DE3639276A1 - Moebelscharnier mit schnellverschluss - Google Patents
Moebelscharnier mit schnellverschlussInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Möbelscharnier nach dem Oberbegriff des
Patentanspruchs 1.
Ein derartiges Möbelscharnier ist beispielsweise mit dem Gegenstand
des DE-GM 86 16 146 oder der DE-28 06 958 A1 bekannt geworden.
Diese bekannten Scharniere erfordern jedoch einen relativ hohen
Konstruktionsaufwand, denn weil der den Schnellverschluß bewirkende,
federbelastete Drehschieber mittelbar oder unmittelbar am
Scharnierarm selbst angeordnet ist, ist die Umrüstung herkömmlicher
Scharniere ohne Schnellverschluß nicht möglich. Es müssen also neu
konstruierte Scharniere mit dem Drehschieber am Scharnierarm
verwendet werden.
Im übrigen ist bei den genannten Druckschriften nicht das Problem
angesprochen, daß man eine Schnellmontage eines Türteils mit einem
Möbelteil erreichen will.
Bei einem derartigen Türteil sind in der Regel zwei bis drei
Scharniere parallel angeordnet, und man muß nun die Scharniere
nacheinanderfolgend durch Betätigung des Schnellverschlußes mit den
am Möbelteil fest montierten Platten verbinden, was mit den bisher
bekannten Scharnieren nicht ohne weiteres möglich ist.
Hat man nämlich beispielsweise bereits schon zwei Scharniere durch
Betätigung des Schnellverschlußes fest montiert, dann gelingt es nur
schwer, auch das dritte Scharnier durch Betätigung des
Schnellverschlußes zu schließen, denn es wirken derartige
Verstellkräfte auf dieses Scharnier, bedingt durch das Gewicht der
Tür, daß dieses Scharnier nur noch schwer zu betätigen ist.
Bisher war es also nur mit großem Aufwand möglich, bei mehreren
parallel an einer Tür montierten Scharnieren eines dieser Scharniere
durch Betätigung des Schnellverschlußes zu schließen, wenn die
anderen Scharniere bereits schon geschlossen waren.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, ein Möbelscharnier
mit Schnellverschluß der eingangs genannten Art so weiterzubilden,
daß eine erleichterte Schnellmontage eines Scharniers möglich ist,
auch für den Fall, daß bereits schon andere, parallel hierzu
angeordnete Scharniere bereits befestigt sind.
Zur Lösung der gestellten Aufgabe ist die Erfindung dadurch
gekennzeichnet, daß die möbelseitige Montageplatte zweiteilig
ausgebildet ist und aus einem am Möbelteil befestigten
Montageplatten-Unterteil und aus einem mittelbar oder unmittelbar am
Scharnierarm angeordneten Montageplatten-Oberteil besteht, daß der
Schnellverschluß zwischen Oberteil und Unterteil angeordnet ist, und
daß sich Oberteil und Unterteil über zwischen beiden Teilen
angeordnete Formschlußverbindungen sowohl in Richtung der Längsachse
des Scharniers als auch in senkrechter Richtung dazu selbsttätig
zentrieren.
Wesentliches Merkmal der vorliegenden Erfindung ist also die
Ausbildung der möbelseitig angebrachten Montageplatte aus zwei
Teilen, wobei wichtig ist, daß der Schnellverschluß zwischen dem
Oberteil und dem Unterteil dieser zweiteiligen Montageplatte
angeordnet ist.
Dies bedeutet, daß man herkömmliche Scharniere (ohne
Schnellverschluß) nun trotzdem zu einem Scharnier mit
Schnellverschluß umrüsten kann, ohne daß man wesentliche Teile an
diesem Scharnier verändert.
Nach der vorliegenden Erfindung muß nämlich nur statt einer
herkömmlichen, einteiligen Montageplatte eine erfindungsgemäß
zweiteilig ausgebildete Montageplatte verwendet werden, wobei am
türfernen Ende der zweiteiligen Montageplatte der Drehschieber
angeordnet ist.
Nach der Erfindung wird es also vermieden, den Drehschieber selbst
am Scharnierarm anzuordnen, um eine aufwendige Umkonstruktion des
Scharnierarms zu vermeiden.
Weiteres wesentliches Merkmal der Erfindung ist, daß zwischen dem
Oberteil und dem Unterteil dieser zweiteiligen Montageplatte
Formschlußverbindungen angeordnet sind, die sowohl eine Zentrierung
der beiden Teile in Richtung der Längsachse des Scharniers als auch
in senkrechter Richtung hierzu bei der Montage bewirken.
Hierbei gibt es die unterschiedlichsten Möglichkeiten zur Ausbildung
derartiger Formschlußverbindungen ; wichtig ist nur, die
Formschlußverbindungen mit derartigen Zentrierungen auszubilden, daß
bei der Montage des Scharniers das Oberteil der Montageplatte
zielgerichtet gegen das Unterteil der Montageplatte geführt werden
kann und daß dann beim Eingreifen der noch später zu beschreibenden
Formschlußverbindungen eine selbsttätige Zentrierung dieser beiden
Teile zueinander erfolgt.
Merkmal der vorliegenden Erfindung ist, daß auch bei bereits schon
fest montierten, z.B. oberen und unteren, Scharnieren es dennoch
möglich ist, ein mittleres Scharnier noch aufzuschnappen, weil die
ineinandergreifenden Lappen mit den zugeordneten Ausnehmungen so mit
Keilflächen und Facetten versehen sind, daß das mittlere Scharnier
entweder in Richtung der Tiefenverstellung ineinander verrastet
werden kann, indem das Montageplatten-Oberteil auf das
Montageplatten-Unterteil aufgesteckt und geführt wird. Ebenso ist es
möglich, in Richtung einer Höhenverstellung ebenfalls dieses
Aufschnappen zu erreichen.
Wichtig bei allen Montagevorgängen ist, daß die anderen bereits
schon fest montierten Scharniere dennoch um wenige Zehntel mm
nachgeben können und man durch entsprechende Kraftaufwendungen auf
die Tür so viel Spiel gewinnt, daß man das mittlere, noch nicht
eingerastete, Scharnier nun über die erfindungsgemäß vorgesehenen
Keilflächen und Facetten zum Einrasten bringt.
