurch
gegen ungewollte Trennung zuverlässig zu sichern, ist in
dem über den fluchtenden Bohrungen der Montageplatten
teile liegenden Bereich zweckmäßig eine den Durchtritt
des Kopfs der Befestigungsschraube ermöglichende Durchgangs
öffnung im Tragwand-Anschlagteil vorgesehen.
Eine besonders einfache und preiswerte Ausgestaltung wird
dann erhalten, wenn der untere Montageplattenteil einstückig
mit den Befestigungszapfen sowie der im Hohlraum des einen
Befestigungszapfens vorgesehenen federnden Zunge aus Kunst
stoff im Spritzgußverfahren hergestellt ist.
Die Erfindung ist in der folgenden Beschreibung eines Aus
führungsbeispiels in Verbindung mit der Zeichnung näher
erläutert, und zwar zeigt
Fig. 1 einen Längsmittelschnitt durch ein Aus
führungsbeispiel des erfindungsgemäßen
Scharniers, wobei die Schließstellung des
mit dem Scharnier an der Tragwand eines
Schrankkorpus angeschlagenen Türflügels
dargestellt ist; und
Fig. 2 eine in der Schnittführung der Fig. 1
entsprechende Schnittansicht durch das
Scharnier während des Montagevorgangs des
am Türflügel vormontierten Teils des
Scharniers an der Tragwand.
Das in den Fig. 1 und 2 gezeigte, in seiner Gesamtheit
mit 10 bezeichnete Scharnier dient - in Verbindung mit wei
teren Scharnieren 10 gleicher Bauart - zur Anlenkung eines
Türflügels 12 an der Tragwand 14 eines Schranks, beispiels
weise eines Schlafzimmer-Hochschranks mit entsprechend
großem Türflügel 12, der wegen seines Gewichts mit wenigstens
drei Scharnieren 10 an der Tragwand 14 angeschlagen werden
muß.
Das Scharnier 10 hat die Form eines üblichen Viergelenk
scharniers, dessen als versenkt in einer Aussparung
in der Rückseite des Türflügels 12 befestigten Einstecktopf
16 ausgebildeter Tür-Anschlagteil über zwei Scharnierlenker
18, 20 mit dem Vorderende eines als langgestreckter Tragarm
22 ausgebildeten Tragwand-Anschlagteils gekoppelt ist,
der seinerseits auf einer an der Tragwand 14 befestigten
Montageplatte 24 einstellbar gehaltert ist. Zur längsver
stellbaren Befestigung auf der Montageplatte 24 weist der
Tragarm 22 einen Längsschlitz 26 auf, durch den etwa mittig,
d. h. in der Soll-Längseinstellung, in welcher bei lehren
haltiger Anbringung der Montageplatte 24 auf der Tragwand 14
die korrekte Längseinstellung gegeben ist, eine Befesti
gungsschraube 28 in die Montageplatte 24 eingeschraubt
ist, und zur Einstellung der Neigung des Tragarms relativ
zur Tragwand und damit zur Veränderung des Türflügel-
Aufschlagmaßes auf der Stirnfläche der Tragwand 14 dient
ein in eine Gewindebohrung in der Stegfläche eingeschraubter
Gewindestift 30, dessen inneres Ende auf der Oberfläche der
Montageplatte 24 abgestützt ist. Insoweit ist das beschriebene
Scharnier 10 konventionell.
Abweichend von den üblichen, in der Regel einstückigen
Montageplatten ist die erfindungsgemäße Montageplatte
24 aus einem direkt an der Tragwand 14 befestigten
unteren Montageplattenteil 32 und einem auf diesem Montage
plattenteil 32 verrasteten oberen Montageplattenteil 34
zusammengesetzt. Der im gezeigten Fall aus Kunststoff
im Spritzgußverfahren hergestellte untere Montageplattenteil
32 weist an seiner Unterseite zwei in Längsrichtung mit Abstand
voneinander vorspringende, einstückig angespritzte hohle
Befestigungszapfen 36, 38 auf, die in zugeordnete Bohrungen
in der Tragwand 14 eingepreßt sind. Die in der Oberseite des
Montageplattenteils 32 offen mündenden Hohlräume 40, 42
der Befestigungszapfen dienen nicht nur der Materialersparnis,
sondern sie sind auch Aufnahmen für jeweils einen von der
Unterseite des oberen Montageplattenteils 34 vorspringenden
Hakenansatz 44, 46. Das freie Hakenende des türflügelnäheren
Hakenansatzes 44 ist an einer Hinterschnittfläche 48 im Hohl
raum 40 eingehängt, während das freie Hakenende des türflügel
ferneren Hakenansatzes 46 an einem Rastvorsprung 50 einer
im Hohlraum 42 vorgesehenen federnden Zunge 52 verrastet ist.
