DE3112761C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Erzeugung eines Methanolsynthesegases,
bei dem rohes Koksofengas unter weitgehender Teerabscheidung
abgekühlt und dann in Gegenwart von reinem Sauerstoff einer Partialoxidation
unterworfen wird.
Es ist bekannt, Koksofengas durch Partialoxidation in seiner Zusammensetzung
so zu verändern, daß dabei ein Gas entsteht, welches nach entsprechender
Gasbehandlung für unterschiedliche Verwendungszwecke, z. B.
als Reduktionsgas oder als Synthesegas, verwendet werden kann. So wird
beispielsweise in der DE-OS 26 38 348 ein Verfahren zur Weiterverarbeitung
von Koksofengas durch Partialoxidation zu Reduktionsgas und in der
FR-PS 13 67 720 ein Verfahren zur Weiterverarbeitung von Koksofengas
durch Partialoxidation zu Synthesegas beschrieben. In beiden Fällen
wird jedoch davon ausgegangen, daß es nicht zweckmäßig sei, die im
rohen Koksofengas enthaltenen Nebenprodukte durch besondere Maßnahmen
vor dem Eintritt des Gases in die Partialoxidation abzutrennen. Es
wird deshalb jeweils vorgeschlagen, das von der Koksofenbatterie kommende
heiße Koksofengas direkt, das heißt ohne vorherige Kühlung und
Reinigung, der Partialoxidation zuzuführen. Zweck dieses Vorschlages
soll es dabei sein, einerseits auf die Anlagen zur Abtrennung und
Gewinnung der Nebenprodukte aus dem rohen Koksofengas zu verzichten
und andererseits die fühlbare Wärme dieses Gases möglichst weitgehend
bei der Partialoxidation zu nutzen. In der Praxis bereitet die Realisierung
dieses Vorschlages jedoch Schwierigkeiten, weil es nicht ohne
weiteres möglich ist, das von der Koksofenbatterie kommende heiße Koksofengas
in den der Partialoxidation dienenden Vergaser zu überführen,
ohne daß es hierbei zur Abscheidung von Kondensaten kommt. Außerdem
stellt der im rohen Koksofengas als Nebenprodukt enthaltene Teer immer
noch ein wertvolles und durchaus verkaufsfähiges Produkt dar, welches
als Ausgangsmaterial für die Herstellung einer Vielzahl von chemischen
Verbindungen dient. Die Abtrennung des Teeres aus dem rohen Koksofengas
ist deshalb auch heute noch sinnvoll und von volkswirtschaftlichem
Interesse.
In der Zeitschrift "Technische Mitteilungen", 73 (1980), Seite 835,
wird in diesem Zusammenhang auf ein Verfahren zur Erzeugung von Wasserstoff,
Synthesegas und/oder Reduktionsgas hingewiesen, bei dem Kokereirohgas
bis auf 150°C abgekühlt und anschließend in einem Schwingrohrreaktor
mit Sauerstoff partiell oxidiert wird. Daß dieses Verfahren
speziell zur Erzeugung von Methanolsynthesegas geeignet sein soll,
läßt sich aus dieser Entgegenhaltung nicht herleiten.
Der Verfahrensgang, den das rohe Koksofengas bei der Teerabscheidung
und Gasbehandlung üblicherweise durchläuft, wird beispielsweise in
Winnacker-Küchler, "Chemische Technologie", Bd. 3, Seite 63-64, beschrieben.
Über die Weiterverwendung des Koksofengases, insbesondere
dessen Umsetzung durch Partialoxidation, wird in dieser Literaturstelle
jedoch nichts ausgesagt.
Aus der DE-AS 20 65 892 ist schließlich ein Verfahren zur gleichzeitigen
Herstellung von zwei Synthesegasströmen mit unterschiedlicher Zusammensetzung
bekannt, bei dem der eine für die Durchführung der Oxosynthese
und der andere für die Durchführung der Methanolsynthese geeignet
sein soll. Hierbei wird von einem durch Partialoxidation von
Kohlenwasserstoffen, insbesondere von Raffineriegas, gewonnenen Einsatzprodukt
ausgegangen. Dieses gasförmige Einsatzprodukt wird dabei
in zwei voneinander getrennten Verfahrenssträngen weiterbehandelt. Soweit
die weitere Umsetzung des Einsatzgases zu Methanolsynthesegases vorgesehen
ist, wird das Gas zunächst in einen nichtkatalytischen Wassergaskonverter
eingeleitet, in dem das Gas mit zusätzlichem Wasserdampf
umgesetzt wird, so daß es anschließend ein niedrigeres CO/H₂-Molverhältnis
aufweist als das Ausgangsgas. Anschließend wird dieses Gas
nach entsprechender Abkühlung in einem Abhitzekessel einer Rußabscheidung
mit einer CO₂-Wäsche unterworfen. Danach wird es seiner weiteren
Verwendung in der Methanolsynthese zugeführt.
