DE3152360C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum lösbaren Halten eines
Gerüstbelages oder dergleichen an einer Wandfläche oder dergleichen
mit einer Konsole, die mittels einer Kupplungsvorrichtung in ein
Halterelement eingehakt werden kann, das an der Wandfläche befestigt
ist, wobei die Konsole unterhalb der Kupplungsvorrichtung mittels
eines unteren Stützelements an der Wandfläche anliegt.
Die vorliegende Erfindung betrifft Gerüste, die so ausgebildet sind,
daß sie an Halterelemente angehakt werden können, die an einer
Wandfläche, der Außenwand eines Schiffes oder dergleichen befestigt
sind. Das Halterelement ist üblicherweise an der Wandfläche an
mehreren Punkten mit vorbestimmtem Abstand und vorbestimmten Höhen
angeschweißt, worauf Arme angehängt und dazu verwendet werden,
Arbeitsplattformen und dergleichen zu tragen. Diese Art von Gerüsten
wird unter anderem in der Schiffsindustrie verwendet, wo die
Außenwand eines Schiffes feste Oberflächen aus schweißbarem Material
bildet. Diese Art eines Gerüstes erfordert somit keinen Träger an der
Basis, was ein Vorteil ist, weshalb das Gerüst nicht über die gesamte
Höhe bis zu dem tatsächlichen Arbeitsplatz aufgebaut sein muß.
Eine Vorrichtung der oben angegebenen Art ist durch die
SE-AS 3 61 854 bekannt. In der bekannten Vorrichtung hat das
Halterelement die Form eines T-Abschnittes. Bei dieser Vorrichtung
wird der Schenkel des T-Abschnittes in der Praxis sehr großen
Biegespannungen ausgesetzt, und zwar aufgrund von unvorhergesehenen
Durchbiegungen des Gerüstes. Diese Spannungen haben sich als so
groß erwiesen, daß in verschiedenen Fällen das Halterelement Anlaß
zu schweren Unfällen ergeben hat. Aufgrund der Forderungen nach
hoher Biegefestigkeit und Zähigkeit in Kombination mit einer
komplizierten Form in dieser Verbindung wird das Halterelement sehr
teuer in der Herstellung. Da diese Halterelemente normalerweise nur
für eine einzige Anwendung vorgesehen sind, besteht eine große
Nachfrage nach einem Element, das mit geringem Kostenaufwand
herstellbar ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der
eingangs genannten Art zu schaffen, mit welcher eine stabile und
sichere Halterung erreichbar ist, wobei die Halterelemente mit
geringem Aufwand, insbesondere Kostenaufwand, herstellbar sind.
Dies wird erfindungsgemäß mit einer Vorrichtung der eingangs
genannten Art dadurch erreicht, daß das Halterelement in Form eines
plattenförmigen Körpers ausgebildet ist, der wenigstens eine
Befestigungsfläche, die an der Wandfläche befestigt werden kann, und
wenigstens zwei hakenförmige Teile aufweist, die voneinander
weggerichtet sind und von denen jeder eine Anschlagfläche besitzt, die
teilweise auf die Wandfläche gerichtet ist, daß die Kupplungsvorrichtung
einerseits zwei Teile enthält, die mit einander zugekehrten
Führungsflächen versehen sind und zwischen sich einen Spalt bilden,
welcher das Halterelement aufnimmt, andererseits zwei Riegelelemente
enthält, die den Spalt durchqueren und die so angeordnet sind, daß
sie mit den hakenförmigen Teilen des Halterelementes zusammenwirken,
und ferner eine Vorrichtung aufweist, mittels welcher das eine
Riegelelement zwischen einer Riegelposition und einer Löseposition
umgeschaltet werden kann und die in der Riegelposition sicherstellt,
daß die Kupplungsvorrichtung im festgehakten Zustand gehalten wird
und in der Löseposition ein Abhaken der Kupplungsvorrichtung vom
Halterelement erlaubt, und daß die Kupplungsvorrichtung wenigstens
eine obere Stützfläche aufweist, durch die die Kupplungsvorrichtung im
gekuppelten Zustand an der Wandfläche anliegt.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von Ausführungsbeispielen im
Zusammenhang mit der Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung
zeigt
Fig. 1 eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung, die an
einer Wandfläche montiert ist,
Fig. 2 die erfindungsgemäße Vorrichtung in einer Ansicht von hinten,
wobei nur eine Kupplungsvorrichtung vorhanden ist,
Fig. 3 einen Schnitt nach der Linie III-III in Fig. 1,
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht eines in der erfindungsgemäßen
Vorrichtung enthaltenen Halterelements,
Fig. 5 eine vollständige erfindungsgemäße Vorrichtung in einem ersten
Ausführungsbeispiel in kleinerem Maßstab,
Fig. 6 die erfindungsgemäße Vorrichtung anhand eines zweiten
Ausführungsbeispiels und
Fig. 7 ein in vorteilhafter Weise abgewandeltes Ausführungsbeispiel
des Halterelements.