Die Zunge 52 ist einstückig an der Wandung des Befestigungs
zapfens 38 angespritzt und wird beim Einführen des Haken
ansatzes 46 in den Hohlraum 42 aus ihrer Ruhestellung ver
drängt, bis der Rastvorsprung 50 über das Hakenende gleitet
und dieses dann unter Vorspannung in der bestimmungsgemäßen
Raststellung der beiden Montageplattenteile 32, 34 verrastet.
Die Verbindung der beiden Montageplattenteile 32, 34 wird
- zusätzlich zu der zuvor beschriebenen Verrastung - mittels
einer Befestigungsschraube 54 gesichert, deren Gewindeschaft
durch eine Bohrung 56 im oberen Montageplattenteil 34 in eine
fluchtende Bohrung 58 im unteren Montageplattenteil 32
eingeschraubt wird. Um eine hinreichende Einschraublänge
im Kunststoffmaterial des Montageplattenteils 32 zu erhalten,
ist die Bohrung 58 in den in diesem Bereich mit entsprechender
Wandstärke ausgeführten Befestigungszapfen 38 gelegt.
Die bei der Herstellung des Montageplattenteils 32
zunächst als glatte, mit Untermaß gegenüber dem Außen
durchmesser des Gewindeschafts der Befestigungsschraube
54 hergestellte Bohrung 58 erhält ihr Gegengewinde beim
erstmaligen Einschrauben des Schafts der Gewindeschraube
54, wodurch die Schwierigkeit der Herstellung einer
Gewindebohrung durch Spritzgießen vermeiden sind. In dem
unmittelbar an den Kopf der Befestigungschraube 54
anschließenden Bereich ist der Gewindeschaft bis etwa auf
den Kerndurchmesser abgedreht bzw. - bei spanloser
Fertigung - heruntergewalzt, um die freie Drehbarkeit der
Schraube im oberen Montageplattenteil bei Erreichen der
Befestigungsstellung zu ermöglichen.
In der Stegfläche des Tragarms 22 ist in dem über den
Bohrungen 56, 58 liegenden Bereich eine Durchgangsöffnung
60 vorgesehen, durch welche der Kopf hindurchschraubbar
und - bei einer späteren Demontage - für das Ansetzen eines
Schraubenziehers zugänglich ist.
Bei der Montage eines Türflügels 12 an einer Tragwand 14
wird so verfahren, daß zunächst die unteren Montageplatten
teile 32 sämtlicher Scharniere durch Einpressen ihrer
Befestigungszapfen 36, 38 in die zugehörigen Tragwand-
Bohrungen an der Tragwand 14 befestigt werden, während der
gesamte restliche Teil jedes Scharniers einschließlich
des in einer vorgegebenen Soll-Einstellage im Tragarm 22
befestigten oberen Montageplattenteils 34 am Türflügel
vormontiert wird. Zur Befestigung des Scharniers an der
Tragwand wird dann der Tragarm in der in Fig. 2 gezeigten
Weise bei in Öffnungsstellung befindlichem Türflügel mit dem
vorderen Hakenansatz 44 des oberen Montageplattenteils 34
schräg in den Hohlraum 40 des Befestigungszapfens 36
eingeführt und sein Hakenende hinter die Hinterschnitt
fläche 48 geschoben. Anschließend wird durch Druck auf
das korpusinnere Ende des Tragarms der tragwandfernere
Hakenansatz 48 in den Hohlraum 42 des Befestigungszapfens
38 eingedrückt, bis sein Hakenende bei Erreichen der
bestimmungsgemäßen Verbindungsstellung vom Rastvorsprung
50 der federnden Zunge 52 verrastend übergriffen wird. Wenn
auf diese Weise bei sämtlichen Scharnieren 10 die Ver
bindung mit der Tragwand 14 hergestellt ist, wird die
Rastverbindung durch Einschrauben der zunächst nur
in den Bohrungen 56 angesetzten Befestigungsschrauben 54
in die Bohrungen 58 gesichert.