Soll das bei der Partialoxidation von Koksofengas anfallende Gas als
Synthesegas für die Methanolsynthese verwendet werden, so ist nämlich
zu berücksichtigen, daß bei der Herstellung von sogen. Methanolsynthesegas
hinsichtlich des Verhältnisses von Wasserstoff zu Kohlenoxiden
(CO+CO₂) im Synthesegas besondere Bedingungen einzuhalten sind. Hierbei
soll bei einem CO₂-Gehalt im Synthesegas von mehr als 2 Vol.-% das
Verhältnis
betragen.
Das Ziel der vorliegenden Erfindung ist es deshalb, das Verfahren zur
Gewinnung von sogen. Methanolsynthesegas durch Partialoxidation von
Koksofengas weiter zu vereinfachen und kostengünstiger zu gestalten.
Hierbei soll gleichzeitig auf eine Gewinnung des im rohen Koksofengas
enthaltenen Teeres nicht verzichtet werden und die Umweltbelastung
durch das Verfahren möglichst herabgesetzt werden.
Dies wird bei einem Verfahren der eingangs genannten Art erfindungsgemäß
dadurch erreicht, daß man das bis auf eine Temperatur von 20 bis
70°C vorgekühlte Koksofengas bei einer Temperatur von 1100 bis 1600°C
sowie einem Druck von 1 bis 2 bar der Partialoxidation unterwirft, wobei
pro Nm³ Koksofengas bis 0,3 Nm³ Sauerstoff zugesetzt werden und
daß das bei der Partialoxidation anfallende Gas von staubförmigen Verunreinigungen
befreit sowie entschwefelt wird und anschließend nach
Verdichtung ohne weitere Nachbehandlung der Methanolsyntheseanlage zugeführt
wird.
Während bei einem Verfahren, bei dem das Koksofengas ohne vorgeschaltete
Kühlung und Reinigung der Partialoxidation unterworfen wird, das für
Methanolsynthesegas erforderliche, weiter oben angegebene Verhältnis
von Wasserstoff zu Kohlenoxiden (CO+CO₂) nur durch eine nachgeschaltete
CO-Konvertierung mit anschließender CO₂-Wäsche zu erreichen ist,
hat sich bei der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens in überraschender
Weise gezeigt, daß damit ein Gas erzeugt werden kann, bei
dem das weiter oben angegebene Verhältnis von Wasserstoff zu Kohlenoxiden
(CO+CO₂) ohne CO-Konvertierung und CO₂-Wäsche erreicht werden
kann. Deshalb wird beim erfindungsgemäßen Verfahren das bei der Partialoxidation
anfallende Gas lediglich von seinen staubförmigen Verunreinigungen
befreit sowie bis auf einen Schwefelgehalt von <1 ppm
entschwefelt und kann danach ohne weiteres nach entsprechender Verdichtung
in den Reaktor für die Methanolsynthese eingeleitet werden.
Dem Koksofengas kann während der Partialoxidation gegebenenfalls Teer
in einer Menge bis zu 0,1 kg pro Nm³ Koksofengas zugesetzt werden.
Diese Zugabe von Teer ist jedoch nur erforderlich, wenn der CO- und
CO₂-Anteil im Partialoxidationsgas zu gering ist, um das weiter oben
angegebene Verhältnis von Wasserstoff zu Kohlenoxiden zu erreichen.
Die Menge des dem Koksofengas zugesetzten Teeres ist deshalb umso
größer, je größer das Defizit an CO und CO₂ im Partialoxidationsgas
ist. In jedem Falle hält sich die Teerzugabe jedoch innerhalb der weiter
oben angegebenen Grenzen. Im Normalfall ist eine Teerzugabe allerdings
nicht erforderlich.
Ferner kann dem Koksofengas während der Partialoxidation Wasserdampf
in einer Menge bis zu 0,4 kg pro Nm³ Koksofengas zugesetzt werden.