Wie am besten aus den Fig. 1 bis 4 zu ersehen, enthält die
erfindungsgemäße Vorrichtung ein Halterelement 1, das an einer
Wandfläche 2, beispielsweise an der Außenwand eines Schiffes,
befestigt ist und eine Kupplungsvorrichtung 3, die auf das
Halterelement 1 aufgehakt werden kann. Wie in Fig. 1 gezeigt, und wie
am besten aus Fig. 5 zu ersehen, ist in dem gezeigten Beispiel die
Kupplungsvorrichtung 3 am inneren Ende einer Konsole 4 befestigt, um
ein nicht gezeigtes Gerüst zu tragen. Das Gerüst kann aus
Arbeitsplattformen bestehen, die sich zwischen mehreren in gleicher
Höhe angeordneten Konsolen 4 erstrecken. Die Konsolen 4 können in
einer Vielzahl von Ebenen in Verbindung mit den Arbeitsstellen, die
für das Arbeitspersonal, das auf den Arbeitsplattformen steht,
zugänglich gemacht werden sollen, angeordnet sein. Aus den Fig. 1
bis 4 ist ferner zu ersehen, daß das Halterelement 1 in dem
dargestellten Beispiel zu einer horizontalen Mittellinie symmetrisch ist
und sowohl am Oberteil als auch am Boden einen hakenförmigen Teil
5, 6 aufweist. Ferner ist das Halterelement 1 in Form eines einzelnen
plattenförmigen Körpers hergestellt mit einem Kopfteil 7, der durch
einen der hakenförmigen Teile 5, 6 gebildet ist, und einem Halsteil 8,
der vom Kopfteil 7 aus enger wird. Der Halsteil 8 endet in einer
vorzugsweise ebenen Befestigungsfläche 9. Wie aus den Fig. 1 und 3
ersichtlich, ist das Halterelement 1 so ausgebildet, daß es mit seiner
Befestigungsfläche 9 an der Wandfläche 2, beispielsweise durch
Schweißen, befestigt werden kann, wenn die Wandfläche 2 aus einem
schweißbaren Material, wie Stahl, besteht. Das Halterelement 1 besteht
weiterhin aus Anschlagflächen 10, 34, die im montierten Zustand des
Elements 1 zumindest teilweise nach einwärts in Richtung auf die
Wandfläche 2 gedreht sind.
In dem gezeigten Ausführungsbeispiel hat die Kupplungsvorrichtung 3
die Form zweier langgestreckter Teile 11, 12, die sich entlang einander
erstrecken und die in Form von U-Profilen hergestellt sind, die
voneinander weg weisen. Diese sind mit Abstand voneinander
angeordnet, so daß ein schlitzförmiger Spalt 13 zwischen ihnen
gebildet wird, dessen Breite von gleicher Größenordnung ist und in
der Praxis die Dicke des plattenförmigen Halterelements 1 etwas
überschreitet. An den Seiten ist der Spalt 13 durch zwei gegenüberliegende
Führungsflächen 14, 15 begrenzt, von denen jede auf ihrer
eigenen Seite der Teile 11, 12 liegt. Quer durch den Spalt 13 erstrecken
sich zwischen den langgstreckten Teilen 11, 12 zwei Riegelelemente
16, 22, die in den gezeigten Ausführungsbeispielen die Form von
Stangen haben, die sich durch Bohrungen in den beiden Teilen 11, 12
erstrecken. Eine Tragplatte 17 ist durch Schweißen oder dergleichen
an den oberen Enden der beiden Teile 11, 12 befestigt. Die Form der
Tragplatte 17, die ein schützendes Abdeckelement bilden, ist am besten
aus dem Schnitt in Fig. 3 zu ersehen. Hieraus ist ersichtlich, daß die
Tragplatte 17 an einer Kante zwei Stützflächen 18, 19 besitzt, die mit
Abstand voneinander angeordnet sind und die zwischen sich einen
nach einwärts gekrümmten Teil 20 aufweisen. Diese beiden Stützflächen
18, 19 sind so ausgebildet, daß sie im verbundenen Zustand der
Vorrichtung an der tatsächlichen Wandfläche anliegen. Dieses Anliegen
wird sichergestellt durch die schräge Anschlagfläche 10 des
Halterelements 1, auf der das aufhakbare Riegelelement 16 ruht. Die
Kupplungsvorrichtung 3 wird durch das Gewicht der Vorrichtung gegen
die Wandfläche 2 gepreßt.