Claims (5)
1. Scharnier für die schwenkbare Anlenkung eines Tür
flügels am Korpus eines Möbelstücks mit einem am
Türflügel befestigbaren Tür-Anschlagteil und einem
durch einen Gelenkmechanismus schwenkbar mit dem
Tür-Anschlagteil gekoppelten Korpus-Anschlagteil,
welcher verstellbar auf einer an der Tragwand des
Korpus befestigbaren Montageplatte anbringbar ist,
welche aus zwei voneinander trennbaren Montageplatten
teilen zusammengesetzt ist, von denen der tragwandnähere
untere Montageplattenteil fest an der Tragwand befestig
bar und der den Korpus-Anschlagteil halternde tragwand
fernere obere Montageplattenteil durch einen eine
federnde Zunge aufweisenden Rastmechanismus und
zusätzliche Befestigungsmittel mit dem unteren Montage
plattenteil verbindbar ist, dadurch gekennzeichnet,
daß der untere Montageplattenteil (32) zwei in Längs
richtung mit Abstand voneinander von dessen Unterseite
vorstehende, in zugeordnete Bohrungen in der Tragwand
(14) des Korpus einschlag- oder einpreßbare hohle
Befestigungszapfen ( 36; 38) aufweist, deren Hohlraum
(40; 42) in der dem oberen Montageplattenteil (34)
zugewandten Stirnfläche offen mündet, und daß am oberen
Montageplattenteil (34) zwei von dessen Unterseite vor
springende, in die offen mündenden Hohlräume (40; 42)
der Befestigungszapfen (36; 38) einführbare Hakenansätze
(44; 46) vorgesehen sind, von denen der dem Hohlraum
(40) des türflügelnäheren Befestigungszapfens (36)
zugeordnete Hakenansatz (44) mit seinem freien Hakenende
an einer im Befestigungszapfen-Hohlraum (40)
vorgesehenen Hinterschnittfläche (48) einhängbar ist,
während im Hohlraum des zweiten, türflügelfernen
Befestigungszapfens (38) die federnde Zunge (52) mit
einem Rastvorsprung (50) angeordnet ist, der das die
Gegenrast bildende freie Hakenende des zugeordneten
Hakenansatzes ( 46) in der bestimmungsgemäßen Verbindungs
stellung beider Montageplattenteile (32; 34) formschlüssig
übergreift.
2. Scharnier nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß im oberen und unteren Montageplattenteil ( 34; 32)
wenigstens je eine in der bestimmungsgemäßen Verbindungs
stellung fluchtende Bohrung (56; 58) vorgesehen ist, in
welche der Schaft eines die beiden Montageplattenteile
(34, 32) zusammenhaltenden Befestigungsbolzens ein
führbar ist.
3. Scharnier nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Befestigungsbolzen eine Befestigungsschraube
(54) mit Kopf ist, deren freies Gewindeschaftende
in ein in der Bohrung (58) im unteren Montageplatten
teil (32) vorgesehenes oder sich beim Einschrauben
bildendes Gewinde einschraubbar ist, wobei die Länge
des Schafts der Befestigungsschraube (54) so gewählt ist,
daß ihr Kopf bis in Anlage an die dem unteren Montage
plattenteil (32) gegenüberliegende Oberseite des
oberen Montageplattenteils (34) einschraubbar ist.
4. Scharnier nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß der Tragwand-Anschlagteil (22) in seinem über den
fluchtenden Bohrungen (56; 58) der Montageplattenteile
(34; 32) liegenden Bereich eine den Durchtritt des Kopfs
der Befestigungsschraube (54) ermöglichende Durchgangs
öffnung (60) aufweist.
5. Scharnier nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß der untere Montageplattenteil (32)
einstückig mit den Befestigungszapfen (36; 38) sowie
der im Hohlraum (42) des einen Befestigungszapfens
(38) vorgesehenen federnden Zunge (52) aus Kunststoff
gespritzt ist.
Priority Applications (1)
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Publications (2)
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| DE3119571A1 DE3119571A1 (de) | 1982-12-16 |
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Family Applications (1)
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1981
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Also Published As
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