Bei der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens fallen
in den verschiedenen Gasbehandlungsstufen Kondensate bzw. Abwässer
an, die H₂S und/oder vor allem NH₃ enthalten. Würden
diese Abwässer ohne weitere Nachbehandlung aus dem Verfahren
entlassen werden, so würde dies zu einer erheblichen Umweltbelastung
führen. Deshalb ist gemäß einer weiteren Ausgestaltung
des erfindungsgemäßen Verfahrens vorgesehen, die in den einzelnen
Gasbehandlungsstufen anfallenden Kondensate und/oder Abwässer
zu sammeln und einem gemeinsamen H₂S- und/oder NH₃-Abtrieb
zu unterwerfen, wobei die hierbei anfallenden H₂S- und/oder
NH₃-haltigen Brüden dem Koksofengas vor der Partialoxidation
zugesetzt werden. Nach dem Abtrieb der H₂S- und/oder NH₃-haltigen
Bestandteile können die gesammelten Abwässer ohne Bedenken
einer normalen Abwasserbehandlungsanlage zugeführt werden.
Weitere Einzelheiten des erfindungsgemäßen Verfahrens sollen
nachfolgend an Hand der in den Abbildungen dargestellten Fließschemata
erläutert werden, die gleichzeitig auch der Beschreibung
der Verfahrensbeispiele dienen.
Es zeigen hierbei:
Fig. 1 das Fließ-Schema für das erfindungsgemäße Verfahren,
wenn das anfallende Koksofengas in seiner Gesamtheit zu
Methanolsynthesegas verarbeitet werden soll
und
Fig. 2 das Fließ-Schema für das erfindungsgemäße Verfahren,
wenn von dem anfallenden Koksofengas ein Teilstrom abgezweigt
und als Unterfeuerungsgas für die Koksofenbatterie
verwendet werden soll.
Die Fließ-Schemata zeigen dabei nur die für die Verfahrensbeschreibung
unbedingt notwendigen Einrichtungen bzw. Anlagenteile,
während alle anderen Nebeneinrichtungen, die mit dem erfindungsgemäßen
Verfahren unmittelbar nichts zu tun haben, insbesondere
auch die Einrichtungen und Anlagenteile der Kokerei sowie der Methanolsyntheseanlage,
nicht dargestellt sind.
Bei dem in Fig. 1 dargestellten Fließ-Schema soll das von den
Koksöfen 1 kommende Koksofengas in seiner Gesamtheit zu Methanolsynthesegas
verarbeitet werden, während für die Unterfeuerung der
Koksöfen 1 ein anderes Gas, wie z. B. Schwachgas, verwendet wird.
Der Abzug des rohen Koksofengases aus den Koksöfen 1 sowie dessen
direkte Kühlung in der Vorlage entsprechen den in der Kokereitechnik
üblichen Arbeitsweisen. Einzelheiten hierzu sind in dem Fließ-
Schema nicht dargestellt. Das von den Koksöfen 1 kommende rohe
Koksofengas gelangt über die Leitungen 2 und 3 in die Sammelleitung 4,
durch die im vorliegenden Falle 75 000 Nm³/h Koksofengas der
weiteren Behandlung zugeführt werden. DAs Koksofengas hat dabei im vorderen
Teil der Sammelleitung 4 eine Temperatur von ca. 75-85°C. Im
Verlaufe dieser Leitung ist der Kondensatabscheider 5 angeordnet, der
der Abscheidung der teerhaltigen Kondensate aus dem Gasstrom dient.
Diese Kondensate gelangen über die Leitung 6 zur Kondensatbehandlung
7, in der der Teer durch Phasenscheidung von den wässerigen Kondensatbestandteilen
abgetrennt wird. Hierfür gelangen selbstverständlich
die aus der Kokereitechnik bekannten Einrichtungen zur Anwendung.
Währenddessen gelangt das von den teerhaltigen Kondensaten befreite
Koksofengas in den Vorkühler 8, in dem es bis auf eine Temperatur
von ca. 20-70°C abgekühlt wird. Auch für die Vorkühlung des Koksofengases
gelangen die für diesen Zweck aus der Kokereitechnik bekannten
Kühlerkonstruktionen mit Flüssigkeitskühlung (Wasserkühlung)
zur Anwendung. Gegebenenfalls kann aber auch hier mit
Luftkühlern gearbeitet werden.
Bei der Vorkühlung fällt weiteres Kondensat an, welches aus dem
Vorkühler 8 über die Leitung 11 abgezogen und ebenfalls in die
Kondensatbehandlung 7 eingeleitet wird. Der dort anfallende Teer
wird über die Leitung 12 in den Teersammelbehälter 13 transportiert,
während die vom Teer befreiten wässerigen Kondensatbestandteile
über die Leitung 14 in den Sammelbehälter 15 gelangen, in dem
alle im Verfahren anfallenden wässerigen Kondensate und Abwässer
gesammelt werden.
Wenn weiter oben gesagt wurde, daß das rohe Koksofengas vor der
Durchführung der Partialoxidation weitgehend vom Teer befreit wird,
so bedeutet dies, daß der Grad der Teerabscheidung in Abhängigkeit
von der Gastemperatur bei der Vorkühlung dem in der Kokereitechnik
allgemein üblichen Abscheidungsgrad entspricht. Das heißt,
im gekühlten Koksofengas können im Mittel noch etwa 1-5 g Teer pro
Nm³ Gas in Nebelform enthalten sein.
Nach dem Austritt aus dem Vorkühler 8 wird das Koksofengas vom
Sauger 9 in den Vergaser 10 gedrückt, in dem seine Partialoxidation
(Vergasung) stattfindet. Vor dem Eintritt in den Vergaser 10
weist das Koksofengas dabei folgende Zusammensetzung auf:
| H₂ | |
| 59,0 Vol.-% | |
| CH₄ | 23,6 Vol.-% |
| CnHm | 3,4 Vol.-% |
| N₂ | 4,7 Vol.-% |
| CO | 5,5 Vol.-% |
| CO₂ | 2,0 Vol.-% |
| O₂ | 0,3 Vol.-% |
| Rest | 1,5 Vol.-% |
Die Partialoxidation (Vergasung) wird im vorliegenden Falle unter
folgenden Bedingungen durchgeführt:
| Druck: | ||
| 1,04 bar | ||
| Temperatur: | 1300°C | |
| Zugabe von @ | a) Sauerstoff: | 0,3 Nm³/Nm³ Koksofengas |
| b) Teer: | keine Teerzugabe | |
| c) Wasserdampf: | 0,03 kg/Nm³ Koksofengas |
Bei dem Vergaser 10 handelt es sich um einen Koppers-Totzek-
Vergaser, der sich für den genannten Zweck gut bewährt hat. Gegebenenfalls
könnte hier aber auch eine andere Vergaserkonstruktion
eingesetzt werden. Der für die Partialoxidation benötigte Sauerstoff
wird in der Luftzerlegungsanlage 16 gewonnen und über die
Leitung 17 in den Vergaser 10 geleitet. Der für die Partialoxidation
gegebenenfalls erforderliche Teer wird aus dem Teersammelbehälter
13 entnommen und über die Leitung 18 dem Vergaser 10
zugeführt. Bezüglich der Systematik der Teerzugabe während der
Partialoxidation wird auf die weiter oben gemachten Ausführungen
verwiesen. Da im vorliegenden Falle kein Teer während der Partialoxidation
zugegeben wird, kann der gesamte anfallende Teer in einer
Menge von 6600 kg/H über die Leitung 41 zur im Fließ-Schema
nicht dargestellten Teerdestillation geführt. Gegebenenfalls kann auch
noch eine im Fließ-Schema nicht dargestellte Leitung vorgesehen
sein, durch die der erforderliche Reaktionswasserdampf in den
Vergaser 10 eingeleitet wird. Das bei der Kühlung des Gases
nach der Partialoxidation anfallende Abwasser (Kondensat) wird
über die Leitung 19 abgezogen und ebenfalls in den Sammelbehälter
15 überführt.
Das nach der Partialoxidation aus dem Vergaser 10 austretende
Gas hat folgende Zusammensetzung:
| CO₂ | |
| 2,6 Vol.-% | |
| CO | 27,4 Vol.-% |
| H₂ | 65,5 Vol.-% |
| N₂/Ar | 4,1 Vol.-% |
| H₂S/COS | 0,4 Vol.-% |
Dieses Gas gelangt zunächst in den Gasbehälter 20 und daran
anschließend in die elektrostatische Gasreinigung 21, in der
es von seinen staubförmigen Verunreinigungen befreit wird.
Sodann wird das Gas im Verdichter 22 bis auf einen Druck
von 30 bar verdichtet und mit diesem Druck in die Entschwefelungseinrichtung
23 eingeleitet, in der eine Entschwefelung
des Gases bis auf einen Schwefelgehalt von <1 ppm vorgesehen
ist. Die Entschwefelung erfolgt hierbei in an sich bekannter Weise
durch eine Wäsche mit Methanol bei einer Temperatur von
-30 bis -40°C (sogen. Methanolkaltwäsche).
Das im wesentlichen mit H₂S beladene Methanol gelangt über
die Leitung 24 von der Entschwefelungseinrichtung 23 in die
dazugehörige Regenerierungseinrichtung 25, in der die vom
Methanol aufgenommenen Schwefelverbindungen abgetrieben
werden. Diese werden über die Leitung 26 der Claus-Anlage
27 zugeführt, in der sie nach dem sogen. Claus-Verfahren
zu elementarem Schwefel
aufgearbeitet werden. Dieser wird im vorliegenden Falle in einer
Menge von ca. 14 t/d über die Leitung 28 aus dem Verfahren abgezogen.
Das regenerierte Methanol wird durch die Leitung 29 wieder
in die Entschwefelungseinrichtung 23 eingeleitet, während das bei
der Methanolregenerierung anfallende Abwasser über die Leitung 30
in den Sammelbehälter 15 gelangt. Die bei der Methanolregenerierung
anfallenden CO₂-haltigen Abgase werden gleichzeitig durch
die Leitung 31 abgezogen und können über den nicht dargestellten
Kamin in die Atmosphäre abgestoßen werden.
Selbstverständlich ist das erfindungsgemäße Verfahren nicht auf
die Anwendung der vorstehend beschriebenen Methanolkaltwäsche
beschränkt. Es können vielmehr auch andere Entschwefelungsverfahren
eingesetzt werden, sofern diese den erforderlichen
Entschwefelungsgrad erreichen. Außerdem ist es grundsätzlich
auch möglich, anstelle der Erzeugung von elementarem Schwefel
Schwefelsäure zu produzieren.
Nach dem Austritt aus der Entschwefelungseinrichtung 23 wird
das entschwefelte und gereinigte Gas in dem Verdichter 32 bis
auf den Synthesedruck von 50-80 bar verdichtet, um mit diesem
Druck in der Syntheseanlage 33 katalytisch zu Methanol umgesetzt
zu werden. Bei der eingangs angegebenen Koksofengasmenge beträgt
die Methanolausbeute 45 Tonnen pro Stunde. Dieses Methanol
kann über die Leitung 34 aus dem Verfahren abgezogen werden.
Die im Sammelbehälter 15 vereinigten wässerigen Kondensate
und Abwässer werden über die Leitung 35 kontinuierlich oder
diskontinuierlich in den Abtreiber 36 eingeleitet, in dem H₂S
und/oder NH₃ bei einer Temperatur von 100-120°C aus der
Flüssigkeit abgetrieben werden. Die hierbei anfallenden H₂S- und/oder
NH₃-Brüden werden durch die Leitung 37 abgezogen und in ihrer Gesamtheit
dem Koksofengas zwischen dem Sauger 9 und dem Vergaser
10 zugesetzt, so daß sie an der Partialoxidation des Koksofengases
mit teilnehmen. Die von H₂S und/oder NH₃ befreiten Abwässer fließen
über die Leitung 38 zur Abwasserbehandlungseinrichtung 39, aus
der sie nach entsprechender Aufarbeitung über die Leitung 40 in den
Vorfluter abgelassen werden können.
Bei dem in Fig. 2 dargestellten Fließ-Schema ist der Verfahrensablauf
grundsätzlich der gleiche wie beim Fließ-Schema gemäß Fig. 1.
Übereinstimmende Bezugszeichen haben deshalb auch in beiden Fließ-
Schemata die gleiche Bedeutung. Beim Verfahren nach Fig. 2 wird
ebenfalls von einer Koksofengasmenge von 75 000 Nm³ pro Stunde
ausgegangen. Da in diesem Falle jedoch die Unterfeuerung der Koksöfen
1 mit Koksofengas betrieben werden soll, wird aus der Sammelleitung
4 zwischen dem Vorkühler 8 und dem Sauger 9 ein Teilstrom
von 28 500 Nm³/h Koksofengas abgezweigt und über die Leitung 42
abgezogen. Bevor dieser Teilstrom jedoch zur Unterfeuerung der
Koksöfen 1 herangezogen werden kann, muß er im erforderlichen
Umfange gereinigt werden. Deshalb sind im Verlaufe der Leitung 42
die elektrostatische Gasreinigung mit Naphthalinabscheidung 43, die
H₂S-Wäsche 44 und die NH₃-Wäsche 45 vorgesehen. Erst nachdem
das Koksofengas diese Einrichtungen in der Leitung 42 passiert hat,
kann es den Unterfeuerungsbrennern der Koksöfen 1 zugeführt werden.
Der Sauger 46 dient der erforderlichen Verdichtung des Gasstromes
vor dem Eintritt in die H₂S-Wäsche 44. Die H₂S-Wäsche
44 und die NH₃-Wäsche 45 werden in diesem Falle als ammoniakalische
Kreislaufwäsche ausgeführt, wobei die aus dem Koksofengas
entfernten Begleitstoffe - im wesentlichen H₂S und NH₃ - ebenfalls
dem Koksofengas vor dem Vergaser 10 zugesetzt werden.
Aus dem Abtreiber 36 wird hierbei ein Teil der ablaufenden Flüssigkeit
über die Leitung 47 als Waschflüssigkeit auf die NH₃-Wäsche 45 aufgegeben.
Die aus der NH₃-Wäsche 45 ablaufende ammoniakalische Lösung
wird anschließend über die Leitung 48 der H₂S-Wäsche 44 zugeführt
und dort als Waschflüssigkeit verwendet. Die aus der H₂S-
Wäsche 44 ablaufende Flüssigkeit enthält sodann sowohl das aus dem
Koksofengas aufgenommene H₂S als auch das NH₃ und gelangt über
die Leitung 49 in den Abtreiber 36 zurück, in dem die weitere Aufarbeitung
in der bereits weiter oben beschriebenen Art und Weise erfolgt.
Bei der vorstehend beschriebenen Verfahrensvariante gelangt natürlich
entsprechend weniger Gas in die Syntheseanlage 33, so daß
die Methanolausbeute in diesem Falle nur 27,5 Tonnen pro Stunde
beträgt.
Claims (6)
1. Verfahren zur Erzeugung eines Methanolsynthesegases, bei dem rohes
Koksofengas unter weitgehender Teerabscheidung abgekühlt und dann
in Gegenwart von reinem Sauerstoff einer Partialoxidation unterworfen
wird, dadurch gekennzeichnet, daß man das bis auf eine
Temperatur von 20 bis 70°C vorgekühlte Koksofengas bei einer
Temperatur von 1100 bis 1600°C sowie einem Druck von 1 bis 2 bar
der Partialoxidation unterwirft, wobei pro Nm³ Koksofengas bis
0,3 Nm³ Sauerstoff zugesetzt werden und daß das bei der Partialoxidation
anfallende Gas von staubförmigen Verunreinigungen befreit
sowie entschwefelt wird und anschließend nach Verdichtung
ohne weitere Nachbehandlung der Methanolsyntheseanlage zugeführt
wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in
Abhängigkeit von dem Gehalt an Kohlenoxiden (CO+CO₂) des bei
der Partialoxidation erzeugten Gases dem Koksofengas während der
Partialoxidation Teer in einer Menge bis zu 0,1 kg pro Nm³ Koksofengas
zugesetzt werden kann.
3. Verfahren nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet,
daß dem Koksofengas während der Partialoxidation Wasserdampf in
einer Menge bis zu 0,4 kg pro Nm³ Koksofengas zugesetzt wird.
4. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß das bei der Partialoxidation anfallende Gas bis auf einen
Schwefelgehalt von <1 ppm entschwefelt wird.
5. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die in den einzelnen Gasbehandlungsstufen anfallenden Kondensate
und/oder Abwässer gesammelt und einem gemeinsamen H₂S- und/
oder NH₃-Abtrieb unterworfen werden, wobei die hierbei anfallenden
H₂S- und/oder NH₃-haltigen Brüden dem Koksofengas vor der
Partialoxidation zugesetzt werden.
6. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß bei Verwendung eines Teilstromes des Koksofengases zur Unterfeuerung
der Koksöfen die für die H₂S- und NH₃-Wäsche dieses Teilstromes
erforderliche Waschflüssigkeit dem gemeinsamen Abtreiber
entnommen wird, wobei die beladene Waschflüssigkeit zwecks Regenerierung
in den Abtreiber zurückgeleitet wird, wobei die hierbei
anfallenden Brüden ebenfalls dem Koksofengas vor der Partialoxidation
zugesetzt werden.
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- 1981-03-31 DE DE19813112761 patent/DE3112761A1/de active Granted
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