Diese Kraft zur Verschiebung der bereits schon fertig montierten
Scharniere wird aber nicht durch Kraftaufwendungen auf die Tür
aufgebracht, sondern nur durch das noch nicht eingeschnappte
Scharnier, weil diese Keilflächen und Facetten, die
ineinandergreifen, zwischen Montageplatten-Oberteil und -Unterteil,
so ausgerichtet sind, daß entsprechende Verstellkräfte auf die Tür
ausgeübt werden und diese Verstellkräfte bringen die bereits schon
fertig montierten Scharniere dazu, um einige wenige Zehntel mm
nachzugeben, so daß dann für das noch nicht montierte Scharnier der
notwendige Verstellweg oder Einrastweg gegeben ist und dieses
Scharnier dann zum Einrasten gegeben werden kann.
Der Erfindungsgegenstand der vorliegenden Erfindung ergibt sich
nicht nur aus dem Gegenstand der einzelnen Patentansprüche, sondern
auch aus der Kombination der einzelnen Patentansprüche
untereinander. Alle in den Unterlagen offenbarten Angaben und
Merkmale, insbesondere die in den Zeichnungen dargestellte räumliche
Ausbildung werden als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie
einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu
sind.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von lediglich einen
Ausführungsweg darstellende Zeichnungen näher erläutert. Hierbei
gehen aus den Zeichnungen und ihrer Beschreibung weitere erfin
dungswesentliche Merkmale und Vorteile der Erfindung hervor.
Es zeigen:
Fig. 1: Schnitt durch die Montageplatte eines Scharniers nach der
Erfindung im geschlossenen Zustand;
Fig. 2: das gleiche Scharnier wie in Fig. 1 mit Darstellung der
Öffnung mittels eines Werkzeuges in der ersten
Bewegungsphase;
Fig. 3: gleiche Darstellung wie Fig. 2 mit Darstellung der Öffnung
in der zweiten Bewegungsphase;
Fig. 4: Schnitt durch die zweiteilige Montageplatte, wobei das
Oberteil vom Unterteil entfernt ist und in Richtung auf das
Unterteil zugeführt wird;
Fig. 5: Längsschnitt durch das Unterteil gemäss der Linie A-A in
Fig. 7;
Fig. 6: Draufsicht auf das Unterteil nach Fig. 5;
Fig. 7: Schnitt gemäss der Linie B-B in Fig. 6;
Fig. 8: Schnitt gemäss der Linie E-E in Fig. 5;
Fig. 9: Detail V nach Fig. 5;
Fig. 10: Ansicht Z nach Fig. 9;
Fig. 11: Schnitt gemäß der Linie D-D in Fig. 9;
Fig. 12: Schnitt gemäß der Linie A-A in Fig. 14 durch das
Oberteil;
Fig. 13: Seitenansicht des Oberteils;
Fig. 14: Draufsicht auf das Oberteil;
Fig. 15: Schnitt durch den Drehschieber gemäß der Linie A-A in
Fig. 17;
Fig. 16 Ansicht Z auf dem Drehschieber gemäß Fig. 17;
Fig. 17: Draufsicht auf den Drehschieber;
Fig. 18: Detailschnitt durch die türnahe Formschlußverbindung
zwischen Oberteil und Unterteil;
Fig. 19: Schnitt gemäss der Linie IXX-IXX in Fig. 18;
Fig. 20-27: gleicher Schnitt wie Fig. 18 durch die türnahe
Formschlußverbindung zwischen Oberteil und
Unterteil in verschiedenen Bewegungsphasen bei dem
Montagefall, wenn das Oberteil vom türnahen Ende in
Richtung zum türfernen Ende auf das Unterteil
aufgesetzt wird;,
Fig. 28-31: gleiche Darstellung wie Fig. 20 bis Fig. 27 für
den Montagefall, wenn das Oberteil annähernd
senkrecht auf das Unterteil aufgesetzt wird.
Fig. 1 zeigt ein erfindungsgemässes Scharnier mit der noch zu
beschreibenden Verschlußverbindung, wobei an einem Türteil 1 ein
Scharnierarm 2 in ansich bekannter Weise ansetzt, und an einem
Möbelteil 3 ein Montageplatten-Unterteil 4 mit Hilfe von
Befestigungsschrauben 5 befestigt ist, wobei dem
Montageplatten-Unterteil ein Montageplatten-Oberteil 6 zugeordnet
ist, welches mit nicht näher dargestellten Stell- und
Zwischenplatten mit dem Scharnierarm 2 in ansich bekannter Weise
verbunden wird.
Die Verbindung dieser Teile ist beispielsweise aus den deutschen
Patentanmeldungen P 36 24 237.3 und 36 07 406.3 des gleichen
Anmelders zu entnehmen.
Wichtig bei der vorliegenden Erfindung ist, daß eine besondere
Zuordnung zwischen dem Montageplatten-Unterteil 4 und dem
Montageplatten-Oberteil 6 in der nachstehend beschriebenen Weise
vorgenommen wird.
Am türfernen Ende des Montageplatten-Unterteils 4 ist ein
federbelasteter Drehschieber 7 in der Achse 8 schwenkbar gelagert,
wobei sich die Feder 9 an einem Lappen 10 des
Montageplatten-Unterteils 4 abstützt.
Dadurch wird der Drehschieber 7 stets in Schließstellung der
Verbindung zwischen Montageplatten-Unterteil 4 und
Montageplatten-Oberteil 6 vorgespannt.
Die Fig. 2 und 3 zeigen dasselbe Scharnier nach Fig. 1, wobei
ersichtlich ist, daß mit Hilfe eines Werkzeuges 11, welches in
Pfeilrichtung 12 in dem Zwischenraum 13 zwischen dem türfernen Ende
des Scharnierbandarmes 2 und dem Montageplatten-Unterteil eingeführt
wird, eine Auslösung der Verschlußverbindung möglich ist, indem das
Werkzeug 11 auf die Vorderseite des Drehschiebers 7 drückt und
entgegen der Kraft der Feder 9 in Pfeilrichtung 14 verschwenkt wird.
Auf diese Weise ist es möglich, die Verschlußverbindung zwischen dem
Montageplatten-Unterteil 4 und dem Oberteil 6 aufzuheben, ohne daß
eine Schraube gelöst werden muß und wobei trotzdem Sicherheit
gegeben ist, daß diese Verschlußverbindung nur mit einem Werkzeug
vorgenommen werden kann, d.h. es wird hierdurch ein unbeabsichtigtes
Auslösen der Verschlußverbindung auf jeden Fall vermieden.
