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DE19500173A1 - Klappbares Flachgestell - Google Patents

Klappbares Flachgestell

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Publication number
DE19500173A1
DE19500173A1 DE19500173A DE19500173A DE19500173A1 DE 19500173 A1 DE19500173 A1 DE 19500173A1 DE 19500173 A DE19500173 A DE 19500173A DE 19500173 A DE19500173 A DE 19500173A DE 19500173 A1 DE19500173 A1 DE 19500173A1
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DE
Germany
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flat frame
frame according
posts
wall structure
platform
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19500173A
Other languages
English (en)
Inventor
Martin Clive-Smith
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Individual
Original Assignee
Individual
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Filing date
Publication date
Priority claimed from GB9400395A external-priority patent/GB9400395D0/en
Priority claimed from GB9405882A external-priority patent/GB9405882D0/en
Application filed by Individual filed Critical Individual
Publication of DE19500173A1 publication Critical patent/DE19500173A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Pallets (AREA)
  • Rigid Containers With Two Or More Constituent Elements (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein klappbares Flachgestell nach dem Oberbegriff des An­ spruchs 1.
Sie bezieht sich auf Frachtcontainer, die als Flachgestelle bekannt sind, bei denen eine Plattformbasis mit klappbaren Wänden (im allgemeinen Begrenzungswänden) vorgesehen ist, die auf die Plattformbasis heruntergeklappt werden können, so daß das leere Flachgestell mit ähnlichen Flachgestellen kompakt aufeinandergestapelt werden kann, um die Platzbedarf und die Frachtkosten zu reduzieren.
Die Wände des Flachgestells können vorzugsweise ebenfalls eine Last tragen, wenn sie auf die genannte Art heruntergeklappt sind.
Ein herkömmliches Flachgestell hat im allgemeinen zwei Wände, die starke Eckpfo­ sten aufweisen, welche über eine Metallblechplatte verbunden sind, die herkömmli­ cherweise aus flachem Metall besteht. Wenn die Pfosten entlang der Plattformbasis heruntergeklappt sind, liegt die Metallblechplatte auf der Tragfläche der Plattform. Dies bedeutet, daß jede auf sie aufgelegte Last direkt auf die Plattform übertragen wird, so daß die Metallblechplatte nicht übermäßig belastet wird. Es wurde auch schon vorgeschlagen, eine Wellblechplatte zu verwenden, welche horizontal verlau­ fende Rippen aufweist, die sich folglich lateral zu der Plattform erstrecken, wenn die Wand heruntergeklappt ist. In diesem Fall kann die Last auf der einen Seite auf den Rippen der Wand ruhen, während die Rippen auf der anderen Seite auf der Plattform ruhen, um die Last zu übertragen.
Vorzugsweise müssen die Pfosten sehr sein, weil sie extrem hohen Kräften während des Transports und dem Gebrauch des Containers beim Beladen ausgesetzt sind. Die Lasten können vertikal nach unten gerichtet sein, zum Beispiel wenn mehrere belade­ ne Frachtcontainer aufeinandergestapelt werden. Sie können auch längs des Fracht­ containers ausgeübt werden, zum Beispiel wenn ein beladener Container auf einem Zug beim Rangieren plötzlichen Verzögerungen oder Beschleunigungen ausgesetzt ist. Während des normalen Gebrauchs können die Pfosten zudem seitlichen Belastun­ gen ausgesetzt sein, zum Beispiel wenn die Container nebeneinander auf einem Frachtgelände aufgestellt werden.
Herkömmliche Flachgestelle haben den Nachteil, daß die Breite der Plattform be­ schränkt wurde, und zwar wegen der Dicke der herkömmlichen stabilen Eckpfosten zumindest an den Endbereichen, wo die Wände auf die Plattform geklappt werden. Die Plattform mußte verengt werden, damit die Eckpfosten heruntergeklappt werden und entlang der Kanten der Plattform liegen können, wobei die Platte auf der Platt­ form ruht und wobei das Flachgestell eine Grundbreite hat, die etwa 150 bis 400 mm geringer ist als die Gesamtbreite eines Standardfrachtcontainers. Zusätzlich dazu, daß eine ausreichende Breite für die Pfosten vorgesehen sein muß, um diese entlang der Plattformbasis herunterklappen zu können, muß auch eine ausreichende Breite für Laschen vorgesehen sein, um die Last an dem Flachgestell zu befestigen, wenn sie als lasttragende Plattform benutzt wird und die Wände aufrecht stehen.
