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DE3150027C2 - Anordnung mit einem Dach und Seitenteil einer Karosserie verbindenden Flansch und einer auf ihm befestigten Dicht- und Abdeckleiste - Google Patents

Anordnung mit einem Dach und Seitenteil einer Karosserie verbindenden Flansch und einer auf ihm befestigten Dicht- und Abdeckleiste

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DE3150027C2
DE3150027C2 DE19813150027 DE3150027A DE3150027C2 DE 3150027 C2 DE3150027 C2 DE 3150027C2 DE 19813150027 DE19813150027 DE 19813150027 DE 3150027 A DE3150027 A DE 3150027A DE 3150027 C2 DE3150027 C2 DE 3150027C2
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DE
Germany
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flange
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strip
roof
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DE19813150027
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DE3150027A1 (de
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Guenter Ing Grad Knuedel
Karl-Heinz Wendrodt
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Volkswagen AG
Original Assignee
Volkswagen AG
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Publication date
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R9/00Supplementary fittings on vehicle exterior for carrying loads, e.g. luggage, sports gear or the like
    • B60R9/04Carriers associated with vehicle roof
    • B60R9/058Carriers associated with vehicle roof characterised by releasable attaching means between carrier and roof
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R13/00Elements for body-finishing, identifying, or decorating; Arrangements or adaptations for advertising purposes
    • B60R13/04External Ornamental or guard strips; Ornamental inscriptive devices thereon
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62DMOTOR VEHICLES; TRAILERS
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    • B62D25/06Fixed roofs

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  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Seal Device For Vehicle (AREA)
  • Body Structure For Vehicles (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 näher beschriebene Anordnung, wie sie der DE 30 23 767 C2 zu entnehmen ist. Es hat sich nämlich gezeigt, daß die Befestigung der Leiste allein auf dem Flansch nicht ausreicht, wenn das Fahrzeug höheren Beanspruchungen ausge­ setzt ist. Auch eine zusätzliche Verklebung der Leiste im Dich­ tungsbett - wie sie aus dem Hauptpatent ebenfalls bekannt ist - ist keine befriedigende Lösung, weil zum einen der Aufwand für die Montage und eine evtl. fällig werdende Demontage nicht unbe­ trächtlich ist und zum anderen Befürchtungen hinsichtlich einer mit der Zeit nachlassenden Haftkraft des Klebers, die durch Wit­ terungseinflüsse nachteilig beeinflußt werden kann, nicht außer acht gelassen werden können.
Die DE 29 16 682 A1 offenbart eine Anordnung mit einem innerhalb der Dachkontur einer Fahrzeugkaros­ serie befindlichen, Dach und Seitenteil der Karosserie verbinden­ den, die äußere Wand eines kanalför­ migen Dichtungsbettes bildenden Schweißflansch, auf den eine ela­ stische Dicht- und Abdeckleiste aufgesteckt ist, die auf dem Boden des Dichtungsbettes gehalten ist, wobei die Dicht- und Abdeckleiste in ihrem dem Boden des Dichtungsbet­ tes zugekehrten Bereich eine mit nach innen gerichteten Fort­ sätzen versehene Rinne aufweist, der wenigstens ein auf dem Boden des Dichtungsbettes befestigter Profilkör­ per zugeordnet ist, auf den die Leiste aufgeklipst ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die im Hauptpa­ tent beschriebene Anordnung im Hinblick auf Montage und Festsitz der Dicht- und Abdeckleiste weiter zu verbessern.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1 genannten Merkmale gelöst. Gegenüber einer Verklebung der Leiste in dem Dichtungsbett erlaubt das Festklipsen eine schnellere und problemfreie Montage und Demonta­ ge, falls diese einmal erforderlich ist. Zudem wird ein noch bes­ serer Festsitz der Leiste erreicht, so daß auch bei extremen Be­ anspruchungen, beispielsweise in Waschanlagen, die Leiste nicht heruntergerissen wird.
Zweckmäßigerweise ist die Rinne durch eine in den Leistenkörper eingebettete, im Querschnitt etwa C-förmige, vorzugsweise me­ tallische Profilschiene verstärkt, deren freie Enden die nach innen berichteten Fortsätze bilden, welche den Profilkörper untergeifen.
Der Profilkörper kann dabei entweder von einer im Querschnitt T-förmigen Schiene oder - besser - von einzelnen Bolzen gebildet sein, denen Anschlagflächen zugeordnet sind, gegen die sich die nach innen gerichteten Fortsätze der aufgeklipsten Leiste ab­ stützen. Im letzteren Falle können auch die Bolzen T-förmigen Querschnitt haben; die Unterseite des (horizontalen) Steges eines jeden Bolzens kann dann als Anschlagfläche dienen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, auf den Bolzen Klammern zu befestigen, die die Anschlagflächen aufweisen. Diese Ausführung erleichtert eine ggf. erforderliche Demontage der Leiste.
Die Montage der Leiste wird bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung dadurch erleichtert, daß die Vorsprünge von der Ober­ kante des Flansches ausgehend unter einem spitzen Winkel (etwa 45°) nach schräg unten verlaufen.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung hat es sich als nützlich erwiesen, daß die Leiste im Bereich ihrer Anlagefläche an der Außenseite des Flansches eine sich elastisch an den Flansch an­ legende Lippe aufweist. Dadurch wird der Festsitz in diesem Bereich noch weiter erhöht. Zugleich wird dadurch eine bessere Abdichtung gegen das Eindringen von Wasser in vorhandene Hohlräume zwischen Dach und Seitenteil verhindert, wo es sich festsetzen und eine Korrosion fördern würde.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand der Zeichnung nachfolgend näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 in perspektivischer Darstellung die Verbindung Dach-Seitenteil eines Kraft­ fahrzeuges, bei der die im Patentanspruch 1 beschriebene Erfindung verwendet worden ist, und
Fig. 2 einen Querschnitt durch die erfindungs­ gemäße Anordnung gemäß Schnittlinie II- II in Fig. 1.
Von dem in Fig. 1 andeutungsweise dargestellten Fahrzeug sind das Dach 1 und das Seitenteil 2 in einem gemeinsamen Flansch 3 (wie deutlicher aus Fig. 2 zu ersehen ist) durch Punktschweißung mit­ einander verbunden. Der Flansch 3 besteht aus dem vom Dach 1 abge­ stellten Teilflansch 3a, dem vom Seitenteil 2 abgestellten Teil­ flansch 3b sowie dem dazwischenliegenden, aus einem Verstärkungs­ blech 4 abgestellten Teilflansch 3c. Das Verstärkungsblech 4 ist unmittelbar oberhalb des Flansches 3 dachförmig nach außen abge­ winkelt und bildet dort einen sich längs des Daches 1 erstreckenden Vorsprung 5. Dieser ist in Abständen mit Aussparungen 6 versehen, die es gestatten, das Schweißwerkzeug dicht genug an das Werkstück heranzuführen. Der Flansch 3 stellt eine der beiden Seitenwände eines Kanals 7 dar, dessen andere Seitenwand 8 von einem Teil des Dachbleches 1 gebildet ist; ein weiterer Teil des Dachbleches 1 bildet den Kanalboden 9.
Der Flansch 3 ist durch eine elastische Leiste 10 abgedeckt. Er liegt samt Abdeckung im großen und ganzen innerhalb der Querschnitts­ kontur 11 des Fahrzeuges. Die Leiste 10 besteht im wesentlichen aus zwei Abschnitten, nämlich dem eigentlichen Abdeckprofil 10a und dem sich daran anschließenden Dichtprofil 10b, welches im Bereich der Seitentür - wie dargestellt - als geschlossenes Hohlprofil ausge­ bildet ist, in anderen Bereichen aber durchaus die Form eines offenen Hohlprofils oder einer Lippendichtung haben kann. Die Teile 10a und 10b schließen zwischen sich einen Freischnitt 12 ein, in den ein zeichnerisch nicht dargestellter Teil einer Spannvorrichtung für einen Dachgepäckträger eingreift, der sich gegen den Vorsprung 5 ab­ stützt. Wie allgemein üblich, ist die Leiste 10 in entspanntem Zu­ stand gezeichnet.
Unter Ausnutzung ihrer Elastizität wird die Leiste 10 über den Flansch 3 geschoben, wobei sich ihr Bereich 13 in dem Winkelfeld 14 zwischen Vorsprung 5 und Teilflansch 3b abstützt. Zusätzlich wird die Leiste 10 auf dem Kanalboden 9 befestigt. Zu diesem Zwecke ist einerseits der in dem Kanal 7 liegende Teil 15 der Leiste 10 mit einer hinterschnittenen Längsnut 16 versehen. Andererseits sind auf dem Kanalboden 9 Profilkörper 17 befestigt, auf die die Leiste 10 mit der Längsnut 16 aufgeklebt ist. Im Falle des Ausführungsbei­ spiels ist jeder Profilkörper 17 zweiteilig ausgebildet; er besteht aus einem in dem Kanalboden 9 verschweißten Bolzen 18, der auf seiner Oberseite eine kragenförmige Erweiterung 19 trägt und damit etwa T-förmigen Querschnitt, hat, und einer über den Bolzen 18 geschobenen und darunter verhakten Klammer 20, die zwei seitliche Stützflächen 21, 22 aufweist. In der Leiste 10 ist im Bereich der Längsnut 16 eine im Querschnitt C-förmige metallische Profilschiene 23 mit frei in die Längsnut 16 ragenden Enden 24, 25 eingebettet. Beim Aufklipsen der Leiste 10 auf den Profilkörper 17 spreizen die Enden 24, 25 zunächst elastisch auseinander, um danach die Stützflächen 21, 22 zu hinter­ greifen.
Grundsätzlich kann man auch auf die Klammer 20 verzichten; die Profil­ schiene 23 müßte dann so ausgelegt sein, daß die freien Enden 24, 25 den Kragen 19 des Bolzens 18 untergreifen und sich an den Stellen 21′, 22′ abstützen.
Zu einem verbesserten Sitz der Leiste 10, insbesondere im Hinblick auf ihre Aufgabe, eindringendes Wasser abzuhalten, tragen auch die Dichtlippen 26 und 27 bei, die federnd an dem Teilflansch 3b bzw. an der Seitenwand 8 anliegen. Dem gleichen Zweck dient auch eine im oberen Bereich des Flansches 3 aufgetragene Dichtmasse 28 aus dauer­ plastischem Material.

Claims (8)

1. Anordnung mit einem innerhalb der Dachkontur einer Fahrzeugkaros­ serie befindlichen, Dach und Seitenteil der Karosserie verbinden­ den, aufwärts gerichteten, die äußere Seitenwand eines kanalför­ migen Dichtungsbettes bildenden Schweißflansch, auf den eine ela­ stische Dicht- und Abdeckleiste aufgesteckt ist, die einerseits auf dem Boden des Dichtungsbettes und andererseits von wenigstens einem aus dem Schweißflansch herausgearbeiteten, nach außen wei­ senden Vorsprung gehalten ist, der als seitlich abstehender Steg ausgebildet ist, wobei die Leiste auf der der Fahrzeugmitte abge­ kehrten Seite im Bereich unterhalb des Stegs einen horizontal verlaufenden Freischnitt zur Aufnahme einer Klaue einer Gepäck­ trägerstütze aufweist, nach Patent DE 30 23 767, dadurch gekennzeichnet, daß die Dicht- und Abdeckleiste (10) in ihrem dem Boden (9) des Dichtungsbet­ tes (7) zugekehrten Bereich eine mit nach innen gerichteten Fort­ sätzen (24, 25) versehene Rinne (16) aufweist, der wenigstens ein auf dem Boden (9) des Dichtungsbettes (7) befestigter Profilkör­ per (17) zugeordnet ist, auf den die Leiste (10) aufgeklipst ist.
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Rinne (16) durch eine in den diesbezüglichen Leistenkörper (15) einge­ bettete, etwa C-förmige Profilschiene (23) verstärkt ist, deren freie Enden (24, 25) die nach innen gerichteten Fortsätze bilden.
3. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Profilkörper (17) von einer im Querschnitt T-förmigen Schiene ge­ bildet ist.
4. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Profilkörper (17) von einzelnen Bolzen (18) gebildet ist, denen Anschlagflächen (21, 22) zugeordnet sind, gegen die sich die nach innen gerichteten Fortsätze (24, 25) der aufgeklipsten Leiste (10) abstützen.
5. Anordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Bolzen (18) T-förmigen Querschnitt haben, wobei die Unterseite des (horizontalen) Steges (19) die Anschlagflächen (21′, 22′) beinhaltet.
6. Anordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß auf den Bolzen (18) Klammern (20) befestigt sind, die die Anschlag­ flächen (21, 22) aufweisen.
7. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorsprünge (5) von der Oberkante des Flansches (3) aus­ gehend unter einem spitzen Winkel nach schräg unten verlaufen.
8. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Leiste (10) im Bereich ihrer Anlagefläche an der Außen­ seite (3b) des Flansches (3) eine sich elastisch an den Flansch (3) anlegende Lippe (26) aufweist.
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