Die Fig. 4 zeigt nun das Einführen des Montageplatten-Oberteils 6
auf das Montageplatten-Unterteil 4, wobei ersichtlich ist, daß
zunächst das türnahe Ende des Montageplatten-Oberteils 6 mit einem
von der Unterseite abragenden Lappen 17 unter einen von der
Oberseite des Unterteils 4 nach oben abragenden Lappen 18 geschoben
wird und wobei gleichzeitig ein am türfernen Ende angeordneter
Lappen 19 in eine zugeordnete Öffnung 20 am Unterteil 4 eingeführt
wird.
Der Lappen 19 am Oberteil 6 weist einen von seiner Ebene nach vorne
abragenden Lappen 19 a auf, der zur Verriegelung mit zugeordneten
Keilflächen am Drehschieber 7 vorgesehen ist. Es sind hierbei zwei
seitliche Lappen 19 a vorhanden, die einen mittleren Lappen 19
zwischen sich definieren, wie es anhand der späteren Darstellungen
noch näher erläutert wird.
Wichtig ist bei der Darstellung in Fig. 4 auch die Tatsache, daß
die Reihenfolge des Aufschnappens des Oberteils 6 auf das Unterteil
4 nicht zwingend in der Reihenfolge ist, daß das türnahe Ende des
Oberteils 6 zunächst in Pfeilrichtung 15 auf das Unterteil 4
aufgesteckt wird, wonach erst dann das türferne Ende des Oberteils 6
in Pfeilrichtung 16 auf das Unterteil aufgesteckt wird.
Wenn nämlich bereits schon bei einer Tür beispielsweise zwei
Scharniere fest montiert sind und es soll das dritte Scharnier
aufgeschnappt werden, dann ist diese Reihenfolge des Aufsteckens
zunächst in Pfeilrichtung 15 und dann nachfolgend in Pfeilrichtung
16 nicht möglich.
Das Montageplatten-Oberteil 6 muß in diesem Fall annähernd parallel
mit seiner Oberfläche zur Oberfläche des Unterteils 4 aufgesteckt
werden, d.h. das türferne Ende und das türnahe Ende werden annähernd
parallel zueinander aufgesteckt oder es ist sogar dann vorgesehen,
daß das türferne Ende in Pfeilrichtung 16 zuerst aufgesteckt wird,
wonach dann das türnahe Ende in Pfeilrichtung 15 aufgesteckt werden
kann.
Anhand der späteren Zeichnungen wird erläutert, daß dieser
Montagefall
ebenso von den erfindungsgemäßen Führungsflächen zwischen den
einander zugeordneten Lappen 17, 19 bzw. dem Lappen 19 und der
Öffnung 20 gelöst wird. Diese Aufgabe kann mit keinem anderen
bekannten Scharnier gelöst werden.
In Fig. 5 ist der Schnitt durch das Montageplatten-Unterteil 4
gezeigt, und zwar entsprechend dem Schnitt A-A in Fig. 7. Hierbei
gelten folgende Erläuterungen:
Das Montageplatten-Unterteil 4 besteht aus einem länglichen, etwa
T-förmigen Blechteil, welches zwei von der Mittenlängsebene
abragende Schenkel 21 aufweist, in denen entsprechende Bohrungen 22
für das Einbringen der Befestigungsschrauben 5 vorgesehen sind.
In der Mittenlängsachse sind zwei hintereinanderliegende und im
Abstand voneinander angeordnete Bohrungen 22 ebenfalls für das
Einbringen von Befestigungsschrauben 5 vorgesehen.
Die hier dargestellte T-förmige Formgebung gemäß Fig. 7 des
Montageplatten-Unterteils ist nicht zwingend; es ist in einer ersten
Ausführungsform möglich, daß die Schenkel 21 vollständig entfallen,
wodurch dann nur noch ein längliches Blechstück mit den beiden
hintereinanderliegenden Bohrungen 22 vorgesehen ist.
Ebenso ist es in einer anderen Ausführungsform vorgesehen, die in
der Mittenlängsachse hintereinanderliegenden Bohrungen 22 zu
entfernen und nur noch ein T-förmiges Stück mit den beiden Bohrungen
22 in den einander gegenüberliegenden Schenkeln 21 vorzusehen.
Im Bereich der Mittenlängsachse ist der Lappen 18 aus der Ebene des
Unterteils 4 herausgebogen und mit einer Sicke 23 verstärkt, um
diesen Lappen 18 biegesteif zu gestalten.
Der Lappen 18 definiert in Richtung zum türnahen Ende eine Öffnung
24 in der Ebene des Unterteils 4.
In Richtung zum türfernen Ende des Unterteils 4 ist im Bereich der
Mittenlängsachse eine U-förmige Erhöhung 25 angeordnet, die als
Führungsfläche für eine zugeordnete, gegenüberliegende Erhöhung im
Montageplatten-Oberteil 6 dient. Die beiden Teile 4, 6 liegen mit
diesen Führungsflächen satt aufeinander, so daß über diese
Führungsflächen eine Kraftübertragung erfolgen kann.
Das Unterteil 4 weist ferner zwei einander gegenüberliegende
seitliche Schenkel 26 auf, die einen dazwischenliegenden
Aufnahmeraum 27 bilden, in dem der federbelastete Drehschieber 7
verschwenkbar angeordnet ist.
In den Schenkeln 26 sind einander fluchtend gegenüberliegende
Bohrungen 28 angeordnet, die von einer Welle durchgriffen sind, und
auf dieser Welle ist der Drehschieber 7 schwenkbar gelagert.
Am türfernen Ende der Schenkel 26 sind gemäß Fig. 8 und 9 Kanten 70
ausgebildet, welche zum Arretieren des Drehschiebers 7 in seiner
federbelasteten Offenstellung dienen. Der Drehschieber läuft beim
Öffnen mit seinen Flächen 69 auf die Kanten 70 auf und wird dort
reibschlüssig arretiert, solange bis man mit der Hand oder einem
Werkzeug diesen Reibungsschluß überwindet und der Drehschieber unter
der Kraft der Feder 9 in seine Schließstellung zurückspringt. Diese
Arretierung in Offenstellung hat den Vorteil, daß man zur Montage
von mehreren parallel nebeneinander an einer Tür angeordneten
Scharniere nicht mehr den Drehschieber von Hand in Offenstellung
festhalten muß, wenn man gerade die anderen Scharniere aufeinander
aufrastet. Erst wenn man die gesuchte Verschlußposition gefunden
hat, löst man den Drehschieber von Hand oder mit einem Werkzeug aus
der Offenposition und er führt dann automatisch den Verschluß mit
dem Oberteil 6 herbei.