In der vorliegenden Beschreibung soll der Ausdruck "Grundbreite" so verstanden werden, daß er sich auf die Grundbreite der Plattform eines herkömmlichen Flachge­ stells bezieht, bei dem die Gesamtabmessungen des Frachtcontainers durch einen Be­ trag verringert werden, der ausreicht, um sowohl die Pfosten entlang der Plattformba­ sis herunterzuklappen als auch um die Laschen außen an der Plattformbasis anzubrin­ gen.
Während die Verringerung der Breite des Frachtcontainers auf die Grundbreite in mancher Beziehung kaum Probleme bereitet, kann sie die Lasttragfähigkeit sehr her­ absetzen, zum Beispiel bei Säcken und Ballen, die aus einem Material bestehen, das genau auf den Kanten getragen werden muß, um nicht über die Plattformbasis über­ zuhängen. In diesen Fällen wäre es wünschenswert, ein Flachgestell zur Verfügung zu haben, das eine Plattformbasis mit vergrößerter Breite aufweist.
Der Ausdruck "vergrößerte Breite" bedeutet eine Breite, die der Gesamtbreite eines Standardfrachtcontainers entspricht abzüglich lediglich eines ausreichenden Betrags für die Festzurrlücke. Bei einem typischen Beispiel kann die Festzurrlücke 15 bis 40 mm betragen, obwohl die Vorteile der Erfindung auch bei einer größeren Lücke er­ zielt werden können.
Es wurde bisher aufgezeigt, daß es unmöglich ist, ein Flachgestell mit einer vergrö­ ßerten Grundbreite (wie oben definiert) zu konstruieren, und zwar wegen der Breite der Pfosten, die so ausgelegt sein müssen, daß sie die schweren Lasten, die auf sie ge­ legt werden, tragen können.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, ein klappbares Flachgestell zu schaffen, bei dem eine Basis mit vergrößerter Breite vorgesehen sein kann, ohne daß die Wände ihre strukturelle Integrität verlieren.
Diese Aufgabe wird gemäß den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
Die Pfosten können hierbei eine nominelle Querabmessung von 100 mm oder weni­ ger und vorzugsweise zwischen 15 und 40 mm haben.
Die Pfosten und die Wandstruktur wirken synergetisch zusammen, um die strukturel­ le Einheit der Wand aufrechtzuerhalten.
Die Wandstruktur kann weiterhin dadurch gekennzeichnet sein, daß sie ein Metall­ blech mit Aussteifungen umfaßt, die gegen quer zur Plattform aufgebrachte Lasten und gegebenenfalls auch gegen vertikale Lasten wirken.
Die Aussteifungen können integraler Bestandteil des Metallblechs oder fest mit dem Metallblech verbunden sein.
Die schlanken Pfosten können einen rechteckigen Querschnitt haben. Der rechteckige Querschnitt kann an der freien, der Wandstruktur abgewandten Kante einen zusätzli­ chen Versteifungsbereich aufweisen. Alternativ können die schlanken Pfosten einen gewinkelten Querschnitt haben mit einem Schenkel, der nach der Grundebene der Wandstruktur ausgerichtet und an ihr befestigt ist.
Als eine weitere Alternative können die schlanken Pfosten den Querschnitt eines asymmetrischen Kanals haben mit einem kurzen Schenkel, der an den rechten Win­ keln der Grundebene der Wandstruktur befestigt ist.
Die Pfosten können jeweils ein Preßmetallblech enthalten. Alternativ können sie je­ weils einen Walzstahlbereich aufweisen.
Die Pfosten können sich vom Gelenkende bis zum freien Ende verjüngen.
Die Pfosten können an einer oder mehreren Stellen in ihrer Länge Löcher aufweisen oder eine oder zwei nicht-lineare Kanten haben.
Die Wandstruktur kann im allgemeinen rechtwinklige Kantenausdehnungen aufwei­ sen, die Seite an Seite mit den Pfosten verbunden werden können. Die Kantenausdeh­ nungen der Wandstruktur können parallel befestigt werden, um eine hohle Röhren­ struktur mit jedem Pfosten zu bilden, oder können Seite an Seite befestigt werden, um eine Platte mit dem Pfosten zu bilden.
Bei einem anderen Ausführungsbeispiel können die Pfosten selbst röhrenförmig sein. Die klappbare Wand kann so angeordnet sein, daß sie von der Containerbasis nach außen klappt und eine Laderampe bildet. Bei einer alternativen Ausbildungsform kann die Wandstruktur eine oder mehrere Querstrukturen wie Balken aufweisen.
