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DE10118012A1 - Plattenförmiges Schwellenelement - Google Patents

Plattenförmiges Schwellenelement

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DE10118012A1
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Germany
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plateau
edge
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DE10118012A
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MAIBACH VERKEHRSSICHERHEIT
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MAIBACH VERKEHRSSICHERHEIT
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E01CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
    • E01FADDITIONAL WORK, SUCH AS EQUIPPING ROADS OR THE CONSTRUCTION OF PLATFORMS, HELICOPTER LANDING STAGES, SIGNS, SNOW FENCES, OR THE LIKE
    • E01F9/00Arrangement of road signs or traffic signals; Arrangements for enforcing caution
    • E01F9/50Road surface markings; Kerbs or road edgings, specially adapted for alerting road users
    • E01F9/553Low discrete bodies, e.g. marking blocks, studs or flexible vehicle-striking members
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    • E01F9/50Road surface markings; Kerbs or road edgings, specially adapted for alerting road users
    • E01F9/529Road surface markings; Kerbs or road edgings, specially adapted for alerting road users specially adapted for signalling by sound or vibrations, e.g. rumble strips; specially adapted for enforcing reduced speed, e.g. speed bumps

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Road Signs Or Road Markings (AREA)
  • Road Paving Structures (AREA)

Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf ein plattenförmiges Schwellenelement insbesondere aus Recycling-Kunststoff für nachträgliche Aufpflasterungen im Straßenbau. Das Schwellenelement weist eine Grundfläche (18) und eine von dieser abgewandte Auffahrfläche (20) auf, wobei die Auffahrfläche (20) einen von einem Außenrand (10) aus bis zu einem Plateau (24) hin zumindest partiell mit einem Steigungswinkel kleiner 20 DEG ansteigenden Rampenteil (22) aufweist. Der Rampenteil ist gemäß der Erfindung in eine vom Außenrand (10) aus bis zu einer Stufe (26) reichende Randpartie (28) und eine von der Stufe (26) bis zum Plateau (24) reichende breitere Zwischenpartie (30) unterteilt.

Description

Die Erfindung betrifft betrifft ein plattenförmiges Schwellenelement vorzugs­ weise aus Recycling-Kunststoff für die nachträgliche Auflage oder Aufpfla­ sterung auf eine Straßenoberfläche, das eine nach unten weisende Grund­ fläche und eine von dieser abgewandte Auffahrfläche aufweist.
Schwellenelemente dieser Art werden an der Straßenoberfläche fixiert und können dort eine Temposchwelle, eine erwünschte Fahrbahnverengung oder eine Verkehrsinsel bilden. Die Schwellenelemente werden meist in einem Preßverfahren aus Recycling-Kunststoff vorzugsweise mit Gummibeimi­ schungen hergestellt. Sie sind oft so ausgebildet, daß sie an Stoßrändern zu größeren Aufpflasterungen zusammengefügt werden können. Bei bekannten Schwellenelementen dieser Art ist die Auffahrfläche vom Außenrand bis zum Plateau hin glatt ausgebildet. Etwaige Leuchtstreifen, die die Schwellenele­ mente auch in der Nacht sichtbar machen sollen, werden auf die Auffahrflä­ che aufgeklebt. Die sanfte und glatte Steigung bei bekannten Aufpflasterun­ gen ist vom Fahrer beim Auffahren oft nicht deutlich spürbar Hinzu kommt, daß die aufgeklebten Leuchtstreifen mit der Zeit nachdunkeln und dann nicht mehr sichtbar sind.
Ausgehend hiervon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein für Auf­ pflasterungen bestimmtes plattenförmiges Schwellenelement zu entwickeln, das ohne Beschädigungsgefahr am Kraftfahrzeug befahren werden kann und dennoch eine bessere Signalwirkung beim Befahren erzeugt.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird gemäß der Erfindung vorgeschlagen, daß die Auffahrfläche einen von einem Außenrand aus bis zu einem Plateau hin zumindest partiell mit einem Steigungswinkel kleiner 20° ansteigenden Rampenteil aufweist, wobei der Rampenteil in eine vom Außenrand bis zu einer Stufe reichende Randpartie und eine von der Stufe bis zum Plateau reichen­ de breitere Zwischenpartie unterteilt ist. Die Höhe der Stufe entspricht dabei vorteilhafterweise dem 0,5- bis 2-fachen der Kantenhöhe am Außenrand. Der Fahrer spürt beim Auffahren auf das Schwellenelement daher ein dop­ peltes Anheben der Räder mit einer entsprechenden Geräuschbildung. Au­ ßerdem eignet sich die frontale Stufenfläche für die Unterbringung eines Lichtreflexionsstreifens, der in der Nacht von der Ferne besser als die auf die Auffahrfläche aufgeklebten Reflexionsstreifen sichtbar ist. Das Schwel­ lenelement ist im Bereich der Randpartie zweckmäßig bis zur Grundfläche hin massiv ausgebildet, während im Bereich der Zwischenpartie und/oder des Plateaus zur Grundfläche hin offene Ausnehmungen vorgesehen sein können. Letztere dienen der Gewichtsersparnis und der besseren Anpas­ sung an eine unebene Fahrbahn, während die massive Randpartie sich be­ sonders als Befestigungsteil eignet. Zu diesem Zweck weist der Rampenteil im Abstand vom Außenrand angeordnete, die Randpartie quer zur Grundflä­ che hin durchdringende Befestigungsbohrungen für den Durchgriff von Befe­ stigungsschrauben auf. Die Befestigungsbohrungen sind vorteilhafterweise als Senkbohrungen zur Aufnahme von Senkkopfschrauben ausgebildet und sind zweckmäßig mit einem metallischen Hülsenelement bestückt.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Auf­ fahrfläche zumindest im Bereich der Zwischenpartie mit einen Abstand von­ einander aufweisenden noppen- oder rippenartigen Erhebungen versehen, die die Griffigkeit beim Auffahren oder beim Begehen verbessern und Re­ genwasser ablaufen lassen.
Weiter wird gemäß der Erfindung vorgeschlagen, daß die Zwischenpartie und das Plateau durch mehrere, einen Abstand voneinander aufweisende Rippen voneinander getrennt sind. Die Rippen erleichtern das Aufbringen eines Anstriches im Plateaubereich und lassen im Abstandsbereich ebenfalls einen Regenwasserablauf zu.
Als besonders vorteilhaft hat es sich erwiesen, wenn der Steigungswinkel in der Randpartie und in der Zwischenpartie gleich groß ist und zwischen 4° und 10° beträgt.
Eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß der Außenrand und die Stufe in ihrer Längserstreckung konvex gekrümmt sind. Bei einem in der Längserstreckung teilkreisförmigen, vorzugsweise halbkreisförmigen Au­ ßenrand lassen sich Verkehrsinseln mit kreisförmigem Umriß oder mit kreis­ förmigen Enden zusammensetzen. Zu diesem Zweck ist es von Vorteil, wenn die beiden freien Enden des Außenrands durch einen sich durch das Plateau hindurch erstreckenden steilen Stoßrand miteinander verbunden sind.
Eine weitere bevorzugte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß die Auf­ fahrfläche vorzugsweise im Bereich des Plateaus mit nach oben offenen Vertiefungen oder Schlitzausnehmungen zur Aufnahme von Sichtelementen, wie Fähnchen oder Sichtpfosten versehen ist.
Um das relativ schwere Schwellenelement leichter handhaben zu können, ist vorzugsweise im Plateaubereich ein nach oben offenes Innengewinde ein­ geformt oder in Form einer Gewindehülse eingebettet. In das Innengewinde kann ein mit einem entsprechenden Außengewinde versehener Handgriff eingedreht werden. Es ist dabei von besonderem Vorteil, wenn das Innen­ gewinde im Massenmittelpunkt des Schwellenelements oder in dessen Nähe angeordnet ist.
Im folgenden wird die Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1a und b eine Draufsicht und eine Stoßseitenansicht eines Schwel­ lenelement für die nachträgliche Aufpflasterung;
Fig. 2 einen Schnitt entlang der Schnittlinie II-II der Fig. 1a;
Fig. 3 einen Schnitt entlang der Schnittlinie III-III der Fig. 1a;
Fig. 4 einen Schnitt entlang der Schnittlinie IV-IV der Fig. 1a.
Das in der Zeichnung dargestellte plattenförmige Schwellenelement ist Be­ standteil einer Tempohemmschwelle oder einer Verkehrsinsel, die als nach­ trägliche Auflage oder Aufpflasterung auf eine Straßenoberfläche aufge­ bracht werden kann. Das Schwellenelement weist bei dem gezeigten Aus­ führungsbeispiel einen halbkreisförmigen Außenrand 10 auf, dessen Enden 12 durch einen durch den Kreismittelpunkt 14 des Randbereichs 10 verlau­ fenden Stoßrand 16 verbunden sind. Das Schwellenelement weist eine ebe­ ne Grundfläche 18 und eine von dieser abgewandte Auffahrfläche 20 auf, wobei die Auffahrfläche 20 einen äußeren, mit einem Steigungswinkel von etwa 5° bis 10° ansteigenden Rampenteil 22 und ein Plateau 24 aufweist. Der Rampenteil ist in einen vom Außenrand 10 aus bis zu einer Stufe 26 rei­ chende Randpartie 28 und eine von der Stufe 26 bis zum Plateau 24 rei­ chende breitere Zwischenpartie 30 unterteilt. Die Stufe 26 ist bei dem ge­ zeigten Ausführungsbeispiel etwa gleich hoch wie die Randkante 32 des Außenrands 10. Wie aus Fig. 2 zu ersehen ist, ist das Schwellenelement im Bereich der Randpartie 28 bis zur Grundfläche hin massiv ausgebildet, wäh­ rend sich im Bereich der Zwischenpartie 30 und des Plateaus 24 zur Grund­ fläche hin offene Ausnehmungen 34 befinden. Letztere dienen der Ge­ wichtsersparnis und der besseren Anpassung des Schwellenelements an die Fahrbahnoberfläche. Im Bereich der massiven Randpartie lassen sich dage­ gen Befestigungsbohrungen 36 unterbringen, mit denen das Schwellenele­ ment mittels Senkkopfschrauben an Fahrbahndübeln befestigt werden kann.
Zur Erhöhung der Festigkeit können die Befestigungsbohrungen 36 zusätz­ lich mit Metallhülsen bestückt werden.
Während die Auffahrfläche 20 im Bereich der Randpartie 28 zweckmäßig glatt ausgebildet ist, werden im Bereich der breiteren Zwischenpartie 30 zweckmäßig reibungsverbessernde, im Abstand voneinander angeordnete noppen- oder rippenartige Erhebungen vorgesehen (in der Zeichnung nicht dargestellt). Wie aus Fig. 1a und 4 zu ersehen ist, sind die Zwischenpartie 30 der Auffahrfläche 20 und das Plateau 24 durch mehrere, einen Abstand voneinander aufweisende kreisbogenförmige Rippen 38 voneinander ge­ trennt. Die Rippen 38 erleichtern die Aufbringung eines zentralen Anstrichs im Plateaubereich. Außerdem lassen die Lücken zwischen den Rippen 38 ebenso wie die Abstände zwischen den vorerwähnten Erhebungen in der Zwischenpartie 30 einen Regenwasserabfluß zu.
Die schlitzförmigen Ausnehmungen 40 und die Vertiefung 42 sind zur Auf­ nahme von nicht dargestellten Sichtelementen, wie Fähnchen oder Pfosten bestimmt, während die frontseitige Stufenfläche 44 mit einer lichtreflektieren­ den Farbfolie bestückt werden kann.
In der Nähe des Massenmittelpunkts des Schwellenelements, der sich im Plateaubereich befindet, ist ein Innengewinde 46 eingeformt oder eingesetzt, in das ein Handgriff mit einem entsprechenden Außengewinde eingedreht werden kann. Der Handgriff dient der einfacheren Handhabung des Schwel­ lenelements beim Transport und beim Positionieren auf der Straßenoberflä­ che.
Zusammenfassend ist folgendes festzuhalten: Die Erfindung bezieht sich auf ein plattenförmiges Schwellenelement insbesondere aus Recycling- Kunststoff für nachträgliche Aufpflasterungen im Straßenbau. Das Schwel­ lenelement weist eine Grundfläche 18 und eine von dieser abgewandte Auffahrfläche 20 auf, wobei die Auffahrfläche 20 einen von einem Außenrand 10 aus bis zu einem Plateau 24 hin zumindest partiell mit einem Steigungswin­ kel kleiner 20° ansteigenden Rampenteil 22 aufweist. Der Rampenteil ist gemäß der Erfindung in eine vom Außenrand 10 aus bis zu einer Stufe 26 reichende Randpartie 28 und eine von der Stufe 26 bis zum Plateau 24 rei­ chende breitere Zwischenpartie 30 unterteilt.

Claims (19)

1. Plattenförmiges Schwellenelement vorzugsweise aus Recycling- Kunststoff für die nachträgliche Auflage oder Aufpflasterung auf eine Straßenoberfläche, das eine nach unten weisende Grundfläche (18) und eine von dieser abgewandte Auffahrfläche (20) aufweist, wobei die Auffahrfläche (20) einen von einem Außenrand (10) bis zu einem Pla­ teau (24) hin zumindest partiell mit einem Steigungswinkel kleiner 20° ansteigenden Rampenteil (22) aufweist und wobei der Rampenteil (22) in einen vom Außenrand (10) bis zu einer Stufe (26) reichende Rand­ partie (28) und eine von der Stufe (26) bis zum Plateau (24) reichende breitere Zwischenpartie (30) unterteilt ist.
2. Schwellenelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe der Stufe (26) dem 0,5- bis 2-fachen der Höhe der Randkante (32) am Außenrand (10) entspricht.
3. Schwellenelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Rampenteil (22) im Abstand vom Außenrand (10) angeordnete, die Randpartie (28) quer zur Grundfläche (18) hin durchdringende Be­ festigungsbohrungen (36) aufweist.
4. Schwellenelement nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsbohrungen (36) zur Aufnahme einer Senkkopfschrau­ be bestimmt sind.
5. Schwellenelement nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsbohrungen (36) mit einer Metallhülse bestückt sind.
6. Schwellenelement nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch ge­ kennzeichnet, daß es im Bereich der Randpartie (28) bis zur Grundflä­ che (18) hin massiv ausgebildet ist.
7. Schwellenelement nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch ge­ kennzeichnet, daß es im Bereich der Zwischenpartie (30) und/oder des Plateaus (24) mit zur Grundfläche (18) hin offenen Ausnehmungen (34) versehen ist.
8. Schwellenelement nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Auffahrfläche (20) zumindest im Bereich der Zwischenpartie (30) mit einen Abstand voneinander aufweisenden noppen- oder rippenartigen Erhebungen versehen ist.
9. Schwellenelement nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Zwischenpartie (30) und das Plateau (24) durch mehrere einen Abstand voneinander aufweisende Rippen (38) vonein­ ander getrennt sind.
10. Schwellenelement nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Steigungswinkel in der Randpartie (28) und der Zwischenpartie (30) im wesentlichen gleich groß ist.
11. Schwellenelement nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Steigungswinkel zwischen 3° und 10° beträgt.
12. Schwellenelement nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Außenrand (10) in seiner Längserstreckung konvex gekrümmt ist.
13. Schwellenelement nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch ge­ kennzeichnet, daß ein teilkreisförmiger, vorzugsweise halbkreisförmi­ ger Außenrand (10) vorgesehen ist.
14. Schwellenelement nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die freien Enden (12) des Außenrands (10) durch einen sich durch das Plateau (24) hindurch erstreckenden steilen Stoß­ rand (16) miteinander verbunden sind.
15. Schwellenelement nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Auffahrfläche (20) vorzugsweise im Bereich des Plateaus (24) mit nach oben offenen Schlitzausnehmungen (40) oder Vertiefungen (42) zur Aufnahme von Sichtelementen versehen ist.
16. Schwellenelement nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Stufenfläche (44) mit Lichtreflexionselementen bestückt ist.
17. Schwellenelement nach einem der Ansprüche 1 bis 16, gekennzeich­ net durch ein im Bereich des Plateaus (24) eingeformtes oder in Form einer Gewindehülse eingebettetes, nach oben offenes Innengewinde (46).
18. Schwellenelement nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Innengewinde (46) im Massenmittelpunkt oder in dessen Nähe an­ geordnet ist.
19. Verwendung der Schwellenelemente nach einem der Ansprüche 1 bis 18 zur Bildung von Aufpflasterinseln oder Tempohemmschwellen, wo­ bei mindestens zwei der Schwellenelemente mit gegeneinander anliegenden und gegebenenfalls miteinander verbundenen Stoßrändern an einer Fahrbahnoberfläche fixierbar sind.
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