Das türferne Ende des Montageplatten-Unterteils 4 wird durch einen
von der Oberfläche nach oben abragenden Lappen 10 gebildet, der das
Gegenlager für die Feder 9 bildet und der einen kurzen Fortsatz 29
aufweist, um die Feder 9 an diesen Fortsatz 29 zu zentrieren.
Gleichzeitig deckt der Lappen 10 die ansich nach hinten zum
türfernen Ende offene Rückseite des Drehschiebers 7 ab, damit man
nicht mit dem Finger in den Aufnahmeraum 27 fassen kann, um evtl.
Fingerverletzungen zu vermeiden und um zu vermeiden, daß auf diese
Weise der Drehschieber unbeabsichtigt betätigt wird. Seitlich neben
diesen Lappen 10 sind dann die erhöhten Kanten 70 auf dem Unterteil
4 ausgebildet.
Die Fig. 7 zeigt den Schnitt gemäss der Linie B-B in Fig. 6,
während die Fig. 8 den Schnitt gemäss der Linie E-E in Fig. 5
durch das Montageplatten-Unterteil 4 zeigt. Der Schnitt B-B ist
hierbei durch die beiden Bohrungen 21 in den einander
gegenüberliegenden Schenkeln 21 geführt, und man sieht hierbei die
einander gegenüberliegenden Schenkel 26 mit dem dazwischenliegenden
Aufnahmeraum 27 sowie den Lappen 10 mit der Zentrierung 29 für die
Feder 9.
Die Fig. 8 zeigt den Schnitt nochmals durch die beiden einander
gegenüberliegenden Schenkel 26 mit Darstellung der Erhöhung 25, die
sich über die Grundfläche des Unterteils 4 hinaus erstreckt.
Die Fig. 9 zeigt die Teildarstellung des Lappens 18 mit der Öffnung
24. Es sind hierbei weitere folgende Merkmale zu erkennen:
Der Lappen 18 weist einen dachkantförmigen Lappenkopf 30 auf, der
eine obere, erste abgeschrägte Keilfläche 31 aufweist, wobei wichtig
ist, daß diese Keilfläche einen Winkel 32 aufweist, der sich in
Richtung zum türfernen Ende vergrößert.
An die Keilfläche 31 schließt sich eine abgerundete Fläche 33 an,
die ihrerseits wiederum in eine gerade Teilfläche 34 an der
Unterseite des Lappens übergeht.
Der Lappen 18 weist an seiner Oberseite gemäss Fig. 6 und gemäss
den Fig. 9 und 11 die Sicke 23 auf, die zur Erhöhung der
Biegesteifigkeit des Lappens 18 dient.
Die Fig. 12 bis 14 zeigen das Montageplatten-Oberteil 6 in
verschiedenen Ansichten.
Fig. 12 ist hierbei der Schnitt gemäss der Linie A-A in Fig. 14;
Fig. 13 ist hierbei die Seitenansicht und Fig. 14 die Draufsicht
auf das Montageplatten-Oberteil 6.
Das Montageplatten-Oberteil 6 besteht wiederum aus einem länglichen
Blechstreifen mit einem nach unten abragenden Lappen 17, der aus dem
Material des Montageplatten-Oberteils herausgedrückt ist, wodurch
eine Öffnung 36 definiert ist.
Das Montageplatten-Oberteil 6 weist an seiner Unterseite wiederum
eine Erhöhung 37 auf, die der Erhöhung 25 am
Montageplatten-Unterteil 4 zugeordnet ist, wobei im montierten
Zustand die beiden Erhöhungen 25, 37 satt aufeinander liegen.
Gegenüberliegend der Erhöhung 37 ist eine mit Riffelungen 39
versehene Vertiefung 38 angeordnet, wobei diese Vertiefung zur
Aufnahme des bolzenseitigen Endes der nicht näher dargestellten
Tiefeneinstellschraube dient.
Die Riffelung 39 dient dazu, die Tiefeneinstellschraube zusätzlich
im festgeschraubten Zustand zu arretieren.
Am türnahen Ende der Vertiefung 38 ist ein erhöhter Anschlag 40
vorgesehen, der dazu dient, zu vermeiden, daß die
Tiefeneinstellschraube mit ihrem bolzenseitigen Ende in
halbmontiertem Zustand aus der Vertiefung 38 in Richtung der
Längsmittenachse des Scharniers herausgezogen werden kann, wodurch
in diesem Fall die Tür herunterfallen würde.
Am türfernen Ende des Oberteils 6 ist der weitere Lappen 19
angeordnet, der seitlich von zwei weiteren über die Ebene des
Lappens 19 hinausstehenden Lappen 19 a überragt wird. Der Lappen 19
weist eine schräg nach unten gerichtete Keilfläche 41 auf, deren
Winkel zur horizontalen Ebene des Oberteils in Richtung zum
türfernen Ende abnimmt.
Im Winkel zu der Keilfläche 41 ist eine weitere Keilfläche 42
vorgesehen, die zur Verspannung des Oberteils 6 mit dem Unterteil 4
am türfernen Ende dient, und zwar ist hier gemäss Fig. 5 am
türfernen Ende im Bereich des Unterteils 4 eine Öffnung 43
ausgebildet, in welche der Schenkel 19 des Oberteils eingreift,
wobei die stirnseitige Begrenzung dieser Öffnung 44 mit einer
Keilfläche 44 versehen ist, die schräg im Winkel zum türfernen Ende
liegt und deren Winkel im Vergleich zur Horizontalen zum türfernen
Ende abnimmt.
An dieser Keilfläche 44 (im Bereich der Öffnung 43 des Unterteils)
liegt also die Keilfläche 42 am mittleren Lappen 19 des Oberteils 6
an, wenn die beiden Teile 4, 6 miteinander verspannt sind.
Die andere Keilfläche 41 im Bereich des Lappens 19 dient zum
erleichterten Einführen des Lappens 19 in die Öffnung 43, weil bei
der Montage dieser beiden Teile die Keilfläche 41 zunächst auf der
Oberseite 45 der Keilfläche 44 aufliegt und dann aufgrund des
Abgleitens der Keilfläche 41 an der Oberseite 45 die Keilfläche 42
zur Keilfläche 44 im Bereich der Öffnung 43 zugeführt wird und die
beiden Teile dann kraftschlüssig und satt aneinander anliegen.