Verschiedene Ausführungsformen der Erfindung werden nun mit Bezug auf die Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 ein bekanntes Flachgestell, dessen linkes Ende eine geklappte Wand und dessen rechtes Ende eine aufrechtstehende Wand zeigt;
Fig. 2a und 2b bekannte Seitenpfosten in einer Draufsicht;
Fig. 3 eine der Fig. 1 ähnliche Ansicht, die eine erfindungsgemäße Ausführung des Flachgestells zeigt;
Fig. 4a bis 4f Schnittansichten der erfindungsgemäßen schlanken Eckpfosten, ähnlich den Ansichten der Fig. 2a und 2b;
Fig. 5 eine Schnittansicht entlang der Linie 5-5 der Fig. 1 oder Fig. 4, welche die Begriffe der Grundbreite und der vergrößerten Breite veranschaulicht;
Fig. 6 eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen schlanken Pfostens und weitere Ausführungsformen, wobei der Pfosten in der geklappten Lage der Wand dargestellt ist;
Fig. 7 einen Ausschnitt eines Querschnitts eines anderen Ausführungsbeispiels in der geklappten Lage der Wand;
Fig. 8 eine schematische perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Flachgestells mit Rampenende.
In den Fig. 1 und 2 der Zeichnungen ist ein bekanntes Flachgestell gezeigt, das eine Plattformbasis 10, die in der Draufsicht eine langgestreckte Rechteckform besitzt, so­ wie zwei klappbare Wände 11 an jedem Ende der Plattformbasis 10 aufweist. Die Wände könnten allerdings auch einen Abstand von den Enden der Plattform aufwei­ sen. Jede Wand 11 weist zwei Pfosten 12 und eine Plattformstruktur 13 in Form einer Metallplatte zwischen den Pfosten 12 auf. Außerdem sind obere und untere Schienen 14, 15 vorgesehen. Die faltbare Wand ist um einen Drehpunkt 16 von ihrer Aufrecht- Position, die auf der rechten Seite der Fig. 1 dargestellt ist, in einen umgeklappten Zustand drehbar, der auf der linken Seite der Fig. 1 zu erkennen ist. In diesem gefal­ teten Zustand liegt die Platte 13 flach auf dem Holzboden 17 der Plattform 10. Die Seiten der Plattform werden durch feste I-Träger gebildet; außerdem sind Endschwel­ len 19 vorgesehen.
Aus Bedienungsgründen sind Eckpassungen 23 an den oberen Enden der Pfosten 12 vorgesehen, und zwar an jeder Ecke der Plattform, damit ein Zugang von unten ge­ währleistet ist und damit auch ein Zugang von oben gewährt ist, wenn die Wand 12 nach unten geklappt ist. Die Verwendung solcher Eckpassungen ist allgemein be­ kannt.
Die Seitenträger 18 sind mit angeschweißten Schlaufen 20 versehen, um Zurrgurte aufzunehmen, die die Fracht in ihrer Lage halten.
Außerdem sind durchgehende Öffnungen 21 vorgesehen, welche die Gabeln eines Gabelstaplers aufnehmen, mit denen das Flachgestell angehoben wird.
Die Platte 13 kann ein ebenes Metallblech sein, wie es auf der linken Seite der Fig. 1 gezeigt ist, das dicht auf dem Boden 17 der Plattformbasis anliegt und das Punktla­ dungen tragen kann, wenn sich die Wand im nach unten geklappten Zustand befindet. Es kann aber auch vertikal gerippt sein, wie es auf der rechten Seite der Fig. 1 gezeigt ist, wodurch es im nach unten geklappten Zustand mehr für die Aufnahme verteilter Lasten geeignet ist.
Die Fig. 2a und 2b sind geschnittene Detail-Draufsichten auf ein herkömmliches Flachgestell, wie es in den Fig. 1 gezeigt ist. Diese Figuren zeigen im wesentlichen die Merkmale, welche oben bereits beschrieben wurden. Es ist eine Ecke des Platt­ formbodens 17 mit einem kleinen Teil des Seitenträgers 18 gezeigt. Ein Eckpfosten ist bei 12a oder 12b geschnitten dargestellt. Die Metallplattenwand ist bei 13a oder 13b gezeigt.
Die Fig. 2a zeigt eine Kombination, bei welcher ein ebenes Metallblech 13a an einem Eckpfosten 12a anliegt, der im Querschnitt die Form eines I-Trägers aufweist.