Das untere Riegelelement 22 ist in einer lösbaren Riegelvorrichtung
enthalten. In dem gezeigten Beispiel besteht das untere Riegelelement
22 aus einem Stift, der mit einem Handgriff 23 versehen ist. Der Stift
erstreckt sich durch die Bohrungen 24, 25 in jedem der beiden
langgestreckten Teile 11, 12 und durch eine dritte Bohrung 26 in einer
Führungsplatte 29, die sich zwischen den Schenkeln 27, 28 des Teiles
12 erstreckt. Wie am besten aus den Fig. 2 und 3 ersichtlich, weist
das Riegelelement 22 an seinem einen Ende 30 zwei Vorsprünge 31 auf,
während die beiden Bohrungen 24, 25 in den Teilen 11, 12 entsprechende
Ausnehmungen 32, 33 aufweisen, die so ausgebildet sind, daß sie ein
Herausziehen des Riegelelementes 22 in einer bestimmten Winkelposition
ermöglichen, jedoch das Herausziehen in einer anderen Riegelposition
verhindern. In den Figuren ist die Verriegelungsvorrichtung 21 in der
Verriegelungsposition gezeigt, in welcher der Handgriff 23 nach
abwärts gerichtet ist. Infolge der symmetrischen Positionierung des
Handgriffes 23 auf dem Stift neigt der Handgriff 23 dazu, durch sein
Gewicht diese Position einzunehmen. Um die Verriegelungsvorrichtung
zu lösen, muß somit der Handgriff 23 um etwa eine viertel Drehung
gedreht werden, worauf die Vorsprünge 31 in die Position gebracht
werden, in der sie den Ausnehmungen 32, 33 gegenüberliegen, worauf
das Riegelelement 22 herausgezogen werden kann. In seiner
Verriegelungsposition ist die Verriegelungsvorrichtung 21 in einer
solchen Lage gegenüber dem unteren hakenförmigen Teil 6 des
Halterelements 1, daß die Verriegelung durch Zusammenwirken des
Riegelelements 22 mit der schrägen Anschlagfläche 34 erfolgt.
Wie oben in Bezug auf Fig. 5 angedeutet, ist die Kupplungsvorrichtung
3 in dem gezeigten Ausführungsbeispiel an einem Ende einer Konsole 4
befestigt. In dem gezeigten Ausführungsbeispiel ist ein im wesentlichen
horizontaler Arm 35 vorgesehen, welcher dazu vorgesehen ist, die
Arbeitsplattformen 36 zu tragen, von denen eine in Fig. 5 und 6 mit
strichpunktierten Linien dargestellt ist. Die Konsole 4 enthält ferner
an ihrem äußeren Ende ein Anschlagelement 40 in Form eines aufrecht
stehenden Abschnittes. Es ist so ausgebildet, daß es einen Anschlag
für die Arbeitsplattform 36 gegen eine seitliche Verschiebung
außerhalb des Tragarmes 35 erhält. In der Praxis sind die
Arbeitsplattformen 36, die langgestreckte Elemente bilden, in
geeigneter Weise an den zugehörigen Konsolen 4 befestigt. Die Konsole
4 enthält eine schräge Strebe 37, die am Arm 35 in einem
Abstand von der Kupplungsvorrichtung 3 befestigt ist und der mit der
Kupplungsvorrichtung 3 und dem Arm 35 an seinem inneren Ende mit
Hilfe einer vertikalen Strebe 38 verbunden ist. Die Strebe 37 enthält
an ihrem unteren Ende ein Stützelement 39, das eine untere Stützfläche
für die Vorrichtung bildet, die mit einem Abstand von der Kupplungsvorrichtung
3 und den oben erwähnten oberen Stützflächen 18, 19 der
Vorrichtung angeordnet ist. Die Vorrichtung ist so ausgebildet, daß
sie an der Wandfläche 2 mit Haken der unteren Stützfläche 39 anliegt
und in Verbindung mit dem Aufhaken der Kupplungsvorrichtung 3 auf
das Halterelement 1 eine stabile Aufhängung für die Konsole 4 bildet.