Diese Zuordnung der Keilflächen ist dann wichtig, wenn man zunächst
- wie anhand der Fig. 4 dargestellt - am türnahen Ende in
Pfeilrichtung 15 den Lappen 17 zum Lappen 18 einhängt und erst dann
nachfolgend in Pfeilrichtung 16 den Lappen 19 in die Öffnung 43
einführt.
Die beiden symmetrisch sich zum mittleren Lappen 19 erstreckenden
äußeren Lappen 19 a dienen zur Betätigung des Drehschiebers 7 und zur
Aufbringung der Verschlußkraft am türfernen Ende.
Hierzu weisen die beiden Lappen 19 a gemäss Fig. 13 zunächst
vordere, abgeschrägte Stirnseiten 46 auf, an die sich senkrecht
jeweils eine Fläche 47 anschließt. Wichtig ist jedoch, daß die
Fläche 47 in ihrer Ebene in Richtung zum türfernen Ende einen Winkel
bildet, um eine Selbsthemmung des Drehschiebers in Verschlußstellung
zu erreichen.
Hierzu ist der Drehschieber 7 in den Fig. 15 bis 17 näher
dargestellt. Der Drehschieber besteht hierbei aus einem U-förmigen
Teil mit zwei seitlichen Schenkeln 48, 49 und einem
dazwischenliegenden Stirnteil 50.
Die beiden Schenkel 48, 49 weisen die einander gegenüberliegenden
Bohrungen 28 zur Aufnahme der Achse 8 auf.
Die Unterseite der Schenkel 48, 49 ist mit exzentrisch zu dem
Mittelpunkt der Bohrungen 28 ausgebildeten Exzenterflächen 51
versehen, wobei wichtig ist, daß die Vorderkante 52 näher zum
Mittelpunkt der Bohrung 28 liegt als die Hinterkante 53 dieser
Exzenterfläche 51. An der Vorderseite des Stirnteils 50 ist eine
Sicke 54 aus dem Material des Stirnteils 50 herausgedrückt, so daß
sich an der Innenseite des Stirnteils 50 eine runde Noppe 55 ergibt,
die zur Zentrierung der Feder 9 dient.
Ebenso sind die sich an die Exzenterflächen 51 in Richtung zum
türfernen Ende anschließenden Flächen 69 exzentrisch zum Mittelpunkt
der Achse 8 ausgebildet, damit diese Flächen 69 zusammen mit den
Kanten 70 am Unterteil (Fig. 8, 9) eine selbsthemmende Arretierung in
Offenstellung des Drehschiebers 7 bilden.
Gemäss der Darstellung in Fig. 2 und 3 drückt dann das Werkzeug 11
auf den Bereich der Sicke 54 oder um die Sicke 54 herum, um den
Drehschieber 7 entgegen der Kraft der Feder 9 in Pfeilrichtung 14 in
die Offenstellung zu bringen, wobei die Flächen 69 auf den Kanten 70
des Unterteils 4 auflaufen und den Drehschieber in Offenstellung
festhalten.
Die Neigung der Noppe 55 ist so eingerichtet, daß die Ebene der
Noppe relativ senkrecht zur Längsachse der Feder 9 gerichtet ist.
In verrastetem Zustand (Schließzustand) drückt nun die
Exzenterfläche 51 auf die beiden Flächen 47 im Bereich der Lappen
19 a, wodurch sich eine Verspannung ergibt, denn mit zunehmender
Verdrehung des Drehschiebers 7 in Pfeilrichtung 14 a verfestigt sich
der Sitz, weil die Hinterkante 53 der Exzenterfläche 51 einen
größeren Abstand zum Mittelpunkt der Bohrungen 28 aufweist, als
vergleichsweise die Vorderkante 52.
Hierbei ist wichtig, daß die Exzenterflächen 51 an den Schenkeln
48, 49 des Drehschiebers 7 eine Kraft in Pfeilrichtung 56 auf die
Fläche 47 der Lappen 19 a ausübt.
Hierdurch gleitet die Keilfläche 42 am Lappen 19 an der zugeordneten
Keilfläche 44 des Unterteils 4 entlang und gleichzeitig wird der
Lappen 17 mit seiner Keilfläche 57 (Fig. 12) unter den Lappen 18
des Unterteils heruntergezogen, wie dies noch anhand der folgenden
Figuren näher dargestellt wird.
Die Fig. 18 zeigt den vergrößerten Längsschnitt durch den türnahen
Teil der Verbindung zwischen Oberteil und Unterteil, während die
Fig. 19 den Schnitt gemäss der Linie XX-XX in Fig. 18 zeigt.
Hierbei ist erkennbar, daß der vom Oberteil 6 nach unten abragende
Lappen 17 in montiertem Zustand mit seiner schrägen Keilfläche 57 an
der abgerundeten Fläche 33 des Lappens 18 anliegt. Hierbei kommt es
bei der Verbindung dieser beiden Teile zu einer Relativ-Verschiebung
zwischen der Keilfläche 57 des Lappens 17 und der abgerundeten
Fläche 33 des Lappens 18, wodurch sich die beiden Teile miteinander
verspannen.
Wichtig hierbei ist, daß der Lappen 17 nicht nur eine obere
Keilfläche 57 aufweist, sondern auch noch seitliche Keilflächen 59,
die eine Mittenzentrierung des Oberteils mit dem Lappen 17 in Bezug
zu dem feststehenden Unterteil 4 bei der Montage gewährleisten.
Hierbei sind also an der vorderen Stirnseite des Lappens 17
seitliche abgeschrägte Keilflächen 59 vorgesehen, die konisch
zueinander zulaufen (vergl. Fig. 19) und die im nicht-zentrierten
Zustand, d.h. wenn es zu einem seitlichen Versatz von Oberteil 6 zum
Unterteil 4 kommt, an zugeordneten Kanten 60 im Bereich der Öffnung
24 anschlagen.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, daß auch der Lappen 18 mit
seinem Lappenkopf 30 entsprechende seitliche abgeschrägte Kanten 61
aufweist (vergl. Fig. 10), so daß auch diese Kanten 61 an den
zugeordneten Kanten zur Öffnung 36 im Oberteil 6 anschlagen, wenn
ein entsprechender seitlicher Versatz dieser Teile 4, 6 zueinander
vorhanden ist, so daß hier ebenfalls eine Zentrierung erfolgt.