Die Fig. 2b zeigt den Fall, wo eine vertikal geriffelte Metallplatte 13b an einem kanalförmigen Eckpfosten 12b aus starkem Stahl anliegt.
In beiden Fällen weist der Eckpfosten 12a bzw. 12b eine beachtliche Breite auf, wenn man diese seitlich zur Plattformbasis mißt. Die Plattformbasis hat eine Basisbreite, die durch den Abstand B gekennzeichnet ist.
In den Fig. 1 und 2a kann man viereckige Stablöcher 50 erkennen, die in den Seiten­ trägern 18 vorgesehen sind. Es ist allgemein üblich, verschiedene Festzurrvorrichtun­ gen, Stege, Ringe, Laschenpunkte und dergleichen fest oder beweglich an den Seiten­ trägern 18 anzubringen. Das Stabloch 50 ist ein Beispiel für eine bekannte Festzurr­ vorrichtung. Die Gesamtgröße des Stabloches ist im allgemeinen weniger als 100 mm. Stablöcher 50 sind sehr gebräuchlich, und beim Gebrauch werden Stäbe 51 aus üblicherweise Holz oder Stahl so in die Stablöcher 50 eingeführt, daß sie senkrecht über die Plattform 10 herausragen, um die Güter auf der Plattform 10 festzuhalten, da sich keine Seitenwände an dem Flachgestell befinden.
Es ist ein besonderer struktureller Vorteil, wenn das Stabloch 50, das den Stab 51 aufnimmt, oben (52) im wesentlichen mit dem Boden 17 der Plattform 10 fluchtet. Um soviel Platz wie möglich für die Güter zu erhalten, müssen die Stablöcher 50 so weit auseinander liegen wie möglich. Dies kann zu einer geometrischen Schwierig­ keit führen, weil die Pfosten 12a, 12b, wenn sie heruntergeklappt sind, entweder oben (52) auf das Stabloch 50 geklappt werden, oder das Stabloch 50 muß oben (52) unter dem Niveau des Bodens 17 liegen, oder das Stabloch 50 muß innerhalb der Grund­ breite B der Plattform 10 liegen.
Bei der vorliegenden Erfindung hat die Plattform 110 eine vergrößerte Breite, wie in den Fig. 4a und 7 gezeigt ist, woraus folgt, daß die Stablöcher 150 mehr oder weniger in der Nähe der vergrößerten Gesamtbreite E im Abstand angebracht sind, wobei sie oben (152) im wesentlichen mit dem Boden 117 zwischen den Pfosten 112, wenn diese heruntergeklappt sind, fluchten.
Aus der Fig. 5 erkennt man die Breitenvorgaben auf einem üblichen internationalen Frachtcontainer. Die Container-Ausrüstungen und -Armaturen sind bei 23 gezeigt und müssen einen exakten Abstand aufweisen, damit sie mit anderen Standard-Con­ tainern hinsichtlich des Stapelns und des Transports kompatibel sind. Die Gesamt­ breite ist deshalb mit dem Buchstaben W bezeichnet. Innerhalb der Gesamtbreite kann es erforderlich sein, die Ladung an den Ösen 20 festzuzurren, wie es schema­ tisch bei 24 dargestellt ist. Dies bedeutet, daß die maximal erlaubte Breite der Platt­ form um den kleineren Betrag L vermindert ist, der die Festzurrlücke an jeder Seite der Plattform darstellt. Es ist erwünscht, daß die Oberfläche der Plattform so breit wie möglich ist, um die größtmögliche Gütermenge zu tragen, ohne daß diese über die Seitenträger 18 ragt. Bei den herkömmlichen Flachgestellen gemäß Fig. 1 und Fig. 2 erkennt man indessen, daß die Eckpfosten 12a und 12b eine Breite aufweisen, die größer als die Festzurrlücke L ist, weshalb die Basisbreite B der bekannten Flach­ gestelle gegenüber dem theoretischen Minimum von W minus 2L stark reduziert ist.
Die Fig. 3 und 4 zeigen eine Ausführungsform gemäß der Erfindung, die direkt mit der bekannten Ausführungsform der Fig. 1 und 2 verglichen werden kann. Da die meisten Einzelheiten des Flachgestells die gleichen sind, werden dort, wo es geeignet erscheint, vergleichbare Bezugszahlen verwendet, die nur um die Zahl 100 vergrößert sind.
Man erkennt hierbei, daß die Wände 111 seitliche schlanke Eckpfosten 112 aufwei­ sen, die aus festen Metallstegen bestehen und die sich von einer breiten Basis 125 auf eine etwas schmalere Spitze 126 hin verjüngen. Die Breite des schlanken Pfostens 112 ist kleiner als oder gleich der Festzurrlücke L und kann typischerweise zwischen 15 mm und 40 mm bei einer bevorzugten Ausführungsform liegen, wenngleich sie auch größer sein kann. Der aus dem Stand der Technik bekannte Eckpfosten beträgt indessen zwischen 100 und 200 mm, wodurch die Basisbreite B der Plattformbasis erheblich eingeschränkt wird. Die vergleichbaren Abmessungen sind schematisch in der Fig. 4a dargestellt.
Wenn die Wand nach unten zur Basis geklappt wird, wie es die linke Seite der Fig. 3 zeigt, liegen die schlanken Seitenpfosten 112 in der gleichen Richtung wie die Sei­ tenträger 118, und zwar innerhalb der herkömmlichen Festzurrlücke L. Dies bedeutet, daß die Seitenträger 118 um eine vergrößerte Breite E auseinanderliegen können, die in der Praxis um 140 mm breiter ist als die Basisbreite B der herkömmlichen Platt­ formbasis. Übernimmt man die Länge der Plattformbasis, z. B. 6058 mm, so ist die zusätzlich gewonnene lasttragende Fläche sehr erheblich.
Bei längeren Plattformbasen, z. B. solchen von 12.192 mm Länge, wurde kürzlich vorgeschlagen, die Plattform in dem Gebiet zu verengen, wo sich die Pfosten befin­ den, wenn sie nach unten geklappt sind, um im Zentrum eine maximale Plattform zu erhalten. Die vorliegende Erfindung ermöglicht es, die Festzurrlücke über die Länge des Flachgestells im wesentlichen konstant zu halten.
Die Funktion der Eckpfosten besteht im allgemeinen darin, der Beladung nach unten zu widerstehen, wie es durch den Pfeil A angedeutet ist, beispielsweise wenn belade­ ne Container aufeinandergestapelt werden. Um diese Aufgabe zu erfüllen, müssen die schlanken Seitenpfosten versteift sein, damit sie nicht knicken. Außerdem müssen die Eckpfosten den Belastungen B an den Wänden widerstehen, beispielsweise solchen, die während sehr schneller Beschleunigungen oder Verzögerungen der Fracht auf ei­ nem Eisenbahnzug während des Rangierens entstehen, wenn ein Eigengewichtscon­ tainer auf der Oberseite gestapelt wird.
Solche Belastungen treten auch bei aufeinandergestapelten Containern auf Fracht­ schiffen auf. Die schlanken Eckpfosten sind nur in der Richtung schlank, die seitlich zur Plattform verläuft, und sie weisen die sich verjüngende Form auf, die in der Fig. 3 gezeigt ist, so daß sie den Endbelastungen in befriedigender Weise standhalten kön­ nen. Der dritte Belastungstyp ist durch den Pfeil C angedeutet; es handelt sich hierbei um die Seitenbelastungen, die auf die Eckpfosten einwirken, beispielsweise während des Nebeneinanderstapelns der Container in einem Frachthof. Auch hier gilt, daß die schlanken Pfosten 112 versteift sein müssen, damit sie nicht unter diesen Belastungen knicken.
Die Fig. 4a bis 4f zeigen verschiedene Wandformen. Bei jeder dieser Figuren ist die Wandstruktur 113 starr mit dem Eckpfosten 112 verbunden, wobei die Wandstruktur und die Eckpfosten synergetisch zusammenwirken, um die strukturelle Unversehrt­ heit der Wand unter allen Belastungstypen A, B und C zu gewährleisten.
Die Fig. 4a zeigt eine Wandstruktur, welche die Form einer gewellten Metallplatte hat. Obgleich diese ähnlich der in der Fig. 1 gezeigten Metallplatte 13 ist, verlaufen die Wölbungen horizontal, wie man am besten aus der Fig. 3 erkennt. Hierdurch wird das Metall insbesondere in horizontaler Richtung versteift und stützt die schlanken Eckpfosten 112 gegen Verknicken sowohl bei Belastungen A von oben als auch bei Belastungen C von der Seite. Wie bereits erwähnt, erfolgt die Eckbelastung B in der Ebene der schlanken Eckpfosten 112, so daß die dazwischen befindliche Wandstruk­ tur 113 die Eckpfosten nicht unterstützen muß, damit diese den Eckbelastungen widerstehen.
Die Fig. 4b der Zeichnungen zeigt eine Wandstruktur 113b mit einer ebenen Platte. Diese kann durch querverlaufende Elemente verstärkt sein, wie es die gestrichelte Linie bei 127 anzeigt. Als Alternative kann die Metallplatte mehrere Vertiefungen, diagonale Rippen, eine Wabenstrtiktur oder andere Mittel aufweisen, mittels denen sie versteift wird, um den seitlichen Belastungen C zu widerstehen. Aber selbst wenn keine derartige Versteifung erfolgt, wirkt die Wandstruktur 113b als Bindeglied, wel­ ches die Eckpfosten 112 in einem festen Abstand über ihre ganze Höhe hält, wodurch ein Einknicken aufgrund der nach unten gerichteten Belastungen, die auf die Eckpas­ sungen 123 wirken, verhindert wird. Eine normal nach unten gerichtete Belastung an den Eckelementen 123 wirkt geringfügig innerhalb der Eckpfosten und neigt dazu, diese nach außen zu knicken, was jedoch durch die Metallplattenstruktur 113b ver­ hindert wird, die als Bindeelement zwischen den schlanken Pfosten 112 wirkt.
Alternative Merkmale, die in den übrigen Teilen der Fig. 4 dargestellt sind, zeigen weitere Ausführungsformen. Die Fig. 4c zeigt die Verwendung eines gepreßten Ge­ genstands 127, der gekröpft ausgebildet ist, zum Zwecke der Stabilisierung der schlanken Eckpfosten und um einen größeren Bereich 128 bereitzustellen, durch den die Eckpfosten mit der Wandstruktur verschweißt werden können, die mit 113 be­ zeichnet ist und jedem der vorstehend erwähnten Typen zugehören kann.
Die Fig. 4d zeigt eine Alternative, bei welcher der schmale Eckpfosten die Form eines schweren Winkeleisens annimmt, das bei 128 mit der Wandstruktur 113 ver­ schweißt werden kann, das aber durch die gepreßten Faltungen 129 und 130 steifer gemacht ist. Falls gewünscht, kann ein zusätzlicher Steg mit rechteckigem Quer­ schnitt an das freie Ende des Eckpfostens angeschweißt werden, um eine zusätzliche Steifigkeit und Festigkeit zu erzielen.
Die Fig. 4e zeigt eine ähnliche Form, bei welcher der schlanke Eckpfosten aus einem asymmetrischen Kanalabschnitt gebildet ist, der einen kurzen Schenkel 138 aufweist, welcher an die Wandstruktur 113 angeschweißt sein kann, wobei er in diesem Fall mit Wellen oder transversal verlaufenden Versteifungselementen versehen ist. Der längere Schenkel 139 des asymmetrischen Kanals bildet den eigentlichen Eckpfosten und weist wiederum einen steifen Steg oder ein Rohr 137 auf, der bzw. das mit sei­ nem freien Ende verbunden ist, um eine zusätzliche Steifigkeit zu bewirken.
Die Fig. 4f zeigt die Verwendung eines Preßteils 140, das eine ähnliche Form wie das der Fig. 4d hat, wobei die gleichen Bezugszahlen verwendet sind. In diesem Fall er­ streckt sich jedoch die Wandstruktur 113 über die Lage der Schweißstelle 128 hinaus, so daß sie um die Ecke des Seitenträgers 118, wie bei 140 gezeigt, herumführt. Sie bildet dort einen Hohlkörperbereich 141 in L-Form, der außen gesehen wird, wobei der Versteifungssteg 137 sowohl mit dem gedrückten Eckpfosten als auch mit der verlängerten Metallplatte 113 verschweißt ist. Die Erstreckung der plattenförmigen Metall-Wandstruktur kann integral sein oder eine angeschweißte zusätzliche Metall­ verlängerung aufweisen, wobei die Verlängerung die gleiche oder eine andere Ab­ messung haben kann.
Die Fig. 7 zeigt einen Pfosten, der üblicherweise in der unteren Lage der Wand ver­ wendet wird. Man erkennt hierbei, daß der hohle L-förmige Kastenbereich, der insge­ samt mit 141 bezeichnet ist, auf der Spitze der Seitenträger 118 sitzt und an die Platte 113 angrenzt, um eine stetige lastaufnehmende Oberfläche zu bilden.
Weitere Ausgestaltungen sind innerhalb des Rahmens der Erfindung möglich.
Betrachtet man nun wieder Fig. 3, so erkennt man, daß die Plattformbasis 110 in ihren Seitenträgern 118 zwei Öffnungen 121 aufweist, um Bedienungselemente auf­ zunehmen. Diese Öffnungen müssen zugänglich sein, wenn die Wände herunterge­ klappt sind. In dem Eckpfosten auf der rechten Seite der Figur sind Ausschnitte 142 in dem Eckpfeiler vorgesehen, so daß dann, wenn die Wand nach unten geklappt ist, die Öffnungen 121 sichtbar sind. Eine Alternative ist auf der linken Seite der Fig. 3 und im Detail in Fig. 6 gezeigt. Die Kante des schlanken Eckpfosten, die durch einen Steg 137 verstärkt sein kann, hat eine Aussparung oder Krümmung 143, welche die Öffnung 121 vollständig freiläßt, wenn die Wände heruntergeklappt sind.
Alternativ kann die Verjüngung des Pfostens 112 von einem breiten Teil (nicht not­ wendigerweise am Boden) zu einem schmalen Teil an der Spitze genügend Platz un­ ter dem geklappten Pfosten 112 lassen, um einen Zugang zu der Öffnung 121 zu ge­ währleisten, ohne daß Aussparungen 143 erforderlich sind.
Die quer geriffelte Wandstruktur 113 ruht auf den Wölbungen des Bodenbelags 117 des Flachgestells.
Ein weiterer Ausschnitt 144 kann vorgesehen sein, der mit einem der Mulden der ge­ wellten Blechmetallwandstruktur 113 übereinstimmt, um Festzurrlaschen 145 einer Last 146 aufzunehmen, wie in Fig. 6 gezeigt ist. Falls gewünscht, könnte die ganze Kante des Pfostens eine mit der Form des wellenförmigen Blechmetalls übereinstim­ mende Form haben, das dann an der rückwärts gewandten, gekrümmten Fläche des Eckpfostens angeschweißt werden könnte.
Die Ausschnitte 144 und die Steigung der Riffelungen (falls vorhanden) in der Blech­ metallwandstruktur können breiter oder tiefer gemacht werden, um die Gabeln eines Gabelstaplers aufzunehmen, damit die Gabeln in die Öffnungen 144 unter der Last 146 hineinfahren können, ohne an der Wand 113, dem Pfosten 112 oder der Last 146 zu scheuern, was zu Beschädigungen daran führen könnte.
Die Last könnte alternativ auch ohne Berührung der Spitzen der Rippen der Wand­ struktur durch Holzelemente getragen werden, deren Tiefe etwas größer ist als die der Rippen und die ihn den Ausnehmungen der Rippen vorgesehen sind, um die Last über die Wandstruktur zu verteilen. Diese Holzelemente sitzen fest in den Rippen und werden an den Enden von den Eckpfosten gehalten. Die Holzelemente können nicht­ integrale Versteifungen für die Wandstruktur bilden.
Fig. 8 der Zeichnungen zeigt eine andere Verwendung der Wand, bei der sie von der Plattformbasis 110 nach außen geschwenkt werden kann, um eine Laderampe zu bil­ den. Aufgrund des breiteren effektiven Abstands der schlanken Eckpfosten 112 ist es möglich, das Fahrgestell eines Fahrzeugs 147 entsprechend anzupassen, das entweder für die auf das Flachgestell zu ladende Last verwendet werden kann oder die zu tra­ gende Last sein kann, zum Beispiel Baggermaschinen.
Das erfindungsgemäße klappbare Flachgestell kann noch andere Merkmale in Zu­ sammenhang mit den bereits beschriebenen haben, zum Beispiel Torsions- oder an­ dere Ausgleichsfedern für die Wände, entfernbare Wände oder offene Wände. Wenn keine Notwendigkeit besteht, eine Platte als Wandstruktur 113 zwischen den schlan­ ken Eckpfosten zu verwenden, kann die Wandstruktur nur eine obere Schiene, eine obere und eine untere Schiene oder mehrere Querschienen enthalten. Bei einer ande­ ren Ausführungsform können Türen zwischen den schlanken Eckpfosten vorgesehen sein, vorausgesetzt daß diese fest als eine Wandstruktur befestigt werden können, um die schlanken Eckpfosten synergetisch zu stützen, wenn die Wandstruktur aufgestellt ist. Die Türen können an dem Grundbalken, der Plattformbasis oder den Eckpfosten oder an einem oberen Querbalken eingehängt sein. Im zusammengeklappten Zustand können sie so angeordnet sein, daß sie auf der Plattformbasis ruhen. Alternativ kön­ nen sie von dem Flachgestell entfernt werden.

Claims (27)

1. Klappbares Flachgestell, mit einer langgestreckten Plattformbasis und wenigstens einer Wand, die von einer aufrechten Position auf die Basis geklappt werden kann, wobei die Wand ein Paar Pfosten und eine Wandstruktur umfaßt, welche die Pfosten verbindet und sich quer zur Plattform erstreckt, dadurch gekennzeichnet, daß die Pfosten (112) quer zu der Plattform (110) schlank sind, um eine Querabmessung auf­ zuweisen, die in herkömmlichen Festzurrlücken (L) liegen kann, wobei die Wand­ struktur (113) fest mit den Pfosten (112) verbunden ist, um sie gegen vertikales und laterales Verbiegen unter Last (A, B, C) zu stützen, wenn die klappbare Wand (111) aufrecht steht.
2. Flachgestell nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Pfosten (112) eine Nennbreite von weniger als 100 mm quer zur Plattform (110) haben.
3. Flachgestell nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Pfosten (112) eine Breite zwischen 15 und 40 mm quer zur Plattform (110) haben.
4. Flachgestell nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Pfosten (112) und die Wandstruktur (113) synergetisch zusammenwirken, um die strukturelle Un­ versehrtheit der Wand (111) aufrechtzuerhalten.
5. Flachgestell nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandstruktur (113) ein Metallblech umfaßt, das Versteifungen aufweist, die gegen die quer zur Plattform (110) aufgebrachte Belastung wirken.
6. Flachgestell nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Versteifungen gegen vertikale Belastung (A) wirken.
7. Flachgestell nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Versteifungen integraler Bestandteil des Metallblechs der Wandstruktur (113) sind.
8. Flachgestell nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Versteifungen fest mit dem Metallblech der Wandstruktur (113) verbunden sind.
9. Flachgestell nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die schlanken Pfosten (112) einen rechteckigen Querschnitt haben.
10. Flachgestell nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß ein zusätzlicher Versteifungsbereich fest mit dem rechtwinkligen Querschnitt an der freien, von der Wandstruktur entfernten Kante verbunden ist.
11. Flachgestell nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die schlanken Pfo­ sten (112) einen winkligen Querschnitt haben, der einen nach der Grundebene der Wandstruktur (113) ausgerichteten und mit dieser fest verbundenen Schenkel auf­ weist.
12. Flachgestell nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die schlanken Pfo­ sten (112) einen asymmetrischen Kanalabschnitt haben mit einem kurzen Schenkel, der rechtwinklig zur Grundebene der Wandstruktur (113) verbunden ist.
13. Flachgestell nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die schlanken Pfo­ sten (112) jeweils ein Metallblechpreßteil aufweisen.
14. Flachgestell nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Pfosten (112) jeweils einen Bereich aus Walzstahl aufweisen.
15. Flachgestell nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Pfosten (112) sich verjüngen.
16. Flachgestell nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Verjüngung vom Gelenk (116) zum freien Ende (126) geht.
17. Flachgestell nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Pfosten (112) über ihre Länge an einer oder mehreren Stellen (142) durchbrochen sind.
18. Flachgestell nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Pfosten (112) eine oder mehrere nichtlineare Kanten (143) aufweisen.
19. Flachgestell nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Plattformbasis (113) mit Hebeöffnungen (121) versehen ist, die zugänglich bleiben, wenn die Eck­ pfosten (112) auf die Tragfläche geklappt werden.
20. Flachgestell nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandstruktur (113) im allgemeinen sich rechteckig erstreckende Kanten aufweist, die Seite an Seite mit den Pfosten (112) verbunden sind.
21. Flachgestell nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandstruktur- Kantenerstreckungen parallel befestigt sind, um eine hohle Röhrenstruktur mit jedem Pfosten (112) zu bilden.
22. Flachgestell nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandstruktur- Kantenerstreckungen Seite an Seite als Platte mit dem jeweiligen Pfosten (112) ver­ bunden sind.
23. Flachgestell nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die schlanken Pfo­ sten (112) röhrenförmig sind.
24. Flachgestell nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die klappbare Wand (111) so angeordnet ist, daß sie von der Containerbasis nach außen geklappt werden kann, um eine Laderampe zu bilden.
25. Flachgestell nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Wandstruktur (113) einen oder mehrere querverlaufende Balken aufweist.
26. Flachgestell nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es eine Festzurr­ lücke von im wesentlichen konstanter Breite über die Länge der Plattformbasis (110) aufweist.
27. Flachgestell nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß das Flachgestell eine Länge von 6058 mm oder mehr hat.
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