Es besteht somit ein vollständiges Arbeitsgerüst im allgemeinen aus
wenigstens zwei Konsolen 4, die in der gleichen Höhe angeordnet sind
und die mit Abstand voneinander liegen und die an der gleichen
Wandfläche 2 montiert sind, und zwar aufgrund der Tatsache, daß die
Halterelement 1 an der Wandfläche 2 in der gleichen Höhe und mit
einem vorbestimmten Absatz montiert sind. Die Arbeitsplattformen 36
können in geeigneter Weise auf den Tragrahmen 35 der Konsolen 4
ruhen, und zwar aufgrund der Tatsache, daß die Enden der
Plattformen 36 jeweils an ihrem eigenen Tragarm 35 der Konsole 4
befestigt sind. Bei mehr als zwei Plattformen 36 hintereinander in der
gleichen Höhe berühren sich die Plattformen 36 in Längsrichtung mit
den Enden, die auf der gleichen Konsole 4 ruhen. Die
Arbeitsplattformen 36 können aus langgestreckten Bodenrosten bestehen,
in welchem Falle bei längeren Einhalten mit Abstand von einer Konsole
4 an jedem Ende Zwischenkonsolen erforderlich sind. Die Plattformen
36 können auch aus üblichen Gerüstplanken bestehen, die aus
Sicherheitsgründen vorzugsweise eine Art von Vorrichtungen zum Halten
der Plankenenden an den zugehörigen Konsolen 4 erfordern.
Die ganze erfindungsgemäße Vorrichtung mit den Halterelementen, den
Kupplungsvorrichtungen 3 und den Konsolen 4 besteht aus einem festen
Material, beispielsweise aus Stahl, während die Arbeitsplattformen 36
aus einem leichteren Material, bestehend aus Leichtmetall oder
Holz, bestehen können. Aufgrund der plattenartigen Form des
Halterelements 1 kann dieses durch Ausschneiden oder Ausstanzen aus
Standardmaterial hergestellt werden, wodurch eine große Festigkeit in
Verbindung mit geringen Herstellungskosten erreicht werden kann. Die
Aufstellung eines vollständigen Gerüstes wird somit vorbereitet durch
Befestigung mehrerer Halterelemente 1 an vorbestimmten Punkten auf
der Wandfläche 2 durch geeignetes Schweißen. Im Verlaufe dieser
Arbeit wird das Halteelement 1 mit seiner ebenen Befestigungsfläche 9
gegen die Wandfläche 2 gelegt, worauf die Schweißnaht 52, 53 auf jeder
Seite der Befestigungsfläche 9 angebracht wird, und zwar vorzugsweise
über deren gesamte Höhe oder in Form von zwei oder mehreren
kürzeren Strängen. Im Verlaufe dieser Arbeit muß das Halterelement 1
im wesentlichen mit seiner Hauptebene vertikal angeordnet werden.
Gewisse Abweichungen hiervon werden toleriert, ohne daß eine
ungünstige Belastung auftritt. Die Tatsache, daß die
Befestigungsfläche 9 am Oberteil oder am Boden nicht vollständig an
der Wandfläche 2 anliegt, beeinträchtigt die Festigkeit der Vorrichtung
in keiner Weise. Aufgrund der Symmetrie des Halterelements 1 ist es
unwesentlich, welches Ende des Halterelements 1 nach oben weist.
Nachdem die Halterelemente 1 befestigt worden sind, werden die
Konsolen 4 aufgehängt, wobei die Riegelvorrichtung 21 in gelöster
Position gehalten wird, d. h., es ist das Riegelelement 22 aus den
Bohrungen 24, 25 herausgezogen. Mit Rücksicht darauf, daß die
Bohrung 26 keine Ausnehmung für den Vorsprung 31 hat, ist ein
vollständiges Herausziehen des Riegelelementes 22 verhindert, das
somit in eine Anschlagposition mit dem Vorsprung 31 innerhalb der
Platte 29 kommt. Der Teil, der hinter dem Riegelelement 22 in Fig. 3
außerhalb dem Teil 12 gezeigt ist, bildet einen Teil des Riegelelementes
16, das am Teil 12 durch eine Schweißnaht 54 befestigt ist.
Somit können in der Löseposition der Verriegelungsvorrichtung 21 die
Konsolen 4 mit Hilfe der Kupplungsvorrichtung 3 auf das Halterelement
1 aufgehängt werden, wobei die Kupplungsvorrichtung 3 mit dem
Riegelelement 16 über den hakenförmigen Teil 5 geführt wird, wobei
das Halterelement 1 mit seinem plattenförmigen Körper in den Spalt 13
zwischen den langgestreckten Teilen 11, 20 eingeführt wird. Wenn das
Riegelelement 16 gegen die schräge Anschlagfläche 10 gelegt wird,
wird die Kupplungsvorrichtung 3 veranlaßt, durch das Gewicht der
Konsole 4 an der Wandfläche 2 mit ihren zwei Stützflächen 18, 19
anzuliegen. Das Stützelement 39 wird auch durch das Gewicht der
Konsole 4 an die Wandfläche 2 angelegt.
Nachdem das untere Riegelelement 22 in die Verriegelungsposition
eingebracht worden ist, wobei der Handgriff 23 so gedreht worden ist,
daß die Vorsprünge 31 die Bohrungen 24, 25 durchsetzen können, wird
die Verriegelungsvorrichtung 21 umgeschaltet, und zwar durch Drehen
des Riegelelementes 22 um etwa eine viertel Umdrehung in die
Verriegelungsposition, wobei der Handgriff 23 im wesentlichen nach
abwärts weist. Die Bohrungen 24, 25, 26 sind so angeordnet, daß ein
kleines Spiel zwischen dem Riegelelement 22 und der Anschlagfläche 34
besteht, und zwar einerseits, um das Einführen und das Herausziehen
des Riegelelementes 22 zu erleichtern und andererseits im Hinblick auf
vernünftige Herstellungstoleranzen.
Aufgrund der Konstruktion der erfindungsgemäßen Vorrichtung finden
die Konsolen 4 eine stabile und feste Aufhängung, wobei die Konsolen
4 und die auf diese von den Arbeitsplattformen 36 einwirkende Last
auf die Wandfläche 2 über die beiden Teile 11, 12 der Kupplungsvorrichtung
3 und die beiden Riegelelemente 16, 22 zum Halterelement 1
über die Anschaffungsflächen 10, 34 übertragen wird. Diese erstrecken sich
im wesentlichen quer zur Hauptebene des Halterelements 1, und als
Folge ihrer verhältnismäßig großen Breite bilden sie eine
zufriedenstellende Führung für die Konsole 4 zusammen mit den beiden
Stützflächen 18, 19, die mit Abstand angeordnet sind, und den beiden
Führungsflächen 14, 15. In dem gezeigten Beispiel sind die
Anschlagflächen 10, 34 in zwei Teilflächen 55, 56 geteilt, die unter
einem Winkel zueinander liegen, und zwar mit einem dazwischenliegenden
abgerundeten Übergang 57, wodurch eine zufriedenstellende
Lagerfläche für die Riegelelemente 16, 22 erhalten wird. Aufgrund
dieser Lastaufnahme wird das Halterelement 1 in seinem Material im
wesentlichen Zugspannungen unterworfen, die eine geringe Gefahr eines
Bruches für den größten Teil von zur Verfügung stehenden
Stahlqualitäten beinhaltet.
Aufgrund einer geeignet gewählten Zähigkeit des Materials des
Halterelements 1 ist eine gewisse Biegung oder eine andere Deformation
ohne Gefahr eines Bruches unter einer verhältnismäßig schweren Last
zulässig. Bei niedrigerer oder normaler Belastung wird diese Belastung
auf das Halterelement 1 in erster Linie über das obere Riegelelement
16 übertragen, das zu seiner Anschlagfläche 10 sowohl eine nach
abwärts gerichtete Kraftkomponente von der Wandfläche 2 überträgt.
Eine erhöhte Belastung wird allmählich auf das untere Riegelelement
22 übertragen, und zwar aufgrund der Tatsache, daß das obere
Riegelelement 16 dazu neigt, sich immer mehr nach auswärts zu
bewegen, was entweder zu einer Verformung der Anschlagfläche 10
führt, oder es gleitet das Riegelelement 16 aufgrund der Neigung der
Anschlagfläche 10 etwas nach aufwärts. Dies führt somit zu einem
allmählichen Druckanstieg vom unteren Riegelelement 22 gegen die
Anschlagfläche 34. Diese Verteilung der Last führt zu einer immer
mehr symmetrischen Belastung sowohl des Halterelementes 1 als auch
des Kupplungselementes, und es führt so zu einer ausgezeichneten
Belastungstoleranz in der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Ein Abbau des Gerüstes erfolgt in sehr einfacher Weise, weil die
Konsolen 4 ohne Hilfe in ihrem aufgehakten Zustand gehalten werden,
während die Riegelvorrichtung 21 durch Drehung des Riegelelementes 22
und durch deren Herausziehen gelöst wird, worauf die Konsolen 4
abgehoben werden können, nachdem sie von den Arbeitsplattformen 36
befreit worden sind. Das Anheben erfolgt sehr einfach durch
Aufwärtsheben von der Wandfläche 2.
Die Umkehrbarkeit, die durch die symmetrische Form des
Halterelementes 1 erreicht wird, ist insbesondere für solche
Anwendungen vorteilhaft, wie beispielsweise in der Schiffbauindustrie,
wo große Abschnitte von Schiffskörpern irgendwo vorfabriziert werden
unter Verwendung von Arbeitsgerüsten und dann für eine Endmontage
bewegt werden, wenn der infragestehende Abschnitt um 180° gedreht
worden ist. In diesem Fall kann das Halterelement 1 an seiner Stelle
bleiben und als Sicherungsvorrichtung für das Gerüst auch im
umgekehrten Zustand dienen, wobei der vorher nach abwärts gerichtete
Teil 6 nach aufwärts gedreht ist und ein Hakenelement bildet,
während der Teil 5, der vorher nach aufwärts gerichtet war, für ein
Zusammenwirken mit der Riegelvorrichtung 21 nach abwärts gedreht
ist.
In Fig. 7 ist eine Seitenansicht einer vorteilhaften abgewandelten Form
eines Ausführungsbeispiels des Halterelementes 1 gezeigt. Hier sind
die Bezugszeichen jeweils um 100 in Bezug auf die entsprechenden
Teile in Verbindung mit den früheren Figuren erhöht. Auch in diesem
Fall ist das Halterelement 101 ein plattenförmiges Element, das
beispielsweise aus einer Platte oder dergleichen ausgeschnitten ist.
Wie das oben beschriebene Halterelement 1 ist auch dieses
Halterelement 101 symmetrisch, und es kann um eine imaginäre
horizontale mittlere Symmetrieachse gedreht werden, und es ist
zusätzlich symmetrisch und kann auch um eine vertikale zentrale
Symmetrieachse gedreht werden. Somit besteht das Halterelement 101
aus zwei ebenen Seitenkanten, die die Befestigungsfläche 109 des
Halterelementes 101 bilden. Es ist somit unwesentlich, welche der
beiden Befestigungsflächen 109 verwendet wird, und es wird dadurch
einerseits der Vorteil erreicht, daß eine große Befestigungsfläche 109
und damit eine maximale Verankerung an der Wandfläche 2 erreicht
wird in Bezug auf die Größe des Halterelementes 101, während
andererseits eine Vereinfachung in der Handhabung aufgrund der
Tatsache erreicht wird, daß eine minimale Gefahr besteht, daß das
Halterelement 101 falsch montiert wird. Es enthält das Halterelement
101 vier Aufhakteile 105, 106, die somit den hakenförmigen Teilen 5, 6
entsprechen, die vorher erwähnt sind. Das Halterelement 101 enthält
ferner zwei Lager- oder Anschlagflächen 110, 134, die durch zwei
Ausnehmungen 158 gebildet sind, die voneinander weggerichtet sind.
Um eine besondere Sicherheit gegen ein zufälliges Abhaken zu
erreichen, sind die Ausnehmungen 158 in Auswärtsrichtung etwas enger
gemacht worden, und zwar als Ergebnis der Tatsache, daß jeder
Aufhakteil 105, 106 einen kleinen abgerundeten Vorsprung 159 besitzt.
Ferner haben die Anschlagflächen 110, 134 eine solche Form, daß die
oberen Stützflächen 18, 19 der Kupplungsvorrichtung 3 gegen die
zugehörige Wandfläche 2 ohne Spiel gepreßt werden kann. Dies erfolgt
dadurch, daß die Anschlagflächen 110, 134 eine gewisse Neigung haben,
welche der Wandfläche 2 zugekehrt ist, so daß das Riegelelement 16 in
der Ausnehmung 158 gehalten wird, ohne daß es in der Ausnehmung
158 bis zum Maximum in Richtung nach rechts in der Figur gleitet,
das ist in der Richtung von der Wandfläche 2 weg.
Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen und in der Zeichnung
gezeigten Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern sie kann innerhalb
des Umfanges der Patentansprüche abgewandelt werden. Die Riegelvorrichtung
21 kann in anderer Weise als durch Kombination von
Vorsprüngen und Ausnehmungen verriegelt werden, und sie kann
stattdessen mit einem Federmechanismus versehen sein, welcher nach
abwärts bewegt werden kann. Anstelle eines Riegelelementes 22 kann
ein federbelasteter Sperrhaken in Eingriff mit einem Teil des
Halterelementes 1 gebracht werden. Die beiden oberen Stützflächen
18, 19 können weggelassen werden oder durch eine einzige breite und
zusammenhängende Stützfläche ersetzt werden. Das Riegelelement 16
kann ersetzt werden durch ein anderes Element, welches die beiden
Teile 11, 12 verbindet. Beispielsweise können die beiden Teile 11, 12 aus
einer einzigen Einheit bestehen, die in U-Form gebogen ist, und die
in umgekehrtem Zustand aufgehängt ist, in welchem Falle kein
getrenntes Stangenelement erforderlich ist.
Das Lösen der Riegelposition kann auch in einer vollständig
unterschiedlichen Weise erfolgen als durch Herausziehen des einen
Riegelelementes 34. Beispielsweise kann dies dadurch erfolgen, daß der
Spalt 13 in der Kupplungsvorrichtung 3 so ausgebildet ist, daß die
Riegelelemente 16, 22 aus dem Eingriff mit den Anschlagflächen 10, 34
des Halterelementes 1 gebracht werden, indem die
Kupplungsvorrichtung 3 um eine zur Symmetrielinie des Halterelementes
1 parallele Achse gedreht wird. Wahlweise kann ein Teil 11 oder 12
der Kupplungsvorrichtung 3 lösbar ausgebildet sein, in welchem Falle
das Lösen durch seitliche Verschiebung der Kupplungsvorrichtung 3 in
Bezug auf das Halterelement 1 erfolgt. In gewissen Fällen wird keine
untere Anschlagfläche benötigt, beispielsweise bei einem Gerüst
zwischen zwei gegenüberliegenden Wänden, wobei jede Konsole 4 eine
Kupplungsvorrichtung 3 an jedem Ende aufweist und sich zwischen den
beiden Halterelementen 1, die je an einer Wand befestigt sind,
erstreckt. Die Erfindung kann auch auf Arbeitsgerüste angewendet
werden, die in einem Dach aufgehängt sind, wobei das Halterelement 1
mit seiner Befestigungsfläche 9 nach aufwärts gedreht ist und die
Konsole 4 beispielsweise ersetzt wird durch eine nach abwärts
gerichtete Konsole.
Zur Klarheit sollte darauf hingewiesen werden, daß die hakenförmigen
Teile 5, 6 und die Anschlagflächen 10, 34 die gleichen Namen sowohl für
den Oberteil als auch den Boden erhalten haben, und zwar aufgrund
der Umkehrbarkeit des Halterelementes 1. Im einzelnen bilden der nach
abwärts weisende Teil 6 und die zugehörige Anschlagfläche 34 ein
Anschlagelement, das in der Verriegelungsvorrichtung enthalten ist.
Claims (9)
1. Vorrichtung zum lösbaren Halten eines Gerüstbelages oder
dergleichen an einer Wandfläche (2) oder dergleichen mit einer
Konsole (4, 41), die mittels einer Kupplungsvorrichtung (3) in ein
Halterelement (1, 101) eingehakt werden kann, das an der Wandfläche
(2) befestigt ist, wobei die Konsole (4) unterhalb der
Kupplungsvorrichtung (3) mittels eines unteren Stützelements (39)
an der Wandfläche (2) anliegt, dadurch gekennzeichnet, daß
das Halterelement (1, 101) in Form eines plattenförmigen Körpers
ausgebildet ist, der wenigstens eine Befestigungsfläche (9, 109), die an
der Wandfläche (2) befestigt werden kann, und wenigstens zwei
hakenförmige Teile (5, 6) aufweist, die voneinander weggerichtet
sind und von denen jeder eine Anschlagfläche (10, 34, 110, 134) besitzt, die
teilweise auf die Wandfläche (2) gerichtet ist, daß die Kupplungsvorrichtung
(3) einerseits zwei Teile (11, 12) enthält, die mit
einander zugekehrten Führungsflächen (14, 15) versehen sind und
zwischen sich einen Spalt (13) bilden, welcher das Halterelement
(1, 101) aufnimmt, andererseits zwei Riegelelemente (16, 22) enthält, die
den Spalt (13) durchqueren und die so angeordnet sind, daß sie mit den
hakenförmigen Teilen (5, 6) des Halterelementes (1, 101) zusammenwirken,
und ferner eine Vorrichtung (21) aufweist, mittels welcher das eine
Riegelelement (22) zwischen einer Riegelposition und einer
Löseposition umgeschaltet werden kann und die in der
Riegelposition sicherstellt, daß die Kupplungsvorrichtung (3) im
festgehakten Zustand gehalten wird und in der Löseposition ein
Abhaken der Kupplungsvorrichtung (3) vom Halterelement (1, 101)
erlaubt, und daß die Kupplungsvorrichtung (3)
wenigstens eine obere Stützfläche (18, 19) aufweist, durch die die
Kupplungsvorrichtung (3) im gekuppelten Zustand an der
Wandfläche (2) anliegt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Anschlagfläche (10) eine geneigte oder gebogene Form aufweist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Kupplungsvorrichtung (3) zwei obere Stützflächen (18, 19)
aufweist, die mit gleichem Abstand von dem Riegelelement (16)
angeordnet sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
die zwei Stützflächen (18, 19) durch die Kanten einer Platte (17)
gebildet werden, die auf den beiden Teilen (11, 12) der
Kupplungsvorrichtung (3) befestigt ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
jedes Riegelelement (16, 22) durch eine Stange oder dergleichen
gebildet ist, welche die beiden Teile (11, 12) der Kupplungsvorrichtung
(3) verbindet, und daß die obere Stützfläche (19) in
einem solchen Abstand von dem nächsten Riegelelement (16)
angeordnet ist, daß die Kupplungsvorrichtung (3) mit der oberen
Stützfläche (19) gegen die Wandfläche (2) gepreßt wird, und zwar
durch das Zusammenwirken der zugehörigen Anschlagfläche (10) mit
dem Riegelelement (16).
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die beiden Teile (11, 12) der
Kupplungsvorrichtung (3) aus zwei U-Profilen bestehen, deren
Schenkel (27, 28) voneinander weggerichtet sind und die mittels des
einen Riegelelements (16) verbunden sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
das Riegelelement (22) wenigstens einen seitlich gerichteten
Vorsprung (31) und an seinem äußeren Ende einen Handgriff (23)
besitzt, durch den das Riegelelement (22) zwischen zwei
Winkelpositionen umgeschaltet werden kann, nämlich einer
Winkelposition, die in der Riegelposition des Riegelelements (22)
liegt, in welcher der Vorsprung (31) ein Zurückziehen verhindert,
und einer zweiten Winkelposition, in welcher der Vorsprung (31) in
der Lage ist, zumindest eine entsprechende Ausnehmung (32, 33) in
Bohrungen (24, 25) in den Führungsflächen (14, 15) für das
Riegelelement (22) zu durchsetzen.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Anschlagfläche (10) in zwei Teilflächen
(55, 56) unterteilt ist, die unter einem Winkel zueinander angeordnet
sind und die zwischen sich einen abgerundeten Übergang (57)
aufweisen, in welchem das Element (16), das aufgehakt werden
kann, in eingehaktem Zustand der Kupplungsvorrichtung (3) ruht.
9. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Halterelement (1) in Bezug zu zwei zentrischen, einander
kreuzenden Symmetrieachsen spiegelbildlich symmetrisch ist,
wodurch das Halterelement (1) vier Eckenteile, welche die
Aufhakteile (105, 106) bilden, und zwei voneinander wegweisenden
Ausnehmungen (158) besitzt, welche die Anschlagflächen (110, 134) und
zwei voneinander wegweisende Befestigungsflächen (109) besitzt,
weshalb das Halterelement (1) wahlweise gedreht werden kann,
wobei eine der beiden Ausnehmungen (158) nach aufwärts weist,
und wobei eine der beiden Befestigungsflächen (109) an der
Wandfläche (2) befestigt ist.
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| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8127 | New person/name/address of the applicant |
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| D2 | Grant after examination | ||
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