Die gegenseitige Zentrierung der genannten Teile wird anhand der
Fig. 20 bis 27 näher erläutert.
Hierbei ist das Ineinandergreifen des Lappens 17 vom Oberteil 6 mit
dem Lappen 18 vom Unterteil 4 in verschiedenen Bewegungsphasen
gezeigt, und zwar für den Fall, daß es zu einem Mittenversatz kommt,
wie es bei Position 62 in Fig. 21 dargestellt ist. Hierbei ist
erkennbar, daß beim Verschieben des Oberteils 6 in Pfeilrichtung 63,
d.h. also zum türfernen Ende hin, ein Mittenversatz zwischen den
Lappen 17 und 18 auftreten kann, und daß dann die Kanten 61 des
Lappens 18 an den zugeordneten Kanten 63 der Stellplatte 58
vorzentriert werden, wodurch hier bereits schon eine Bewegung des
Oberteils 6 in Richtung zur Mittenlängsachse stattfindet (Fig. 21).
Bei dem weiteren Verschieben des Oberteils 6 in Pfeilrichtung 63
gemäss Fig. 23, wobei dieses Oberteil gleichzeitig verkippt wird,
kommt die Vorderkante des Lappens 17 zum Anschlag an die zugeordnete
abgerundete Fläche 33 des Lappens 18.
Wichtig ist nun, daß gemäß Fig. 23 die abgeschrägte seitliche Kante
61 am Kopf 30 des Lappens 18 an den Kanten der Öffnung 36 im
Oberteil 6 zum Anschlag kommt und daß hierdurch eine weitere
Zentrierung in Richtung zur Längsmittenachse des Oberteils 6
stattfindet.
Die Fig. 24 zeigt das Ineinandergreifen der beiden Lappen 17 und 18,
wobei das Oberteil 6 noch geringfügig verkippt ist.
Hierbei ist gemäss Fig. 23 wesentlich, daß der Lappen 18 nun mit
seinen abgeschrägten Kanten 61 formschlüssig an den Rändern 65 der
Öffnung 36 (vergl. Fig. 18) anliegt.
Der Rest der Zentrierung wird durch die leicht abgeschrägten
Keilflächen 61 (vergl. Fig. 10) erreicht, die sich im Winkel hinter
den Kanten 61 anschließen. Diese Zentrierung ist in Fig. 23
dargestellt.
Die vorher zueinander verschobenen Mittellinien zentrieren sich
dann, d.h. also es kommt zu einem zentrischen Verbund von Oberteil
und Unterteil, wie es in Fig. 25 dargestellt ist, wodurch die
Platten genau übereinanderliegen und es kann dann der am türfernen
Ende angeordnete Drehschieber 7 verschlossen werden.
Das genaue bündige Aufeinanderliegen dieser beiden Teile 4, 6 ist in
den Fig. 26 und 27 dargestellt.
Mit dieser besonderen Führung und Mittenzentrierung der einander
zugeordneten Teile wird also der besondere Vorteil erreicht, daß das
erfindungsgemässe Scharnier mit mehreren Scharnieren zusammen
montiert werden kann, wobei andere Scharniere bereits schon fest mit
dem Türteil und dem Möbelteil verbunden sind und daß dann trotzdem
noch mit dem noch nicht montierten Scharnier eine Mittenzentrierung
vorgenommen wird, wodurch es zu einer Kraftaufteilung zwischen den
parallel angeordneten Scharnieren kommt und jedes Scharnier
gleichmässig trägt.
Die Fig. 28 bis 31 zeigen den beschriebenen Montagefall, wenn
nämlich einige Scharniere schon fest zwischen dem Türteil und dem
Möbelteil angeordnet sind, und nur noch ein verbleibendes Scharnier
montiert werden soll, d.h. es soll ein Aufschnappen zwischen dem
Oberteil und dem Unterteil erreicht werden.
Hier ist es dann nicht möglich, in der beschriebenen
Bewegungsrichtung das Aufschnappen zu erreichen, wie es in Fig. 4
beschrieben wurde, sondern hier wird das Oberteil 6 fast parallel
zum Unterteil 4 geführt, was ein annähernd senkrechtes Aufsetzen in
Pfeilrichtung 67 vom Oberteil 6 auf das Unterteil 4 bedeutet.
Hierbei kommt es dann dazu, daß der Lappen 17 mit seiner vorderen
Stirnseite 68 auf der Keilfläche 31 an der Stirnseite des
Lappenkopfes 30 des Lappens 18 anschlägt und es hierbei zu einer
Relativverschiebung zwischen den einander zugeordneten Flächen 68,
31 kommt, wie es in Fig. 29 dargestellt ist. Weil die bereits
montierten Scharniere eine gewisse dimensionsbedingte Elastizität
aufweisen, kommt es hier zu der geforderten Relativbewegung zwischen
den Flächen 31, 68 gemäss Fig. 29, so daß es auch bei diesem
Montagefall gelingt, den Lappen 17 vorschriftsmässig unter den
Lappen 18 zu bringen, wobei diese Schrägflächen 31, 68 die
erforderliche Kraft aufbringen.
Es wird dann der vorher beschriebene Montagefall erreicht, wie er in
Fig. 31 dargestellt ist.
Die Vorteile der erfindungsgemässen Scharnierkonzeption werden
nachfolgend noch einmal zusammengefasst dargestellt.
Zunächst ist wesentlicher Vorteil der Erfindung, daß eine
zweiteilige Montageplatte verwendet wird, nämlich die aus einem
Montageplatten-Unterteil und aus einem Montageplatten-Oberteil
besteht, so daß es möglich ist, beliebige herkömmliche Scharniere,
die in ansich bekannter Weise aus einem Scharnierarm, einer
Stellplatte und einer Zwischenplatte bestehen, mit einer
erfindungsgemässen Verrastung zu versehen, ohne daß man am
Scharnierarm, der Stellplatte oder der Zwischenplatte irgendwelche
Veränderungen vornehmen muß.
Bei den bisher bekannten Scharnieren mußten stets an dem
Scharnierarm derartige Verschlußverbindungen angebracht werden, was
zu dem Nachteil führte, daß man diese Scharniere vollständig
umkonstruieren musste. Dies wird bei der vorliegenden Erfindung
vermieden.
Weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung ist, daß die
erfindungsgemässe Verschlußverbindung gegen ungewolltes Öffnen
gesichert ist und daß sie nur mit einem Werkzeug zu öffnen ist.
Durch die Anordnung der Exzenterflächen 51 an den Unterseiten der
Schenkel 48, 49 des Drehschiebers wird eine unter der Kraft der Feder
9 selbsthemmende und sich während der Lastübertragung verfestigende
Verbindung erreicht.
Hierbei ist es selbstverständlich möglich, den Drehschieber nicht
nur über ein Werkzeug dadurch in seiner Offenstellung zu
verschwenken, daß man das Werkzeug 11 in den Zwischenraum 13
zwischen Scharnierarm und dem Montageplatten-Unterteil 4 einführt,
sondern es wäre ebenso möglich, im Drehschieber 7 beispielsweise ein
Fester anzuordnen, wobei man in dieses Fenster mit einem Werkzeug
eingreift und ebenfalls dadurch eine Verdrehung des Drehschiebers 7
in seiner Offenstellung erreichen kann.
Eine Verdrehung von Hand ist hierbei nicht gewünscht.
Weiterer wichtiger Vorteil der Erfindung ist, daß auch zum
Verschließen der erfindungsgemässen Verbindung kein Werkzeug
verwendet werden muß, weil die Lappen 19 a ein selbsttätiges
Verschwenken des Drehschiebers 7 in seine Öffnungsstellung entgegen
der Kraft der Feder 9 bewerkstelligen und wenn die Teile
lagenrichtig aufgrund der beschriebenen Mittenzentrierung einander
zugeordnet sind, der Drehschieber 7 selbsttätig unter der Kraft der
Feder 9 zurück in seine Schließstellung schnappt und hierdurch die
Exzenterflächen 51 sich kraftschlüssig an den zugeordneten Flächen
der Lappen 19 anlegen.
Durch die beschriebene Mittenzentrierung ist es also möglich, auch
bei bereits montierten Scharnieren ein weiteres Scharnier
einschnappen zu lassen, weil die beschriebenen Keilflächen und
schrägen Kanten die zur Zentrierung erforderlichen Kräfte
selbsttätig aufbringen. Die beschriebene Arretierung des
Drehschiebers in Offenstellung erleichtert hierbei das Aufschnappen
der Scharniere wesentlich.
Mit der beschriebenen zweiteiligen Ausführung, nämlich der
Unterteilung der Montageplatte in ein Unterteil und in ein Oberteil,
ist es möglich, den Scharnierbandarm mit einem vormontierten
Montageplatten-Oberteil 6 zu liefern, wobei dieses
Montageplatten-Oberteil nicht nur in einer vormontierten
Mittelstellung geliefert werden kann, sondern bereits schon in einer
vormontierten seitlichen Tiefen- oder Seiteneinstellung, die je nach
dem Einsatzzweck bereits schon im Werk verändert wird und bereits
schon vormontiert zum Einbau ausgeliefert wird.
Diese bereits voreingestellten Stellungen des
Montageplatten-Oberteils bleiben bei einer evtl. Demontage erhalten,
brauchen also nicht nochmals eingestellt zu werden. Dies ist ein
wesentlicher Vorteil gegenüber bekannten Scharnieren, die die
Verschlußverbindung z.B. zwischen dem Scharnierbandarm und einer
Grundplatte vorsehen, was dazu führt, daß bei einer gelösten
Verschlußverbindung die einmal eingestellten Einstellungen verändert
werden müssen und dann nach der Montage wieder neu eingestellt
werden müssen.
- Zeichnungs-Legende
1 Türteil
2 Scharnierarm
3 Möbelteil
4 Montageplatten-Unterteil
5 Befestigungsschrauben
6 Montageplatten-Oberteil
7 Drehschieber
8 Achse
9 Feder
10 Lappen
11 Werkzeug
12 Pfeilrichtung
13 Zwischenraum
14 Pfeilrichtung
14 a Pfeilrichtung
15 Pfeilrichtung
16 Pfeilrichtung
17 Lappen (Oberteil 6) hinten
18 Lappen (Unterteil 4) hinten
19 Lappen (Oberteil 6) vorn
19 a Lappen
20 Öffnung (Unterteil 4) vorn
21 Schenkel
22 Bohrung
23 Sicke
24 Öffnung (Unterteil 4)
25 Erhöhung
26 Schenkel
27 Aufnahmeraum
28 Bohrung
29 Zentrierung
30 Lappenkopf
31 Keilfläche
32 Winkel
33 Fläche abgerundet
34 Teilfläche gerade
35 Sicke
36 Öffnung (Oberteil 6)
37 Erhöhung
38 Vertiefung
39 Riffelung
40 Anschlag
41 Keilfläche
42 Keilfläche
43 Öffnung
44 Keilfläche
45 Oberseite
46 Stirnseite
47 Fläche
48 Schenkel
49 Schenkel
50 Stirnteil
51 Exzenterfläche
52 Vorderkante
53 Hinterkante
54 Sicke
55 Noppe
56 Pfeilrichtung
57 Keilfläche
58 Stellplatte
59 Keilfläche
60 Kante
61 Kante
62 Position
63 Kante (Stellplatte 58)
64 Längsmittenachse
65 Rand (Öffnung 36)
66 Keilfläche (Lappen 18)
67 Pfeilrichtung
68 Stirnseite (Lappen 17)
69 Exzenterfläche (Drehschieber 7)
70 Kante (Unterteil 4)
Claims (12)
1. Möbelscharnier mit einem in einer Aussparung eines Türteils (1)
oder dgl. einlaßbaren Gehäuse und mit einem Scharnierarm (2),
welcher über mindestens eine Gelenklasche gelenkig mit dem Gehäuse
verbunden ist und mittels einer oder mehrerer Befestigungs- und
Einstellschrauben mit einer auf dem Möbelteil (3) befestigten
Montageplatte (4, 5) lösbar verbindbar ist, wobei die Verbindung
zwischen dem Scharnierarm (2) und der möbelseitigen Montageplatte
(4, 5) als Schnellverschluß ausgebildet ist, der als federbelasteter
Drehschieber (7) ausgebildet ist, der am türfernen Ende des
möbelseitigen Teils des Scharniers schwenkbar gelagert ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß die möbelseitige Montageplatte (4, 5) zweiteilig ausgebildet ist und aus einem am Möbelteil (3) befestigten Montageplatten-Unterteil (4) und aus einem mittelbar oder unmittelbar am Scharnierarm (2) angeordneten Montageplatten-Oberteil (6) besteht,
daß der Schnellverschluß zwischen Oberteil (6) und Unterteil (4) angeordnet ist,
und daß sich Oberteil (6) und Unterteil (4) über zwischen beiden Teilen (4, 6) angeordnete Formschlußverbindungen (17, 18; 19, 19 a, 7) sowohl in Richtung der Längsachse des Scharniers als auch in senkrechter Richtung dazu selbsttätig zentrieren.
daß die möbelseitige Montageplatte (4, 5) zweiteilig ausgebildet ist und aus einem am Möbelteil (3) befestigten Montageplatten-Unterteil (4) und aus einem mittelbar oder unmittelbar am Scharnierarm (2) angeordneten Montageplatten-Oberteil (6) besteht,
daß der Schnellverschluß zwischen Oberteil (6) und Unterteil (4) angeordnet ist,
und daß sich Oberteil (6) und Unterteil (4) über zwischen beiden Teilen (4, 6) angeordnete Formschlußverbindungen (17, 18; 19, 19 a, 7) sowohl in Richtung der Längsachse des Scharniers als auch in senkrechter Richtung dazu selbsttätig zentrieren.
2. Möbelscharnier nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Formschlußverbindung zwischen
dem Montageplatten-Unterteil (4) und dem Montageplatten-Oberteil (6)
aus von dem einen Teil (4 oder 6) abragenden Lappen (17, 18, 19, 19 a)
besteht, die in zugeordnete Öffnungen (24, 36, 43) am anderen Teil (6
oder 4) eingreifen und dort formschlüssig anliegen.
3. Möbelscharnier nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Drehschieber (7) am türfernen
Ende des Montageplatten-Unterteils (4) angeordnet ist.
4. Möbelscharnier nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Formschlußverbindung zwischen
dem Montageplatte-Unterteil (4) und dem Montageplatten-Oberteil (6)
am türnahen Ende aus einem von der Unterseite des
Montageplatten-Oberteils (6) nach unten, schräg zum türfernen Ende
gerichteten Lappen (17) besteht, der zur Anlage an zugeordneten
Flächen (33) an der Unterseite eines am Montageplatten-Unterteils
(4) angeordneten Lappen (18) bringbar ist, welcher schräg aus der
Ebene des Montageplatten-Unterteils (4) in Richtung zum türnahen
Ende gerichtet ist, (Fig. 19).
5. Möbelscharnier nach Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß der am Montageplatten-Unterteil (4)
schräg gerichtete Lappen (18) einen annähernd vertikal gerichteten
Lappenkopf (30) aufweist, an dessen oberer Stirnseite eine schräg in
Richtung zur Horizontalen geneigte Keilfläche (31) angeordnet ist,
(Fig. 19).
6. Möbelscharnier nach Anspruch 4 und 5, dadurch
gekennzeichnet, daß der an der Unterseite des
Montageplatten-Oberteils (6) angeordnete Lappen (17) mit schrägen
Keilflächen (57) an der abgerundeten Fläche (33) des Lappens (18) am
Montageplatten-Oberteil (4) anliegt, (Fig. 19).
7. Möbelscharnier nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß der Lappen (17) seitliche
Keilflächen (59) aufweist, die eine Mittenzentrierung des Oberteils
(6) zum Unterteil (4) dadurch gewährleisten, daß die Keilflächen
(59) an seitlichen Kanten (60) im Bereich der Öffnung (24) des
Unterteils (4) anliegen, (Fig. 19, 20).
8. Möbelscharnier nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß am Lappenkopf (30) des Lappens (18)
am Montageplatten-Unterteil (4) seitliche abgeschrägte Kanten (61)
angeordnet sind, welche an zugeordneten Kanten im Bereich der
Öffnung (36) des Oberteils (6) anliegen, (Fig. 22).
9. Möbelscharnier nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß am türfernen Ende des
Montageplatten-Unterteils zwei zueinander parallele, zwischen sich
einen gegenseitigen Abstand ausbildende Schenkel (26) angeordnet
sind, zwischen denen der federbelastete Drehschieber (7) schwenkbar
auf einer Achse (8) gelagert ist,
daß der Drehschieber aus einem U-förmigen Teil mit zwei Schenkeln (48) besteht, welche durch ein mittleres Stirnteil (50) verbunden sind
und daß an der Unterseite der Schenkel (26) Exzenterflächen (51) angeordnet sind, welche mit zugeordneten Flächen (47) an Lappen (19 a) des Montageplatten-Oberteils (6) in Verschlußstellung verspannbar sind.
daß der Drehschieber aus einem U-förmigen Teil mit zwei Schenkeln (48) besteht, welche durch ein mittleres Stirnteil (50) verbunden sind
und daß an der Unterseite der Schenkel (26) Exzenterflächen (51) angeordnet sind, welche mit zugeordneten Flächen (47) an Lappen (19 a) des Montageplatten-Oberteils (6) in Verschlußstellung verspannbar sind.
10. Möbelscharnier nach Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, daß sich an die Exzenterflächen (51)
des Drehschiebers (7) weitere Exzenterflächen (69) anschließen, die
in Offenstellung des Drehschiebers (7) reibschlüssig an Kanten (70)
des Montageplatten-Unterteils (4) zur Anlage bringbar sind, (Fig.
8, 9, 16, 17).
11. Möbelscharnier nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung des
Montageplatten-Unterteils (4) mit dem Montageplatten-Oberteil (6) am
türfernen Ende aus einem schräg an der Unterseite des
Montageplatten-Oberteils (6) in Richtung zum türfernen Ende hin
gerichteten Lappen (19) besteht, der in eine zugeordnete Öffnung
(43) des Montageplatten-Unterteils (4) formschlüssig einführbar ist,
(Fig. 4).
12. Möbelscharnier nach Anspruch 11, dadurch
gekennzeichnet, daß am türfernen Ende des
Montageplatten-Oberteils (6) ferner zwei parallele, einen
gegenseitigen Abstand aufweisende, schräg in Richtung zum türfernen
Ende hin weisende Lappen (19 a) angeordnet sind, welche Flächen (47)
aufweisen, die mit den zugeordneten Exzenterflächen (51) des
Drehschiebers (7) verspannbar sind, (Fig. 13, 16, 17).
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| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |